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Vorwerfbare Rotlichtzeit Von 063.32S ?


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Hallo liebe Radarforum Community,

 

heute kam mir eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ins Haus geflattert, bei der mir vorgeworfen wird, dass ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet habe, bei der die Rotphase länger als eine Sekunde dauerte.

 

Das kuriose an der ganzen Geschichte ist, dass ich mich erstens (trotz schönem Foto) nicht daran erinnere und die vorwerfbare Rotzeit mit 063.32s angegeben ist :think:

 

Ich habe leider wenig Erfahrung in solchen Sachen, aber das ganze kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen. Was kann ich hier am besten als Begründung im Widerspruchsschreiben angeben?

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

 

---

 

edit: verdammte Autokorrektur... im Titel des Threads sollte natürlich vorwerfbare Rotzeit stehen

Edited by Gast225
Titel entsprechend geändert
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Erstmal wilkommen hier im RF...

 

Bist Du das denn auf dem Foto?

 

Ansonsten kannst Du erst gegen den Bußgeldbescheid offiziell Einspruch einlegen, hier würde ich aber mal auf der BG-Stelle anrufen und fragen inwieweit 0,63 sek. mehr als eine Sekunde sein können.

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Auf dem Foto ist in der Tat meine Frau zu sehen die meines Erachtens auf die Ampel schaut. Die Schreibweise allerdings in der die Rotzeit angegeben wurde sind wie oben beschrieben 063.32s

 

Für mich liest sich das eher wie 63 Sekunden und 32 zehntel...

 

Kann das sein ?

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Über eine Sekunde sind es 250 200 Euro plus 28,50 Euro Auslagen und Gebühren, 2 Punkte und ein Monat FV.

 

Sofern du noch in der PZ bist, kommt noch eine Nachschulung dazu.

Edit:

Wenn du in der Nähe wohnst, dann kannst du ja mal mehrere Rotphasen zeitlich messen und schauen, ob das Rotlich so um die 65 Sekunden an ist.

Edited by Gast225
BG korrigiert
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Wenn der verantwortliche Fahrer (=Deine Frau) ermittelt wird, kostet das 200 plus Gebühren und Auslagen plus einen Monat Fahrverbot.

 

Und nochmal, Du scheinst es überlesen zu haben :whistling: : Gegen die Anhörung ist kein Einspruch möglich.

 

Edit: Wurde der Bußgeldsatz erhöht?

Edit2: Lt. Bußgeldkatalog nicht...

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Oh ha. Das ist ja mal ein bunter Strauß an Strafmaßnahmen :huh:

 

@QTreiberin: Du hast Recht, gegen die Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen. Es ist aber möglich die 'Ordnungswidrigkeit' nicht zuzugeben und das mit einer Begründung zu versehen.

 

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht ?

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Hunderte kennen diese Erfahrung hier im Forum.

 

Da solltest Du hier mal etwas lesen, lesen, lesen.... sowohl im "Geschwindigkeitsverstoß" als auch hier unter "Rotlichtverstoß"

 

Zuviele Chancen würde ich mir aber nicht ausrecvhnen, obwohl es mich wundert, dass Du als Halter keinen ZFB bekommen hast...

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so ich bin schon ein bißchen schlauer geworden, ZFB steht wohl für Zeugenfragebogen. Ich glaube, den habe ich bekommen.

 

Eine letzte Frage habe ich aber noch.

 

Wenn ich jetzt nichts unternehmen würde, also auch nicht angeben würde dass meine Frau am Steuer saß (welches ja durch das Foto offensichtlich dokumentiert wurde) dann bekomme ich das ganze wohl aufgebrummt, oder? Ich meine das wäre dann doch rechtens.

 

Zumal ich auch nicht so sehr auf das Auto angewiesen bin wie sie :(

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ZFB ist ein Zeugenfragebogen. Dem Sachbearbeiter hätte eigentlich auffallen müssen, dass der Halter männlich, der Fahrer aber weiblich ist.

 

Edit:

Nein, spätestens wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird man den wahren Fahrer ermitteln wollen (und wohl auch werden).

 

Wie das funktioniert und welche (geringen) Chancen Deine Frau hat, wirst Du durch lesen herausfinden.

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