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Auf Falscher Spur An Der Ampel Geblitzt (Lindemannstr. Ddorf)


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Guten Morgen zusammen,

 

ich hoffe ihr könnte mir helfen oder mich beruhigen. Und zwar Stand ich gestern Düsseldorf an der Lindemannstr. Ecke Brehmplatz. Ich stand auf der "geradeaus-Spur" die auch durch einen Blitzer überwacht wird. Zu dem Zeitpunkt als ich da Stand hab ich den Blitzer gar nicht bemerkt. Mir viel auf, dass ich doch links ab muss. Die Linksabbiegerspur hat ein separates Ampelsignal. Die Linksabbiegerspur.... (Es geht nur leicht Links ab, also kein 90 Grad sondern eher geradeauslinks) wurde grün, ich bin dann quer rüber auf die linke Seite und zu dem Zeitpunkt, da die geradeausspur noch ein rotes Signal hatte, wurde ich 2 mal geblitzt. Ich habe keine Ahnung ob man auf den Bildern nachvollziehen kann, dass ich nicht gegen Rotlich verstoßen wollte. Das wäre ja bitter :(

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Wenn man es streng nach dem Gesetz sieht, hast du sehr wohl einen Rotlichtverstoß begangen, da für die Spur wo du her gekommen bist nun einmal Rot war.

 

Ob Düsseldorf dies dennoch nicht ahndet, weiß ich allerdings nicht.

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Moin Moin

 

 

Ich habe keine Ahnung ob man auf den Bildern nachvollziehen kann, dass ich nicht gegen Rotlich verstoßen wollte.

Den Bildern dürfte man eine evtl. Mutwilligkeit nicht ansehen.

Was man den Bildern allerdings entnehmen kann, ist, wie lange schon "rot" war.

Da du ja zunächst standest, könnte sogar ein "1-Sekunden-Verstoß" vorliegen.

 

 

Gruß

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Hallo,

 

ich würde mir auch nicht viel Hoffnung machen aus der Sache 'heil' raus zu kommen.

Der Blitzer kann nun mal keine Gedanken lesen.

Du bist ja offenbar über die 'Geradeaus'-Haltelinie gefahren (dokumentiert durch den ersten Blitz) - egal mit welcher Absicht - => Haltelinienverstoß.

Das zweite Bild dient ja i.d.R. nur noch dazu festzustellen, ob der geblitzte TE weitergefahren oder stehen geblieben ist. Nun bist Du aber - nach eigenen Bekunden - trotz Blitz weitergefahren und somit in/über den durch die Ampel geschützen Bereich => Rotlichtverstoß.

Die Behörde wird annehmen, dass Du Dich der - aus ihrer Sicht - gerechten Strafe entziehen willst und Deiner Aussage (links abbiegen) deshalb nur begrenzten Wahrheitsgehalt zubilligen (Immerhin darfst Du als Beschuldigter theoretisch sogar bewußt die Unwahrheit sagen ...). Insbesondere könntest ja durch 'Schlangenlinien' fahren - sofern Dein Auto auf dem Bild leicht quer steht - versucht haben den Rotlichtverstoß zu vertuschen.

 

Zeugen/Beifahrer hast Du nicht zufällig ?

 

Bist Du Halter des Fahrzeugs ?

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe eine Zeugin und bin Halter des Fahrzeugs. Also wie gesagt, ich war falsch eingeordnet und wollte links ab als die "links Ampel" grün war. Ich weiß nicht was auf den Bildern zu sehen ist. Als der zweite Blitz ausgelöst war, war ich aber schon auf der linken Spur.

Nach neuem Stand ab 1.5. wären das also 2 Punkte, ca. 200 Euro und Fahrverbot? Das wäre ärgerlich zumal ich ab 1.7. einen Dienstwagen erhalten und beruflich aufs Auto angewiesen bin. Ich hatte 2009 schon mal 1 Monat den Führerschein weg. Oh weh, das wäre sehr ärgerlich. Ich bin zum Glück rechtschutzversichert.

 

https://www.google.de/maps/@51.238149,6.803218,3a,75y,348.99h,72.44t/data=!3m4!1e1!3m2!1s57Iif9311QZvjaPUqNIO-Q!2e0!6m1!1e1

 

Hier der Google Streetview Link. Wie man sieht, eine Haltelinie weiter vor für geradeaus und eine Links ab mit eigenem Ampelsignal. Ich bin bei grün für links halt direkt links ab auf die Spur. Die Beifahrerin meinte beim zweiten Blitz, der Fahrer hinter mir sei erfasst worden.

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Das Bußgeld und das FV haben sich zum 01. Mai 2014 ja nicht geändert. Die Punkte wurden sogar halbiert.

 

Das FV aus 2009 spielt keine Rolle mehr, da dies alles gelöscht ist.

Nach Rechtskraft hättest du auch vier Monate Zeit dein FV anzutreten.

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Das Bußgeld und das FV haben sich zum 01. Mai 2014 ja nicht geändert. Die Punkte wurden sogar halbiert.

 

Das FV aus 2009 spielt keine Rolle mehr, da dies alles gelöscht ist.

Nach Rechtskraft hättest du auch vier Monate Zeit dein FV anzutreten.

Die Punktehalbierung bringt aber nix da nur noch acht Punkte reichen für den Führerscheinentzug. Ich sehe es nicht ein 1 Monat auf meinen Führerschein zu verzichten obwohl die Spur, auf der ich abbiegen wollte, grün war.

 

Das scheint ja eine Geldgrube zu sein, ich werde diese Strecke nie wieder fahren....was ich jetzt so über diesen Blitzer gelesen habe ich echt ein Unding.

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Das scheint ja eine Geldgrube zu sein, ich werde diese Strecke nie wieder fahren....was ich jetzt so über diesen Blitzer gelesen habe ich echt ein Unding.

Mag, sein. Aber Du muß unterscheiden was passiert ist.

Bei den Fällen hat der VT behauptet sich völlig korrekt verhalten zu haben, also insbesondere bei GRÜN auf seiner Fahrspur geblitzt worden zu sein. Daher ja der Ansatz, dass die Schleifen den falschen Spuren zugeordnet sind.

Bei Dir sieht das ja anders aus. Du bist ja tatsächlich bei ROT auf Deiner Fahrspur über die Haltelinie gefahren. D.h. der erste Blitz war völlig korrekt.

(Das dürfte das erste Bild auch zweifelsfrei beweisen).

 

 

Die Beifahrerin meinte beim zweiten Blitz, der Fahrer hinter mir sei erfasst worden.

Das ist jetzt eine neue Information. Es könnte tatsächlich sein, dass der den zweiten - und dann vermutlich noch einen dritten - Blitz ausgelöst hat.

Damit ist alles wieder offen.

Du weisst vermutlich nicht, ob Du schon über der 2tem Schleife warst als es blitzte ?

Es kommt jetzt nämlich darauf an, was die Stadt genau als 'geschützen' Bereich defiiert hat.

Wenn die Stadt kassieren will, dann könnte da immer noch was wegen dem Überfahren der durchgezogenen Linie kommen.

 

Im übrigen durften die uneinsichtigen Autofahrer an diesem Blitzer mindestens mit Schuld sein.

Wir haben hier in der Umgebung eine ähnliche Situation:

Das Problem ist, dass der Verkehr zu den nächsten beiden Ampeln (geradaus / links) zu einem Rückstau auf die erste Kreuzung führen kann. Normalerweise ist über die Ampelsteuerung sichergestellt, dass das nicht ständig passiert. Jetzt gibt es aber Zeitgenossen, die wollen 'schneller' sein, fahren rechts bzw. links an der wartenden Schlange vorbei , überqueren den durchgezogenen Strich (sieht ja keiner ...) und blockieren damit dann doch die Kreuzung (geht ja gleich weiter ...) bzw. behindern die Rechts bzw. Links-Abbieger des Querverkehrs. Passiert hier regelmäßig.

Dumm natürlich, wenn man das als Ortsunkundiger 'aus Versehen' macht und dabei halt erwischt wird.

Das wäre übrigends auch ein Argument um ggf. von einem FV absehen zu können.

 

Gruß,

AnReRa

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@poldi : Du hast mit dieser Maßnahme einen Rotlichtverstoß begangen, allerdings keinen qualifizierten. Der Hintergrund ist der, dass die Intension des Gesetzgebers bei dem "qualifizierten" Rotlichtverstoß (also mit FV usw.) der war, dass die besondere Gefahr durch bereits herannahenden Querverkehr usw. gewürdigt werden soll, was in deinem Fall ja nicht zutrifft.

Ich denke trotzdem, dass es einige Überzeugungsarbeit gegenüber der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht geben wird, Argumentationshilfe könnte die Entscheidung des Kammergerichts, 2 Ss 33/013 Ws (B) 84/01 vom 23.03.01 sein. Eine RV wäre in diesem Fall also eine gute Sache.

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@poldi : Du hast mit dieser Maßnahme einen Rotlichtverstoß begangen, allerdings keinen qualifizierten. Der Hintergrund ist der, dass die Intension des Gesetzgebers bei dem "qualifizierten" Rotlichtverstoß (also mit FV usw.) der war, dass die besondere Gefahr durch bereits herannahenden Querverkehr usw. gewürdigt werden soll, was in deinem Fall ja nicht zutrifft.

Was hier aber offensichtlich ganz sicher zutrifft ist die Tatsache, daß für seine Spur schon für mehr als 1 Sekunde Rot galt. Und damit haben wir auch einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
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Bluey, was denkst, warum habe ich das oben überhaupt geschrieben ? Natürlich gehe ich von mehr als 1 Sekunde rot aus. Hättest du dir die Mühe gemacht und das o.g. Urteil gelesen, könntest du die Aussage meines Beitrages auch nachvollziehen. Und mit "Überzeugungsarbeit gegenüber Bußgeldstelle oder Gericht" meinte ich auch nicht, dass das alles ein Selbstläufer ist.

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Das Urteil habe ich nicht gelesen. Richtig. Was aber glaubst Du interessiert irgendein Gericht irgendein Kammergericht? Ich habe etliche vergleichbare Rotlichtverstöße angezeigt und war bei einigen auch als Zeuge bei Gericht. Nicht eine einzige Anzeige wurde eingestellt. Auch vom Fahrverbot wurde in keinem der Fälle abgewichen. Naja, man wird ja hoffentlich sehen, sodenn der TE uns weiter auf dem Laufenden hält.

 

BTW: Du hattest behauptet, es würde sich nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handeln. Ich dagegen behaupte, daß dies aufgrund der Zeitkomponente sehr wohl der Fall ist.

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Sicher gab es die. Aber ganz so einfach ist es denn auch nicht. Nur vorzugeben "Hey, ich hatte ein Augenblicksversagen" funktioniert - zum Glück - auch nicht. Auch hier hatte ich schon in einigen Gerichtsverfahren Anwälte/Betroffene, die solches vorbrachten, allerdings keinen Erfolg damit hatten. Es sollte bzw. muß schon glaubwürdig und nachvollziehbar sein.

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Hallo,

 

also ich habe das Urteil so verstanden, dass - lt. Annahme des KG - ein qualifizierter Rotlichverstoß eben nicht ursächlich durch die ROT-Zeit bedingt ist, sondern es dem Gesetzgeber darum ging einen besonderen Schutz des querenden (bevorrechtigten) Verkehrs zu definieren.

In dem genannten Fall - der dem Fall des TE tatsächlich recht ähnlich ist - ging es darum, dass es aufgrund der Ampelschaltung keinen querenden Verkehr geben kann (immerhin war ja die Ampelanlage für den anderen Teil der Fahrspur ja GRÜN) und auch für den querend-abbiegenden Verkehr durch den Beschuldigten keine konkrete Gefahr erwachsen konnte. Deshalb gäbe es in diesem Fall keinen besonders schutzwürdigen Bereich und daher auch keinen 'qualifizierten' Rotlichtverstoß. Sprich: Es kann auf das FV verzichtet werden.

 

Im Fall des TE müßte man prüfen, ob der von Links kommenden abbiegende Verkehr ggf. noch ROT hatte. Dann kann es auch hier nicht zu einer besonderen Gefährdung kommen.

 

Das war ja auch meine Idee als ich schrieb dass man als Auswärtiger u.U. nicht bemerkt habe, dass es nur 1 spurig links eine extra Ampel gibt, sondern - im Glauben dass es 2-spurig möglich ist - eben losgefahren ist (Mitzieheffekt). Der weitere 2-spurige Straßenverlauf läßt so etwas ja auch durchaus vermuten.

Weiterhin gibt es ja auch keine komplett durchgezogenen Leitline (mir ist jedenfalls die Bedeutung dieses schmalen Rechtecks auf dem Boden an der linken Hinterkante des Kleintransportes nicht geläufig ;)

 

Gruß,

AnReRa

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