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Anhörungsbogen Unzustellbar Zurücksenden?


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Hallo!

Angenommen, A und B wohnen gemeinsam in einer 2er-WG.

 

Irgendwann rechnet A damit, einen Anhörungsbogen (nicht Zeugenfragebogen) wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu erhalten, begangen mit einem Wagen, dessen Halter A nicht ist (B auch nicht, sondern ein Dritter, der ganz woanders wohnt).

 

Als dieser Brief vermeintlich eintrudelt (kurz vor der Verjährung), öffnet er ihn nicht, sondern bittet B, mit dem verschlossenen Brief zur Post zu gehen und ihn als unzustellbar zurückzusenden ("wohnt hier nicht mehr").

 

Könnte diese Strategie Aussicht auf Erfolg haben, um die Verjährungsschwelle zu erreichen?

 

Gruß

Henriette

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Warum rechnet denn A damit, einen AB zu bekommen?

 

Hat der Halter A als Täter angegeben, oder hat sich A als Täter in den ZFB des Halters eingetragen?.

 

 

PS.: @ QTreiberin hat recht! Eine Adressermittlung unterbricht die Verjährung!

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im beschriebenen Fall hat der Fahrzeughalter H (diese ominöse dritte Person) aber gegenüber der Behörde A aber irgendwann benannt. Warum sollte A sonst einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. (porscheturbo war schneller ;-(

 

Wie wäre es, wenn ein unbeteiligter Vierter mit dem ungeöffneten AHB zur Post ginge und sagte "Der ist bei mir eingeschmissen worden. Aber die Adresse ist falsch." Auch so etwas soll schon mal vorgekommen sein.

Keine Adressermittlung, die Verjährung läuft weiter. Und man hat einen Zeugen, dass der AHB nicht angekommen ist.

 

PS: falsche Überlegung meinerseits! Die Anordnung der Anhörung unterbricht ja schon die Verjährung!

Edited by Kasperle
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Da die behördliche Anordnung der Anhörung des Fahrers innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt ist, helfen die "Spielchen" nichts mehr, da zum einen durch die (aktenmäßige) Anordnung die Verjährung schon unterbrochen wurde und zum anderen die jetzt folgende Adressermittlung ein weiteres Verjährungshindernis darstellt.

Die Behörde hat jetzt somit genügend Zeit für die Ermittlungen des Aufenthaltsortes.

 

Die Aussage von @Blaulicht, dass die Anhörung als "zugestellt" gilt ist Stuss, da ein AHB nicht zugestellt wird, sondern mit normaler Post kommt.

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Richtig, es wird nur behauptet, um ein paar Tage bis zur Verjährung zur überbrücken.

Nutzt doch nichts, wie hier schon mehrfach erlaeutert wurde. Schon die Anordnung der Anhowerung in Form des Aktenvermerks unterbicht die Verjaehrungsfrist......

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Damit dürfte eben der Versuch sich über Fristen in eine Verjährung zu retten scheitern.

Unabhaengig von der Unrichtigkeit des ersten Satzes (nicht zitiert) ist auch die zitierte Aussage grundlegend falsch........ Der Versuch ist unwirksam wegen der erfolgten Anordnung der Anhoerung. Sollte ein hoch(ein)gebildeter Polizist aber wissen, 'Blaulicht'....

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Nun hackt bitte nicht erneut auf unserem "Blaulicht" herum. Er wollte sich doch lediglich in die Diskussion einbringen.

Wie zuvor bereits Taxi42.

Es reicht doch völlig aus, wenn man auf die fachlichen Falschaussagen der beiden reagiert, meine ich.

Vielleicht werden wir erleben, dass die beiden hoch geschätzten Forumsteilnehmer nur zu einem Thema schreiben, von dem sie profundes Wissen besitzen.

Allerdings, so befürchte ich, werden wir dann nicht mehr so viel Freude an ihnen haben.

 

@Henriette: Da der Halter sein Fahrzeug oft und gern verborgt, könnten auch mehrere Personen aus dem näheren Umfeld der WG gefahren sein. Stimmt's? Wenn sich jetzt jemand aus diesem Kreis selbst in den AHB einträgt, könnte man auf den erneuten Beginn der Verjährung hin arbeiten.

Aber lohnt sich das? Wie hoch war die Überschreitung?

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@Blaulicht: Hör doch bitte auf zu provozieren.

Ich befürchte, dass Dir sonst auch etwas von einem Mod zugestellt wird - und dies mit elektronischer Post. Gänzlich ohne Zustellungsurkunde, jedoch nach (Forums)Verwaltungsrecht.

 

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du den Begriff "förmliche Zustellung" noch nicht gehört hast, wirst Du sicher in der Forumssuche fündig.

 

Viel Erfolg und einen schönen Samstag!

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ah?!

Im Verwaltungsrecht gibt es also keine Zustellung per Post?!

Sagt wer? Es ist jedoch noch niemals so gewesen, dass ein AHB zugestellt wurde, sondern er wird immer (!) mit einfacher Post versandt. Nun liegt es an dir, den Unterschied zwischen Zustellung und einfachem Versand zu erarbeiten..... Kleiner Tipp noch am Rande: der einfache Versand wird, wenn ich mich nicht irre, auch vereinfachte Zustellung genannt. Dazu aber koennte dir ein Postbote eventuell naeheres erklaeren.

 

@Blaulicht: Hör doch bitte auf zu provozieren.

Ich glaube nicht, dass das eine Provokation ist, es hat gaenzlich andere Ursachen.......

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da ein AHB nicht zugestellt wird, sondern mit normaler Post kommt.

 

ah?!

Im Verwaltungsrecht gibt es also keine Zustellung per Post?!

 

 

Ich glaub ich hab mich grad "verrannt"

 

Zustellung per Post geht zwar; aber es ist kein "normaler Brief".

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Aber lohnt sich das? Wie hoch war die Überschreitung?

 

 

+31 km/h außerhalb.

Also dann würde ich es so versuchen, wie oben erwähnt. Eine Garantie für den Erfolg gibt es natürlich nicht. Ideal wäre es, wenn derjenige, der glaubt geblitzt worden zu sein, eine entfernte Ähnlichkeit mit demjenigen hätte, der geblitzt wurde. Alles soweit klar?

Lies Dich diesbezüglich im Forum ein, spezielle Fragen werden sicherlich beantwortet.

 

Viel Erfolg!

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