emooo24 0 Posted June 27, 2014 Report Share Posted June 27, 2014 Servus an alle, hab ne frage und zwar ist unterwegs mir meine Kennzeichenhalterung kaputt gegangen und ich hab das Kennzeichen bis zum nachhause weg hinter die Windschutzscheibe quer rein gelegt.Unglücklicher weise wurde ich in der Nacht auf einer 60er Zone mit knapp 80 dabei geblitzt (mit kennzeichen hinter windschutzscheibe).War ein aufgestellter Blitzerkasten auf der Wiese.Zuhause angekommen hab ich mich in die Blickrichtung gestellt wie der Blitzer aufstellt war und hab bemerkt das man die letzten 2 ziffern sogut wie garnicht sieht da das kennzeichen ziemlich weit runter gerutscht ist.Man sieht aber jedoch alle Buchstaben.Meine frage ist jetzt ob wegen dem Kennzeichen noch extra busgeld oder punkte auf mich zukommen.Bin noch in der Probezeit. Hoffe auf schnelle antworten und vielen dank im voraus. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 27, 2014 Report Share Posted June 27, 2014 kommt drauf an, wie die Behörde arbeitet und wie viel da gerade zu tun ist.Wenn die das Kennzeichen herausbekommen, dann kommt wg.der falschen Anbringung durchaus noch was auf dich zu.Ein "die Halterung ist gerade kaputt gegangen" wird höchstwahrscheinlich als Schutzbehauptung gewertet.(ich fahre seit > 30 Jahren und kenn Leute, die noch länger fahren - die Halterung ist bisher noch bei keinem kaputt gegangen) Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 27, 2014 Report Share Posted June 27, 2014 sehe ich wie mein vorredner, ich vermute, die behörde wird nun extra elan an den tag legen, da das kennzeichen nicht ordnungsgemäss angebracht war. Die Blitzer stehen viel höher, als du vor dem Auto stehst, daher wird dein Eindruck, was man sieht und was man nicht sieht nicht unbedingt dem echten Blitzbild entsprechen. Sag an, warum fährst du mit dem Nummernschild an der falschen Stelle?Du hättest auch von ner Streife rausgeholt werden können. Quote Link to post Share on other sites
jr28 3 Posted June 27, 2014 Report Share Posted June 27, 2014 Zorro sagte:Sag an, warum fährst du mit dem Nummernschild an der falschen Stelle?Du hättest auch von ner Streife rausgeholt werden können. Das hat der TE doch schon klar gesagt:Der Kennzeichenhalter ging kaputt. Warum ist die Frage. Vieleicht hat jemand manipuliert (Stichwort Kennzeichendiebstahl) und wurde überrascht. Möglich ist es jedenfalls und jetzt versuche Du mal ein Schild ohne Halter und ohne Löcher dort festzumachen, wo es hingehört. Grußjr Quote Link to post Share on other sites
Henning 1 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 In Niedersachsen ist ein Typ 39 mal mit fast 100 km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen in Radarfallen gefahren und nichts ist passiert. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 In Niedersachsen ist ein Typ 39 mal mit fast 100 km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen in Radarfallen gefahren und nichts ist passiert.Das ist in dieser allgemeinen Form falsch wiedergegeben !Hier ist der Link auf den sich der TE bezieht: KLICK Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Krischu 0 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 Mal dumm gefragt: Ist das Anbringen eines Kennzeichens vorne eigentlich Pflicht? Paragraph?Kräder haben auch vorne kein Kennzeichen. --Krischu Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 @ Krischu: Wie viele KFZs hast du schon gesehen, die vorne kein Kennzeichen haben?Mit Ausnahme derer, die es "gerade eben" verloren haben. Fragt die Zulassungsstelle beim Anmelden eines KFZs,ob man auch für vorne ein Kennzeichen möchte oder lieber nicht? Denk mal über beide Fragen nach, dann dürfte sich deine Frage erübrigt haben. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 Mal dumm gefragt: Ist das Anbringen eines Kennzeichens vorne eigentlich Pflicht? Paragraph?Hättest Du mal Tante Google gefragt. STVZO §10(5): (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite. Und da ein Kennzeichen hinter der Frontscheibe wohl kaum fest angebracht ist ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 ich fahre seit > 30 Jahren und kenn Leute, die noch länger fahren - die Halterung ist bisher noch bei keinem kaputt gegangen)Und was soll daraus geschlossen werden? Was der Bauer nicht kennt, existiert nicht? Ich (bzw. mein Sohn mit meinem Auto) habe schon das Kennzeichen verloren, ohne es zu bemerken und eine gebrochene Halterung hatte ich tatsächlich auch schon. Gut, ich fahre auch schon seit 35 Jahren Auto, nicht erst seit 30...... Quote Link to post Share on other sites
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