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Mainz: Blitzen Zu Lasten Der Verkehrssicherheit?


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Siehe den Bericht hier:

 

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/fuer-bessere-blitzerfotos-verkehrsschilder-zugehaengt-stadt-mainz-gibt-fehler-zu_14135496.htm#3

 

Sehr aufschlußreich sind auch die Kommentare zum Artikel. IMHO muß das Recht zu Blitzen in Rheinland-Pfalz unbedingt wieder zur Polizei zurückverlagert werden; die optionale generelle kommunale Erlaubnisübernahme seit ca. 2011 stellt sich immer mehr als Fehlschlag heraus. Derartige Exzesse, wie sie im Artikel und den Kommentaren angeführt werden, gab es früher nicht. Und von überproportionalen Unfallzahlenrückgängen an den Blitzerstandorten (falls "Unfallschwerpunkt" überhaupt noch ein Kriterium sein sollte) ist mir auch nichts bekannt.

 

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Umstrittene Maßnahmen schön und gut; hier aber hat wohl jemand den Schuss nicht gehört. Zumal irgendwelche zivile Blitzer keine Kompetenzen haben Verkehrsschilder abzuhängen. Das war also nicht nur dämlich und brachte eine abstrakte Gefahr sondern das war auch noch verboten. Blitzen als Teil der Verkehrsüberwachung. Aber bitte mit Sinn und Hirn.

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Geht natürlich überhaupt nicht und hat hoffentlich auch Konsequenzen für die Hanseln. Jetzt aber auf alle Kommunalen Angestellten zu verallgemeinern macht natürlich keinen Sinn. Es gibt überall Leute die so einen Unfug machen, auch bei der Polizei...

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Zumal irgendwelche zivile Blitzer keine Kompetenzen haben Verkehrsschilder abzuhängen.

So stimmt's.

 

Das es Recht statt Kompetenz heißen müßte, sei dann nur noch am Rand erwähnt.

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Zumal irgendwelche zivile Blitzer keine Kompetenzen haben Verkehrsschilder abzuhängen.

So stimmt's.

 

Das es Recht statt Kompetenz heißen müßte, sei dann nur noch am Rand erwähnt.

 

 

Danke für deine Verbesserung und Belehrung. Aber leider bist du nicht so schlau, wie du vorgibst

  • das Streichen des Wortes "zivil". Es ist in Deutschland so, dass für das Aufstellen, Abbauen und damit auch Zuhängen von Verkehrsschildern die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist (45 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde wird durch Landesgesetze bestimmt. Es gibt also 16 verschiedene gesetzliche Lösungen. Durch das Wort "zivil" habe ich eine Hintertür offengelassen, die du, vermutlich bewusst, geschlossen hast. Die Polizei ist nämlich nicht zivil. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Polizei Kompetenzen hat, Verkehrsschilder bei Gefahr im Verzug abzuhängen. Dazu müsste man im jeweiligen Landesrecht nachschauen.
  • Kompetenzen bedeutet ein Recht zu haben, zuständig zu sein, fachliche Qualifikation zu haben.
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Moin Moin

 

 

...dass die Polizei Kompetenzen hat, Verkehrsschilder bei Gefahr im Verzug abzuhängen.

Wie würdest du denn in diesem Fall die GiV begründen?

 

 

Gruß

 

In diesem gar nicht.

Es ging jedoch um die Streichung in meinem Beitrag.

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Danke für deine Verbesserung und Belehrung.

Gern geschehen. Traurig genug, daß Du Polizist es nicht besser weißt. Noch trauriger, daß und wie Du versuchst, Dich dann mit irgendwelchem zusammenhanglosen, fallfremden Geschwurbel aus der Affäre zu ziehen.

 

Aber leider bist du nicht so schlau, wie du vorgibst

Üblicherweise würde ich auf solche Kommentaren mit Solange ich noch schlauer bin als Du, ist alles tutti antworten. Aber in diesem Fall würde ich mich damit ja quasi selbst disqualifizieren.

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Es ging jedoch um die Streichung in meinem Beitrag.

 

 

[mod]

Bitte belege, dass in deinem Beitrag etwas gestrichen wurde, der Verursacher wird dann entsprechend sanktioniert. Solltest du das nicht belegen koennen, etwa weil es einfach eine unrichtige Aussage ist, dann unterlasse doch bitte derart diskriminierende Aeusserungen! Danke.

[/mod]

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Es ging jedoch um die Streichung in meinem Beitrag.

[mod]

Bitte belege, dass in deinem Beitrag etwas gestrichen wurde, der Verursacher wird dann entsprechend sanktioniert. Solltest du das nicht belegen koennen, etwa weil es einfach eine unrichtige Aussage ist, dann unterlasse doch bitte derart diskriminierende Aeusserungen! Danke.

[/mod]

 

 

Biber hat in "Geschrieben 17 Mai 2014 - 22:55" das Wort "zivile" gestrichen.

Daraufhin erfolgte "Geschrieben Gestern, 08:14" meine Antwort, dass das Wort "zivile" im Ursprungsbeitrag richtig war, dass es Kompetenzen für die Polizei geben kann, dazu müsste man jedoch 16 Ländergesetze über die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei in dem sachlichen Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörden durcharbeiten. Auf Sobbels Nachfrage nochmal klargestelt, dass es die geben kann - hier im konkreten Fall jedoch wohl eine solche Ausnahmesituation nicht vorgelegen haben mag, selbst wenn die Polizei geblitzt hätte.

 

Die Streichung durch Biber nervt, zumal er die noch um eine unrichtige Verbesserung des Wortes Kompetenz erweitert hat (dazu habe ich oben auch geantwortet).

Einen Modeingriff in diesem Fall halte ich für überzogen; sinniger wäre es bei Beleidigungen, bei Verschleppungen ins OT, bei Bashing, etc - hier war Biber ja noch am Thema, ist nur etwas übereifrig in die Besserwisserei gestartet.

 

Grundsätzlich sollte man jedoch als Regel einführen, wenn etwas zitiert wird, das Auslassungen durch Punkte und und Veränderungen durch einen Hinweis zu Kennzeichnen sind.

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'Biber' hat in deinem Beitrag nichts gestrichen. Er hat den Beitrag zitiert und darin - im Zitat - eine transparente Aenderung angebracht. Er hat also weder deinen Beitrag geaendert, noch hat er ein Zitat verfaelscht. Dieses zur Erlaeuterung, Herr Oberlehrer.

 

Und nun wieder back to topic, bitte.

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Danke für deine Verbesserung und Belehrung. Aber leider bist du nicht so schlau, wie du vorgibst

  • das Streichen des Wortes "zivil". Es ist in Deutschland so, dass für das Aufstellen, Abbauen und damit auch Zuhängen von Verkehrsschildern die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist (45 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde wird durch Landesgesetze bestimmt. Es gibt also 16 verschiedene gesetzliche Lösungen. Durch das Wort "zivil" habe ich eine Hintertür offengelassen, die du, vermutlich bewusst, geschlossen hast. Die Polizei ist nämlich nicht zivil. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Polizei Kompetenzen hat, Verkehrsschilder bei Gefahr im Verzug abzuhängen. Dazu müsste man im jeweiligen Landesrecht nachschauen.
  • Kompetenzen bedeutet ein Recht zu haben, zuständig zu sein, fachliche Qualifikation zu haben.

 

 

Das ist leider auch nicht ganz richtig. Für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist der Straßenbaulastträger zuständig, nicht die Straßenverkehrsbehörde (§ 45 Abs. 5 StVO). Dazu gehört auch das "Zuhängen". Der Straßenbaulastträger tut dies, soweit er nicht selbst zuständig ist (§ 45 Abs. 2 StVO), auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

Für die grundsätzlichen Befugnisse der Polizei braucht man in diesem Zusammenhang mitnichten im Landesrecht nachsehen; diese sind in § 44 Abs. 2 StVO geregelt.

 

Für landesrechtliche Regelungen bleibt insoweit nur noch zur Bestimmung der Zuständigkeiten Platz. Dies kann z. B. die Frage der Definition betreffen, wer "Polizei" ist (in Bayern z. B. auch die Feuerwehr), wer Straßenbaulastträger bzw. Straßenbaubehörde ist, und wer die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahrnimmt.

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zumal er die noch um eine unrichtige Verbesserung des Wortes Kompetenz erweitert hat (dazu habe ich oben auch geantwortet).

Nein, habe ich nicht. Und eine Antwort auf Deine Antwort habe ich mir allein deshalb erspart, weil eine Diskussion darüber mit Dir sinnlos ist.

 

Und weil es genauso sinn- wie hoffnungslos ist, Dir Fragen zu stellen, habe ich auch nich nachgefragt, wie die Regelung für die Berechtigung der Polizei zum Verhängen von Verkehrsschildern im Landesrecht Deines Bundeslandes geregelt ist. Du darfst diesen Satz aber als Aufforderung betrachten, uns darüber aufzuklären.

 

Das Dein ganzes Geschwurbel mit dem hier diskutierten Fall per se nichts zu tun hat, hatte Sobbel ja dankenswerterweise bereits geklärt.

 

Grundsätzlich sollte man jedoch als Regel einführen, wenn etwas zitiert wird, das Auslassungen durch Punkte und und Veränderungen durch einen Hinweis zu Kennzeichnen sind.

Sehr schön. Und wo genau war jetzt Dein Problem?

 

Müsste es nicht heißen "Danke für die Richtigstellung"?

Ist das jetzt nicht eine unrichtige Verbesserung des Wortes Ergänzung?

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...und hat hoffentlich auch Konsequenzen für die Hanseln.

 

@squirm: Was für Konsequenzen? "Dümmster Mitarbeiter" das Monats am schwarzen Brett in der Abzockzentrale? Das waren schon Oberschlaulis oder gehört ein schwarzes Schilderabdecktuch zum Zubehör des Blitzanlagenherstellers, um seine Blitzfotoschwächen abzuschwächen?

 

Jetzt aber auf alle Kommunalen Angestellten zu verallgemeinern macht natürlich keinen Sinn. Es gibt überall Leute die so einen Unfug machen, auch bei der Polizei...

 

Doch doch. Die Kommunen hätten niemals den Freibrief zur Überwachung des fließenden Verkehrs erhalten dürfen. Cop-Unfug gibt es zwar klar auch massig, ist dann aber in e i n e r staatlichen, hoheitlichen (Beamten-)Hand.

:nolimit:

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