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Geblitzt, Aber Keine Post


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Hallo, liebe Community,

 

nach Recherchen im Internet habe ich hierher gefunden und begrüße Euch erst einmal herzlich!

 

Ich habe mir den Nick Radieschen verpasst - was Blöderes fiel mir gerade nicht ein. Ich bin weiblich und fahre seit über 40 Jahren fast unfallfrei (kleiner Blechschaden, nichts Dolles).

 

Vor fast 4 Monaten hatte ich es eilig. Die Ampel war schon gelb, aber ich hoffte, noch gerade so durchzukommen. Normalerweise nicht meine Art, aber an dem Tag..naja, jedenfalls blitzte es plötzlich einmal von oben. Also muss gerade die Rotphase begonnen haben, als ich auf die Kreuzung fuhr.

 

Okay, passiert!

 

Ich wartete auf Post, die hier im Allgemeinen nach 2 - 4 Wochen eingeht. Jedenfalls bei meinen seltenen bisherigen kleinen Geschwindigkeitsübertretungen für 15 Euro.

Bis heute habe ich kein Schreiben.

 

Ich bin nicht umgezogen, gut zu finden, war selbst der Fahrer, und es war ein klarer Tag.

 

Nun hoffe ich natürlich auf ein Vergessen-Worden-Sein, vollen Film, ect.

Und freute mich auch schon, denn die Verjährung muss doch bereits eingesetzt haben?

 

Ich werde allerdings nicht auch ganz schlau aus dem Unterschied zwischen "Anhörung" und Bußgeldbescheid...ich habe absolut nichts erhalten bisher.

Was könnte da noch kommen?

 

Lieben Dank in voraus!

 

 

 

 

 

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Der Blitz hat eingeschlagen wenn es an der Ampel 2x blitzt. War wohl einer noch hinter dir, wenn Du nur einen Blitz gesehen hast.

 

Zeugenbefragungsbogen = Befragung als Zeuge

Anhörungsbogen = der Verdächtige ode Beschuldigte darf Stellung nehmen ( was meist sinnlos ist )

Bußgeldbescheid = das Bußgeld.

 

MfG.

 

hartmut

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Erst mal danke, Hartmut!

 

Ich dachte bisher, das stände alles in einem Brief, mit Ausnahme der Zeugenbefragung.

 

Und nein, es blitzte nur einmal. Evtl. hatte ich Glück, und es war noch Jemand hinter mir.

Diesmal hatte ich auf die Post gewartet, in der Hoffnung, "nur" ein Bußgeld von 90,-- Euro zahlen zu müssen und nicht die verschärfte Variante mit einem Monat Fahrverbot.

 

Aber wenn jetzt noch etwas käme...dürfte ich dann auf Verjährung hoffen?

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Super! Die 3 Monate sind auch schon mit den zusätzlichen 14 Tagen für die Briefzustellung rum.

Diese Anhörung hätte man mich doch wissen lassen müssen, denke ich mal...

 

Jetzt freue ich mich erst einmal und danke Dir für Deine Antwort!

Die Aussage von hartmut war doch eigentlich eindeutig:

Es wäre nach 3 Monate verjährt, wenn keine Maßnahme wie Anhörung angeordnet wurde.

(Hervorhebung durch mich)

 

Die Anhörung muß Dich nicht erreichen, sie muß nur angeordnet werden. Als Nachweis dieser Anordnung reicht der entsprechende Aktenvermerk (und bitte jetzt keine Verschwörungstheorien nach dem Motto haben sie nachträglich reingeschrieben oder so). Wenn die Anhörung angeordnet wird, beginnt die Verjährung für den Anzuhörenden neu zu laufen und beträgt dann wiederum sechs Monate, wenn ich mich nicht irre (QTreiberin möge mich bitte korrigieren). Theoretisch hättest Du also noch Grund zur Sorge, praktisch ist die Chance auf 'Probleme' unter Berücksichtigung der von Dir beschriebenen Umstände allerdings wohl ausgesprochen gering.

 

 

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Biber, das ist eben genau der Punkt, den ich nie verstanden hatte...

Ich las in den Untiefen des Internets, die Anhörung müsse in den Akten vermerkt sein. Soweit okay...aber doch wohl innerhalb einer bestimmten Frist und nicht irgendwann...und auch dann sollte der Betreffende doch wissen, dass ihm ein Anhörungsfragebogen zugeht. Sonst hat er doch keine Ahnung, dass da was in den Akten steht, wenn 3 Monate und 14 Tage rum sind, freut sich über die Chance, nochmal davongekommen zu sein...

 

Wie lange müsste ich denn dann theoretisch noch zittern?

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Hallo, liebe Community,

 

nach Recherchen im Internet habe ich hierher gefunden und begrüße Euch erst einmal herzlich!

Danke - Gruss zurueck und herzlich willkommen in unserem Forum! Uebrigens habe ich selten so eine nette Einleitung gelesen hier.....

 

Ich habe mir den Nick Radieschen verpasst - was Blöderes fiel mir gerade nicht ein.

 

Der Nick ist doch nicht bloed, eher scharf...... ;)

 

OK, zum Thema: Du darfst in aller Ruhe davon ausgehen, dass dieser Blitz, soi es denn einer war, nicht dir gegolten hat. Du brauchst also nicht mehr zittern....... Das gilt insbesondere, wenn die drei Monate plus Postlaufzeit jetzt schon um sind, denn dann hat auch keine Anordnung einer Anhoerung statt gefunden. Diese muss eben innerhalb der drei Monate erfolgen, ansonsten ist der Fall erledigt.

 

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Naja, bei Eintreffen vieler Unwahrscheinlichkeiten kann es zu folgendem Zeitablauf kommen:

  1. (böse) Tat am 1.6.2014
  2. Anordnung der Anhörung am 30.08.2014
  3. Versand der Anhörung am 01.09.2014
  4. schludriger Postbote, der die Anhörung nicht zustellt
  5. Erlass des Bußgeldbescheides am 29.11.2014 mit gleichzeitigem Versand
  6. Postlaufzeit 14 Tage => der Bußgeldbescheid trudelt am 12.12.2014 ein

Dann sind insgesamt 6 1/2 Monate zwischen Tat und Bußgeldbescheid vergangen, aber die Punkte 2.,4. und 5. müssen dazu jeweils am Ende ihres zulässigen Zeitraums passieren, bzw. überhaupt eintreten.

Wenn eine Adressermittlung wegen Umzugs dazu kommt, dann darf das Ganze noch länger dauern.

 

Aber ich halte das für so unwahrscheinlich, dass ich mich auch nach drei Monaten schon über die eingetretene Verjährung freuen würde.

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Biber, das ist eben genau der Punkt, den ich nie verstanden hatte...

Ich las in den Untiefen des Internets, die Anhörung müsse in den Akten vermerkt sein. Soweit okay...aber doch wohl innerhalb einer bestimmten Frist und nicht irgendwann...und auch dann sollte der Betreffende doch wissen, dass ihm ein Anhörungsfragebogen zugeht. Sonst hat er doch keine Ahnung, dass da was in den Akten steht, wenn 3 Monate und 14 Tage rum sind, freut sich über die Chance, nochmal davongekommen zu sein...

Nur der Vollständigkeit halber: für die wirksame Auswirkung des Anhörungsbogens (also die Verjährungsunterbrechung) reicht die Anordnung dieses Bogens - ob der Dich dann erreicht oder nicht, spielt keine Rolle. Dementsprechend muß der Betroffene nicht unbedingt wissen, daß es diesen Bogen gibt.

 

Hintergrund der Geschichte: die allermeisten Briefsendungen kommen problemlos beim Empfänger an. Der finanzielle Aufwand, jeden Anhörungsbogen per Einschreiben oder gar per PZU zu schicken, wäre unverhältnismäßig. Kommt tatsächlich mal ein Anhörungsbogen nicht an, hat der Betroffenen immer noch die Möglichkeit, auf den (nahezu) zwangsläufig folgenden Bußgelbescheid zu reagieren. Übrigens dürfte die Chance, davonzukommen, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt, noch geringer sein als die der Nicht-Zustellung des Anhörunsgbogens.

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... aber an dem Tag..naja, jedenfalls blitzte es plötzlich einmal von oben.

Bist Du dir auch völlig sicher, daß es eine Verkehrsüberwachungskamera war, die da blitzte? Ist sie in blitzer.de eingetragen?

 

Bis heute habe ich kein Schreiben.

Das ist so ähnlich wie hier. Kommt hin und wieder vor.

 

für die wirksame Auswirkung des Anhörungsbogens (also die Verjährungsunterbrechung) reicht die Anordnung dieses Bogens - ob der Dich dann erreicht oder nicht, spielt keine Rolle.

Zustände sind das - wie im öffentlichen Dienst. :mecker::rofl:

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Hallo, Ihr Lieben,

 

ich danke Euch allen für Eure Antworten!

 

Ich scheine wirklich Glück gehabt zu haben. Als ich das meiner Freundin erzählte, meinte sie, sie sei schon des Öfteren geblitzt worden, aber mindestens 3 x habe sie keine Post erhalten....also ein Hoffnungsschimmer für alle, die in die "Falle" gegangen sind. Meine Freundin wohnt allerdings nicht in meiner Gegend, und hier scheint sowas wirklich selten zu sein.

 

Zu Deiner Frage, gerre, ob es eine Verkehrsüberwachungskamera war: keine, die bei Blitzer.de eingetragen ist. Gibt es Kameras, die an der Ampelanlage direkt befestigt sind? Der Blitz kam jedenfalls von oben - und nein, kein Gewitter...

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Der Blitz kam jedenfalls von oben - und nein, kein Gewitter...

...sondern ein deutlicher göttlicher Hinweis darauf, dass Du das, was Du schon immer an Gutem tun wolltest, endlich tust.

 

Ja, Du weißt selbst, was damit gemeint ist und soll daher hier nicht öffentlich ausgebreitet werden....

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