Jump to content

Dashcam Von Möchtegern "polizist"


Recommended Posts

Bin ich jetzt auch ein Voyeur oder gar potentieller Denunziant, wenn ich meine Kamera am Mopped mitlaufen lasse? :unsure:

Würde sagen, nur wenn man erkennen kann das du nicht so richtig Gas gibst. :fool::lol2:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Würde sagen, nur wenn man erkennen kann das du nicht so richtig Gas gibst.

Naja, das Teil ist schon so installiert, dass man eben keinen blick auf den Tacho hat. Den Ferrarifahrer, an den ich letztens auf dem Expressway haengte, verliess bei etwa 170 km/h dann auch der Mut...... :lol:

Link to post
Share on other sites

Bin ich jetzt auch ein Voyeur oder gar potentieller Denunziant, wenn ich meine Kamera am Mopped mitlaufen lasse? :unsure:

Her mit den Paddeln, jetzt wird heftig zurückgerudert....

 

Natürlich meinte ich mit meiner Aussage nicht die Cam am Möppi oder im Auto, um sich nach der Ausfahrt nochmals das Fahrerlebnis am Bildschirm zu geben. Vielmehr dachte ich an die (für mich deutsche) Unart, andere VT zu (be)anzeigen, wenn sich diese scheinbar oder auch tatsächlich nicht an (teilweise unsinnige) Regeln halten.

 

Selbstverständlich hat auch das Argument von @Nachteule Gewicht, dass, wenn bei Unfällen die Schuldfrage strittig ist, der Geschädigte einen Beweis an der Hand hat.

 

Mit einer Cam hätte ich mir vor ein par Jahren auch die EUR 150,00 erspart, die es mich gekostet hat, weil mich eine (möglicherweise schwer frustrierte) weibliche Person (be)anzeigt hat und einen Zeugen aus dem Hut zauberte, den es anlässlich des Vorfalls definitiv nicht gab. Und die KFZ-Rechtschutzversicherung hatte ich damals auch nicht, leider....

 

Trotzdem werde ich, zumindest vorläufig, auf eine Dashcom verzichten. Und um Deine Frage, @HarryB, zu beantworten: natürlch bist Du (soweit ich es beurteilen kann) kein Voyeur und auch kein Denunziant, eh klar. ;)

Link to post
Share on other sites

Naja, das Teil ist schon so installiert, dass man eben keinen blick auf den Tacho hat.

Musst Du dir eines kaufen mit GPS. Dann kannst Du auf der Karte sehe wo und auch wie schnell, um welche Uhrzeit.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

 

Naja, das Teil ist schon so installiert, dass man eben keinen blick auf den Tacho hat.

Musst Du dir eines kaufen mit GPS. Dann kannst Du auf der Karte sehe wo und auch wie schnell, um welche Uhrzeit.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Es reicht, wenn ich mich erinnern kann,. da bedarf es keiner handfesten Beweise.....

Link to post
Share on other sites

 

 

Naja, das Teil ist schon so installiert, dass man eben keinen blick auf den Tacho hat.

Musst Du dir eines kaufen mit GPS. Dann kannst Du auf der Karte sehe wo und auch wie schnell, um welche Uhrzeit.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Es reicht, wenn ich mich erinnern kann,. da bedarf es keiner handfesten Beweise.....

 

Eben, sonst könnte es verwertet werden:

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Unfall-bei-Tempo-190-Warum-filmte-der-Motorradfahrer-die-Raserei-id29410931.html

Link to post
Share on other sites

Hier gehört der Gesetzgeber gefordert, solche Dashcams umgehend verbieten!

Es ist die Hoheitsaufgabe der deutschen Polizei und nicht von irgendwelchen fehlgeleiteten Privatpersonen. Wo teilweise noch den Vordermann nötigen um sich selbst ein reisserisches Video zu bescheeren...

 

 

 

Ja Hallo,

die Heckcam ist von Techart zusätzlich verbaut, kann ja nichts dafür das die doch eine Memory Funktion intus hat. Schaltete die nur auf, weil der Typ soweit auffuhr, dass ich über den Rückspiegel welcher nur ganz gering den rückwärtigen Raum abdeckt, sein Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte.

 

Und, hast Dich jetzt bald entschieden? Oder gehören die Cams nur für Andere verboten?

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

 

 

In Österreich ist die dashcam übrigens mit 10.000€ beschwert :doofwinkt:

@rpg: Das hatte ich neulich auch irgendwo gelesen, meine autobild oder die ADAC-Postille. Meine aber kein generelles Verbot, sondern ein Denunziantenverbot, sprich wenn man damit Polizist spielt, auch Stichwort Amtsanmaßung. Die Kollegen aus Österreich können sicherlich mehr über die aktuelle Lage sagen.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Die Kollegen aus Österreich können sicherlich mehr über die aktuelle Lage sagen.

Och, jetzt staune ich aber. Sonst behauptest Du doch immer von Dir (oder tust für gewöhnlich eben so), daß Du alles wüßtest, vor allem besser als die Fachleute. Woher die plötzliche Erkenntnis und Einsicht, daß dem wohl doch nicht so ist?
Link to post
Share on other sites

 

..., im Falle eines Unfalls jedoch ......

Stellt sich die Frage, welches Beweismittel der Richter zulässt.

 

Stimmt schon. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, daß das Gericht eine Filmaufzeichnung völlig ignoriert und eine Entscheidung im Widerspruch zu dem Gefilmten fällt. Und die Versicherungen werden sich den Film sicherlich auch gern ansehen.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Nehmen wir mal an man wäre in einem Unfall mit 4 Fahrzeugen Fahrzeug Nr. 3.

 

Man kann noch vor Fahrzeug Nr. 2 anhalten.

 

Jetzt fährt aber Fahrzeug 4 so auf, daß man auf Fahrzeug Nr. 2 geschoben wird.

 

 

Ein weiser Richter könnte jetzt sagen:

"Es könnte durchaus sein, daß sie durch Nr. 2 VORHER kaltverformt abgebremst wurden (also doch zuerst auf 2 aufgefahren sind und dadurch stärker als normal abgebremst wurden, kein normaler "ich bremse dort wo der Vordermann 2 Sekunden vorher war" Vorgang) und somit ein Speziafall vorliegt. Daher bekommen sie von Nr. 4 nur die Hälfte des Heckschadens." :shit:

 

Hätte Nr. 3 eine Dashcam gehabt - wäre diese Argumentation eines weisen Richters kaum möglich.

 

Da auf der Dashcam sichtbar wäre, daß man stand und auf Nr. 2 aufgeschoben wurde.

 

 

Das ist übrigens keine Theorie. Das ist ein echtes Urteil. :D

Und Nr. 3 hatte keine Dashcam... :wacko:

Link to post
Share on other sites

Wie soll er dies mitbekommen haben, wenn sich alles in vielleicht ein zwei Sekunden abspielt.

Es ist ja sicherlich nicht so, das Nr. 2 und 3 schon eine halbe Stunde da stehen und dann erst Nr. 4 auffährt.

Link to post
Share on other sites

Sagen kannst du gar viel. Wissen kannst du auch was. Du kannst sogar etwas Glauben.

Glaubst du Nr. 4 gibt freiwillig zu es wäre so gewesen? Und wenn Nr. 2 nicht mehr weiß was genau passiert ist...

 

Ob es die weißen Richter auch so sehen wie du es sagst, weißt, glaubst? :doofwinkt:

 

weil dann die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende für den auffahrenden Verkehrsteilnehmer unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges „ruckartig“ zum Stehen gekommen ist, indem er seinerseits auf seinen Vordermann aufgefahren ist und deswegen den Anhalteweg für den ihm nachfolgenden Verkehrsteilnehmer unzumutbar verkürzt hat.

 

und

Ob die Ehefrau des Klägers ihrerseits zuvor mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von 14 – 19 km/h auf das ihr vorausfahrende Fahrzeug der Zeugin W aufgefahren oder im Anschluss an die Heckkollision auf deren Fahrzeug aufgeschoben worden ist, ist technisch nicht feststellbar. Die Aussagen der erstinstanzlich zum Unfallgeschehen vernommenen Zeugen sind – nach den unangefochtenen Feststellungen des Landgerichts – entweder unergiebig oder nicht glaubhaft.

 

 

 

Tja, mit Dashcam...

 

 

Volltext

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2014/6_U_101_13_Urteil_20140206.html

 

 

Das Urteil insgesamt :shit:

Link to post
Share on other sites

Och, jetzt staune ich aber. Sonst behauptest Du doch immer von Dir (oder tust für gewöhnlich eben so), daß Du alles wüßtest, vor allem besser als die Fachleute. Woher die plötzliche Erkenntnis und Einsicht, daß dem wohl doch nicht so ist?

@bluey: Es geht doch um Österreich! Da weiß ich nicht alles, da gibt es andere Koryphäen. Aufhänger ist der Satz in der ADAC Motorwelt 4/2014, S. 51 im Miniartikel "Datenschutz - Videoüberwachung aus Privat-Auto unzulässig":

In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10 000 Euro geahndet.

 

 

Was heißt das also konkret in der Theorie (Paragraphen, Bußgeldkatalog, Dashcam-Definition, Generalverbot, usw.) und in der Praxis (Kontrolle, Ahndung)?

 

@eribaer: "Scheinen"....

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Die Entscheidung ist die Regel. In der Justiz ist nichts ohne Ausnahme.

Mein verunfallter PKW stand nachts mit Abblendlicht und Warnblinkanlage auf der mittleren Spur entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn.
Die Autobahn war über ca. 600m geradeaus und entsprechend war das Licht schon zu sehen.

Ca. 5 Min. später führ eine Fahrerin mit über 60km/h zu schnell auf der mittleren Spur alleine über die 600m auf mein Fahrzeug zu.
Auch auf der Autobahn gilt uneingechränkt nachts das Sichtfahrgebot.

Wie diese erklärte tauchte mein Fahrzeug plötzlich vor ihr auf, so dass diese vor dem nicht mehr anhalten und nur noch ausweichen konnte. Diese fuhr in die rechte Leitplanke und drückte diese ca. 40cm ein, so dass die dahinter stehende Person, der Fahrer des Erstverunfallten Fahrzeugs, schwerst verletzt worden ist.

Die Versicherung des Erstverunfallten zahlte 100% an die auffahrende Zweitunfallfahrerin.

Daraufhin wurde die eigene Versicherung wegen Falschregulierung in Anspruch genommen.

Es wurde festgestellt, dass der Erstverunfallte für den Zweitunfall zu 100% haftet unter anderem, weil er ein gefährliches Hindernis für die auffahrende Fahrerin dargestellt hat, gerade weil diese zu schnell oder unaufmerksam gefahren ist von folgenden Personen:

3 Assessoren des Ombundsmann der Versicherungen
Dem Ombudsmann Prof. Dr. X selbst.
Richterin X. vom AG-X. und Richter Dr. X vom LG-X

Daraufhin wurde die gegnerische Versicherung am AG-X verklagt.

2 Richter entschieden, dass die auffahrende Fahrerin zu 100% für den Zweitunfall haftet.

Mit der Entscheidung wurde wieder in X geklagt wobei auch ca. 70 weitere Entscheidungen vorgelegt wurden aus denen sich eine 100% Haftung der auffahrenden Zweitunfallfahrerin ergibt, denn diese hätte auch vor einem unbeleuchteten Fahrzeug anhalten können müssen und in einem solchen Fall hätte ihre Haftungsquote bereits zwischen 33-100% betragen.

Jetzt entschied Richter X vom AG-X, dass die auffahrende Verkehrsteilnehmerin zu 33% haften würde ua. weil ein mit Abblendlicht und Warnblinkanlage leuchtender PKW genau gleich schlecht zu sehen ist wie ein unbeleuchteter PKW.
Ausserdem haben alle Richter für die Versicherung als Rechtsvertreter Tatsachen zu Gunsten der Versicherung vorgetragen, die keiner der Prozessparteien vorgetragen hat (Dispositionsmaxime) und dann zu Gunsten der Versicherung als Richter selbst darüber entschieden.
Ob die Richter bei der Versicherung Nebentätigkeiten ausüben ist in der bayrischen Justiz geheim.

Danach entschieden Richter Dr. X bestätig von Richter X, dass der Erstunfallfahrer zu 100% für den Zweitunfall haftet, weil er ein Hindernis dargestellt hätte.
Dh. also auch wenn man aufgrund eines Staus am Ende des Staus steht haftet man zu 100% für einen Auffahrunfall, weil man ein Hindernis für den Auffahrenden darstellt, so entschieden von 3 Assessoren, einem Prof. Dr., 2 Richter Dr. und 3 Richtern.

XXXXX

Richterliche Entscheidungen können also ohne Probleme willkürlich 100% differieren. Im vorgenannten Fall geht es den Richtern in X aber insbesondere stets darum die Kollegen für ihre "korrekte" Entscheidung abzudecken, da ein Prolet ohne anwaltliche Vertretung Rechte geltend macht.
Aber gerade daran sieht man, dass richterliche Entscheidungen sogar aus reiner Willkür zu 100% differieren können auch wenn sich aus der Rechtsprechung des BGH und aus ca. 70 anderen einheitlichen Entscheidungen etwas anderes ergibt.

Normalerweise haftet aber entsprechend aller Rechtssprchung der Auffahrende, besonders auf ein stehendes Fahrzeug aufgrund der sogenannte "konkreten Betriebsgefahren" gemäss des Verschuldens an den Unfallursachen.

Ist der Unfallhergang allerdings ungeklärt bzw. wenn dieser auch mit einem Anscheinsbeweis nicht bewiesen werden kann, dann
kommen die sogenannten einfachen Betriebsgefahren zur Anwendung. Dh. die Haftungsaufteilung erfolgt nicht aufgrund des Verschuldens, sondern aufgrund der Betriebsgefahren, die regelmässig von dem Fahrzeug ausgehen. Bei 2 PKW sind das gerne 50% Haftungsaufteilung. Bei einem Unfall mit LKW kann die Haftung des LKW auch höher sein, weil von diesem generell eine höhere Gefahr ausgeht.

Wenn also bereits fraglich ist ob Dashcamaufnahmen als Beweis verwertet werden können, dann wird das mal so sein oder nicht so sein. Je nachdem wie der Richter es gerade will.
Natürlich können solche Beweismittel auch den Richter beeinflussen obwohl er die Aufnahmen als Beweismittel nicht zulässt.
Das Ansehen der Person ist in der Justiz aber insgesamt das wichtigste Entscheidungskriterium.

Auch wenn man über 200000km unfallfrei fährt und keine Punkte in Flensburg hat aber auf der Autobahn den Sicherheitsabstand nicht einhält mit 400 Schwanzverlängerungsstärken, die sich gerade aus dem nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand ergeben, dann wird irgendwann das erste mal sein.
Ich halte gerne einen grösseren Abstand von min. 50m, der auch manchmal sogar noch tatsächlich zu gering ist. Halte ich den vorgeschriebenen Abstand, dann wird man gerne öfters rechts überholt, damit dann jemand kilometerweit direkt vor einem herfährt und der dabei wieder dem Vordermann auch bei weit über 100km/h auf unter 10m auffährt.
Irgendwann wird es das erste mal sein und wenn nicht bei einem selbst, dann bei einem anderen, weil man einfach das Risiko erhöht.

Auch leben diese eng auffahrenden eben gerne von dem Abstand und der Vorsicht, die der verantwortungsvolle Vordermann für diese kleinen Kinder (mit PS-Verlängerung) übernimmt. Und wie schon gesagt schicken diese Menschen dann sogar ganz besonders im Falle eines Unfalls ihre Juristen und Rechtsanwälte los, wegen der Gefahr, die von dem Vordermann ausgeht von dem man zu wenig Abstand gehalten hat und wenn man Glück hat, was aber selten ist, dann gerät man an solche Richter wie in X, die dann erklären, dass der Vordermann ein gefährliches Hindernis für den Auffahrenden dargestellt hat, weil dieser mit zu geringen Sicherheitsabstand vor diesem herfuhr. ...

Edited by Gast225
Daten anonymisiert; Link entfernt
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

@mindamino

Hast du eigentlich noch alle Latten im Zaun?

Falls du den Beitrag noch editieren kannst, solltest du schleunigst die Namen der Richter entfernen.

Insbesondere weil du ihnen richterliche Willkür und Vetternwirtschaft vorwirfst.

Selbst wenn das so stimmen würde, befindest du dich mit diesen Behauptungen im Strafrecht.

Schon mal darüber nachgedacht das Gehirn einzuschalten bevor du sowas schreibst?

 

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

„Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit

dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt einzig und allein der Polizei.

 

Was für ein Geschwurbel. Wie oft habe ich (im Urlaub) mit einer normalen Kamera gefilmt und dabei auch Autofahrer und Fußgänger im Bild gehabt. Verboten?

 

Außerdem verfolge ich weder Verkehrsverstöße, noch ahnde ich Sie. Ich dokumentiere sie höchstens, sofern es nicht sowieso automatisch gelöscht/überschrieben wird.

Link to post
Share on other sites

@mindamino: Es gib halt viel Filz in der Justiz, man denke nur an die Großfälle "Mollath" und "Peggy" als Spitze des Eisberges. Auch klar, dass sich Leute in einer Stadt "kennen". Vor Gericht ist wie auf der Seefahrt, man ist in Gottes Hand.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...