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Abstandsverstoß - Sonderrechte?


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http://youtu.be/Eh1jn03wFhA (Kolonne aus 3 Polizeitransportern)

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h den erforderlichen Abstand von 80 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Weiterhin verstießen sie ohne ersichtlichen Grund gegen das Rechtsfahrgebot. Die Rückfahrt von einem Fußballspiel rechtfertigt dies aus meiner Sicht nicht.

Bußgeld: 320,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/dry.gif- ggf. mit Gefährdung: 385,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gif- ggf. mit Sachbeschädigung: 465,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gifGebühren und Auslagen: 28,50 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/blink.gifPunkte: 2 Punkte http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wacko.gifFahrverbot: 2 Monate http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ranting.gifProbezeitmaßnahmen: Keine http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/rolleyes.gif

 

 

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Ungefaehr so wie mit dem Erschiessen von Grosstieren - richtig?

lalülala zusammen mit blauem Flackerlicht bedeutet automatisch Wegerecht, ob man es auch in Anspruch nimmt oder nicht. Wobei mir keine Konstellation einfällt, warum man auf sein Wegerecht hinweist, es

Das wäre doch noch mal ein Thema für eine weitere Doktorarbeit.

Dieses Video ist nicht verfügbar.

Ist doch verfügbar.

http://youtu.be/Eh1jn03wFhA (Kolonne aus 3 Polizeitransportern)

 

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h den erforderlichen Abstand von 80 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Weiterhin verstießen sie ohne ersichtlichen Grund gegen das Rechtsfahrgebot. Die Rückfahrt von einem Fußballspiel rechtfertigt dies aus meiner Sicht nicht.

Bußgeld: 320,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/dry.gif- ggf. mit Gefährdung: 385,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gif- ggf. mit Sachbeschädigung: 465,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gifGebühren und Auslagen: 28,50 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/blink.gifPunkte: 2 Punkte http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wacko.gifFahrverbot: 2 Monate http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ranting.gifProbezeitmaßnahmen: Keine http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/rolleyes.gif

Und nu? Hast du Anzeige erstattet?

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Dieses Video ist nicht verfügbar.

 

Doch, irgendwie schon.

 

 

http://youtu.be/Eh1jn03wFhA (Kolonne aus 3 Polizeitransportern)

 

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h den erforderlichen Abstand von 80 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Weiterhin verstießen sie ohne ersichtlichen Grund gegen das Rechtsfahrgebot. Die Rückfahrt von einem Fußballspiel rechtfertigt dies aus meiner Sicht nicht.

Bußgeld: 320,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/dry.gif- ggf. mit Gefährdung: 385,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gif- ggf. mit Sachbeschädigung: 465,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gifGebühren und Auslagen: 28,50 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/blink.gifPunkte: 2 Punkte http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wacko.gifFahrverbot: 2 Monate http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ranting.gifProbezeitmaßnahmen: Keine http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/rolleyes.gif

Und nu? Hast du Anzeige erstattet?

 

 

Nein. Ich hatte überlegt, es der hiesigen Polizei mit der Bitte um Kommentar zuzusenden. Bin eigentlich ein Freund der Polizei. Der geringe Abstand stört mich noch weniger als der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Ich hatte es aber in diesem Fall wirklich eilig und konnte einfach nicht vorbei, obwohl es den Damen und Herren gut möglich gewesen wäre. ohne Zeit zu verlieren. Eine Anzeige würde sicher nicht zu o.g. Bestrafung führen, damit ist das Beweismittel dürftig (und wird ggf. nicht anerkannt). Es ist auch zweifelhaft, ob es wirklich 2/10 sind, aber weniger als erlaubt und sicher auch bußgeldbewährt ist es allemal.

 

Verwertbare Messung? Woher weiß man, dass es nur eine Rückfahrt war? Ansonsten gelten natürlich die Vorschriften der StVO und die sachliche Zuständigkeit der Bußgeldbehörden und Polizei. Bürger die sich als Hilfscop aufspielen brauchen wir nicht.

 

Verwertbar für eine Geldbuße nicht, aber vielleicht für eine interne Zurechtweisung. Auf der Bundesstraße haben sie mich mit Sondersignal wieder eingeholt und zufällig habe ich sie dann am Bahnhof in ihren Transportern sitzen sehen. Da war kein weiterer Einsatz. Feierabend - den sie sich sicher redlich verdient hatten.

Ich würde mich nun wirklich nicht als Hilfscop aufspielen, aber mich meintest du ja auch sicher nicht?!

Als offensichtlicher Vertreter der Polizei hätte ich ein wenig Kritikfähigkeit erwartet....

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Schön gefilmt. Allerdings ist da nichts wirklich ungewöhnliches zu sehen, solche Szenen gibt es immer wieder.

Ansonsten gelten natürlich die Vorschriften der StVO und die sachliche Zuständigkeit der Bußgeldbehörden und Polizei.

Du hast Dich ja schon oft genug unter Verweis auf die StVO an irgendwelchen halbgaren Begründungen Ausreden für das eher fragwürdige Verkehrsverhalten einzelner Polizisten versucht. Es wäre also erstaunlich gewesen, wenn es hier anders gewesen wäre. Alles andere sind mal wieder sinnlose Allgemeinkekse.

Bürger die sich als Hilfscop aufspielen brauchen wir nicht.

Nanana, Du als Staatsdiener solltest nicht den Souverän beleidigen, indem Du ihn mit euch in einen Topf wirfst. Das Dir Menschen missfallen, die Dir und Deinesgleichen auf die Finger gucken, ist eh' klar. Aber Du wirst damit leben müssen, daß niemand irgendwelche Polizisten braucht, die sich einen Dreck um die Regeln kümmern, deren Überwachung zu ihrem Aufgabengebiet gehört.

 

Als offensichtlicher Vertreter der Polizei hätte ich ein wenig Kritikfähigkeit erwartet....

Wenn Du seine Äußerungen hier regelmäßig verfolgst, wirst Du leicht erkennen: unser aller Blaulicht ist zu jeder Kritik fähig.

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Aber Du wirst damit leben müssen, daß niemand irgendwelche Polizisten braucht, die sich einen Dreck um die Regeln kümmern, deren Überwachung zu ihrem Aufgabengebiet gehört.

Letztlich ist es doch Wurscht. Lass die Heinis doch fahren wie sie wollen oder können, solange sie andere nicht gefährden oder belästigen. Außerdem sieht man sie doch eher selten auf der Straße.

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Naja -Sondersignal- lässt dann schon einen Einsatzfahrt vermuten. Da könnte sich dann auch das Linksfahren und die verkürzten Abstände begründen. Also keine Buße, kein Zurechtweisen.

 

Selten so einen Unfug gelesen :doofwinkt: Wieso würde eine Einsatzfahrt die verkürzten Abstände begründen? Schwächere PS-Leistung des letzten Transporters durch Windschattenfahren ausgleichen, um mit maximal möglicher Geschwindigkeit am Ziel zu sein? :nunja: Frag' mal das hiesige Ordnungsamt, wie mit "Arzt im Einsatz" oder "Bin gleich wieder da"-Schildern hinter der Frontscheibe im Halteverbot umgegangen wird. Sie waren offensichtlich auf der Rückfahrt von einem bewachten Fußballspiel (s. oben). Im weiteren Verlauf haben sie sich dann ja endlich erbarmt und mich vorbeigelassen.

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Naja -Sondersignal- lässt dann schon einen Einsatzfahrt vermuten. Da könnte sich dann auch das Linksfahren und die verkürzten Abstände begründen. Also keine Buße, kein Zurechtweisen.

 

Selten so einen Unfug gelesen :doofwinkt: ...............

Dann lies einfach öfter Beiträge von ihm :lol:

 

 

Wenn es mal ausnahmsweise kein grober Unfug ist, ist es zumindest an Peinlichkeit für seinen Berufsstand kaum zu überbieten :geheim:

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Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h den erforderlichen Abstand von 80 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes.

 

Wie kommst du auf die vorwerfbaren 160? wegen der kurzen Einblendung in einem (illegalen?) Video?

Du räumst den Kollegen keine Toleranz ein? Gute Idee - werd ich mal aufgreifen. Bei nicht justiertem Tacho werden 20% abgezogen - in NRW zumindest.

Wie kommst du auf 15 Meter Abstand? Hast du zwischen Vorderachse und Hinterachse gemessen, so daß die Fahrzeugüberhänge als Toleranz in Abzug gebracht wurden? Ich könnte das jetzt beweisfest nicht festlegen. Die Strichlänge wären hinweise, auf BAB beträgt sie üblicherweise 6 Meter, die Zwischenräume sind üblicherweise 12 Meter. Woher willst du wissen, daß ausgerechnet dort die Striche nicht 8 Meter lang sind und die Zwischenräume 16?

 

 

 

Vor dem Gesetz sind Alle gleich, ausser du trägst ne Uniform und hast Blaulicht auf dem Dach. :angry2:

Für irgendetwas muss das Zeugs doch gut sein. Da werden die Fritten wenigstens nicht kalt.

 

 

Nein. Ich hatte überlegt, es der hiesigen Polizei mit der Bitte um Kommentar zuzusenden.

Der Kommentar wird ungefähr so ausfallen:

Die Beamten nahmen Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch"

 

 

Da war kein weiterer Einsatz. Feierabend - den sie sich sicher redlich verdient hatten.

 

 

Als offensichtlicher Vertreter der Polizei hätte ich ein wenig Kritikfähigkeit erwartet....nicht?!

 

Wenn ich Feierabend mach, fahr ich zu meiner Dienststelle und nicht zu einem Bahnhof.

 

Wenn die Kritik berechtigt ist, sind wir das sicher.

 

 

Wieso würde eine Einsatzfahrt die verkürzten Abstände begründen?

 

Es geht nicht explizit um die Abstände oder Einsatzfahrten. Es dürfte um die Inanspruchnahme von Sonderrechten gehen - da sind wir nunmal komplett von der StVO befreit. Das richtig gute ist aber, dass diese Sonderrechte nichtmal mit Blaulicht und Horn kenntlich gemacht werden müssen. Das ist nämlich wieder was anderes.

 

 

Gruß

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  • Wobei bei den Autos Blaulicht an war. An echte 160 kmh glaube ich bei den 'Kisten' auch nicht. Aber tatsächlich waren die Abstände sehr knapp / zu knapp. Brems- und Anhalteweg verändern sich durch Sonderrechte nicht.
  • Ich würde empfehlen solche engen Abstände nur in der Stadt zu fahren. Aber ich bin auch schon älter.
  • Zumindest sehe ich - auf Grund der Einsatzfahrt - keine groben Verstöße.
  • Wie der Verstoß Bußgeld technisch eingeordnet wird können wir nicht sagen. Wir kennen weder die Geschwindigkeit noch den Abstand
  • Falsch ist jedoch die Aussage, dass Sonderrechte komplett von der StVO befreien. Richtig ist, dass jede Abweichung in sich dringend geboten sein muss. Das heißt dann für die Einsatzfahrt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Linksfahren zum Beispiel dringend geboten sein könnten, der Abstand oder das Nichtgurten jedoch nicht.
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Aber tatsächlich waren die Abstände sehr knapp / zu knapp.

 

[...]

 

Wir kennen weder die Geschwindigkeit noch den Abstand

Die Polizei muss wohl unter einem Personalmangel leiden, der zu "Verzweiflungs-Einstellungen" führt. Mir scheint, dass jeder, der einen Notizblock halten kann und nicht bei "Drei" auf dem Baum ist, da einen Job bekommt.

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Wundert mich, dass sie auf der Rückfahrt dann mit Sondersignal an dir vorbeifahren und schließlich siehst du sie am Bahnhof - auch das spricht gegen die These, dass sie zum Feierabend gefahren sind.

Wenn Du häufiger auf deutschen Autobahnen unterwegs wärest und dabei Deine Kollegen bei solchen Fahrten erleben und mit offenen Augen beobachten würdest, wäre das mit dem wundern schnell vorbei.

 

wegen der kurzen Einblendung in einem (illegalen?) Video?

Das mit dem illegal ist Deine Behauptung, mehr nicht. Am Inhalt und am Fahrverhalten ändert das nichts.

 

Woher willst du wissen, daß ausgerechnet dort die Striche nicht 8 Meter lang sind und die Zwischenräume 16?

Wieviel abweichende Strichlängen etc. hast Du persönlich schon gesehen?

 

Die Beamten nahmen Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch"

Also genau die Ausrede, mit der immmer wieder gern das Fehlverhalten einzelner Beamter im Straßenverkehr begründet wird. Bleibt dann immer die gern unbeantwortete Frage, welche Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten war.

 

Wenn die Kritik berechtigt ist, sind wir das sicher.

Äääh - nein. Zumindest nicht, wenn wir sich auf die Polizei bezieht.

 

Oder du bist nicht fähig zu lesen?

Dochdoch. Er hat seinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen. Weil Du das offenbar nicht geschafft hast, helfe ich mal aus:

Zitierst zu wenig und damit falsch.

Ein Zitat ist entweder ein Zitat oder nicht. Einen Zusammenhang zwischen der Menge des zitierten Textes und der Richtigkeit des Zitates gibt es nicht. Du hast also wieder einmal versucht, einen unzulässigen Zusammenhang zusammenzubasteln. Das gilt damit natürlich auch für diese genauso mutige wie dämliche und falsche Behauptung

Und lügst damit eine andere Aussage zurecht.

 

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Zitierst zu wenig und damit falsch. Und lügst damit eine andere Aussage zurecht.

Er möge doch bitte die Contenance bewahren. Es wurden lediglich zwei Sätze aus seinem fragwürdigen Beitrag zitiert, die einander widersprechen.

 

Deutlicher: Ich bin nicht für Deine Begriffsstutzigkeit verantwortlich. Kapiert?

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Verwertbar für eine Geldbuße nicht, aber vielleicht für eine interne Zurechtweisung. Auf der Bundesstraße haben sie mich mit Sondersignal wieder eingeholt und zufällig habe ich sie dann am Bahnhof in ihren Transportern sitzen sehen. Da war kein weiterer Einsatz. Feierabend - den sie sich sicher redlich verdient hatten.

Ich würde mich nun wirklich nicht als Hilfscop aufspielen, aber mich meintest du ja auch sicher nicht?!

Als offensichtlicher Vertreter der Polizei hätte ich ein wenig Kritikfähigkeit erwartet....

Ich kann mich an einen Fußballeinsatz in Dortmund erinnern, bei dem wir nach dem Spiel mit Lalülala Richtung Duisburg fahren mußten. Dort angekommen, war nix mehr los und wir standen dort für ca. eine halbe Stunde nur rum, bis wir wieder abziehen konnten..... Natürlich wußte das niemand, der uns bei der Anfahrt beobachten konnte. Natürlich konnte bei dem geneigten Beobachter genauso ein Eindruck entstehen wie bei Dir. Und natürlich muß nichts so sein wie es scheint, nur weil man sich etwas anderes partout nicht vorstellen will.

 

Von daher:

- hier gibt's nichts intern zurechtzuweisen.

- auch wenn Du sie am Bahnhof hast sitzen sehen, so wird es wohl so gewesen sein, daß sie die Order hatten, möglichst schnell genau diesen Bahnhof anzulaufen. Was nicht zwangsläufig bedeuten muß, daß sie dort dann sofort in Aktion treten müssen. Ob da also noch ein weiterer Einsatz war oder evtl. bevorstand, wirst Du schwerlich beurteilen oder wissen können.

 

Kritik gern, wo sie angebracht und berechtigt ist. Hier sehe ich das allerdings nicht.

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Selten so einen Unfug gelesen :doofwinkt: Wieso würde eine Einsatzfahrt die verkürzten Abstände begründen? Schwächere PS-Leistung des letzten Transporters durch Windschattenfahren ausgleichen, um mit maximal möglicher Geschwindigkeit am Ziel zu sein? :nunja: Frag' mal das hiesige Ordnungsamt, wie mit "Arzt im Einsatz" oder "Bin gleich wieder da"-Schildern hinter der Frontscheibe im Halteverbot umgegangen wird. Sie waren offensichtlich auf der Rückfahrt von einem bewachten Fußballspiel (s. oben). Im weiteren Verlauf haben sie sich dann ja endlich erbarmt und mich vorbeigelassen.

Sorry, aber Deins ist genauso ein Unfug.

 

verkürzte Abstände: ist notwendig, damit nicht irgendein Vollhonk in die Kolonne fährt. Passiert bei größeren Abständen leider regelmäßig. Und ebenso leider verflüchtigt sich dieser Dussel dann auch nicht gleich sofort wieder, sondern bremst die nachfolgenden Einsatzfahrzeuge aus, was sich wiederum auf die vorausfahrenden Einsatzfahrzeuge auswirkt und im Endeffekt auch auf die Ankunftszeit.

 

BTW: wir sind keine "Ärzte im Einsatz" und nutzen auch keine "Bin gleich wieder da"-Schilder. Läßt sich auch nicht vergleichen. "Sie waren offensichtlich auf der Rückfahrt..." heißt: Du weißt es nicht! Behauptest aber fleißig.

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Ähm, nein! Widersprechen sich nicht.

Dochdoch. Frag Deinen Chef, da wird Dir geholfen. Denn das

Vielleicht findest du es selber raus.

klappt erfahrungsgemäß nicht, selbst wenn Du mehrfach liest.

 

Ließ nochmal.

Das kann er laßen.

 

hier gibt's nichts intern zurechtzuweisen.

Was zu prüfen wäre. Im übrigen ist der Fahrstil natürlich indiskutabel und zumindest in dem hier gezeigten Ausschnitt komplett überflüssig. Oder mußte da vielleicht irgendwas abgelesen werden?

 

so wird es wohl so gewesen sein

Spekulation.

 

Ob da also noch ein weiterer Einsatz war oder evtl. bevorstand, wirst Du schwerlich beurteilen oder wissen können.

Kann er beurteilen, wenn er weiß. Wissen kann er, wenn er fragt und eine zutreffende Antwort bekommt.

 

Kritik gern, wo sie angebracht und berechtigt ist. Hier sehe ich das allerdings nicht.

Wie gesagt: was zu prüfen wäre. Und zum Fahrstil: siehe oben.

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Was zu prüfen wäre. Im übrigen ist der Fahrstil natürlich indiskutabel und zumindest in dem hier gezeigten Ausschnitt komplett überflüssig. Oder mußte da vielleicht irgendwas abgelesen werden?

Ich glaube nicht, daß da was geprüft wird oder würde, da Einsatz-/Kolonnenfahrten in der gezeigten Art und Weise Standard sind und auch von offizieller Seite als sinnvoll und notwendig erachtet werden. Warum wieso weshalb habe ich ja schon geschrieben. Sicher könnte man bei freier Strecke die Abstände wieder vergrößern, nur fährt man mit Blaulicht eh idR Vmax, so daß ein späteres Aufholen nicht möglich wäre. Die Kolonne zöge sich also unnötig auseinander. Es ist also sinnvoll, es bei den entsprechenden Abständen zu belassen. Zudem fährt man versetzt und kann so recht gut erkennen, wenn weiter vorn gebremst wird. Und Funkkontakt besteht darüber hinaus auch noch.

 

Spekulation.

Natürlich. Allerdings basierend auf realen Erfahrungswerten.

 

Kann er beurteilen, wenn er weiß. Wissen kann er, wenn er fragt und eine zutreffende Antwort bekommt.

1. weiß er denn? Offensichtlich nicht

2. hat er gefragt? Offensichtlich nicht (oder keine Antwort erhalten)

Fazit: er weiß nicht und kann auch nichts beurteilen.

 

Wie gesagt: was zu prüfen wäre. Und zum Fahrstil: siehe oben.

Zu beidem: siehe oben.
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Hat m3_ Deinen account gehackt?

Das wurde schon in der Vergangenheit ein oder zweimal gemutmaßt. Aber zum Glück war und ist das nicht der Fall. Wenn ich bei diesen Einsatzfahrten von Vmax rede, so sind das im Gegensatz zu @m3_ nicht >200 km/h.
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Das wurde schon in der Vergangenheit ein oder zweimal gemutmaßt. Aber zum Glück war und ist das nicht der Fall. Wenn ich bei diesen Einsatzfahrten von Vmax rede, so sind das im Gegensatz zu @m3_ nicht >200 km/h.

Das meinte ich nicht. Der Beitrag war nur so dusselig, dass ich dachte...

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Ich glaube nicht, daß da was geprüft wird oder würde, da Einsatz-/Kolonnenfahrten in der gezeigten Art und Weise Standard sind und auch von offizieller Seite als sinnvoll und notwendig erachtet werden.

Auf eine entsprechende Anfrage erwarte ich zumindest die Überprüfung, ob die Nutzung von Sonderrechten zulässig war.

 

Sicher könnte man bei freier Strecke die Abstände wieder vergrößern, nur fährt man mit Blaulicht eh idR Vmax, so daß ein späteres Aufholen nicht möglich wäre. Die Kolonne zöge sich also unnötig auseinander. Es ist also sinnvoll, es bei den entsprechenden Abständen zu belassen. Zudem fährt man versetzt und kann so recht gut erkennen, wenn weiter vorn gebremst wird. Und Funkkontakt besteht darüber hinaus auch noch.

Jaja. Hatten wir alles schon. Statt einer erneuten Diskussion um die Sicherheit aller beteiligten Verkehrsteilnehmer unter besonderer Berücksichtigung der nicht zu überlistenden fahrphysikalischen Gesetze verlinke ich einfach mal diesen Artikel. Aber wahrscheinlich sind die LKA-Jungs einfach nicht so gut ausgebildete Fahrer wie eure Kolonnenfahrer, fahren nicht versetzt und können deshalb nicht erkennen, wenn weiter vorn gebremst wird. Und der Funkkontakt, der den Unfall sicher vermieden hätte, den hatten sie wohl auch nicht.

 

weiß er denn? Offensichtlich nicht

Deshalb soll er ja fragen.

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Das meinte ich nicht. Der Beitrag war nur so dusselig, dass ich dachte...

Du hast nur einen Teilaspekt zitiert. Wenn Du Dir das Ganze nochmal durchliest, denkst Du vllt anders. Wenn nicht..... dann nicht.
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Auf eine entsprechende Anfrage erwarte ich zumindest die Überprüfung, ob die Nutzung von Sonderrechten zulässig war.

Die Beamten vor Ort entscheiden, ob sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Und eben diese vertreten die Entscheidung auch. Es würde also angefragt, warum sie Sonderrechte in Anspruch nahmen. Dann kommt bspw.: "wir mußten schnellstmöglich einer Kräfteverlegung nachkommen." Damit hättest Du denn Deine Antwort.

 

Jaja. Hatten wir alles schon. Statt einer erneuten Diskussion um die Sicherheit aller beteiligten Verkehrsteilnehmer unter besonderer Berücksichtigung der nicht zu überlistenden fahrphysikalischen Gesetze verlinke ich einfach mal diesen Artikel. Aber wahrscheinlich sind die LKA-Jungs einfach nicht so gut ausgebildete Fahrer wie eure Kolonnenfahrer, fahren nicht versetzt und können deshalb nicht erkennen, wenn weiter vorn gebremst wird. Und der Funkkontakt, der den Unfall sicher vermieden hätte, den hatten sie wohl auch nicht.

Die können sicherlich auch gut fahren, fahren aber im Regelfall mit Zivilfahrzeugen und auch mit deutlich höherer Geschwindigkeit als wir mit den Bulis. Ich hab's schon oft erlebt, daß ein Pkw oder auch Lkw zuckte oder gar ansatzweise rauszog, dann aber doch wieder zurück lenkte, als er die Einsatzfahrzeuge erkannte (ohne Blaulicht). Mit Blaulicht hab ich es noch nie erlebt, daß jemand rauszog. Ich bin nicht darüber informiert, in welchem Maße oder Umfang diese Zivilfahrzeuge über Funk verfügen bzw. über welche Wege sie üblicherweise kommunizieren. Der Fahrer der besagten Ministerpräsidentin muß auch nicht zwingend ein Polizist sein. Wahrscheinlich auch eher nicht. Der von Gauk, mit dem ich mal sprechen konnte, ist es jedenfalls nicht.

 

Deshalb soll er ja fragen.

Fein. Dann warten wir einfach mal auf die Antworten (so er denn fragen wird).
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Ob es für ein Personenschutzfahrzeug vielleicht Gründe geben könnte dicht auf zu fahren? BTV (back to Video): für meinen Geschmack sind die etwas zu dicht dran. Kann jedoch durch Sonderrechte gedeckt sein. Zumindest habe ich keine Zweifel, dass dort eine Einsatzfahrt (Sonderrechte und Wegerechte) stattfand.

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Du hast nur einen Teilaspekt zitiert. Wenn Du Dir das Ganze nochmal durchliest, denkst Du vllt anders. Wenn nicht..... dann nicht.

Vielleicht hast Du nicht verstanden, worum es mir ging. Ich finde diese "Entschuldigungsversuche" albern. Mir ist es vollkommen egal, ob Ihr im Halteverbot vor dem Döner-Laden steht oder auf der BAB zu dicht auffahrt, solange Ihr andere nicht nervt. Es gibt nun wirklich Wichtigeres.

 

Und ich begebe mich mit Sicherheit nicht auf das Petzen-Niveau, das ich so verachtenswert finde. Du kannst also in einem gewissen Rahmen tun, was Du willst, ohne dass ich Dich beanzeige ;).

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Vielleicht hast Du nicht verstanden, worum es mir ging. Ich finde diese "Entschuldigungsversuche" albern. Mir ist es vollkommen egal, ob Ihr im Halteverbot vor dem Döner-Laden steht oder auf der BAB zu dicht auffahrt, solange Ihr andere nicht nervt. Es gibt nun wirklich Wichtigeres.

1. es sind keine Entschuldigungsversuche (es gibt nichts zu entschuldigen), allenfalls Erklärungsversuche, nachdem Du oder ihr oder ... nach dem Warum gefragt hast/habt/hat.

2. mir ist es völlig egal, ob sich da wer genervt fühlt. Ich fahre (oder vertrete es entsprechend) im Dienst, wie ich es für nötig und sinnvoll halte und es auch rechtlich haltbar ist. Auch ist es mir egal, ob das wer nachvollziehen kann oder nicht. Es gibt in der Tat Wichtigeres (als bspw. einem Genervten irgendwas zu erklären oder Platz zu machen).

 

Und ich begebe mich mit Sicherheit nicht auf das Petzen-Niveau, das ich so verachtenswert finde.

Auch das ist mir herzlich egal (zumal es eh nichts zu "petzen" gibt).

 

Du kannst also in einem gewissen Rahmen tun, was Du willst, ohne dass ich Dich beanzeige ;).

Wo es nichts zu beanzeigen gibt, wird wohl auch nichts beanzeigt. Aber danke, daß Du mir einen gewissen Rahmen zugestehst. Und das Bemessen des Umfangs werde ich dann wieder übernehmen. :D;)
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1. es sind keine Entschuldigungsversuche (es gibt nichts zu entschuldigen), allenfalls Erklärungsversuche, nachdem Du oder ihr oder ... nach dem Warum gefragt hast/habt/hat.

Du hast Recht. "Erklärungsversuch" trifft es viel besser. Ich habe übrigens nicht nach dem Warum gefragt, weil es mir - wie gesagt - völlig egal ist. Von mir aus können Cops und Non-Cops parken und fahren wie sie wollen, solange sie dabei einen halbwegs funktionierenden Denkapparat benutzen.

 

2. mir ist es völlig egal, ob sich da wer genervt fühlt. Ich fahre (oder vertrete es entsprechend) im Dienst, wie ich es für nötig und sinnvoll halte und es auch rechtlich haltbar ist. Auch ist es mir egal, ob das wer nachvollziehen kann oder nicht. Es gibt in der Tat Wichtigeres (als bspw. einem Genervten irgendwas zu erklären oder Platz zu machen).

Genau so soll es sein. Bei mir ist nur das "rechtlich haltbar" manchmal kritisch, aber da gibt es ja Mittel und Wege.

 

Auch das ist mir herzlich egal (zumal es eh nichts zu "petzen" gibt).

Dito.

 

Wo es nichts zu beanzeigen gibt, wird wohl auch nichts beanzeigt. Aber danke, daß Du mir einen gewissen Rahmen zugestehst. Und das Bemessen des Umfangs werde ich dann wieder übernehmen. :D;)

Nö. Wenn Du z.B. auf der Wache oder sonstwo Kids oder Migranten oder wen auch immer illegal vermöbelst (was Du bestimmt nicht tust) , dann bemesse ich, falls ich es mitbekomme.

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Nö. Wenn Du z.B. auf der Wache oder sonstwo Kids oder Migranten oder wen auch immer illegal vermöbelst (was Du bestimmt nicht tust) , dann bemesse ich, falls ich es mitbekomme.

Falls ich soetwas tatsächlich irgendwann mal tun würde (ist eh rein hypothetisch), würdest Du es nicht mitbekommen, demzufolge auch keinen Rahmen bemessen. ;) Und wenn ich wen legal vermöbeln sollte, wäre es egal, ob Du es mitbekämst oder nicht, denn dann würde ich so oder so den Rahmen bemessen.
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Falls ich soetwas tatsächlich irgendwann mal tun würde (ist eh rein hypothetisch), würdest Du es nicht mitbekommen, demzufolge auch keinen Rahmen bemessen. ;)

Tätest Du das etwa in klandestiner Weise, damit ich es nicht mitbekäme?

 

Und wenn ich wen legal vermöbeln sollte, wäre es egal, ob Du es mitbekämst oder nicht, denn dann würde ich so oder so den Rahmen bemessen.

Zum einen kannst Du offensichtlich nicht abschließend beurteilen, ob Du legal prügelst; zum anderen geraten auch Karate-Cops/-Kids manchmal an ihre Grenzen.

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Tätest Du das etwa in klandestiner Weise, damit ich es nicht mitbekäme?

Wer weiß, wer weiß... vllt.... Du mußt ja nun nicht alles mitbekommen.

 

Zum einen kannst Du offensichtlich nicht abschließend beurteilen, ob Du legal prügelst; zum anderen geraten auch Karate-Cops/-Kids manchmal an ihre Grenzen.

Zum einen kann ich das sogar sehr gut. Zum anderen hat das mit Karate herzlich wenig zu tun. Daß ich mit oder trotz Karate nicht unverwundbar oder unschlagbar bin, weiß ich selbst. Würde ich auch nie behaupten.
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Von mir aus können Cops und Non-Cops parken und fahren wie sie wollen, solange sie dabei einen halbwegs funktionierenden Denkapparat benutzen.

 

 

diesen grds Ansatz für mehr Freiheit im Straßenverkehr finde ich gut; jedoch funktioniert das nicht in Deutschland.

durch den immer schlimmer werdenden Regelwahn der EU wird sich diese Tugend auch bald auf den Rest der EU ausweiten. Es bedarf keines klaren Gedankens, sondern Lettern schwarz auf weiß die einem sagen, was man tun soll. muss, darf und was nicht. Dazu zwingend erforderlich Sanktionen und Kontrollorgane.

 

Mein Wunsch - und ein erster Schritt in Richtung hin zu mehr Selbsbestimmung und Nachdenken - wäre Reduktion des Schilderwaldes.

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Und selbst wenn sie auf ner Rückfahrt waren, warum nicht?

 

Stell dir vor das wäre ne Kolonne des Katastrophenschutzes die mit Kolonnenrecht und Sonderrecht fährt.

Die fahren teils hunderte Kilometer so ähnlich zurück.

 

 

Zwar bissl wenig Abstand, aber Fahren außerdem versetzt.

 

Und naja sie fahren auch nur 40 Sekunden links bis zum nächsten.

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Zwar bissl wenig Abstand

 

 

Dat seh ick auch so.

Und da sind Sonderrechte / Einsatzfahrt sekundär. Man sollte mal an solche Dinge, wie Reaktionszeit, Reaktionsweg, Anhalteweg und Bremsweg denken und vielleicht doch bei hoher Geschwindigkeit auf der BAB den Abstand so wählen, dass dort eben die Gefahr des Auffahrens beim plötzlichen Bremsen des Vordermanns minimiert ist.

Logisch - soll keiner zwischen. Also die Abstände dann auch nicht auf 100 Meter... aber wenn schon... Mit Einsatzhorn kann man den auch wieder vertreiben.... und so groß ist der Zeitverlust dann auch nicht.... zumindest wenn man neben den Zeitverlust die gewonnene Sicherheit mit in die Waagschale wirft.

 

Im Stadtgebiet könnte der Abstand dann schon wieder passen...

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Die fahren teils hunderte Kilometer so ähnlich zurück.

 

 

ja - aber doch wohl nicht mit Sonderrechten? Und auch nicht als geschlossener Verband.

 

 

Hin natürlich mit mehr "Sonderrechten". Manchmal Wegerechte.

 

 

Zurück durchaus auch mit Sonderrechten.

Mindestens aber als Verband.

Ist ja auch logisch, geht um Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.

 

Evtl. bissl geteilter als bei der Hinfahrt.

Falls noch welche bleiben oder wie es eben passt von der Geschwindigkeit her.

 

 

Edit:

Uh guck mal, sogar NRW...

https://www.youtube.com/watch?v=-Yvg69bRm34

 

über 400 km denk ich mal.

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Zurück durchaus auch mit Sonderrechten.

Mindestens aber als Verband.

Ist ja auch logisch, geht um Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.

 

Nö - ist nicht logisch.

Du redest hier von Kat-Schutz. Nimm mal die (Berufs-)Feuerwehr, die wohl etwas öfter im Einsatz ist. (Speziell die RTWs der Feuerwehr)

Rückfahrt immer normale Fahrt.

 

Die Voraussetzungen für Sonderrechte liegen nicht vor.

Die Voraussetzungen für das Abweichen der Anmeldevorschrift liegt für Rückfahrt ebenfalls nicht vor - so dass die Kolennenrückfahrt angemeldet sein muss, oder eben nicht in Kolonne zurückgefahren werden darf.

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Und was meinst du was du hier in dem NRW Video siehst?

Du kannst Katastrophenschutz und Berufs-Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr, DRK, Malteser, Johanniter, ASB, DLRG... nicht so einfach trennen.

Für Bayern gibt es dafür das BayKSG.

 

Und natürlich gibt es noch Absatz (4) bei den Sonderrechten.

Man braucht keine Erlaubnis.

 

Und Sonderrechte auf der Rückfahrt - das ist mal wieder genau die Diskussion wie mit "Sonder- oder Wegerechte bei Übungen"... :D

 

 

Man könnte vielleicht die NRW Kollegen mal befragen. Polizei sieht man am Ende der Kolonne auch.

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Man braucht keine Erlaubnis.

 

 

Man braucht nur

 

  • einen hoheitlichen Auftrag
  • dringende Gebotenheit

 

Wie bitte soll man das bei der Rückfahrt begründen?

 

So dass weder Sonderrechte noch die Abweichung der Anmeldebestimmungen für Kolonnefahrten greifen.

 

 

 

(Anders als im Video des TE; wo es mittels einer Einsatzfahrt zu einem Einsatz(ort) ging)

 

 

 

 

Und Sonderrechte auf der Rückfahrt - das ist mal wieder genau die Diskussion wie mit "Sonder- oder Wegerechte bei Übungen".

 

Nein, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Das eine Rückfahrt, das andere Übung.

Und für Übung kannst du das Wegerecht streichen.

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Mir entgleiten hier höchstens die Gesichtszüge.

 

Wenn jemand der höher ist als du sagt, daß zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft auf der Rückfahrt vom Katastropheneinsatz das Sonderrecht und das Kolonnenrecht gehört...

 

Nun, dann ist das eine höhere Auslegung. (und mit höher ist viel höher gemeint)

 

Ist sie falsch weil du anders auslegen würdest? ;)

 

 

Übung:

Hast du nie auf einer Übung Wegerechte genutzt?

Und sowas nie gesehen?

 

Könnte jemand entscheiden, daß Wegerechte auf einer Übung genutzt werden? ;)

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...Übung:

Hast du nie auf einer Übung Wegerechte genutzt?

Und sowas nie gesehen?...

 

FF fährt zur Übung oft mit Sonderrechten. Wie sollen die sonst eine Einsatzfahrt üben? (Oder ist ein Probealarm keine Übung?)

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