Jump to content

Nachbarschaftskrieg Mit Sperrfläche


Recommended Posts

Hallo Freunde,

 

in einer gemischten Wohn-/Gewerbestraße, in der ich ein kleines Büro habe, gibt es seit Jahren Krieg mit meinem Nachbarn. Bevor ihr fragt, er hat angefangen :nunja:

 

Wir sind Anlieger einer recht stark befahrenen Einbahnstraße mit Parken in ausgewiesenen Flächen links der Fahrbahn. Zur Hauptstraße hin teilt sich die Strasse in eine links- und Rechtsabbiegerspur.

 

Seine neuste Waffe mich zu quälen ist nun eine SPERRFLÄCHE..... :schreck: Hier erstmal eine Skizze:

 

http://666kb.com/i/co7e53kmg54bjnz71.png

 

Die Sperrfläche besteht seit 3 Wochen. Er hat sie sich bei der Stadt erschlichen mit einer fadenscheinigen Begründung: Er muss, wenn er mit dem Auflieger in die Einfahrt will, ein Stück vor und rückwärts in die Einfahrt fahren. Dabei bestünde Gefahr, mit den Rechtsabbiegern in Konflikt zu geraten. Daher nun die Sperrfläche.

 

(Daß der gute Mann das "richtige Parteibuch" hat und den Bürgermeister kennt hat natürlich nichts!!! damit zu tun! :shutup: )

 

--> Frage 1: Kann wegen so einem Käse eine Sperrfläche angeordnet werden? Aus meiner Sicht gibt es keine Gefährdung (außer seinen mangelnden Fahrkünsten). Außerdem dürfte er doch die Sperrfläche dann auch nicht zum rangieren nutzen?

 

Nun habe ich ihm meine Meinung mitgeteilt, was ihn wie erwartet kalt ließ. Da mein Büro sowieso entrümpelt werden musste, habe ich für Dienstag (sein Haupt-Anliefertag) Sperrmüll angemeldet und diesen zur Vereinbarten Zeit draußen abgestellt. Ihr werdet es ahnen.... auf diese tolle Sperrfläche. :dribble: Der Nachbar hat alles fotografiert und droht mit Anzeige.

 

--> Frage 2: Wenn kein ausreichender Gehweg zur Verfügung steht, darf (legaler) Sperrmüll ersatzweise auf Sperrflächen deponiert werden? Wenn nein, welche Strafe könnte drohen?

 

 

Jetzt aber zum größten Problem:

Ich parke fast immer auf dem rot eingezeichneten Parkplatz. Dieser ist zu 1/3 parallel zu dieser neuen Sperrfläche. Heute Mittag sah ich den Nachbarn mit dem Zollstock auf der Straße. Und er hat leider recht: Von meinem Heck bis zur Sperrfläche verbleiben (bei perfektem links parken) "nur" 2,90 Meter. (Gesamtbreite der Straße: 7,5m, davon jetzt 2m mein geparkter Wagen, 2,90m Rest-Fahrbahn, 2,6m Sperrfläche)

 

--> Frage 3: Darf ich überhaupt noch in der Straße parken??? Auf 2/3 des Parkplatzes bleiben immerhin >3 m frei & rechts von mir ist ja auch keine Wand, sondern nur Striche. RTW und LKW kommen problemlos durch.

 

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Hilfe,

 

Reiner (erregt!)

Link to post
Share on other sites

Ich hätte eine ergänzende Frage: sind die Spuren nach der Sperrfläche markiert?

Ansonsten: Durchfahrbreite muss mindestens 3,05 Meter betragen und Sperrflächen dürfen nicht überfahren werden, siehe §43 Abs.3 StVO: "Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.".

Sperrmüll darf auch nicht einfach auf die Straße, hier gilt §32 Abs.1 StVO: "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.".

Link to post
Share on other sites

Erstmal willkommen im RF.

 

Wenn die Sperrfläche amtlich angeordnet wurde kannst Du nur versuchen dagegen zu klagen. Er darf sie allerdings auch nicht befahren.

 

Wenn Die Restfahrbahnbreite unter 3,05 m ist, darfst Du auf dem gekennzeichneten Platz nicht (mehr) stehen...

 

Q-Treiberin (ganz emotionslos)

Link to post
Share on other sites

Danke fürs Willkommenheißen! War ewig nicht mehr hier - wohin sind denn meine anderen 160 Beiträge verschwunden? :o

 

Gegen wen und was soll man denn da klagen? Hier läuft so gut wie alles auf dem kleinen Dienstweg.. Denke, der Bürgermeister hat einfach "seine Jungs" vom städtischen Dienstleistungsbetrieb losgeschickt..

 

Welche Strafe droht mir, wenn ich weiter dort parke (es gibt keine Alternativen)?

 

Und, wenn ich dich richtig verstehe: Wenn der Nachbar beim Rangieren rückwärts über die Sperrfläche fährt macht er etwas verbotenes? Dann würde ich mich mal ganz nonchalant mit dem iPhone auf die Straße stellen und filmen... :dribble:

Link to post
Share on other sites

Die Sperrfläche ist - aus deiner Sicht - eine Einschränkung deiner Rechte. Ich würde von der zuständigen Verwaltung Auskunft fordern, warum sie angeordnet wurde. Wenn dir keine - ausreichende - Begründung genannt wurde kannst du dich bei der übergeordneten Behörde, z. B. Bezirksregierung beschwerden. Du kannst bei deiner Anfrage, du bist ja "Betroffener" gleich um eine Rechtsmittelbelehrung bitten. Und letztendlich vor einem Verwaltungsgericht klagen.

Link to post
Share on other sites

Hm.. Klingt gut. Aber warum bin ich "Betroffener" - kann das nicht nach hinten losgehen? Man könnte ja argumentieren, dass es VW Golf o.ä. auf dem Parkplatz abgestellt werden kann und noch 3 m Fahrbahnbreite bleiben?

Link to post
Share on other sites

Du ist Betroffener weil du da dein Büro hat und nicht mehr parken darfst. Die Gemeinde muss die Gründe der Anordnung mitteilen. Dann siehst du weiter. Wenn du richtig ärger bereiten willst läßt du die Anfrage bereits über einen Rechtsanwalt laufen. Kosten trägst erst einmal du, und ob du sie je wieder bekommst ist fraglich bis unwahrscheinlich.

Link to post
Share on other sites

Wieso? Die Anordnung der Sperrfläche war ein Verwaltungsakt von dem Du betroffen bist. Nun möchtest Du berechtigterweise den Hintergrund wissen. Deine Parkgewohnheiten sind ein anderer Fall.

Link to post
Share on other sites

Das mit dem Verwaltungsakt bezweifle ich ja irgendwie stark... Da ich im Facility Management tätig bin, kenne ich einige MA des städtischen DLB. Mal angenommen, ich würde zuerst dort nachfragen, von wem die Anordnung zur Schaffung der Sperrfläche kam - mache ich mich mit diesen Nachforschungen strafbar ("Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen" oder so)? Das wäre zumindest ein kostenloser Weg

 

Edit: Noch eine Idee: Da die Sperrfläche ja hochoffiziell keine Fahrbahn mehr ist, dürfen städtische Gärtnereibetriebe zur Verschönerung der Gegend ( :dribble: ) dort auch große Blumenkübel aufstellen - richtig? Sieht man ja in anderen Städten öfter

Link to post
Share on other sites

Mal angenommen, ich würde zuerst dort nachfragen, von wem die Anordnung zur Schaffung der Sperrfläche kam - mache ich mich mit diesen Nachforschungen strafbar ("Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen" oder so)? Das wäre zumindest ein kostenloser Weg

 

Die Anordnung kann nur von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kommen. Davon abgesehen wurde die Schraffur falsch herum ausgeführt.

Link to post
Share on other sites

Tja der Nachbar hätte mal lieber eine Zick-Zack-Linie beantragt.

 

Die Sperrfläche bzw. deren Anordnung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann sich jeder wehren, dessen Rechte eingeschränkt werden.

 

Ob ein WS erforderlich ist oder gleich geklagte werden muss, richtet sich nach deinen Bundesland. In manchen gibt es kein WSverfahren (mehr).

Link to post
Share on other sites

 

 

Die Anordnung kann nur von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kommen. Davon abgesehen wurde die Schraffur falsch herum ausgeführt.

Bei der Schraffur kann ich mich täuschen, bzw., ich habe mich in der Skizze einfach vermalt. Kommt bei so einem emotional besetzten Objekt wie dieser #!?X$ Sperrfläche wohl vor... :think:

 

 

 

Ob ein WS erforderlich ist oder gleich geklagte werden muss, richtet sich nach deinen Bundesland. In manchen gibt es kein WSverfahren (mehr).

 

Was ist denn ein ein WS Verfahren? Schauplatz ist Hessen. Ich wäre ja bereit, auch zu klagen (denn ganz ehrlich, warum sollte ich nicht gewinnen?). Aber dann bleibt diese Sperrfläche vermutlich für das nächste halbe Jahr bestehen...

Link to post
Share on other sites

........................Die Sperrfläche bzw. deren Anordnung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann sich jeder wehren, dessen Rechte eingeschränkt werden.................

 

Um welches Recht des TE handelt es sich in diesem Fall?

 

Um das Recht, unmittelbar vor dem Büro parken zu können?

Link to post
Share on other sites

Zum Beispiel die Straße nutzen zu können.

-------------------

@TE

Ohne jetzt für die Richtigkeit zu garantieren, ist ja schließlich nicht mein Bundesland

 

Nach Anlage zu § 16a Absatz 1 Nr. 11.1 HessAGVwGO sollte ein WS nicht erforderlich sein.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/yim/page/bshesprod.psml;jsessionid=4C44D2A05AB7D194F079F03102CBE5F8.jp94?showdoccase=1&documentnumber=56&doc.id=jlr-VwGOAGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X#jlr-VwGOAGHEV9Anlage jlr-VwGOAGHEV8Anlage

 

Der Link wird demnächst nicht mehr gehen, da mit Session-ID gearbeitet wird.

Hier im Link einfach auf den zweiten Link klicken und weiter bis zur Anlage.

http://www.ecosia.org/search?q=HessAGVwGO

 

oder hier

http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/2_rechtspflege/212-5-hagvwgo/sonstiges/anlage_para16a.htm

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Der Thread erinnert schon an Kinderkram.

 

... mit Parken in ausgewiesenen Flächen links der Fahrbahn.

Wie sehen diese ausgewiesenen Parkflächen denn aus?

Ist links der Fahrbahn noch soviel Platz? Warum mußt du dann auf der Fahrbahn parken?

 

 

Du ist Betroffener weil du da dein Büro hat und nicht mehr parken darfst.

Natürlich darf er parken. Soll er halt ein paar Meter gehen.

 

Zum Beispiel die Straße nutzen zu können.

 

Und die Strassennutzung wird durch die Sperrfläche untersagt?

 

 

Sollten die markierten Parkplätze tatsächlich links der Fahrbahn sein, kann man dort parken.

Hat sich der TE falsch ausgedrückt und die markierten Parkflächen sind auf der linken Fahrbahnseite ggü. der Sperrfläche, darf er dort trotzdem parken.

Dann hat die Behörde falsch gepinselt bzw. Markierungen nicht zurückgenommen.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

 

 

Zum Beispiel die Straße nutzen zu können.

 

Und die Strassennutzung wird durch die Sperrfläche untersagt?

 

 

Das frage ich mich auch.

 

 

Sollten die markierten Parkplätze tatsächlich links der Fahrbahn sein, kann man dort parken.

Hat sich der TE falsch ausgedrückt und die markierten Parkflächen sind auf der linken Fahrbahnseite ggü. der Sperrfläche, darf er dort trotzdem parken.

 

So sehe ich das auch.

 

Vielleicht präzisiert das der TE ja noch.

 

Ein Bild wäre nicht schlecht.

Link to post
Share on other sites

 

Zum Beispiel die Straße nutzen zu können.

 

Und die Strassennutzung wird durch die Sperrfläche untersagt?

 

vorher, Straße ohne Sperrfläche

nacher, Einschränkung der Straßennutzung, da die Straße an der Stelle der Sperrfläche nicht mehr befahren werden kann

 

So schwer ist es doch nicht.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Der Thread erinnert schon an Kinderkram.

 

 

Naja. Stell dir folgende Situation vor: Ich habe dieses Büro als Verwaltungssitz einer großen Firma.. Ich möchte potentielle Kunden auch ungern auf einem meinem Betriebsgelände im Baucontainer empfangen. Einziger Zweck von diesem Standort ist, dass ich schnell und flexibel dort sein kann, ca. 2-3x die Woche. Und zwar seit 36 Jahren. Diesen Status gefährdet der seit 5 Jahren gegenüberliegende Spediteur (Beleidigt mich gegenüber Kunden, tritt Außenspiegel ab, seine Fahrer urinieren in meinen Vorgarten). Jetzt diese sinnlose Sperrfläche. Würdest du dir das ernsthaft bieten lassen?

 

 

Sobbel, on 10 May 2014 - 09:16, said:

snapback.png

Sollten die markierten Parkplätze tatsächlich links der Fahrbahn sein, kann man dort parken.

Hat sich der TE falsch ausgedrückt und die markierten Parkflächen sind auf der linken Fahrbahnseite ggü. der Sperrfläche, darf er dort trotzdem parken.

So sehe ich das auch.

Vielleicht präzisiert das der TE ja noch.

 

Ich sehe den Unterschied von "auf der linken Fahrbahnseite" und "links der Fahrbahn" nicht? Das linke Viertel der asphaltierten Straße hat vier durch Linien gekennzeichnete Parkflächen. Und zwar seit Jahrzehnten. Wenn ich aber auf einem der oberen 3 Parkplätze parke, bleiben jetzt "zur Sperrfläche" nur ca. 2,9m Abstand. Ich fahre allerdings auch eine Touareg, d.h. generell unnutzbar sind die Parkflächen nicht. Mit einem Golf wäre der Abstand zur Sperrfläche ausreichend.

 

 

 

Ein Bild wäre nicht schlecht.

 

Kann ich gut nachvollziehen. Aber nach 5 Jahren Rechtsstreit poste ich kein Bild des Schauplatzes im Internet... ;) Die Skizze stimmt aber soweit, hab heute nochmal nachgesehen. (Nur die Schraffur der Sperrfläche ist tatsächlich andersrum)

 

 

 

Natürlich darf er parken. Soll er halt ein paar Meter gehen.

 

Geht nicht. Die besagte Einbahnstraße mündet in eine Hauptstraße, dort ist Halteverbot. Für die Parkplätze unterhalb des markierten besteht seit der Sperrfläche das gleiche 2,9m-Problem. Auf dem Parkplatz gegenüber der Hofeinfahrt meines Nachbarn steht seit Ewigkeiten sein (angemeldeter) Anhänger mit Werbung. Weitere Parkplätze in der Parallelstraße sind nur in der Tiefgarage oder als Anwohnerparken verfügbar.

Link to post
Share on other sites

Ach ja, noch eine Idee: Links der Parkflächen auf der Fahrbahn ist so ein "Mini-Gehweg" von 30-40cm, der die Straße von der Bebauung trennt. Den nutzt als Gehweg natürlich kein Mensch. wenn ich mit zwei Rädern darauf Parken würde, wäre der Abstand zur Sperrfläche wieder in Ordnung. Ich fürchte, das ist aber auch verboten?

Link to post
Share on other sites

Ja, parken auf dem Gehweg ist immer verboten, Ausnahme es ist ausdrücklich erlaubt.

Nur, noch ein mal. Das Aufbringen der Sperrfläche muss begründet sein. Da hast du ein Auskunfsrecht. Da kannst du dich wehren. Mit RA geht es natürlich leichter. Ich kenn den Bürgermeister ist kein Grund.

Link to post
Share on other sites
Temporär hätte ich folgende Idee:


- Sperrflächen gehören nicht mehr zur Fahrbahn, müssen ergo auch nicht freigehalten werden

- Der städtische Gartenbaubetrieb stellt in der Innenstadt oft auf Sperrflächen und Verkehrsinsel Blumenkübel zur Verschönerung auf

- Ich kenne die Leiterin dieses Betriebs noch aus dem Studium, habe ein gutes Verhältnis zu ihr


--> Ich lasse meine MA einen 2x3m Blumenkübel mit wunderschönen Geranien bepflanzen und Spende ihn dem Gärtnereibetrieb. Im Laufe der nächsten Woche wird damit "zufällig" unsere schöne Sperrfläche verschönert.

--> Der Nachbar kann nicht mehr zum Rangieren über die Sperrfläche fahren und wird (aus Eigeninteresse) gegen die Sperrfläche aktiv.


Vielleicht etwas unkonventionell, aber diese Kübel stehen bei mir massenweise auf dem Hof, die Aktion kostet mich also sicher weniger als ein Anwalt etc...

Link to post
Share on other sites

Wenn der städtische DLB diese aufstellt (und das darf, was ja aufgrund der Situation in der Innenstadt offensichtlich der Fall ist): Warum denn nicht?

 

Dort regiert seit 30 Jahren ein 1-Parteien-Filz. Ich habe noch nie etwas auf dem konventionellen Weg erreicht, warum also dieses mal?

Link to post
Share on other sites

 

Ich sehe den Unterschied von "auf der linken Fahrbahnseite" und "links der Fahrbahn" nicht? Das linke Viertel der asphaltierten Straße hat vier durch Linien gekennzeichnete Parkflächen. Und zwar seit Jahrzehnten. Wenn ich aber auf einem der oberen 3 Parkplätze parke, bleiben jetzt "zur Sperrfläche" nur ca. 2,9m Abstand.

Wie Sobbel schon erwähnte, innerhalb der Parkmarkierung darf geparkt werden. Dann hat die Restdurchfahrtsbreite auch nicht zu interessieren. Allerdings darf auch nichts (wie z.B. ein Seitenspiegel) über die Linie selber (oder über die Linie hinaus in die Fahrbahn) ragen.

Link to post
Share on other sites

Wenn der städtische DLB diese aufstellt (und das darf, was ja aufgrund der Situation in der Innenstadt offensichtlich der Fall ist): Warum denn nicht?

 

Dort regiert seit 30 Jahren ein 1-Parteien-Filz. Ich habe noch nie etwas auf dem konventionellen Weg erreicht, warum also dieses mal?

Für das Aufstellen der Blumenkübel benötigst du eine Genehmigung des Eigentümers. Auf Straßen, Wegen und Plätzen nennt man dies "Sondernutzungserlaubnis".

1-Parteienfilz hebelt das Auskunftrecht und die Beschwerdemöglichkeit bei der "oberen" Behörde nicht aus.

Link to post
Share on other sites

Ich würde mal mit der Chefin vom städtischen Gartenbaubetrieb reden, und ihr den Vorschlag der Spende machen. Wenn du Glück hast, willigt sie ein. Aber eigenmächtig da was hinstellen

ist völlig daneben. Das wird ohne grosses Federlesens wieder abgeräumt. Und rate mal, wer dann die Kostennote für das Abräumen zugestellt bekommt.

Link to post
Share on other sites

Eigenmächtig was hinstellen ist eine Steilvorlage für den "bösen" Nachbarn. Im Dunkeln mit einem alten Lkw dagegen fahren, Strafanzeige wegen Verkehrsgefährung stellen und Schadenersatz fordern ist dann seine Chance.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

 

 

Naja. Stell dir folgende Situation vor: ...

 

 

 

... Ich sehe den Unterschied von "auf der linken Fahrbahnseite" und "links der Fahrbahn" nicht?

 

 

 

... Geht nicht.

 

Ich muß mir die Situation nicht vorstellen, um für mich der Meinung zu sein, daß das Kinderkram ist.

Zu dieser Meinung bringen mich Formulierungen wie "seine neueste Waffe mich zu quälen" - "mit fadenscheiniger Begründung erschlichen" - "hat das richtige Parteibuch und kennt den Bürgermeister" - "ich kenn die Chefin vom DLB die stellt mir da Kübel hin" (was ja im Prinzip nichts anderes ist wie "der kennt den Bürgermeister").

Wenn du das seit fünf Jahren erträgst, schlummert ein gewisses Maß an Masochismus in dir.

 

Deine Skizze oben zeigt eine Situation "auf der linken Fahrbahnseite"

Die von mir leicht veränderte Skizze zeigt eine Situation "links der Fahrbahn"

 

Geht nicht steht nicht im Duden

 

Gruß

 

post-28452-0-03009500-1399736427_thumb.png

Link to post
Share on other sites

Die Sperrfläche ist - aus deiner Sicht - eine Einschränkung deiner Rechte.

 

Hallo,

wieso "DEINER" Rechte. Dort Parken oder nicht ist ein allgemeines Recht, für alle Fahrer mit zum Straßenverkehr zugelassender Fahrzeuge und entsprechender Größe.

 

Wenn es mir gefällt darf ich dort auch für 10Wochen meinen PKW MIT angekoppelten Bootstrailer für Ruderachter abstellen. Angekuppelt dürfen Hänger dort sehr lange stehen.....

 

 

Und wer ein Büroparkplatz haben will, egal ob für sich oder Besucher muß den halt bauen und finanzieren, das ist KEINE öffentliche Pflichtleistung.

 

Und wenn der Fahrzeugbestand und dessen Nutzung zunimmt, dann hat das die Folge mehr Platz für rollenden Verkehr wird nötig und weniger Parkraum im öffentlichen Straßenbereich bleibt übrig.

Link to post
Share on other sites

 

Die Sperrfläche ist - aus deiner Sicht - eine Einschränkung deiner Rechte.

 

Hallo,

wieso "DEINER" Rechte. Dort Parken oder nicht ist ein allgemeines Recht, für alle Fahrer mit zum Straßenverkehr zugelassender Fahrzeuge und entsprechender Größe.

 

Wenn es mir gefällt darf ich dort auch für 10Wochen meinen PKW MIT angekoppelten Bootstrailer für Ruderachter abstellen. Angekuppelt dürfen Hänger dort sehr lange stehen.....

 

 

Und wer ein Büroparkplatz haben will, egal ob für sich oder Besucher muß den halt bauen und finanzieren, das ist KEINE öffentliche Pflichtleistung.

 

Und wenn der Fahrzeugbestand und dessen Nutzung zunimmt, dann hat das die Folge mehr Platz für rollenden Verkehr wird nötig und weniger Parkraum im öffentlichen Straßenbereich bleibt übrig.

 

 

@Kolbenfeder: Schön, dass Du wieder da bist. Habe Dich schon arg vermisst, wirklich.

Link to post
Share on other sites

 

nachbarschaftskriege sind was entsetzliches weil sie nie enden wollen.

mein tipp gebe das Büro dort auf, und such dir was anderes.

 

Du hast sicher recht. Aber wenn ich altersmilde werden sollte, dann übergebe ich die Firma und beziehe meine Campingparzelle am Gardsee. Mit Nachgiebigkeit in solchen Fällen erreicht man nichts. Und schon gar nicht gegenüber einem "neuen" Nachbarn, der aus einem Kreis stammt, in dem ein halbwegs zivilisiertes Zusammenleben offensichtlich nichts wert ist.

 

Ich war heute wieder in der Stadt und erstmal bei den entspr. Behörden, Folgendes habe ich heute morgen erreicht:
1. Fachdienst Straßenverkehr:
- Die Sperrfläche wurde offiziell eingerichtet, um ein vorzeitiges Einordnen der Rechtsabbieger zu verhindern. So sollen eventuelle Kollisionen an der Hofeinfahrt und ein überfahren des rechten Gehweges verhindert werden. Es ist wohl zuvor zum Unfall gekommen, zu dessen Hergang man mir aber keine Auskunft erteilen darf. Man hält die Sperrfläche für vollständig rechtmäßig und "sieht einer Klage gelassen entgegen".
- Das Problem mit den Parkboxen war nicht bekannt. Es soll vor Ort geprüft werden. Es besteht wohl die Möglichkeit, daß´die Markierungen um 50 cm nach rechts auf den "Mini-Gehweg" (Fachbegriff vergessen) verlegt werden.
Ein Abbau der Parkflächen ist nicht möglich, da irgendeine Satzung das Verhältnis von Anwohner- zu normalen Parkplätzen regelt (Diese Begründung habe ich nicht verstanden, aber gut... )
2. Fachbereich Stadtgrün
- Es ist möglich, von offizieller Seite einen Pflanzkübel auf der Sperrfläche zu installieren. Ob eine Sachspende meinerseits angenommen werden darf, wird geprüft.
Link to post
Share on other sites

Na das freut doch die Nachbarschaft, wenn es in der Straße demnächst grünt und blüht. :rofl::cool:

 

Edit:

Warum man aber nicht die Sperrfläche verschmalert anstatt den Fußweg zu belasten, weiß ich auch nicht.

Edited by Gast225
Link to post
Share on other sites

Na das freut doch die Nachbarschaft, wenn es in der Straße demnächst grünt und blüht. :rofl::cool:

 

Aus symbolischen Gründen dachte ich daran, den dem Nachbarn zugewandten Teil des Kübels mit Narzissen bepflanzen zu lassen :D

 

 

 

Warum man aber nicht die Sperrfläche verschmalert anstatt den Fußweg zu belasten, weiß ich auch nicht.

 

Offiziell ist auf dieser Seite gar kein Gehweg, sondern... Ich habe den Namen vergessen. Es klang wie "Schrammbande". Soll verhindern, daß der fließende Verkehr die dort sehr eng an der Strasse stehenden Häuser beschädigt.

Link to post
Share on other sites

 

Na das freut doch die Nachbarschaft, wenn es in der Straße demnächst grünt und blüht. :rofl::cool:

 

Aus symbolischen Gründen dachte ich daran, den dem Nachbarn zugewandten Teil des Kübels mit Narzissen bepflanzen zu lassen :D

 

Narzissen sind ok, Kakteen fände ich irgendwie - unfair :D

Link to post
Share on other sites
Offiziell ist auf dieser Seite gar kein Gehweg, sondern... Ich habe den Namen vergessen. Es klang wie "Schrammbande". Soll verhindern, daß der fließende Verkehr die dort sehr eng an der Strasse stehenden Häuser beschädigt.

 

Es wird ein "Schrammbord" sein. Hauptgrund: Nur wenn eine Straße "fertig gestellt" ist können die Kosten abgerechnet werden, die die Anlieger zu zahlen haben. Schrammbord ersetzt den nicht vorhandenen Gehweg.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...