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Section-Control Wird Getestet....


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Also erstens verdient das 'Privatunternehmen' in erster Liene an Dir.

Entweder direkt, in dem es Dein Nutzungsprofil verkauft oder indirekt, in es versucht, Dein Konsumverhalten im Sinne des Anbieters zu verändern.

@anrera: Ich will doch (freiwillig), dass das Privatunternehmen an mir verdient. Wenn es "verdient", dann hoffe ich auf weitere gute Produkte bzw. guten Service. Wenn aus Nutzungsprofilauswertungen rauskommt, "andere haben auch dies kauft" oder "ihnen könnte auch jenes interessieren", dann gefällt mir das, es hat für mich einen Mehrwert.

 

Zweitens: Hast Du schon mal versucht einen Laden / eine Tanke etc. zu finden, die NICHT videoüberwacht ist ?

 

Brauch ich nicht zu suchen, sondern kenne ich. Es geht auch nicht um die Videoüberwachung, sondern was man daraus macht. Guck, es gibt doch schon auf BAB zig reine Verkehrskameras. Kannst Du massig selbst anschauen, guckst Du z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, ...

 

Drittens: Wenn das - in dieser Form eben nicht mögliche - Tracking per Section Control dafür sorgt, dass ich auch morgen noch auf die AB kann, ohne befürchten zu müssen,

dass irgendein Idiot meint sich mit >200 km/h durch den Verkehr pressen zu müssen um vor der festen Anlage dann 'ne Vollbremsung hinzulegen, dann bin ich FÜR das 'Tracking ..'

Wenn Du Furcht auf BAB hast und wie auch @rth noch Stress, dann ist es Euer individuelles Problem. Es gibt auch Streßbewältigungsseminare, die helfen.
:nolimit:
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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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Deine Sichtweise. Sei Dir unbenommen.

Ich denke, es ist nicht nur eine Sichtweise. Mit ...

 

Selbst wenn der Einzelne keine Sinnhaftigkeit erkennen mag, so gelten die Vorschriften dennoch.

 

... kannst Du auch eine DDR oder ein Nordkorea betreiben.

 

Ich meine das übrigens nicht persönlich, sondern versuche nur das Recht und auch die Pflicht des Einzelnen, Regeln und Vorschriften kritisch zu beäugen und u.U. zu ignorieren, herauszustellen. Deine und meine Freiheit beruht darauf und hängt auch davon ab.

 

Gruß, Pedro.

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Hallo m3, nur zur Info: Ich habe keinen Streß auf der BAB. (Gelegendlich andere mit mir. Was stört es die Eiche wenn sich ein Wildschwein an ihm kratzt.)

 

Hallo Pedro, du hast Recht, du kannst Regeln und Vorschriften kritisch beäugen und hinterfragen. Unsere gemeinsame Freiheit berut allerdings darauf, dass wir gemeinsam sie befolgen müssen, oder vor einem Gericht dagegen klagen.

Oder die wirst politisch tätig und wirbst für bessere Regeln und Vorschriften.

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Hallo Pedro, du hast Recht, du kannst Regeln und Vorschriften kritisch beäugen und hinterfragen. Unsere gemeinsame Freiheit berut allerdings darauf, dass wir gemeinsam sie befolgen müssen, oder vor einem Gericht dagegen klagen.

Oder die wirst politisch tätig und wirbst für bessere Regeln und Vorschriften.

Hi rth,

 

Du hast teilweise Recht. In einem idealen Rechtsstaat funktionierten die von Dir vorgeschlagenen Lösungen. Den gibt es aber leider nicht.

 

Als Beispiel sei der § 175 StGB genannt. Die armen Leutchen mussten 123 bzw. 45 Jahre warten, bis ihr überpositives Recht zu kodifiziertem Recht wurde. Ein anderes Beispiel ist § 166 StGB, der im Grunde verfassungswidrig ist, aber es wird wohl noch Jahrzehnte dauern, bis der Unsinn verschwunden sein wird.

 

Vorbeugend: Ich will so etwas nicht mit der StVO gleichsetzen, es soll nur als Beispiel dafür dienen, dass man auch in einem Rechtsstaat zuweilen recht dicke Bretter zu bohren hat, um dumme Vorschriften loszuwerden. Und während man das tut, kommen jeden Tag neue dusselige Regeln dazu.

 

Da hilft dann manchmal nur noch Ignoranz.

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Es geht auch nicht um die Videoüberwachung, sondern was man daraus macht. Guck, es gibt doch schon auf BAB zig reine Verkehrskameras

Also jetzt verstehe ich Dich nicht.

Was macht den Section Control großartig anders als diese Verkehrsüberwachungssysteme ?

In beiden Fällen wird behauptet, dass keine Kennzeichen dauerhaft gespeichert werden.

Warum glaubst Du das Eine aber das andere nicht ?

 

... dann ist es Euer individuelles Problem.

Es geht im wesentlichen um die Furcht, dass das Fehlverhalten eines Einzelnen den nachfolgenden Verkehr massiv negativ beeinflußt.

Damit ist es durchaus nicht mein individuelles Problem sondern ein Problem für den kompletten nachfolgenden Verkehr.

 

Es gibt auch Streßbewältigungsseminare, die helfen.

Da hilft man wohl besser dem Drängler.

Weniger mit Punkten / Fahrverboten sondern mit Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugklasse.

 

Ich persönlich habe relativ wenig Problem wenn hinter mir einer den Affen macht, aber ich kenne genügend Leute, die dann

immer wieder in den Rückspiegel sehen (und dabei den Verkehr vor sich außer acht lassen), mal eben kurz auf die Bremse treten (dumm wenn es ein wenig zu fest ist, es sollen ja 'nur' die Bremsleuchten angehen),

oder gar absichtlich bummeln nur um es den Hintermann 'zu zeigen'.

 

Gruß,

AnReRa

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Da hilft dann manchmal nur noch Ignoranz.

Aber bitte nicht auf Kosten anderer Mitglieder der Gemeinschaft.

Außerdem kann man dann für die eigene Ignoranz kein Verständnis fordern (sondern eben nur darum Bitten) oder gar die Folgen der Ignoranz anderen anlasten

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Aber bitte nicht auf Kosten anderer Mitglieder der Gemeinschaft.

Selbstverständlich nicht.

 

nun, dann darf sich der Einzelne aber gerade nicht über die Geschwindigkeit der Masse der VT hinwegsetzen, weil er damit Schaden für die anderen VT verursacht bzw. dieses wissend in Kauf nimmt. Dabei muß er nicht mal direkt einen Unfall oder einen 'Ziehharmonikaeffekt' verursachen und damit unmittelbar den nachfolgenden Verkehr negativ beeinfußen.

Es reicht wenn er dadurch (indirekt) Begehrlichkeiten bei der überwachenden Behörde weckt.

 

Aber du schriebst ja schon, dass Du das nicht unbedingt auf die Regeln der StVO angewendet wissen möchtest ...

 

Gruß,

AnReRa

 

 

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Hallo Pedro, du hast recht, den idealen Staat kann es nicht geben.

Zu deinem Beispiel: Viele Menschen halten den von dir beispielhaft angeführten § 166 StGB für richtig und geboten. Aber Irland hat in diesem Jahr bewiesen, das Volk ist klüger als viele denken.

 

Und ein Politiker muss nicht recht haben, er benötigt Mehrheiten für seine Idee. Der in Deutschland oft genommene Weg über das Verfassungsgericht ist im Grunde undemokratisch und ein bitteres Beispiel für die Entscheidungsschwäche unserer Regierung und insbesondere der Kanzlerin.

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Ich denke, es ist nicht nur eine Sichtweise. Mit ...

 

Selbst wenn der Einzelne keine Sinnhaftigkeit erkennen mag, so gelten die Vorschriften dennoch.

 

... kannst Du auch eine DDR oder ein Nordkorea betreiben.

Wenn der Einzelne eine Sinnhaftigkeit nicht erkennen mag, so ist und bleibt es die Meinung eines Einzelnen, der sich letztlich der Masse unterzuordnen hat. Wo Du da Vergleiche zur DDR oder zu Nordkorea herziehen willst, wird wohl Dein höchst persönliches Geheimnis bleiben.

 

Ich meine das übrigens nicht persönlich

Nö, natürlich nicht. Kommt nur so rüber.

 

sondern versuche nur das Recht und auch die Pflicht des Einzelnen, Regeln und Vorschriften kritisch zu beäugen und u.U. zu ignorieren, herauszustellen.

Der Einzelne hat grundsätzlich kein Recht, Regeln und Vorschriften eines Rechtsstaates zu ignorieren.

 

Deine und meine Freiheit beruht darauf und hängt auch davon ab.

Sicherlich nicht im Bereich der Verkehrsvorschriften.
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@gerre

Wegen so einem [...] bin ich mal auf die rechte Spur ausgewichen.

Das Du das in Deiner gesamten Fahrpraxis nur genau einmal gemacht haben willst finde ich erstaunlich.

Sowas mache ich gelegentlich und ohne es mir zu merken. Nur dieses eine Mal habe ich im Gedächtnis behalten, es war etwas spektakulär, kurz nach dem Unfall mit "Turbo-Rolf", und wegen seinem Erfolg.

 

Man sollte aber aufpassen, dass den 'Drängler' nicht jemand absichtlich auflaufen läßt

Ist auch geschehen: Ich habe ihn mehrmals wieder eingeholt und sah vor ihm etwas rechts blinkendes zur Seite weichen. Während mein neuer Vordermann zwischen Tempo 200 und 130 pendelte konnte ich meine 160 km/h fast ungestört fahren. :geil:

Kein Verständnis habe ich dafür, daß so jemand als Idiot bezeichnet wird - angesichts der Fahrer, die es Anstrengung kostet, unterwegs die ganze Fahrt lang die Augen offen zu halten, die vom Blick in den Rückspiegel geistig überfordert sind und für ein Spurwechsel auf der Autobahn fast zu schwierig ist.

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Sowas mache ich gelegentlich und ohne es mir zu merken.

Immerhin schon mal gelegentlich ... :notworthy:

 

... sah vor ihm etwas rechts blinkendes zur Seite weichen ...

Aha, das impliziert, dass rechts nicht unbedingt große Lücken waren und damit u.U. die ausweichenden Fahrzeug und ggf. sogar der nachfolgende Verkehr zum Bremsen genötigt wurde ...

 

Während mein neuer Vordermann zwischen Tempo 200 und 130 pendelte konnte ich meine 160 km/h fast ungestört fahren. :geil:

 

Aha, weisst du wie man Leute nennt, die nicht sofort die Geschwindigkeit ihrers Vordermanns mitgehen, sondern u.U. vieeeel Abstand halten ?

Genau. Das sind für die KSF'ler nämlich die LSB's :mad:

Ansonsten stelle bei diesen 'gelegentlichen und unbemerkten' Fahrmanövern bitte unbedingt sicher, dass Du dem Ausweichenden nicht 'die Tür zuschlägst'. Weil insbesondere wenn die Lücke rechts klein ist, will der Ausweichende vermutlich auch schnell wieder nach links um nicht rechts zu 'verhungern'. Passiert das nämlich, wird er es sich beim nächsten Mal nämlich zweimal überlegen ob er einem Drängler nochmal Platz macht.

 

 

angesichts der Fahrer, die es Anstrengung kostet, unterwegs die ganze Fahrt lang die Augen offen zu halten ...

Das ist aber jetzt doch ein wenig schizophren gedacht. Wenn du schon annimmst, dass ein Fahrer mit Rückspiegel und Spurwechsel überfordert ist

wie kannst Du ihn dann - durch den Drängler - guten Gewissens einen Spurwechsel aufzwingen wollen ?

Aufgrund der Überforderung kommt es dann doch erst recht zu unkontrollierbarem Verhalten des Bedrängten mit u.U. weitreichenden Folgen für den nachfolgenden Verkehr. :think:

 

Es ist wie immer, die Wahrheit liegt dazwischen.

Das 'Problem' auf der AB sind doch in der Regel diejenigen, die die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Fahrspur nicht mitgehen wollen oder können. Sowohl nach unten (also MSB oder LSB) wie auch nach oben (eben die Drängler).

Wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit (aufgrund von Verkehrslage etc.) links eben 150 km/h beträgt, dann sollte sich derjenige der auch links fahren will eben anpassen und darf eben nicht mit seiner Wohlfühlgeschwindigkeit von 120 km/h links bleiben wollen nur um nicht immer wieder vor LKWs die Spur wechseln zu müssen. Umgekehrt muß der potentiell Schnellere eben akzeptieren, dass sich das Gros der VT links eben auf eine 'Wohlfühl'geschwindigkeit von 120 km/h 'geeinigt' haben und der Versuch sich dagegen zu stemmen (eben durch Drängeln) potentiell einen deutlich höheren Schaden (direkten oder indirekten s.o.) für anderen VT provozieren kann als die - möglicherweise - geringere Durchschnittsgeschwidigkeit.

 

Gruß,

AnReRa

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Wenn der Einzelne eine Sinnhaftigkeit nicht erkennen mag, so ist und bleibt es die Meinung eines Einzelnen, der sich letztlich der Masse unterzuordnen hat. Wo Du da Vergleiche zur DDR oder zu Nordkorea herziehen willst, wird wohl Dein höchst persönliches Geheimnis bleiben.

Ich lüfte es gern: Meine Mom ist als deutscher Flüchtling zunächst in der SBZ/DDR gelandet und vermochte als Einzelne keine Sinnhaftigkeit darin zu erkennen, dort bleiben zu müssen. Deshalb ist sie unter Beschuss durch sowjetische Soldaten über die damals noch grüne Grenze gegangen.

 

Wenn Du ihr mit "Selbst wenn der Einzelne keine Sinnhaftigkeit erkennen mag, so gelten die Vorschriften dennoch." gekommen wärst, hätte sie Dir was gehustet.

 

Nö, natürlich nicht. Kommt nur so rüber.

Das täte mir leid. Es war wirklich nicht persönlich gemeint.

 

Der Einzelne hat grundsätzlich kein Recht, Regeln und Vorschriften eines Rechtsstaates zu ignorieren.

Siehe oben. Soweit ich verstanden habe, bist Du übrigens teilweise ein Vertreter der "+20"-Fraktion ;).

 

Sicherlich nicht im Bereich der Verkehrsvorschriften.

Doch, ich denke schon. Ein bisschen weniger Freiheit hier und ein bisschen weniger Freiheit da - das summiert sich.

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Hallo Pedro, das Beispiel mit deiner Mutter läßt sich auch anders interpretieren: Sie hat die Regeln in einem Staat nicht anerkennen können / wollen und ist deshalb geflüchtet. Jeder Flüchtling zahlt für seine Überzeugung einen hohen Preis. Die Regeln in dem "neuen" Staat hat sie aber sicher anerkannt.

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Hallo Pedro, das Beispiel mit deiner Mutter läßt sich auch anders interpretieren: Sie hat die Regeln in einem Staat nicht anerkennen können / wollen und ist deshalb geflüchtet. Jeder Flüchtling zahlt für seine Überzeugung einen hohen Preis.

Ja, stimmt. Es zeigt aber auch, dass "Selbst wenn der Einzelne keine Sinnhaftigkeit erkennen mag, so gelten die Vorschriften dennoch." noch längst nicht bedeutet, dass man im Unrecht ist, wenn man Vorschriften missachtet (siehe auch die weiteren Beispiele oben).

 

Die Regeln in dem "neuen" Staat hat sie aber sicher anerkannt.

Ja. In dem Maße, in dem Beamte das so tun. Sie fuhr halt gern schnell :D.

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Es zeigt aber auch, dass [...] man nicht im Unrecht ist, wenn man Vorschriften missachtet

Es geht hier doch nicht um Recht oder Unrecht.

Die Soldaten fühlten sich mit dem Schießbefehl vermutlich genauso im Recht, wie der Vorgesetze, der einen verweigernden Soldaten standrechtlich erschießen hätte lassen.

Völkerrechtlich ist natürlich beides 'Unrecht'.

 

Nun reden wir im Straßenverkehr zwar von 'Rechten', aber letztendlich sind es doch ausgedachte Regeln (deshalb ja auch StVO und nicht StVG) die das Verhalten zwischen konkurrierenden Teilnehmern im Straßenverkehr regeln sollen.

Also kann man m.E. sowieso nicht von Recht/Unrecht sondern eben nur von regelkonformen und nicht regelkonformen Verhalten sprechen. Soweit zur Begriffsbildung.

 

Allgemein hat man es aber immer selbst in der Hand sich als Mitglied an die Regeln einer Gemeinschaft zu halten oder eben nicht. Schließlich muss man sich zunächst auch nur vor der Gemeinschaft (sprich den Regeln der Gemeinschaft) verantworten.

Treibt man es zu toll, wird einem zunächst nahegelegt die Regeln nochmals zu verinnerlichen und schlußendlich fliegt man per Beschluß aus der Gemeinschaft raus. Keine Gemeinschaft kann und darf es zulassen, dass ihre Regeln dauerhaft verletzt werden, wenn sie nicht als ganzes in Verruf geraten will. Dabei ist es jetzt egal, ob es sich um den elitären Golfclub oder nur den Stammtisch handelt.

 

Wenn jemanden nicht bereit ist sich an die Regeln der von im selbst gewählten Gemeinschaft zu halten, dann steht es ihm ( zumindest bei uns) jederzeit frei diese Gesellschaft zu verlassen und auf die mit der Mitgliedschaft verbunden Privilegien zu verzichten.

Dabei spielt es ganz einfach keine Rolle ob sich der einzelne bei den Regelverstößen 'im Recht' sieht oder nicht.

[Wobei dann immer noch zu klären ist, nach welchem allgemeinem Recht (also über die Gemeinschaftsregeln hinaus) sich derjenige im Recht sieht und warum die Gemeinschaft eine Regel hat, die dieses 'Recht' einschränkt]

Es ist auch durchaus möglich die Regeln einer Gemeinschaft zu ändern. Nur ist das um so schwieriger, je größer die Gemeinschaft ist.

 

Gruß,

AnReRa

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Sowas mache ich gelegentlich und ohne es mir zu merken.

Immerhin schon mal gelegentlich ... :notworthy:

Mehr ist nicht nötig. So viele, die schneller als ich fahren, gibt es nun auch wieder nicht. :sneaky:

 

Aha, weisst du wie man Leute nennt, die nicht sofort die Geschwindigkeit ihrers Vordermanns mitgehen, sondern u.U. vieeeel Abstand halten ?

Genau. Das sind für die KSF'ler nämlich die LSB's :mad:

Erst weist Du mich auf die Gefahr hin, die bei dichtem Auffahren auf den Vordermann besteht (Beitrag vom 7. 9.) und dann wirfst Du mir vor, daß ich viel Abstand halte. :mad:

Außerdem: Solange ich andere überhole bin ich kein LSB, wenn die rechte Spur frei ist befahre ich sie auch, und damit ich einen anderen behindere müßte der wesentlich schneller als 160 km/h fahren. Und für solche mache ich gern Platz, wie ich schon geschrieben habe.

 

Das 'Problem' auf der AB sind doch in der Regel diejenigen, die die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Fahrspur nicht mitgehen wollen oder können. Sowohl nach unten (also MSB oder LSB) wie auch nach oben (eben die Drängler).

Wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit (aufgrund von Verkehrslage etc.) links eben 150 km/h beträgt, dann sollte sich derjenige der auch links fahren will eben anpassen und darf eben nicht mit seiner Wohlfühlgeschwindigkeit von 120 km/h links bleiben wollen nur um nicht immer wieder vor LKWs die Spur wechseln zu müssen. Umgekehrt muß der potentiell Schnellere eben akzeptieren, dass sich das Gros der VT links eben auf eine 'Wohlfühl'geschwindigkeit von 120 km/h 'geeinigt' haben und der Versuch sich dagegen zu stemmen (eben durch Drängeln) potentiell einen deutlich höheren Schaden (direkten oder indirekten s.o.) für anderen VT provozieren kann als die - möglicherweise - geringere Durchschnittsgeschwidigkeit.

Die Menschen sind verschieden, und deshalb empfinden sie beim Fahren auch verschiedene Geschwindigkeiten als angenehm. Daß sie dabei glatt aneinander vorbeikommen halte ich für die Aufgabe einer gelungenen Verkehrsregelung. Und Du willst allen eine einheitliche "Durchschnittsgeschwindigkeit" vorschreiben, die dann in der Praxis vom ersten und langsamsten in der Kolonne vorgegeben wird.

Darin unterscheiden wir uns eben.

Vielleicht sollen nach deinem Willen auch alle im Gleichschritt gehen und wie im Mao-Look alle die gleiche Kleidung tragen. :mad:

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Nun reden wir im Straßenverkehr zwar von 'Rechten', aber letztendlich sind es doch ausgedachte Regeln (deshalb ja auch StVO und nicht StVG) die das Verhalten zwischen konkurrierenden Teilnehmern im Straßenverkehr regeln sollen.

Also kann man m.E. sowieso nicht von Recht/Unrecht sondern eben nur von regelkonformen und nicht regelkonformen Verhalten sprechen. Soweit zur Begriffsbildung.

Du vertellst dumm Tüch.

 

Treibt man es zu toll, wird einem zunächst nahegelegt die Regeln nochmals zu verinnerlichen und schlußendlich fliegt man per Beschluß aus der Gemeinschaft raus.

Das ist mir neu. Ab wievielen Punkten werde ich denn ausgebürgert?

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Treibt man es zu toll, wird einem zunächst nahegelegt die Regeln nochmals zu verinnerlichen und schlußendlich fliegt man per Beschluß aus der Gemeinschaft raus.

 

Das ist mir neu. Ab wievielen Punkten werde ich denn ausgebürgert?

Ab 8 Punkten aus der Gemeinschaft der FS Inhaber.

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.. dann wirfst Du mir vor, daß ich viel Abstand halte. :mad:

Du hast aber denn Smiley übersehen ... Das war logischerweise ironisch gemeint.

 

Die Menschen sind verschieden, und deshalb empfinden sie beim Fahren auch verschiedene Geschwindigkeiten als angenehm.

Eben. Aber genau das geht eben nicht wenn es darum geht, möglichst viele von A nach B kommen zu lassen.

'Wohlfühlgeschwindigkeit' bedeute für den einzelnen VT sicher nicht, dass er ständige Spurwechseln vornehmen will (zumindest wenn er nicht genau LKW Geschwindigkeit fahren will.

Sprich, bei mehr als LKW-Geschwindigkeit blockiert er mir seiner Wohlfühlgeschwindigkeit einerseits diejenigen die schneller wollen und müsste andererseits alle 'wegscheuchen' die langsamer fahren wollen.

 

Daß sie dabei glatt aneinander vorbeikommen halte ich für die Aufgabe einer gelungenen Verkehrsregelung.

Wie soll den eine 'Verkehrsregelung' aussehen, die 10 VT mit 10 verschiedenen Geschwindigkeiten

auf den veilleicht 300 m eine 2 spurigen AB unterbringt ohne das einer langsamer oder schneller werden muß ?

 

Die heutige Lösung ist regelmäßig eine VBA die die zHg für alle begrenzt. Je höher die Verkehrsdichte, desdo niedriger die zHg für alle. Das funktioniert so lange, wie es keine VT gibt, die deutlich schneller oder deutlich langsamer vorankommen wollen. Erstere sind dann diejenigen, die angesichts einer bekannten Kontrollstelle 'den Anker werfen'.

Womit wir wieder bei Section Control wären.

 

Und Du willst allen eine einheitliche "Durchschnittsgeschwindigkeit" vorschreiben,

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich schrieb u.A.

 

dass sich das Gros der VT links eben auf eine 'Wohlfühl'geschwindigkeit von 120 km/h 'geeinigt' haben.

Also keinesfalls ein starres Limit und schon gar nicht in Form eine Höchst- und Mindesgeschwindigkeit.

Es geht eher darum, dass sich ein VT - je nach Verkehrsdichte - eben nicht jederzeit 'auf Teufel komm raus' mit seiner 'Wohlfühlgeschwindigkeit' auf jedem ihm zur Verfügung stehenden Fahrstreifen unterwegs sein kann, ohne den Verkehrsfluß zu behindern. Die 'Durchschnittsgeschwindigkeit' ist daher als dynamischer Wert zu verstehen, dieser darf niemals von einzelnen VT bestimmt werden.

Weder von demjenigen der als erster in der Kolone weit und breit keinen vor sich hat, noch von demjenigen der meint, dass Feld von hinten aufräumen zu müssen.

 

 

die dann in der Praxis vom ersten und langsamsten in der Kolonne vorgegeben wird

Auf einspurigen Straßen ist das ja auch so.

Nur haben unsere AB's i.d.R. 2 und mehr Spuren, d.h. es wird mehrere dieser Kolonen geben .

Auf der rechten Spur dürfte die Geschwindigkeit durch die LKW's meist recht konstant bei +/- 85 km/h liegen.

Je nach Verkehrsdichte können sich auf den linken Fahrspuren höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten erzielen lassen. Die Ansätze dazu gibt es ja bereits in Form von Schilder auf ( 3- und mehrspurigen) ABs die verschiedenen Mindestgeschwindigkeiten (Zeichen 275) für einzelne Fahrspuren vorgeben.

Auch so Sachen wie z.B. die Begrenzung der Dauer eines Überholvorganges (bzw. einer Mindestdifferenzgeschwindigkeit) helfen dabei.

Wenn wir hypothetisch mal festlegen, dass die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen mindestens 20 km/h betragen muß, dann ergibt sich im Idealfall :Rechts: 85 km/h , Mitte: 115 + n km/h , Links: 125 + n + m km/h als absolute 'Mindestgeschwindigkeit'.

n und m bestimmen alle anderen VT die auf dem selben Streckenabschnitt unterwegs sind.

 

Gruß,

AnReRa

 

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Das ist mir neu. Ab wievielen Punkten werde ich denn ausgebürgert?

Ist den jeder Bundesbürger im Besitz einer FE ?

Da Du diese Frage mit NEIN beantworten musst, ist die Frage per se Bleedzin

 

"FE-Inhaber" sind keine Gemeinschaft.

Sondern ?

In welcher Beziehung ist die Gruppe - um es mal anders auszudrücken - der FE-Inhaber keine Gemeinschaft ?

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@anrera: Dann sollte man (auch ideologisch) darauf hinwirken, dass die "Durchschnittsgeschwindigkeit" in der Nähe der Richtgeschwindigkeit liegt. Und eben nicht 90 km/h auf der äusserst linken Fahrspur.

Wo darf man das denn (regelmäßig) erleben?
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Je höher die Verkehrsdichte, desdo niedriger die zHg für alle.

Das ist eine der zwangsläufigen Haupteigenschaften des Strassenverkehrs und gleichzeitig der Grund, warum Tempolimits gerade nicht nötig und bisweilen sogar kontraproduktiv sind. Verkehrsfluss ist selbstregulierend.

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Verkehrsfluss ist selbstregulierend.

Völlig korrekt. Aber es gibt eben die 'Störer'. Das sind diejenigen die versuchen gegen diese Selbstregulierung zu arbeiten um genau ihre persönliche Vorstellung von Reisegeschwindigkeit als Maß der Dinge durchzusetzen.

Ich behaupte mal, dass diese Störer immer (!) die Durchschnittsgeschwindigkeit drücken

 

@anrera: Dann sollte man (auch ideologisch) darauf hinwirken, dass die "Durchschnittsgeschwindigkeit" in der Nähe der Richtgeschwindigkeit liegt. Und eben nicht 90 km/h auf der äusserst linken Fahrspur.

Das ist wieder eine starre Konstruktion. Ist die AB frei, dann kann und soll die "Durchschnittsgeschwindigkeit" viel höher liegen, ist die AB voll, dann geht das irgendwann ganz einfach nicht mehr.

 

Die wichtigste These ist und bleibt:

Die Geschwindigkeit muß so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpaßt und nicht

Alle haben sich meiner Geschwindigkeit anpassen (oder vor mir verschwinden)

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Die wichtigste These ist und bleibt:

Die Geschwindigkeit muß so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpaßt

Nein, genau das wäre widernatürlich. Das Verkehrsaufkommen (bzw. der Verkehrsfluss) legt die Bandbreite der möglichen Geschwindigkeiten fest. Erlaubt es das Verkehrsaufkommen, können Geschwindigkeiten von 80 bis >250 km/h friedlich koexistieren.

 

Die von dir ersonnenen «Störer» gibt es nicht. Ein Verkehrsaufkommen, dass z. B. nur 100 km/h zulässt, kann nicht durch jemanden gestört werden, der 150 fahren will. Der bedeutendste Störfaktor für die Durchschnittsgeschwindigkeit sind Verstösse gegen das Rechtsfahrgebot. Neben Tempolimits sind vor allem sie es, die den Verkehrsfluss stören.

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Erlaubt es das Verkehrsaufkommen, können Geschwindigkeiten von 80 bis >250 km/h friedlich koexistieren.

Vielleicht haben wir verschieden Vorstellung von 'Verkehrsaufkommen'.

Ich verstehe darunter im wesentlichen die Zahl der Fahrzeuge pro Streckenabschnitt und Zeit.

Das legt aber typischerweise nur die Obergrenze der Geschwindigkeit fest. Die real erzielbare Geschwindigkeit hängt aber vom Fahrstill aller beteiligten Fahrer ab.

Natürlich kann das Koexistieren, aber nur, wenn alle Fahrer das wollen und nicht weil es möglich wäre.

 

So wie ich Dich verstehe,müsste man eine (dynamische) Mindestgeschwindigkeit für jede Spur vorschreiben.

Aber wo soll dann jemand fahren, der - z.B. bei Deinem 80 vs. 250 km/h Beispiel - mangels ausreichend Leistung nur 180 km/h schafft ?

 

 

 

Der bedeutendste Störfaktor für die Durchschnittsgeschwindigkeit sind Verstösse gegen das Rechtsfahrgebot.

Das ist doch eher die Folgen eines sturen Fahrens mit der 'Wohlfühlgeschwindigkeit', oder ?

 

 

Die von dir ersonnenen «Störer» gibt es nicht. Ein Verkehrsaufkommen, dass z. B. nur 100 km/h zulässt, kann nicht durch jemanden gestört werden, der 150 fahren will.

Doch. Wenn der mit 100 km/h fahrende A nach rechts in die 80'er Fraktion 'gezwungen' wird, fährt A dort in den Sicherheitsabstand eines Rechtsfahrenden. Sein neuer Hintermann muß also langsamer werden => Setzt sich nach hinten fort. Gleichzeitig muss A natürlich bremsen. Wenn A wieder nach links will, dann fährt er wieder in den Sicherheitsabstand eines anderen Fahrzeugs das dann ggf. bremsen muß. Damit kommt es auf beiden Spuren zum 'Ziehharmonika-Effekt'.

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Der Satz drückt puren Rechtspositivismus aus - und ist daher im Kern unsinnig.

Wow. Habe ich was verpasst oder ging es doch nur um eine OWi? Aber vielleicht gibt es ja tatsächlich ein Naturrecht auf fahren-wie-ich-will. Das gilt auch für das NordkoreDDR-Beispiel: wir reden hier von OWI'S - geht es also vielleicht einen Nummer kleiner?

 

Viele Menschen halten den von dir beispielhaft angeführten § 166 StGB für richtig und geboten. Aber Irland hat in diesem Jahr bewiesen, das Volk ist klüger als viele denken.

Die Schlußfolgerung (Aber Irland ...) erschließt sich mir nicht. Wenn ich mich recht entsinne, haben die Iren nicht über den Tatbestand des § 166 StGB abgestimmt.

 

Unabhängig davon ist Deine das-Volk-ist-klüger-Aussage zumindest in diesem Fall wohl darauf zurückzuführen, daß Du mit dem Abstimmungsergebnis einverstanden bist. Wäre die Abstimmung genau andersherum ausgegangen: würdest Du dann behaupten, daß das Volk genauso dumm ist, wie viele denken? Anders ausgedrückt: wer soll darüber richten dürfen, wie sich das Volk entscheidet?

 

Und ein Politiker muss nicht recht haben, er benötigt Mehrheiten für seine Idee. Der in Deutschland oft genommene Weg über das Verfassungsgericht ist im Grunde undemokratisch und ein bitteres Beispiel für die Entscheidungsschwäche unserer Regierung und insbesondere der Kanzlerin.

Äääh - nein. Im Gegenteil. Die von Dir offensichtlich angesprochenen Entscheidungen des BVerfG sind Beispiele für fehlerhafte Entscheidungen des Parlaments.

 

Das ist eine der zwangsläufigen Haupteigenschaften des Strassenverkehrs und gleichzeitig der Grund, warum Tempolimits gerade nicht nötig und bisweilen sogar kontraproduktiv sind. Verkehrsfluss ist selbstregulierend.

Ich nehme an, Du wirst nicht antworten, aber nun denn: hast Du wissenschaftlich relevante Belege für diese These?

 

Ein Verkehrsaufkommen, dass z. B. nur 100 km/h zulässt, kann nicht durch jemanden gestört werden, der 150 fahren will.

Doch. Kann es. Und wird es. Kannst Du bei egal welchen Geschwindigkeiten regelmäßig insbesondere auf Autobahnen beobachten. Oder möchtest Du ernsthaft behaupten, es fände sich nicht mehr oder minder regelmäßig ein sogenannter KSF, der meint, das Verkehrsaufkommen liesse eine höhere Geschwindigkeit zu - zumindest für ihn?

 

Der bedeutendste Störfaktor für die Durchschnittsgeschwindigkeit sind Verstösse gegen das Rechtsfahrgebot. Neben Tempolimits sind vor allem sie es, die den Verkehrsfluss stören.

Du vermischst hier Durchschnittsgeschwindigkeit und Verkehrsfluss. Unabhängig davon sind beide Behauptungen in dieser Form ohne nähere Erläuterungen (wie hoch soll die Durchschnittsgeschwindigkeit sein z.B.?) zwar nett, aber inhaltslos.

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Hallo Biber, da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Unsere Regierung hätte den § 166 StGB ändern können, hat sie aber nicht, ich vermute weil sie glaubt die Kirche spricht für die Mehrheit.

Im erzkatholischen Irland hat die Kirche jahrelang für die Mehrheit gesprochen, jetzt hat das Volk sich gegen die ausdrückliche Vorgabe der Kirche entschieden.

 

Das BVerfG hat Entscheidungen, die Überfällig sind wie z. B. Herdprämie, Schwulen und Lespen, für die Bundesregierung entschieden. Das ist aber die Aufgabe der Regierung. Statt zuhandeln hat man auf das BVerfG gewartet.

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Unsere Regierung hätte den § 166 StGB ändern können, hat sie aber nicht, ich vermute weil sie glaubt die Kirche spricht für die Mehrheit.

Die Frage ist doch nicht, warum sie den § nicht geändert hat (wie hätte der dann wohl geheißen?), sondern warum sie ihn hätte ändern sollen.

 

Das BVerfG hat Entscheidungen, die Überfällig sind wie z. B. Herdprämie, Schwulen und Lespen, für die Bundesregierung entschieden. Das ist aber die Aufgabe der Regierung. Statt zuhandeln hat man auf das BVerfG gewartet.

Nein. Das Betreuungsgeld wurde auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossen und vom BVerfG gekippt. Und auch, wenn ich nur vermuten kann, worauf Du ansonsten anspielst: auch hier gab es m.E. bereits Gesetze, die dann durch das BVerfG (in Teilen) als verfassungswidrig beurteilt wurden.

 

Aber das sind Nebenkriegsschauplätze - eine Reaktion auf die dummes-oder-schlaues-Volk-Frage hast Du Dir leider erspart.

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Unsere Regierung hätte den § 166 StGB ändern können, hat sie aber nicht, ich vermute weil sie glaubt die Kirche spricht für die Mehrheit.

Die Frage ist doch nicht, warum sie den § nicht geändert hat (wie hätte der dann wohl geheißen?), sondern warum sie ihn hätte ändern sollen.

 

Das BVerfG hat Entscheidungen, die Überfällig sind wie z. B. Herdprämie, Schwulen und Lespen, für die Bundesregierung entschieden. Das ist aber die Aufgabe der Regierung. Statt zuhandeln hat man auf das BVerfG gewartet.

Nein. Das Betreuungsgeld wurde auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossen und vom BVerfG gekippt. Und auch, wenn ich nur vermuten kann, worauf Du ansonsten anspielst: auch hier gab es m.E. bereits Gesetze, die dann durch das BVerfG (in Teilen) als verfassungswidrig beurteilt wurden.

 

Aber das sind Nebenkriegsschauplätze - eine Reaktion auf die dummes-oder-schlaues-Volk-Frage hast Du Dir leider erspart.

Beim Betreuungsgeld ist es besonders deutlich. Große Teile unserer Regierung haben angenommen, das Gesetz ist verfassugswidrig und von vornherein auf das BVerfG gehofft. So hat man sich den Streit mit der CSU erspart.

Das hat in Deutschland Tradition. Im Grundgesetz gibt es den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau. Umgesetzt hat es das BVerfG z. B. mit einem Urteil von 1958. Damals konnte der Ehemann - gegen den Willen seiner Frau - den Arbeitsvertrag kündigen.

 

Und sie dir den Widerstand der katholischen Kirche gegen die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben an.

 

Und zu der Frage "dummes Volk": Ich war im August in Irland. Eine Entscheidung gegen den Willen der Kirche war in Irland jahrhunderte lang undenkbar. Deshalb habe ich geschrieben: Zitat: Im erzkatholischen Irland hat die Kirche jahrelang für die Mehrheit gesprochen, jetzt hat das Volk sich gegen die ausdrückliche Vorgabe der Kirche entschieden.

Und ja, ich begrüße die Entscheidung der Iren, ja, ich begrüße die Entscheidung des BVerfG und werfe unserer Regierung vor, wissentlich nichts zu entscheiden und auf das BVerfG zu warten.

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Wow. Habe ich was verpasst oder ging es doch nur um eine OWi? Aber vielleicht gibt es ja tatsächlich ein Naturrecht auf fahren-wie-ich-will.

Geschickt gefragt. Es gibt ein Naturrecht - wenn man weiter gehen will, sogar eine Pflicht - auf/zu vernünftiges/m Fahren bzw. Handeln. Es ist unerheblich, ob das vernünftige Handeln vom unvernünftigen Staat als OWi oder als Straftat klassifiziert wird.

 

Äääh - nein. Im Gegenteil. Die von Dir offensichtlich angesprochenen Entscheidungen des BVerfG sind Beispiele für fehlerhafte Entscheidungen des Parlaments.

Demokratie-theoretisch gesehen hättest Du Recht. Praktisch hat jedoch die Regierung Gesetzentwürfe vorgelegt und sie mithilfe eines gewissen Fraktionsdrucks durchs Parlament gebracht - wohlwissend, dass der Unsinn würde scheitern müssen, und den politischen Diskurs vermeidend. Dass @rth daher die Verantwortung für solchen Unsinn bei der Regierung sieht, ist IMO gar nicht mal so verkehrt.

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Schon mal überlegt und in Erwägung gezogen, daß Dein Verhalten oder Handeln als unvernünftig bezeichnet werden könnte? Wer entscheidet denn, was und wer vernünftig ist und was bzw. wer nicht?

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Es gibt ein Naturrecht - wenn man weiter gehen will, sogar eine Pflicht - auf/zu vernünftiges/m Fahren bzw. Handeln.

Schön gesehen. Ansonsten schließe ich mich Bluey an.

 

Es ist unerheblich, ob das vernünftige Handeln vom unvernünftigen Staat als OWi oder als Straftat klassifiziert wird.

Also ich persönlich würde da schon einen ganz erheblichen Unterschied sehen, ob ich mich mit dem OwiG oder dem StGB auseinandersetzen muß.

 

Praktisch hat jedoch die Regierung Gesetzentwürfe vorgelegt und sie mithilfe eines gewissen Fraktionsdrucks durchs Parlament gebracht - wohlwissend, dass der Unsinn würde scheitern müssen

Das ist (D)eine Behauptung.

 

Dass @rth daher die Verantwortung für solchen Unsinn bei der Regierung sieht, ist IMO gar nicht mal so verkehrt.

Täusche ich mich oder gab es da eine Abstimmung im Bundestag? Die Verantwortung läge also bei den zustimmenden Abgeordneten.

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Wer entscheidet denn, was und wer vernünftig ist und was bzw. wer nicht?

Ich. Das ist meine Pflicht.

 

Schön gesehen. Ansonsten schließe ich mich Bluey an.

Siehe oben.

 

Also ich persönlich würde da schon einen ganz erheblichen Unterschied sehen, ob ich mich mit dem OwiG oder dem StGB auseinandersetzen muß.

Sehr clever. Aber letztlich irrelevant.

 

Täusche ich mich oder gab es da eine Abstimmung im Bundestag? Die Verantwortung läge also bei den zustimmenden Abgeordneten.

Du täuschst Dich nicht. Du könntest aber nochmals lesen, was ich oben schrieb, und Deine Schlußfolgerung überdenken.

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Ich. Das ist meine Pflicht.

Um jetzt nicht über die Frage zu diskutieren, ob es Deine Pflicht ist und wer sie Dir auferlegt usw. usf.: auch wenn Bluey es nicht geschrieben hat, ist doch auch Dir klar, daß sich die entscheiden-Frage im Zweifel auf die rechtliche Verbindlichkeit bezog. Darüber entscheidest Du genausowenig wie ich. Jeder einzelne kann das immer nur für sich entscheiden (mal abgesehen von Erziehungsberechtigten u.ä.) und wird damit leben müssen, daß andere diese Entscheidung nicht mittragen oder akzeptieren und im Zweifel eine Entscheidung durch die dafür vorgesehene und zuständige Stelle herbeiführen. Anders kann ein Gemeinwesen nicht funktionieren.

 

Sehr clever. Aber letztlich irrelevant.

Ich weiß. Aber: nö. Geldstrafe oder Knast machen jedenfalls für mich einen erheblichen Unterschied aus.

 

Du täuschst Dich nicht. Du könntest aber nochmals lesen, was ich oben schrieb, und Deine Schlußfolgerung überdenken.

Hilf mir doch mal: woher weiß man, daß die Regierung (also die Minister und die BKin) das wußten, was (auch) Du behauptest? Und woher weiß man, daß die Abgeordneten das wußten? Ich kann mich auf jeden Fall an keinen Bericht erinnern, in dem die fehlende Gesetzgebungskompetenz bereits im Gesetzgebungsverfahren prominent thematisiert wurde.

 

Auch hier gilt: hinterher ist man immer schlau. Vor allem, wenn man vorher nicht mitentscheiden durfte und einem das Hinterher-Ergebnis gut in die Meinung passt.

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Um jetzt nicht über die Frage zu diskutieren, ob es Deine Pflicht ist und wer sie Dir auferlegt usw. usf.: auch wenn Bluey es nicht geschrieben hat, ist doch auch Dir klar, daß sich die entscheiden-Frage im Zweifel auf die rechtliche Verbindlichkeit bezog. [...] Anders kann ein Gemeinwesen nicht funktionieren.

Eben das bestreite ich. Nicht nur aufgrund von Natur- oder Vernunftrechten, sondern auch innerhalb des positiven Rechts.

 

Geldstrafe oder Knast machen jedenfalls für mich einen erheblichen Unterschied aus.

Klar. Aber diese Trennlinie verläuft - zumindest in der Praxis - nicht zwischen OWiG und StGB. (Ich weiß, das ist eine Korinthe.)

 

Hilf mir doch mal: woher weiß man, daß die Regierung (also die Minister und die BKin) das wußten, was (auch) Du behauptest? Und woher weiß man, daß die Abgeordneten das wußten? Ich kann mich auf jeden Fall an keinen Bericht erinnern, in dem die fehlende Gesetzgebungskompetenz bereits im Gesetzgebungsverfahren prominent thematisiert wurde.

Gern: Nimm das Betreuungsgeld als Beispiel. Im April 2012 haben - offensichtlich gar nicht mal so dumme - Juristen die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Betreuungsgeld verfassungswidrig sei. Auch Abgeordnete der Regierungsparteien haben die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens kritisiert, es aber schließlich im November 2012 - trotz ihrer begründeten Bedenken - durchgewunken.

 

Prominent thematisiert wurde das Ganze auch. Hier ein Beispiel:

 

Für ihn habe der Fortbestand der schwarz-gelben Koalition ganz klar Vorrang vor einer Blockade des Betreuungsgeldes, sagte Kretschmer, der auch CDU-Generalsekretär in Sachsen ist, der "Leipziger Volkszeitung".

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Ich. Das ist meine Pflicht.

Nein, Du entscheidest das ganz gewiß nicht. Das liegt gar nicht in Deinem Kompetenzbereich. Du bewertest es viel mehr für Dich, persönlich, nach Deinen Dir selbst gesteckten Vorstellungen und Grenzen. Nur: die Entscheidung fällen letztendlich andere. Ob Du da mit einverstanden bist oder nicht, ist idR wohl eher irrelevant. In dieser Frage stimme ich den Ausführungen von Biber völlig zu.
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Eben das bestreite ich. Nicht nur aufgrund von Natur- oder Vernunftrechten, sondern auch innerhalb des positiven Rechts.

Was wäre, wenn ein Anderer das genauso sieht, NUR zu ganz anderen Rückschlüssen kommt als Du?
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Eben das bestreite ich. Nicht nur aufgrund von Natur- oder Vernunftrechten, sondern auch innerhalb des positiven Rechts.

Dann erklär doch mal, wie ein Gemeinwesen Deiner Meinung nach funktionieren kann bzw. soll.

 

Edit: die Frage von Bluey bringt es ansich auch sehr schön auf den Punkt.

 

Gern: Nimm das Betreuungsgeld als Beispiel. Im April 2012 haben - offensichtlich gar nicht mal so dumme - Juristen die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Betreuungsgeld verfassungswidrig sei. Auch Abgeordnete der Regierungsparteien haben die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens kritisiert, es aber schließlich im November 2012 - trotz ihrer begründeten Bedenken - durchgewunken.

Das Betreuungsgeld ist ein schlechtes Beispiel, da die gar nicht mal so dummen Juristen jedenfalls zumindest in dem verlinkten Artikel nichts zu der tatsächlichen Verfassungswidrigkeit gesagt haben. Zu der Frage, ob Ihre Meinung ansonsten richtig ist, hat sich die dafür zuständige Stelle explizit nicht geäußert.

 

Für ihn habe der Fortbestand der schwarz-gelben Koalition ganz klar Vorrang vor einer Blockade des Betreuungsgeldes

Ja. So ist Politik. Und ich bezweifle, daß sie anders plan- und durchführbar ist.

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... wenn es darum geht, möglichst viele von A nach B kommen zu lassen.

Wenn möglichst viele von A nach B kommen wollen herrscht auf allen Spuren Kolonnenverkehr. Und da die Verkehrsdichte mit der Zeit variiert ist solch eine Straße bzw. AB zeitweise überlastet, zeitweise nicht ausgelastet oder beides.

 

Wie soll den eine 'Verkehrsregelung' aussehen, die 10 VT mit 10 verschiedenen Geschwindigkeiten

auf den veilleicht 300 m eine 2 spurigen AB unterbringt ohne das einer langsamer oder schneller werden muß ?

Dito. Dann haben die 10 VT einen mittleren Abstand zum Vordermann von 55 m, entspricht :110:

In solch einem Kolonnenverkehr, den Du bei deinen Überlegungen offenbar voraussetzt, ist es nicht möglich, schneller als die anderen in der Kolonne zu fahren. Aber diese Verkehrslage ist nicht immer gegeben.

Häufig gibt es auf den Fahrspuren einer AB Lücken in der Folge der Fahrzeuge, der Verkehr wird aber dadurch aufgehalten, daß ein langsamer LSB auf der äußersten linken Spur zu faul für einen Spurwechsel ist, und ihm eine Lücke von 300, 500 oder 800 m auf der rechten Spur nicht groß genug ist.

Hinter so einem lasse ich gern mal einen vorbei, der andere nachdrücklicher als ich es kann zum Spurwechsel auffordert, und wenn der brutal drängelt ist er genau das, was ich meinem hinderlichen Vordermann wünsche.

 

Und Du willst allen eine einheitliche "Durchschnittsgeschwindigkeit" vorschreiben,

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich schrieb u.A.

dass sich das Gros der VT links eben auf eine 'Wohlfühl'geschwindigkeit von 120 km/h 'geeinigt' haben.

aber auch

Das 'Problem' auf der AB sind doch in der Regel diejenigen, die die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Fahrspur nicht mitgehen wollen oder können. Sowohl nach unten (also MSB oder LSB) wie auch nach oben (eben die Drängler).

Und als Mittel dafür empfiehlst Du mit

Die heutige Lösung ist regelmäßig eine VBA die die zHg für alle begrenzt. Je höher die Verkehrsdichte, desdo niedriger die zHg für alle.

bürokratische Vorschriften, mit denen Du alle, die Deine einheitliche Durchschnittsgeschwindigkeit überschreiten, bedrohst und bestrafen willst.

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Wer entscheidet denn, was und wer vernünftig ist und was bzw. wer nicht?

 

Ich. Das ist meine Pflicht.

Nein, Du entscheidest das ganz gewiß nicht. Das liegt gar nicht in Deinem Kompetenzbereich.

 

Du schriebst IMO hier und da, dass Du privat - je nach Lage der Dinge - agO häufiger mal so um die 20 km/h schneller als empfohlen unterwegs bist. Triffst nicht Du in solchen Fällen die Entscheidung, dass Dein Handeln vernünftig ist?

 

Was wäre, wenn ein Anderer das genauso sieht, NUR zu ganz anderen Rückschlüssen kommt als Du?

IdR ist das kein großes Problem, wenn sich die Rückschlüsse vernünftig begründen lassen.

 

Dann erklär doch mal, wie ein Gemeinwesen Deiner Meinung nach funktionieren kann bzw. soll.

Dynamisch. Starre Gemeinwesen, die Regeln quasi als zementiert akzeptieren, scheitern. Sie "funktionieren" eine Zeit lang, kollabieren aber irgendwann.

 

Das Betreuungsgeld ist ein schlechtes Beispiel, da die gar nicht mal so dummen Juristen jedenfalls zumindest in dem verlinkten Artikel nichts zu der tatsächlichen Verfassungswidrigkeit gesagt haben.

Nein. Der Artikel war möglicherweise schlecht gewählt, da er hauptsächlich das Einknicken des Parlaments beschrieb. Aber auch innerhalb des Parlaments gab es gar nicht mal so dumme Juristen, die mit ihrer rechtlichen Einschätzung völlig richtig lagen: SZ 2012:

Das Betreuungsgeld ist bereits seit Monaten wegen seiner familienpolitischen Folgen in der Kritik - nun mehren sich auch die Stimmen, die es für verfassungswidrig halten. Am Donnerstag meldete sich erstmals eine relevante Vertreterin des Regierungslagers zu Wort: Die Vorsitzende des im Bundestag zuständigen Familienausschusses, Sibylle Laurischk, sagte der Süddeutschen Zeitung, sie "bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes". Ihrer Ansicht nach falle es "in die Zuständigkeit der Länder".

Ja. So ist Politik. Und ich bezweifle, daß sie anders plan- und durchführbar ist.

Defätist!

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Triffst nicht Du in solchen Fällen die Entscheidung, dass Dein Handeln vernünftig ist?

Nein, das tue ich nicht. Ich treffe lediglich die Entscheidung so zu handeln. Mehr nicht.

 

IdR ist das kein großes Problem, wenn sich die Rückschlüsse vernünftig begründen lassen.

Würde aber im Falle des Falles bedeuten, daß Deine Meinung, Deine Rückschlüsse "verkehrt" sind. Du stellst es hier aber so dar, als ob Deine Entschlüsse immer absolut logisch und vernünftig seien, die Vorgaben von Behörden und dem Staat hingegen nicht.

 

Dynamisch. Starre Gemeinwesen, die Regeln quasi als zementiert akzeptieren, scheitern. Sie "funktionieren" eine Zeit lang, kollabieren aber irgendwann.

Gibt es dazu konkrete Beispiele?

 

Das Betreuungsgeld ist bereits seit Monaten wegen seiner familienpolitischen Folgen in der Kritik - nun mehren sich auch die Stimmen, die es für verfassungswidrig halten. Am Donnerstag meldete sich erstmals eine relevante Vertreterin des Regierungslagers zu Wort: Die Vorsitzende des im Bundestag zuständigen Familienausschusses, Sibylle Laurischk, sagte der Süddeutschen Zeitung, sie "bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes". Ihrer Ansicht nach falle es "in die Zuständigkeit der Länder".

Damit wäre aber nicht zwangsläufig gesagt, daß das Betreuungsgeld ansich verfassungswidrig ist, sondern lediglich, daß ggf. die Länder über das Ja oder Nein des Betreuungsgeldes zu entscheiden hätten.
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Triffst nicht Du in solchen Fällen die Entscheidung, dass Dein Handeln vernünftig ist?

Ich fahre praktisch ständig zu schnell. Ich halte das auch für vernünftig, deshalb entscheide ich mich ja auch so. Das ändert aber nichts daran, daß letztendlich nicht ich darüber entscheide, ob diese Entscheidung vernünftig war.

 

IdR ist das kein großes Problem, wenn sich die Rückschlüsse vernünftig begründen lassen.

Ach. Und wenn die Rückschlüsse sich diametral gegenüberstehen?

 

Dynamisch. Starre Gemeinwesen, die Regeln quasi als zementiert akzeptieren, scheitern. Sie "funktionieren" eine Zeit lang, kollabieren aber irgendwann.

Nicht wieder filosofieren. Wir reden immer noch über Owi's.

 

Der Artikel war möglicherweise schlecht gewählt

Nicht möglicherweise.

 

Aber auch innerhalb des Parlaments gab es gar nicht mal so dumme Juristen, die mit ihrer rechtlichen Einschätzung völlig richtig lagen

Auch in dem Artikel gab es eine FDP-Stimme, die darauf hingewiesen hat. Ob es sich in einem oder beiden Fällen um Juristen handelt, kann dahingestellt bleiben. Fakt ist: bis zu einer Entscheidung des BverfG waren das unverbindliche Meinungen. Bekanntermaßen kommt es wieder vor, daß Juristen oder ganz normale Menschen meinen, irgendwas sei verfassungswidrig, ohne das allerdings das Gericht dieser Meinung folgt. Wenn mich nicht alles täuscht, ist das sogar in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle so.

 

Defätist!

Wenn ich nachher Zeit habe, guck ich nach, ob das irgendeine Sauerei ist. Bis dahin gehe ich davon aus, daß auch Du die Realität zur Kenntnis nimmst.

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Ich fahre praktisch ständig zu schnell. Ich halte das auch für vernünftig, deshalb entscheide ich mich ja auch so. Das ändert aber nichts daran, daß letztendlich nicht ich darüber entscheide, ob diese Entscheidung vernünftig war.

Wer denn sonst, wenn nicht Du? Von wem lässt Du Dir diese Entscheidung abnehmen?

 

Ach. Und wenn die Rückschlüsse sich diametral gegenüberstehen?

Gib mir bitte mal ein Beispiel.

 

Nicht wieder filosofieren. Wir reden immer noch über Owi's.

Du batst:

Dann erklär doch mal, wie ein Gemeinwesen Deiner Meinung nach funktionieren kann bzw. soll.

Fakt ist: bis zu einer Entscheidung des BverfG waren das unverbindliche Meinungen.

Und eben das ist, worauf @rth IMO hinauswollte. Wenn Abgeordnete der Koalition wie auch Regierungsmitglieder das meinten (und dem war so), dann hätten sie das Gesetz nicht einbringen und ihm auch nicht zustimmen dürfen, sondern den politischen Konflikt mit der CSU riskieren sollen.

 

Wenn ich nachher Zeit habe, guck ich nach, ob das irgendeine Sauerei ist.

Ich schreibe hier doch keine Sauereien!

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Und eben das ist, worauf @rth IMO hinauswollte. Wenn Abgeordnete der Koalition wie auch Regierungsmitglieder das meinten (und dem war so), dann hätten sie das Gesetz nicht einbringen und ihm auch nicht zustimmen dürfen, sondern den politischen Konflikt mit der CSU riskieren sollen.

 

:nick:

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Wer denn sonst, wenn nicht Du? Von wem lässt Du Dir diese Entscheidung abnehmen?

Och bitte. Du willst doch jetzt nicht ernsthaft darüber diskutieren, wer im Zweifel darüber entscheidet, ob meine ich-fahre-schneller-als-erlaubt-Entscheidung 'vernünftig' war.

 

Gib mir bitte mal ein Beispiel.

Du hältst es für vernünftig, auf der BAB unmittelbar vor einem LKW auf die Ausfahrtspur zu wechseln, um die Ausfahrt nicht zu verpassen. Der LKW-Fahrer hat seine Geschwindigkeit vernünftigerweise angemessen reduziert, um die Ausfahrt problemlos nutzen zu können. Diese Reudzierung reicht allerdings nicht aus, Deine 'Vernunfthandlung' zu kompensieren. Dir fehlt das Heck, dem LKW-Fahrer ein Teil der Schnauze.

 

Oder allgemein: jede Deiner Entscheidungen zu regelwidrigem Verhalten, die andere VT, die sich regelkonform verhalten, belästigen oder gar zu Unfällen führen.

 

Du batst: (...)

Ich weiß. Ich hätte gern eine konkrete Antwort, sehr gern am Beispiel von Owi's.

 

Und eben das ist, worauf @rth IMO hinauswollte. Wenn Abgeordnete der Koalition wie auch Regierungsmitglieder das meinten (und dem war so), dann hätten sie das Gesetz nicht einbringen und ihm auch nicht zustimmen dürfen, sondern den politischen Konflikt mit der CSU riskieren sollen.

Wie willst Du planbare Politik machen, wenn Absprachen (in dem Fall der Koalitionsvertrag) nicht eingehalten werden?

 

Ich schreibe hier doch keine Sauereien!

Das lass' ich jetzt mal unkommentiert... :P

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