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Kurz Nach Einer Kurve Gelasert


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Hallo Liebe geblitzte und die, die noch geblitzt werden,

ich bin heute mit 78 bzw. abzl. Toleranz mit 75 gelasert worden, wo nur 50 km/h erlaubt sind, an der Strecke ist eine Halle wo öfters Partys gefeiert werden, daher ist dort vermutlich 50 KM/h, anders könnte ich mir die dort unnötige Begrenzung auf 50 km/h nicht erklären.

 

Nun zu meiner Frage, ich wurde aus einem Auto heraus gelasert, ist dies zulässig? Das Messgerät zeigte 319,9 m, aufgeschrieben wurde nur 319 m. Gelasert wurde ich direkt nach einer Kurve. Kann ich da vllt. was raus stricken?

 

Aus der Hand herraus Lasern ist ok?

 

Ich habe nichts zugegeben und würde mir zunächst mal das Einmessprotokoll und die Eichunterlagen zukommen lassen.

 

Vielen Dank im vorraus.

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Hallo Maffie86,

 

die Messung aus dem Fahrzeug heraus sollte kein Problem darstellen. Lediglich dann, wenn mit Laserpatrol durch die Scheibe gemessen worden wäre, verstiesse dies gegen die Bedienungsanleitung. Jedoch kommt in solchen Fällen selten ein Messwert zustande.

Somit ist die Fahrereigenschaft festgestellt. Was soll der Quatsch mit Einmessprotokoll und Eichunterlagen? Glaubst Du, dass die Beamten auf dem Baum schlafen und keine Zahlen kennen?

Das Ding ist durch, zahlen und gut.

 

Beste Grüße

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Hallo u14324,

 

vielen Dank für deine Antwort, ein Laserpatrol wars glaube ich nicht, hier mal ein gegoogletes Foto, es war so ein Gerät allersdings ohne Griff, er hielt es wie ein Fernglas.

 

Habe von bekannten gehört, das einige Geräte hier im Kreis nicht geeicht sind, bzw. oftmals nicht eingemessen wird. Bevor eine Messung durchgeführt werden darf, muss das Gerät eingemessen werden.

 

Viele Grüße

 

Maffi1986

Edited by Gast225
Bild aus Urheberrechtsgründen entfernt
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Das Gerät ist ein Riegl FG 21-P.

 

Nun zu meiner Frage, ich wurde aus einem Auto heraus gelasert, ist dies zulässig? Das Messgerät zeigte 319,9 m, aufgeschrieben wurde nur 319 m. Gelasert wurde ich direkt nach einer Kurve. Kann ich da vllt. was raus stricken?

1. aus dem Auto heraus darf gelasert werden.

2. es muß nicht zwingend auch die Dezimalstelle protokolliert werden.

3. es darf auch direkt nach einer Kurve, ja sogar in einer Kurve gelasert werden.

=> daraus läßt sich nichts stricken.

 

Aus der Hand herraus Lasern ist ok?

Wenn absolut freihändig, gäbe es einen guten Ansatz, da dabei eine Verwacklungsfreie Messung kaum möglich sein dürfte. Im Auto aber wird das Gerät regelmäßig auf das Lenkrad aufgelegt. Und das wiederum geht recht gut.

 

Ich ... würde mir zunächst mal das Einmessprotokoll und die Eichunterlagen zukommen lassen.

Ähm... nö. Die bekommst Du idR nicht. Dazu wirst Du wohl einen Anwalt bemühen müssen.
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Hallo,

 

Hier nochmal ein interessanter Beitrag, kann natürlich auch nur verkaufstaktik sein

spätestens nach dem Satz

Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen? Beauftragen Sie nicht irgendwen! Beauftragen Sie uns!

sollte man ins Grübeln kommen.

 

Grundsätzlich hat der Hr. RA natürlich recht. Es kann zu Fehlbedienungen/formalen/technischen Fehlern kommen.

Was der Hr. verschweigt ist, mit welcher Häufigkeit das passiert und was es kosten kann, wenn das Gericht - weil das entscheidet - ein Entscheidung zu Ungunsten des Mandanten fällt.

Weil - egal wie das ausgeht - der Anwalt bekommt immer sein Geld.

 

Die erste und - IMHO - wichtigste Frage die Du Dir stellen und ehrlich beantworten solltest:

War ich tatsächlich zu schnell, könnte der gemessenen Wert hinkommen und gibt es da wirklich das Limit ?

Wenn Du diese Frage mit JA beantworten mußt, dann würde ich sagen : zahlen bringt Frieden...

Es wird Dich niemand fragen, ob das Limit gerechtfertigt ist.

 

Wenn Du Dir - warum auch immer - also sicher bist, dass an der Messung was nicht stimmen kann

(also kein Schild, Geschwindigkeit technisch nicht möglich etc.) dann kannst Du das sicher prüfen lassen.

Wie Bluey schon geschrieben hat wirst Du dazu aber einen Anwalt brauchen, weil mit bloßen Vermutungen wirst Du vor Gericht nicht weit kommen.

Aber: Ohne Rechtschutzversicherung kann Dich der Spaß nacher durchaus einen 4-stelligen Euro-Betrag kosten.

 

Gruß,

AnReRa

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Also es wurde freihändig gelasert , da wurde nichts aufs Lenkrad gelegt, der Polizist der gelasert hat, saß auf dem Beifahrersitz.

 

Naja, bis zum Gericht will ich es nicht kommen lassen, ich warte auf den Anhörungsbehörden, werde dann was dazu schreiben, und wenn vor Gericht geht, werde ich das vorher bezahlen und aus der Welt schaffen. Hatte schon 1-2 mal Glück gehabt und die Sachen wurden fallen gelassen.

 

Vielen Dank für eure Antworten.

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Also es wurde freihändig gelasert , da wurde nichts aufs Lenkrad gelegt, der Polizist der gelasert hat, saß auf dem Beifahrersitz.

Dort kann man das Gerät aufs Armaturenbrett auflegen. Freihändig lasern ist - IMO und nach eigenen Versuchen - nahezu unmöglich.
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Dort kann man das Gerät aufs Armaturenbrett auflegen. Freihändig lasern ist - IMO und nach eigenen Versuchen - nahezu unmöglich.

 

Ja, freihändig ist es mir auch nicht gelungen, weder mit der Truspeed noch mit der Riegl... ;)

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Salve,

 

also wenn es auf der Beifahrerseite auf der Armaturentafel gelegen hat, dann müssen sie nach meinem Verständnis durch die Scheibe gelasert haben, was gegen die Bedienungsanleitung verstoßen würde..... :closedeyes:

 

Grüße

Wolle

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was gegen die Bedienungsanleitung verstoßen würde..... :closedeyes:

 

Das hast Du jetzt schon 2 mal geschrieben.

Mal abgesehen davon, dass ich noch nie eine solche Bedinungsanleitung gesehen habe - Du ja offenbar schon - würde das nur bedeuten, dass es sich nicht um ein "standardisierte Messung" handelt. Das bedeutet nicht(!) dass die Messung per se ungültig ist, sondern nur, dass diese im Zweifelsfall genauer untersucht werden muß. Nur ist die Physik eindeutig und es spielt - innerhalb der 3% Toleranz - eben überhaupt keine Rolle ob da eine Scheibe dazwischen ist, wenn denn das Gerät den eine Entfernung/Geschwindigkeit anzeigt.

Mancher muß das halt erst mit einer 4-stelligen Eur Summe erklärt bekommen.

 

Gruß,

AnReRa

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also wenn es auf der Beifahrerseite auf der Armaturentafel gelegen hat, dann müssen sie nach meinem Verständnis durch die Scheibe gelasert haben, was gegen die Bedienungsanleitung verstoßen würde..... :closedeyes:

Kurz: das ist falsch. Man kann und darf durch die Windschutzscheibe lasern.
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Hallo, Wolle63,

 

Du hast absolut recht mit der Aussage, dass nicht durch die Scheibe gelasert werden darf, bzw. dass solche Messungen nicht verwertet werden dürfen.

 

Damit ist aber nicht die Scheibe des Streifenfahrzeugs gemeint, sondern die Scheibe z. B. eines entgegenkommenden Fahrzeugs mit dem Zweck, das hinter diesem fahrende Fahrzeug anzumessen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Also es wurde freihändig gelasert , da wurde nichts aufs Lenkrad gelegt, der Polizist der gelasert hat, saß auf dem Beifahrersitz.

 

Muss ja auch nicht zwingend. Manche haben auch eine Schulterstütze dran.

 

http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2445896169.jpg?t=1393003585

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Kurz: das ist falsch. Man kann und darf durch die Windschutzscheibe lasern.

Zum LaserPatrol:

 

Anlage zum Zulassungsschein Nr.: 1.63-18.11/94.03/Leica vom 07.09.1994 (Seite 5)

 

4 Besondere Zulassungsbedingungen

4.2 Aufstellung

Absatz 2: Messungen aus einem Fahrzeug durch die Windschutzscheibe oder durch sonstige Scheiben sind nicht zugelassen.

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  • 4 weeks later...

Vielen Dank für die Vielen Antworten,

 

auf anfrage wie und womit geblitzt wurde, bekam ich folgende Antwort:

"Ihr Fahrzeug wurde gemessen mit einem Lasermessgerät der Marke Riegl
FG21-P, Gerätenummer S 2100937 (geeicht bis 12/2014). Die Messentfernung
betrug 318 Meter."

 

Das Gerät hat der Polizist frei in der Hand gehalten wie ein Fernglas, eine Hand links, eine Hand rechts, eine Stüze habe ich nicht gesehen, es wurde auch nicht aufs Amaturenbrett gelegt.

 

Viele Grüße

 

Maffi

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Hallo,

 

wie passt das

 

ich wurde aus einem Auto heraus gelasert

und das

 

Das Gerät hat der Polizist frei in der Hand gehalten wie ein Fernglas

zusammen ?

 

U.U. hat der Cop einfach die Ellenbogen auf' den Fensterrahmen aufgelegt ?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Du auf 300m - ohne zu wissen das da eine Messung stattfindet - auf solche Details geachtet hast. Ist aber auch egal:

Technisch ist es nunmal so, dass wenn ein Meßwert/Entfernung angezeigt wird, dann hat das Gerät auch in dieser Entfernung ein sich bewegendes Objekt registriert. Wenn Du jetzt alleine auf weiter Flur warst, gibt es daran kaum etwas zu rütteln.

Es gibt m.W. keinen Zwang irgendeine Art von Auflage/Stativ zu verwenden.

 

Gruß,

AnReRa

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Als der Polizist mich aufgeschrieben hat, habe ich den nächsten Laservorgang beobachtet.

 

Er hat auf dem beifahrer Sitz gesessen und das gerät mit beiden Händen Links und Rechts vom Gerät gehalten, ich weiß nicht was man daran nicht verstehen kann. Das Fahrzeug stand bergab, somit war ein Auflegen auch nicht möglich, generell wurde ich Bergauf gelasert. Nicht auf den Fensterrahmen sondern durch seine Windschutzscheibe, seine Seitenscheibe war zu, er hat aus dem geschlossenem Auto gelasert. Ich habs hier mal Skizziert.

post-38392-0-00927600-1404327893_thumb.png

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Hallo, Maffi1986,

 

vermutlich hat er sich auf dem Armaturenbrett oder auf den angewinkelten Knien abgestützt.

 

Selbst, wenn er freihändig gemessen hat, ist die Messung in Ordnung, wenn das Gerät keine Fehlmessung durch Verwackeln anzeigt.

 

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass das Gerät per Stativ, mit einem Handgriff oder anderweitig aufgelegt werden muss, um ordnungsgemäß zu messen.

 

Durch das Eigengewicht des Gerätes wird man jedoch von vornherein nicht all zu viele Messungen ohne Auf - bzw. Abstützen des Lasergerätes durchführen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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habe ich den nächsten Laservorgang beobachtet.

Aha. Also kannst Du nur vermuten, dass die Messung genauso gelaufen ist.

War die beobachtet Messung auch über 300m ?

 

Er hat auf dem beifahrer Sitz gesessen und das gerät mit beiden Händen Links und Rechts vom Gerät gehalten.

Das ist zumindest besser als freistehend.

 

Gruß,

AnReRa

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