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Über Geschlossenen Bahnübergang Gefahren


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Hallo,

ich bin vor knapp 2 Monaten mit meinem Fahrrad Mittags zum einkaufen gefahren. Auf der Strecke ist ein Straßenbahnübergang, bei dem die Ampel dann auf Rot geschaltet hat. Während alle anderen Radfahrer einfach weitergefahren sind, bin ich stehen geblieben und Hab gewartet bis die Schranke unten war. Nach ca. 5min und keiner Straßenbahn habe ich mich vergewissert ob eine Bahn kommt, was dort wirklich sehr gut einzusehen ist und es war weit und breit nichts zu sehen. Als ich schon fast drüber war hupte mich von hinten die Polizei an, welche ich vorher nicht gesehen Hab und ist mir dann hinterher gefahren. Die Straßenbahn kam dann nachdem ich schon wieder fast 5min mit der Polizei geredet habe.

Gestern kam jetzt der Bescheid mit 350 und 4 Punkten.

Es gab zu der Zeit auch Störungen an diesem übergang, was ich durch einen Zeitungsartikel beweisen kann. Hab ich eine Chance dagegen Einspruch einzulegen?

Schonmal vielen Dank für evtl. Antworten.

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Moin Moin

 

Es gab zu der Zeit auch Störungen an diesem übergang, was ich durch einen Zeitungsartikel beweisen kann.

Was für Störungen willst du denn beweisen?

Selbst wenn der Übergang wegen einer Störung unberechtigt geschlossen war (was du bei der "Tat" ja nicht wusstest), wäre der Verstoß begangen.

 

 

Sei froh, daß dir nach der Wartezeit nicht Vorsatz vorgeworfen wurde, die 350/4 ist fahrlässige Begehung.

 

 

Gruß

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Als ich schon fast drüber war hupte mich von hinten die Polizei an, welche ich vorher nicht gesehen Hab und ist mir dann hinterher gefahren.

Die Cops waren aber auch nicht gerade risikoscheu, wenn ich das richtig verstehe.

 

Gruß, Pedro.

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Ja, die sind auch über den geschlossenen Übergang gefahren.

 

 

Dir dürfen das.

 

(jetzt werd ich mal was verrücktes sagen:)

 

Grundsätzlich sollte man das aber als Cop nicht machen.

Ich hät's wahrscheinlich nicht gemacht.

 

Jedoch ist Straßenbahn anders als richtige Bahn.

 

 

Es gab zu der Zeit auch Störungen an diesem übergang, was ich durch einen Zeitungsartikel beweisen kann. Hab ich eine Chance dagegen Einspruch einzulegen?

 

Nein. Selbst wenn es diese Störungen gab und selbst wenn eine Störung vorgelegen hätte (was aber nicht war - Straßenbahn ist ja gekommen), hättest du anders handeln müssen; bis sich dann irgendwann die legale Option ergäbe rüber zu fahren.

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Auch wenn das alles wirklich so passiert sein sollte empfehle ich den Tread zuu schließen :) So viele Steilvorlagen für Antworten findet man selten. Wer einen Streifenwagen übersieht der neben einen steht, übersieht auch schon mal ein Schienenfahrzeug.

 

Ansonsten: Gratulation, das war ein 6'er im Lotto. Wie oft passiertes, das man sowas ahndet? 1 mal in 10 Jahre in ganz Deutschland?

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Nach ca. 5min und keiner Straßenbahn habe ich mich vergewissert ob eine Bahn kommt, .... Die Straßenbahn kam dann nachdem ich schon wieder fast 5min mit der Polizei geredet habe.

Na toll! Da lassen Bahnbedienstete die VT einfach mal so 10 min. warten, bis endlich eine Straßenbahn vorbeikommt. In welcher Taktzeit fährt die Linie denn? Und wie heißt das verpennte Kaff, in dem sowas vorkommt?

 

 

Ja, die sind auch über den geschlossenen Übergang gefahren.

Da begehen Cops einen "350/4" Verstoß, um einen ebensolchen zu ahnden. Mittels polizeilichen Sonderrechten zeigen sie, daß sie über dem Gesetz stehen und Verkehrsregeln für sie nur ein feuchter Kehricht sind. Du hättest eben nicht nur auf die nicht vorhandene Tram achten müssen, sondern auch auf Polizisten in der Umgebung. Von denen gehen die meisten Gefahren für VT aus.

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Da begehen Cops einen "350/4" Verstoß, um einen ebensolchen zu ahnden. Mittels polizeilichen Sonderrechten zeigen sie, daß sie über dem Gesetz stehen und Verkehrsregeln für sie nur ein feuchter Kehricht sind.

 

 

Dass das nun ein ziemlich ausgemachter Unfug ist, den du da verzapfst, sollte eigentlich auch dir selbst klar sein......

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Vor zwanzig Jahren bin ich auch mal mit dem Fahrrad über einen geschlossenen Bahnübergang gefahren.

Damals noch eingleisige Bahnstrecke und Güterzug war gerade durchgefahren.

Ich bin dann hinter dem letzten Güterwaggong bei geschlossener Bahnschranke rübergefahren.

Leider habe ich den Hippo unserer Stadt nicht gesehen. Der stand auf der anderen Seite und wurde durch die Waggongs verdeckt.

Ich habe dann nur noch Vollgas gegeben. Der Hippo ist mir noch nachgerannt und wollte mich stoppen, war aber zu schnell.

Wenn man schon an geschlossenen Bahnschranken mit dem Fahrrad vorbei fährt, dann sollte man sämtliche Schleichwege kennen um Streifenwagen und Polizei zu Fuß davon zu fahren.

Aber Achtung es gibt dabei eine harte Auslese. Jahre später wurde an diesem bewusten Bahnübergang ein Radler vom Zug totgefahren.

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Moin Moin

 

 

Mittels polizeilichen Sonderrechten zeigen sie, daß sie über dem Gesetz stehen und Verkehrsregeln für sie nur ein feuchter Kehricht sind.

 

Ja - und es macht spass.

 

Schön, dass Du zumindest in Deinem Beruf etwas Spaß hast, wenn schon Dein Privatleben nur semilustig ist, nicht wahr Sobbel?

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Dass das nun ein ziemlich ausgemachter Unfug ist, den du da verzapfst, sollte eigentlich auch dir selbst klar sein......

Warum? Weil Du es mir nicht erklären kannst! :mad::licht:

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@Eribär, dann frag doch Sobbel ob es in seinem Privatleben semilustig ist. Ich habe bisher keinen Anhaltspunkt dafür in seinen Beiträgen gelesen - wenn es dich jedoch interessiert, dann frag ihn. Ich fände es schade für sein Privatleben. Spaß sollte man im Privat- und Berufsleben haben.

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Dass das nun ein ziemlich ausgemachter Unfug ist, den du da verzapfst, sollte eigentlich auch dir selbst klar sein......

Warum? Weil Du es mir nicht erklären kannst! :mad::licht:

 

 

Du taetest mir echt leid, wenn man dir das auch noch erklaeren muesste - aber verwundern wuerde es mich nicht.

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Du taetest mir echt leid, wenn man dir das auch noch erklaeren muesste

Du drückst dich immer noch darum herum, eine Erklärung zu schreiben - schließlich könntest Du dabei deine Denkfehler und Verschrobenheiten offenbaren. Fallen eigentlich Chinesen auf solche Psychotricks herein? :sneaky:

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Du drückst dich immer noch darum herum, eine Erklärung zu schreiben

Ganz allgemein und ohne HarryB vorgreifen zu wollen: man muß nicht über jedes Stöckchen springen, das einem irgendjemand hinhält.

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Gab es nicht mal ne Wartezeit an einer Ampel falls die nicht auf grün springt?

 

Wenn die Anlage einen beweisbaren Defekt hatte ist sie doch wie eine rote Ampel zu behandeln, oder?

 

http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/3239194-44852-ampel-auf-dauerrotwie-lange-muss-man-war.html

 

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2009-Texte/fpx-09-07-374-Ampeldefekt.htm

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Wenn die Anlage einen beweisbaren Defekt hatte ist sie doch wie eine rote Ampel zu behandeln, oder?

Denkbar wäre ein solche Argumentation vielleicht.

Aber bestimmt muessten dann deutlich längere Standzeiten zugrunde gelegt werden

 

Bei uns in der Nähe ist ein Bahnübergang an einer Durchgangsstraße, da kommt es regelmäßig vor, dass der Zug etwa 50 m vor dem Übergang an einem roten Signal wartet, aber die Schranke bleibt - aufgrund irgendwelcher kuriosen Regeln in Verbindung mit einem fernbedienten Übergang - eben doch geschlossen. Hat lt. einem Bekannten was damit zu tun, dass pro Segment immer nur ein Zug unterwegs sein darf. Wenn der Beginn eines Streckensegmentes dann im Bereich eines Übergangs liegt, bleibt die Schranke geschlossen, obwohl der erste (kurze) Zug schon lange durch ist und da der nächste schon im Segment vor der Schranke ist muß diese geschlossen bleiben (obwohl der Übergang eigentlich frei wäre). Das kann schon locker mal 10 Minuten dauern. Interessant ist das auch bei einer Schranke kurz hinter einem Bahnhof. Die Regel unterscheidet nämlich nicht, ob der Zug im Bahnhof hält oder durchfährt. Ergo geht die Schranke auch zu, wenn der Zug (hier die S-Bahn) 5 Minuten Aufenthalt hat.

 

 

Abgesehend davon war die Anlage doch offensichtlich nicht defekt. Die Schranke ist - nachdem ein Zug durchgefahren war - korrekt aufgeganngen. Und die Cop's können das bezeugen.

Anders wäre es vermutlich, wenn da jetzt ein Bahnarbeiter aufgetaucht wäre und die Schranke manuell geöffnet hätte ..

 

Gruß,

AnReRa

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Ist OT, trotzdem: Gestern stand ich vor der geschlossenen "Halbschranke", Ampel natürlich "Rot". Endlich kam der Zug. Minutenlang passierte nicht. Ich wollte gerade die Halbschranke "umkurven", da kam der vermutlich verspätete Gegenzug durch...

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Wie lang ist die Wartezeit und wo steht dazu etwas?

 

hast Du den von mir verlinkten Artikel mit den Gerichtsurteil gelesen?

 

"Die Obergerichte haben entschieden, dass der Fahrzeugführer auch dann noch nicht von einer defekten Ampel ausgehen darf, wenn diese etwa drei Minuten lang rotes Licht zeigt (OLG Köln 29.04.1980 AZ 1 Ss 1037 B 7/79 in VRS 59 S. 454, OLG Hamm 10.06.1999 AZ 2 Ss Owi 486/99). Nach Ansicht der Richter muss das rote Licht erheblich länger als drei Minuten andauern, bevor eine Störung angenommen werden darf. Sicherheitshalber sollte man mindestens fünf Minuten warten, bevor man in die Kreuzung oder Einmündung einfährt. Dabei gilt, so das OLG Köln, der „extreme Misstrauensgrundsatz“. Man darf also nur mit äußerster Vorsicht weiterfahren, weil man davon ausgehen muss, dass andere Verkehrsteilnehmer GRÜN haben und vom Ampeldefekt nichts wissen. Die Weiterfahrt wird in diesem Fall nicht bußgeldrechtlich verfolgt. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, trägt der Rotfahrer die volle Haftung."

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Ich sag mal so: das Verfahren wird wohl in den meisten Fällen eingeleitet (außer die Polizei erkennt vor Ort das die LZA tatsächlich defekt ist). Dann kann das Verfahren tatsächlich eingestellt werden, wenn du im Widerspruch die Bußgeldstelle oder das Gericht überzeugt. ABER eine Schranke ist wohl noch ne Nummer anders als eine kleine Ampel, so dass dort vor dem Umfahren vielleicht noch weitere Pflichten auf den Fzfhr wirken könnten. Wie wäre es die Polzei anzurufen?

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eine Schranke zu umfahren ist extrem dumm. Und Dummheit wird bestraft. Nicht (nur) von der Polizei, sondern von von der Bahn. Und zwar der Lok.

Ich habe mal an einer Bahnstrecke gewohnt, wo ein Schleichweg über die Schienen führte.

Da die Schienen nur eine leichte Kurve aufwiesen, meinten manche Menschen, es käme kein Zug, und überquerten zu Fuss die Gleise. Aber manchmal hatte sie Unrecht.

Dort hat es regelmässig Unfälle gegeben. und wie ein Mensch nach einem Crash mit ner Lok aussieht, muss ich nicht weiter erläutern.

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Ich sag mal so, grds stehe ich bei einer Einsatzfahrt an der Halbschranke und warte bis sie hoch geht. Ich sag mal so, in einer Hierarchie ist geschlossene Schranke höher als Sonder- und Wegerecht; wobei es besondere Eilbedürftigkeit dann doch erfordern kann um die Schranke zu fahren. Ich hab's jedoch noch nie gemacht. Anders als rote Ampeln.

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