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Vermeintlich Zu Schnell Auf Der A72


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Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich wurde vor einer Weile auf der A72 Richtung Leipzig bei Chemnitz, vor der Auffahrt zur A4, geblitzt. Eine (wie ich bereits mitbekommen habe) bekannte Stelle. Dem Anhörungsbogen zufolge war ich 33 km/h zu schnell. An der Stelle gilt angeblich 100. Also ein schon beachtliches Bußgeld, aber immerhin kein Fahrverbot. Der Blitzer ist zwar eine Weile her, ist aber noch nicht verjährt.

 

Ich bin der Meinung das kann nicht sein. Es kommt zwar mal vor, dass ich ausversehen zu schnell fahre, aber dann etwa 10-15 km/h.

Ein paar Kilometer vorher kam ein 130 km/h-Schild, weshalb es auch nicht sein kann, dass ich von höherer Geschwindigkeit das Fahrzeug hätte ausrollen lassen.

Jetzt kommen für mich eigentlich nur ein paar Möglichkeiten infrage, warum ich angeblich zu schnell war:

- Etwas stimmt mit der Messung nicht

- Ich habe das Schild fahrlässig übersehen <-- glaube ich allerdings nicht

- Das 100 Schild war an dem Tag für mich nicht zu sehen

Da der Blitzer für mich total überraschen war und die ganze Sache jetzt schon eine Weile her ist, kann ich mich natürlich auch nicht genau erinnern.

 

Ich bin letztens die Strecke nochmal abgefahren und da ist tatsächlich ein 100-Schild (mit der Anzeige, dass die über 3 km gelten) jedoch ist darauffolgend auch direkt eine Auffahrt. Nach meinem STVO-Verständnis (finde allerdings den Paragraphen nicht) sollte die Geschwindigkeit damit wieder aufgehoben sein, weil

a) die Leute, die die Auffahrt rauf fahren das Schild nicht sehen können

b) so oder so nach einer Auffahrt die letzte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt und wenn dann nochmal mit einem neuen Schild angezeigt werden muss <--- so ein Schild gibt es allerdings nicht. Nach der Auffahrt kommt kein Schild, aber dann der Blitzer

 

Ich würde jetzt gerne dem Anhörungsbogen widersprechen. Ich habe jedoch keinen Rechtsschutz und will auch nicht bis vor Gericht gehen. Andererseits finde ich das hier ganz klar gerecht gehandelt werden sollte. Wenn ich zu schnell war und das nachgewiesen ist, dann zahl ich das auch. Aber meiner Meinung nach, kann das nicht so sein, wie es hingestellt wird.

 

Deswegen folgende Fragen:

- Hat jemand Tipps/Anmerkungen/Erfahrungen zu der Situation?

- Kann ich den Vorfall gemäß Anhörungsbogen erstmal nicht zugeben ohne das mit zusätzlichen Gebühren oder Gericht zu rechnen ist? Oder kriege ich das übliche Bußgeld wenn ich es zugebe und wenn ich es nicht zugebe (und die Landesdirektion hält am Verstoß fest) kommt entweder eine zusätzliche Bearbeitungsgebührt drauf oder die schicken das direkt der Staatsanwaltschaft und es geht vor Gericht?

- Ich würde gerne folgende Dinge einfordern: Messprotokoll, Protokoll über Lage der Schilder, eichprotokoll. Ist das möglich?

 

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhilft :)

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@driver864: Es gibt naive, vor lauter Euro-Zeichen im Auge blinde BAB-Wegelagerer, also ein Meßbetrieb in einer "dummen Situation", wie es @sobbel so schön gesagt hat. Wenn dann deren Blindheit jurist

Es gibt nirgendwo auf der Welt so viele Probleme im Straßenverkehr wie in DE. Steht da kein Schild, schimpfen alle, stehen an gleicher Stelle Schilder, ist das Gemotze auch da. Vor einiger Zeit in de

Das heißt ich darf hier nur 80 km/h weiterfahren?   https://www.youtube.com/watch?v=zZfti0H0xD0    

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Nach meinem STVO-Verständnis (finde allerdings den Paragraphen nicht) sollte die Geschwindigkeit damit wieder aufgehoben sein, weil

a) die Leute, die die Auffahrt rauf fahren das Schild nicht sehen können

b) so oder so nach einer Auffahrt die letzte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt und wenn dann nochmal mit einem neuen Schild angezeigt werden muss <--- so ein Schild gibt es allerdings nicht.

Das entspricht auch meinem Rechtsverständnis, das aber nicht maßgeblich ist und bei Behörden keine Beachtung findet. Tatsächlich gilt ein auf einer durchgehenden Straße bzw. AB ausgeschildertes Limit auch dann weiter, wenn es hinter einer Kreuzung bzw. Einfahrt nicht wiederholt wird. Das führt dazu, daß für die Fahrer verschiedene Limits gelten, je nachdem, ob sie an dem limitierenden Schild vorbeigekommen oder erst dahinter auf die A72 aufgefahren sind.

Du könntest einwenden, daß Du erst an der genannten Auffahrt auf die A72 aufgefahren bist und das limitierende Schild nicht gesehen hast - wenn dir diese Aussage nicht widerlegt werden kann.

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Das sollte wahrscheinlich der Blitzer sein:

 

http://blitzer-sachsen.de/blitzer-in-der-umgebung/a72/zw-chemnitz-rottluff-und-kreuz-chemnitz/

 

Dort sieht man auch nochmal auf dem Bild die 100:

 

http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2415157065.jpg?t=1315153732

 

Und ich sehe das wie gerre. Dass man auffährt und für eine Geschwindigkeit geblitzt wird, die man nicht kennt, macht irgendwie keinen Sinn.

Wenn ich einwende, dass ich erst aufgefahren bin (wobei mir grad eingefallen ist, dass das sogar sein kann, aber das ist eine längere geschichte) und die können mir (wie auch immer) nachweisen, dass ich es nicht bin, gibt das dann Ärger?

Wie ist das generell mit dem Einspruch, wie oben gefragt?

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Tatsächlich gilt ein auf einer durchgehenden Straße bzw. AB ausgeschildertes Limit auch dann weiter, wenn es hinter einer Kreuzung bzw. Einfahrt nicht wiederholt wird. Das führt dazu, daß für die Fahrer verschiedene Limits gelten, je nachdem, ob sie an dem limitierenden Schild vorbeigekommen oder erst dahinter auf die A72 aufgefahren sind.

Wie kann das sein, was du da im zweiten Satz so forsch behauptest? Offensichtlich vermischst du hier dein falsches Rechtsverstaendnis, dessen Irrelevanz du ja bereits selbst fest gestellt hast, mit den tatsaechlichen Bedingungen. Diese besagen naemlich, dass fuer alle Fahrer gleiche Limits herrschen, nur hat ab und an mal einer den Nachteil, nicht direkt darauf verwiesen zu werden. Dieses aber koennte man mit etwas gutem Willen und praktizierter Eigenverantwortung ausgleichen......

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Moin Moin

 

 

Ich würde jetzt gerne dem Anhörungsbogen widersprechen.

Das geht nicht.

Warte auf den Bußgeldbescheid, erst dem kannst du widersprechen.

 

 

Wenn ich zu schnell war und das nachgewiesen ist, dann zahl ich das auch.

Das Blitzerbild ist dir nicht Beweis genug?

 

Das du ein nicht zutreffendes StVO Verständnis hast, ist dir ja schon erklärt worden.

Ansonsten ist auch die Rechtsprechung dahingehend eindeutig.

 

Bist du mal die ominöse Auffahrt gefahren? evtl. steht das 274-100 ja dort und ist für die Hauptfahrbahn nicht sichtbar.

Bei uns nicht unüblich.

 

Wenn wir uns so eine Meßstelle ausgeguckt haben und die Wiederholungsschilder fehlen, stellt die Autobahnmeisterei für uns welche hin. Wir haben einen guten Draht zu denen.

Wir beugen gerne solchen dummen Situationen vor.

 

 

Gruß

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Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Wegstreckenangabe muss nicht wiederholt werden. Ist die Auffahrt innerhalb der 3km? Ich denke, die 100 gilt da um auffahrende Autos (Kleinwagen, LKW) zu schützen. Bei uns ist auch ein Tempo 70 auf der Landstraße (autobahnähnlich aufgebaut) angeordnet, um langsameren Fahrzeugen das Auffahren zu ermöglichen. Kurz darauf wird es wieder aufgehoben.

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Tag.

 

Genau mein Gebiet, zwischen Chemnitz-Rottluff und Kreuz Chemnitz, km 104,7 oder so der Dreh.

 

Es denken viele so, dass in der Auffahrt kein Schild steht und das dann, ohne dort mal selbst lang gefahren zu sein, so angeben. Es ist tatsächlich aber so, dass in der Auffahrt ein Schild steht:

http://oi61.tinypic.com/64frx1.jpg

 

Unsere Autobahnpolizeirevier ist da auch sehr gewissenhaft und kontrolliert vor und nach der Messung ob das noch da ist. Wäre nicht das erste Mal, dass das dort während der Messung "verloren" geht. Das ist aber schon seit etlichen Monaten nicht wieder vorgekommen, nur um eventuelle Vorfreude gleich auszumerzen.

 

Also, Du kannst beruhigt zahlen. Alle Fahrzeuge bzw. Messgeräte waren erst Anfang des Jahres zur Eichung. Vor und nach der Messung wird der Sensor mit der Neigungswasserwaage eingestellt/überprüft. Wie gesagt, unser APrev macht ihre Arbeit sehr gewissenhaft.

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Wenn die Hundert so weit weg sind und nach der Auffahrt kein Schild steht, hat die Messstelle doch einen bitteren Beigeschmack in Richtung Abzocke.

 

Und auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit ist dies sicherlich nicht förderlich, wenn viele denken eine Auffahrt hebt die Begrenzung auf also gebe ich Gas.

Wir haben in D so viele Schilder. Für die Sicherheit und gegen den faden Beigeschmack sollte man vielleicht doch einmal überlegen dort ein Schild aufzustellen.

 

@Sobbel

So einfach ist dies aber nicht, da die Schilder ja erst im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens anzuordnen sind. D halt.

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Eigentlich wird dort gemessen, da es am Kreuz Chemnitz schon viele Unfälle gab. Vorallem im Berufsverkehr ballt sich dort alles und jeder will sich über insgesamt 5 Spuren als erstes in seiner Richtung einordnen. Das dann Unfälle vorprogrammiert sind, dürfte logisch sein.

Mittlerweile hat es sich dort aber eingependelt und durch die häufigen Kontrollen gibt es deutlich weniger Unfälle und vorallem am Tag wenige Überschreitungen. Deswegen überlegt man auch, dort das Limit auf :130: zu erhöhen.

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Wenn die Hundert so weit weg sind und nach der Auffahrt kein Schild steht, hat die Messstelle doch einen bitteren Beigeschmack in Richtung Abzocke.

 

Die Schilder stehen direkt am Anfang der Einfädelspur und in der Auffahrt selbst. Und werden IMO ein paar hundert Meter weiter an der Brücke nochmal wiederholt (bin ich jetzt aber nicht 100pro sicher). Gut, ich fahr da öfter mal lang und weiß auch dass hier kontrolliert wird, aber eigentlich ist die Beschilderung eindeutig.

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Moin Moin

 

 

@Sobbel

So einfach ist dies aber nicht, da die Schilder ja erst im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens anzuordnen sind. D halt.

In NRW ganz einfach.

Guckst du hier in Nr. 5

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=9&ugl_nr=9220&bes_id=1519&val=1519&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

 

"

Alle weiteren in der VwV-StVO zu § 45 in Zusammenhang mit der Anordnung zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen genannten Zustimmungsvorbehalte entfallen.

"
Strassenverkehrsbehörde für BAB in NRW ist die Bez.Reg. - und das ist kleiner Dienstweg.

 

 

Gruß

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Und werden IMO ein paar hundert Meter weiter an der Brücke nochmal wiederholt (bin ich jetzt aber nicht 100pro sicher).

 

 

Es wird an der Auffahrt Chemnitz-Süd erst- und einmalig :130: angeordnet:

http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2440106302.jpg?t=1373578450

 

Erst dann an der AS Chemnitz-Rottluff gibt es einmalig eine Senkung des Limits auf :100: (Bild oben bereits einmal). Danach kommt erst wieder auf der A4 am Kreuz Chemnitz ein Limit von :130: oder weiter auf der A72 :nolimit: nach dem Kreuz Chemnitz.

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Hallo,

 

erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, das macht die Sache erstmal klarer, auch wenn nicht für mich im positiven Sinne: :)

Möchte aber auch noch das ein- oder andere loswerden:

 

 

Ich würde jetzt gerne dem Anhörungsbogen widersprechen.

Das geht nicht.

Warte auf den Bußgeldbescheid, erst dem kannst du widersprechen.

 

Ich meinte angeben, dass ich den Verstoß nicht zugebe. Falsche Wortwahl von mir.

 

 

Wenn ich zu schnell war und das nachgewiesen ist, dann zahl ich das auch.

Das Blitzerbild ist dir nicht Beweis genug?

 

Das Blitzerbild sagt erstmal nur, dass ich in dem Auto auf der Autobahn an der Stelle war. Streng genommen kann ich anhand dessen nicht mehr kontrollieren. Zusätzlich gibt es eine Geschwindigkeitsmessung und eine Geschwindigkeitsbegrenzung, welche beide nicht stimmen müssen sowie meine Schuldfähigkeit natürlich auch von verschiedenen Randfaktoren abhängt. Da ich mir einfach nicht vorstellen kann (konnte), dass ich so viel zu schnell war, wollte ich das klären. Das Bild hilft mir da leider nicht viel weiter.

 

@ handysammler:

 

Danke für die ausführliche Darstellung. Die war sehr hilfreich! Trotzdem wäre ich der Meinung, wenn ich die Auffahrt herauf fahre und die 100 steht dort in der Kurve, dass die ab Auffahrt Autobahn nicht mehr gelten, weil das eine neue Straße ist und man durch den Zubringer von der alten Straße herunterfährt. Dass auf der Autobahn vorher schon eine 100 war, weiß man ja nicht.

 

Und auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit ist dies sicherlich nicht förderlich, wenn viele denken eine Auffahrt hebt die Begrenzung auf also gebe ich Gas.

 

Wir haben in D so viele Schilder. Für die Sicherheit und gegen den faden Beigeschmack sollte man vielleicht doch einmal überlegen dort ein Schild aufzustellen.

Seh ich ganz genauso, auch weil es einfach menschlich ist, mal ein Schild zu übersehen oder weil es auch durch besondere Umstände mal verdeckt wird. Ist zwar Mist, aber kommt vor. Stationär gibt es vor dem Blitzer definitiv kein weiteres Schild, wie es auch handysammler beschrieben hat. Und wenn da temporär wegen des Blitzers nochmal 100 gewesen wären, hätte ich die 100 prozentig nicht nochmal übersehen und wäre nicht so schnell gewesen.

 

Ich bin zwar der Sache nicht näher gekommen warum ich zu schnell war, aber die Beweise und Indizien sprechen gegen mich. Muss in Zukunft halt besser aufpassen.

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@ handysammler:

 

Danke für die ausführliche Darstellung. Die war sehr hilfreich! Trotzdem wäre ich der Meinung, wenn ich die Auffahrt herauf fahre und die 100 steht dort in der Kurve, dass die ab Auffahrt Autobahn nicht mehr gelten, weil das eine neue Straße ist und man durch den Zubringer von der alten Straße herunterfährt. Dass auf der Autobahn vorher schon eine 100 war, weiß man ja nicht.

 

 

Sehe ich nicht so. Zum einen ist diese Auffahrt ja nicht gleichzusetzen mit einer Kreuzung. Dass dort nach dem abbiegen nicht das alte Limit gilt, ist klar. Hier fährt man allerdings nur auf eine Autobahn auf. Dass die :100: nicht nur für die Auffahrt gilt, dürfte jedem klar sein.

Zum anderen, wäre diese Beschilderung, so wie sie da steht, falsch und nach dem auffahren aufgehoben, hätte man sie ja nicht so aufgestellt. Und wie Sobbel schon schrieb, das ist auch nicht unüblich.

Ich kann mich gern mal beim Autobahnpolizeirevier informieren, ob andere schon den gleichen Gedanken wie Du hatten und deswegen vor Gericht gezogen sind und was aus der Sache wurde. Mir sind (vorallem beim Autobahnpolizeirevier) sehr wenige Verfahrenseinstellungen bekannt.

 

Ich nehme an, dass Du aus der Chemnitzer Region kommst? Nur interessehalber: Zu welcher Uhrzeit hast Du den Verstoß begangen?

 

Ein was gutes hat´s doch. Du kanntest meine Seite bisher scheinbar noch nicht, jetzt schon. Jetzt kannst Du Dich also bereits über neue Messstellen bei uns in der Region informieren, bevor es Dich dort selbst erwischt. ;)

Vorallem was neue Autobahn-Messstellen betrifft, bin ich dank den Messbeamten schnell informiert und vor Ort. So werden neue Stellen meist schon bei der ersten Messung fotografiert. ;)

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@driver864: Es gibt naive, vor lauter Euro-Zeichen im Auge blinde BAB-Wegelagerer, also ein Meßbetrieb in einer "dummen Situation", wie es @sobbel so schön gesagt hat. Wenn dann deren Blindheit juristisch bestätigt wird, dann werden nicht hieb- und stichfeste Meßstellen schildertechnisch nachgerüstet. Die Nachrüstung kann aber auch naiv sein, gerade wenn die Schilder im Auffahrtsbogen aufgestellt werden. "dürfte klar" wie @handysammler schrieb, ist halt eben nicht klar. In Bayern zeigen deshalb im Auffahrtsbogen die kleinen VBA dann Tempo xxx auf xxx Meter Länge an. Oder die Schilder werden seriöserweise frühstens am Ende vom Beschleunigungsstreifen aufgestellt. Am Beginn des Beschleunigungsstreifen ist unseriös, da der Blick sich hauptsächlich nach hinten orientiert sowie ein vor einem fahrender Lkw das Schild verdecken kann, sprich auch ein Norm-VT kann das Schild übersehen.

Nur wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt oder der Fahrer nicht zuerkennen ist, wird die Behörde den Fall einstellen, ansonsten geht es den üblichen Gang mit Bußgeldbescheid -> Gericht.

Und umso länger es dort die Meßstelle gibt, desto wahrscheinlicher ist eine hieb- und stichfeste Beschilderung. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel....Und gerade die A72 ist schon immer negativ mit unklarer Beschilderung aufgefallen.

 

Und was @sobbel verlinkt hat, gilt in NRW (wobei ich mir das noch genau anschauen werde). In Bayern ist jedes Schild ein Verwaltungsakt, auch wenn die Wegelagerer es für eine Meßstelle brauchen. Dann ist die Begründung tatsächlich nur "wegen Meßstelle".

:nolimit:

Nachtrag: Wenn also nur ein Schild im Auffahrtsbogen und dann Blitz, würde ich dagegen vorgehen, falls Fahrer identifiziert. Ggf. mit 'nem Radarfallendoktor / versiertem RA oder auch einem Gutachterbüro, die auch für geringes Entgelt eine Vorabschätzung der Erfolgsaussichten machen.

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@handysammler

 

Vielleicht kannst du ja im Rahmen der Verkehrssicherheit mal anregen, zumindest nach der Auffahrt noch ein Schilderpaar aufstellen zu lassen, oder zmindest vor der Ausfahrt mit der Angabe der noch folgenden Länge.

 

Für die Verkehrssicherheit dürfte dies förderlicher sein, als der anschließende Blitz und die Post nach vier Wochen.

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Zum einen ist diese Auffahrt ja nicht gleichzusetzen mit einer Kreuzung. Dass dort nach dem abbiegen nicht das alte Limit gilt, ist klar. Hier fährt man allerdings nur auf eine Autobahn auf. Dass die :100: nicht nur für die Auffahrt gilt, dürfte jedem klar sein.

 

Der Vergleich zwischen dem Abbiegen an einer Kreuzung und dem Auffahren auf eine Autobahn ist meiner Meinung nach nicht in dieser Form gleichzusetzen. Die Anordnung in der Auffahrt ist erstmal eine Streckenlimitierung, die natürlich dann nur auf der Strecke gilt und sobald man sich auf einer anderen Strecke befindet hinfällig ist.

Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: die Behörde möchte rein die Überfahrt/Auffahrt limitieren. Gängiges Vorgehen ist hier die Anordnung eines Limits ohne dessen Aufhebung bevor es auf die Bahn geht. Hier ist ganz klar, dass das Limit nur für die Auffahrt gilt und man auf der Bahn beispielsweise nicht mehr an Tempo 60 gebunden sein soll.

Ich gehe also davon aus, dass man sich mit dem (tatsächlichen) Auffahren auf die Autobahn (durch Verlassen der Auffahrt an der Anschlussstelle) auf einer neuen Strecke befindet und die Limitierung damit nicht mehr gilt.

 

Die Beschilderung ist an der Stelle in dieser Form wirklich nur noch dumm. Man bräuchte ja noch nichteinmal mehr Schilder (sondern sogar ein Schild weniger!), wenn man die Beschilderung, die der durchgängige Verkehr beim Passieren des Herzstücks an der Anschlussstelle sieht, deutlich weiter nach hinten versetzt. Das Limit in der Auffahrt könnte man sich dann schenken und es ist für alle klar, dass das Limit auch nach der Anschlussstelle gilt. Freilich sind die Schilder dann so weit hinter der Auffahrt zu platzieren, dass sie nicht um Auffahrtvorgang übersehen werden (wie von m3 geschrieben und an der A 72 leider sehr häufig anzutreffen....).

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Ein Limit auf einer Autobahnzufahrt gibt keine Information über das Limit auf der Autobahn selbst, beide Limits müssen nicht übereinstimmen. Es gibt schließlich noch unlimitierte Autobahnen, und die Limits auf ihren Zufahrten enden ohne ausdrückliche Beschilderung.

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Es gibt schließlich noch unlimitierte Autobahnen, und die Limits auf ihren Zufahrten enden ohne ausdrückliche Beschilderung.

Ich wuerde mal meinen, zu Beginn einer jeden Auffahrt steht das allgemein bekannte Schild "Autobahn". Damit gehoert die Auffahrt zu selbiger und es bedarf keinerlei Wiederholung eines eventuell angezeigten Tempolimits, oder? Sollte die anschliessende Hauptstrecke der Autobahn unlimitiert sein, dann wird ein eventuell fuer die Auffahrt geltendes Limit davor wieder aufgehoben......

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Ich wuerde mal meinen, zu Beginn einer jeden Auffahrt steht das allgemein bekannte Schild "Autobahn". Damit gehoert die Auffahrt zu selbiger und es bedarf keinerlei Wiederholung eines eventuell angezeigten Tempolimits, oder? Sollte die anschliessende Hauptstrecke der Autobahn unlimitiert sein, dann wird ein eventuell fuer die Auffahrt geltendes Limit davor wieder aufgehoben......

 

Nur weil beispielsweise die Schulstraße und die angrenzende Hauptstraße einer Ortschaft als innerorts geführt werden, liegt beim Einbiegen von der einen in die andere Straße trotz einheitlicher "Oberbeschilderung" ein Streckenwechsel vor.

Die Aufhebung einer Limitierung, die rein in der Überfahrt gelten soll, ist sicherlich die Ausnahme und nicht der Regelfall.

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ei manchen Antworten von dir möchte ich meinen, Du bist ganz neu in diesem Forum, und Du solltest mal eine Fahrerlaubnis machen.

Bei dir jedoch moechte man meinen, du sitzt bereits im Altenpflegeheim und hast die Fahrerlaubnis vor zwanzig Jahren bereits abgeben muessen. Schau dir mal dieses Video an, achte bitte in den Sekunden 1 bis 3, welches Schild da rechts steht. Es ist deutlich zu erkennen, du brauchst nicht die extra dicke Brille heraus holen......

 

Haettest du sonst noch einen, vielleicht auch sachlichen Kommentar zu meinem vorigen Beitrag, 'hartmut'?

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Falls es dich interessiert, es ist das Zeichen 330 ( Autobahn ) und kann genauso auf mehrspurigen Schnellstraßen aufgestellt sein.

 

Sagt aber überhaupt nichts über Geschwindigkeiten und Begrenzungen aus, dafür gibt es andere nette : 100: Schildchen, die für Strecken gelten. Und wenn Du schon in einem Fachforum fachsimpeln willst, solltest Du die Basics der StVO kennen. Was dicke und schmale Leitlinien bedeuten, was der Unterschied zwischen einer Auf- und Abfahrt ist. Und nicht zuletzt was das Zeichen 205 an eine Auffahrt im Bezug auf Streckenverbote bedeutet.

 

Das war der sachliche Teil, und was denke wäre unsachlich, denke es dir deshalb selber.

 

MfG.

 

hartmut

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Sagt aber überhaupt nichts über Geschwindigkeiten und Begrenzungen aus,....

Hatte ich denn behauptet, dass dem so sei? Ich schlussfolgerte nur, dass dieses Zeichen darauf hinweist, dass die Auffahrt bereits zur Autobahn (also gleiche Strecke) gehoert, insofern muss ein Tempolimit nicht auf der Autobahn wiederholt werden, zumal es ja dort - vor der Auffahrt - auch besteht.

 

Zu alldem anderen, was du da so auffuehrst, kann ich nur sagen, dass es keine Bedeutung zu meinem Hinweis hat. Aber du wirst mich bestimmt eines Besseren belehren wollen, gelle?

 

Das war der sachliche Teil, und was denke wäre unsachlich, denke es dir deshalb selber.

 

Gibt es diesen Satz auch in verstaendlich?

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Hi,

 

Limits auf Auf-, Ab- und Überfahrten von Autobahnen gelten für diese und sind, wenn sie nach der Auffahrt auf die AB nicht wiederholt oder durch andere Limits ersetzt werden, aufgehoben.

So lange auf einer AB kein limitierendes Schild steht, gilt dort nun mal "open End".

Auf-, Ab- und Überfahrten sind zu- bzw. abführende Straßen, aber keine Autobahn, auch wenn das genannte Schild bereits am Anfang dieser Straßen stehen sollte.

Man sehe sich einfach die Definition einer Autobahn an....... ;)

 

Grüße

Wolle

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Hatte ich denn behauptet, dass dem so sei? Ich schlussfolgerte nur, dass dieses Zeichen darauf hinweist, dass die Auffahrt bereits zur Autobahn (also gleiche Strecke) gehoert, insofern muss ein Tempolimit nicht auf der Autobahn wiederholt werden, zumal es ja dort - vor der Auffahrt - auch besteht.

Diese Zeichen sagt nur aus welche Fahrzeuge hier weiterfahren dürfen, ähnlich wie Kraftfahrstraße.

Und übrigens auch Rastanlagen und Parkplätze sind Bestandteil der Autobahn. Dennoch kommt das Schild vor dem Beschleunigungsstreifen. Es ist eine andere Strecke. Das auf der AB geltende Limit bleibt davon unberührt.

 

 

Zu alldem anderen, was du da so auffuehrst, kann ich nur sagen, dass es keine Bedeutung zu meinem Hinweis hat. Aber du wirst mich bestimmt eines Besseren belehren wollen, gelle?

Stimmt, dein Geschwafel ist bedeutungslos.

 

 

Gibt es diesen Satz auch in verstaendlich?

Dann würde ich als normaler User hier raus fliegen.

 

MfG.

 

hartmut

 

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Ich schlussfolgerte nur, dass dieses Zeichen darauf hinweist, dass die Auffahrt bereits zur Autobahn (also gleiche Strecke) gehoert

Wenn dem so wäre, warum dann erst die dicke durchgezogene und später unterbrochene Line (Fahrbahnbahnbegrenzung) zwischen Beschleunigungsstreifen und durchgehender Fahrbahn ?

Das kennzeichnet doch gerade den Sonderstatus. Nämlich das rechts von der Fahrbahnbegrenzung schneller gefahren werden darf als Links.

 

Ich habe noch das gefunden:

 

Die Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen dienen dem Tempogewinn und der Geschwindigkeitsverminderung beim Ein- und Ausfahren bzw. auch dem Abbiegen auf Autobahnen. Sie werden durch dicke - unterbrochene - Leitlinien von der Hauptfahrbahn getrennt.

 

Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, sondern selbständige Fahrbahnen (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO und Rdnr. 20 zu § 5 StVO).

 

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ich schlussfolgerte nur, dass dieses Zeichen darauf hinweist, dass die Auffahrt bereits zur Autobahn (also gleiche Strecke) gehoert

Wenn dem so wäre, warum dann erst die dicke durchgezogene und später unterbrochene Line (Fahrbahnbahnbegrenzung) zwischen Beschleunigungsstreifen und durchgehender Fahrbahn ?

Das kennzeichnet doch gerade den Sonderstatus. Nämlich das rechts von der Fahrbahnbegrenzung schneller gefahren werden darf als Links.

 

Ich habe noch das gefunden:

 

Die Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen dienen dem Tempogewinn und der Geschwindigkeitsverminderung beim Ein- und Ausfahren bzw. auch dem Abbiegen auf Autobahnen. Sie werden durch dicke - unterbrochene - Leitlinien von der Hauptfahrbahn getrennt.

 

Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, sondern selbständige Fahrbahnen (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO und Rdnr. 20 zu § 5 StVO).

 

 

 

Gruß,

AnReRa

 

 

Kann es sein, dass dieselbe Strecke verschiedene Fahrbahnen hat? Falls es nicht anders angezeigt ist, Beispiel Elzer Berg, dann gilt fuer alle Fahrbahnen das gleiche Streckentempolimit, oder? Das ist es, was ich meine: Ist eine Auffahrt mit 100 km/h limitiert, ebenso wie die Hauptfahrbahn der Autobahn, dann gilt dieses auf der Auffahrt angezeigte Limit eben auch fuer die Hauptfahrbahn und muss nicht explizit wiederholt werden. Anders ist es, wenn auf der Auffahrt und Hauptfahrbahn unterschiedliche Limits herrschen, dann muss das nach der Auffahrt angezeigt werden.....

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[...]

Oh, ein FullQuote ... :nixda:

 

Kann es sein, dass dieselbe Strecke verschiedene Fahrbahnen hat? Falls es nicht anders angezeigt ist, Beispiel Elzer Berg, dann gilt fuer alle Fahrbahnen das gleiche Streckentempolimit, oder?

 

Da hast Du doch genau den Unterschied herausgearbeitet.

Im einen Fall (Elzer Berg) hast Du eine dünne (unterbrochenen) Linie, daher gilt ein Limit normalerweise für alle Fahrspuren einer Richtung. Im anderen Fall (Einfahrt/Ausfahrt) haben wir eine dicke (unterbrochenen) Linie. Und jenseits dieser Linie gilt das als unabhängige Straße.

 

Gruß,

AnReRa

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Im anderen Fall (Einfahrt/Ausfahrt) haben wir eine dicke (unterbrochenen) Linie. Und jenseits dieser Linie gilt das als unabhängige Straße.

Bitte erklaere mir Unwissendem dann, warum ein Limit, das auf der Auffahrt steht (siehe die Fragestellung des TE und das Bild von 'handysammler') auf der anderen, "unabhaengigen Strasse" (Hauptfahrbahn BAB) dann nicht wiederholt wird......

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Bitte erklaere mir Unwissendem dann, warum ein Limit, das auf der Auffahrt steht (siehe die Fragestellung des TE und das Bild von 'handysammler') auf der anderen, "unabhaengigen Strasse" (Hauptfahrbahn BAB) dann nicht wiederholt wird......

Damit 'abgezockt' werden kann ? :whistle:

 

Ich würde nicht per se annehmen, dass das Limit in der Einfahrt genau deshalb weiter gilt, weil geblitzt wird.

Für mich heisst das nur, dass der Aufsteller der Meinung ist das dem so ist (wird ja hoffentlich keine kommunaler Blitzer sein).

 

Der Grund könnte aber noch ein anderer sein - ich kenne die Örtlichkeit ja nicht -

Es gibt ja Vorgaben wie z.B. 'Erst nach dem zweiten Schild blitzen' oder ' erst 200m hinter dem Schild blitzen ' etc.

 

Möglicherweise läßt sich so eine Vorgabe (oder auch eine Andere) nicht einhalten, wenn man hinter dem Ende der Beschleunigungsspur nochmal ein Schild aufgestellt hätte ?

Da riskiert man es lieber das manche VT eben mit dem 'Auswärtig / Limit nicht gesehen' durchkommen..

 

Mich würde aber jetzt interessieren, wie die Cop's das sehen. Also insbesondere den Unterschied zwischen

dicker und dünner Linie.

 

Auf meiner Hausstrecke fahre ich erst über ein BAB-Dreieck, dann über ein AB-Kreuz:

Beim Dreieck fahre ich erst über die folgende BAB drüber bevor ich auffahre (also quasi nach links).

Da gilt: :100: -> :80: -> 'regelmäßig PSSmobil' -> Kurve -> Beschleunigungsstreifen auf die BAB.

500m hinter nach dem Beschleunigungsstreifen steht ein :120:-Ende.

Offenbar soll doch vordringlich das :120: vom durchfahrenden Verkehr aufgehoben werden sonst wäre es ja ein :nolimit: .

 

Fahre ich weiter, dann biege ich am nächsten BAB-Kreuz quasi rechts ab.

Hier ist auf der ersten AB :130: auf dem Zubringer :100: , die folgende AB ist frei, aber es gibt da - auf den nächsten ca. 15 km - nirgends ein :nolimit: Schild. Selbst hinter den folgenden Ab-/Auffahrten nicht.

Deiner Lesart nach hätte ich also noch :100:, weil das das letzte Schild war, dass ich (in diesem Fall auf dem Zubringer) effektiv gesehen habe.

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

 

Autobahnkreuz A2/A14 Da gilt, wenn man von der A2 in Richtung Süden auf die A14 fährt, auf der Überfahrt (weil enge Kurve) Tempo 40. Diese werden nicht aufgehoben. Es steht auch keine Limitierung (Kurve, X m etc. für die Gültigkeit des Limits) dabei. Nach Lesart einiger der hier Anwesenden müsste man auf der A14 weiter 40 fahren......

 

verwirrte Grüße

Wolle

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Mein Güte, Jungs! Wenn wir in einem Fachforum mit riesiger Bedenkzeit schon nicht klar bzw. auf einen Nenner kommen, wie soll sich dann der arme, einfache VT vor Ort sofort reagierend müssend verhalten?

Wie oft hatten wir die Thematik hier schon diskutiert, ich denke da nur z. B. an die Theoretiker @goose&simineon, die ewig suchend erstmal auf der Autobahn rumgeeiert sind.

Entscheidend ist, dass es zwei Schilderebenen gibt. Einmal die gut gemeinte, theoretische Limitierung wegen Verkehrssicherheit usw. blablabla (= 1. Ebene). Entscheidend für den zügigen VT in der Praxis ist dann aber die Blitzerebene (2. Ebene).

 

Fakt ist, dass die Behörden schon auf Ebene 1 unterschiedliche Ansichten bezüglich Limitierung von Anschlussstellenfahrbahnen haben und sogar selbst rumdoktern. Es gab bei uns sogar in Tat schon :nolimit:-Schilder kurz vor Ende das Auffahrtsbogen, damit nicht der obrigkeitshörige VT noch mit :40: wegen Hundekurve auf dem Beschleunigungssteifen rumpennt. Kam dann aber wieder weg. Sobald bzw. spätestens wenn man parallel zu den Hauptfahrbahnen ist, dann gilt :nolimit: .

 

Witzig wird es dann, wenn Ebene 2 in Spiel kommt, sprich der Wegelagereitrupp Ansprüche für eine Meßstelle anmeldt. Es gibt z. B. Fälle bei jahrelang falsch betriebene Meßstellen, die dann skurril nachgebessert worden, wo die Nachbesserung auch falsch ist...

 

@anrera: Dickgestrichelt ist "eigene Fahrbahn", kannst also rechts vorbei fahren. Die Strichstärke selbst besagt nix über Geschwindigkeitsbeschränkungen aus. Wenn für Fahrbahnen getrennt durch dickgestrichelt unterschiedliche Limits gelten, dann wird dies angezeigt.

:nolimit:

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Einfach mal eine Autobahn dargestellt 6 Fahrspuren.

Standstreifen. Fahrstreifen, Fahrstreifen, Fahrstreifen, Mittelstreifen Fahrstreifen, Fahrstreifen, Fahrstreifen, Standstreifen.

Solange die Fahrstreifen nicht enden, gehören sie zur Strecke, und da ist es egal wo das Limit steht, Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen beenden das Limit nicht.

Jetzt kann entweder jeder Richtungsfahrbahn ( 3 Fahrstreifen ) ein Limit gemeinsam verordnet werden. Am Einfachsten Rechts ein Schild, gilt für alle 3Fahrstreifen. Natürlich steht meist auch noch links ein Schild, wäre aber nicht unbedingt notwendig, rechts reicht.

Oder jedem Fahrstreifen kann auch ein eigenes Limit wie am Elzer Berg, zugeteilt werden. Dann steht das Limit über dem Fahrstreifen, z.B. :100: :100: :40: . So kann auch eine Mindestgeschwindigkeit ( Steigungen ) blaue Tafeln, vorgegeben werden.

Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sind nicht Teil der Richtungsfahrbahn, sie sind Nebenfahrbahnen. Das Limit gilt nur auf der Richtungsfahrbahn.

Den Nebenfahrbahnen kann ein eigenes Limit verordnet werden, gilt dann ab Schild bis zur nächsten Vorfahrt achten, oder bis die Nebenfahrbahn endet. Also nach auffahren auf die Richtungsfahrbahn, oder eben bis zur Einmündung.

@m3 hat ganz richtig geschrieben, die Limits auf den Beschleunigungsstreifen werden meist nicht aufgehoben, was zwar nach StVO nicht ganz korrekt ist, aber nach dem was umgangssprachlich als gesunder Menschenverstand gilt.

 

Da die Nebenfahrbahnen nicht Bestandteil der Richtungsfahrbahn sind, darf auf ihnen schneller gefahren werden, rechts überholen, als auf der Richtungsfahrbahn. Wobei sich beim Verzögerungsstreifen die Rechtsgelehrten nicht so ganz einig sind. Es kommt eben darauf an.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich möchte noch anmerken das auf dem Ausfädelstreifen (alt Verzögerungsstreifen) das Überholen nicht nicht erlaubt ist.

 

§ 7a
Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

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Hallo,

 

wie ich sehe, hat der Sachverhalt einige Diskussion ausgelöst. Das zeigt aber m.E. die Unklarheit und Undurchsichtigkeit mancher Verkehrsregeln.

 

Wie wolle63 schon sagte, macht es keinen Sinn das 40-er Limit von vorher weiter zu fahren. Solche Situationen gibt es leider zuhauf auf den Straßen und selbst als anständiger Fahrer tritt man richtig in die Sch...

 

Erst nochmal danke für die vielen Antworten!

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Hi,

 

Autobahnkreuz A2/A14 Da gilt, wenn man von der A2 in Richtung Süden auf die A14 fährt, auf der Überfahrt (weil enge Kurve) Tempo 40. Diese werden nicht aufgehoben.

Frage: Steht der Zusatz fuer das Limit unter dem Limitierungszeichen? Wenn ja, gilt, dass das Limit nach dieser engen Kurve aufgehoben ist......

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Hi,

 

ich schrieb bereits, es gibt KEIN Zusatzzeichen, nur das 40er Schild. Also gelten die 40 (theoretisch) "unendlich" weiter. Was aber IMO Unfug ist, da ich mit dem Auffahren auf die AB auf die Richtungsfahrbahn(en) wechsele, für die kein Limit gilt, da kein Schild dasteht.

 

Grüße

Wolle

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Falls es dich interessiert, es ist das Zeichen 330 ( Autobahn ) und kann genauso auf mehrspurigen Schnellstraßen aufgestellt sein.

Wenn das Zeichen Autobahn auf einer mehrspurigen Schnellstraße steht, heißt die mehrspurige Schnellstraße dann doch Autobahn, oder nicht?

 

Sagt aber überhaupt nichts über Geschwindigkeiten und Begrenzungen aus

Nicht? Auf Autobahnen gelten keine anderen Regeln zu Geschwindigkeiten etc. als auf anderen Straßen?

 

Diese Zeichen sagt nur aus welche Fahrzeuge hier weiterfahren dürfen, ähnlich wie Kraftfahrstraße.

Ach. Nur das?

 

Und übrigens auch Rastanlagen und Parkplätze sind Bestandteil der Autobahn. Dennoch kommt das Schild vor dem Beschleunigungsstreifen.

Welches Schild kommt auf Rastplätzen vor dem Beschleunigungsstreifen?

 

Stimmt, dein Geschwafel ist bedeutungslos.

Vorbildlich.

 

Dann würde ich als normaler User hier raus fliegen.

Aber Du bist ja kein normaler User. Also mach' aus Deinem Herzen keine Mördergrube und nimm Dir Deinen Kollegen Bluey zum Vorbild - auf dessen Ausfälle reagierst Du ja auch nicht, zumindest nicht moderierend.

 

Nein, sobald Du die Nebenfahrbahn verlässt, endet auch die Strecke, und damit das Streckenverbot.

Schon in #2 hatten wir erfahren, das nein.

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Es gibt nirgendwo auf der Welt so viele Probleme im Straßenverkehr wie in DE. Steht da kein Schild, schimpfen alle, stehen an gleicher Stelle Schilder, ist das Gemotze auch da.

Vor einiger Zeit in der Türkei sah ich, wie an einem Einfädelungsverkehr mit Ampelregelung diverse Pkw zwar langsam, aber dann doch bei Rot in die Straße einfuhren, In der Nähe stand ein Polizeiauto, ich ging hin, und fragte den auf dem Beifahrersitz befindlichen TR-Beamten, warum sie bei den Rote Ampel Fahrern nicht eingriffen. Antwort des überraschend Deutsch sprechenden Türken: "Wo ist Problem ? Ampel ist nur Hilfe"

Einfach genial, erst wenn bei Rot was passiert, dann, ja dann ist derjenige Schuld, der das Rotlicht missachtete.

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Es gibt nirgendwo auf der Welt so viele Probleme im Straßenverkehr wie in DE.[....]

Einfach genial, erst wenn bei Rot was passiert, dann, ja dann ist derjenige Schuld, der das Rotlicht missachtete.

Das ist auf dne Philippinen nicht viel anders. Der Verkehr sieht chaotisch aus, aber es gilt die Regel, wer einen anfaehrt, der ist Schuld. Viele Schilder sind dort auch nicht zu sehen - und wenn, dann werden sie ohnehin nicht beachtet.....

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