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Ab Wann Wird Ausgelöst?


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Hallo!

Ab wie viel km/h über der Beschränkung wird eigentlich geblitzt? Gibt es hier Richtwerte? Habe mal was von 6 bis 9 km/h gelesen - aber gilt das im Digitalzeitalter (wo volle Filme ja kein Problem sind) immer noch? Und gilt das dann sowohl für 30 km/h (d.h. 36 bis 39 km/h als Schwelle) genauso wie für 120 km/h (126 bzw. 129 km/h)? Oder gibt es "proportionale" Schwellenwerte (z.B. nur 3 km/h bei 30 km/h und z.B. 10 km/h bei 100 km/h Limit)?

Danke!

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Also hier in Hessen ist es so das 5 km/h zuviel nicht verfolgt werden, dazu kommt dann noch die Toleranz des Messgerät es dazu (Häufig 3 km/h bis 100 km/h Geschwindigkeit des gemessenen, darüber 3% der Geschwindigkeit).

 

Also in einer 50 er Zone wird z.b. ab 59 km/h Geschwindigkeit ein Foto gemacht :)

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Die Auslöseschwelle kann je nach Situation eingestellt werden.

Mindestwert sind (hier) jedoch 9 km/h

(Grund: vom gemessenen Wert werden 3%, mind. jedoch 3 km/h abgezogen. Wenn dann weniger als 6 km/h Überschreitung übrig bleiben: keine Ahndung - zumindest hier)

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Sehr unterschiedlich. In Sachsen habe ich die Erfahrung gemacht, dass vorallem Städte, die schon damit Geld verdienen wollen, meist ab brutto +9 bzw. +10 km/h auslösen, während Landratsämter sowie Polizei erst ab +13 oder +14 km/h drüber auslösen.

Manche meinen es aber auch wieder ganz gut, die lösen erst ab +24 km/h aus.

 

Nach eigenem empfinden gibt es in Sachsen-Anhalt aber wohl auch eine Stadt, die geht noch unter +9 km/h.

 

Allerdings gab es auch schon Behörden, die haben Überschreitungen von 1 km/h (netto) rausgeschickt.

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Na weil es dem Deutschen Recht entspricht. Es ist erlaubt und kann somit gemacht werden. Wenn die Messung korrekt war kann man gegen ein 1km/h Knöllchen nicht vorgehen

 

Komisch, dass es dann nach einem kurzen Schreiben an die Behörde eingestellt wurde.

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Und wie wäre die? Ab wann darf geahndet werden? Bei 2Km/h? Oder erst bei 3km/h?

Das ist ja das Problem/das Gute an der Verhältnismäßigkeit. Sie muss anhand des Einzelfalls geprüft werden, so dass meinerseits hierzu keine abschließende Aussage machen kann.

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Hallo, Ohnec,

MMn muss man einem Polizisten bloß blöd genug kommen dann Lasert der einen auch mit 4km/h.

hier solltest Du die Reihenfolge beachten:

 

Zuerst wird gelasert und dann kann man dem Beamten blöd kommen. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hier ein aktueller Beitrag aus dem Bundesland, in dem sich auch die :cop01: auf den Autobahnen bei mobilen Messungen (ab +6km/h netto) als Säckelfüller für das Land betätigen (müssen) :

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geschwindigkeitskontrollen-vierte-anlage-an-der-a-8-kurz-vor-dem-startschuss.afab0dac-c35e-4f85-9f89-1cb247d70f14.html

 

 

„Für 2014 erwarten wir rund 400 000 Fälle“, verkündet er, „insbesondere auch deshalb, weil die Einstellgrenze, ab der geblitzt wird, seit Jahresbeginn von 11 km/h auf 6 km/h zu schnell gesenkt wurde.“

 

:spit:

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Auslöseschwelle war mir bekannt. Der Smilie bezog sich auf die offensichtliche Fiskalorientierung der Massenabzockstellen auf der A8 rund um Stuttgart, wo die VBAs auch ohne Verkehr und nachts konsequent ideologisch/fiskal motivierte Limits vorschreiben.

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@Diplomat: Die Regelung ab 6 km/h gibt es schon länger, Dein grüner Smilie bringt es daher nicht wirklich...

Aber in der Presse macht es sich einfach gut, gelle?

Ohne oder mit Toleranz? Ist hier nicht Netto 3km/h gemeint.

 

Und Nachteule, es gibt auch Krad Fahrer die sich lasern lassen, blöd kommen und beim wegfahren vergessen das die Personalien schon bekannt sind ... ;-)

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@guenta: Über die Schwellwerte könnte man sogar eine Studie machen, denn es ist komplex, sprich "es kommt drauf an", welches Bundesland, wer (Polizei, Kommune, Messtrupp), wo ( :ruh: bis :130: ) und mit welchem Gerät.

 

@diplomat: Stuttgart ist echt peinlich mit der Autobahnabzocke. Ich habe tatsächlich ein 10 Euro Knöllchen mit Fahrerfoto erhalten, nicht mehr aus Bretten, sondern gleich aus Karlsruhe. Bin bei VBA :100: nach Möhringen runter gerollt, sehe noch vor mir ein Blitzen, denke mit Tacho knapp 110 kann mir nichts passieren und PENG!

Den neuen Blitzer zum Dreieck Leonberg runter hatte ich gestern schon gesehen, üble Abzocke! Ein besseren fiskalisch orientierten Standort hätte man nicht wählen können. Die ganze Zeit zeigen die VBAs :120: und dann nach "unauffälliger" :100: -Anzeige die Blitzstafette, natürlich auch noch der Buckelrunterzuschlag!

:nolimit:

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Salve,

 

also die Landeshauptstadt Magdeburg will/muss das Geld für ihr neues teures Poliscan Speed gaaaanz schnell wieder einspielen.

Deshalb gibt es da schon Knöllchen für Netto 5km/h (35 bei 30 nach Abzug der Toleranz)! :doofwinkt:

Kann ich so behaupten, da gerade eins vor mir liegt.

 

Grüße

Wolle

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Bei 5 km/h drüber würde ich persönlich es auf einen Einspruch ankommen lassen mit Hinweis auf den Schwellenwert von 6 km/h.... Kostet allerdings im schlimmsten Fall 28,50 Euro Gebühren und Auslagen für den BGB mehr (jetzt dürfte es sich ja "nur" um ein Verwarngeldangebot handeln).

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Salve,

 

es handelt sich um ein Verwarngeldangebot an den Fahrer meines Fahrzeuges (ist ein ZFB, da ich nicht selbst gefahren bin; das kann auch definitiv ausgeschlossen werden).

Rein theoretisch könnte man ja auch die "Vermeidungs-Spielchen spielen", aber das wollte ich mir für die "richtigen" Fälle aufheben. Und mit dem Einspruch müsste (s)ich ja auch der/den Fahrer outen.....

Wo kann man das mit den 6 km/h nachlesen?

Wat nu?

 

Grüße

Wolle

PS: Den Wisch lade ich heute Abend hoch, den will ich Euch nicht vorenthalten. ;)

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Nachlesen kann man den z.B. hier in dem Erlass für NRW:

Verbleibt bei Geschwindigkeitsmessungen nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist von einer Verfolgung abzusehen.

Den Erlass würde ich im Widerspruch anführen und falls keine Regelung in dem Bundesland existieren sollte, mich auf die Gleichbehandlung nach dem Grundgesetzt Artikel 3 berufen.

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Salve,

 

najaaaaaaaa, das ist die Polizei. Hier hat das Ordnungsamt der Stadt sein neues teures Spielzeug ausgeführt.

Mal überlegen. Wahrscheinlich stelle ich mich erstmal tot. Wenn sie den richtigen Fahrer erwischen, kann man das (dann kostenfrei) immer noch zur Sprache bringen. ;)

 

Grüße Wolle

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Da scheint sich eine revolutionäre Entwicklung in Sachsen-Anhalt anzubahnen (Unterstreichungen durch mich):

Grundsätze und Verfahrensvorschriften für die Verkehrsüberwachung im fließenden
Straßenverkehr durch Kommunen


RdErl. des MI vom 29.10.2012 - 21.31-12320/212

8.

Opportunität

Das Opportunitätsprinzip nach § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wonach die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde steht und diese das Verfahren, solange es bei ihr anhängig ist, einstellen kann, ist auch auf alle Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden, anzuwenden.

Die jeweils zuständige Verfolgungsbehörde ist angehalten, in jedem Einzelfall abzuwägen, inwieweit die zu treffende Entscheidung den in Nummer 1 genannten grundsätzlichen Zielen dient, und ob der Einsatz der Mittel dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Unbedeutende oder geringfügige Normenverstöße müssen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Von einer formalen Verfolgung festgestellter Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehend von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in solchen Bereichen, in denen lediglich Bagatellverstöße zu erwarten sind, ist daher abzusehen.

.

.

.

10.2.6

Toleranzen, Opportunität

Ein unbedeutender oder geringfügiger Normenverstoß im Sinne von Nummer 8 liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als 10 v. H. der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zuzüglich der in der PTB-Zulassung oder im Eichschein individuell vorgegebenen Gerätetoleranz (Verkehrsfehlergrenze) beträgt, maximal jedoch 10 km/h.

In besonders begründeten Fällen kann eine Reduzierung oder Erhöhung dieser Opportunitätstoleranz vorgenommen werden. Die Begründung hierfür ist im Messprotokoll zu vermerken.

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Salve,

 

voila, der Scan:

post-38383-0-61155900-1400847671_thumb.jpg

 

@BamBam:

Das war eine Stelle, wo eine Umleitung durch eine 30er Zone geleitet wurde und hinter der Blitzstelle geht es relativ steil bergauf. Dazu kommt, dass es der letzte Tag der Umleitung war und obendrein Schulferien, so dass nicht mal Schulkinder als Ausrede herhalten könnten.

Ein Schelm......

Und 5 km/h bei 30 sind nun mal über 10%. ;)

Schaun ma mal!

 

Grüße

Wolle

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Hier mal das mutmaßliche Fahrzeug (MD-K 604) der Stadtverwaltung Magdeburg und das Messgerät dazu (frisch von dieser Woche).

 

post-904-0-97512900-1400932239_thumb.jpg post-904-0-52802900-1400932256_thumb.jpg

 

Die ganze Serie demnächst auf der HP.

Edited by Gast225
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Salve,

 

nicht "mutmaßlich", das isser. ;)

Das Gerät ist ein Poliscan Speed mit der Seriennummer 691132.

Die Kiste hat 150.000 EUs gekostet und es wurden 2 Mitarbeiter extra dafür eingestellt. Und diese Kohle will man jetzt mit "Gewalt" so schnell wie möglich wieder reinholen.

Deshalb blitzt man momentan bevorzugt da, wo es sich lohnt. So z. B. am Ende von 30er Zonen (20m vor dem Schild) und stellt die Auslöseschwelle auf 5km/h. Effektiver kann man nicht "arbeiten"......

 

Grüße

Wolle

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Effektiver ist schon noch möglich. Auslösen ab 4 km/h drüber und das Messgerät 20 Meter nach dem Ende der Zone aufstellen. Laut Erlass ist ja auch im Messprotokoll zu vermerken warum man den Auslösewert von 5 Km/h erhöht hat. Der Grund der da eingetragen ist würde mich schon interessieren.

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Die Kiste hat 150.000 EUs gekostet und es wurden 2 Mitarbeiter extra dafür eingestellt. Und diese Kohle will man jetzt mit "Gewalt" so schnell wie möglich wieder reinholen.

Deshalb blitzt man momentan bevorzugt da, wo es sich lohnt. So z. B. am Ende von 30er Zonen (20m vor dem Schild) und stellt die Auslöseschwelle auf 5km/h. Effektiver kann man nicht "arbeiten"......

 

Naja da müssen sie aber noch ein wenig üben. Das Ding hat man auf dem Ring bereits weit vor Messbeginn gesehen.

 

Persönlich hätte ich es, wenn man auf die Einnahmen schielen würde und dazu noch gemein wäre, rund 2-3 Meter weiter in Richtung Auffahrtsspur verschoben und nicht direkt an die Leitplanke, so dass das Messgerät durch die Lärmschutzwand abgedeckt gewesen wäre.

 

Edit:

Die 150.000 sind aber nicht nur das Messgerät, denn dieses kostet maximal 5-stellig.

Edited by Gast225
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Salve,

 

ja, da auf dem Ring standen sie ein wenig sehr sichtbar....

Heute Mittag standen sie (auch auf dem Ring, aber an einer anderen Stelle) schon wesentlich "besser" da. Glücklicher Weise bin ich in der Gegenrichtung gefahren.

Ich glaube, wir werden langsam aber sicher ziemlich OT..... ;)

 

Grüße

Wolle

PS: Die gesamte Technik (inklusive dem Caddy) hat 150.000 EUs gekostet.

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Nur eine Frage der Zeit bis sich +1kmh netto bei den Kommunalabzockern etabliert. Wäre dann die niedrigste Auslöse weit und breit, weil in vielen Ländern 5km Tolerenz normal sind, auch wenn fast überall 1kmh vorgeworfen werden.

 

Vielleicht kann jemand bei Gelegenheit in Magdeburg testen ob der PSS tatsächlich "nur" auf 58 eingestellt ist.

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Da scheint sich eine revolutionäre Entwicklung in Sachsen-Anhalt anzubahnen (Unterstreichungen durch mich):

Grundsätze und Verfahrensvorschriften für die Verkehrsüberwachung im fließenden

Straßenverkehr durch Kommunen

RdErl. des MI vom 29.10.2012 - 21.31-12320/212

8.

Opportunität

Das Opportunitätsprinzip nach § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wonach die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde steht und diese das Verfahren, solange es bei ihr anhängig ist, einstellen kann, ist auch auf alle Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden, anzuwenden.

Die jeweils zuständige Verfolgungsbehörde ist angehalten, in jedem Einzelfall abzuwägen, inwieweit die zu treffende Entscheidung den in Nummer 1 genannten grundsätzlichen Zielen dient, und ob der Einsatz der Mittel dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Unbedeutende oder geringfügige Normenverstöße müssen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Von einer formalen Verfolgung festgestellter Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehend von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in solchen Bereichen, in denen lediglich Bagatellverstöße zu erwarten sind, ist daher abzusehen.

.

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10.2.6

Toleranzen, Opportunität

Ein unbedeutender oder geringfügiger Normenverstoß im Sinne von Nummer 8 liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als 10 v. H. der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zuzüglich der in der PTB-Zulassung oder im Eichschein individuell vorgegebenen Gerätetoleranz (Verkehrsfehlergrenze) beträgt, maximal jedoch 10 km/h.

In besonders begründeten Fällen kann eine Reduzierung oder Erhöhung dieser Opportunitätstoleranz vorgenommen werden. Die Begründung hierfür ist im Messprotokoll zu vermerken.

 

 

Dir ist schon klar was 10 vom 100 bei 30 sind?

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