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Polizist Konnte Mir Das Messergebnis Nicht Zeigen


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Da hast Du natürlich absolut recht und die Nachfrage meinerseits war hier absolut fehl am Platz.

@Blaulicht: Antworten resp. Aussagen dieser (fragwürdigen) Qualität führen m. E. auch dazu, dass Dir hier im Forum so häufig ein heftiger Wind entgegenbläst. Du könntest, und das hielte ich für weitau

Vielleicht darf ich mal erläuternd eingreifen:  er meinte sicherlich, daß die Videomessung a) bei einem festgestellten Verstoß gesichert und natürlich auch verwertet und b) bei keinem Verstoß, also

Hallo, Ohnec,

 

obwohl das Vieraugenprinzip nicht zwingend vorgeschrieben ist, hat es sich trotzdem bewährt und wird so weit wie möglich angewandt.

 

Im Endeffekt heißt das:

 

Der Messbeamte liest die Werte (Geschwindigkeit und Entfernung) ab und gibt diese Daten an den Schreiber/Beobachter weiter, nebst dem Fahrzeug, das er gemessen hat.

 

Der Schreiber/Beobachter beobachtet zusammen mit dem Messbeamten, ob das richtige Fahrzeug angehalten wird, bzw. beide zusammen haben dieses Fahrzeug laufend im Blick, wenn sie hinterherfahren, um das Fahrzeug anzuhalten.

 

Gleichzeitig (das ist problemlos möglich) liest der Schreiber/Beobachter die Messwerte noch einmal vom Gerät ab und notiert diese, zusammen mit den Daten des Fahrzeugs, das gemessen wurde.

 

Jetzt kommt der Unterschied zwischen der Messung mit direktem Anhalten und dem Anhalten durch Hinterherfahren auf der Autobahn:

 

Beim direkten Anhalten gibt der Beamte, der das Fahrzeug anhält, das Kennzeichen an den Schreiber/Beobachter durch, damit dieser, falls noch nicht geschehen, das Kennzeichen sofort mit dem Messergebnis zusammen notieren kann.

 

Danach beginnt die nächste Messung.

 

Wenn wir auf der Autobahn hinter dem Fahrzeug herfahren und es dann anhalten, wird dem Betroffenen in aller Regel nach dem Anhalten das Messergebnis gezeigt (somit wieder zwei Augen mehr, die die Messung überprüfen können ab und an gibt es auch noch Mitfahrer, die das Ergebnis ebenfalls sehen wollen).

 

Vor Ort wird dann die Anzeige aufgenommen und das Messprotokoll komplett ausgefüllt, und dabei wird das Messergebnis auf dem Zettel noch einmal mit dem auf dem Gerät verglichen.

 

Danach wird dem Betroffenen die Anzeige zwecks Anhörung und Unterschrift vorgelegt, wobei ihm die Werte noch einmal genannt werden.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich bei diesen häufigen Abgleichen versieht, ist äußerst gering und ich habe selber noch nie von einem Fall gehört oder gelesen, in dem so etwas passiert ist.

 

Wie schon geschrieben: Die Fehler tauchen, wenn überhaupt, eher auf, wenn man etliche dieser Anzeigen schreibt und dann z. B. auf dem Messprotokoll irgendwo ein Häkchen vergisst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule: Ist ja sehr ehrenwert, wie Ihr die Prozedur "beamtensicher" erledigt, ist aber kein bundesweiter Standard, erst recht nicht bei der Polizei in Hintertupfingen. Und wenn ich da nur schon an die Thematik "Sichtkontakt (wegen Fahrerwechsel)" denke, auweia.

Die Technik einer Videobilddokumentation für die Riegl FG21-P ist doch schon längst verfügbar, es gibt doch das legendäre Video aus der Schweiz:

http://www.youtube.com/watch?v=ccBt72GOPTQ

Mir ist aber schon klar, dass sich Cops aus mehreren Gründen dagegen sträuben.

:nolimit:

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Ist ja sehr ehrenwert, wie Ihr die Prozedur "beamtensicher" erledigt, ist aber kein bundesweiter Standard, erst recht nicht bei der Polizei in Hintertupfingen.

Sag an: wieviel Lasermesstrupps werden in D eingesetzt? Wieviele davon hast Du selbstpersönlichdirekt bei ihrer Arbeit beobachtet? Wieviele der von Dir beobachteten Trupps gehen nicht so vor wie von nachteule beschrieben?

 

Und wenn ich da nur schon an die Thematik "Sichtkontakt (wegen Fahrerwechsel)" denke, auweia.

Was ist daran auweia?

 

Mir ist aber schon klar, dass sich Cops aus mehreren Gründen dagegen sträuben.

Nenn doch bitte mal mehrere Gründe, bitte gleich mit Erklärung, wie Du auf diese Gründe kommst. Danke.

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Und wenn ich da nur schon an die Thematik "Sichtkontakt (wegen Fahrerwechsel)" denke, auweia.

Was ist daran auweia?

 

Ich schätze @_m3 spricht hier die Situation an, dass im gemessenen Fahrzeug - während der Fahrt - theoretisch ein Fahrerwechsel stattfinden könnte.

Ich kann mich an eine Szene in einem dieser 'Verkehrssünder-Dokus' erinnern (gestellt oder real will ich nicht entscheiden), wo das ProViDa-Fahrzeug einen VT auf der AB zunächst misst/filmt, dann überholt und dann mittels 'Bitte-folgen' auf den nächsten Rastplatz lotsen will.

In der Zufahrt zum Parkplatz bemerkt der Beifahrer, dass der folgende VT plötzlich sehr langsam wird. In der Heckkamera vom ProViDa sieht man auf den vorderen Plätzen des rausgezogenen Fahrzeugs ein wildes Handgemenge und plötzlich sitzt der vorherige Beifahrer am Steuer. :o

Nachfolgend stellt sich heraus, dass der Fahrer aktuell gar keinen FS hatte ...

 

Wie realistisch das bei einer typischen Lasermessung ist kann ich schlecht einschätzen. Aber wenn man sich überlegt, dass man zunächst mal den LaserCop sehen muß, dann noch wissen muß, ob man überhaupt 'abgeschossen' wurde weiterhin sicherstellen muß, dass man weder vom LaserCop noch von Anhaltekommando beim Fahrerwechsel gesehen werden kann (d.h. man muß die Örtlichkeit und die Standorte aus dem effeff kennen) stelle ich mir das in dieser Form als praktisch nicht durchführbar vor.

 

Gruß,

AnReRa

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Sag an: wieviel Lasermesstrupps werden in D eingesetzt?

 

@biber: Was frägst Du mich, was nicht einmal das Verkehrsministerium weiß? Also weder Anzahl der Laserpistolen noch Meßstunden! Man könnte es per Fleißarbeit zusammenstellen. Ich könnte es auch hochrechnen, da mir aus vereinzelten Bereichen div. Zahlen für eine Hochrechnung vorliegen.

 

Wieviele davon hast Du selbstpersönlichdirekt bei ihrer Arbeit beobachtet?

 

 

@biber: Du tappst in ein Fettnäpfchen. Seit über 20 Jahren Unzählige, verdeckt, offen, als Warner und als Gemessener! Zum Beispiel in der Bildergalerie habe ich einige Lasermessung dokumentiert, dabei auch skurrile Messungen, wo u. a. locker ein Fahrerwechsel drin ist. Und erst recht nicht ein Mehrfach-Augenprinzip bis zum gemessen VT und dessen Beifahrer....

 

Wieviele der von Dir beobachteten Trupps gehen nicht so vor wie von nachteule beschrieben?

 

@nachteule beschreibt ein Idealbild, erinnnert mich an @papemark und Hr. Kammerer, welche die fragwürdige Handlasermessung schönreden wollen. Und Du solltest auch das Statement von @nachteule bis zum Schluß lesen, siehe die Häkchenproblematik.

 

Nenn doch bitte mal mehrere Gründe, bitte gleich mit Erklärung, wie Du auf diese Gründe kommst. Danke.

@nachteule hat doch schon einen Grund selbst genannt: Die begrenzteren Einsatzmöglichkeiten :P , nicht nur nachts :P . Wenn Du weitere Gründe nicht schnallst, dann schau Dir nochmal das oben verlinkte Video an und denk nach. Und dann denk nochmal nach, @bluey hatte es andeutet. Und dann denk noch an etwas!
:nolimit:
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Hallo, m3,

Ich könnte es auch hochrechnen, da mir aus vereinzelten Bereichen div. Zahlen für eine Hochrechnung vorliegen.

 

die Hochrechnung wäre vermutlich für die Katz, denn zumindest in BW werden keine Aufzeichnungen darüber geführt, wer wann wie lange mit dem Lasergerät unterwegs war und gemessen hat.

 

Wenn, dann sind es allenfalls einzelne Reviere, die so etwas für sich selber dokumentieren, aber aussagekräftige Zahlen wirst Du sicher keine finden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule: Ja, das ist ja das grundsätzliche Problem. In D weiß niemand, wieviel Meßgeräte insgesamt es gibt und vorallem wieviel Meßstunden der VT ertragen muss. Aussagekräftige Zahlen bezüglich Handlasermessungen sind sehr selten, gab es jedoch neulich mal in Bayern für einen Bezirk :notworthy: ! Ein anderer Bezirk nannte mal die Neuanschaffungen und die Ausbildungsanzahl der Cops, sprich jede VPI hat nun eine FG21-P.

 

Hochrechnung wäre nur eine Schätzung auf Performance-Kennwerte und Anzahl. Man müßte halt die Daten zusammenstöpseln. Zum Beispiel NRW hatte ja die Anzahl der Laserpistolen beim Marathon genannt oder über Eichämter oder über RIEGL usw.

:nolimit:

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das ist ja das grundsätzliche Problem. In D weiß niemand, wieviel Meßgeräte insgesamt es gibt und vorallem wieviel Meßstunden der VT ertragen muss

 

ein Problem sehe ich da nicht drin. Wobei du den Föderalismus nicht vergessen darfst. Wenn es also wichtig wäre die Messstunden zu wissen (wofür auch immer), so wären das 16 eigene Statistiken. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Beschaffungstellen der Polizei ihren Bestand kennen und wissen wie viele Laserpistolen es gibt. Diese Zahl, wenn man sie hätte, ist aber unsagend. Wichtiger wäre die Frage, ob die einzelnen Polizeidienstellen genügend Zeit und Personal haben um diesen Teil der Verkehrsüberwachung auch im adäquaten Umfang durchzuführen.

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Was frägst Du mich, was nicht einmal das Verkehrsministerium weiß?

Ich frägte Dich, weil Du den Eindruck erwecktetest, Du wüßtest es ('bundesweiter Standard'). War also mal wieder nix als lauwarme Luft.

 

Ich könnte es auch hochrechnen, da mir aus vereinzelten Bereichen div. Zahlen für eine Hochrechnung vorliegen.

Prima. Dann mach mal und stell' das Ergebnis hier ein.

 

Seit über 20 Jahren Unzählige, verdeckt, offen, als Warner und als Gemessener! (...)

Sehr schön. Allerdings komplett wertlos, da Du die entscheidende Frage (siehe oben) nicht beantworten kannst.

 

@nachteule beschreibt ein Idealbild, erinnnert mich an @papemark und Hr. Kammerer, welche die fragwürdige Handlasermessung schönreden wollen. Und Du solltest auch das Statement von @nachteule bis zum Schluß lesen, siehe die Häkchenproblematik.

Das ist Schwafelblubbblubb. Welchen Teil der konkreten Frage hast Du nicht verstanden?

 

@nachteule (...)

Auch das ist Schwafelblubbblubb. Welchen Teil der konkreten Frage hast Du nicht verstanden?

 

Ist Dir das rumgeeiere eigentlich nicht selber peinlich?

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Eine Videodokumentation wäre rechtlich gar nicht zulässig, denn damit ein Videobeweis erbracht werden kann, müsste die Videokamera grundsätzlich bei jeder Messung schon zumindest Sekundenbruchteile vorher ausgelöst werden und man würde somit auch alle die dokumentieren, die zwar angemessen, aber nicht belangt werden, weil sie nicht zu schnell fahren.

 

 

 

Wenn ich davon ausgehe, daß die PriViDa-Technik zulässig ist, warum siehst Du hier nun Probleme? Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber bei den ProViDa-Aufnahmen sind doch auch jede Menge Autofahrer zu sehen, die nicht belangt werden?

 

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Bei den Provida-Messungen läuft das Video nicht permanent mit, sondern wird bedarfsweise bzw. anlaßbezogen eingeschaltet.

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Soooooo unverständlich war die Aussage wohl kaum. - du sorry, habe leide heute nicht so viel Zeit zu spielen, muss erstmal reichen -

@Blaulicht: Antworten resp. Aussagen dieser (fragwürdigen) Qualität führen m. E. auch dazu, dass Dir hier im Forum so häufig ein heftiger Wind entgegenbläst. Du könntest, und das hielte ich für weitaus professioneller, die Entgegnung von @QTreiberin als (wertvolles) Feedback nehmen und dabei einfach die Klapppe halten. Entgegennehmen von Feedback ohne Rechtfertigung oder gar Zynismus - das ist professionell. Ich würde mich freuen, wenn es Dir bei einer (ähnlichen) künftigen Situation gelänge, das Klappehalten.

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Rechtlich sehe ich da nicht so die bedenken. Videomessung, bei Verstoß Sicherung bei Beachten der StVO Löschung.

Wie bitte kann ich mir eine Löschung der StVO vorstellen?

Vielleicht darf ich mal erläuternd eingreifen:

 

er meinte sicherlich, daß die Videomessung

a) bei einem festgestellten Verstoß gesichert und natürlich auch verwertet und

b) bei keinem Verstoß, also wenn die StVO beachtet wurde, wieder gelöscht werden soll.

 

Hätte man - vielleicht und beim 2. oder 3. Lesen - auch herauslesen können, meine ich.

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Bei den Provida-Messungen läuft das Video nicht permanent mit, sondern wird bedarfsweise bzw. anlaßbezogen eingeschaltet.

 

Ok, ich glaube, jetzt habe ich es. Das Problem ist nicht, daß andere mit auf dem Video zu sehen sind, sondern daß Fahrzeuge angemessen werden und dann - nach feststehen der "Unschuld" - trotzdem auf Video aufgezeichnet sind.

 

Nun, da sollte es doch technische Lösungen geben, die im Falle einer sochen Messung das entsprechende Video umgehend löschen. Aber das ist dann ein anderes Thema, mich hat ja nur der Unterschied interessiert, der nun klar ist.

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@wayko

 

Bei ProViDa wird gar nichts angemessen, sondern es wird immer nur die Geschwindigkeit des Videofahrzeugs erfasst.

Je nach Analysetechnik (Vidista) kann die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges noch genauer berechnet werden.

 

Das rechtliche Problem bei der Aufzeichung besteht vielmehr darin, dass keine 'unschuldigen' VT auf dem Video zu sehen (sprich identifizierbar) sein dürfen. Aber das sollte bei ProViDa in meinen Augen nicht wirklich ein Problem darstellen, da ja immer von hinten gefilmt wird.

 

Etwas anders sieht es natürlich bei (scharfen) Videoaufzeichnungen über 500m aus. Da reicht schon ein kleines Zucken beim Mitschwenken und schon hat man ein anderes Konterfei auf dem Band.

Aber der Einwurf 'schon zumindest Sekundenbruchteile vorher ausgelöst werden' ist in meinen Augen nicht sinnvoll, weil auch ein stationärer/mobilder Blitzer nicht vorher blitzt, d.h. er kann nicht dazu dienen die Vorbereitung einer Messung zu dokumentieren.

 

Das Video soll a) die Situation zum Meßzeitpunkt dokumentieren (wie es ein stationärer Blitzer auch tut - und da können ja auch 2 oder mehr Fahrzeuge auf dem einen Bild sein) und b) den Weg zwischen Meßpunkt und Anhaltepunkt dokumentieren.

 

@_m3

Wenn man es genau nimmt, reicht nicht mal ein scharfes Bild um den Fahrer (nachträglich) zu identifizieren.

Das Bild ist lediglich ein Indiz (wenn auch ein recht aussagekräftiges). Aber Maskenbildner können Wunder wirken und

eineiige Zwillinge gibt es auch. Es gibt auch die Theorie, das jeder Mensch mindestens 1 Doppelgänger hat.

Wenn man das also ins Extrem führen will, muß der Fahrer angekettet werden oder zum Starten des Wagens brauchte es einen biometrischen Fingerabdruck und die Historie bliebt für den Zugriff der Behörde für 3 Monate (Verjährung) im Fahrzeug gespeichert. Willst Du das ?

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo, Wayko,

Vielleicht darf ich mal erläuternd eingreifen:


er meinte sicherlich, daß die Videomessung
a) bei einem festgestellten Verstoß gesichert und natürlich auch verwertet und
b) bei keinem Verstoß, also wenn die StVO beachtet wurde, wieder gelöscht werden soll.

Hätte man - vielleicht und beim 2. oder 3. Lesen - auch herauslesen können, meine ich.

 

genau das wurde seinerzeit bei dem Videourteil ja bemängelt und deshalb ist die Meinung von Blaulicht zu diesem Thema auch falsch.

 

Es ging nicht nur darum, dass neben den Verkehrssündern auch andere, unschuldige, VT auf dem Video zu sehen waren, sondern dass durchgehend gefilmt wurde.

 

Hier wurde bemängelt, dass damit von vornherein ein Generalverdacht gegen alle Verkehrsteilnehmer vorlag und dass die Videos somit auch dann nicht verwertbar waren, wenn sich herausgestellt hat, dass der Verdacht berechtigt war.

 

Seit dem Videourteil darf die Kamera erst zu dem Zeitpunkt in Betrieb gesetzt werden, an dem der Verdacht einer Owi bzw. Straftat besteht.

 

Würde man nun bei den Lasermessungen mit dem Handlasermessgerät permanent ein Video mitlaufen lassen, sobald man ein Fahrzeug anmisst, würde man gegen das Videourteil verstoßen und die Messung dürfte nicht verwertet werden.

 

Misst man erst und schaltet die Kamera erst ein, wenn die Messung bestätigt hat, dass das Fahrzeug zu schnell war, bringt das Video nichts, denn man hat immer noch keinen Nachweis, dass genau das Fahrzeug, dass man später anhält, auch ordnungsgemäß gemessen wurde.

 

D. h.: man müsste sich auf die Aussage der Beamten verlassen und schon wäre man wieder genauso weit, wie vorher.

 

Viele Grüße,

Nachteule

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Richtig. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit der Vorratsdatenspeicherung.

Schade nur, dass außer Nachteule nach wie vor kaum ein mit Überwachungsaufgaben Betrauter die Sache richtig einschätzt.

Aber das ist ja auch nicht weiter schlimm, schließlich geht es nur um Bürger(Grund)rechte.

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Naja das Problem mit dem Laser kann man ja dadurch lösen, dass das Video erst eine Zehntel Sekunde nach einer Messung welche die Auslöseschwelle überschreitet startet.

 

In dieser Zeit sollte keine fehlerhafte Zuordnung durch ein erneutes Anvisieren eine anderen Fahrzeuge möglich sein.

 

Im Prinzip das selbe System wie bei den richtigen Blitzern.

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ein Problem sehe ich da nicht drin. Wobei du den Föderalismus nicht vergessen darfst. Wenn es also wichtig wäre die Messstunden zu wissen (wofür auch immer), so wären das 16 eigene Statistiken. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Beschaffungstellen der Polizei ihren Bestand kennen und wissen wie viele Laserpistolen es gibt. Diese Zahl, wenn man sie hätte, ist aber unsagend.

 

@blaulicht: Wenn Du kein Problem siehst, bedeutet es nicht, dass es kein Problem gibt. Das Problem ist, dass man nicht weiß bzw. nicht wissen will bzw. kein Interesse daran besteht, welcher Überwachungsdruck auf dem VT liegt und wie sich dieser über die Jahre entwickelt/entwickelte. Zudem könnten Untersuchungen zum Ergebnis kommen, dass die Überwachung oder gewisse Überwachungsarten überhaupt nicht wirken!

Dass die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, ist das übliche Stammtisch-/Totschlagargument der Transparenzverhinderer.

 

Die Anzahl der Laserpistolen ist eben nicht "unsagend". Man könnte z. B. einen Haufen aller Laserpistolen in D visualisieren, dann würde ganz schnell die Ausuferung dieser Meßmethode klar werden.

:nolimit:

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...

 

@biber: Wie stufst Du denn deine nichtssagende Mülleimerrhetorik ein?

Ich bin nicht im Verkehrsministerium tätig. "Ich könnte" bedeutet nicht, dass ich es mach. Wenn mir das Verkehrsministerium ein Honorar zahlt, dann würde ich diese C-Aufgabe bei mir auf A hochstufen.

 

@anrera: Ein Bild zählt als Sachbeweis in der Verkehrsüberwachung. Ein Cop-Geblubbere bzw. Protokollgekritzle ist bei der Handlasermessung lediglich ein Zeugenbeweis. Ist mir also neu, dass in der Verkehrsüberwachung von Indizien gesprochen wird bzw. damit jemand "überführt" wird. Es wird immer (seltene) Fälle geben, wo die Verkehrsüberwachung auch mit 'nem Foto/Video die Verlierer sind, wenn nicht nach alter Schule der VT gleich angehalten und verarztet wird.

:nolimit.

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Es wird immer (seltene) Fälle geben, wo die Verkehrsüberwachung auch mit 'nem Foto/Video die Verlierer sind, wenn nicht nach alter Schule der VT gleich angehalten und verarztet wird.

Eben. Und wenn man erkennt, dass es Fälle 'zuungunsten' der Verkehrsüberwachung geben kann - und das als solches akzeptiert - , dann muß Einen auch klar sein, dass es auch andersherum passieren kann. Keine Messung ist fehlerfrei.

 

Ein Cop-Geblubbere bzw. Protokollgekritzle ist bei der Handlasermessung lediglich ein Zeugenbeweis.

Und dem misstraust Du grundsätzlich, oder nur dann, wenn der Zeugenbeweis zu Ungunsten eines VT ausfällt ?

 

 

 

Vermutungen basierend auf "praktisch nicht durchführbar" zählen nicht.

Moment. Ich sehe den Unterschied zwischen 'praktisch ist ein unbemerkter Fahrerwechsel nicht möglich' und 'praktisch kann der Abgelichtete keinen Doppelgänger haben' und 'praktisch kann das Kennzeichen nicht gefälscht sein' nicht. Sind alles zunächst Vermutungen.

Ob nun ein (selbst nur theoretisch möglicher) Fehler in einer Messsituation vorgelegen hat, wird man aus einer Momentaufnahme niemals zweifelsfrei feststellen können (sei es von Seiten des Fahrers oder von Seiten des Messtrupps).

Der Gesetzgeber möchte sich auf Dich als VT verlassen, dass Du die Regeln einhälst und genauso solltest Du Dich darauf verlassen, dass der Messtrupp die Regeln einhält.

 

 

Spielt aber auch keine Rolle. Wir gehen völlig konform, dass eine Lasermessung mehr Spielraum für einen Fehler seitens des Bedieners läßt als eine mobile Messung mit Fotodokumentation. Aber diesen Spielraum könnte man mittels Videodokumentation m.E. reduzieren.

Den Umkehrschluß - die Cops wollen kein Dokumentation, weil man ihnen sonst Fehler nachweisen kann - halte ich für Unsinn.

Der Einsatz vpon Dokumentationstechnik könnte allerdings den Einsatzbereich etwas einengen und die Geräte werden vermutlich schwerer und vor allem teurer. Außerdem wird sich garantiert wieder ein findiger Anwalt finden, der - auf Kosten seiner Mandanten - eine Art 'Mindestvideoqualität' fordert, - die zufälligerweise durch das vorliegende Video gerade nicht erfüllt ist.

 

 

 

wenn nicht nach alter Schule der VT gleich angehalten und verarztet wird.

Dann also doch den Fahrer (elektronisch) ans Lenkrad ketten ....

 

Gruß,

AnReRa

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Wie stufst Du denn deine nichtssagende Mülleimerrhetorik ein?

Ah. Du hast also mal wieder nichts kapiert.

 

Ich bin nicht im Verkehrsministerium tätig.

Och, generell ausschließen würde ich das nicht. Blaulicht ist schließlich auch bei der Polizei.

 

"Ich könnte" bedeutet nicht, dass ich es mach.

Bei Dir bedeutet ich könnte nichts, stimmt. Okay, eins doch: ich könnte bedeutet ich habe keine Ahnung, keine Quellen, keine Belege, aber ich schwall rum.

 

wenn der Zeugenbeweis zu Ungunsten eines VT ausfällt ?

Er könnte Dir jetzt eine Studie präsentieren, die nachweist, daß die Anzahl solcher Fälle unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt...

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wenn der Zeugenbeweis zu Ungunsten eines VT ausfällt ?

Er könnte Dir jetzt eine Studie präsentieren, die nachweist, daß die Anzahl solcher Fälle unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt...

 

Vermutlich eine unabhängige selbst erstellte Studie, oder ? ;)

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@blaulicht: Wenn Du kein Problem siehst, bedeutet es nicht, dass es kein Problem gibt.

Eine durchaus weise Erkenntnis. Genauso jedoch bedeutet die Tatsache, daß Du irgendwo ein Problem siehst, eben nicht, daß auch tatsächlich ein Problem existiert.

 

Das Problem ist, dass man nicht weiß bzw. nicht wissen will bzw. kein Interesse daran besteht, welcher Überwachungsdruck auf dem VT liegt und wie sich dieser über die Jahre entwickelt/entwickelte. Zudem könnten Untersuchungen zum Ergebnis kommen, dass die Überwachung oder gewisse Überwachungsarten überhaupt nicht wirken!

Dass die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, ist das übliche Stammtisch-/Totschlagargument der Transparenzverhinderer.

Was ist das nur wieder für ein Geschwurbele.

 

Die Anzahl der Laserpistolen ist eben nicht "unsagend". Man könnte z. B. einen Haufen aller Laserpistolen in D visualisieren, dann würde ganz schnell die Ausuferung dieser Meßmethode klar werden.

Wir haben hier in der Behörde - soweit ich weiß - sechs Riegl FG 21. Davon sind lediglich zwei regelmäßig, aber noch nicht einmal zeitlich parallel, in Gebrauch, die anderen eher selten. Und was sagt Dir diese Zahl nun? Eben. Nichts.
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Wir haben hier in der Behörde - soweit ich weiß - sechs Riegl FG 21. Davon sind lediglich zwei regelmäßig, aber noch nicht einmal zeitlich parallel, in Gebrauch, die anderen eher selten. Und was sagt Dir diese Zahl nun? Eben. Nichts.

 

Das wundert mich jetzt aber. Habt Ihr zu wenig Personal?

 

Gruß

 

only Diesel

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Das wundert mich jetzt aber. Habt Ihr zu wenig Personal?

Zeige mir eine Behörde, die über ausreichend Personal verfügt. In meiner Behörde werden seit ein paar Jahren sukzessive Wachen teilweise oder ganz geschlossen, die Anzahl der Streifenwagen reduziert, weil es vorn und hinten an Personal fehlt. Das ist allerdings kein behördenspezifisches Problem, sondern ein landesweites infolge einer seit vielen Jahren völlig verfehlten Personalpolitik.
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Zeige mir eine Behörde, die über ausreichend Personal verfügt.

Naja, Behörde direkt nicht, aber in Magdeburg z.B. wurde von der Stadt ein Poliscan Speed nebst Fahrzeug neu angeschafft und extra dafür 2 Mitarbeiter eingestellt und geschult.

Natürlich nur, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen............ :whistling:

 

Grüße

Wolle

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Naja, Behörde direkt nicht, aber in Magdeburg z.B. wurde von der Stadt ein Poliscan Speed nebst Fahrzeug neu angeschafft und extra dafür 2 Mitarbeiter eingestellt und geschult.

Natürlich nur, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen............ :whistling:

Sprachen wir jetzt von der Polizei oder von der Ordnungsbehörde? Das sind schon zwei verschiedene Paar Schuhe! Die in Magdeburg eingestellten Mitarbeiter für die Poliscan sind ganz sicher keine Polizisten, auch wenn sie dort vllt der Polizeibehörde zugerechnet werden.
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Deshalb schrieb ich ja, "Behörde nicht direkt".

Die beiden Mitarbeiter in Magdeburg gehören zum Ordnungsamt.

Der (IMHO entscheidende) Unterschied ist, dass die Behörden häufig aus Gründen der Verkehrssicherheit blitzen, die Kommunen und Landkreise dagegen überwiegend, um ihre klammen Kassen aufzufüllen.

Ein Beispiel gefällig? Der Landkreis Schönebeck wollte 2012 seinen Blitzer abschaffen mit der Begründeung, dass er sich nicht gerechnet, sondern Verluste eingefahren hat! Dies wurde vom Landesverwaltungsamt verboten, weil ein Blitzer schließlich nicht aus finanziellen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit betrieben wird......;)

 

Grüße

Wolle

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Der (IMHO entscheidende) Unterschied ist, dass die Behörden häufig aus Gründen der Verkehrssicherheit blitzen, die Kommunen und Landkreise dagegen überwiegend, um ihre klammen Kassen aufzufüllen.

Ja, das wird immer wieder gern behauptet. Belastbare Belege dafür fehlen genauso gern wie eine Aufwand-Ertrags-Rechnung.

 

Der Landkreis Schönebeck wollte 2012 seinen Blitzer abschaffen mit der Begründeung, dass er sich nicht gerechnet, sondern Verluste eingefahren hat! Dies wurde vom Landesverwaltungsamt verboten, weil ein Blitzer schließlich nicht aus finanziellen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit betrieben wird...... ;)

Ich bezweifle bis zum Nachweis des Gegenteils, daß das Landesverwaltungsamt diese Formulierung so gebraucht hat. Es ist aber nun mal so, daß alle öffentlichen Haushalte sparen müssen. Ein Weg ist die Abschaffung nicht kostendeckender, nicht zwingend notwendiger Aktivitäten. Was glaubst Du, wie lange es dauert, bis empörte Bürger über die Geldverschwendung durch den nicht kostendeckend arbeitenden Blitzer lamentieren? Und wenn dann das Gerät vermehrt eingesetzt wird, ist es auch nicht recht.

 

Übrigens: 'Auslöser' der Blitzer sind Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach meinem Dafürhalten dienen die der Verkehrssicherheit. Die Kritik kann also nur bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen ansetzen, nicht bei deren Überwachung. Oder bist Du der Meinung, die Einhaltung von Gesetzen sollte grundsätzlich der Entscheidung des Einzelnen überlassen bleiben?

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Ein Beispiel gefällig? Der Landkreis Schönebeck wollte 2012 seinen Blitzer abschaffen mit der Begründeung, dass er sich nicht gerechnet, sondern Verluste eingefahren hat! Dies wurde vom Landesverwaltungsamt verboten, weil ein Blitzer schließlich nicht aus finanziellen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit betrieben wird...... ;)

Ungutes Beispiel, weil es den Landkreis Schoenebeck seit dem 01.07.2007 gar nicht mehr gibt. Er ging damals in den Salzlandkreis auf.......

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Salve,

 

ich pflege normaler Weise keine unbewiesenen Behauptungen aufzustellen.....

Abschaffung des Blitzers wegen Unwirtschaftlichkeit (sorry, es war der Salzlandkreis, nicht die Stadt Schönebeck und es war sogar schon 2011): http://www.rp-online.de/leben/auto/news/zu-teuer-landkreis-schafft-blitzer-ab-aid-1.1349994

Und hier noch eine "Begründung" (letzter Satz): http://www.mz-web.de/bernburg/salzlandkreis-blitzer-ist-eingemottet,20640898,17478910.html

 

Den Text mit dem Verbot suche ich noch raus.

 

Und hier ein Auszug des Textes zum Magdeburger Blitzer:

"Mit welchen Einnahmen rechnet die Stadt?
Die Stadt kalkuliert mit 15.000 Verfahren im Jahr. Bei durchschnittlich rund 15 Euro Bußgeld pro Verstoß kann die Stadt mit Einnahmen in Höhe von 225.000 Euro rechnen. Danach hofft die Stadt mit einem ausgeglichenen Kosten-Nutzen-Verhältnis.
"

 

Und dann das: "Was kosten die Stadt die Messungen?
Das Messgerät kostet 150.000 Euro. Im Ordnungsamt wurden zusätzlich zwei befristete Stellen geschaffen. Weitere zehn Mitarbeiter wurden geschult.
"

 

 

225.000 Euro Einnahmen zu 150.000 Euro Kosten (im ersten Jahr, dann fallen die Anschaffungskosten des Gerätes weg!) sind ein "ausgeglichenes Kosten-Nutzen-Verhältnis"?! :geil:

Also irgendwas habe ich in Mathe verpasst...... :whistling:

 

Grüße

Wolle

PS: Ich habe, wie schon geschrieben, nicht pauschal etwas gegen Blitzer, aber so wie die Stadt es treibt (zu unmöglichsten Zeiten an unmöglichsten Stellen >>>da ist nicht ein einziger Unfallschwerpunkt dabei gewesen!!!) mit einer Toleranz von nur 5 km/h netto zu blitzen), da fehlt mir jegliches Verständnis dafür, das nicht als "Abzocke" zu bezeichnen und nicht zu sagen, dass das Blitzen nicht nur dazu da ist, um die Stadtkasse aufzubessern!

 

 

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ich pflege normaler Weise keine unbewiesenen Behauptungen aufzustellen.....

Dann ist dieser Fall wohl nicht normal.

 

Abschaffung des Blitzers wegen Unwirtschaftlichkeit (sorry, es war der Salzlandkreis, nicht die Stadt Schönebeck und es war sogar schon 2011): http://www.rp-online.de/leben/auto/news/zu-teuer-landkreis-schafft-blitzer-ab-aid-1.1349994

Den Artikel kannst Du vergessen - da hat irgendjemand aus einem nicht näher bezeichneten Bericht der Mitteldeutschen Zeitung etwas zusammengestrickt. Wenn das hier

der Bericht sein soll, auf den der Artikel aufbaut: schon erstaunlich, was man aus so einem Bericht alles raussaugen kann. Einen Beleg für Deine Behauptungen finde ich in dem Artikel übrigens nicht.

 

Den Text mit dem Verbot suche ich noch raus.

Mach mal.

 

Und hier ein Auszug des Textes zum Magdeburger Blitzer: (...)

Wo hast Du das gefunden? Und gibt es auch Fakten oder nur Spekulationen?

 

PS: Ich habe, wie schon geschrieben, nicht pauschal etwas gegen Blitzer, aber so wie die Stadt es treibt (zu unmöglichsten Zeiten an unmöglichsten Stellen >>>da ist nicht ein einziger Unfallschwerpunkt dabei gewesen!!!) mit einer Toleranz von nur 5 km/h netto zu blitzen), da fehlt mir jegliches Verständnis dafür, das nicht als "Abzocke" zu bezeichnen und nicht zu sagen, dass das Blitzen nicht nur dazu da ist, um die Stadtkasse aufzubessern!

Ich wiederhol mich gern:

'Auslöser' der Blitzer sind Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach meinem Dafürhalten dienen die der Verkehrssicherheit. Die Kritik kann also nur bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen ansetzen, nicht bei deren Überwachung. Oder bist Du der Meinung, die Einhaltung von Gesetzen sollte grundsätzlich der Entscheidung des Einzelnen überlassen bleiben?

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Salve,

 

 

 

Den Artikel kannst Du vergessen - da hat irgendjemand aus einem nicht näher bezeichneten Bericht der Mitteldeutschen Zeitung etwas zusammengestrickt. Wenn das hier

der Bericht sein soll, auf den der Artikel aufbaut: schon erstaunlich, was man aus so einem Bericht alles raussaugen kann. Einen Beleg für Deine Behauptungen finde ich in dem Artikel übrigens nicht.

 

Wie jetzt?! Da findest Du keinen Beleg dafür, dass der Blitzer aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft wurde? Weißt Du was "selektive Wahrnehmung" ist?

Ich zitiere mal aus dem Text: "...Einnahmen sind gesunken.... ...attraktive Messstellen fallen weg....."

 

An sonsten ist hier: http://www.welt.de/motor/article13522010/Erster-Landkreis-schafft-aus-Kostengruenden-Blitzer-ab.html noch ein Artikel zum gepflegten Lesen.

 

 

Und hier ein Auszug des Textes zum Magdeburger Blitzer: (...)

Wo hast Du das gefunden? Und gibt es auch Fakten oder nur Spekulationen?

 

Volksstimme Magdeburg. Kuxtu: http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/1242353_Magdeburgern-droht-Blitzerfalle-an-280-Stellen.html

Die Zahlen hat übrigens der Beigeordnete Herr Platz mal von sich gegeben.

 

Ich wiederhol mich gern:

'Auslöser' der Blitzer sind Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach meinem Dafürhalten dienen die der Verkehrssicherheit. Die Kritik kann also nur bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen ansetzen, nicht bei deren Überwachung. Oder bist Du der Meinung, die Einhaltung von Gesetzen sollte grundsätzlich der Entscheidung des Einzelnen überlassen bleiben?

 

Nein, es geht nicht darum, dass diese Entscheidung dem Einzelnen überlassen werden soll! Aber eben dieses Blitzen mit der extrem niedrigen Toleranzschwelle (5km/h netto) in Verbindung mit den Messorten/-Zeiten, das ist das, was (sicher nicht nur) mir gegen den Strich geht!

 

Grüße

Wolle

Edited by Bluey
Quotierung korrigiert.
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225.000 Euro Einnahmen zu 150.000 Euro Kosten (im ersten Jahr, dann fallen die Anschaffungskosten des Gerätes weg!) sind ein "ausgeglichenes Kosten-Nutzen-Verhältnis"?! :geil:

Also irgendwas habe ich in Mathe verpasst...... :whistling:

Letzteres möchte ich Dir nicht unbedingt unterstellen, aber ausschließen wohl auch nicht. Denn offensichtlich hast Du die Personalkosten vergessen, die jeden Monat, jedes Jahr etc. anfallen und auch nicht zu unterschätzen sind. Desgleichen die Wartungskosten der Anlage.
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Nein, es geht nicht darum, dass diese Entscheidung dem Einzelnen überlassen werden soll! Aber eben dieses Blitzen mit der extrem niedrigen Toleranzschwelle (5km/h netto) in Verbindung mit den Messorten/-Zeiten, das ist das, was (sicher nicht nur) mir gegen den Strich geht!

1. rein rechtlich betrachtet wäre es sogar völlig ok, wenn bereits ab +1 km/h geblitzt würde. 50 bedeuten nunmal 50 und nicht 51, 52 oder sonstwas. Auch ist da die Uhrzeit völlig irrelevant. Relevant wäre viel mehr der Grund für ein Tempolimit, denn wenn bspw. :30: wegen Schule aufgestellt wurden, dürfte es sicherlich kaum nachvollziehbar sein, wenn dort das Limit auch zu nachschlafender Zeit gelten soll bzw. auch noch entsprechend überwacht würde.

Ich weiß aber, was Du meinst, und sehe es auch nicht ganz so eng. Nur sollte man bspw. ruhig mal in Richtung Schweiz schauen, wo bereits für 1 km/h zuviel über 30 oder gar 40 Euro fällig werden, und nicht immer eine gewisse Erwartungshaltung (=> "Toleranz"), resultierend aus reiner Gewohnheit, vorbringen.

 

2. ab 5 km/h netto wird wo geblitzt? In NRW jedenfalls ganz sicher nicht.

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Salve,

 

@Bluey

Du willst mir aber sicher nicht erklären wollen, dass, wenn die Kiste abbezahlt ist, weiterhin jährliche Kosten in der Größenordnung >>200.000Euro auflaufen werden? Da bleibt dann, wenn mit der gleichen Intensität geblitzt wird, ein gewaltiger Batzen übrig!

 

Genau das mit der Überwachung der Limits an "unmöglichen" Orten und zu unmöglichen Zeiten, zu denen diese Limits keinen Sinn machen, werden sie aktuell in Magdeburg (da ist das auch mit den 5km/h, der Beleg ist im Fred "ab wann wird ausgelöst?") mit Vehemenz überwacht, um eben das "gesteckte Ziel" möglichst schnell zu erreichen.

 

Grüße

Wolle

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Du willst mir aber sicher nicht erklären wollen, dass, wenn die Kiste abbezahlt ist, weiterhin jährliche Kosten in der Größenordnung >>200.000Euro auflaufen werden? Da bleibt dann, wenn mit der gleichen Intensität geblitzt wird, ein gewaltiger Batzen übrig!

Wenn ich mir einige Blitzer in meinem Kreis so betrachte, die eher selten bis gar nicht mehr bestückt werden, in einem Fall sogar seit ca. 2-3 Jahren die Kontaktschleife nach einer Fahrbahnsanierung noch nicht wieder aufgebracht wurde, so würde ich sagen: im Schnitt tendiert das, was da angeblich übrig bleiben soll, gegen Null. Zumal die Blitzer ruckzuck bekannt sind und wohl auch schon sehr viele VT Blitzer-Apps oder Pois nutzen. Zudem: nach meinen Erfahrungen der letzten paar Jahre ist das Geschwindigkeitsniveau deutlich zurückgegangen. Hatte man bis vor ein paar Jahren noch sehr viele VT, die im Anzeigen- oder gar FV-Bereich geblitzt wurden, so ist das mittlerweile und vergleichsweise eher die Ausnahme. Und mit ein paar VGs kann man auf Dauer so einen Blitzer bzw. etliche davon nicht kostenneutral oder gar in der Gewinnzone unterhalten. Ich muß mich nur immer wieder darüber amüsieren, wenn man in Zeitungen eine Zahl X zu lesen bekommt, was denn der Blitzer so pro Jahr einnehmen soll. Mag ja durchaus sein, daß diese Zahl X korrekt ist, jedenfalls was die tatsächlich gemessenen Fahrzeuge und die demnach zu erwartenden Einnahmen betrifft. Aber gibt diese Zahl X auch die Größe der tatsächlichen Einnahmen wieder? Das möchte ich doch arg bezeifeln. Betrachte ich mir bspw. den Blitzer am Bielefelder Berg (A2), so darf man wohl getrost davon ausgehen, daß recht viele Verfahren allein ob der Tatsache, daß sie von Ausländern verursacht wurden, auf der Strecke bleiben und damit eben auch die betreffenden Einnahmen. Nur die Kosten für den Blitzer, vor allem aber für die Leute, die die Messungen auswerten und bearbeiten müssen, die bleiben.

 

Genau das mit der Überwachung der Limits an "unmöglichen" Orten und zu unmöglichen Zeiten, zu denen diese Limits keinen Sinn machen, werden sie aktuell in Magdeburg (da ist das auch mit den 5km/h, der Beleg ist im Fred "ab wann wird ausgelöst?") mit Vehemenz überwacht, um eben das "gesteckte Ziel" möglichst schnell zu erreichen.

Was sind denn konkret unmögliche Orte und unmögliche Zeiten? Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen an diesen Orten, vor allem zu diesen Zeiten? Wie viele werden dann und dort tatsächlich und durchschnittlich mit welcher Geschwindigkeit gemessen? Erst wenn man diese Größen hat, kann man näherungsweise sagen, ob ein "gewaltiger Batzen" übrig bleibt.

 

BTW: manche Strecken oder auch Gegenden würde ich eher meiden.

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Da findest Du keinen Beleg dafür, dass der Blitzer aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft wurde?

Nö. Ich helf' Dir mal: Auslaufen eines LesingvertragesAbschaffung aus wirtschaftlichen Gründen.

 

Weißt Du was "selektive Wahrnehmung" ist?

Natürlich nicht. Aber ich weiß, was selektives Zitate-Raussuchen ist. Vom falschen Zusammenhang und ebensolchem Bewerten ganz zu schweigen.

 

An sonsten ist hier (...) noch ein Artikel zum gepflegten Lesen.

Der enthält nur eine einzige Neuigkeit: die Sache mit den Parkautomaten. Darüber scheint sich niemand zu echauffieren.

 

Die Zahlen hat übrigens der Beigeordnete Herr Platz mal von sich gegeben.

Das freut mich. Ich hatte nach Fakten gefragt - kommen die noch? Also die tatsächlichen Zahlen der Kosten und Erträge?

 

Nein, es geht nicht darum, dass diese Entscheidung dem Einzelnen überlassen werden soll!

Prima. Dann sind wir uns ja einig.

 

Aber eben dieses Blitzen mit der extrem niedrigen Toleranzschwelle (5km/h netto) in Verbindung mit den Messorten/-Zeiten, das ist das, was (sicher nicht nur) mir gegen den Strich geht!

Wer soll den Auslösewert bestimmen?

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Salve,

 

Da findest Du keinen Beleg dafür, dass der Blitzer aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft wurde?

Nö. Ich helf' Dir mal: Auslaufen eines LesingvertragesAbschaffung aus wirtschaftlichen Gründen.

 

Ja, der Leasingvertrag für das Fahrzeug ist ausgelaufen, nicht der für den Blitzer!

Die anderen "Gründe" wie u.a. der "...Wegfall lukrativer Messstellen...." sind keine finanziellen Gründe?! Ja neee, is Klar!

 


Die Zahlen hat übrigens der Beigeordnete Herr Platz mal von sich gegeben.

Das freut mich. Ich hatte nach Fakten gefragt - kommen die noch? Also die tatsächlichen Zahlen der Kosten und Erträge?

Die tatsächlichen Kosten hat er mit 150000 EUs für das Gerät nebst Fahrzeug etc. angegeben. Statt der Erträge kann er, da die Kiste ja noch neu ist, nur die "Zielvorgaben" nennen.

Aber eben dieses Blitzen mit der extrem niedrigen Toleranzschwelle (5km/h netto) in Verbindung mit den Messorten/-Zeiten, das ist das, was (sicher nicht nur) mir gegen den Strich geht!

Wer soll den Auslösewert bestimmen?

 

Es würde ausreichen, wenn der Auslösewert sich an den "üblichen" Werten orientieren würde und man nicht einen Wert (5km/h) nehmen würde, für den auf Grund von Ungläubigkeit seiner Geringfügigkeit hier im Forum regelmäßig Belege angefordert werden. Aber damit würde man das gesteckte Ziel nicht erreichen.

 

 

Du willst mir aber sicher nicht erklären wollen, dass, wenn die Kiste abbezahlt ist, weiterhin jährliche Kosten in der Größenordnung >>200.000Euro auflaufen werden? Da bleibt dann, wenn mit der gleichen Intensität geblitzt wird, ein gewaltiger Batzen übrig!

Wenn ich mir einige Blitzer in meinem Kreis so betrachte, die eher selten bis gar nicht mehr bestückt werden, in einem Fall sogar seit ca. 2-3 Jahren die Kontaktschleife nach einer Fahrbahnsanierung noch nicht wieder aufgebracht wurde, so würde ich sagen: im Schnitt tendiert das, was da angeblich übrig bleiben soll, gegen Null.

 

Je nun, hier ist es ein mobiler Blitzer, für den man sich im Stadtgebiet Magdeburg 280!!! mögliche Standorte ausgeguckt hat und für den man extra 2 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt hat.

 

Genau das mit der Überwachung der Limits an "unmöglichen" Orten und zu unmöglichen Zeiten, zu denen diese Limits keinen Sinn machen, werden sie aktuell in Magdeburg (da ist das auch mit den 5km/h, der Beleg ist im Fred "ab wann wird ausgelöst?") mit Vehemenz überwacht, um eben das "gesteckte Ziel" möglichst schnell zu erreichen.

Was sind denn konkret unmögliche Orte und unmögliche Zeiten?

 

Einer dieser Orte ist die Siedlung Schiffshebewerk bei Magdeburg. Da ist auf Grund hoher Besucherzahlen komplett 30. Durchfahrtsverkehr gibts dort auch relativ wenig, das ist mehr der Besucherverkehr, der zu den Parkplätzen fährt.

Auf Grund einer Straßensperrung führte dort die Umleitung einer Kreisstraße durch.

Und wenn dann dort an einem Freitag (dem letzten Tag der Umleitung) früh ab 6 Uhr (in einer Woche, in der auch noch Schulferien waren, so dass selbst die wenigen Schüler, die dort wohnen >>>Schulbus fuhr auch nicht!, nicht als Begründung herhalten können) geblitzt wird, dann muss ich nix weiter dazu sagen, oder?!

So "richtig schnell" kann man da eh nicht fahren, da die Straße eine S-Kurve bildet. Also wer da 50 fährt, der ist schon mutig.

Dort wurde vor gut einem Jahr schon einmal geblitzt, auch als die Umleitung da durch ging und nachmittags zum Berufsverkehr, damit die "Trefferquote" höher ist. Und dieser Blitzer stand pikanter Weise am anderen Ortsende, wo es keinen Besucherverkehr gibt.......

An sonsten gab es in diesem Ort exakt mal einen einzigen Blitzer in den letzten anderthalb Jahren, der in der Woche zum Nachmittagsverkehr (also wenig Besucherverkehr!), dort stand.

 

 

Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen an diesen Orten, vor allem zu diesen Zeiten?

 

Dort, wie geschrieben, um diese Zeit normaler Weise fast 0, durch die Umleitung etwas mehr.

 

 

Man blitzt nach eigenem Bekunden ohnehin vorwiegend in 30er Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Straßen vor Schulen und Kindergärten etc.

Ich bin jetzt mal ganz ketzerisch; an solchen Stellen muss man zwangsläufiger Weise die Auslöseschwelle so weit runtersetzen, sonst hat man Einnahmen von nahezu 0. An solchen Stellen pflegt der gemeine Autofahrer sich nämlich weitgehend an die Begrenzungen zu halten. :whistle:

 

 

Wie viele werden dann und dort tatsächlich und durchschnittlich mit welcher Geschwindigkeit gemessen? Erst wenn man diese Größen hat, kann man näherungsweise sagen, ob ein "gewaltiger Batzen" übrig bleibt.

 

Ich behaupte mal, mit der "normalen" 10er Auslöseschwelle hätte man da so gut wie Niemanden geblitzt.

Der Beigeordnete geht bei der Schätzung der "Einnahmen" auch von einem durchschnittlichen Betrag von 15 Euro aus, also alles im Bereich der 10er Überschreitung.

BTW: manche Strecken oder auch Gegenden würde ich eher meiden.

 

Kann man halt nicht immer......

 

Grüße

Wolle

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Dafür, daß Du ganze Posts zitierst, fallen Deine Antworten aber mehr als mager aus. Vllt solltest oder könntest Du künftig einfach nur das zitieren, auf das sich Deine (magere) Antwort bezieht.

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