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Section-Control Wird Getestet....


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Moin Moin

 

 

... jedoch die Messung sollte auch eine Grundlage haben

In welche Rechte wird denn da eingegriffen ?

Ich ärgere mich jetzt schon für diese Frage.

 

 

Einfach sagen: „100h. BL du bist doof.“ ist zu einfach

So krass würde ich mich nicht ausdrücken, aber wenn du es so deutlich willst.

 

Dein Post zeigt sehr deutlich, dass du von dem was ich schrieb, nichts verstanden hast.

Auch das Beispiel mit Opa Kasulke hat dir offenbar auch nicht die Erhellung gebracht, vielleicht wars zu trivial für dich.

 

Ich versuch mal ein neues Beispiel.

Es sei gegeben eine komplett leere Autobahn.

Dann kommt ein Pulk von -sagen wir mal- drei Autos, nur mit Fahrer besetzt (ich will es für dich mit Beifahrern nicht unnötig komplizieren)

Die drei fahren in SC ein und wenig später, ohne auffällig geworden zu sein, auch wieder aus SC raus. Die fuhren die erlaubte Vmax.

Aber es wurden alle drei dieser unverdächtigen Nichttäter gefilmt.

Wo ist der Sachverhalt mit Verdächtigen oder Beschultigten den es nach 100h StPO aufzuklären gilt?

 

 

Schade Sobbel, dass das jetzt auch dein Stil geworden ist.

Meine Geduld ist halt nur begrenzt strapazierfähig.

 

 

Gruß

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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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Gegen andere Personen sind

Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 (Bildaufnahmen) nur zulässig,

wenn die Erforschung des Sachverhalts (..) auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend (..) wäre

 

 

 

 

Ich will gar nicht den 100h als die Norm sehen. Ihn jedoch als komplett aus der Luftgegriffen abtun ist falsch.

Und SC ins materielle Polizeirecht einzupflegen ist auch falsch. Da ist 100h dann thematisch besser.

 

Zumal ich denke, dass die Gesetzgebungskompetenz in der Frage beim Bund liegt.

 

Naja.. das wird ja dann das nächste Verfahren gegen PolG NDS und die SC beantworten

 

 

Nebenbei... es war unklug ohne gesetzliche Grundlage SC in Betrieb zu nehmen. Warum wurde das gemacht? Oder gingen die von einer gesetzlichen Grundlage aus? Von welcher? Hätten die mal hier im Forum gefragt.

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Gegen andere Personen sind

Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 (Bildaufnahmen) nur zulässig,

wenn die Erforschung des Sachverhalts (..) auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend (..) wäre

 

 

 

 

Ich will gar nicht den 100h als die Norm sehen. Ihn jedoch als komplett aus der Luftgegriffen abtun ist falsch.

Und SC ins materielle Polizeirecht einzupflegen ist auch falsch. Da ist 100h dann thematisch besser.

 

Zumal ich denke, dass die Gesetzgebungskompetenz in der Frage beim Bund liegt.

 

Naja.. das wird ja dann das nächste Verfahren gegen PolG NDS und die SC beantworten

 

 

Nebenbei... es war unklug ohne gesetzliche Grundlage SC in Betrieb zu nehmen. Warum wurde das gemacht? Oder gingen die von einer gesetzlichen Grundlage aus? Von welcher? Hätten die mal hier im Forum gefragt.

 

 

"Nebenbei... es war unklug ohne gesetzliche Grundlage SC in Betrieb zu nehmen"

Richtig.

Ich wundere mich über die Kehrtwende hier, kaum dass das Gericht feststellte: "So geht es nicht", verschwanden die Befürworter oder hängten ihr Fähnchen in den Wind.

 

In Wahrheit ist doch eine Blamage für das Niedersächsische Ministerium, so gute Juristen sind dort wohl doch nicht in Amt und Würden.

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Gegen andere Personen sind Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 (Bildaufnahmen) nur zulässig,

wenn die Erforschung des Sachverhalts (..) auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend (..) wäre

Sehr schön. Da hast Du ja endlich die passende Rechtsgrundlage zitiert. Also, fast. Naja, wenn man es genau nimmt, nicht mal fast, sondern nicht. Gar nicht. Das hat Sobbel bereits versucht, Dir zu erklären, und ich habe Dich auch schon darauf hingewiesen.

 

Kleiner Tip: juristische Amateure machen gern den Fehler, sich einen Teil eines § zu suchen, der ihnen irgendwie in dem Kram passt, und diesen Teil dann völlig zusammenhanglos als Beleg für Ihre These zu nehmen. Du bist ein juristischer Amateur.

 

Ich will gar nicht den 100h als die Norm sehen.

Ach. Das kommt jetzt aber doch ein ganz klein wenig überraschend.

 

Ihn jedoch als komplett aus der Luftgegriffen abtun ist falsch.

Nein.

 

Und SC ins materielle Polizeirecht einzupflegen ist auch falsch. Da ist 100h dann thematisch besser.

Auch nein. Und zwar zweimal.

 

Zumal ich denke, dass die Gesetzgebungskompetenz in der Frage beim Bund liegt.

Hast Du irgendeine Begründung für das, was Du da so denkst?

 

Naja.. das wird ja dann das nächste Verfahren gegen PolG NDS und die SC beantworten

Welches nächste Verfahren meinst Du bitte?

 

Nebenbei... es war unklug ohne gesetzliche Grundlage SC in Betrieb zu nehmen. Warum wurde das gemacht? Oder gingen die von einer gesetzlichen Grundlage aus?Von welcher?

Du hast die Diskussion zu dem Thema tatsächlich nicht verfolgt.

 

Hätten die mal hier im Forum gefragt.

Genau. Hätten sie sich auf 100 h StPO berufen, würde die Anlage jetzt noch laufen.

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.. Ich wundere mich über die Kehrtwende hier, kaum dass das Gericht feststellte: "So geht es nicht", verschwanden die Befürworter oder hängten ihr Fähnchen in den Wind.

 

In Wahrheit ist doch eine Blamage für das Niedersächsische Ministerium, so gute Juristen sind dort wohl doch nicht in Amt und Würden.

Wieso Wundern? Das Gericht hat ein Urteil gesprochen, das hat die Regierung zu respektieren oder in Berufung zu gehen.

Eine Regierung kann - in einem gewissen Rahmen - auch Verordnungen und Gesetze ändern. Aber erst ändern, dann überwachen.

Eine Blamage ist es für mich auch.

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Moin Moin

 

 

Ich wundere mich über die Kehrtwende hier, kaum dass das Gericht feststellte: "So geht es nicht", verschwanden die Befürworter oder hängten ihr Fähnchen in den Wind.

Ich bin nach wie vor Befürworter jedweder Kontrolle - auch SC.

Deutschland wirft sich bei Allem mit dieser übertriebenen "political correctness" Stöcke in die Speichen.

Opa Kasulke aus meinem Beispiel ist doch eigentlich völlig bedeutungslos. Der wird gefilmt und nach ein paar Sekunden wird alles wieder gelöscht - und?

Wenn ich am Brandenburger Tor stünde, würde ich vermutlich tausendfach fotografiert. Niemand interessierts.

Aber Opa Kasulke wird jetzt instrumentalisiert.

 

 

Das "Fähnchen im Wind" ist Rechtsprechung.

Da muss die Polizei mit dem umgehen, was gerade "en vogue" ist - bis es gerichtlich gekippt (oder bestätigt) wird.

 

 

In Wahrheit ist doch eine Blamage für das Niedersächsische Ministerium, so gute Juristen sind dort wohl doch nicht in Amt und Würden.

Denk mal zurück, als Roman Herzog BuPrä war.

Da gabs reihenweise Ohrfeigen für Gesetze der Bundesregierung.

Das ist Politik - das ist so.

 

 

Gruß

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Hi,

Opa Kasulke aus meinem Beispiel ist doch eigentlich völlig bedeutungslos. Der wird gefilmt und nach ein paar Sekunden wird alles wieder gelöscht - und?


 

In der (Deiner) Theorie zumindest.

In der Praxis hat man dann garantiert wieder irgendwelche "glücklichen Umstände/Zufälle", weshalb das Fahrzeug nebst Kennzeichen doch zur weiteren Verwendung länger gespeichert wurde......

Der hinkende Vergleich mit den Fotos am Brandenburger Tor zieht nicht!

 

Grüße

Wolle

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Eine Blamage ist es für mich auch.

Das kann man natürlich so sehen. Aber was macht man dann, wenn die nächsthöhere Instanz die Sachlage anders sieht?

 

In der Praxis hat man dann garantiert wieder irgendwelche "glücklichen Umstände/Zufälle", weshalb das Fahrzeug nebst Kennzeichen doch zur weiteren Verwendung länger gespeichert wurde......

Die recht banale Erklärung für die Speicherung des Kennzeichens hast Du gelesen?

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Eine Blamage ist es für mich auch.

 

Das kann man natürlich so sehen. Aber was macht man dann, wenn die nächsthöhere Instanz die Sachlage anders sieht?

 

Dann hat sich halt das Gericht geirrt, ķommt öfter vor.

Ich bin nicht sicher, aber will man nicht vor einer Berufung die gesetzlichen Grundlagen ändern? (Warum hat man nicht erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, das ist Aufgabe einer Regierung.)

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Die Grundlage sollte mit dem niedersächsischen Polizeigesetz geschaffen werden, diese ist aber nicht wie geplant durchgegangen, dazu endete der Probebetrieb der Anlage.

Das ist allein das Problem der Landesregierung!

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Boris P. ist nicht nur ein Sturkopf :doofwinkt: , sondern auch noch ein schlechter Verlierer :wand: :

Der Innenminister kündigte am Montag an, dass das Land in Berufung gehen wird. „Wir werden Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen“, sagte Pistorius.

Aus "Section Control: Wird der neue Strecken-Blitzer bald auf der A2 eingesetzt?", www.haz.de, 25.03.19; http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Toedliche-Unfaelle-Pistorius-will-Section-Control-auf-A2-einsetzen

:nolimit:

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So lange das neue NPOG nicht durch ist sehe ich das ganz entspannt.

Außerdem wird der komplette Verkehr auf der A2 in Niedersachsen durch die VBA`s geregelt.

Dann müsste die SC-Anlage an die VBA`s gekoppelt werden.

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  • 1 month later...

@das Jann: Ja, Boris P. hofft jetzt auf "sein" "Polizei-Ermächtigungsgesetz". Er ist und bleibt ein lerrnresistenter Sturkopf :wand: , zudem hat er hat äußerst schlechte Rechtsberater :doofwinkt: in seinen Reihen, siehe auch die Ergüsse bei der Verhandlung. Er ist tatsächlich sturköpfig in díe nächste Instanz gezogen und hat nun inkl. seiner untauglichen und vasallenhaften Polizeidirektion Hannover erneut eine Watschen - von einem Obergericht - kassiert:

 

Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Beschluss vom 10. Mai 2019 (Az. 12 ME 68/19) die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019 (Az. 7 B 850/19) zurückgewiesen. Mit dem letztgenannten Beschluss war der Polizeidirektion im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt worden, von dem Antragsteller geführte Fahrzeuge mittels der sog. „Section Control“ (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. In der Folge war diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ausgeschaltet worden.

....

Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Beschwerde war, dass sich die Polizeidirektion Hannover mit den tragenden Gründen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht hinreichend auseinandergesetzt hat. So hat sie insbesondere nicht dargelegt, warum der Antragsteller die vom Verwaltungsgericht in der Abschnittskontrolle gesehene Grundrechtsverletzung im überwiegenden öffentlichen Interesse vorübergehend hinnehmen müsse. Nicht zu entscheiden war daher über die Frage, ob es zukünftig eine taugliche Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle gibt, wenn nämlich der Landtag - wie angekündigt - in diesem Monat eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung beschließt.

Gegen die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Eilverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben. Die unterlegenen Beteiligten können allerdings bei einer Änderung der Rechtslage insoweit eine erneute gerichtliche Überprüfung beantragen.

Daneben ist beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht noch das die Hauptsache betreffende Berufungsverfahren derselben Beteiligten anhängig (Az. 12 LC 79/19).

 

Aus Pressemeldung "Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bleibt vorläufig verboten", 10.05.2019, OVG Lüneburg; https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verkehrsueberwachung-mittels-section-control-auf-der-b-6-bleibt-vorlaeufig-verboten-176759.html

:nolimit:

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Ich bin nach wie vor Befürworter jedweder Kontrolle - auch SC.

@sobbel: Dir ist echt nicht zu helfen :heul: . Es bleibt nur die Hoffnung, daß Du den unsäglichen Polizei- und Innenminister-Jargon "nach wie vor" aufgibst, wenn der Staat Dir einen Furzkontrollsensor implantiert :lol::P .

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Eine GroKo taugt nix. Das Ermächtungsgesetz ist durch:

Weiterhin enthält das Gesetz Neuerungen im Bereich der Verkehrssicherheit. Die Geschwindigkeitsüberwachung mittels Abschnittskontrolle (Section Control), die ein sehr wirksames Mittel ist, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern, erhält mit dem neuen Gesetz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Mit der neuen Vorschrift sind die Voraussetzungen geschaffen, um das Pilotprojekt an der B 6 fortzusetzen.

Aus "Niedersächsischer Landtag beschließt das neue Polizeigesetz NPOG"; Pressemitteilung Innenministerium Niedersachsen, 14.05.19; https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/niedersaechsischer-landtag-beschliet-das-neue-polizeigesetz-npog-176825.html

:nolimit:

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Wie ist es wohl möglich, dass es nach jeder "Verschärfung" eines jeden Gesetzes welches die Bürgerrechte einschränkt (Polizeigesetz, WaffG usw.)

....es gelingt, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angemessen zu wahren.

 

Entweder wurde bei jeder vorangegangener Änderung die "Balance" nicht hergestellt, oder die Sicherheitslage hat sich so dramatisch verschlechtert, dass für Bürgerrechte immer weniger Raum bleibt. Dagegen spräche aber die Unfall- und Kriminalstatistik.

 

Die Folgerung hieraus kann nur sein: Wir werden belogen und betrogen. Entweder was die Balance angeht oder die Statistiken, bzw. eher in allen Bereichen.

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Das Leben und damit die Rechtsgrundlage ändern sich.

 

Sektion Controll ist doch ein sinnvolles Mittel für die Verkehrssicherheit

Gut dass es eine konkrete Rechtsgrundlage nun gibt

 

Es gibt immer neue Sachverhalte, die rechtlich geregelt werden müssen und das Recht muss angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Es müssen noch viele Polizeigesetze überarbeitet werden.

Das ist notwendig und keine Staatswillkür.

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Moin Moin

 

 

Aus "Niedersächsischer Landtag beschließt das neue Polizeigesetz NPOG"; Pressemitteilung Innenministerium Niedersachsen,

 

 

So lange das neue NPOG nicht durch ist sehe ich das ganz entspannt.

Hoffentlich kriegst du jetzt keine Verspannungen

 

 

Gruß

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Das Leben und damit die Rechtsgrundlage ändern sich.

 

 

Wo genau siehst du bei dieser Aussage den Bezug zur SC? Was hat sich an unserem Leben denn geändert, dass es nun der SC bedarf?

Um Bürgerrechte einzuschränken muss es eine Notwendigkeit geben (siehe Statistik), eine Möglichkeit Überwachung auszuweiten allein hat nichts mit Erforderlichkeit und Balance zu tun.

 

 

Sektion Controll ist doch ein sinnvolles Mittel für die Verkehrssicherheit

Gut dass es eine konkrete Rechtsgrundlage nun gibt

Es müssen noch viele Polizeigesetze überarbeitet werden.

Das ist notwendig und keine Staatswillkür.

 

Den gleichen Mumpitz beten die "Volksvertreter" bei jeder Verschärfung, auch bei klar verfassungswidrigen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) herunter.

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Diplomat

 

Ich tue mich schwer dem Bürgerrecht auf ungehindertes Rasen

 

Vermutlich meinst du jedoch die Datenerhebung

Diese ist jedoch ein geringes Beschränken und kurzfristig. Zumal nur rein technisch gespeichert und direkt gelöscht wird.

 

Dem gegenüber steht die Verkehrssicherheit und die Beachtung der Rechtsordnung

 

Somit sehe ich bei SC keine staatliche Einschränkungen der Bürgerrechte, die außer Verhältnis zur öffentlichen Ordnung - unserem geordnetem gesellschaftlichem Zusammenleben.

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Ermächtungsgesetz

Und wieder hat der kleine Braune seinen rechten Arm nicht im Griff.

 

für Bürgerrechte immer weniger Raum bleibt.

Mir war das Bürgerrecht Der Deutsche VT hat ein Recht darauf, seine Geschwindigkeit im Verkehr frei zu wählen. Entgegenstehende gesetzliche Vorschriften dürfen nicht überwacht werden. bisher unbekannt. Wo hast Du das gefunden?

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Um Bürgerrechte einzuschränken muss es eine Notwendigkeit geben (siehe Statistik), eine Möglichkeit Überwachung auszuweiten allein hat nichts mit Erforderlichkeit und Balance zu tun.

Es gibt kein Bürgerrecht auf Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. Mit Erhalt einer Fahrerlaubnis wird Dir die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eben dieser Erlaubnis und den entsprechenden Verkehrsregeln ein Kfz. zu führen. Wenn diese Regeln angepaßt oder verändert werden, wird dadurch kein Bürgerrecht eingeschränkt. Auch wenn das der ein oder andere gern so sehen mag.

 

Den gleichen Mumpitz beten die "Volksvertreter" bei jeder Verschärfung, auch bei klar verfassungswidrigen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) herunter.

Das ist nur so lange "verfassungswidrig", wie das entsprechende Recht nicht angepaßt wird. Mit "Mumpitz" hat auch das herzlich wenig gemein. Aber das beten natürlich all jene gebetsmühlenartig herunter, die auch von angeblich eingeschränkten Bürgerrechten schwadronieren.

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Moin Moin

 

So lange das neue NPOG nicht durch ist sehe ich das ganz entspannt.

Hoffentlich kriegst du jetzt keine Verspannungen

 

 

Gruß

 

 

Erst mal abwarten, Klagen gegen das Gesetz sind in Arbeit, mehrere Gruppen sehen hier Verstöße gegen die Verfassung.

 

Genau so sehe ich es auch.

Solange die Anlage abgeschaltet ist, bekomme ich auch keine Verspannungen. :D

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@hartmut, ich finde deine Ermahnung ist nicht gerechtfertigt.

@m3 hat auf meinen Hinweis, wie extrem unangebracht sein Vergleich war, nicht reagiert. Ich schließe daraus das er seine Worte bewusst gewählt hat.

Und dann hat @Biber Recht.

Leider!

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@Sobbel, er hat die industrielle Ermordung von Menschen mit der Verkehrsüberwachung gleichgesetzt. Er verharmlost die Ermordung von Millionen Menschen und beleidigt alle an der Verkehrsüberwachung Beteiligten auf das Übelste. Übler geht in Deutschland nicht.

 

Und die Mods ermahnen milde.

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Mädels, das ist echt Müllgeschwafel :fool: , was ihr hier abliefert :schreck: . Ich werde auf jeden Einzelnen im Laufe des Abends "reagieren". Zurück zum Thema:

Ein Nachspiel müssen die von Section Control überführten Temposünder nun nicht mehr befürchten. Es ging um 141 offene Bußgeldverfahren. Der schnellste Temposünder war von der Anlage an der B 6 bei Laatzen mit 189 Stundenkilometern gemessen worden, erlaubt ist dort Tempo 100.

Aus "Section Control: Bußgelder werden nicht vollstreckt", www.neuepresse.de, 22.05.19; https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Section-Control-Bussgelder-werden-nicht-vollstreckt

:nolimit:

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Die FDP ist mit u. a. Jörg Bode aktiv per "Kleine Anfragen":

 

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen_wp_18/03501_bis_04000/

 

1,) Antwort zu 3818/18 ist frisch da:

 

Kosten zum Gerichtsverfahren usw.. Die Antwort der Landesregierung ist schon krass. In der Pilotphase seien "signifikant" die Geschwindigkeiten um 2 bis 10 km/h gesunken. Toll. Das geht schon in Richtung dem unsäglichen Geblubbere der PTB, die zufällig den Versuch wissenschaftlich begleitet und " neutral" agiert, wie man schon schön beim Unschuldslamm-"Beweis" bezüglich Unfallgefahr gesehen hat. Auch geil das Geblubbere der Landesregierung, allein die SC-Geraffel-Bauten wirken schon :doofwinkt: .

 

2.) Antwort zu 3824/18 zum Skandal bzgl. Plakataufstellung steht noch aus.

Der Fragenkatalog mit 46 Fragen :cool: ist schon eine Packung für die Landesregierung :whistling: .

:nolimit:

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Zu den Kosten der Eilverfahren werden noch ein paar Tausend Euro hinzukommen.

 

Und auf welche Werte hat sich die Geschwindigkeit reduziert auf 70, 80 oder 100. EIn wenig genauer könnte es schon sein.

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@gast225: Ich bin ja auch gespannt, was die PTB bei der wissenschaftlichen Begleitung rausbringt, also welchen Geschwindigkeitsrückgang es im Vergleich zwischen aktiver und inaktiver SC gibt :rofl: . Und ob die Geschwindigkeiten nach Abschaltung wieder hochgehen. Und auch wie sich die Unfallzahlen in jeder Phase darstellen :whistle: . Das wird die witzigste wissenschafltiche Ausarbeitung :lol2: , die es jemals in der Verkehrsüberwachungsgeschichte gab.

 

@bluey: Ausgezeichnete und aufmerksame Kontrolltätigkeit von Dir ;) . Es ist damals etwas dazwischen gekommen. Neuer Anlauf heute Abend. Ich werde "nebenbei" komplett im RF sein.

:nolimit:

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Der unverbesserliche Sturkopf Boris P. popelt weiter:

Das Innenministerium hat laut Thiel eine erneute Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht beantragt.

Aus " Datenschutzbehörde zieht Bilanz: Im öffentlichen Bereich nur „ein zahnloser Tiger“, www.neuepresse.de, 6.6.19; https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Datenschutzbehoerde-zieht-Bilanz-Im-oeffentlichen-Bereich-nur-ein-zahnloser-Tiger

 

Basis ist der brandaktuelle Tätigkeitsbericht (Drucksache 18/3840) von Barbara Thiel / Landesbeauftrage für Datenschutz:

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen_wp_18/03501_bis_04000/

SC wird auf S. 87 - 89 behandelt. Der zahnlose Tiger schreibt als Schlußsatz:

Auf die weitere Entwicklung Sach- und Rechtslage werde ich im nächsten Tätigkeitsbericht umfassend eingehen.

Vielleicht kann jemand dem Tiger ein Gebiss spenden, damit er Juni 2021 etwas Gescheites berichten kann.

:nolimit:

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Neuer Anlauf heute Abend. Ich werde "nebenbei" komplett im RF sein.

Aaaaaja...... ähm, welches "heute" meintest Du doch gleich?

 

Macht aber nichts. Jeder, der Dich hier seit langem kennt, weiß ja um die Relativität Deiner Zeitangaben Bescheid.

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  • 2 weeks later...

@bluey: Offen ist hier noch die Anwort auf @bibers erneute Bezeichnung meiner Wenigkeit als "Kleiner Brauner". Ich hatte ihm schon beim ersten Mal gesagt, daß ich in der Tat Espresso mit Sahne nebendran liebe und diesbezüglich gerne die Gastronomie teste. Selbstverständlich verwende ich da beim Konsumieren als Rechtshänder den rechten Arm, welchen ich dafür exakt im Griff habe. Daß @biber meine 'Kaffee'-Kultur richtig erkannt ist, ist reiner Zufall, hat also nichts mit Können zu tun, sondern "auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn" :lol: .

 

Gestern am 17.06.19 gab es schon ab frühen Morgen eine Mobilmessung:

https://webapp.meldungenkreis.de/region/28

Ich hoffe, daß die PTB :notworthy: diese auch in ihrer wissenschafltichen Begleitung dabei hat :whistling: .

:nolimit:

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Und wo genau in Deinem erneuten Geblubbere finde ich eine Antwort auf meine Frage? Und wenn wir schonmal dabei sind: wo genau finde ich Deinen "neuen Anlauf"?

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Gestern am 17.06.19 gab es schon ab frühen Morgen eine Mobilmessung:

https://webapp.meldungenkreis.de/region/28

Ich hoffe, daß die PTB :notworthy: diese auch in ihrer wissenschafltichen Begleitung dabei hat :whistling: .

:nolimit:

 

Seit dem die Anage abgeschaltet ist gab es schon ein paar Messungen von den :cop01: vom ZVD.

Ist diese Messstelle:

http://www.blitzer.de/blitzer/1198602/pictures/62934

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@das jann: Schön, da kann ja die PTB mit den mobilen Messungen belegen :doofwinkt: , daß im Laufe der Zeit v85 wieder hochgeht :doofwinkt: , die Unfallstatistik ansteigt :doofwinkt: und die pure Anwesenheit von SC-Bauten/-Schilder nicht mehr wirken :doofwinkt: , weil alle VT dort mitbekommen haben :doofwinkt: , daß die SC wieder tot ist. Auf die PTB-Veröffentlichung bin ich echt schon mehr gespannt als ein Flitzebogen.

 

@bluey: "Anlauf" bezog sich auf die Abarbeitung von offenen Threads im gesamten Forum. Ich bin jetzt extra hier im Thread zurückgegangen, ich habe keine offene Frage von Dir an mich gefunden. Offen hier war nur eine Anwort auf den überempfindlichen Ausschlag vom @biber'schen Kaffee-Kultur-Detektor.

:nolimit:

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@bluey: "Anlauf" bezog sich auf die Abarbeitung von offenen Threads im gesamten Forum.

Aha. Das hier las sich etwas anders:

... Es ist damals etwas dazwischen gekommen. Neuer Anlauf heute Abend. Ich werde "nebenbei" komplett im RF sein.

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  • 3 weeks later...

@das jann: Es liegt ein klassisch staatlicher Zirkelschluß vor (@12. Senat: :wand: ). Mal sehen, ob der Kaffeekultur-Detektor-@biber anspricht und braune Tendenzen findet:


...dass mit dem Ende Mai wirksam gewordenen § 32 Abs. 7 des Niedersächsischen Polizeigesetzes (= NPOG) nachträglich die erforderliche gesetzliche Eingriffsermächtigung geschaffen worden...

...

Der 12. Senat ist der Argumentation der Polizeidirektion gefolgt und hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Ausschlaggebend hierfür war, dass gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 7 NPOG keine durchgreifenden Bedenken bestehen, er gerade für die Pilotanlage auf der B 6 geschaffen worden und daher auch der Einsatz der dortigen Anlage gerechtfertigt ist.

 

Aus https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verkehrsuberwachung-mittels-section-control-auf-der-b-6-ist-vorlaufig-wieder-erlaubt-178530.html

:nolimit:

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https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verkehrsuberwachung-mittels-section-control-auf-der-b-6-ist-vorlaufig-wieder-erlaubt-178530.html

 

 

Gegen die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Eilverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben.

Das ist wohl richtig, aber es gibt sicherlich mehr als nur das "Eilverfahren"

Und ich möchte wetten, die fallen ein zweites Mal auf die Nase.

:abwarten:

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@zöllner: Wenn ich dagegen wetten würde, würde ich gerne verlieren wollen :rolleyes: . Ist halt jetzt die Frage, wie lange es noch im Hauptverfahren bis zur Verhandlung dauert. Und ob die PD Hannover als "Handlanger" von Boris P. es wagt, bis dahin die Anlage wieder scharfzustellen und nach der noch nicht verheilten Nase erneut einen Treffer in Kauf nehmen will :boxed: .

 

Gegen die Unvollständigkeit des § 32 Abs. 7 NPOG bestehen durchgreifende Bedenken :lesen:;) . Der Satz "Die Abschnittskontrolle ist kenntlich zu machen" ist zu ergänzen mit "sowie der Betriebsstatus ist mit geeigneten Mittel zu signalisieren" :lol: .

:nolimit:

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@zoellner: Sie wagen es tatsächlich. Leider. Sturköpfe halt. Pressemitteilung vom IM Niedersachsen von heute (05.07.19) https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/beschluss-des-ovg-zu-section-control-anlage-soll-wieder-in-betrieb-gehen-178581.html:

Beschluss des OVG zu „Section Control“: Anlage soll wieder in Betrieb gehen

Mit Beschluss vom 03. Juli 2019 hat das OVG Lüneburg dem Abänderungsantrag der PD Hannover in Sachen „Section Control“ stattgegeben. Danach ist durch das Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Polizeigesetzes NPOG mit § 32 Abs. 7 eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Betrieb geschaffen worden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Den Beschluss des OVG nehmen wir positiv zur Kenntnis. Es war unser Ziel, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, das ist nach dem Beschluss des OVG auf Grundlage der im NPOG geschaffenen Rechtsgrundlage möglich. ‚Section Control‘ ist ein für Deutschland neuer und sinnvoller Ansatz für mehr...

Gekürzt wegen üblichen, dumpfen SC-Verkaufsgeblubbere.

...

Die für den Betrieb zuständige PD Hannover wird den Termin zur Wiederaufnahme der Messungen vorher bekanntgeben

:nolimit:

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