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Den von dir zitierten 70 StPO kenne ich, jedoch ist damit eben keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat bejaht sondern es sind Zwangsmittel und Kosten Auferlegung, aber das sagten wir ja oben schon (auch Fahrtenbuch).

 

Danke für diese klare Antwort. Besser kann man in meinen Augen nicht belegen, daß es sinnlos ist mit dir zu diskutieren.

Der Unterschied zwischen Strafe, Kostenauferlegung und Zwangsmittel ist für "Otto Normalverbraucher" belanglos. Er muss zahlen oder im schlimmsten Fall sitzen.

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Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht ob man eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht oder ob einem nur die Kosten auferlegt werden und man durch Haft und Ordnungsgeld gezwungen wird. Und ich denke, dass Otto Normalbürger das auch versteht.

Und sitzen ist nicht gleich sitzen. Strafsitzen oder Zwangssitzen macht schon einen Unterschied.

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Nett gedacht. Du behauptest jedoch dass das Schweigen im Ordnungswidrigkeitenrecht strafbar sei. Ich wüßte nicht wonach und frag deshalb nach. Vernehmender Staatsanwalt klingt jetzt eher nach Strafrecht - wir reden hier aber über eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn der Zeuge beim Richter schweigt, dann kann der Richter Zwangsmaßnahmen anordnen (Geld oder Haft) jedoch war ja die Aussage, dass sei strafbar und hier fragte ich nach, denn meines Wissens nach ist das nicht strafbar, auch wenn die Pflicht besteht sich zu äußern.

 

'Blaulichtern' wir hier wieder einmal mehr? Mal zu deiner gefaelligen Information (oder soll ich dich auch in der dritten Person anschreiben/-sprechen?): Erstens hat 'rth' nicht behauptet, dass Schweigen im Ordnungswidrigkeitenrecht strafbar ist, er hat es allgemein "behauptet" (siehe analog dazu deine Oberlehrerei in Sachen Verkehrsschilder abhaengen in einem anderen Thread) und zweitens beantworte doch bitte mal die Frage, was denn die Zwangsmassnahmen (Geld oder Haft) anderes sind als eine Strafe? Nur weil du bei beiden den Zusatz "-strafe" auslaesst, wird das noch i8mmer nicht herunter gesetzt, es ist und bleibt eine Strafe.

 

Nur weil etwas weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat ist, heißt das ja nicht, daß so ein Verhalten ohne Sanktionen bleibt.

Die Sanktionen die der § 70 StPO vorsieht sind recht heftig.

Unbestritten! Jedoch sagte rth, dass das strafbar sei. Ich wüßte nicht, wo das stehen soll und fragte nach. Und Nachteule behauptet, dass das ordnungswidrig sei und unterlegte sogar mit Paragrafen seine These. Ich wüßte jedoch nicht, wo das stehen soll und fragte nach, denn die Paragrafen belegen nur wann man schweigen darf und sagen nichts aus, wenn man schweigt obwohl man nicht darf. Den von dir zitierten 70 StPO kenne ich, jedoch ist damit eben keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat bejaht sondern es sind Zwangsmittel und Kosten Auferlegung, aber das sagten wir ja oben schon (auch Fahrtenbuch).

 

 

Ich waere dir sehr verbunden, wenn du dich endlich bemuehen wuerdest, diese 'Blaulichterei' zu unterlassen.....

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Ich waere dir sehr verbunden, wenn du dich endlich bemuehen wuerdest, diese 'Blaulichterei' zu unterlassen.....

Einmal sollten auch Mods keine Nicks verhunzen, zum anderen, wo er recht hat hat er recht.

 

Zwangsmittel sind nun mal keine Strafen sondern eben Mittel um etwas mit Zwang durchzusetzen. Auch dieses Thema hatten wir schon öfters. Zum Beispiel wenn es um das Zwangsmittel Erzwingungshaft bei Bußgeldern ging.

 

MfG.

 

hartmut

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Ach soooooo...... Bekommt der Delinquent eigentlich sein Zwangsgeld - ersatzweise die Zwangshaft - ersetzt, wenn er denn anschliessend aussagt? Und - um im deutschen Sprachgebrauch zu bleiben - wird er nicht mit dem Zwangsgeld bestraft, wenn er 'ne Aussage verweigert?

 

Uebrigens habe ich keinen Nickname verhunzt, ich habe ein Tu-Wort daraus gemacht, wenn du verstehst, was ich meine......

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Ich muss mich da nicht erst schlau machen, beides ist eine Bestrafung, Das sollte ausreichen. Es gibt nun mal nicht das Wort "zwangsbemassnahmbar', also sollte 'strafbar' wohl aussagekraeftig genug sein.

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beides ist eine Bestrafung,

 

Das ist falsch!

 

 

Es gibt nun mal nicht das Wort "zwangsbemassnahmbar', also sollte 'strafbar' wohl aussagekraeftig genug sein.

 

Lustiges Wort (Hervorhebung durch mich) Aber

  • "nichts sagen" im Owi-Recht ist nicht strafbar und nicht ordnungswidrig
  • das Verwaltungsrecht und das Verfahrensrecht kennt Zwangsmaßnahmen hier kommen in Betracht
  1. Zwangsgeld
  2. Zwangshaft
  • nicht in Betracht kommt hier
  1. unmittlerbarer Zwang

Das ist eben etwas gänzlich anderes als eine Strafe.

 

 

 

RTH schrieb, dass sei strafbar. Ich fragte nach, da mir keine Norm bekannt war. Im Ergebnis kann man feststellen, dass RTH sich geirrt hat.

Nachteule schrieb, dass sei ordnungswidrig. Im Ergebnis kann man feststellen, dass Nachteule sich geirrt hat.

 

Einzig kann das unerlaubte Schweigen (es besteht eine Pflicht sich zu äußern) zu Auferlegen der Kosten führen, zu Zwang zum Aussagen führen und/ oder im Verkehrsrecht mit der Auflage zu einem Fahrtenbuch enden.

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Ich muss mich da nicht erst schlau machen, beides ist eine Bestrafung, Das sollte ausreichen. Es gibt nun mal nicht das Wort "zwangsbemassnahmbar', also sollte 'strafbar' wohl aussagekraeftig genug sein.

Darauf zu antworten ist mir schlicht zu dumm.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich muss mich da nicht erst schlau machen, beides ist eine Bestrafung, Das sollte ausreichen. Es gibt nun mal nicht das Wort "zwangsbemassnahmbar', also sollte 'strafbar' wohl aussagekraeftig genug sein.

Darauf zu antworten ist mir schlicht zu dumm.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Das tut mir leid.

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Moin Moin

 

 

Bekommt der Delinquent eigentlich sein Zwangsgeld - ersatzweise die Zwangshaft - ersetzt, wenn er denn anschliessend aussagt?

Warum sollte er?

Er setzt doch die Ursache für die erfolgten Maßnahmen. Hätte ja nicht sein müssen.

 

Ich muss mich da nicht erst schlau machen, beides ist eine Bestrafung,

Wenn du dich schlau machen würdest, wäre es aber einfacher dir das zu erklären.

 

Ich gebe dir aber dahingehend recht, daß es dem Otto Normalbürger wurscht ist, warum man ihm in die Geldbörse greift oder warum er sitzt.

Er wird auch beides als Strafe empfinden, obwohl es rein juristisch unterschiedlich ist.

 

 

Ist schon ein Unterschied. Strafen werden bei bestimmter Höhe ins Vorstrafenregister geschrieben. Bei Owis nicht, das macht schon einen Unterschied.

Du hast überhaupt nicht verstanden welche Thematik gerade diskutiert wird.

 

Gruß

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Zum Beispiel wenn es um das Zwangsmittel Erzwingungshaft bei Bußgeldern ging.

Wieder mal eine sehr verkürzte Sachverhaltsandeutung.

 

 

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Moin Moin

 

Ich gebe dir aber dahingehend recht, daß es dem Otto Normalbürger wurscht ist, warum man ihm in die Geldbörse greift oder warum er sitzt.

Er wird auch beides als Strafe empfinden, obwohl es rein juristisch unterschiedlich ist.

Eben genauso sehe ich das. Wir sitzen hier nicht in einer juristischen Vorlesung und deshalb eben auch mein Einwand in Richtung Oberlehrer 'Blaulicht'......

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So Leute, um euch auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen - habe meinen Kollegen ans Messer geworfen (keine Sorge es gab keinen Streit oder sonstiges) -

er bekam einen Anhörungsbogen (siehe Anhang). Unter dem dritten Punkt steht in Klammern, dass es eine freiwillige Angabe ist, ob man sich nun "stellt" oder nicht.

Was hätte dies nun für Konsequenzen für uns wenn er nicht drauf eingehen wird, obwohl ich Ihn als Fahrer angegeben habe? Würde mich als Fahrzeughalter noch etwas erwarten?

Und nur so nebenbei - das Verfahren wäre in 7 Wochen verjährt (also falls es doch noch kreative Ideen gibt, immer her damit)

 

 

Danke im voraus!

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Du bist wohl aus dem Schneider. Nein keine Folgen, man muss sich nicht selbst belasten. Hier geht es ja auch nicht um eine Straftat wo man mit Reue Einsicht zeigen muss. Es ist ein Lumpiges Bußgeldverfahren. Tagesgeschäft. Strafe zahlen und gut ist

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