Jump to content

Details Zum Rotlichtverstoß Verlangen?


Recommended Posts

Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht.

 

Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben:

 

Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben.

 

Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist.

 

 

Leider sind in dem Schreiben keinerlei weitere Details zu dem Geschehen angegeben worden. Weder zum Hergang des Rotlichtverstosses (Aus welcher Richtung ist mein Fahrzeug auf die Kreuzung gefahren / In welche Richtung hat es die Kreuzung verlassen / Wie lange sei die Rotlichtphase bereits aktiv / Konnte ein Fahrer gesichtet werden, männlich, weiblich ? u.ä.)

 

Meine Frage ans Forum:

Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt - muß oder kann sie mir diese dann geben?

(Ich / wir können uns an den betreffenden Tag kaum erinnern. Und somit würden einige Details da schon Klarheit ins Geschehen reinbringen.)

 

Vielen Dank shcon mal und Grüße von

Joe

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist.

Das kann auch der Gefährdete sein und der wird sich dann wohl an den Vorfall erinnern.

Außerdem hast du eine Anhörung bekommen. Die suchen den Fahrer wohl nicht mehr.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht.

 

Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben:

 

Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben.

 

 

 

Meine Frage ans Forum:

Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt -

 

.... dann ist das überflüssige Arbeit. Einfach den Vorwurf bestreiten und fertig.

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für die Antworten.

 

ich nehme an, es gibt kein Foto, was auf das Schreiben gedruckt wurde?

wie viel Tage sind zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens vergangen?

Zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens sind zehn Tage vergangen.

 

Ein Foto wurde wirklich nicht auf das Schreiben gedruckt.

Lediglich steht unter den Bemerkungen: "Zeugen: Herr xxx, Stadt yyy".

Das Feld unter Beweismitteln ist frei geblieben.

 

 

Moin Moin

 

 

Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist.

Das kann auch der Gefährdete sein und der wird sich dann wohl an den Vorfall erinnern.

Außerdem hast du eine Anhörung bekommen. Die suchen den Fahrer wohl nicht mehr.

 

Gruß

Meinst du damit, daß die Behörde davon ausgeht, ich sei der Fahrer?

 

Wichtig ist hier, dass man zunächst die Behörde im Unklaren lässt, wer die Fahrerin oder der Fahrer gewesen sein könnte.

Das dachte ich mir auch. Daher hatte ich vor, die Behörde um nähere Details zu bitten. Auch weil ich selbst nicht mehr weiß, was an dem Tag gewesen ist, und ob ich oder jemand anderes gefahren ist.

 

 

Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht.

 

Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben:

 

Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben.

 

 

 

Meine Frage ans Forum:

Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt -

 

.... dann ist das überflüssige Arbeit. Einfach den Vorwurf bestreiten und fertig.

 

Wenn ich das täte, würde ich mich damit nicht automatisch als Fahrer bekanntgeben?

Immerhin gibt es auf dem Anhörungsbogen die Möglichkeit einen anderen Fahrer zu benennen. Wenn ich von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch mache und stattdessen den Vorwurf bestreite, so kann ich später gegebenfalls nicht mehr sagen. "Na, eigentlich ist ja ein Anderer gefahren."

 

Oder ist meine Schlußfolgerung falsch, und ich kann später (z.B. nach einer Verurteilung) immer noch sagen, ein Anderer sei gefahren?

 

Den Brief mit der Bitte um nähere Details zu schicken, ist übrigens ja kein Problem.

Link to post
Share on other sites

Entweder Du weisst, dass an diesem Tag Herr X oder Frau Y gefahren sind, dann kannst Du das auch angeben.

Wenn Du aber weisst, dass Du selber gefahren ist, ists, wie Frau Q schon sagte, ganz ganz dumm, nämlich eine Straftat nach § 164 StGB

 

Oder Du hast dein Fahrzeug ein paar Leuten, nämlich X, Y Z zur Verfügung gestellt. Wer von denen zur Tatzeit gefahren ist kannst

Du naturgemäss nicht wissen, da Du ja nicht dabei warst.

Link to post
Share on other sites

Wegen nem Haltelinienüberfahren gibts doch kein Fahrtenbuch. Das kostet 10 Euro und fertig. Auf irgendein abstrakt, gesteigertes Gefährungsempfinden eines Stadtangestellten würde ich nichts geben. Vielleicht fehlten ihm am Tag X genau diese 10 Euro um sein Tagespensum reinzuhaben.

 

Ich denke nicht, dass eine Gefahr von einem stehenden Fahrzeug ausgeht, auch wenn dieses Auto hinter der Haltelinie (aber vor der roten Ampel und somit vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich) steht.

 

Selbst wenn man in Fußgängerbereich steht und es Leute beim Überqueren der Fahrbahn behindert, geht trotzdem keine Gefahr von dem -hinter der Haltelinien stehenden- Fahrzeug aus).

 

Gefahr geht ab der roten Ampel los. Deshalb wird es ab der roten Ampel teuer.

 

Dennoch, streite den lächerlichen Sachverhalt ab und fertig.

Link to post
Share on other sites

Nun habe ich an die Behörde einen Brief mit der Bitte um nähere Auskünfte bzw. Beweismittel geschrieben.

 

Damit habe ich mich noch nicht abschließend zum Sachverhalt geäußert und somit immer noch die Möglichkeit, den Vorwurf abzustreiten.

 

Ich hoffe, daß sie mir zeitnah antworten werden, damit ich anschließend die "Anhörung im Bußgeldverfahren" beantworten kann.

Wird durch meine Anfrage eigentlich die Frist zur Beantwortung der "Anhörung im Bußgeldverfahren" aufgeschoben?

 

 

und ich kann später (z.B. nach einer Verurteilung) immer noch sagen, ein Anderer sei gefahren?

 

Das wäre eine Straftat wenn Du das wider besseren Wissens machst.

 

Nee, ich werde nicht wider besseren Wissens jemand anderes beschuldigen.

Aber derjenige könnte doch selbst auf den Bogen schreiben, er sei gefahren, denke ich.

 

 

Wegen nem Haltelinienüberfahren gibts doch kein Fahrtenbuch. Das kostet 10 Euro und fertig. Auf irgendein abstrakt, gesteigertes Gefährungsempfinden eines Stadtangestellten würde ich nichts geben. Vielleicht fehlten ihm am Tag X genau diese 10 Euro um sein Tagespensum reinzuhaben.

 

Ich denke nicht, dass eine Gefahr von einem stehenden Fahrzeug ausgeht, auch wenn dieses Auto hinter der Haltelinie (aber vor der roten Ampel und somit vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich) steht.

 

Selbst wenn man in Fußgängerbereich steht und es Leute beim Überqueren der Fahrbahn behindert, geht trotzdem keine Gefahr von dem -hinter der Haltelinien stehenden- Fahrzeug aus).

 

Gefahr geht ab der roten Ampel los. Deshalb wird es ab der roten Ampel teuer.

 

Dennoch, streite den lächerlichen Sachverhalt ab und fertig.

Man weiß gar nicht, was da geschehen war.

In der Anhörung steht da nur, ... trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben.

Ob das Auto hinter der Haltelinie aber vor der roten Ampel zum Stehen kam, ob es hinter der roten Ampel zum Stehen kam oder ob das Auto die Kreuzung gequert hat, gar ohne überhaupt zum Stehen zu kommen: All das wird aus dem Schreiben gar nicht klar.

 

Ich vermute außerdem mal, daß diese letztgenannten Details auch nur die Gefährdungsfrage betreffen, nicht jedoch den Rotlichtverstoß, der m.E. erfüllt ist, wenn die Haltlinie mit dem größten Teil des Fahrzeugs überfahren wurde.

 

 

 

Link to post
Share on other sites

Nun habe ich an die Behörde einen Brief mit der Bitte um nähere Auskünfte bzw. Beweismittel geschrieben.

 

Damit habe ich mich noch nicht abschließend zum Sachverhalt geäußert und somit immer noch die Möglichkeit, den Vorwurf abzustreiten.

 

Ich hoffe, daß sie mir zeitnah antworten werden, damit ich anschließend die "Anhörung im Bußgeldverfahren" beantworten kann.

Wird durch meine Anfrage eigentlich die Frist zur Beantwortung der "Anhörung im Bußgeldverfahren" aufgeschoben?

Bisher haben sie mir noch nicht geantwortet.

Weiß jemand, ob die Frist zur Beantwortung der Anhörung durch meinen Brief verlängert wird? :think:

Link to post
Share on other sites

Hi

die "Frist" ist nur dafür, dass niemand sagen kann, er würde ja in 8 Monaten noch ne Antwort geschickt haben.....

Grds. hast du ja mit deiner Anfrage geantwortet - somit bleibt durchaus noch Raum für weitere Ermittlungen der Behörde (wozu auch ihre Antwort und deine Einlassung nachher gehören).

Die Gefährdung muss übrigens konkretisiert werden - nur der Text reicht nicht aus.

 

Gruß

HaWeThie

Link to post
Share on other sites

vermutlich kommt jetzt ein "Bussgeldbescheid" nämlich dann, wenn die Behörde sich bist, dass Du der Fahrer warst. oder es kommt gar nichts mehr, nämlich dann wenn die Behörde nicht sicher ist.

Deine Frage hat die Behörde in der Frage nach dem Fahrer nicht weiter gebracht, aber auch nicht verunsichert.

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Bislang ist noch kein weiteres Schreiben eingetroffen. Das ist schon mal ganz gut.

 

Kann da noch was kommen?

Gibt es denn einen Zeitraum, bis wann die Bußgeldstelle mir antworten muß, insofern sie mir überhaupt antworten will? Oder ist das jetzt vielleicht "verjährt", weil der Tag des Geschehens bereits drei Monate zurück liegt?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...