Hajooo 0 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Sorry,eigentlch habe ich den Titel falsch gewählt. Besser wäre. 2X Innerh. eines Jahres > Strafe wie hoch und die Fristen ?Hallo, jo ich weis..."Asche auf mein Haupt" Also am 03.08.2013 bin ich außerorts auf der BAB bei 100 mit 133 Km/h geblitzt worden.Sind somit 33 Km/h zu viel. Das gab ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Heute kam eine Anhörung:am 01.08.2014außerhalb auf der Landstraße 93 Km/h in der 70er Zone.Sind somit 23 Km/h zu viel. Was kommt auf mich zu und wie sind die Fristen ? Grüße Hajooo Quote Link to post Share on other sites
Hajooo 0 Posted August 14, 2014 Author Report Share Posted August 14, 2014 Nachtrag A)Was kommt auf mich zu ?undB) wie sind die Fristen ?Bzw.Ist am 03.08.2014 die Jahresfrist (2x über 25 Km/h zu schnell in einem Jahr) aus dem ersten Verstoß beendetoderlebt die durch den Verstoß am 01.08.2014 wieder neu auf ?Grüße Hajooo Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Du kaufst Dir einen Punkt. Preise kannst Du recherchieren.Aber Vorsicht: Der nächste Punkt innerhalb eines Jahres (gemäss der 3x 20 km/h Regel in 2 Jahren) degradiert Dich zum Fussgänger. Und ändere bitte das blau! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Die Jahresfrist ist ein Jahr nach Rechtskraft des ersten Bescheides beendet. @u14325, die 3x20 km/h Regel steht aber nicht im Gesetz wie die 2x26-Regel... 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Moin Moin Ist am 03.08.2014 die Jahresfrist (2x über 25 Km/h zu schnell in einem Jahr) aus dem ersten Verstoß beendetDiese Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Verstoßes. Die 2x25 Trifft dich aber nicht - beim zweiten Verstoß bleibst du mit 23 ja knapp darunter. Gruß Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Die Jahresfrist ist ein Jahr nach Rechtskraft des ersten Bescheides beendet. Danke, hier war ich mir nicht sicher ob Tattag oder Rechtskraft. Ich hatte ja auf Dich gehofft... @u14325, die 3x20 km/h Regel steht aber nicht im Gesetz wie die 2x26-Regel...Sehen wir es als "ungeschriebenes" Gesetz? Wird wohl nicht überall praktiziert. Da war auch mal was, glaube Bamberg. Bei 5 x über 20 innerhalb von 5 Jahren gab es kein Fahrverbot. Aber sicher ist sicher, aus diesem Grund mein Hinweis. Ein "kann" wäre besser gewesen. Beste Grüße Quote Link to post Share on other sites
Hajooo 0 Posted September 2, 2014 Author Report Share Posted September 2, 2014 Hallo, ich habe noch eine frage zur "Blitz(erort)stellenbeschreibung: In der Anhörung steht:Bammental, B45 Krähbuckel zw St. 2,6 und 2,8 Wie finde ich heraus, was "zw. 2,6 und 2,8" bedeutet bzw. wo das ist ? Gibt es hierzu eine Karte ? Gruß Hajooo Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 zw. St 2,6 und 2,8 = Zwischen Streckenkilometer 2,6 und 2,8. Rausfinden anhand der dortigen Kilometersteine. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 @hajooo: Oftmals haben die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer auch detaillierte Straßenkarten mit Kilometrierung auf der Website vom entsprechenden Ministerium. Quote Link to post Share on other sites
Hajooo 0 Posted September 21, 2014 Author Report Share Posted September 21, 2014 Hallo,danke für die Antworten. Bin heute die Strecke wieder gefahren, obwohl ich mich nicht daran erinnern kann, ist es die bekannte Stelle *** Der Bußgeldbescheid ist gekommen.Geldbuße 70 + 28,50 Gebühren = 98,50 € + 1 PunktSo wie ich das sehe, ist die vorherige Ordnungswidrigkeit nicht berücksichtigt worden ?Wie verfallen eigentlich die Ordnungswidrigkeiten und die Punkte jetzt eigentlich nach dem neuen Verfahren ab 01/05/2014 ? Am 03.08.2013 bin ich außerorts auf der BAB bei 100 mit 133 Km/h geblitzt worden.Sind somit 33 Km/h zu viel.Das gab ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.-> Die drei Punkte wurden wohl mit dem neuen Bußgeldkatalog zu einem Punkt umgewandelt ?undam 01.08.2014außerhalb auf der Landstraße 93 Km/h in der 70er Zone.Sind somit 23 Km/h zu viel.Das gibt ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.Gruß Hajooo Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Beides wird separat betrachtet. Der letzte Verstoß blockiert nicht die Löschung des ersten. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted October 2, 2014 Report Share Posted October 2, 2014 Alte Punkte verfallen nach 2 Jahren (unabhängig ob umgewandelt oder nicht), neue Punkte wie folgt (unabhängig voneinander! entgegen der alten Regelung): 1 - Punkt für den Verstoß -> verfallen nach 2,5 Jahren2 - Punkte für den Verstoß -> verfallen nach 5 Jahren3 - Punkte für den Verstoß -> verfallen nach 10 Jahren Quote Link to post Share on other sites
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