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Polizist Konnte Mir Das Messergebnis Nicht Zeigen


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Hallo Zusammen,

 

ich wurde per Laserpistole geblitzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war 50Km/h und ich wurde mit 77Km/h gelasert.

Der Beamte der mich blitzte hielt mich per Kelle an und sagte mir das ich mit 77 Km/h gemessen wurde. Da mir das reichlich viel vorkam bat ich ihn umgehend mir das Messergebnis zu zeigen. Das konnte er nicht auf die Frage wiso sagte er nur das bräuchte er nicht. Ich fand das sehr eigenartig und machte vor Ort erst mal keine Aussage. Meine Frage: wenn ich direkt nach dem Anhalten das Messergebnis einsehen möchte darf man mir das dann verweigern. In der Zeit von meiner Messung bis zu meiner Frage wurde auch kein anderes Auto gemessen, da keins da war.

Besten Dank im Voraus

 

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Da hast Du natürlich absolut recht und die Nachfrage meinerseits war hier absolut fehl am Platz.

@Blaulicht: Antworten resp. Aussagen dieser (fragwürdigen) Qualität führen m. E. auch dazu, dass Dir hier im Forum so häufig ein heftiger Wind entgegenbläst. Du könntest, und das hielte ich für weitau

Vielleicht darf ich mal erläuternd eingreifen:  er meinte sicherlich, daß die Videomessung a) bei einem festgestellten Verstoß gesichert und natürlich auch verwertet und b) bei keinem Verstoß, also

Ich kann mir vorstellen, dass man das darf, jedoch unter den gegebenen Umstaenbden empfinde ich das nicht als sehr buergerfreundlich. Allerdings kommt es natuerlich auch darauf an, ob das Messgeraet in der unmittelbaren Naehe der Anhaltestelle war.....

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Ich denke, dass das Vorzeigen der Messung zu einem korrekten Tatvorwurf dazu gehört. Das wurde vor Ort von dir gefordert und nicht umgesetzt. Dann hast du nichts weiter ausgesagt. Warte auf den Bußgeldbescheid und entweder akzeptiere ihn oder widerspreche und lass ein Gericht prüfen, ob man dir das hätte zeigen müssen. Würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht dieser Sichtweise folgt. Bedenke aber vorher gut die möglichen Kosten.

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Das ist ganz einfach. Wenn der Messtrupp ca. 3km weg vom Anhaltepunkt steht, kann man dir auch das Messergebnis auf der Laserpistole nicht zeigen. Ging mir schon ähnlich.

Die Geschwindigkeit wird dann per Funk an die Kollegen vom Messtrupp weitergeben und kurz danach haben die dann schon die Nächsten wieder im Vesier.

Bitte um Verbesserung durch die Cops hier wenn das so nicht ganz stimmt. :notworthy:

 

GRuß

 

only Diesel

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Es würde nichts bringen sich das Ergebnis zeigen zu lassen. Wenn man nicht bei der Messung dabei war. Der Polizist hätte auch nen Vogel im Flug messen können. Setzt Dich dafür ein das Laser mit Bild eingeführt werden, dann hast Du das Problem in Zukunft nicht.

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ich wurde per Laserpistole geblitzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war 50Km/h und ich wurde mit 77Km/h gelasert.

Auch wenn der TE erst einmal davon schreibt, geblitzt worden zu sein, sollte klar sein, dass das mit 'ner Laserpistole nicht der Fall sein kann..... :closedeyes:

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Hallo, Blaulicht,

Ich denke, dass das Vorzeigen der Messung zu einem korrekten Tatvorwurf dazu gehört. Das wurde vor Ort von dir gefordert und nicht umgesetzt. Dann hast du nichts weiter ausgesagt. Warte auf den Bußgeldbescheid und entweder akzeptiere ihn oder widerspreche und lass ein Gericht prüfen, ob man dir das hätte zeigen müssen. Würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht dieser Sichtweise folgt. Bedenke aber vorher gut die möglichen Kosten.

das Zeigen des Messwertes erhöht zwar die Akzeptanz, wenn es um das Zahlen geht, ist aber nicht vorgeschrieben und oftmals auch nicht praktikabel.

 

Je nach Verkehrsaufkommen und Größe der Kontrollstelle bzw. der Anhaltestelle werden schon die nächsten Messungen durchgeführt, wenn das vorher gemessene Fahrzeug noch nicht einmal richtig steht.

 

Für die ordnungsgemäße Dokumentation und Zuordnung der Messung mit dem gemessenen Fahrzeug ist zunächst einmal der Messbeamte zuständig und in aller Regel ein zweiter Kollege, der als Schreiber/Beobachter fungiert.

 

Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber meistens mit eingesetzt, weil sich dieses System bewährt hat.

 

Ein Richter, der nicht völlig unerfahren mit Lasermessungen ist, wird somit ganz sicher nicht Deiner Sichtweise folgen und das Verfahren einstellen, denn er weiß, dass es z. B. abgesetzte Messungen gibt, bei denen es gar nicht möglich ist, den Betroffenen zu den Messbeamten gehen zu lassen, damit dieser das Messergebnis vor Ort einsehen kann und er weiß, dass es nicht erforderlich ist, das Ergebnis zu zeigen.

 

Hallo, Only Diesel,

 

eine Entfernung von 3 km zwischen Messort und dem Anhalteort dürfte außer bei Messungen auf der Autobahn* wohl kaum zulässig sein, da ein dauernder Sichtkontakt zwischen den Beamten und dem gemessenen Fahrzeug bis zum Anhalten gegeben sein muss.

 

D. h., es darf nicht an Punkt A gemessen und an Punkt B angehalten werden, wenn sich dazwischen Sichtbehinderungen befinden und somit nicht gesagt werden kann, ob z. B. ein ganz schneller Fahrerwechsel stattgefunden hat oder etwas in der Art.

 

* Auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist es natürlich nicht möglich, Fahrzeuge sofort an Ort und Stelle anzuhalten.

 

Hier fährt dann entweder die Besatzung, die das Fahrzeug gemessen hat oder eine andere Streifenbesatzung, die vom Messtrupp genau über das gemessene Fahrzeug instruiert wurde, hinterher und hält das gemessene Fahrzeug an einer geeigneten Stelle (Ausfahrt, Parkplatz o. ä.) zur Anzeigenaufnahme an.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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@Nachteule. Was du schreibst ist korrekt. Trotzdem finde ich, dass zu einem korrekten Vorwurf auch das Zeigen gehört. Wenn dafür die Messpraxis geändert werden müsste, dann ist es eben so. Auch was du schreibst mit dem Vier-Augen-Prinzip gehört meiner Meinung nach so gemacht, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. V-A-P hat sich überwiegend durchgesetzt. Das Vorzeigen des Messwertes sollte auch Standard werden. Manche Standards kann man über die Rechtsprechung erzwingen. Wie gesagt, meine Meinung zu dem Thema - die rechtliche Verpflichtung, weder aus Gesetz noch Verordnung, Dienstanweisung oder Rechtsprechung gibt es (noch) nicht. Kann kommen. Wäre richtig. Kann auch rechtlich und vorwerfbar ohne Veränderung sein.

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Für die ordnungsgemäße Dokumentation und Zuordnung der Messung mit dem gemessenen Fahrzeug ist zunächst einmal der Messbeamte zuständig und in aller Regel ein zweiter Kollege, der als Schreiber/Beobachter fungiert.

 

Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber meistens mit eingesetzt, weil sich dieses System bewährt hat.

 

 

 

 

Soweit ich mich erinnere versiehst Du in BW deinen Dienst, und somit sollte die Dienstanweisung des IM auch für dich gelten.

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/und-es-gibt-doch-ein-vier-augen-prinzip-bei-der-lasermessung-zumindest-in-baden-wuerttemberg/

 

Ach, ich vergaß, "grundsätzlich" bedeutet für die "richtigen" Cops "gilt für mich eigentlich nie" ;)

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Besser ist ein Laser Gerät mit Digitaler Fotofunktion. Das Bild zeigt das was der Messbeamte sah, als er "abdrückte". Die Bilder können dann im Speicher bleiben und auch vorgezeigt werden. Ich weiss nicht was eine Laser Pistole kostet. Aber ich denke die Mehrausgaben würden sich lohnen

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Das mag besser sein. Ich denke aber, dass es nicht durch Rechtsprechung den Zwang für einen Fotobeweis geben würde; so dass das politisch gewollt sein müsste. Meine Meinung nach wäre das gut. Die andere Seite, die Daten würden mindestens bis Abschluss des Verfahrens gespeichert.

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Hallo; Diplomat,

Soweit ich mich erinnere versiehst Du in BW deinen Dienst, und somit sollte die Dienstanweisung des IM auch für dich gelten.

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/und-es-gibt-doch-ein-vier-augen-prinzip-bei-der-lasermessung-zumindest-in-baden-wuerttemberg/

 

Ach, ich vergaß, "grundsätzlich" bedeutet für die "richtigen" Cops "gilt für mich eigentlich nie" ;)

 

es ist richtig, dass ich in BW meinen Dienst verrichte, aber auch hier hat es sich herumgesprochen, dass es das Vieraugenprinzip als solches nicht gibt und somit wurde die Dienstanweisung dementsprechend geändert.

 

Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn er sich fragt, warum dieser Anwalt seinen Beitrag noch nicht korrigiert oder ganz aus dem Netz entfernt hat.

 

Hallo, Blaulicht, hallo, Ohnec,

 

das Laser Riegl FG 21 P, um nur mal das für BW gebräuchlichste Gerät zu nennen, misst bis zu einer Entfernung von 1000 m.

 

Dieses Gerät wird sehr oft in der Nacht zu Messzwecken eingesetzt.

 

Videoaufzeichnungen bei der Lasermessung sind per se verboten und wie stellt ihr euch eine Fotodokumentation bei einer Messung in der Nacht bei einer Entfernung von z. B. 500 m vor?

 

Was würde man auf diesem Bild sehen?

 

Wenn ein Polizeibeamter beobachtet, dass auf der Autobahn ein LKW im Überholverbot überholt, gibt es in den meisten Fällen auch keine Bilder oder Videos, so dass sich der Richter auf die Aussage des Polizeibeamten verlassen muss.

 

Wo ist da der Unterschied zu der Aussage des Polizeibeamten, wenn er angibt, er habe eindeutig das Fahrzeug des Betroffenen und nicht irgend ein anderes x - beliebiges Fahrzeug anvisiert?

 

Habt ihr schon mal Messungen mit dem Lasergerät durchgeführt oder auch nur einfach durch ein Fernglas geschaut?

 

Wenn ja, werdet ihr sicher festgestellt haben, dass es bei einer sechsfachen Vergrößerung, wie beim Riegl, problemlos möglich ist, ein bestimmtes Fahrzeug anzumessen, ohne sich dabei zu vertun, zumal beim Lasergerät noch so ein schöner Kreis mit einem Punkt in der Mitte als Hilfsmittel vorhanden ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Das mit dem LKW Überholverbot ist ein schönes Beispiel, da wurde ich auch einmal zu unrecht angezeigt und konnte mich schlecht wehren.

 

Aber wenn man auch im Dunkeln durch das Display (?) was erkennt kann man doch davon ein Digitales Foto machen?! Ehrlich gesagt hab ich noch nicht durch eine Laserpistole geguckt, wenn dann war ich immer auf der anderen Seite :-S

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Das mit dem LKW Überholverbot ist ein schönes Beispiel, da wurde ich auch einmal zu unrecht angezeigt und konnte mich schlecht wehren.

 

Aber wenn man auch im Dunkeln durch das Display (?) was erkennt kann man doch davon ein Digitales Foto machen?! Ehrlich gesagt hab ich noch nicht durch eine Laserpistole geguckt, wenn dann war ich immer auf der anderen Seite :-S

Glaub´ mir, es stimmt, was @Nachteule schrieb. Habe es selbst schon probiert und auch schon mal auf fast 1.000 Meter eine saubere Messung erreicht. Du kannst Dir das wie bei einem Scharfschützengewehr mit einem Fadenkreuz vorstellen, nur dass es Dich körperlich unversehrt lässt, wenn Du getroffen wirst.

 

Dafür blutet jedoch Deine Geldbörse, wenn Du so unvorsichtig bist, ungeschützten (Straßen-)Verkehr zu haben.....

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Das Vorzeigen des Messwertes sollte auch Standard werden. Manche Standards kann man über die Rechtsprechung erzwingen. Wie gesagt, meine Meinung zu dem Thema - die rechtliche Verpflichtung, weder aus Gesetz noch Verordnung, Dienstanweisung oder Rechtsprechung gibt es (noch) nicht. Kann kommen. Wäre richtig. Kann auch rechtlich und vorwerfbar ohne Veränderung sein.

 

Tolle Meinung, aber praktisch nicht durchfuehrbar. Es geht schon damit los, dass es nicht praktikabel ist, wenn Mess- und Anhaltestelle nicht an einem Punkt sind. Hundert Meter Distanz reichen schon aus, um deine Meinung in Sachen Praktikabilitaet unmoeglich zu machen...... Da hilft dann auch kein Gesetz, Verordnung, Dienstanweisung oder sonst etwas......

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[.....] Die andere Seite, die Daten würden mindestens bis Abschluss des Verfahrens gespeichert.

 

 

Ist doch beim Blitzerfoto auch so oder?

 

 

Ja. Da ist das so. Bei der Radarpistole ist es nicht so. Ich denke, dass das aber besser wäre wenn es so wäre. Rein gesetzlich muss aber nicht.

 

Wie jetzt, bei einer Messung mit Laserpistole - ich nehme an, die meinst du, denn die Radarpistole wird meines Wissens gar nicht eingesetzt - werden die Daten nicht bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert? Irgendwie kann ich mir das gar nicht vorstellen......

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Wie jetzt, bei einer Messung mit Laserpistole - ich nehme an, die meinst du, denn die Radarpistole wird meines Wissens gar nicht eingesetzt - werden die Daten nicht bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert? Irgendwie kann ich mir das gar nicht vorstellen......

Was soll eine Reihe von Messergebnissen ohne richtige Zuordnung beweisen?

 

Das Einzige was bleibt ist das handschriftliche Messprotokoll.

 

MfG.

 

hartmut

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Was soll eine Reihe von Messergebnissen ohne richtige Zuordnung beweisen?

 

Das Einzige was bleibt ist das handschriftliche Messprotokoll.

Nun, die Zuordnung ist doch durch Beobachtung durch das Visier der Laserpistole gegeben, der zweite Mann notiert Messergebnis und Daten, z.B. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und gibt diese an die Anhaltestelle weiter. Festgehalten wird dieses im handschriftlichen Messprotokoll, welches dann bis zum Verfahrensende - mindestens - gespeichert, sprich: aufbewahrt wird, oder?

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ja. Jetzt. Es war doch die Forderung nach einem Bildbeweis. Und wenn es den gäbe; also neue Radal-Laser-Mess-Pistolen, die ein Bild machen, dann müsste das Bild (Messergebnis) gespeichert werden. Anders als jetzt. Das war nur ein Punkt, was sich im Bezug auf Datenspeicherung ändern würde, wenn dieser Bildbeweis bei der Laserpistole Einzug fände.

 

 

Nachteules Argumente mögen alle richtig sein. Ich jedoch fände den Bildbeweis besser. Würde er eingeführt müsste sich die Messpraxis eben ändern. Die polizeiliche Arbeitspraxis ändert sich eben. So ist das im Leben.

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Aber auf den Blitzerfotos sieht man doch immer so schön ob das Fahrzeug die richtige Position hat usw....?!

Beim Radar wird beispielsweise das Foto während der Messung ausgelöst. Es gibt hier also ein Foto, an dem sich das Fahrzeug an der richtigen Position befndet. Trotzdem besteht die Möglichkeit das der Messwert von einem anderem Fahrzeug stammt. Wie du selber erkannt hast, es gibt verschiedene andere Faktoren die eine Rolle spielen. Aber alle vorgegebenen Faktoren -je nach Messgerät sind das verschiedene- müssen erfüllt sein um den Standard zu erfüllen.
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Nein, nein, nein_: Speichern war im Zusammenhang WENN ein Foto gemacht würde.

Wir wissen, dass kein Foto beim Lasern "Gemacht" wird, trotzdem werden die Messergebnisse gespeichert.......

 

ja. Jetzt. Es war doch die Forderung nach einem Bildbeweis. Und wenn es den gäbe; also neue Radal-Laser-Mess-Pistolen, die ein Bild machen, dann müsste das Bild (Messergebnis) gespeichert werden. Anders als jetzt. Das war nur ein Punkt, was sich im Bezug auf Datenspeicherung ändern würde, wenn dieser Bildbeweis bei der Laserpistole Einzug fände.

 

Nachteules Argumente mögen alle richtig sein. Ich jedoch fände den Bildbeweis besser. Würde er eingeführt müsste sich die Messpraxis eben ändern. Die polizeiliche Arbeitspraxis ändert sich eben. So ist das im Leben.

Wo gibt es diese neue "Radal-Laser-Mess-Pistolen"? Wird er nun eingefuehrt, der Bildbeweis beim Lasern, oder 'blaulichtern' wir hier nur? Wenn er denn eingefuehrt wuerde, koennte man dann dem Delinquenten den Messwert zeigen, oder waere das trotzdem noch nicht praktikabel?

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Die Frage ist: Diskutieren wir reale Moeglichkeiten, oder phantasierst du nur? Also beantworte dazu dann doch bitte die dir gestellten Fragen, damit der geneigte Leser zwischen Realitaet und Traumwelt differenzieren kann......

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Wir beantworteten dem TE seine Frage und wir gingen auf die Frage ein, warum es kein Fotobeweis gibt bzw dass es schön wäre, wenn es den bei der Laserpistole gäbe. Nachteule stellte das ist da und erklärte warum der Fotobeweis seiner Meinung nach unpraktikabel wäre und ich stellte dar, dass sich auch die Messpraxis ändern könnte und meine Meinung eben für den Fotobeweis bei einer Laserpistole ist.

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Wir beantworteten dem TE seine Frage und wir gingen auf die Frage ein, warum es kein Fotobeweis gibt bzw dass es schön wäre, wenn es den bei der Laserpistole gäbe. Nachteule stellte das ist da und erklärte warum der Fotobeweis seiner Meinung nach unpraktikabel wäre und ich stellte dar, dass sich auch die Messpraxis ändern könnte und meine Meinung eben für den Fotobeweis bei einer Laserpistole ist.

Wahrscheinlich ist es deiner geschaetzten Aufmerksamkeit entgangen, aber es wurde dir Fragen gestellt, wie denn deiner Meinung nach der praktikable Umgang mit einer Laserpistole, die auch fotografiert im Sinne des TE waere? Vielleicht solltest du diese Fragen mal durchdenken und ggf. beantworten. Es koennte naemlich sein, dass du selbst zu der Erkenntnis gelangst, dass das, was du hier als deine Meinung postulierst, gaenzlich unpraktisch und damit dem Reich der Fabeln - neudeutsch 'Blaulichterei' genannt - zu zu ordnen waere. Oder aber, diese Moeglichkeit besteht ja theoretisch auch noch, du ueberzeugst die Gemeinde von der Richtigkeit und der absoluten Logik, die deiner Meinung zu Grunde liegt. Ich wuerde dann fortan den Begriff der 'Blaulichterei' vergessen machen.......

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Also haben (fast) alle im Sinne des TE diskutiert und geantwortet und nur Du phantasierst Dir mal wieder eine irreale Welt zusammen...

 

Nein. Der Punkt des Fotos wurde nicht von mir eingeführt. Wenn du das Thema von oben nach unten gelesen hättest, hättest du es auch sehen können. Es ging zunächst um vorzeigen. Was ich für wichtig, gut und richtig erachte. Nachteule stellte dar, warum dass nicht immer gemacht würde und sprach das Vier-Augen-Prinzip an. Beides halte ich für notwendig (Vorzeigen und Vier-Augen-Prinzip), beides ist nicht zwingend vorgeschrieben - sollte aber. Parallel wurde die Frage nach dem Fotobeweis angeführt. Auch den halte ich für sinnvoll. Rechtlich gibt es diese Pflicht nicht; wie ich oben ansprach wird sie auch kaum aus der Rechtsprechung folgen (anders möglicherweise das Vorzeigen); dieser Fotobeweis wäre aber gut. Müssten neue Geräte gekauft werden und die Messpraxis müsste geändert werden

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Hallo, Blaulicht,

Ich denke, dass das Vorzeigen der Messung zu einem korrekten Tatvorwurf dazu gehört. Das wurde vor Ort von dir gefordert und nicht umgesetzt. Dann hast du nichts weiter ausgesagt. Warte auf den Bußgeldbescheid und entweder akzeptiere ihn oder widerspreche und lass ein Gericht prüfen, ob man dir das hätte zeigen müssen. Würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht dieser Sichtweise folgt. Bedenke aber vorher gut die möglichen Kosten.

das Zeigen des Messwertes erhöht zwar die Akzeptanz, wenn es um das Zahlen geht, ist aber nicht vorgeschrieben und oftmals auch nicht praktikabel.

 

Je nach Verkehrsaufkommen und Größe der Kontrollstelle bzw. der Anhaltestelle werden schon die nächsten Messungen durchgeführt, wenn das vorher gemessene Fahrzeug noch nicht einmal richtig steht.

 

Für die ordnungsgemäße Dokumentation und Zuordnung der Messung mit dem gemessenen Fahrzeug ist zunächst einmal der Messbeamte zuständig und in aller Regel ein zweiter Kollege, der als Schreiber/Beobachter fungiert.

 

Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber meistens mit eingesetzt, weil sich dieses System bewährt hat.

 

Ein Richter, der nicht völlig unerfahren mit Lasermessungen ist, wird somit ganz sicher nicht Deiner Sichtweise folgen und das Verfahren einstellen, denn er weiß, dass es z. B. abgesetzte Messungen gibt, bei denen es gar nicht möglich ist, den Betroffenen zu den Messbeamten gehen zu lassen, damit dieser das Messergebnis vor Ort einsehen kann und er weiß, dass es nicht erforderlich ist, das Ergebnis zu zeigen.

 

Hallo, Only Diesel,

 

eine Entfernung von 3 km zwischen Messort und dem Anhalteort dürfte außer bei Messungen auf der Autobahn* wohl kaum zulässig sein, da ein dauernder Sichtkontakt zwischen den Beamten und dem gemessenen Fahrzeug bis zum Anhalten gegeben sein muss.

 

D. h., es darf nicht an Punkt A gemessen und an Punkt B angehalten werden, wenn sich dazwischen Sichtbehinderungen befinden und somit nicht gesagt werden kann, ob z. B. ein ganz schneller Fahrerwechsel stattgefunden hat oder etwas in der Art.

 

* Auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist es natürlich nicht möglich, Fahrzeuge sofort an Ort und Stelle anzuhalten.

 

Hier fährt dann entweder die Besatzung, die das Fahrzeug gemessen hat oder eine andere Streifenbesatzung, die vom Messtrupp genau über das gemessene Fahrzeug instruiert wurde, hinterher und hält das gemessene Fahrzeug an einer geeigneten Stelle (Ausfahrt, Parkplatz o. ä.) zur Anzeigenaufnahme an.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

Ok 3km waren es nicht aber es Bestand zu 100% kein Sichtkontakt zwischen Messtrupp und Anhaltestelle. Die Info über Fahrezeug und Geschwindigkeitesübertretung bekam der Beamte per Funk durchgesagt. Das habe ich auch schon anderswo so beobachtet!

 

Gruß

 

only Diesel

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Dieses Gerät wird sehr oft in der Nacht zu Messzwecken eingesetzt.

 

Videoaufzeichnungen bei der Lasermessung sind per se verboten und wie stellt ihr euch eine Fotodokumentation bei einer Messung in der Nacht bei einer Entfernung von z. B. 500 m vor?

 

Was würde man auf diesem Bild sehen?

 

Mal abgesehen von den technischen Schwierigkeiten unter diesen Bedingungen überhaupt ein erkennbares Bild zu bekommen (unten mehr dazu),

was genau siehst Du den in diesem Fall im Visier ?

Die Frage ist ernst gemeint, da ich sowas - im Dunklen - nur vom Fernglas kenne.

Ich vermute mal, dass Du in diesem Fall zunächst zwischen die beiden Scheinwerfer 'zielst' und abdrückst, oder ?

Im Gegenlicht wirst Du das unbeleuchtete Nummernschild vermutlich nicht sofort lesen können und im Dunkeln dürfte auch z.B. die Farbe/Form des Fahrzeugs nicht zur Identifikation ausreichen, d.h. Du mußt das Fahrzeug also solange verfolgen bis es - wie auch immer - eindeutig identifizierbar ist. Irgenwie muß der Anhalteposten ja wissen, welchen VT er rausziehen muß ...

Richtig ?

 

Vielleicht reden wir bezüglich des Fotobeweises aneinander vorbei, aber es sollte doch klar sein, dass man unter diesen Umständen kein 'scharfes' Bild vom Fahrer machen kann. Das ist technisch ganz einfach nicht machbar. (Man bedenke das man auf 500m nicht mal so eben einen Blitz benutzen kann.) Das menschliche Auge ist beim Sehen im Dunklen (wenn auch dann in sw) eben immer noch deutlich besser als es die digitale Sensoren unter vergleichbaren Bedingungen können.

Es würde aber - in meinen Augen - schon reichen, wenn man das Fahrzeug(!) einfach nur bis zum Anhalteposten dokumentiert 'verfolgen' kann.

Das sollte ja i.d.R. möglich sein (freie Sicht zwischen Messpunkt und Anhalteposten).

Ich stelle mir das ähnlich wie bei einer DSLR vor. Optisch anvisieren und messen, anschließen wird der weitere Vorgang elektronisch aufgezeichnet.

Das man da natürlich nur hellgraue/weiße Flecken auf dunkelgrauem Hintergrund sehen wird ist dann halt so.

Denkbar wären zwar noch Aufbauten mit Restlichtverstärker, aber sowas kann man dann kaum noch 'mobil' nennen. (vom Preis ganz zu schweigen)

Allerdings - und da sehe ich das eigentliche Problem - sind solche Aufnahmen per Se nicht zur Identifizierung eines Fahrers geeignet und wenn ein Anwalt nichts findet, dann wird er - wider besseres Wissen - garantiert darauf herumreiten.

 

Gruß,

AnReRa

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Aber der Aufwand würde im Verhältnis stehen. Denn bei FS Entzug stehen oft Existenzen auf dem Spiel

Wir reden hier - beim Fotobeweis - doch zunächst mal von der Zuordnung vom Messungen.

Die Messung an sich ist technisch recht simpel. Klar ist blöd wenn ich bei gefahrenen +7 km/ mit +17 km/h gemessen würde - wie auch immer das technisch möglich sein sollte - , aber 'existenzbedrohend' wäre das nur wenn man ohnehin schon mit +35 km/h unterweg ist.

Ansonsten würde ich den Cop's - selbst oder gerade durch die Visiereinrichtung - schon genügend 'Gefühl' zutrauen eine konformen Fahrer von einem +41 km/h Vertreter unterscheiden zu können. In keinem anderen Fall kann es unverhofft zu

'Existenzbedrohung' kommen. Wer mit vollem Punktekonto oder im Rahmen der 2x +26 km/h Angst haben muß, ist selber schuld wenn er immer noch so deutich über Limit unterwegs ist.

 

@Cops:

Ist es nicht so, dass - bei räumlicher Trennung zwischen Mess- und Anhaltetrupp - jede Partei unabhängig Protokol führt ?

Ich habe das bei uns schon mehrfach (also vielleicht 2 -3 mal ;) gesehen). Zumindest hatte der messende Cop ein Klemmbrett unter Arm und hat nach manchen Anvisierungen irgendwas vermerkt. Wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob da weiter hinten dann auch immer jemand rausgezogen wurde ...

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo, Anrera,

 

Du hast es schon sehr gut erklärt.

 

Hier noch ein paar weitere Informationen zum Lasergerät:

 

http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.radarfalle.de%2Ftechnik%2Fueberwachungstechnik%2Fimages%2Ffg21b2.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.radarfalle.de%2Ftechnik%2Fueberwachungstechnik%2Ffg21-p.php&h=218&w=291&tbnid=Ki1FLW7ixLbEVM%3A&zoom=1&docid=duHP

 

Du schaust durch das "Fernrohr" des Lasergerätes und hast dann, wie auf Bild 2 und 3 zu sehen, den Ring und in diesem Ring einen Punkt.

 

Es ist problemlos möglich, über diesen Punkt ankommende, aber auch sich entfernende Fahrzeuge anzumessen und durchgehend im Blick zu behalten.

 

Je nach Entfernung muss man allerdings auch die anderen Fahrzeuge beachten, denn wenn diese zu nahe am äußeren Ring oder sogar in diesem erscheinen, ist die Messung nicht verwertbar (die Messung auf dem zweiten Bild würde ich nie und nimmer verwerten, sondern allenfalls als Grund für eine weitere Messung nehmen,wenn der LKW näher dran ist).

 

Man muss zunächst einmal Messungen am Tag von denen in der Nacht unterscheiden.

 

Tagsüber kann man das gemessene Fahrzeug solange im Sucher beobachten, bis man das Kennzeichen eindeutig ablesen und an den Kollegen durchgeben kann (siehe Bild 3).

 

Hat man das Kennzeichen eindeutig abgelesen und kann der Messbeamte den Fahrer im Sucher eindeutig erkennen, mag es sein, dass es in anderen Bundesländern als in BW möglich ist, die Messung auch dann zu verwerten, wenn zwischendurch kein Sichtkontakt besteht (siehe Beiträge von Only Diesel), aber in BW wäre es nach der Dienstanweisung grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Bei Tageslicht wäre es sicher möglich, Fotos zu machen, um zu dokumentieren, dass der Beamte tatsächlich das Fahrzeug an die Kollegen weitergegeben hat, das er zuvor gemessen hat und auch der Messwert wäre fotografisch dokumentiert.

 

Es stellt sich jedoch die Frage, was man damit tatsächlich erreicht.

 

Eine Videodokumentation wäre rechtlich gar nicht zulässig, denn damit ein Videobeweis erbracht werden kann, müsste die Videokamera grundsätzlich bei jeder Messung schon zumindest Sekundenbruchteile vorher ausgelöst werden und man würde somit auch alle die dokumentieren, die zwar angemessen, aber nicht belangt werden, weil sie nicht zu schnell fahren.

 

Nachts wäre eine Bilddokumentation, wie schon geschrieben, m. E. nicht möglich, denn man würde allenfalls ein paar weiße Lichter auf dem Bild sehen und mehr nicht.

 

Ein Restlichtaufheller würde m. E. ebenfalls nichts bringen, denn zumindest bei denen, die ich kenne, erkennt man nichts mehr, wenn man mit diesen direkt in die Scheinwerfer eines Fahrzeugs schaut.

 

Es ist allerdings auch in der Nacht problemlos möglich, Fahrzeuge mit Hilfe der Visiereinrichtung punktgenau anzuvisieren und solange im Blick zu behalten, bis eine eindeutige Zuordnung und Weitergabe an den Anhalteposten gegeben ist.

 

Man darf vor Allem eines nicht außer Acht lassen: Ordnungsgemäße Messungen mit dem Lasergerät sind bei hohem Verkehrsaufkommen äußerst schwierig, denn man muss immer eine ausreichend große Lücke finden, um eine saubere Messung durchzuführen.

 

Deshalb werden Lasermessungen in aller Regel durchgeführt, wenn weniger Verkehr herrscht und dann hat man schon von vornherein wesentlich weniger Probleme, ein einzelnes Fahrzeug 100 % sicher vom Zeitpunkt der Messung bis zum Anhalten durch den Anhalteposten zu beobachten.

 

Dazu kommt, dass der Messbeamte die alleinige Entscheidungsfreiheit hat, welches Fahrzeug nach der Messung sanktioniert wird.

 

Hat er, warum auch immer, nur den leisesten Zweifel, dass das Fahrzeug, das er gemessen hat, auch tatsächlich das Fahrzeug ist, das angehalten und kontrolliert wird, wird die Messung nicht gewertet und damit hat es sich, ohne jede Diskussion.

 

Die Messungen mit dem Laser Riegl FG 21 P (mit anderen Geräten kenne ich mich, wie gesagt, nicht aus) sind wirklich beamtensicher :victory: , denn hier kann man eigentlich nur etwas falsch machen, wenn man es bewusst darauf anlegt.

 

Angriffspunkte für die Anwälte sind eher bei den "äußeren" Gegebenheiten möglich, wie z. B. bei der ordnungsgemäßen Dokumentation der Messungen, der vorgeschriebenen Tests, des Messprotokolls usw., denn wenn hier auch nur ein Häkchen vergessen wird, kann es sein, dass ein Verfahren eingestellt wird.

Hallo, Blaulicht,

ja. Jetzt. Es war doch die Forderung nach einem Bildbeweis. Und wenn es den gäbe; also neue Radal-Laser-Mess-Pistolen, die ein Bild machen, dann müsste das Bild (Messergebnis) gespeichert werden. Anders als jetzt. Das war nur ein Punkt, was sich im Bezug auf Datenspeicherung ändern würde, wenn dieser Bildbeweis bei der Laserpistole Einzug fände.

es wird wohl so schnell weder eine Radal-Laser-Mess-Pistole noch eine Radar - Laser - Mess - Pistole geben, denn Radar und Laser sind völlig unterschiedliche Messmethoden.

 

Ich bin zwar kein Techniker, bezweifle allerdings, dass es überhaupt möglich ist, ein Gerät zu entwickeln, dass ähnlich klein und handlich ist, wie ein Lasermessgerät und das dann Messungen mittels Radar durchführt.

 

Ich jedoch fände den Bildbeweis besser. Würde er eingeführt müsste sich die Messpraxis eben ändern. Die polizeiliche Arbeitspraxis ändert sich eben. So ist das im Leben.

Stimmt: Die polizeiliche Praxis ändert sich.

 

Das ist u. a. einer der Gründe, warum man die Lasermessungen überhaupt eingeführt hat, zusätzlich zu den Radarmessungen, den Lichtschrankenmessungen usw.

 

Man wollte auch an Stellen und zu Zeiten messen können, an denen es mit den größeren Geräten nicht möglich ist und hat somit ein anerkanntes standartisiertes Verfahren eingeführt, das nicht nur bei der Polizei und der Justiz, sondern auch bei vielen Anwälten immer mehr Anerkennung findet, und das trotz fehlendem Bildbeweis.

 

Meine persönliche Erfahrung aus Gesprächen mit Anwälten und Richtern hat gezeigt, dass der Bildbeweis fast immer nur von denen gefordert wird, die das Gerät nur vom Hörensagen oder durch Berichte aus dem Internet kennen, aber noch nie selber durch so ein Gerät hindurchgesehen, geschweige denn mit diesem gemessen haben.

 

Eine praktische Vorführung oder eine detaillierte Erklärung der Handhabung hat schon so manchen Skeptiker überzeugt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Aber auch Polizisten können irren. Die meisten sind ja auch nur Menschen. Aber bezahlen muss ich diesen Fehler dann :(

 

Ja, wenn Du ungeschützt am (motorisierten) Verkehr teilnimmst - dann bezahlst Du, pragmatisch betrachtet.....

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