drikx 0 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 (edited) Hallo liebe Radarforum Community, heute kam mir eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ins Haus geflattert, bei der mir vorgeworfen wird, dass ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet habe, bei der die Rotphase länger als eine Sekunde dauerte. Das kuriose an der ganzen Geschichte ist, dass ich mich erstens (trotz schönem Foto) nicht daran erinnere und die vorwerfbare Rotzeit mit 063.32s angegeben ist Ich habe leider wenig Erfahrung in solchen Sachen, aber das ganze kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen. Was kann ich hier am besten als Begründung im Widerspruchsschreiben angeben? Vielen Dank schon mal für die Hilfe! --- edit: verdammte Autokorrektur... im Titel des Threads sollte natürlich vorwerfbare Rotzeit stehen Edited June 16, 2014 by Gast225 Titel entsprechend geändert Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 Erstmal wilkommen hier im RF... Bist Du das denn auf dem Foto? Ansonsten kannst Du erst gegen den Bußgeldbescheid offiziell Einspruch einlegen, hier würde ich aber mal auf der BG-Stelle anrufen und fragen inwieweit 0,63 sek. mehr als eine Sekunde sein können. Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 Auf dem Foto ist in der Tat meine Frau zu sehen die meines Erachtens auf die Ampel schaut. Die Schreibweise allerdings in der die Rotzeit angegeben wurde sind wie oben beschrieben 063.32s Für mich liest sich das eher wie 63 Sekunden und 32 zehntel... Kann das sein ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 Es sind 63 Sekunden. Entweder wurde eine Ampel übersehen oder man ist bei Grün zu schnell los gefahren. Sonst kann man dies eigentlich nicht erklären. Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 danke, das hört sich nachvollziehbar an. Was könnte man denn in den Einspruch reinschreiben? Bzw. was kostet einen der Spaß, wenn dieser abgelehnt wird (Punkte, Fahrverbot, Bußgeld etc.?) Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 (edited) Über eine Sekunde sind es 250 200 Euro plus 28,50 Euro Auslagen und Gebühren, 2 Punkte und ein Monat FV. Sofern du noch in der PZ bist, kommt noch eine Nachschulung dazu.Edit:Wenn du in der Nähe wohnst, dann kannst du ja mal mehrere Rotphasen zeitlich messen und schauen, ob das Rotlich so um die 65 Sekunden an ist. Edited June 17, 2014 by Gast225 BG korrigiert Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 Wenn der verantwortliche Fahrer (=Deine Frau) ermittelt wird, kostet das 200 plus Gebühren und Auslagen plus einen Monat Fahrverbot. Und nochmal, Du scheinst es überlesen zu haben : Gegen die Anhörung ist kein Einspruch möglich. Edit: Wurde der Bußgeldsatz erhöht?Edit2: Lt. Bußgeldkatalog nicht... Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 Oh ha. Das ist ja mal ein bunter Strauß an Strafmaßnahmen @QTreiberin: Du hast Recht, gegen die Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen. Es ist aber möglich die 'Ordnungswidrigkeit' nicht zuzugeben und das mit einer Begründung zu versehen. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 Hunderte kennen diese Erfahrung hier im Forum. Da solltest Du hier mal etwas lesen, lesen, lesen.... sowohl im "Geschwindigkeitsverstoß" als auch hier unter "Rotlichtverstoß" Zuviele Chancen würde ich mir aber nicht ausrecvhnen, obwohl es mich wundert, dass Du als Halter keinen ZFB bekommen hast... Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 ok danke, ich werde mich dann mal schlau lesen. Leider kann ich über die Suche aber nicht herausfinden was du mit ZFB meinst. Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 so ich bin schon ein bißchen schlauer geworden, ZFB steht wohl für Zeugenfragebogen. Ich glaube, den habe ich bekommen. Eine letzte Frage habe ich aber noch. Wenn ich jetzt nichts unternehmen würde, also auch nicht angeben würde dass meine Frau am Steuer saß (welches ja durch das Foto offensichtlich dokumentiert wurde) dann bekomme ich das ganze wohl aufgebrummt, oder? Ich meine das wäre dann doch rechtens. Zumal ich auch nicht so sehr auf das Auto angewiesen bin wie sie Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 16, 2014 Report Share Posted June 16, 2014 ZFB ist ein Zeugenfragebogen. Dem Sachbearbeiter hätte eigentlich auffallen müssen, dass der Halter männlich, der Fahrer aber weiblich ist. Edit:Nein, spätestens wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird man den wahren Fahrer ermitteln wollen (und wohl auch werden). Wie das funktioniert und welche (geringen) Chancen Deine Frau hat, wirst Du durch lesen herausfinden. Quote Link to post Share on other sites
drikx 0 Posted June 16, 2014 Author Report Share Posted June 16, 2014 Gut, dann habe keinen ZFB bekommen, sondern nur ein 'Antwortbogen Anhörung im Bußgeldverfahren' und nur mal so, ihr seid ein tolles Forum! Vielen Dank für diese unglaublich schnelle Reaktionszeit! Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.