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Polizist Schießt Flüchtenden Mann In Den Hinterkopf


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ich kann mich vorab informieren, kann Berwetungen einholen und wenn mir diese nicht zusagen, dann muss ich da nicht hin

Das schützt Dich auch nicht hundertprozentig.

 

das Du auswählen in Anführungsstriche gesetzt hast zeigt mir, dass es wohl eher nicht der Fall ist

Du hast es nur nicht ganz verstanden. Wie oder in welcher Form man auswählen kann, habe ich beschrieben. Die Auswahl ist nur idR recht eingeschränkt. Daher die "".

 

ich möchte nur, dass es nicht hingenommen und runtergespielt wenn mal der eine oder andere übel auffällt.

Tja... man sollte nur differenzieren. Hier, so scheint mir, fällt man übel auf, wenn man z.B. jemanden erschießt (habe dieses Extrembeispiel bewußt und extra gewählt). Zum Glück kommt das sehr selten vor, aber es kommt eben vor. "Übel" wäre es für mich, wenn der SWG unrechtmäßig wäre. Das aber wird hier ja idR gar nicht hinterfragt. Hier zählt nur das Ergebnis: Mensch tot. Warum, wie genau ist was abgelaufen uvm. interessiert dabei nicht. Statt dessen greift man gierig auf Schmierenblätter zurück, die solcherlei Vorkommnisse gern und gut auszuschlachten wissen.

 

Geschehnisse, die zurecht Beachtung erfahren und daher auch einer Aufarbeitung und Nachbereitung bedürfen, sollen und müssen in den Focus gerückt werden. Ganz klar. Aber man muß auch akzeptieren, daß es unschöne Geschehnisse gibt, die trotz des negativen Ergebnisses oder Verlaufes richtig/notwendig sind.

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Ich habe in den letzten Wochen mindestens 20 Artikel dieser Art in div. Zeitungen online gelesen.

Was bitte meinst Du konkret mit von dieser Art?

 

Die sind hier aber nicht aufgeschlagen.

Niemand hindert Dich.

 

Die meisten Cops bestreiten das aber

Du persönlich kennst mindestens 51% aller deutschen Polizisten und hast mit ihnen über dieses Thema gesprochen? Nein? Woher stammt dann Dein Wissen?

 

Und Zitronenfalter falten Zitronen

Auch hier die Frage: woher stammt Dein Wissen zu dem Thema?

 

Der erschießt keine Menschen berufsbedingt. Diesen kleinen Unterschied könnte man schon erkennen.

Schön gesehen. Hat zwar niemand behauptet, aber das weißt Du ja selber.

 

So ziemlich ein jeder hat in seinem speziellen Beruf bestimmte Befugnisse und auch mehr oder weniger ein gewisses Quantum an Macht, welches er dem Außenstehenden gegenüber mehr oder weniger auch mal mißbrauchen kann.

Möglich. Dabei mißbrauchen sie aber wohl eher in den seltensten Fällen ihre hoheitlichen Befugnisse und gebrauchen genauso selten Schußwaffen, Tränengas, Wasserwerfer, Gummiknüppel o.ä.

 

Dann müßte man IMO nahezu jeden einer besonderen Beobachtung unterziehen.

Ja. 'Blaulichter' mehr, 'nachteulen', 'Blueys' und 'Sobbeln' weniger.

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Wenn ja: Was hätten die Beamten anders machen sollen?

Nichts, der Beitrag war als ironische Einstreuung gedacht, um das Thema etwas auf zu lockern........

 

Kaum, die Kuh war vom Schlachthof ausgebrochen.

Stimmt auch wieder.... Aber war da nicht mal die Kuh, die auch vom Schlachthof fluechtete, wochenlang durch bayerische Waelder streifte und jetzt auf irgendeinem Bauernhof ihr Gnadenbrot frisst?

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Wobei dieser Fall wieder mal grundlegendes offenbart. Hier die Massentierhaltung, schlechte 'Schlachtbedingungen'....

Das weisst du woher? Vielleicht war's ja auch 'ne glueckliche Kuh vom kleinen Bauernhof, von dem es ja rund um Muenchen so einige geben soll. Und die ueber die Schlachtbedingungen kannst du schon mal anhand des Berichtes gar nichts aussagen. Dass die Kuh dem Tode entrinnen will, ist als normal zu bezeichnen.

 

....und die Polizei muss mal wieder den Kopf hinhalten.

Dafuer ist sie da, insbesondere, wenn die Kuh durch ihre Flucht in der Innenstadt eine Gefahr darstellt, wovon man - wie der Fall aufzeigt - unbedingt ausgehen musste.

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Nun über gewisse Unterschiede zwischen Bayern PAG und NRW PolG

hatten wir es hier im Thema doch schon...

 

Allerdings wundert es mich, das PolG spricht auch von Gewehren.

Gibt es die bei euch nirgends?

 

 

Ich denke mal es war ein dienstliches G3 oder ein G36.

Oder mal wieder nen Polizist der auch Jäger ist.

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Ich denke mal, dass dort niemand mit einem privaten Jäger- Gewehr hantiert hat, sondern dass der 'Schreiberlin' Gewehr und MP verwechselt hat oder dass Bayern seinen Schutzleuten auch den Zugriff auf ein Gewehr möglich macht. Da die Kuh tot war spricht alles dafür, dass ein Gewehr zum Einsatz gekommen ist.

 

 

(und ja @klugschieter, auch eine MP hätte die Kuh töten können, jedoch würde dann die Pressemeldung anders lauten)

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Da die Kuh tot war spricht alles dafür, dass ein Gewehr zum Einsatz gekommen ist.

Obwohl das grundsätzlich Quatsch ist (Kleopatra ist z.B. ganz anders gestorben), hast Du wohl Recht:

 

Sie feuerten mehrere Schüsse ab, die das massige Tier allerdings nicht töteten. Wie oft die Beamten die Kuh trafen, müssen Ermittlungen erst noch ergeben. Weitere Beamte hatten in der Zwischenzeit aber ein Gewehr mit einer geeigneten Munition gebracht: Direkt hinter dem Schützen-Festzelt gelang es einem Polizisten, die Kuh mit zwei Schüssen zu töten.

(SZ)
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Die Polizei sieht den Einsatz des G 3 in einer Stadt bzw. in stärker besiedelten Gebieten vor? :schreck: Bei welchen Gelegenheiten? Darf da jeder ran oder hat es in den betreffenden Revieren pro Schicht wenigstens einen entsprechend ausgebildeten, reichlich schußerfahrenen Beamten?

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Oder des G36...

 

Jetzt hab dich doch nicht so.

 

Ist dir klar, daß sowohl das PolG NRW und das PAG Bayern die Handgranate als Zwangsmittel vorsieht - also eher theoretisch? :D

 

Oder das Maschinengewehr. Nicht Maschinen-Pistole - Maschinen-Gewehr...

 

Das nicht ganz so theoretisch.

Bayern hat glaube ich ein paar G8. ;)

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  • @PedroK, wo definierst du den Unterschied zwischen Training und Fortbildung?
  • @Freemann12349, leider gibt es das. Meiner Ansicht nach der falsche Ansatz zu sparen. Bei uns sollen wir 'Papier' sparen - mal ehrlich, als ob davon der Haushalt saniert würde. Auf der anderen Seite denke ich schon, dass man alle Möglichkeiten zu sparen (auch die kleinen) nutzen sollte. Da hat der Steuerzahler ein Recht drauf. D.h.für das Schießtraining / die Schießfortbildung der Polizei, dass man bewusst auf den Munitionsverbrauch achten soll; jedoch nicht die Schussanzahl das Training vorgeben soll. Ich kann zum Glück das Training (noch) frei bestimmen und überlege mir Trainingsziele / Fortbildungsziele und Inhalte. Diese bestimmen dann den Munitionsbedarf. Alles andere wäre traurig... ich weiß jedoch, dass es tatsächlich solchen Unsinn von begrenzter Munition gibt. Leider ist die Menge dann so gering, dass keine echte Fortbildung möglich ist. Der Steuerzahler muss für seine Waffenträger auch Mittel zum Training bereitstellen.
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Hallo, Biber,

Die Polizei sieht den Einsatz des G 3 in einer Stadt bzw. in stärker besiedelten Gebieten vor? :schreck:

in erster Linie stellt sich nicht die Frage, welche Waffe eingesetzt wird, sondern wo und in welcher Situation man diese einsetzt.

 

Dieses wilde Hinterhergeballere mitten im Verkehrsgetümmel, wie man es oft in Actionfilmen sieht, verbietet sich von selber bei jeder Art von Schußwaffen, denn die Munition fällt ja nicht nach 30 oder 40 Metern einfach nach unten, sondern kann noch nach mehreren hundert Metern tödlich sein.

 

Wenn es dann, aus welchem Grund auch immer, doch mal sein muss, dass man in so einer Situation schießen muss, wäre eine MP oder ein Gewehr möglicherweise sogar die bessere Option gegenüber einer Pistole, da die Zielgenauigkeit erheblich größer ist.

 

Es gibt allerdings auch in dicht besiedelten Gebieten Orte, an denen man gefahrlos mit einem Gewehr mit seiner hohen Reichweite schießen kann, ohne Dritte zu gefährden.

 

Muss man, wie im vorliegenden Fall, ein größeres Tier erlegen, kann man versuchen, es z. B. vor einen hohen Erdwall zu treiben oder etwas in der Art.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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@PedroK, wo definierst du den Unterschied zwischen Training und Fortbildung?

Unter Training verstehe ich in diesem Zusammenhang Übung. Fortbildung wäre, etwas Neues zu lernen. Ich fände es etwas bedenklich, Leutchens, die man diesbezüglich noch fortbilden muss, eine Wumme in die Hand zu drücken. Bei z.B. neuen Waffen/neuen Gesetzen ist "Fortbildung" natürlich sinnvoll.

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@PedroK, ich sehe in Training ein englisches Wort und in Fortbildung ein deutsches Wort. Wie auch immer. In der Schießfortbildung / Schießtraining wird nicht nur praktisch trainiert, sondern auch neues Wissen vermittelt. Das liegt daran, dass sich Waffen, Munition, Techniken, Taktiken verändern. Ein Polizist der in den 80ern ausgebildet wurde hat zum Glück in der Schießfortbildung viel Neues erlernt. Und ich denke, dass in 10 Jahren, wir den heutigen Stand als 'antiquiert' betrachten und viel neues im Training gelernt haben. Du siehst, es ist gar nicht schlimm im Training etwas neues zu erlernen. Ich fände es schlimm, wenn der begrenzte Stand der Ausbildung, der wäre auf dem der Schutzmann bliebe und übe. Der Schutzmann selber verbessert doch seine Fertigkeiten, so dass er alleine aus dem Aspekt schon Neues erlernen sollte, um sich zu entwickeln.

(ach so: @Q-Treiberin: sch**ß auf Rechtschreibfehler. Wenn es dich glücklich macht, dann sammel sie.)

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alle Polizisten sind rechtlich und taktisch im Schusswaffengebrauch ausgebildet.

Vielen Dank für diese Auskunft, die mal wieder in keinster Art und Weise hilfreich war. Anders ausgedrückt: Dummschwätzerei.

 

Wenn es dann, aus welchem Grund auch immer, doch mal sein muss, dass man in so einer Situation schießen muss, wäre eine MP oder ein Gewehr möglicherweise sogar die bessere Option gegenüber einer Pistole, da die Zielgenauigkeit erheblich größer ist.

Insgesamt bin ich mit Deinen Ausführungen ja einverstanden, hier allerdings nicht. Weil: das liegt ganz entscheidend daran, wie gut der Schütze ausgebildet ist und wie treffsicher er mit seiner (!) Waffe ist. Für mich stellte sich aber per se eher die Frage, in welchen Situationen die Polizei eine weittragende Waffe wie das G 3 einsetzen sollte.

 

ich sehe in Training ein englisches Wort und in Fortbildung ein deutsches Wort.

Schön gesehen. Es ging allerdings nicht um die Herkunft des Begriffes, sondern um dessen Bedeutung. Wenn Du Dich mit der deutschen Sprache besser auskenntest (vulgo im Integrationksurs besser aufgepasst hättest), wüßtest Du das. Training gehört nämlich zum Wortschatz des Zertifikat Deutsch.

 

In der ...

Was soll uns dieses zusammenhanglose Gerede sagen?

 

sch**ß auf Rechtschreibfehler.

Für Rechtschreibung ist in Deiner Schul-, Aus-, Fort- und Weiterbildung nicht so richtig viel Zeit gewesen, gell? Naja, manche können halt besser ballern als schreiben - man muß einfach nur Prioritäten setzen.

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Das G3 ist nach meiner bescheidenen Erfahrung die völlig falsche Waffe zum Erlegen eines Tieres, hier einer Kuh. Dafür sind richtige Jagdwaffen weit besser geeignet. Das Projektil eines G3 durchschlägt ohne Mühe den Körper einer Kuh und richtet selbst danach noch erhebliche Schäden an.

Bei meiner Schießausbildung, die bis zum Schießlehrwart ging, habe ich einige Waffen erfahren, wir haben zu Anfang noch mit dem Karabiner K98 geschossen und mussten lernen, Schulterverletzungen durch festes Einziehen zu vermeiden. (der Karabiner hatte eine weit größere Durchschlagskraft als das heutige G3 )

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Wenn du ein 'Großtier' erschießen musst, dann bist du schon froh, wenn du was erfolgversprechenderes als die Polizeipistole hast. Wie immer mag auch hier nicht die optimale Lösung erfolgt sein. Jedoch bestimmen auch hier wieder Kosten die Ausstattung. Ich denke, dass ein Bolzenschussgerät auf dem Streifenwagen im Bezug auf notwendige Tiertötung durch die Polizei die beste Wahl wäre (!Achtung normalerweise ist dort nicht die Polizei zuständig). Aber wenn für alle Eventualitäten - um im Thema zu bleiben - die richtige Waffe und Munition im Streifenwagen sein soll, dann muss ein komplett neues Streifenfahrzeug entwickelt werden (Gewicht, Waffen und Munitionslagerung, Platz, etc). Und Themenübergreifend will der Schutzmann auch für andere Lagen die besten Einsatzmittel haben. Is aber nicht. Geht nicht. Und G3 is schon besser als MP. Schon mal auf ein 'Großtier' geschossen? Ist kein Spaß.

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@PedroK, ich sehe in Training ein englisches Wort und in Fortbildung ein deutsches Wort. Wie auch immer.

 

Nun ja..... Schau mal hier..... ...und hier.

 

Der Duden behauptet nun, dass beide Worte zum Zertifikat Deutsch gehoeren. Obendrein duerfte auch klar sein, dass ein Training eine Massnahme zur Verfeinerung/Verbesserung von Fertigkeiten ist, waehrend die Fortbildung der Erweiterung des Wissens ist. Wie man sieht, siehst du einmal mehr Unsinn.......

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Das G3 ist nach meiner bescheidenen Erfahrung die völlig falsche Waffe zum Erlegen eines Tieres....

Ist ja auch für die Erlegung von Menschen gebaut und für Situationen, in denen es auf dahinter befindlicher Personen nicht ankommt - ist ja meist eh' auch nur ein Feind. Warum und für welche Situationen hat man das eigentlich auf den Wachen? Gegen Menschen nutzt eins alleine ja nix und für Tiere taugt eine Flinte mehr.
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Natürlich gegen Menschen.

 

Und wieso 1 pro Wache? Können auch mehr sein.

Hat wohl auch historische Gründe.

 

Kann man doch auch brauchen.

z. B. für Bankräuber, Sekten, Rocker,

Terroristen; Linke, Rechte, Islamische, Christliche, ...

 

 

Handgranaten gehören ebenfalls (eher theoretisch, aber immer noch festgeschrieben) zu den Zwangsmitteln.

 

Und in Bayern gibt es wie schon geschrieben auch noch das G8.

 

 

Hat eigentlich jemand nicht nachgesehen?

 

Hier mit Link

PolG NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&bes_id=5173&aufgehoben=N&menu=1

 

PAG Bayern

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=9233C8AD2852191A91A66720B74412ED.jp24?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-PolAufgGBY1990rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

 

 

A bissl a Unterschied is da.

(aber das haben wir hier im Thema schon bestimmt 3x festgestellt - meist nur kleine Unterschiede, oft keine)

 

Gewehre dürfen beide grundsätzlich nutzen.

Daher wundert mich etwas, daß NRW keine hat.

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Moin Moin

 

 

Gewehre dürfen beide grundsätzlich nutzen.

Daher wundert mich etwas, daß NRW keine hat.

Du brauchst gar nicht auf den PolG herumreiten. Das ist ja allgemeingültig.

 

Sicher wird es bei den Spezialeinheiten in NRW auch (Spezial)Gewehre geben, von denen ist hier aber gar nicht die Rede.

Und wenn du das PolG NW richtig liest und verstehst, wirst du feststellen, daß nach derzeitiger Rechtslage kein Landespolizist jemals mit Handgranaten werfen oder mit einem MG schiessen wird - auch nicht theoretisch.

Für den NRW Kollegen im WuW, dem ganz normalen Streifendienst also, gibt es kein Gewehr, keine Handgranate, kein MG. Punkt.

 

Gruß

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  • oder betreiben wir nun Schießcoaching
  • Fortbildung / Training. Mmh trotz der Links sehe ich den Unterschied nicht.
  • was macht die Polizei im Schießtraining / Fortbildung? Handlungskompetenz und Treffergenauigkeit verbessern.
  • @Sobbel, Handgranate, MG und Gewehr im Streifendienst würde auch 'ulkig' aussehen. Wobei ich mir eine Handgranate kaum vorstellen kann.
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Nein, nicht allgemeingültig. Jedenfalls nicht 100 % gleich.

 

 

Oder warum gibt es mal mehr, mal weniger §?

 

Warum ist die Frage des Einsatzes von Handgranaten und MG in Bayern anders?

 

Dazu noch der Schußwaffengebrauch der sich marginal unterscheidet.

 

 

einfach mal nachlesen.

 

 

Und Gewehre fallen auch in NRW nicht unter Spezialfall.

Dürften also nach NRW PolG durchaus "jederzeit" genutzt werden.

 

Insofern...

Aber gut, wenn ihr keine Gewehre habt - na dann habt ihr eben keine. ;)

 

Bayern hat welche. Und nutzt sie.

 

 

 

Und zur Not eben noch G8.

Die aber wie Handgranaten (meines Wissens gibts die nicht mehr) nur in speziellen Fällen genutzt werden dürfen.

Aber dann durchaus auch von bayerischen Landespolizisten.

 

Das ist eben wie angesprochen einer der Unterschiede.

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Wenn du ein 'Großtier' erschießen musst, dann bist du schon froh, wenn du was erfolgversprechenderes als die Polizeipistole hast.

Die Telefonnummer des nächtswohnenden Jägers z.B.

 

Ich denke, dass ein Bolzenschussgerät auf dem Streifenwagen im Bezug auf notwendige Tiertötung durch die Polizei die beste Wahl wäre (...)

Womit Du mal wieder beweist, daß denken nicht zu Deinen Stärken gehört, nachdenken und möglicherweise sogar Fakten prüfen auch nicht (im Gegensatz zum Beispiel zu dumm rumquatschen, aber das nur am Rande).

 

oder betreiben wir nun Schießcoaching

Wenn Du schon Fortbildung nicht von Training unterscheiden kannst, warum lässt Du dann nicht die Finger von Coaching?

 

Fortbildung / Training. Mmh trotz der Links sehe ich den Unterschied nicht.

Frag Deinen Integrationskursleiter.

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Hach ist das alles traurig und von den üblichen Subjekten mal wieder erbärmlich...

 

Sprechen wir der Polizei jetzt ab, große Tiere mit Gewehren zu erlegen?

 

 

Die Telefonnummer des nächtswohnenden Jägers z.B.

Was, wenn der nicht erreichbar ist?

Z.B. das verletzte Tier langsam verrecken lassen? Vielleicht geht dabei ja manchem einer ab..

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Hallo, Biber,

Weil: das liegt ganz entscheidend daran, wie gut der Schütze ausgebildet ist und wie treffsicher er mit seiner (!) Waffe ist. Für mich stellte sich aber per se eher die Frage, in welchen Situationen die Polizei eine weittragende Waffe wie das G 3 einsetzen sollte.

bei den G3, die auf den Revieren vorgehalten werden, geht es nur sehr selten um die Reichweite, sondern eher um die Durchschlagskraft der Munition und es ist auch nicht für den Einsatz gegen Menschen gedacht, sondern gegen Tiere.

 

Die große Reichweite und gleichzeitig die Zielgenauigkeit ist in aller Regel nur dann vonnöten, wenn man z. B. einen entlaufenen Hund davon abhalten muss, auf die Autobahn zu laufen.

 

In Situationen, in denen der Einsatz eines Gewehrs gegen Menschen erforderlich ist, werden die Spezialkräfte eingesetzt.

Hallo, Zöllner,

Das G3 ist nach meiner bescheidenen Erfahrung die völlig falsche Waffe zum Erlegen eines Tieres, hier einer Kuh. Dafür sind richtige Jagdwaffen weit besser geeignet. Das Projektil eines G3 durchschlägt ohne Mühe den Körper einer Kuh und richtet selbst danach noch erhebliche Schäden an.

Du hast nicht ganz unrecht, allerdings kommt es auch auf die Munition an.

 

M. W. sind unsere G3 in BW mit Teilmantelgeschossen ausgestattet, so dass die Gefahr, dass das Geschoss komplett durchschlägt, bei einem Bullen oder einer Kuh nicht so groß ist wie bei den Vollmantelgeschossen.

 

Natürlich sollte man trotzdem immer darauf achten, dass man hinter dem Tier eine sichere "Auffangmöglichkeit" für durchschlagende Geschosse hat, wie z. B. einen Erdwall o. ä.

Hallo, Blaulicht,

Ich denke, dass ein Bolzenschussgerät auf dem Streifenwagen im Bezug auf notwendige Tiertötung durch die Polizei die beste Wahl wäre (!Achtung normalerweise ist dort nicht die Polizei zuständig).

nur mal so aus Interesse: Hast Du schon mal gesehen, wie ein Tier mit so einem Gerät getötet wird?

 

Wie dicht muss man dabei an das Tier heran kommen?

 

Wie dicht würdest Du an ein wild gewordenes Rindvieh herangehen oder herankommen, ohne dabei verletzt zu werden?

 

Was machst Du, wenn das Tier immer wieder vor Dir abhaut und nicht zulässt, dass Du Du ihm den Bolzenschussapparat auf die Stirn setzt?

 

Um es kurz zu machen: Hast Du überhaupt nachgedacht, bevor Du diesen Beitrag geschrieben hast?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Um es kurz zu machen: Hast Du überhaupt nachgedacht, bevor Du diesen Beitrag geschrieben hast?

Nachteule, Du bist schlicht naiv. Das belegst Du mit Deiner Frage.

 

Wenn das Rindvieh nicht die Hufe aus den Taschen nimmt, wird es halt beanzeigt und bekommt eine "Schelle, dass die Backe die ganze Nacht leuchtet". Damit wird der Strafverfolgungsanspruch befriedigt und die "öffentliche Ordnung nachaltig" gestärkt.

 

So einfach ist das.

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bei den G3, die auf den Revieren vorgehalten werden, geht es nur sehr selten um die Reichweite, sondern eher um die Durchschlagskraft der Munition und es ist auch nicht für den Einsatz gegen Menschen gedacht, sondern gegen Tiere.

Ja, so hatte ich das auch aus Deiner Antwort weiter oben verstanden. Solange berücksichtigt wird, wie weit das Geschoß fliegen kann, wenn es nicht in das geplante Ziel einschlägt, ist alles gut.

 

Hast Du überhaupt nachgedacht, bevor Du diesen Beitrag geschrieben hast?

Keine rhetorischen Fragen, bitte.

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Hallo, Blaulicht,

 

schon wieder nicht richtig nachgedacht.

 

Bei den verletzten Tieren, mit denen wir es im Dienst zu tun haben, handelt es sich meistens um Wildtiere und selten um große Haustiere, wie Pferde oder Rindviecher.

 

Für kleinere Wildtiere wäre der Einsatz eines Bolzenschussgerätes der sprichwörtliche Schuss auf den Spatzen und bei den größeren Wildtieren, wie z. B. einem Wildschwein oder auch bei größeren Haustieren kannst Du ja mal testen, ob Du das Bolzenschussgerät ansetzen und abdrücken kannst. :wand:

 

Vielleicht wäre es mal ganz lehrreich, in einem Schlachthof zuzusehen, wie dieses Gerät fachgerecht angewandt wird und welche Sicherheitsvorkehrungen die Schlachter treffen, wenn sie einen Bullen töten wollen.

 

Hallo, Biber,

 

kleiner Nachtrag zu Deinem Vorschlag, einen Jäger zu verständigen:

 

Meine Erfahrung in diesem Bereich hat gezeigt, dass die meisten Jäger allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht bereit sind, an der Jagd auf wildgewordene entlaufene Haustiere mitzumachen.

 

Abgesehen davon sind diese Tiere selten statisch, sondern laufen größere Strecken über Wiesen und Felder, so dass man meistens gleich mehrere Jäger brauchen würde, die dann an unterschiedlichen Orten agieren.

 

Diese mal eben so zu erreichen und zu einer Jagd nach einem entlaufenen Tier zu überreden ist nicht gerade einfach.

 

Gerade, wenn es um entlaufende Hunde geht, taucht auch immer wieder die Forderung auf, Tierärzte mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren mit Betäubungspfeilen einzusetzen, aber auch das scheitert schlicht und ergreifend an der Praxis.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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