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Section-Control Wird Getestet....


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Ist doch gut.

Section Control ist eine sinnvolle Sache

dazu jetzt die passende Rechtsgrundlage

 

Jetzt muss SC an den richtigen (Gefährdungs-) Stellen eingesetzt werden.

 

Niemand will eine Orwellsche Totalüberwachung, aber in einigen Lagefeldern ist mehr Überwachung sinnvoll - so auch SC.

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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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Ist doch gut.

Section Control ist eine sinnvolle Sache

dazu jetzt die passende Rechtsgrundlage

 

Jetzt muss SC an den richtigen (Gefährdungs-) Stellen eingesetzt werden.

@blaulicht: Meine Güte, was bist Du für ein Vogel :kopfschuettel: ? Ich kürze extra die Pressemitteilung mit dem unsäglich Dauerdummschönrednungsgeschwafel der unsäglichen SC-Lobby und Du bringst hier papageienhaft die längst abgedroschenen Oberflächenargumente und Feuchttraumergüsse erneut :wand: ? "Shame on you"(1). Das hat dieser Thread nicht nötig. Du mußt hier schon neue Erkenntnisse bringen, gerne wenn Du die PTB-Wissenschaftler übertriffst :doofwinkt: .

 

Niemand will eine Orwellsche Totalüberwachung, ...

Stimmt: https://www.youtube.com/watch?v=jLhYIqiJlEA

 

Eine Überwachung ist sinnvoll für blauäuige Bürger. Das Lagefeld ist dort bedenklich. Du kriegst einen Blauäugigkeitssensor implementiert. Wenn das Überwachungssystem eine Blauäugigkeitsüberschreitung feststellt, kriegst Du den Hintern versohlt :smack::doofwinkt: .

:nolimit:

 

(1) Zitat mittelfränkischer Cop bei Gaffer-Vorführung auf der A6

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Eine Überwachung ist nicht nötig für blauäugige Bürger, sondern für die dummen Ignoranten unter den Verkehrsteilnehmern.

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M3

Du kannst ja andere Ansichten haben, aber was fällt dir ein so mit mir zu reden?

 

Zur Sache

SC ist ein sinnvolles (eins unter vielen) Mittel zur Herstellung der Verkehrssicherheit.

 

Dass dir die am Hintern vorbei geht, du nur Abzocke und Grundrechtseinschränkung eines bösen Staates siehst, zeigt nur deine eigene geistige Grenze.

Zum Glück interessiert es niemanden, was du denkst.

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  • 2 months later...

Die letzten drei Beiträge von meinem Lieblings-"B"-Triumvirat @bluey, @blaulicht & @biber sind ja richtig toll :fool: .

 

Aktueller Stand:

...

Die umstrittene Streckenkontrolle werde aktuell neu geeicht und entsprechend gewartet.
...
Mischel sagte: „Wir befinden uns weiterhin in einem Pilotverfahren, demzufolge bestehen gegenwärtig auch keine Planungen für weitere Anlagen in Niedersachsen.“
Aus "Läuft die Section Control an der B6 bald wieder?", www.hildesheimer-allgemeine.de; 11.09.19; https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/laeuft-die-section-control-an-der-b6-bald-wieder.html
:nolimit:
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  • 1 month later...

@das jann: Angeblich :whistling: wegen Wartungsarbeiten noch nicht scharf, an was es hängt wird nicht genannt :whistling: und ein Start-Termin kann auch nicht genannt werden :whistling: .

Ein anderer Termin steht dagegen fest: Am 13. November ist die Verhandlung am OVG Lüneburg :abwarten: .

Aus: https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/streckenradar-steht-still-und-beschaeftigt-erneut-richter.html

:nolimit:

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@das jann: Angeblich :whistling: wegen Wartungsarbeiten noch nicht scharf, an was es hängt wird nicht genannt :whistling: und ein Start-Termin kann auch nicht genannt werden :whistling: .

Ein anderer Termin steht dagegen fest: Am 13. November ist die Verhandlung am OVG Lüneburg :abwarten: .

Aus: https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/streckenradar-steht-still-und-beschaeftigt-erneut-richter.html

:nolimit:

@m3, ist es nicht klüger, das Urteil eines Gerichtes abzuwarten?

Nicht jeder ist „Bescheuert“.

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So, die Wartungsarbeiten sind ausgerechnet am Verhandlungstag beendet :whistling: , sodaß gleich am nächsten Tag gestartet werden kann :kotz: :

...

Eine Revision gegen seine Entscheidung ließ das OVG nicht zu.

...

Ende Mai war das niedersächsische Polizeigesetz wirksam geworden. Dies habe nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen, befanden die Richter.

,,,,

 

Aus "Gericht: Streckenradar auf B6 ist rechtmäßig", www.ndr.de, 13.11.19, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Gericht-Streckenradar-auf-B6-ist-rechtmaessig,radar134.html

 

Der Fall zeigt exemplarisch, wie auf Länderebene gemauschelt werden kann :kotz: .

:nolimit:

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Der Kläger wird eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG Leipzig einlegen, da u. a. sich das "befangene" OVG Lüneburg eines Kunstgriffs bedient sowie es die grundsätzliche Bedeutung nicht sehen will/darf:

https://www.pressreader.com/germany/neue-presse/20191114/282153588106348 ; Neue Presse, 14.11.19.

 

Hier noch die pamphletartige Pressemitteilung vom Innenministerium, dabei mit Zitate vom unsäglichen Geblubbere von Boris P.:

Minister Pistorius: „Ich gehe nach den ersten Erfahrungen davon aus, dass wir nach dem Pilotverfahren eine Empfehlung zum Einsatz auf weiteren Straßenabschnitten in Deutschland mit Unfallhäufungen aussprechen können.“

Aus Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 14.11.19; https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rechtsgrundlage-zur-abschnittskontrolle-section-control-bestatigt-nach-ovg-beschluss-wird-der-betrieb-an-der-b-6-bei-hannover-kurzfristig-wieder-aufgenommen-182630.html

 

Da wird den "neutralen" Wissenschaftlern von der PTB das Wunschergebnis schon "befohlen".

 

Und am Ende der Messstrecke stellt die PD Hannover nun eine große Visitenkarte hin :fool: . Da kann sie gleich noch eine Box "Sofortkasse" insbesondere für Ausländer hinstellen :lol: .

:nolimit:

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@bluey: Erstens, guckst Du mal das erste "wissenschaftliche" Ergebnis bezüglich "keine Unfallgefahr wegen Streckenradar". Was rauskommen soll, muß rauskommen :whistle: , da beißt die Maus kein Faden ab.

 

Zweitens, der Geldgeber "befiehlt", natürlich nicht direkt :ph34t: .

 

Drittens, die wissenschaftliche Begleitung wurde m. W. nicht ausgeschrieben. Diese Untersuchungen hätte auch ein neutrales Universtitätsinstitut Verkehrswesen machen können.

 

Viertens, solche hellseherische Vorabaussagen als verklausulierte Befehle zur Druckausübung gab es von Minister auch schon in anderen Fällen.

 

Fünftens, der Druck durch die SC-Lobby auf die "Wissenschaftler" ist extrem. Stell Dir mal das Szenario vor, SC wäre selbst durch Leipzig und Karlsruhe abgesegnet und dann würde sich rausstellen, die Anlage brächte gemäß Verkehrswissenschaft nichts für die Verkehrssicherheit!

:nolimit:

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@bluey: Erstens, guckst Du mal das erste "wissenschaftliche" Ergebnis bezüglich "keine Unfallgefahr wegen Streckenradar". Was rauskommen soll, muß rauskommen :whistle: , da beißt die Maus kein Faden ab.

Schon klar. Du drehst es Dir mal wieder so, wie es Dir in den Kram paßt.

 

Zweitens, der Geldgeber "befiehlt", natürlich nicht direkt :ph34t: .

Auch nicht indirekt.

 

Drittens, die wissenschaftliche Begleitung wurde m. W. nicht ausgeschrieben. Diese Untersuchungen hätte auch ein neutrales Universtitätsinstitut Verkehrswesen machen können.

Das mußte auch nicht ausgeschrieben werden. Und hätte ein "neutrales Universitätsinstitut" etwas bescheinigt, was Dir ebensowenig in den Kram gepaßt hätte, wäre es auch wieder nicht richtig gewesen.

 

Viertens, solche hellseherische Vorabaussagen als verklausulierte Befehle zur Druckausübung gab es von Minister auch schon in anderen Fällen.

Quatsch!

 

Fünftens, der Druck durch die SC-Lobby auf die "Wissenschaftler" ist extrem. Stell Dir mal das Szenario vor, SC wäre selbst durch Leipzig und Karlsruhe abgesegnet und dann würde sich rausstellen, die Anlage brächte gemäß Verkehrswissenschaft nichts für die Verkehrssicherheit!

Das ist noch größerer Quatsch!
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@bluey: Erstens, guckst Du mal das erste "wissenschaftliche" Ergebnis bezüglich "keine Unfallgefahr wegen Streckenradar". Was rauskommen soll, muß rauskommen :whistle: , da beißt die Maus kein Faden ab.

 

@m3, wie die Einhaltung einer vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit über eine längere Strecke eine Unfallgefahr darstellt ist mir ein Rätsel. Überflüssig, mag sein, lästig sicher, aber Unfallgefahr, Unsinn!

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@rth: passt Du hier überhaupt auf :schreck: ? Es gibt doch Fahrmanöver wie beispielsweise Abbremsungen nur wegen dem SC-Geraffel, also zu den üblichen Radarfallenunfällen nun noch neue unfallträchtige Erscheinungen! Nicht umsonst gab es doch den Fachartikel zu der Untersuchung "von der PTB". Hier nochmals der Link: http://www.strassenverkehrstechnik-online.de/strassenverkehrstechnik/heftarchiv/svt-05-2017.html#c8042

Und stell Dir vor, vor dem Ausgangsportal gibt es Sicherheitsverlangsamungen der VT, die zu 'nem Stau führen und hinten knallt dann ein Lkw unterhalb der zulässigen Geschwindigkeit :100: in das Stauende.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

... nun noch neue unfallträchtige Erscheinungen!

Warum machst du das immer wieder?

Du müsstest doch inzwischen kapiert haben, dass du deine Verlinkungen lesen sollst, damit ich sie dir nicht so oft um die Ohren hauen muss, weil das gequirlte :shit: ist.

 

Auszug:

 

 

In sehr seltenen Fällen treten zwar kritische Verzögerungsmanöver auf, diese zeigen aber keine weiteren negativen Konsequenzen für die Verkehrssicherheit. Insgesamt wirkt daher die sich im Testbetrieb befindliche Abschnittskontrolle verkehrssichernd

Das stützt doch in keinster Weise deine unsinnige Behauptung.

 

 

 

... hinten knallt dann ein Lkw unterhalb der zulässigen Geschwindigkeit :100: in das Stauende.

Ich will doch schwer hoffen, dass LKW unterhalb der :100: ins Stauende knallen.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Ich habe nicht nur die Verlinkung gelesen, sondern den gesamten Fachbeitrag überprüft. Dies würde ich Dir auch dringend empfehlen, sonst reihst Du dich auf das einfache Niveau von B. Pistorius, seinen Mannen, der PD Hannover, dem sonstigen SC-Lobby-Dunstkreis und allgemein dem klassischen Oberflächencop ein, welche das Wunschergebnis nur plump inhalieren. Der Fachbeitrag hat eklatante Schwächen, ein Professor von einem unbefangenen Verkehrsinstitut hätte diese "Studie" seinen HiWis um die Ohren gehauen, gell @bluey.

Meinst Du nicht, daß auch "seltene" kritische Fahrmanöver - die dazu rudimentär bestimmt wurden - mal fatal ausgehen können? Braucht ja dabei nur ein Pkw einen Lkw touchieren, welcher dadurch außer Kontrolle gerät und dann den "Mittelstreifen" durchbricht.

 

Das Urteil vom OVG Lüneburg ist nun im Volltext verfügbar: https://community.beck.de/2019/12/04/section-control-in-niedersachsen-ok

:nolimit:

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@sobbel: Ich habe nicht nur die Verlinkung gelesen, sondern den gesamten Fachbeitrag überprüft.

Daß diese Deine Überprüfungen aber regelmäßig scheitern, ist ja schon hinlänglich bekannt.

 

Der Fachbeitrag hat eklatante Schwächen

Da Du ja behauptest, es überprüft zu haben, erleuchte uns doch einmal mit Deinen Erkenntnissen.

 

ein Professor von einem unbefangenen Verkehrsinstitut hätte diese "Studie" seinen HiWis um die Ohren gehauen, gell @bluey.

"hätte"..... auch Deine Spekulationen knallen regelmäßig vor die Wand.

 

Meinst Du nicht, daß auch "seltene" kritische Fahrmanöver - die dazu rudimentär bestimmt wurden - mal fatal ausgehen können?

Grundsätzlich: nö! Jeder, der einen Führerschein besitzt, sollte auch mit einem Kfz. umzugehen wissen. Dazu gehören auch "seltene" kritische Fahrmanöver, die übrigens sehr oft bei ganz anderen Gelegenheiten vorkommen.

 

Braucht ja dabei nur ein Pkw einen Lkw touchieren, welcher dadurch außer Kontrolle gerät und dann den "Mittelstreifen" durchbricht.

Zu Deinen abstrusen Spekulationen: s.o.

Wenn ein Pkw einen Lkw nur touchiert, wird der Lkw davon wohl kaum außer Kontrolle geraten und durch den "Mittelstreifen" brechen.

 

Das Urteil vom OVG Lüneburg ist nun im Volltext verfügbar

Das ist schön.
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Da Du ja behauptest, es überprüft zu haben, erleuchte uns doch einmal mit Deinen Erkenntnissen.

@bluey: Kann ich, jedoch sollten @sobbel oder auch Du diesen Fachbeitrag vorliegen haben.

Zu Deinen abstrusen Spekulationen: s.o.

Wenn ein Pkw einen Lkw nur touchiert, wird der Lkw davon wohl kaum außer Kontrolle geraten und durch den "Mittelstreifen" brechen.

Dein "wohl" zeigt, daß Du spekulierst. Ich habe mir so einen Horrorunfall nicht aus den Fingern gesogen.

 

Österreich ist mit der dort etabilierten SC und den erweiteren SC-Auswüchsen (Anzahl, mobile SC in Baustellen, erste Landstraße-SC, Überwachungseinführungsgrund wegen Überholen in Tunnel) etlichen Stufen weiter. Die SC-Daten haben naturgemäß Begehrlichkeiten geweckt, jedoch wurde dies vom Verfassungsgerichtshof abgeschmettert:

https://www.vfgh.gv.at/medien/Kfz-Kennzeichenerfassung_und__Bundestrojaner__verfass.de.php

Pressemitteilung "Kfz-Kennzeichenerfassung und Bundestrojaner verfassungswidrig", www.vfgh.gv.at, 11.12.19

:nolimit:

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@bluey: Kann ich, jedoch sollten @sobbel oder auch Du diesen Fachbeitrag vorliegen haben.

 

Ich habe mir so einen Horrorunfall nicht aus den Fingern gesogen.

 

https://www.vfgh.gv.at/medien/Kfz-Kennzeichenerfassung_und__Bundestrojaner__verfass.de.php

Pressemitteilung "Kfz-Kennzeichenerfassung und Bundestrojaner verfassungswidrig", www.vfgh.gv.at, 11.12.19

1, wenn Du kannst, dann mach mal. Bin gespannt.

2. woher hast Du ihn Dir denn gesogen? Und wie oft - falls überhaupt - ist soetwas schon vorgekommen?

3. was genau dieser Link für eine Bedeutung für uns in D haben soll, wirst Du uns bestimmt noch näher erläutern.

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  • 1 month later...

@sobbel&bluey: Habt Ihr den Fachbeitrag zwischenzeitlich vorliegen oder nicht?

 

@blaulicht: :wand: . Was qualifiziert Dich zu #527? #527 ist unqualifiziert, lass Dir dies aus qualifzierter Hand

sagen :P .

 

Es gibt nun eine erste Meßbilanz https://www.pressreader.com/germany/neue-presse/20200115/282162178162830:

  • 280 Überschreitungen (Schwellwert unbekannt)
  • 48 Bußgelder (ab +21 km/h netto)
  • 2 FV (ab +41 km/h netto)
  • Dann natürlich die schon abgedroschene historische Masche der Spitzenreitermeldung von 147 km/h, um die Notwendigkeit der Messung darzulegen und das vermeintlich allgegenwärtige Schnellfahrerbild hochzuhalten.

Bei einer Meßzeit von ca. 2 Monaten = 60 Tage mit je 12.000 Fahrzeug pro Tag gesamt dann eine Überschreitungsquote von 0,038% ist ganz toll, also im Schnitt jedes 2571. Fahrzeug oder 4,666 Fahrzeuge pro Tag.

:nolimit:

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@bluey: Deine Punkte 1 - 3 kamen am 13.12.19 knapp 10 Stunden später. Mal sehen, ob wenigstens @sobbel glänzen kann. Ich sehe aber schon eine erneute never ending story der NRW-Cops bezüglich der Unfähigkeit Fachliteratur zu besorgen, siehe Euer bis heute noch laufendes Debakel :whistling: über Reichweiteneinflußdiagramme bei der Riegl FG21-P.

:nolimit:

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Es gibt nun eine erste Meßbilanz https://www.pressreader.com/germany/neue-presse/20200115/282162178162830:

  • 280 Überschreitungen (Schwellwert unbekannt)
  • 48 Bußgelder (ab +21 km/h netto)
  • 2 FV (ab +41 km/h netto)
  • Dann natürlich die schon abgedroschene historische Masche der Spitzenreitermeldung von 147 km/h, um die Notwendigkeit der Messung darzulegen und das vermeintlich allgegenwärtige Schnellfahrerbild hochzuhalten.

Bei einer Meßzeit von ca. 2 Monaten = 60 Tage mit je 12.000 Fahrzeug pro Tag gesamt dann eine Überschreitungsquote von 0,038% ist ganz toll, also im Schnitt jedes 2571. Fahrzeug oder 4,666 Fahrzeuge pro Tag.

:nolimit:

Dass da doch so einige erwischt worden überrascht mich.

Denn es wird ja immerhin auf die SC per Schild hingewiesen. Ok, das Wort "Radarstrecke" ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Und viele scheinen nicht zu wissen, was die weiße "Brücke" ist. :blink:

 

http://www.blitzer.de/system/pictures/files/2019/04/101350/original_k-2.JPG

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http://www.blitzer.de/system/pictures/files/2019/04/101350/original_k-2.JPG

 

Und das in der heutigen Zeit ohne Quellenangabe. Aber schön, dass Du auch auf meiner Seite guckst. ;)

 

 

Ist aber die Grafikadresse von blitzer.de ;)

Jeden Sonntag wenn es die neuen Serien gibt. Vorallem die aus BB. :B):

 

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Sag doch einfach, daß Du es nicht kannst und keine Ahnung hast. Gerade, was das Riegl-Gerät betrifft. Das hatten wir ja schon.

@bluey: Ich kann deine drei Fragen selbstverständlich beantworten, weil ich immer über Quellen, Fakten und Erfahrungen schreibe. Ich warte aber erstmal ab, ob @sobbel glänzen kann. Danach überlege ich mir, wie ich mit Euch drei Helden hier weiterverfahren werde. Von @blaulicht kann ich nicht erwarten, daß er SSM im Zusammenhang mit SC kennt. Sagt Dir TTC etwas?

Bezüglich dem Riegl-Gerät hast Du zwar viel Erfahrung, bist aber dadurch nicht automatisch allwissend. Das hatten wir ja schon. Dir hilft auch bezüglich der o. g. Wissenslücken auch nicht BIBER in Münster. Das hatte wir auch schon.

 

@das jann: Der größte Teil dürften ortsunkundige Ausländer und nicht-informierte Nacht-/Erstfahrer gewesen sein. Das Bild ist doch veraltet. Das neue Schild zeigt "Abschnittskontrolle" und darunter für Ausländer ein Foto-Pictogramm.

Wir wissen ja auch nicht, wie hoch tatsächlich die :100: von den Durchschnittsgeschwindigkeitsüberschreitern überschritten wurde :ph34r::whistling: .

:nolimit:

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..., weil ich immer über Quellen, Fakten und Erfahrungen schreibe.

:lol2: :lol2: :lol2: schon klar.

 

Ich warte aber erstmal ab, ob @sobbel glänzen kann.

Ja, auch klar. Du selbst kannst es nicht. Also sollen andere ran. Wie immer.

 

Danach überlege ich mir, wie ich mit Euch drei Helden hier weiterverfahren werde.

Will heißen: es kommt mal wieder nichts. Außer: heiße Luft.

 

Bezüglich dem Riegl-Gerät hast Du zwar viel Erfahrung, bist aber dadurch nicht automatisch allwissend.

Wer hat denn behauptet, ich sei allwissend?!

 

Deine Unkenntnisse hingegen ("Leitpfosten" nur mal als Beispiel) sind hinlänglich bekannt.

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Moin Moin

 

 

Ich warte aber erstmal ab, ob @sobbel glänzen kann.

Warum und für wen sollte ich glänzen können wollen?

Ganz sicher nicht um dir gefällig zu sein.

 

 

Danach überlege ich mir, wie ich mit Euch drei Helden hier weiterverfahren werde.

Ist das etwa eine Ankündigung uns auf deine Idnore Liste zu setzen?

Würde mich ja freuen.

Ich meinerseits setze dich nicht auf Ignore, das hat aber nichts mit Wertschätzung zu tun - deine Beiträge sind halt immer einen Lacher wert.

 

 

Gruß

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@Kaffee-Pruster-Tastaturschutzuser 'sobbel': Um Gotteswillen, ich werde nie jemanden im RF ignorieren. Ich lese fast alles, im schlimmsten Fall quer oder ich scrolle beispielsweise @bluey&biber-Tapeten. Erwartungsgemäß ist dein Glanzgrad bezüglich Fachliteraturbesorgungskompetenz wie schon im Fall Reichweiteneinfluß bei der Riegl auf dem Level eines Grundierungslackes. Für eine nun gescheite Fachdiskussion erfolgt hiermit letztmaliger Aufruf an das NRW-Triumvirat @bluey&@sobbel&@blaulicht, die Bedeutungen für SSM und TTC zu nennen.

:nolimit:

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Auf dem Foto sieht man ja dass im Eingangsbereich das Fahrzeug von hinten fotografiert wird, Für die Kennzeichenerfassung egal, aber praktisch da in diesem Moment tatsächlich kein Foto der Personen Fahrer/Beifahrer gemacht werden kann. Das Passiert dann tatsächlich erst an der Ausfahrstelle wenn die zu hohe Geschwindigkeit feststeht.

So wie ich meine zu lesen wird dann aber wiederum NUR dieses zweite Foto gespeichert und zu den Akten genommen.

 

Da sind wir dann wieder bei dem Thema Rohdaten: Ohne das Foto der Einfahrt kann man nachträglich nicht feststellen ob vielleicht eine

Falscherfassung bei der Einfahrt vorlag. Das ganze ließe sich einfach lösen, wenn in der Akte auch das erste Foto mit abgelegt wird. Ich bin mal gespannt wie lange es dauerst bis das so gemacht wird.

 

Ich bin übrigens ein Befürworter der Sectrion Control, da nur diese (wenn beide Fotos vorliegen) dem Betroffenen selbst, sogar ohne Gutachter und Anwalt, erlauben würde seine Geschwindigkeit nachzuprüfen. Einzig bei der Einblendung der Uhrzeit muss man sich auf dei Prüfung der PTB verlassen, bei langer Strecke ist aber der Einfluß gering genug. Fahrzeit aus der Differenz der Fotos, Strecke aus Google Maps (als Urlauber fährt man nicht mal eben 500km zur Messtelle zurück) und schon weiß man dass richtig gemessen wurde und zahlt.

(Oder eben in den seltenen Fällen, ich schätze mal einer von 100000, oder noch seltener, gibt es ein falsches Kennzeichen).

Unter allen Messverfahren ist das neben der Videokamera in der Zivilstreife so ziemlich am besten nachprüfbar.

 

Streit um das eine km/h zuviel wird es bei jeder Messmethode geben bei den Leuten wo es um viel geht. Aber wenigsten der Normalbürger hätte hier die Chance SELBST nachzuprüfen.

Allerdings eben nur dann wenn auch das Einfahrfoto gespeichert wird. Wichtig hier: Es gibt eben KEIN Personenfoto, da von hinten.

Es gibt also über das (zulässige) Kennzeichen hinaus eignetlich keine weiteren schützenswerten Daten. Speicherung nur solcher Datensätze die von der Ausfahrstelle explizit gemeldet werden, alles andere wird automatisch nach x Sekunden gelöscht.

 

Eure Meinung?

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SC als flächendeckende Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen würde uns dem totalen Überwachungsstaat näher bringen.

 

SC an besonderen Gefahrenstellen halte ich für sehr gut

Z.B Tunnel, Bergpässen, besonders gefährliche Streckenabschnitte, Baustellen mit besondere Gefährdung, Schul- und Kindergarten wo ein punktuelles Messverfahren nicht sinnvoll ist

 

Datenspeicherung für die SC (temporär) ist ja notwendig, bei einem Verstoß sollten natürlich alle erfassten Daten gesichert werden. Bei verlassen der SC ohne Verstoß müssten die automatisch erfassten Daten automatisch gelöscht werden. Kein Mensch bekommt die jemals zu Gesicht.

 

 

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sollte bei der automatischen Kennzeichen Erfassung und Überprüfung die Daten nicht sofort nach dem Abgleich gelöscht worden sein. Das führt zu sehr in den Überwachungsstaat. Obwohl die Information hilfreich war den Fahrtweg von Rebecas Schwager zu erforschen.

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Moin Moin

 

 

Ohne das Foto der Einfahrt kann man nachträglich nicht feststellen ob vielleicht eine

Falscherfassung bei der Einfahrt vorlag.

Warum sollte bei nicht identischen Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt ein Vorgang geschaffen werden?

Da wird sicher intern eine Plausibilitätskontrolle stattfinden.

 

 

Gruß

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So wie ich meine zu lesen wird dann aber wiederum NUR dieses zweite Foto gespeichert und zu den Akten genommen.

Das ist falsch. In der Akte befinden sich vier Fotos.

 

SC als flächendeckende Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen würde uns dem totalen Überwachungsstaat näher bringen.

Zur, nicht als. Ist dann aber immer noch falsch. SC kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung genauso wenig durchsetzen wie jeder 'normale' Blitzer. Unabhängig davon ist die gesamte Aussage einfach nur Quatsch.

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Sssm und ttc??

@blaulicht: Note 6.

 

@reinholdlein: SC hat in D einen Geburtsfehler, hatte ich hier schon skizziert. Warten wir mal ab, bis die ersten Bußgeldbescheide von RA&Gutachtern zerlegt werden. Mit dem Fahrzeugführerfoto läßt sich die Durchschnittsgeschwindigkeitsübertretung des Fahrers nicht beweisen. Auch spannend wird, ob die punktuelle Geschwindigkeit beim Ausgangsportal herausgelesen werden kann.

:nolimit:

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