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Abstandsmessung Bußgeld Oder Nötigung?


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Hallo zusammen,

 

Im tv kommen ja immer wieder Sendungen über den Alltag von Verkehrspolizisten.

Erst Letzt kam ein Beitrag wo ein PKW fahrer mit 140kmh bis auf 4 Meter auffuhr, die Polizei in dem Provida Fahrzeug sprachen in diesem Bericht schon von einer möglichen Nötigung.

 

Nun meine Frage, werde die abstandsmessungen von Brücken herunter, genau so ausgewertet oder gibt es dort nur ein bußgeld und Punkt + Fahrverbot. Oder gibt es dort auch wieder die Unterscheidung zwischen bußgeld und nötigung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schuster

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@schuster: Nein, die kriegen nicht einmal 1/10-Leute. Wenn Nötigungsvorwurf, dann müsste noch mehrfaches Aufblenden auf dem Video sichtbar sein. Und weißt Du doch, die Schauspielaffen in den gescriptet ProViDa-Shows affen ledig den vorgesetzten Text nach.

:nolimit:

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@schuster: Nein, die kriegen nicht einmal 1/10-Leute. Wenn Nötigungsvorwurf, dann müsste noch mehrfaches Aufblenden auf dem Video sichtbar sein. Und weißt Du doch, die Schauspielaffen in den gescriptet ProViDa-Shows affen ledig den vorgesetzten Text nach.

Nein, das weisst nur du allein. Genau wie die Tatsache mit dem mehrfachen Aufblenden, oder kannst du deine Aussage irgendwie belegen?

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@harryb: Das weiß auch @dete, der zu dieser Thematik trotz zigfacher Nachfrage sich den üblichen Cop-Reflex bei unangenehmen Sachverhalten bedient hat, und zwar den Kopf in den Sand zu stecken. @sobbel als hier nachfolgender Brückenhocker-Profi könnte ja mal ein Häufigkeitsdiagramm der geahndeten Meßabstände skizzieren. Und soll ich wieder für ihn ein Diagramm zeichnen?

Selbstverständlich gibt es Belege, indirekt. Schonmal eine Jahresbilanz einer Polizeiverwaltung eines Bundeslandes angeschaut bezüglich Anzahl der Fahrverbote in Abhängigkeit der Fahrverbotsdauer bei Abstandsahndungen?

 

Wie lange bist Du hier schon hdabei? Wie ist Nötigung bei zu geringem Abstand definiert? Wie ist Nötigung nachzuweisen?

:nolimit:

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Einmal einen kurzen zu kleinen Abstand ist noch keine Nötigung.

Zur Nötigung

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

müssen noch andere Handlungen dazukommen. Mehrfaches dicht auffahren über längere Weg, links blinken, mehrfaches Lichthupen usw., so das der andere sich bedroht fühlt, oder eingeschüchtert werden soll um Platz zu machen.

 

Bei Provida oder Streife wird eine längere Strecke beobachtet. Bei Abstandsaufnahmen z.B. von Brücken kann nur eine Momentaufnahme gemacht werden.

 

Die Seifenopern die im Fernsehen kommen kannst Du in die Tonne klopfen. Die zeigen nicht mal ansatzweise die Realität.

 

MfG.

 

hartmut

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Beispielsweise kommt Nötigung nur in Betracht, wenn der ansonsten laut § 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhaltende Sicherheitsabstand ganz erheblich unterschritten wird, etwa wenn man auf der Autobahn dem Vorausfahrenden bis zu knappen 5 Metern auffährt.

Quelle

 

 

Das bedrängende Fahren gegenüber dem vorausfahrenden Fahrzeug, bei dem der erforderliche Sicherheitsabstand wesentlich verkürzt wird, um den anderen Fahrer zur Freigabe der Fahrspur zu bringen, kann eine Nötigung darstellen.

Da allerdings nicht jede Nichtbeachtung des Sicherheitsabstandes von § 240 StGB erfasst werden soll, erfüllt das lediglich zu dichte Auffahren den Tatbestand nicht. Vielmehr liegt erst dann eine Nötigung durch Gewaltanwendung vor, wenn der Vorgang des Drängelns von einiger Dauer und großer Intensität ist. Dabei berücksichtigt das Gericht alle Umstände des Einzelfalls, sowie die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die Abstände zueinander und die Dauer und Intensität des Bedrängens.

Ausschlaggebend ist ferner, dass das Handeln des Bedrängenden Fahrers dazu geeignet ist, einen durchschnittlichen Kraftfahrer in „Furcht und Schrecken“ zu versetzten, wobei auf die Sicht eines objektiven Beobachters abgestellt wird. Denn eine solche Zwangswirkung kann sich auf den Genötigten körperlich dergestalt auswirken, dass dieser nervös und fahrunsicher wird. Diese Fahrunsicherheit kann ihn wiederum zu ungewollten Reaktionen veranlassen, die auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können, so zum Beispiel wenn der Genötigte erheblich Abbremsen oder plötzlich Ausweichen muss.

Wird demzufolge über mehrere Kilometer dicht aufgefahren und dazu noch die Lichthupe oder Hupe bedient, sodass sich der Genötigte nicht mehr anders verhalten kann, als Platz zu machen, so wird in der Regel eine Nötigung vorliegen.

Quelle

 

 

Häufig kommt die Nötigung nach § 240 StGB in Betracht. Dazu muss ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden. Gewalt im Sinne des § 240 StGB muss jedoch keine körperliche Gewalt sein. Es reicht bereits aus, wenn sich psychische Gewalt beim Opfer körperlich auswirkt, zum Beispiel wenn ein Angstzustand ausgelöst wird.

Ob es sich bereits um eine Nötigung handelt, hängt stark von der Einzelfallbetrachtung ab. Kommt zu dem zu dichten Auffahren auf der Autobahn noch der umfangreiche Einsatz von Hupe und Lichthupe hinzu, wird in der Regel von Nötigungen ausgegangen. Hier droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Spätestens ab diesem Vorwurf sollte also ein Strafverteidiger aufgesucht werden.

Quelle

 

Allen drei Quellen entnehme ich, dass schon dichtes Auffahren als Noetigung gewertet werden kann. Lichthupe etc. pp. ist dazu nicht zwingend erforderlich, wuerde aber bei Anwendung den Tatbestand der Noetigung sicher belegen. Auch kann ich den drei Quellen entnehmen, dass der geschilderte Tatbestand auch von Bruecken beobachtet und dokumentiert werden kann.......

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Naja als seriöse Quellen sind diese sicherlich nicht anzusehen.

 

Seriös im Sinne von ich will Euch ja nicht als Kunden verlieren, also behauptet und beschwöre ich mal die böse Situation.

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Moin Moin

 

 

Nein, die kriegen nicht einmal 1/10-Leute.

Weil?

 

 

@sobbel als hier nachfolgender Brückenhocker-Profi könnte ja mal ein Häufigkeitsdiagramm der geahndeten Meßabstände skizzieren

Warum sollte ich das machen?

Kommst du mit deiner Doktor Arbeit wieder nicht weiter?

 

 

 

Und soll ich wieder für ihn ein Diagramm zeichnen?

Au ja. Deine erste Skizze war schon so lustig.

Du weißt schon welche, die läppisch von Hand hingekritzelte.

 

 

 

Gruß

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@harryb: Das weiß auch @dete, der zu dieser Thematik trotz zigfacher Nachfrage sich den üblichen Cop-Reflex bei unangenehmen Sachverhalten bedient hat, und zwar den Kopf in den Sand zu stecken. @sobbel als hier nachfolgender Brückenhocker-Profi könnte ja mal ein Häufigkeitsdiagramm der geahndeten Meßabstände skizzieren. Und soll ich wieder für ihn ein Diagramm zeichnen?

Selbstverständlich gibt es Belege, indirekt. Schonmal eine Jahresbilanz einer Polizeiverwaltung eines Bundeslandes angeschaut bezüglich Anzahl der Fahrverbote in Abhängigkeit der Fahrverbotsdauer bei Abstandsahndungen?

 

Wie lange bist Du hier schon hdabei? Wie ist Nötigung bei zu geringem Abstand definiert? Wie ist Nötigung nachzuweisen?

:nolimit:

Nötigung § 240 StGB

Die Nötigung setzt voraus, dass durch das Nötigungsmittel das vom Täter erwünschte Verhalten des Opfers veranlasst wird und dass dies gegen den Willen des Opfers geschieht.

 

Nötigungsmittel nach § 240 I StGB ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel.

 

Der Begriff Gewalt war lange Zeit sehr umstritten.

Als Gewalt wird sowohl vis absoluta, die überwältigende Gewalt, die vor allem körperlich hervorgerufen wird als auch vis compulsiva, die beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht, verstanden. Nach herrschender Ansicht ist unter Gewalt der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes zu verstehen.

In Betracht kommt hier nicht die Drohen, sondern vielmehr die Gewalt in For der vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist wie erwähnt nicht unumstritten. Klar ist insoweit allerdings, dass zu einer Zwangsausübung einen Zwangswirkung hinzutreten muss. Zur Zwangsausübung gibt es im dt. Recht genügend höchstrichterliche Rechtsprechung. Verhalten im Strassenverkehr hat danach oft zwingenden Charakter, daher ist entscheidend einen gewisse Dauer der Einwirkung und daraufhin eine körperliche Zwangswirkung.

Dichtes bedrängendes Auffahren mit erheblicher Zwangswirkung (z.B. Angst und Unsicherheit bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn) ist daher objektiv def. einen Nötigung. Wenn Vorsatz. Rechtswidrigkeit und Schuld und überdies die Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Realtion gegeben sind, dann muss nicht einmal die Lichthupe betätigt werden.

(nachzulesen in Urteilen des BGH, des OLG Köln und bestätigt vom Verfassungsgericht; reicht hoffentlich als Quelle ;) )

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Naja als seriöse Quellen sind diese sicherlich nicht anzusehen.

 

Seriös im Sinne von ich will Euch ja nicht als Kunden verlieren, also behauptet und beschwöre ich mal die böse Situation.

 

genau und schreibe als Anwalt wissentlich Falschinformationen auf die website

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Naja als seriöse Quellen sind diese sicherlich nicht anzusehen.

 

Seriös im Sinne von ich will Euch ja nicht als Kunden verlieren, also behauptet und beschwöre ich mal die böse Situation.

 

genau und schreibe als Anwalt wissentlich Falschinformationen auf die website

 

Das nicht, ich schöne aber zu meinen Gunsten die Darstellung, um den bisher nicht Überzeugten doch dazu zu veranlassen mich zu beauftragen.

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@schuster: Nochmals: Nein.

 

 

Weil?

Praktisch nicht existent.

 

Warum sollte ich das machen?

 

 

Das habe ich schon @dete gesagt. Ihr VKS'ler sitzt auf so einen Haufen an Daten und macht nichts daraus. Desweiteren versuche ich Dich von deiner Stochastikunwissenheit zu erlösen.

 

Au ja. Deine erste Skizze war schon so lustig.

Du weißt schon welche, die läppisch von Hand hingekritzelte.

 

 

Du wirst verstehen, dass ich mich nicht auch noch um deine grafische Untalentiertheit kümmern kann. Selbstverständlich reicht mir anstatt einer Skzizze auch ein einfacher Satz, wie "in NRW gab es im Jahr >2006 x 3-Monatsverbote wegen Abstandsunterschreitung. Und wenn Du gut bist noch mit dem Nebensatz "y % durch Brückenhocker".

:nolimit:

  • Like 1
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Moin Moin

 

 

Desweiteren versuche ich Dich von deiner Stochastikunwissenheit zu erlösen.

Würde ja bedeuten, du wärst ein Stochastikwissender und obendrein zur Didaktik fähig.

Nicht das du dich überschätzt.

 

 

 

Du wirst verstehen, dass ich mich nicht auch noch um deine grafische Untalentiertheit kümmern kann.

Versteh ich und ich bin dir unendlich dankbar dafür, daß mir dein grafisches Talent, welches du sehr eindrucksvoll zum Besten gegeben hast, erspart bleibt.

 

 

 

Nur zu deiner Info, ich bin kein VKS'ler.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Ein paar Basics reichen vollkommen, es wird ja von einem Stochastikführerschein für Bürger gesprochen, weil die Masse Ereignisse statistisch überhaupt nicht einordnen kann. Mir reicht auch von Dir eine einfach Kuli-Skizze auf 'nem Bierdeckel! Hauptsache Du machst überhaupt mal irgendeine Aussage zur 1/10-Häufigkeit.

 

Nur zu deiner Info, ich bin kein VKS'ler.

 

Dann habe ich mich aber mal total verlesen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Hauptsache Du machst überhaupt mal irgendeine Aussage zur 1/10-Häufigkeit.

Ich schreib mal ganz langsam für dich - Buchstabe für Buchstabe - damit du das auch verstehst:

 

Ich denke im Traum nicht daran, die von dir getroffene Aussage

Nein, die kriegen nicht einmal 1/10-Leute.

zu belegen. Auch dann nicht, wenn deine Aufforderung, wie die letzte, schon deutlich dreister ist.

 

 

 

Dann habe ich mich aber mal total verlesen.

Du hast wohl eher etwas nicht verstanden.

 

 

Gruß

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Okay, habe verstanden :ph34r: . Machen wir es mal so :ph34t: : Stell Dir vor, Du müsstest bei einer bundeslandweiten Show-Flächeneinführung von VKS-VAG-digital-3.01-3.2-3D-Geraffel repräsentieren und den Presseleuten Rede und Antwort stehen, und Dich eine hübsche, blonde A-bis-Z-Journalistin eines Großstadtblattes mit unwiderstehlichem Augenaufschlag frägt, lieber Herr Oberhauptwachtmeister @sobbel, wieviel 1/10-Leute schnappen Sie denn so und können Sie mal den Einfluß der Fahrverbotsabstandsabzocke seit 2006 und die Bußgeldverdoppelung in 2009 auf die Abstandsunfall- und Abstandsahndungszahlen, insbesondere im Kontext mit dem signifikanten Unfallursachenanstieg in 2013, näher erläutern? Was antwortest Du?

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

@m3_

 

Was hast du an

 

ich bin kein VKS'ler.

 

 

nicht verstanden?

 

 

Bei hübschen blonden Jounalistinnen mit unwiderstehlichem Augenaufschlag bin ich immer misstrauisch.

Dahinter könnte ein m3_ mit falschen Geschlechtsmerkmalen verborgen sein, der mal wieder auf der Suche nach Zahlenmaterial für seine Doktorarbeit ist.

 

 

Gruß

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