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Abstandsverstoß - Sonderrechte?


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Ungefaehr so wie mit dem Erschiessen von Grosstieren - richtig?

lalülala zusammen mit blauem Flackerlicht bedeutet automatisch Wegerecht, ob man es auch in Anspruch nimmt oder nicht. Wobei mir keine Konstellation einfällt, warum man auf sein Wegerecht hinweist, es

Das wäre doch noch mal ein Thema für eine weitere Doktorarbeit.

Ich sage Wegerecht bei Übungen.

(zumindest bei größeren)

 

Und Sonderrecht/Verbandsrecht bei Rückfahrten vom Katastrophenschutzeinsatz.

 

 

Wenn Blaulicht das nicht glaubt - einfach mal so nen Verband anhalten.

 

Oder überlegen ob er mal Wegerecht auf ner Übung gesehen hat.

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Ich sage Wegerecht bei Übungen. (zumindest bei größeren)

Da wäre ich vorsichtig.

 

Das hier:

Rückfahrt immer normale Fahrt. Die Voraussetzungen für Sonderrechte liegen nicht vor.

ist aber wohl eher der übliche Quatsch. Das hast Du ja weiter oben schon richtig begründet.
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....Wenn Blaulicht das nicht glaubt - einfach mal so nen Verband anhalten...

 

 

Ist OT, trotzdem: Bei uns wollte mal ein Motorradpolizist die Sondergenehmigung für das Fahren auf Geh- und Radwegen kontrollieren. Es handelte sich um das Führfahrzeug bei einem Marathonlauf mit ca. 3.000 Teilnehmern; natürlich während des Laufes. :rolleyes:

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Die Voraussetzungen für Wegerechte stehen im Gesetz. Keine Alternative für Übungen beim Tatbestand. Der Tatbestand für Sonderrechte steht im Gesetz. Tatbestand greift nicht für Rückfahrt. Die Anmeldevorschriften und Ausnahmen für Verbände stehen im Gesetzt. Befreiung von der Anmeldung greift nicht für Rückfahrten.

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wenn es tatsächlich erforderlich wäre, könnte das greifen. Is aber nicht. Sogar die Krankenwagen (der Feuerwehr) und Löschzüge, die viel wahrscheinlicher Folgeeinsätze haben als Kat-Schutz auf'm Rückweg machen 'normale Fahrt'. Warum wohl. BegleitFahrzeuge des (NAF) zum RTW fahren normale Fahrt zum KH, während der RTW mit NA Sonder-Wegerecht nutzt. Warum is das wohl so? Zu dem letzten Beispiel gab es Rechtsprechung. Sonderrechte auf der Rückfahrt funktioniert nur in ganz speziellen Fällen.

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Was für ein Glück, daß du das nicht zu entscheiden hast.

 

 

Und was Katastrophenschutz ist (also wer das sein kann) üben wir nochmal? :D

 

 

@rth:

so hast du Blaulicht kennengelernt?

 

 

Guck mal extra für NRW gefunden:

http://www.feuerwehr-kerpen.de/index.php/aktuelle-infos/288-06-06-bis-14-06-2013-die-feuerwehr-kerpen-mit-der-mofuest-rheinland-in-Magdeburg

 

http://www.vdf-nrw.de/index.php?page=_xmlreq&xml=gallery&qry%5Baction%5D=inline&qry%5Bid%5D=Dateien/Veranstaltungen/Symposium%20D-NL/MoFSt.pdf

 

und es gibt sicher auch nen Video die Sonder/Verbandrechte zeigt. Mit mehr als 60 Fahrzeugen.

Rückfahrt!

auch auf der Autobahn...

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wenn es tatsächlich erforderlich wäre, könnte das greifen. Is aber nicht.

Ob das "is" oder nicht, entscheidet in einem unserer Beispiele vermutlich der Feuerwehr-Kommandant (das gilt auch für Sonderrechte bei Übungen). Du kannst Dich natürlich im Nachgang beschweren. Mir ist es übrigens ganz Recht, wenn das Geraffel mit Lalülala nach Hause fährt. Dann ist es schneller von der Straße.

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Nein, kein Lalülala. Das wäre ja Wegerecht.

 

 

Nur Blaues Licht und Abblendlicht.

 

Zur Kennzeichnung als Verband.

 

Sonderrechte dagegen muß man nicht anzeigen. Die hat man - oder nicht.

Aber ein Verband kann natürlich auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.

 

Mindestens wenns jemand hier zuviele Fahrzeuge sind muß er sowieso über (4) der Sonderrechte gehen.

Oder ne Genehmigung haben...

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Was wäre ist unklar?

Mir ist nicht klar, warum Du glaubst, Lalülala bedeute automatisch Wegerecht. IMO können auch Sonderrechte durch Lalülala angezeigt werden.

 

nur "lalülala" in Zusammenhang mit blauen flackernden Lichtern geben Wegerechte.

Jep. Aber der Umkehrschluss "Lalülala->Wegerecht" geht fehl.

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Ich frage mich aber dann was du denn

 


 

Ob das "is" oder nicht, entscheidet in einem unserer Beispiele vermutlich der Feuerwehr-Kommandant (das gilt auch für Sonderrechte bei Übungen). Du kannst Dich natürlich im Nachgang beschweren. Mir ist es übrigens ganz Recht, wenn das Geraffel mit Lalülala nach Hause fährt. Dann ist es schneller von der Straße.

 

 

damit überhaupt ausdrücken wolltest?

 

Könntest du uns sicher erklären nachdem dir der Unterschied von Sonder- und Wegerechten doch bekannt ist.

Und, daß Horn allein nichts aussagt.

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Sonderrechte hat die Polizei sowieso, Wegerechte ausschließlich mit beidem.

Dennoch bedeutet Lalülala nicht automatisch Wegerecht bzw. Inanspruchnahme desselben. Ist doch nicht so schwierig, oder?
lalülala zusammen mit blauem Flackerlicht bedeutet automatisch Wegerecht, ob man es auch in Anspruch nimmt oder nicht. Wobei mir keine Konstellation einfällt, warum man auf sein Wegerecht hinweist, es aber nicht in Anspruch nehmen will...

 

Oder worauf willst Du hinaus, im Moment kann ich Dir nicht folgen... :(

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Ich frage mich aber dann was du denn damit überhaupt ausdrücken wolltest?

 

Könntest du uns sicher erklären nachdem dir der Unterschied von Sonder- und Wegerechten doch bekannt ist.

Mein Fehler. Ich dachte, dass es im Zusammenhang damit, dass es mir pappegal ist, ob ein Cop vor dem Dönerladen im Halteverbot parkt, klar sei, dass es mir auch Wurscht ist, ob die Cops mal rumtröten, um schneller nach Hause zu kommen. Lärm macht noch kein "Wegerecht".

 

Und, daß Horn allein nichts aussagt.

Na, siehste. Dann hast Du ja doch verstanden, was ich meinte.

 

Oder worauf willst Du hinaus, im Moment kann ich Dir nicht folgen... :(

Siehe oben. Mir hat der damalige PD Hamburg Mitte (QTreiberin könnte ihn kennengelernt haben) Anfang der 80er Jahre mal gemeinsam mit seinem Fahrer und viel Lärm dazu verholfen, einen Zug am Dammtor zu erwischen. "Wegerecht" hatte er nicht. Aber Spaß hat's gemacht. Und so ein Blaulicht, das ihm blöd kommen will, hätte der eingeatmet.

 

Und hin und wieder sieht man auch mal gutgelaunte Cops über die Kreuzung "yelpen", damit die Fritten nicht kalt werden. So what?

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... nur fährt man mit Blaulicht eh idR Vmax, so daß ein späteres Aufholen nicht möglich wäre.

Hat m3_ Deinen account gehackt?

 

@pedrok: Nö. Aber in der Tat hatte ich oft schon gedacht, da schreibt manchmal jemand Zweites...er ist in einigen Sachen halt doch weise geworden, z. B. mit der reduzierten Ankunftszeit, wird treudoof der vermeintliche Sicherheitsabstand eingehalten. Oder hier:

zudem fährt man versetzt und kann so recht gut erkennen, wenn weiter vorn gebremst wird.

 

 

Möglicherweise kann @bluey jetzt auch befreiter und praxisnäher schreiben, seit @goose hier nicht mehr schreibt. Bei so einem Satz hätte es von @goose nur so Klatschen gesetzt.

 

@zitrone: Ich sehe solche Geschichten immer als einen von der Polizei erbrachten Nachweis und auch als eine Vorbildfunktion, dass mit eigenverantwortlicher Abstands- und Geschwindigkeitswahl gemäß §3 §4 StVO ohne Beachtung vom Bußgeldkatalog sicher gefahren werden kann, sprich, dieser nur theoretischer (Abzock-)Natur ist.

Anzeigen bzw. Ahndung sehe ich immer als Aufgabe nur von den Cops. Aber klar, wenn das Videoaufzeichungsfahrzeug ein ProViDa-Fahrzeug gewesen wäre, hätte "eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus" gegolten. Oder sie wären von VKS 3.0 vorselektiert worden, dann hätte der VKS-Operator ganz schnell die ID-Kamera abgeschalten.

 

@sobbel: Was schwurbelst Du da rum mit Strichlängen? Dass der Abstand "zu gering" ist, erkennt doch ein Blinder mit Krückstock. Aber danke für die Bestätigung "Nicht-VKS'ler".

:nolimit:

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Möglicherweise kann @bluey jetzt auch befreiter und praxisnäher schreiben, seit @goose hier nicht mehr schreibt. Bei so einem Satz hätte es von @goose nur so Klatschen gesetzt.

Dummer- und bezeichnenderweise blendest Du wesentliche Aspekte immer aus. Was Du da eben meinst analog zu Deinen Aussagen gelesen zu haben ist denn doch etwas anders gemeint bzw. hat andere Hintergründe. Und das hätte auch Goose gewußt, im Gegensatz zu Dir. Eine Klatsche hätte es da vielmehr für Deinen Dummfug gegeben. Zurecht übrigens.

 

@zitrone: Ich sehe solche Geschichten immer als einen von der Polizei erbrachten Nachweis und auch als eine Vorbildfunktion, dass mit eigenverantwortlicher Abstands- und Geschwindigkeitswahl gemäß §3 §4 StVO ohne Beachtung vom Bußgeldkatalog sicher gefahren werden kann, sprich, dieser nur theoretischer (Abzock-)Natur ist.

Anzeigen bzw. Ahndung sehe ich immer als Aufgabe nur von den Cops. Aber klar, wenn das Videoaufzeichungsfahrzeug ein ProViDa-Fahrzeug gewesen wäre, hätte "eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus" gegolten. Oder sie wären von VKS 3.0 vorselektiert worden, dann hätte der VKS-Operator ganz schnell die ID-Kamera abgeschalten.

Wie kann man nur so viel Quark und Unsinn in ein paar Sätze packen?! *plonk*

 

@sobbel: Was schwurbelst Du da rum mit Strichlängen? Dass der Abstand "zu gering" ist, erkennt doch ein Blinder mit Krückstock. Aber danke für die Bestätigung "Nicht-VKS'ler".

Na komm, Fachmann, vielleicht bekommt man ja hier eine konkrete Antwort von Dir: wie groß (oder klein) ist denn der Abstand im konkreten Beispiel? Sollte für Dich doch ein Klacks sein, das mal eben zu ermitteln. Und gerne auch für Dich: wie man offenkundig sieht, nehmen die Fahrzeuge Sonderrechte in Anspruch. Sie dürfen also den Abstand unterschreiten. Im Gegensatz zu Dir.
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@bluey: Bei deinen Beiträgen weiß ich immer nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Selbstverständlich könnte ich bzw. man die zu ahndende Abstandsunterschreitung ermitteln (Zeitzähler, Schatten, feststehende Objekte, Fahrbahnstriche). Aber reicht Dir nicht eine optische und akustische Visualisierung des dramatisch geringen Abstandes a la der Sendung "Schneller als die Polizei erlaubt"? Nein? Soll ich jetzt eine m3-App "Abstandsberechnung" für abschätzungsunfähige Videokradler rausbringen? Meinst Du nicht erkennen zu können, dass die Abstände bei maximal 3 Wagenlängen liegen? Also selbst bei nur Tempo 100 sind wir doch im Fahrverbotsbereich. Meinst Du, @zitrone hat seine o. g. Daten einfach aus dem hohlen Bauch, wenn er so einen Thread eröffnet?

 

Und übrigens bist Du der große Ausblender. Darf ich kurz in die Rolle von @goose schlüpfen? Was wäre, wenn die Kolonne größer als drei Fahrzeug wäre?

 

Es ging mir nicht darum deine abgenutzte Schallplatte "du darfst es nicht" zu hören, sondern dass es endlich mal über deine Lippen geht und Du bestätigst, man kann auch mit einer "Abstandsunterschreitung" sicher fahren.

:nolimit:

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@bluey: Bei deinen Beiträgen weiß ich immer nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Wow. Da haben wir ja doch noch etwas gemeinsam.

 

Selbstverständlich könnte ich bzw. man die zu ahndende Abstandsunterschreitung ermitteln (Zeitzähler, Schatten, feststehende Objekte, Fahrbahnstriche).

Nicht labern, mach es.

 

Aber reicht Dir nicht eine optische und akustische Visualisierung des dramatisch geringen Abstandes a la der Sendung "Schneller als die Polizei erlaubt"? Nein?

1. nein

2. "dramatisch gering".... Du liest nicht nur die BLÖD, Du schreibst auch so. Ich befürchte, Du denkst auch so.

 

Soll ich jetzt eine m3-App "Abstandsberechnung" für abschätzungsunfähige Videokradler rausbringen?

Nö. Das wirst Du genausowenig können oder schaffen wie die seinerzeit so großmäulig angekündigte Doktorarbeit.

 

Meinst Du nicht erkennen zu können, dass die Abstände bei maximal 3 Wagenlängen liegen? Also selbst bei nur Tempo 100 sind wir doch im Fahrverbotsbereich. Meinst Du, @zitrone hat seine o. g. Daten einfach aus dem hohlen Bauch, wenn er so einen Thread eröffnet?

1. man kann recht gut erkennen, daß die Fahrzeuge relativ dicht beisammen und versetzt fahren.

2. wie groß ist denn eine Wagenlänge? Was ist ein "Wagen"? Pkw? Lkw? Mit oder ohne Anhänger/Auflieger?

3. ich weiß nicht, was @zitrone in (s)einem hohlen Bauch trägt. Möcht ich auch nicht wissen.

 

Darf ich kurz in die Rolle von @goose schlüpfen? Was wäre, wenn die Kolonne größer als drei Fahrzeug wäre?

1. laß es. Die Nummer ist ganz sicher zu groß für Dich.

2. ja was wäre denn dann, oh Du großer Fachmann?

 

Es ging mir nicht darum deine abgenutzte Schallplatte "du darfst es nicht" zu hören, sondern dass es endlich mal über deine Lippen geht und Du bestätigst, man kann auch mit einer "Abstandsunterschreitung" sicher fahren.

Nö. Eine gewisse Unsicherheit ist hier immer gegeben. Genauso wie bei Verfolgungen bei hoher Geschwindigkeit etcpp.. Der Unterschied ist eben: wir dürfen es, wenn es notwendig/sinnvoll ist, Du nicht.

 

 

Das wäre doch noch mal ein Thema für eine weitere Doktorarbeit.

Er hatte schon soooo viele Themenvorschläge... er weiß bestimmt nicht mehr, wo er zuerst und wo er zuletzt anfangen soll. Vielleicht sollte er überhaupt erstmal bei einer Sache beginnen. Das wäre ja schonmal ein gewaltiger Fortschritt.
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Er hatte schon soooo viele Themenvorschläge...

Lies noch mal genau hin. Das Thema wäre wirklich interessant. Der Mann, der schneller bremst als sein Schatten, kann offenbar auch mit den Ohren gucken - oder mit den Augen hören. So ganz habe ich es noch nicht verstanden :think:.

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Da ich regelmäßig die Entscheidung über Sonderrechte, Wegerechte, Verbandsfahrten treffe und die Polizeientscheidungen, entgegen mancher Stammtischmeinungen, Kontrolle unterliegen, meine ich mich schon ein bisschen auszukennen.

 

Ungefaehr so wie mit dem Erschiessen von Grosstieren - richtig?

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Die Beamten vor Ort entscheiden, ob sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Und eben diese vertreten die Entscheidung auch. Es würde also angefragt, warum sie Sonderrechte in Anspruch nahmen. Dann kommt bspw.: "wir mußten schnellstmöglich einer Kräfteverlegung nachkommen." Damit hättest Du denn Deine Antwort.

Ich erwarte, daß diese Begründung durch den entsprechenden Vorgesetzten überprüft wird und ich dann eine Antwort bekomme.

 

Die können sicherlich auch gut fahren

Es wäre doch schon sehr erstaunlich, wenn die nicht sicherlich auch gut fahren können, sondern deutlich besser (weil entsprechend ausgebildet) als der normale Streifenbullifahrer. Wie sich hier nachlesen lässt, können sie aber offensichtlich nicht gut genug fahren für den Stil, den sie fahren. Wäre ja mal interessant, zu erfahren, ob der Fahrer beangezeigt wurde und ob z.B. im Falle einer Körperverletzung ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden wäre.

 

Ob es für ein Personenschutzfahrzeug vielleicht Gründe geben könnte dicht auf zu fahren?

Ob es für die Gesetze der Fahrphysik völlig egal ist, aus welchen Gründen zu dicht aufgefahren wurde?

 

Zumindest habe ich keine Zweifel, dass dort eine Einsatzfahrt (Sonderrechte und Wegerechte) stattfand.

Das wundert sicher niemanden.

 

Wo es nichts zu beanzeigen gibt, wird wohl auch nichts beanzeigt.

Das hast Du nicht zu entscheiden.

 

Zum einen kann ich das sogar sehr gut.

Das magst Du so sehen. Die Entscheidung darüber triffst im Zweifel nicht Du.

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Da ich regelmäßig die Entscheidung über Sonderrechte, Wegerechte, Verbandsfahrten treffe und die Polizeientscheidungen, entgegen mancher Stammtischmeinungen, Kontrolle unterliegen, meine ich mich schon ein bisschen auszukennen.

 

Ungefaehr so wie mit dem Erschiessen von Grosstieren - richtig?

 

 

Tatsächlich hatte ich ein konkretes Bild vor Augen gehabt.

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Ob es für ein Personenschutzfahrzeug vielleicht Gründe geben könnte dicht auf zu fahren?

Ob es für die Gesetze der Fahrphysik völlig egal ist, aus welchen Gründen zu dicht aufgefahren wurde?

 

Stimmt. (also beide Aussagen)

Und nun?

 

 

 

 

Ich erwarte, daß diese Begründung durch den entsprechenden Vorgesetzten überprüft wird und ich dann eine Antwort bekomme.

Kennst du den "Krieg der Verwaltung"?

Wenn sich die Bürger zusammentun und alle Entscheidungen der Verwaltung mit allen möglichen Rechtsmitteln angehen, dann bricht die Verwaltung zusammen.

 

Ich finde es zum kotzen welcher unnötiger Verwaltungsaufwand teilweise wegen bekloppter Beschwerden getrieben wird.

 

Aus welchem Grund sollte irgendwer dir das Verhalten begründen???

 

Da fahren drei Polizeifahrzeuge mit Blaulicht (und zumindest später mit Horn) Richtung eines Einsatzortes. Das ist deutlich für alle Bürger zu erkennen. Da solltest du gar keine Antwort bekommen, wenn du dich beschwerst - und auch wenn du eine Anzeige aufgibst, solltest du keine Antwort erhalten.

 

Bluey hat es schon gesagt: Sonderrechte. Erlaubt.

Erkennbar ist es auch.

Bildet sich jetzt irgendjemand ein, dass sei die Fahrt nach Hause und schreibt dann noch er hätte die Kräfte am Bahnhof gesehen, dann zeigt das seinen begrenzten Horizont; denn üblicherweise wohnen wir nicht am Bahnhof. Wenn wir Feierabend haben fahren wir zur Dienststelle und das nicht mit LaLüLaLa.

 

Ansonsten meine ich, dass die Abstände tatsächlich zu gering waren und es ist ratsam, trotz Einsatzfahrt, größere Abstände zu wählen. Die Devise ist ankommen! Und gesund in den Feierabend gehen.

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Rückfahrt mit Kolonnen/Sonderrechten kanns ja sowieso nicht sein, deiner Meinung nach... ;)

 

 

Aber in einem gebe ich dir recht, zum Bahnhof ist eher nicht nach Hause.

 

@TE:

Wie sieht es denn z. B. aus, fährt da nen Zug aus Richtung Fußballspiel durch den Bahnhof?

Oder irgendwas anderes - wer von uns weiß das schon...

 

Evtl. waren die Polizisten auch etwas früher da und hatten noch kurz Zeit für ne Pause.

Und nein, dann hätten sie nicht auf der Autobahn ohne Sonderrechte fahren können. Woher hätten sie denn wissen sollen wie gut man zum Bahnhof durchkommt?

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Rückfahrt mit Kolonnen/Sonderrechten kanns ja sowieso nicht sein, deiner Meinung nach

 

 

naja... steht ja im Gesetz:

 

 

  • Von den Vorschriften dieser Verordnung sind (..) die Polizei (..) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (35 StVO

Rückfahrt? Sonderrechte? Ist die Rückfahrt eine hoheitliche Aufgabe? Wofür ist das Abweichen von Verkehrsvorschriften dringend geboten?

 

 

  • Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis (..) Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch (29 StVO)

 

  • Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis, wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen (35 Abs 2 StVO)

Fahrt im geschlossenen Verband unter 30 Fz. entweder angemeldet oder zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten.

Na das begründe mal bei einer Rückfahrt.

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- Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.

 

- Kolonne über 30 Fahrzeuge begründet mit Sonderrecht Absatz (4) Katastropheneinsatz, auch bei Rückfahrt.

 

- oder evtl. Genehmigung.

 

Hast du denn jetzt bei den Kollegen schon nachgefragt die die MöFüst NRW begleitet haben?

 

 

 

Und Wegerechte bei größeren Übungen zwecks Realbedingungen und echten Anfahrtzeiten.

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Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.

 

 

is klar.... was macht denn die Polizei, wenn sie mit dem Einsatz durch ist? Zurück in Standort. Auspacken. Feierabend.

 

 

Ein Krankenwagen der Berufsfeuerwehr - der nach einem Einsatz mit Sicherheit Folgeinsätze hat - fährt mit normaler Fahrt zurück. Warum wohl? Und bei dem könnte man sogar noch annähernd diese Behauptung Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft annehmen.

Aber eine Polizeieinheit nach Beendigung des Einsatzanlasses? Oder der Kat-Schutz nachdem die Sandsäcke aufgetürmt sind? Die fahren zurück und machen dann Feierabend und fahren zur ihrer Familie.

 

Um dieses Argument "Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft" für die Rückfahrt geltend zu machen, bedarf es schon eines ganz besonderen konkreten Grundes.

 

 

 

Kolonne über 30 Fahrzeuge begründet mit Sonderrecht Absatz (4) Katastropheneinsatz, auch bei Rückfahrt.

 

 

Bei der Hinfahrt.

Für die Rückfahrt gilt (wie auch für die Hinfahrt) der Grundtabestand: hoheitliche Aufgabe + dringend Gebotenheit

Absatz 4 hebt nur die Beschränkung des Absatzes 2 auf, dass auch bei hoheitlichem Auftrag und dringender Gebotenheit ü30 Fz trotzdem anzumelden ist.

 

 

 

oder evtl. Genehmigung.

 

oder das.

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Ich entscheide, ob im Verband gefahren wird, ob Blaulicht und Horn angemacht wird.

Und du?

 

 

 

 

Ansonsten: zur Sache habe ich oben alles gesagt. Ob's dir gefällt oder nicht. Is so.

 

 

Rückfahrt kann im konkreten Einzelfall tatsächlich dringend geboten sein um eine hoheitliche zu erfüllen. Im Regelfall ist das nicht so - erst Recht dann nicht, wenn abgerüstet wird und alle in den (wohlverdienten) Feierabend gehen.

Bei der Berufsfeuerwehr und bei den RTWs der Berufsfeuerwehr kann das Herstellen der Einsatzbereitschaft in besonderen Fällen tatsächlich eine Rückfahrt mit Sonderrechten begründen. Da ist aber die verantwortliche Leitstelle ganz gravierend in die Entscheidung eingebunden!

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Hm, ich könnte für mich Sonderrechte in Anspruch nehmen. :)

Über Verband oder Wegerecht entscheide ich aber direkt nicht.

 

 

 

Du verstehst immer noch nicht was Katastrophenschutz ist.

 

Daher habe ich etwas Zweifel was deine Kompetenz angeht.

 

Und als ob eine 400 km Rückfahrt der "Regelfall" wäre. :D

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Ist doch egal, ob es ein Regelfall oder nicht ist. Die Frage ist, ob ein Abweichen von den Vorschriften der StVO (auch den Anmelvorschriften einer Kolonne) für einen hoheitlichen Auftrag dringend geboten ist. Und ganz interessant wird diese Frage, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.

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Moin Moin

 

 

Mir ist nicht klar, warum Du glaubst, Lalülala bedeute automatisch Wegerecht. IMO können auch Sonderrechte durch Lalülala angezeigt werden.

 

 

Dennoch bedeutet Lalülala nicht automatisch Wegerecht bzw. Inanspruchnahme desselben. Ist doch nicht so schwierig, oder?

 

Bei den NRW Fahrzeugen kann man LaLüLaLa alleine gar nicht schalten. Geht nur zusammen mit der Fackel auf dem Dach.

Sonderrechte nur mit LaLüLaLa geht also nicht. Und wenn beides an ist, bist du automatisch im Wegerecht.

Wenn du LaLüLaLa hörst aber keine Fackel siehst, ist an dem Auto was kaputt.

Natürlich kann man Wegerechte inanspruch nehmen ohne dabei Sonderrechte wahrzunehmen.

 

 

 

 

@bluey: Bei deinen Beiträgen weiß ich immer nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Du hingegen machst es uns immer einfach.

 

 

Ich entscheide, ob ... Blaulicht und Horn angemacht wird.

 

In NRW entscheidet das einzig und allein der Fahrer, evtl. in Abstimmung mit dem Beifahrer.

Die Leitstelle wird möglicherweise Sonder- und Wegerecht freigeben - aber mir (als Fahrer) ganz gewiss nicht anordnen.

 

 

Gruß

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Und wenn beides an ist, bist du automatisch im Wegerecht.

Mein Punkt ist: Nur weil Du aufs Knöpfchen drückst und Lalülala angeht, hast Du noch lange kein Wegerecht. Genausowenig wie ich die Hände aus den Taschen nehmen muss, nur weil ein Blaulicht sich das wünscht. Das Wegerecht ergibt sich nicht aus dem Lärm sondern aus der Rechtslage und der Situation.

 

In NRW entscheidet das einzig und allein der Fahrer, evtl. in Abstimmung mit dem Beifahrer. Die Leitstelle wird möglicherweise Sonder- und Wegerecht freigeben - aber mir (als Fahrer) ganz gewiss nicht anordnen.

Das hört sich sehr vernünftig an.

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Stimmt. (also beide Aussagen)

Und nun?

Ich weiß. Sonst hätte ich es nicht geschrieben. Und nun kann sich z.B. die MP darüber Gedanken machen, wer sie vor ihren Beschützern schützt.

 

Ich finde es zum kotzen welcher unnötiger Verwaltungsaufwand teilweise wegen bekloppter Beschwerden getrieben wird.

Deine Einstellung wundert mich nicht - so hättest Du es gern, gell? Aber wir leben in einer Demokratie, nicht in der Herrschaft der Blaulichter.

 

Aus welchem Grund sollte irgendwer dir das Verhalten begründen???

Aus welchem Grund sollte der Souverän keinen Anspruch auf eine Antwort der Staatsdiener haben?

 

Da solltest du gar keine Antwort bekommen, wenn du dich beschwerst - und auch wenn du eine Anzeige aufgibst, solltest du keine Antwort erhalten.

Von einer Beschwerde war nicht die Rede. Ansonsten: siehe Antwort zum zweiten Zitat.

 

Bluey hat es schon gesagt: Sonderrechte. Erlaubt.

Ja. Aber er war genausowenig dabei wie Du. Also weiß er es genausowenig wie Du.

 

Erkennbar ist es auch.

Das, was Du meinst, ist eben nicht erkennbar.

 

Bildet sich jetzt irgendjemand ein, dass sei die Fahrt nach Hause und schreibt dann noch er hätte die Kräfte am Bahnhof gesehen, dann zeigt das seinen begrenzten Horizont; denn üblicherweise wohnen wir nicht am Bahnhof. Wenn wir Feierabend haben fahren wir zur Dienststelle und das nicht mit LaLüLaLa.

Ja, so wird es sein. Nie im Leben würden Polizeibeamte irgendwelche Gesetze verletzen, wie wir ja alle wissen.

 

Ich entscheide, ob im Verband gefahren wird, ob Blaulicht und Horn angemacht wird.

Genau. Und im Himmel ist Jahrmarkt.

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Moin Moin

 

 

Mein Punkt ist: Nur weil Du aufs Knöpfchen drückst und Lalülala angeht, hast Du noch lange kein Wegerecht.

Das hast du nicht zu prüfen.

Da hast Platz zu machen oder möchtest du den Wegerechtsfahrer anhalten und das diskutieren?

 

Gruß

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Ich entscheide, ob im Verband gefahren wird, ob Blaulicht und Horn angemacht wird.

Und du?

 

 

Du darfst wohl das Papier beschriften, die Entscheidung wird im Vorfeld vom Verbandsleiter getroffen. Und, wennn du kleine Blaulicht meinst das Papier nicht ausfüllen zu müssen, gehe ich damit zum großen Blaulicht und dann schreibst die wieder!

 

Die Entscheidung ob Blaulicht oder Horn angemacht wird, triffst du bestimmt nicht, du darfst sie wohl aufschreiben!

 

dete

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