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Section-Control Wird Getestet....


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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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"Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht"

 

Stimmt. Aber nahezu jeder Provinzfürst nimmt sich das Recht, sinnlose Limits zu erstellen um unter dem Deckmäntelchen "Verkehrssicherheit" die Kasse aufzubessern.

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Stimmt. Aber nahezu jeder Provinzfürst nimmt sich das Recht, sinnlose Limits zu erstellen um unter dem Deckmäntelchen "Verkehrssicherheit" die Kasse aufzubessern.

Kann er es denn, oder muss er dazu nicht vielmehr die Zustimmung von anderen Leuten haben? Und bessert er seine persoenliche Kasse damit auf? Woran uebrigens machen sich sinnlose Limits fest? Fragen ueber Fragen......

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Mal kurz erklärt wie Limits festgelegt werden.

Da treffen sich Studienrat A und Studienrat B mit Studienrat C und Frau Dr Med D und noch mehr von den Fachleuten. Und alle haben was von entschleunigen gelesen. Klingt gut, ist modern und wird gemacht. Dazu noch ein Baubürgermeister der Autos für nicht modern und hässlich hält. Fertig ist das Limit. Fast wie in China.

 

MfG.

 

hartmut

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Niedersachsen testet als erstes Bundesland ein Strecken-Radar,

Nichts neues, ist im Ausland schon verbreitet. Nur in D gibt es Hindernisse wegen dem Datenschutz, und nun sucht die Verwaltung nach einem Trick, um die zu umgehen. Der Staat tritt damit das Bein nieder, das er sich selbst gestellt hat.

Bisher sind alle Section-Control Anlagen stationär, und damit kann man sich leicht über ihre Lage und Ausdehnung informieren.

 

 

Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht

Es gab auch schon mal kein Recht, der falschen Religion anzugehören oder defaitistische Äußerungen zu machen. Die Verwaltung zerstört eher unsere Freiheit, die Fahrgeschwindigkeit selbst zu bestimmen und maßt sich ein "Recht" an, Limits willkürlich herunter zu setzen.

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Quelle?

Falls die VwV - der Stichtag war im Jahr 2000. ;)

 

 

BTT:

Nun warum nicht?

 

Aber wofür brauchen wir da neue Dinge?

 

Das können die Mautbrücken doch jetzt schon. :D

Wenn man wollen würde.

 

 

Datenschutz ist doch auch nicht wirklich das Problem.

Das Foto des Kennzeichens wird nach X Zeit gelöscht sofern nicht Punkt Y vorher erreicht wird. Und wenn Punkt Y vorher erreicht wird gibt es bei Punkt Z ein Fahrerfoto.

 

 

Fazit:

Warum erst jetzt?

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Angenommen, man macht innerhalb der von Section Control überwachten Strecke einen Fahrerwechsel. Nun war die Durchschnittsgeschwindigkeit zu hoch, und beide Fahrer behaupten, sie wären nicht zu schnell gefahren. Das Foto zeigt ja nur die Person, die während der Ausfahrt das Fahrzeug fuhr.

 

Da der zweite Fahrer sich von Anfang an ebenfalls als möglicher Täter einträgt, dürfte auch kein Fahrtenbuch drohen, welches in so einem Fall eh sinnlos wäre.

Was dann? Verfahren einstellen?

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So Helle sind die Jungs dort auch. Irgendwo stand das bei einer Überschreitung nicht nur das Passfoto für das Vergehen geschossen wird sondern auch das Foto das bei der Einfahrt in die Kontrollstrecke geschossen wird entschlüsselt an die Behörde geht. nach dem Bericht gehören zum Meßwert dann drei Fotos, Einfahrt in den Meßbereich, Ausfahrt aus dem Bereich und das Foto um den Fahrer eindeutig zu identifizieren. Da sollte man einen Fahrerwechsel in der Regel feststellen können.

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"Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht"

 

Stimmt. Aber nahezu jeder Provinzfürst nimmt sich das Recht, sinnlose Limits zu erstellen um unter dem Deckmäntelchen "Verkehrssicherheit" die Kasse aufzubessern.

 

 

Limit einhalten, nicht zahlen müssen, so einfach, schon kann der "Provinzfürst" seine Kasse NICHT auffüllen...

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"Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht"

Stimmt. Aber nahezu jeder Provinzfürst nimmt sich das Recht, sinnlose Limits zu erstellen um unter dem Deckmäntelchen "Verkehrssicherheit" die Kasse aufzubessern.

 

 

Limit einhalten, nicht zahlen müssen, so einfach, schon kann der "Provinzfürst" seine Kasse NICHT auffüllen...

Wieder falscher Ansatz, liebste Kolbenfeder.

 

Da die Erlöse fest eingeplant sind, sucht sich der Provinzfürst andere lukrative Stellen aus. Alternativ werden die Limits weiter abgesenkt. Begründungen braucht man nicht einmal zu erfinden, "Strassenschäden" greifen bundesweit.

Wenn man dann die (sichtbaren) Schäden betrachtet, kommt man zu dem Schluss, dass tausende Kilometer deutscher Strassen komplett gesperrt werden müssten, wenn man gleiche Massstäbe anlegen würde.

 

Interessant ist, dass an diesen Stellen nicht von der Polizei, sondern von den Handlangern des Provinzfürsten gemessen wird.

Glaubst Du mir, dass hierzulande das OA bei +10 km/h auslöst, die Polizei bei +25 km/h? Warum wohl....

 

Nein, liebste Kolbenfeder, für mich nicht nachvollziehbare Limits agO betrachte ich eher als Empfehlung.

Selbstständiges Denken wird abdressiert, das ist offensichtlich. Traurig, dass es so viele nicht bemerken.

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Kann man sicher sein das nicht noch eine Kamera mitten auf der Strecke steht?

Bringt nichts, es sei denn, ebenda würde auch gemessen. In F (man weiß ja nie) habe ich einfach den Tankstellenstop oder den Hundespaziergang in die section gelegt. Die Zeit holt man auch mit 60 bis 80 drüber kaum raus, und dann passt's.

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Ja genau, 2 Fahrerwechsel und auf Bild 123 ist deswegen immer nur der A zu sehen...

Das kannst du ja gern dem Richter erzählen. :doofwinkt

Ich stand unter dem möglicherweise falschen Eindruck, dass die petzende bzw. beschuldigende Behörde etwas beweisen müsse. Weißt Du da mehr?

 

Und A und B kriegt nen bischen was wegen Halten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße. Aber mindestens der A...

Zwar kein Punkt, aber immerhin...

Das ist natürlich extrem abschreckend! Sind die sections denn so kurz, dass es innerhalb derselben keine Parkplätze gibt?

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Angenommen, man macht innerhalb der von Section Control überwachten Strecke einen Fahrerwechsel. Nun war die Durchschnittsgeschwindigkeit zu hoch, und beide Fahrer behaupten, sie wären nicht zu schnell gefahren. Das Foto zeigt ja nur die Person, die während der Ausfahrt das Fahrzeug fuhr.

 

Da der zweite Fahrer sich von Anfang an ebenfalls als möglicher Täter einträgt, dürfte auch kein Fahrtenbuch drohen, welches in so einem Fall eh sinnlos wäre.

Was dann? Verfahren einstellen?

Sehr theoretisch, meinst du nicht?

 

A fährt rein - erster Fahrerwechsel - B gibt Stoff - zweiter Fahrerwechsel - A fährt raus. Und nun?

Noch viel mehr theoretisch.......

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Das ist natürlich extrem abschreckend! Sind die sections denn so kurz, dass es innerhalb derselben keine Parkplätze gibt?

Die Frage muss anders herum lauten: Sind sie denn so lang, dass es innerhalb derselben Parkplaetze gibt? Wenn ja, sind sie dann nicht falsch ausgewaehlt?

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@harryb: Die Frage ist, wer mit welchen Recht was festlegen kann? Es sind erhebliche Grundsatzfragen, die unsere ganze Zukunft beeinflussen kann! Also die minimale und maximale Länge und vorallem der Aufstellgrund (wie ist unfallträchtig definiert). Die Provinztruppe um Boris P. mit einem vasallenhaften Landesbeauftragten für Datenschutz sind hier jedenfalls nicht geeignet, gepaart mit einer Kompetenzüberschreitung.

 

Im Visier ist ja die unfallträchtige "Schnellstrasse" B6 von Sarstedt nach Laatzen, ohne Parkplätze und Abzweigungen zum Abwarten der Sollzeit, Fahrertausch etc....

 

Wehret den Anfängen! Aus harmlosen Versuchen mit vorgegaukelten Einführungsgründen entstehen Flächenseuchen! Über die Zeit wird immer mehr aufgeweicht, siehe Überwachung vom fliessenden Verkehr an die Kommunen, Laserpistolen, ProViDa, Schwarzblitzer, Abstandsüberwachungen, usw.

:nolimit:

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Die Frage muss anders herum lauten: Sind sie denn so lang, dass es innerhalb derselben Parkplaetze gibt? Wenn ja, sind sie dann nicht falsch ausgewaehlt?

Ah, dann gehen wir von unterschiedlichen Längen aus. Ich dachte so an 20 bis 30 km (so lang ist, glaube ich, das Ding auf der Autoroute von Orange Richtung Lyon).

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Ja genau, 2 Fahrerwechsel und auf Bild 123 ist deswegen immer nur der A zu sehen...

Das kannst du ja gern dem Richter erzählen. :doofwinkt

Ich stand unter dem möglicherweise falschen Eindruck, dass die petzende bzw. beschuldigende Behörde etwas beweisen müsse. Weißt Du da mehr?

 

 

Ja, ich weiß mehr.

 

Wenn auf allen 3 Bildern (auch auf den 2 die mehr der Identifizierung des Fahrzeugs dienen) der A gesehen wird kann der A natürlich sagen, "also zwischendurch ist der B gefahren, wir haben 2x Fahrerwechsel gemacht"...

Dann kann der Richter natürlich sagen "Verarschen kann ich mich selber"... :notworthy:

 

Bissl Bringschuld hast du natürlich auch. Den Namen von B gibst du doch sicher an?

 

Wenn nein, reine Schutzbehauptung. (könnte der Richter sagen)

 

Wenn ja, mindestens 2x Anhalten auf Kraftfahrstraße/Autobahn.

 

 

 

Theoretisch könnte man beim Stop noch die Kleidung tauschen...

Oder nur 1x Stop bei gleicher Kleidung.

 

Aber immer wird B interessant sein.

 

Ist B nicht bekannt... :devil:

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Wehret den Anfängen! Aus harmlosen Versuchen mit vorgegaukelten Einführungsgründen entstehen Flächenseuchen! Über die Zeit wird immer mehr aufgeweicht, siehe Überwachung vom fliessenden Verkehr an die Kommunen, Laserpistolen, ProViDa, Schwarzblitzer, Abstandsüberwachungen, usw.

Was gibt es denn da zu wehren? Du und auch jeder andere hat da nichts zu wehren oder zu entscheiden. Was kommt, das kommt. Ob's Dir paßt oder nicht.

 

Was wird denn bzgl. Laserpistolen, Provida, Schwarzblitzer etc. aufgeweicht? Oder ist das genauso ein Blabla-Gedöns wie Deine "proaktive Providamessung"?

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Ah, dann gehen wir von unterschiedlichen Längen aus. Ich dachte so an 20 bis 30 km (so lang ist, glaube ich, das Ding auf der Autoroute von Orange Richtung Lyon).

So lang soll die kontrollierte Strecke sein? Ich mag es kaum glauben......

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Was gibt es denn da zu wehren? Du und auch jeder andere hat da nichts zu wehren oder zu entscheiden. Was kommt, das kommt. Ob's Dir paßt oder nicht.

@bluey: Logisch, Entscheider sind die gewählten Volksvertreter. In Niedersachsen hat das Volk halt rot gewählt, also den Untergang. Guckst Du hier die klaren Ansagen von der niedersächsischen CDU und FDP:

 

 

„Pistorius begibt sich hier bewusst und ohne Not in den datenschutzrechtlichen Graubereich. Es gibt genügend andere Mittel, um den Straßenverkehr sicherer zu machen ohne dabei den Datenschutz zu opfern“, so Bode. „

 

Aus: "No Section-Control", FDP, Celle, 02.09.2014 http://fdp-celle.de/bode-no-section-control/

 

Bode hat doch vollkommen recht. Sollen doch dort die Videowagen auf der B6 auf und ab fahren, positioniere da mit 'nem 365-Tage-Marathon deine Laserpistolen, mache einen PSS-Säulenwald, stell dann noch PSS-mobil auf und lass noch das Tettnanger-Geraffel los. Fehlt noch etwas? Die Videokräder. Achja, das Big-Brother-Tool VKS kann auch noch aufgestellt werden. Also reicht dieses Waffenarsenal denn nicht? Nicht alles was technisch machbar ist, muß eingeführt werden. Und mach halt erstmal die Strasse dort sicherer, es wird ja von fehlender Wartung und Ausgestaltung gesprochen, Unfallschwerpunkt IKEA-Kurve usw.

 

Oder guckst Du Florian Bernschneider, Vorsitzender der FDP Braunschweig.

 

Oder:

„Offensichtlich gibt es noch zahlreiche Ungereimtheiten...

 

Aus CDU Niedersachsen Pressemitteilung "Regierungsprojekt oder Alleingang von Big Brother Pistorius?", 02.09.2014 http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/aktuell.php?page=%204478

 

Man kann nur hoffen, dass es noch klare Köpfe in D gibt, die den wie in Osnabrück unglücklich agieren Boris P. ganz schnell zurecht stutzen. Wir brauchen kein zweites Österreich, als erst mit einem sich wehrenden VT das Verfassungsgericht feststellte, ohne Anordnung vom Verkehrsminister sind die Anlagen illegal.

:nolimit:

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Wenn auf allen 3 Bildern (auch auf den 2 die mehr der Identifizierung des Fahrzeugs dienen) der A gesehen wird kann der A natürlich sagen, "also zwischendurch ist der B gefahren, wir haben 2x Fahrerwechsel gemacht"...

Dann kann der Richter natürlich sagen "Verarschen kann ich mich selber"... :notworthy:

Soweit ich weiß, wird auf den Bildern 1 und 2 lediglich das Kennzeichen, nicht jedoch der A abgelichtet. Massenhaftes, verdachtsunabhängiges Fotografieren von Personen ist IMO zumindest schwierig.

 

Bissl Bringschuld hast du natürlich auch. Den Namen von B gibst du doch sicher an?

Warum nicht? Was ist, wenn beide sagen: "Ich war's nicht.", oder wenn beide sagen: "Ich war's."?

 

Wenn ja, mindestens 2x Anhalten auf Kraftfahrstraße/Autobahn.

Wie gesagt: Erstens kein Drama, zweitens kommt's auf die Länge der Strecke an. In Polen laut Wiki bis zu 20 km.

 

So lang soll die kontrollierte Strecke sein? Ich mag es kaum glauben......

Ich bin mir relativ sicher. Von der Ankündigung "Ab hier werden Sie kontrolliert." bis zum "HH-%? 4§%", TROP VITE" vergeht doch so einige Zeit. Beschwören kann ich es aber nicht. Vielleicht finde ich noch was dazu.

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@pedro: weisst du wo in frankreich so eine Strecke ist? ist mir ehrlich gesagt noch nie aufgefallen.. (war allerdings nun auch ein paar Jahre nicht mehr da...)

Hi Zorro69,

 

ja: Auf der Autobahn von Orange Richtung Lyon (A7, so um Montélimar herum, wenn ich mich nicht irre). Man fährt in den Abschnitt ein und wird über die Überwachung informiert. Am Ende hängt eine Anzeigetafel, die einem bestätigt, dass man zu schnell war. Soweit ich weiß, ist das bisher folgenlos. Das Ding existiert schon seit Jahren. Die Länge der Strecke habe ich nie gemessen, bin mir also nicht sicher.

 

Weißt Du zufällig, wie die Franzosen so etwas nennen?

 

Gruß, Pedro.

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hier sind ein paar Abschnitte ewähnt allerdings ohne Autobahnen.. es sind eine Handvoll Kilometer Länge...

Wie gesagt: Mir erschien der Abschnitt auf der A7 deutlich länger und Polen scheint bis zu 20km zu erlauben. Wie das in D gestaltet werden soll, werden wir dann wohl erfahren.

 

Fraglich bleibt für mich, wie man (mit Kennzeichenfoto bei Einfahrt und Fahrerfoto bei Ausfahrt) jemanden damit rechtsstaatlich sauber verknacken will.

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Ich stand unter dem möglicherweise falschen Eindruck, dass die petzende bzw. beschuldigende Behörde etwas beweisen müsse.

Die Behörde kann genau das beweisen, was sie behauptet: das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XY hat innerhalb eines bestimmten Bereiches eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten, am Steuer saß am Ende der Kontrollstrecke Person XY. Der Rest ist dann im Zweifel Beweiswürdigung durch den Richter. Womit wir wieder bei der Bagger-und-Hut-Geschichte wären.

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@bluey: Logisch, Entscheider sind die gewählten Volksvertreter. In Niedersachsen hat das Volk halt rot gewählt, also den Untergang. Guckst Du hier die klaren Ansagen von der niedersächsischen CDU und FDP: [...]

1. die FDP hat so ziemlich gar nichts mehr zu melden. Die kann man wohl auch kaum noch wirklich ernst nehmen.

2. jap, das Volk hat Rot gewählt, damit aber keinesfalls den Untergang. Schwarz oder auch (wo es noch vorkommt) Schwarz-Gelb ist keinesfalls "besser". Die handeln und entscheiden ähnlich. Wenn ich mir die Blitzerdichte im Süden der Republik so betrachte, so ist es unter Schwarz und Schwarz-Gelb eher noch schlimmer als unter Rot bzw. Rot-Grün.

3. was spricht konkret gegen eine Section-Control? Außer, daß Du es nicht magst. Aber das zählt eh nur max. sekundär. Offensichtlich ermöglicht dieses System im Gegensatz zu allen anderen Meßtechniken, das Gesamtgeschwindigkeitsniveau auf einer längeren Strecke zu senken und eben nicht nur punktuell. Meiner Meinung ein durchaus guter und richtiger Ansatz. Wichtig ist lediglich bzw. insbesondere, daß das gewählte Limit auch sinnvoll und nachvollziehbar ist. Letzteres orientiert sich aber ganz sicher nicht an Deinen Vorstellungen.

4. das weniger Schöne, dafür umso Auffälligere an der Politik ist, daß eben jene, die heute noch Vorstellungen und Entscheidungen der jeweils anderen Partei/en verteufeln, eben genau diese so oder in ähnlicher, aber vergleichbarer Form selbst vertreten und auch umzusetzen suchen, wenn sie selbst wieder am Drücker sind. Von daher halte ich die Äußerungen sowohl von FDP (die ich wie gesagt eh nicht für voll nehme) und auch der CDU für billige Stimmungmache.

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Setzt "Beweiswürdigung" nicht wenigstens den Anschein eines "Beweises" voraus (ich gehe jetzt mal von der Beanzeigung der Person XY aus)?

Ja natürlich. Der ist ja auch vorhanden: das Frontfoto.

 

Natürlich besteht die Möglichkeit, daß irgendwo auf der Messstrecke ein Fahrerwechsel stattgefunden hat. An die Umsetzung dieser Möglichkeit kann man glauben, muß man aber nicht. Entscheiden wird das der Richter nach seinem Eindruck der Betroffenen und der Durchschnittsgeschwindigkeit.

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und in dem Fall müßte B eben auch bekannt sein. Oder A wenn B fotografiert wird.

 

Und dem Richter das so erklären.

 

Warum es denn überhaupt den Fahrerwechsel gab.

 

Und warum man trotz Fahrerwechsel (evtl. sogar 2x) immer noch schneller als Durchschnittsgeschwindigkeit war.

 

Und das Anhalten auf Kraftfahrstraßen/Autobahnen ist eben auch verboten...

 

 

 

 

Strecke:

Ich kann mir gut vorstellen, daß sogar ein kleinerer Parkplatz auf so einer Strecke dichtgemacht wird damit es zu problemlosen Anzeigen kommen kann.

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Ja natürlich. Der ist ja auch vorhanden: das Frontfoto.

IMO ist das Wort "Beweis" in dem Zusammenhang etwas hoch gegriffen. "Hinweis" ist vielleicht besser. Mein Problem damit ist, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer denn nun die Missetat begangen hat. Das sollte aber so sein, wenn man jemanden verknackt.

 

Ein anderes Problem ist die massenhafte, verdachtsunabhängige Erfassung von Kennzeichen. Es wird zwar behauptet, die Daten würden bei regelkonformer Ankunft gelöscht, aber man weiß ja: Ist der Trog voll, kommen die Schweine.

 

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Benötigst du vor Gericht jemanden der diese Geschichte glaubt.

Gibt es da nicht dieses Prinzip, dass man eher 10 Schuldige laufen lässt als einen Unschuldigen zu verurteilen? Wie lässt sich hier eine "Schuld" zweifelsfrei feststellen? Und: Darf der A bei der Einfahrt in den Abschnitt überhaupt abgelichtet werden?

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Benötigst du vor Gericht jemanden der diese Geschichte glaubt.

Gibt es da nicht dieses Prinzip, dass man eher 10 Schuldige laufen lässt als einen Unschuldigen zu verurteilen?

Nein.

 

Wie lässt sich hier eine "Schuld" zweifelsfrei feststellen? Und: Darf der A bei der Einfahrt in den Abschnitt überhaupt abgelichtet werden?

Das ist eine Frage des Datenschutzes. Interessiert allerdings in Zeiten von NSA usw. keinen mehr.

 

Ich halte Section Control für aus Sicht des Datenschutzes für vertretbar und freue mich über den Versuch.

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Dann glaubst du auch, daß es vor Gericht Gerechtigkeit gibt?

 

So wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet?

 

Nein, da wird Recht gesprochen.

 

Und wenn du mit deiner Idee ankommst - selbst wenn B wirklich so aussagt - kann es sein, daß das Gericht euch nicht glaubt.

 

Das ist dann Recht. Wenn es wirklich so war zwar keine Gerechtigkeit, aber Recht. ;)

 

 

Als Lektüre zu "wenn es so aussieht wie ein Schwein, ist es vermutlich eins" kann ich z. B.

OLG Hamm 1 RBs 135/13 empfehlen.

(meine den Teil ob die Obrigkeit beweisen müßte, daß man nicht mit nem Anhänger in die Zone gebracht wurde)

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Nein.

Interessant. Hast Du persönlich die Unschuldsvermutung abgeschafft, oder war das jemand anderes?

 

Das ist eine Frage des Datenschutzes. Interessiert allerdings in Zeiten von NSA usw. keinen mehr.

Auch das lässt tief blicken.

 

Ich halte Section Control für aus Sicht des Datenschutzes für vertretbar und freue mich über den Versuch.

Viel Spaß beim Freuen. Ich halte "Section Control" für einen weiteren Versuch, das Primat der Dummheit durchzusetzen.

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Interessant. Hast Du persönlich die Unschuldsvermutung abgeschafft, oder war das jemand anderes?

Frag das Internet. Dort findest du die Antwort. Vor Gericht gibt es kein Recht sondern ein Urteil.

 

 

Das ist eine Frage des Datenschutzes. Interessiert allerdings in Zeiten von NSA usw. keinen mehr.

Auch das lässt tief blicken.

 

Bei der Bundestagswahl 2013 hat die Partei des Herrn Pofalla - auch hier Internet fragen bei Bedarf - eine hohe Zustimmung bekommen. Gerade zB. in Bayern. Die Menschen interessieren sich für Autobahnmaut und möchten keinen Veggieday. Das Thema Datenschutz interessiert niemanden.

 

 

Viel Spaß beim Freuen. Ich halte "Section Control" für einen weiteren Versuch, das Primat der Dummheit durchzusetzen.

 

Schreib' deinem Abgeordneten.

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Vor Gericht gibt es kein Recht sondern ein Urteil.

Hübscher Allgemeinkeks.

 

Bei der Bundestagswahl 2013 hat die Partei des Herrn Pofalla - auch hier Internet fragen bei Bedarf - eine hohe Zustimmung bekommen. Gerade zB. in Bayern.

Das wäre mir neu. Wie wurde diese Zustimmung "Gerade zB. in Bayern" denn gemessen?

 

Schreib' deinem Abgeordneten.

Nö, den rufe ich an, wenn ich was will. Geht schneller.

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Bei der Bundestagswahl 2013 hat die Partei des Herrn Pofalla - auch hier Internet fragen bei Bedarf - eine hohe Zustimmung bekommen. Gerade zB. in Bayern.

Google. Bundeswahlleiter. Dort findest du die Landesergebnisse.

 

den rufe ich an, wenn ich was will. Geht schneller.

Sehr gut. Der erklärt dir auch die Sache mit der Urteilsfindung vor Gericht noch einmal genau.

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Bundeswahlleiter. Dort findest du die Landesergebnisse.

Für die Partei des Herrn Pofalla in Bayern?

 

Sehr gut. Der erklärt dir auch die Sache mit der Urteilsfindung vor Gericht noch einmal genau.

Ich glaube, Du kannst das besser - zumindest aber lustiger.

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Für die Partei des Herrn Pofalla in Bayern?

Für Bayern die in Fraktionsgemeinschaft mit der Pofalla-Partei stehende Partei. Ja, das Ergebnis findest du dort auch.

 

Ich glaube, Du kannst das besser - zumindest aber lustiger.

Berufsbedingt könnte ich es natürlich. Die Antwort findest du als regelmäßiger Nutzer dieses Forums hier mehrfach schon geschrieben.
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Für Bayern die in Fraktionsgemeinschaft mit der Pofalla-Partei stehende Partei.

Also doch nicht die Partei des Herrn Pofalla?

 

Berufsbedingt könnte ich es natürlich.

Würdest Du Dich bequemen wollen? Das trüge bestimmt zu meiner Erheiterung bei.

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Also doch nicht die Partei des Herrn Pofalla?

Korrekt. Doe Partei des Herrn Pofalla ist in Bayern nicht wählbar gewesen.

 

Würdest Du Dich bequemen wollen? Das trüge bestimmt zu meiner Erheiterung bei.

Auch für Erheiterung ist das Internet eine gute Wahl. Und wie schon geschrieben: hier im Forum findest du die Antwort bestimmt.
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