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Dashcam Von Möchtegern "polizist"


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Servus,

fuhr heute auf der Autobahn. Jedenfalls verfolgte mich dann ständig so ein Typ, alleine im Auto. So im Nachhinein betrachtet hielt ich wohlmöglich nicht den Abstand auf den Vordermann ein, welche öfters mit 130km/h die linke Spur blockieren. Der Kerl schob mich förmlich an als wollte er mich herausfordern, keine Ahnung was er sich erhoffte? 400PS gegen einen 2.0l TDI Sharan *gähn* Und wenn dann wieder frei war, kam der nicht mehr hinterher.

 

Jedenfalls als ich von der AB runter bin, zog der der winkend an mir vorbei und ich erblickte den komischen Kasten unterm Rückspiegel :shutup:

 

Ist das überhaupt verwertbar vor Gericht? Kann nun jeder "zensiert" andere denunzieren nur wegen dieser ollen Cam?

 

MfG

rpg

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Jeder Mensch, der einen Ordnungsverstoß, eine Straftat oder Gefahr feststellt kann die der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw Ordnungsbehörde melden. Das ist dann auch kein denunzieren. Der eine oder andere Bürger übertreibt es jedoch mit seiner "Verfolgung" und begeht selber Taten, die zu einem Verfahren gegen ihn führen können. In anderen Fällen sind jedoch auch für Bürger bestimmte Handlungen zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Selbsthilfe erlaubt. Wie sich nun die Beweislage und Zuläßigkeit von Beweisen darstellt wird im Einzelfall betrachtet. Das Gericht bzw die Ordnungsbehörde kann aber auch Aufzeichnungen einer DashCam als Beweis hernehmen. Kann heißt nicht muss oder wird.

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Ok thx, Der fuhr bei 2 Autos die ich nach der "Blockade" überholte, jedesmal kurz denen hinterher. Vermutlich zwecks denen ihrem Kennzeichen bzw. als Zeugen...

 

Fakt ist aber auch, das er bei über 100km/h mir so auffuhr, dass ich sein Kennzeichen nicht mehr sah.

 

Wohlmöglich schneidet er das schön raus aus seinen Filmchen*kopfkratz*

 

Armseeliges Deutschland^^

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Ok thx, Der fuhr bei 2 Autos die ich nach der "Blockade" überholte, jedesmal kurz denen hinterher. Vermutlich zwecks denen ihrem Kennzeichen bzw. als Zeugen...

 

Fakt ist aber auch, das er bei über 100km/h mir so auffuhr, dass ich sein Kennzeichen nicht mehr sah.

 

Wohlmöglich schneidet er das schön raus aus seinen Filmchen*kopfkratz*

 

Armseeliges Deutschland^^

Deshalb wird so ein Filmchen auch mit "Spitzen Fingern" angefasst; wenn überhaupt. Aber, der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei.

Armseeliges Deutschland^^ Nein, armseeliger Wicht.

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Falls Du mich mit armseeligen Wicht meinst? Fahre nun über 200tkm unfallfrei made in Zuffenhausen und hatte bisher noch keine Punkte...

 

Kenne aber etliche armseelige Wichte wo mit wenigen PS sich ganz neu in Schale setzen wollen :ninja::devil:

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Andere Fragestellung...

Mein Auto hat eine Heckcam die eigentlich zum Einparken verbaut wurde, kann man aber manuell zuschalten und dies tat ich auch, als der Möchtegern mehrfach auffuhr und mich nötigen wollte.

Sollten alle Stricke reissen, hätte ich ja ebenso Beweismaterial oder ist nur eine dash cam verwertbar vor Gericht?

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Das Gericht kann beide Aufnahmen zulassen oder nicht, bzw kann eine Aufnahme zu lassen und eine andere nicht. Pauschal kann man nicht sagen, wie der Richter das werten würde. Bevor es zu Gericht geht muss aber erstmal die Bußgeldstelle überzeugt werden ein Bußgeld zu erlassen. Um die Antworten auf deine Frage besser geben zu können, sag doch ob du tatsächlich korrekt gefahren bist oder einen Ordnungsverstoß begangen hast?

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Das Gericht kann beide Aufnahmen zulassen oder nicht, bzw kann eine Aufnahme zu lassen und eine andere nicht. Pauschal kann man nicht sagen, wie der Richter das werten würde. Bevor es zu Gericht geht muss aber erstmal die Bußgeldstelle überzeugt werden ein Bußgeld zu erlassen. Um die Antworten auf deine Frage besser geben zu können, sag doch ob du tatsächlich korrekt gefahren bist oder einen Ordnungsverstoß begangen hast?

Ist er denn mit seiner Uni rumgefahren :schreck:

https://www.google.de/#q=ordnungsversto%C3%9F

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Falls Du mich mit armseeligen Wicht meinst? Fahre nun über 200tkm unfallfrei made in Zuffenhausen und hatte bisher noch keine Punkte...

 

Kenne aber etliche armseelige Wichte wo mit wenigen PS sich ganz neu in Schale setzen wollen :ninja::devil:

Nein, ursprünglich meinte ich dich nicht.

Aber dein Hinweis auf "Zuffenhausen" macht mich nachdenklich.

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Jemand, der ein 400PS-Auto aus Zuffenhausen fährt, hat es normalerweise gar nicht nötig, sich damit in irgendeiner Art und Weise hervorzutun. Der hat diese Leistung, weiß um die Möglichkeiten seines Autos und gut ist. Wer solches aber noch extra hervorheben muß, um sich von anderen elitär abzugrenzen, macht auch mich nachdenklich.

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Wurst egal, die A81 ist noch immer free V Max. Sollte was kommen, gehts zum Fachanwalt und nach der Akteneinsicht, weiss ich eh was das Gegenüber darstellt und ich werde die rechtliche Wege bis zum Anschlag ausschöpfen. Wenn ich darüber berichten müsste, wie oft ein Schnarcher die mittlere Spur mit 120 belagert, mich nötigt usw., täte ich gar nicht mehr mein Geld verdienen können.

Deutschland schafft sich selbst ab, merkt man so langsam in allen Bereichen=armseelig!

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Mich haben ja schon einige Deiner vorherigen Äußerungen nachdenklich gestimmt. Nach Deinem letzten Posting ist wohl klar: mal wieder ein kleiner Möchtegern-Proll, nicht mehr, nicht weniger. Du scheinst es wirklich nötig zu haben.

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Dashcams und Datenschutz

 

In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig.

 

Die Begründung ist ja auch sehr zäh.

 

Und als Grund die Abwehr von Schadenersatzansprüchen reicht in meinen Augen auch aus.

 

 

 

Noch macht sowieso niemand etwas gegen die Dashcams. Da ist auch das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es gibt auch noch zu wenig Fälle und zu wenig Gerichtsentscheidungen, zur Zeit macht jedes Gericht was es will (hinsichtlich der Dashcams [ausgenommen Bayern, die sind eh willkürlich :P ])

 

Die Benutzung solcher Dashcams ist zur Zeit noch umstritten, so lange es aber kein eindeutiges Gesetz gibt, dass die Benutzung generell verbietet kann man sie unbedenklich benutzen.

 

Und wie Blaulicht schon sagte, die Zulassung als Beweismittel liegt beim Richter.

 

LG f1f2

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https://www.youtube.com/user/schnullichen/videos

 

Ich frage mich, was sind das für Leute wo solche Vids hochladen? Haben die zuviel Zeit und keine Arbeit?

http://de.autoblog.com/2014/04/04/datenschutz-dashcams-im-auto-sind-nicht-zulassig/

http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig/

 

Ich hatte gestern nicht nur einen schlechten Tag, nein auch sehr eilig und da fahre ich auch gerne schneller.

Das nun solch ein Denunziant mit Cam einen verfolgt, regelrecht "jagt". Nur um sich vermutlich bei der Polizei ganz wichtig zu machen, sowas regt mich mächtig auf.

Dachte der Stasi Staat wäre aufgelöst :notworthy: Und sollte da noch was folgen, dann werde ich zum ersten Mal in meinem Leben das Gegenüber bzw. den Filmer auch denunzieren^^

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Hallo, RPG,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Unbestritten: Es ist Unsinn und idiotisch, wenn jemand selber äußerst dicht auffährt, um ein Fehlverhalten eines Vorausfahrenden zu filmen und man macht sich damit selber strafbar bzw. man begeht eine Ordnungswidrigkeit (je nach Sachlage).

 

Nichtsdestotrotz hast Du damit

Ich hatte gestern nicht nur einen schlechten Tag, nein auch sehr eilig und da fahre ich auch gerne schneller.

 

sicher nicht das Recht, anderen dicht aufzufahren und sie dadurch anzutreiben, die Fahrbahn frei zu geben.

 

Es mag sein, dass Du Dich in einem Bereich aufgehalten hast, in dem es keine Geschwindigkeitsbeschränkung gab, aber wenn jemand mit 130 km/h auf dem linken Fahrstreifen fährt und sich nicht gleich in eine kleine Lücke auf dem rechten bzw. mittleren Fahrstreifen einordnet, hast Du das zu akzeptieren.

 

Überlege mal selber: Bei 130 km/h muss der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auf dem rechten bzw. mittleren Fahrstreifen schon Minimum bei 140 m und die gefahrene Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ebenfalls bei 130 km/h liegen, damit man sich genau in der Mitte hineinzwängen darf, ohne einen Abstandsverstoß zu begehen.

 

Fahren die Fahrzeuge rechts langsamer, muss der Abstand zwischen diesen dementsprechend größer sein, denn man kann ja nicht erwarten, dass jemand nur wegen einem Drängler seine Geschwindigkeit verringern muss, um ordnungsgemäß einscheren zu können.

 

Wie groß waren denn die Abstände auf dem mittleren bzw. rechten Fahrstreifen?

 

Nächste Frage: War vor Deinem Vordermann alles frei oder hatte er selber auch andere Fahrzeuge vor sich, die die linke Spur belegt haben?

 

Wenn letzteres zutrifft: Warum solltest Du das Recht haben, schneller vorwärts zu kommen als Dein Vordermann, der vielleicht ebenfalls darauf gewartet hat, dass sein Vordermann nach rechts wechselt, ebenso, wie dieser darauf gewartet hat, dass sein Vordermann nach rechts wechselt und so geht es weiter nach vorne.

 

Nur, weil Du es eilig hast, genervt bist und weil Du ein schnelles Auto fährst hast Du nicht mehr Rechte als andere.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Denn die zeichnen auch wahllos auf und dienen nur der ,öglichen Abschreckung und Überführung.

1. das wäre mir neu. Unsere schalten sich erst ein, wenn man "Stop Polizei" betätigt oder die Kamera manuell einschaltet. Wahllos zeichnet die nichts auf.

2. dient sie eben nicht der Abschreckung, sondern im Falle des Falles der Beweisführung.

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Denn die zeichnen auch wahllos auf und dienen nur der ,öglichen Abschreckung und Überführung.

1. das wäre mir neu. Unsere schalten sich erst ein, wenn man "Stop Polizei" betätigt oder die Kamera manuell einschaltet. Wahllos zeichnet die nichts auf.

2. dient sie eben nicht der Abschreckung, sondern im Falle des Falles der Beweisführung.

 

 

Ganz anders sieht das aber bei Videoüberwachung an Bahnhöfen, U-Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen aus. Ein Grund mehr Großstädte zu meiden.

 

Auch ist es gängige Praxis das die ProViDa-Fahrer das Video oftmals durchlaufen lassen bis ein geeigneter böser Raser oder Verkehrssünder vorbeitourt. Und das ist keine Ausnahme, die Videos die weitergegeben werden werden vorher nur geschnitten, so dass es aussieht als sei die Messung erst bei Verdacht entstanden. Meistens wissen die Benutzer noch nicht einmal, dass zum Filmen ein Verdacht vorliegen muss.

 

Zu RPG:

 

So lange Du keine Post im Briefkasten hast, ist es als wäre nie etwas passiert. Außerdem : Hat der Kameratyp dein Gesicht?

 

Hier muss ich Nachteule recht geben

 

 

 

Nur, weil Du es eilig hast, genervt bist und weil Du ein schnelles Auto fährst hast Du nicht mehr Rechte als andere.

 

 

 

Hinzu kommt die scheinende Unfähigkeit dieses Auto zu bedienen, denn es gibt immer Wege an einem Auto vorbeizukommen, wenn Dein Auto so schnell ist und rechts Strecken frei waren, sehe ich kein Problem (man muss eben Prioritäten setzen, entweder ich jammere weil mich jemand blockiert habe oder ich ziehe meine Schlüsse daraus und handele dementsprechend). Bei Geschwindigkeitsfahrten ist es sowieso sinnvoller den Kontakt mit anderen VT zu vermeiden und den Weg mit dem geringsten Widerstand zu wählen.

 

 

LG f1f2

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Denn die zeichnen auch wahllos auf und dienen nur der ,öglichen Abschreckung und Überführung.

1. das wäre mir neu. Unsere schalten sich erst ein, wenn man "Stop Polizei" betätigt oder die Kamera manuell einschaltet. Wahllos zeichnet die nichts auf.

2. dient sie eben nicht der Abschreckung, sondern im Falle des Falles der Beweisführung.

 

Und nichts anderes machen die Dashcamer.

 

Sie schalten zu beweiszwecken am Anfang der Fahrt die Kamera manuell ein, es gibt auch automatische, und zeichnen dann die Fahrt auf.

Allerdings nutzen einige diese auch beim Parken, um Parkunfälle aufzuzeichnen. Gerade da ist die Gefahr eines § 142 StGB sehr hoch.

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Ganz anders sieht das aber bei Videoüberwachung an Bahnhöfen, U-Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen aus. Ein Grund mehr Großstädte zu meiden.

 

Auch ist es gängige Praxis das die ProViDa-Fahrer das Video oftmals durchlaufen lassen bis ein geeigneter böser Raser oder Verkehrssünder vorbeitourt. Und das ist keine Ausnahme, die Videos die weitergegeben werden werden vorher nur geschnitten, so dass es aussieht als sei die Messung erst bei Verdacht entstanden. Meistens wissen die Benutzer noch nicht einmal, dass zum Filmen ein Verdacht vorliegen muss.

Naja dafür wurde ja das GG ausgehebelt und man hat die entsprechenden Landesregelungen geändert, die dies Erlauben.

Auch wird ja davor gewarnt hingewiesen, dass eine Videoüberwachung stattfindet.

Eigentlich darf da grundsätzlich auch nicht permanent aufgezeichnet werden, sondern nur wenn etwas passiert.

 

In Bahnhöfen und Geschäften ist dies wieder anders, da idR Privatgelände.

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... wenn Dein Auto so schnell ist und rechts Strecken frei waren, sehe ich kein Problem (man muss eben Prioritäten setzen, entweder ich jammere weil mich jemand blockiert habe oder ich ziehe meine Schlüsse daraus und handele dementsprechend). Bei Geschwindigkeitsfahrten ist es sowieso sinnvoller den Kontakt mit anderen VT zu vermeiden und den Weg mit dem geringsten Widerstand zu wählen.

 

Nicht legal, aber sehr verständlich. Schont ungemein das eigene Nervenkostüm; solange man nicht auffällt.

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Und nichts anderes machen die Dashcamer.

 

Sie schalten zu beweiszwecken am Anfang der Fahrt die Kamera manuell ein, es gibt auch automatische, und zeichnen dann die Fahrt auf.

was dann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutz sein könnte. Aus diesem Grund hat die Polizei auch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage um Videoaufzeichnungen zu Beweiszwecken oder zur Gefahrenabwehr zu machen.
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Auch ist es gängige Praxis das die ProViDa-Fahrer das Video oftmals durchlaufen lassen bis ein geeigneter böser Raser oder Verkehrssünder vorbeitourt. Und das ist keine Ausnahme, die Videos die weitergegeben werden werden vorher nur geschnitten, so dass es aussieht als sei die Messung erst bei Verdacht entstanden. Meistens wissen die Benutzer noch nicht einmal, dass zum Filmen ein Verdacht vorliegen muss.

Da ich aus eben dieser Praxis bin, darf ich Dir praxisorientiert mitteilen, daß das Unsinn ist. Im Einzelfall mag das vllt mal zutreffen, grundsätzlich aber läuft das Band eben nicht ständig mit.
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Auch ist es gängige Praxis das die ProViDa-Fahrer das Video oftmals durchlaufen lassen bis ein geeigneter böser Raser oder Verkehrssünder vorbeitourt. Und das ist keine Ausnahme, die Videos die weitergegeben werden werden vorher nur geschnitten, so dass es aussieht als sei die Messung erst bei Verdacht entstanden. Meistens wissen die Benutzer noch nicht einmal, dass zum Filmen ein Verdacht vorliegen muss.

Da ich aus eben dieser Praxis bin, darf ich Dir praxisorientiert mitteilen, daß das Unsinn ist. Im Einzelfall mag das vllt mal zutreffen, grundsätzlich aber läuft das Band eben nicht ständig mit.

 

 

Dann kenne ich wohl nur Chaoten und habe bis jetzt auch nur solche gesehen. Ich wollte damit eigentlich auch niemandem auf die Füße treten, wenn Du es ordnungsgemäß machst ist das nur löblich.

 

 

... wenn Dein Auto so schnell ist und rechts Strecken frei waren, sehe ich kein Problem (man muss eben Prioritäten setzen, entweder ich jammere weil mich jemand blockiert habe oder ich ziehe meine Schlüsse daraus und handele dementsprechend). Bei Geschwindigkeitsfahrten ist es sowieso sinnvoller den Kontakt mit anderen VT zu vermeiden und den Weg mit dem geringsten Widerstand zu wählen.

 

Nicht legal, aber sehr verständlich. Schont ungemein das eigene Nervenkostüm; solange man nicht auffällt.

 

 

Gibt aber im Gegensatz zum Drängeln und dicht auffahren nur Punkte und kein Fahrverbot und das Bußgeld ist geringer.

 

LG f1f2

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Dann kenne ich wohl nur Chaoten und habe bis jetzt auch nur solche gesehen. Ich wollte damit eigentlich auch niemandem auf die Füße treten, wenn Du es ordnungsgemäß machst ist das nur löblich.

Ich weiß ja nicht, was, wen und wie viele Chaoten Du kennst. Möcht ich eigentlich auch gar nicht wissen. Mit Chaoten pflege ich im Allgemeinen keinen Kontakt und wünsche diesen auch nicht. Ich jedenfalls kenne eine ganze Menge Provida-Kollegen und die handhaben es so wie es vorgeschrieben ist. Abgesehen davon wäre es beim Provida eh kein Problem, das Video permanent mitlaufen zu lassen, da anhand des Videos "kaum" (=> niemand) jemand nachträglich zu identifizieren ist.
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... wenn Dein Auto so schnell ist und rechts Strecken frei waren, sehe ich kein Problem (man muss eben Prioritäten setzen, entweder ich jammere weil mich jemand blockiert habe oder ich ziehe meine Schlüsse daraus und handele dementsprechend). Bei Geschwindigkeitsfahrten ist es sowieso sinnvoller den Kontakt mit anderen VT zu vermeiden und den Weg mit dem geringsten Widerstand zu wählen.

 

Nicht legal, aber sehr verständlich. Schont ungemein das eigene Nervenkostüm; solange man nicht auffällt.

 

 

Gibt aber im Gegensatz zum Drängeln und dicht auffahren nur Punkte und kein Fahrverbot und das Bußgeld ist geringer.

 

LG f1f2

 

Noch ein Grund mehr für den "Rechtsdrall"

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Und nichts anderes machen die Dashcamer.

 

Sie schalten zu beweiszwecken am Anfang der Fahrt die Kamera manuell ein, es gibt auch automatische, und zeichnen dann die Fahrt auf.

was dann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutz sein könnte. Aus diesem Grund hat die Polizei auch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage um Videoaufzeichnungen zu Beweiszwecken oder zur Gefahrenabwehr zu machen.

 

Nur soll dieser nach entsprechenden Ausführungen diverser Kenner hier eben nicht anwendbar sein.
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Hier gehört der Gesetzgeber gefordert, solche Dashcams umgehend verbieten!

Es ist die Hoheitsaufgabe der deutschen Polizei und nicht von irgendwelchen fehlgeleiteten Privatpersonen. Wo teilweise noch den Vordermann nötigen um sich selbst ein reisserisches Video zu bescheeren...

 

 

Man lese mal die comments, sollte ich irgendwo solch ein Video von meinem Auto erblicken, klage ich den Filmer zivilrechtlich dahin zurück, wo der herkommt :angry2:

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Ein anderes Video des Filmers ist bezeichnend

http://www.youtube.com/watch?v=uudX6HxUGpo

 

Wo die Fahrerin besoffen sein soll bzw. woraus man dies erkennen soll, erschließt sich mir nicht.

Vielmehr fährt der Filmer selber zu dicht auf und dann noch über die Sperrfläche.

 

Als guter Autofahrer sollte man wissen, dass man bei Auffahrten Platz lässt, da viele nicht richtig beschleunigen. Auch hat die Dame nun nicht so angebremst, um den Filmer zu gefährden. Da wäre der noch zehnmal stehen geblieben.

 

Ich habe ja auch schon einmal ein solches Video veröffentlicht, aber beim dem handelt es sich eher um einen Wichtigtuer.

 

Auch hier

http://www.youtube.com/watch?v=l-yJlK3k0gc

 

dürften seine Kommentare falsch sein, denn ich sehe hier durch die gelbe Markierung die Schaffung einer neuen Fahrspur.

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Abgesehen davon wäre es beim Provida eh kein Problem, das Video permanent mitlaufen zu lassen, da anhand des Videos "kaum" (=> niemand) jemand nachträglich zu identifizieren ist.

 

Genau so ist es. So wurde es vorgesehen. Es benötigt keinerlei Grundlage Videos zu erstellen. Mit dem Einsteigen in das Auto verwirkt man sämtliche Grundrechte und da die Polizei Hoheitsrechte hat, kann sie sich selbstverständlich über jedes Gesetz stellen und wahllos VT filmen. Ob es einen Verdacht gibt oder nicht ist völlig irrelevant, immerhin ist der gemeine VT immer kriminell und begeht ununterbrochen OWis und Straftaten.

 

Da tut es einem doch schon weh, wenn ein Polizist schreibt, es sei völlig problemlos das Video durchlaufen zu lassen. Schon einmal was von § 100h StPO in Verbindung mit § 46 OWiG gehört? Das wäre übrigens die Gesetzesgrundlage, die es ProViDa-Fahrzeugen und deren Insassen erlaubt überhaupt Videos anzufertigen. Im Allgeimen wird ein Anfangsverdacht gefordert, einfach durchlaufen lassen bis sich jemand findet, der sich nicht Ordnungsgemäß verhält geht nicht.

 

LG f1f2

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Ich finde das ungeheuerlich, das neuerdings jeder Sepp so eine Cam montiert und die Mitbürger überwacht. Auf meiner Hausstrecke fahren geschätzte 3 provida Fahrzeuge, hatte die schon öfters hinter mir. Aber noch nie abgestraft worden!

 

Wie dem auch sei, ich würde gar nicht mehr zum arbeiten kommen, wenn ich den Opi wo ohne Vordermann auf der linken Spur die rechte Spur mit 110 auf über 5km überholt, nebenher das Handy am Ohr und wohlmöglich seinem Gesprächsteilnehmer samt Mitfahrer die Landschaft erklärt.

Könnte ein Buch darüber schreiben, auf der Landstrasse kommen die nicht vorbei und in der Ortschaft wo ich 55 fahre, wird man dann mit Vollgas überholt. Und und laber rabarber, was sind das nur für Affen, wo sich extra eine Cam kaufen um sich wichtig zu machen?

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Abgesehen davon wäre es beim Provida eh kein Problem, das Video permanent mitlaufen zu lassen, da anhand des Videos "kaum" (=> niemand) jemand nachträglich zu identifizieren ist.

 

Genau so ist es. So wurde es vorgesehen. Es benötigt keinerlei Grundlage Videos zu erstellen. Mit dem Einsteigen in das Auto verwirkt man sämtliche Grundrechte und da die Polizei Hoheitsrechte hat, kann sie sich selbstverständlich über jedes Gesetz stellen und wahllos VT filmen. Ob es einen Verdacht gibt oder nicht ist völlig irrelevant, immerhin ist der gemeine VT immer kriminell und begeht ununterbrochen OWis und Straftaten.

 

Da tut es einem doch schon weh, wenn ein Polizist schreibt, es sei völlig problemlos das Video durchlaufen zu lassen. Schon einmal was von § 100h StPO in Verbindung mit § 46 OWiG gehört? Das wäre übrigens die Gesetzesgrundlage, die es ProViDa-Fahrzeugen und deren Insassen erlaubt überhaupt Videos anzufertigen. Im Allgeimen wird ein Anfangsverdacht gefordert, einfach durchlaufen lassen bis sich jemand findet, der sich nicht Ordnungsgemäß verhält geht nicht.

 

Da ich davon ausgehe, daß Du des Lesens mächtig bist, wirst Du Deinen Denk- und/oder Verständnisfehler sicherlich selbst finden.
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Da ich davon ausgehe, daß Du des Lesens mächtig bist, wirst Du Deinen Denk- und/oder Verständnisfehler sicherlich selbst finden.

 

 

Ich weiß was Du meinst, aber es erlaubt Dir trotzdem nicht das Video durchlaufen zu lassen.

 

LG f1f2

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Problemlos für den Gefilmten, da die Beweislast nicht gut genug ist; deswegen erfolgt ja immer ein Anhalten. Für den Polizisten handelt es sich um eine rechtswidrige Handlung. Nun ließ mal, was Bluey schrieb und du siehst, wer der Casper ist.

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Ich hatte vor einigen Monaten auch überlegt, mir eine Dashcam anzuschaffen bzw. die hinter der Frontscheibe eingebaute Schildererkennungskamera umcodieren zu lassen und mit einem entsprechenden Speicher auszustatten.

 

Was mich davon abhielt war das Gefühl, dass das Aufzeichnen anderer VT (für mich) einen (widerlichen) Voyeurismus darstellt. Auch wenn ich mit der Art und Weise, wie sich der User @RPG hier präsentiert, nicht sonderlich begeistert bin (milde formuliert), so bin ich mit ihm der Meinung, dass ich im Fall der Fälle ein unerlaubtes Aufzeichnen und Veröffentlichen meiner Straßenverkehrsteilnahme straf- und / oder zivilrechtlich verfolgen lassen würde.

 

Und überhaupt geht mir dieses Blockwartgetue, auch und gerade von Privaten, so was von auf den Zeiger.

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Ja Hallo,

die Heckcam ist von Techart zusätzlich verbaut, kann ja nichts dafür das die doch eine Memory Funktion intus hat. Schaltete die nur auf, weil der Typ soweit auffuhr, dass ich über den Rückspiegel welcher nur ganz gering den rückwärtigen Raum abdeckt, sein Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte. Habe auch die Aufzeichnung, aber hattes bisher noch nie jemand "angeschwärzt". Sollten alle Stricke reissen, ich habe sein Kennzeichen^^

 

In Österreich ist die dashcam übrigens mit 10.000€ beschwert :doofwinkt:

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Es kommt darauf an was aufgenommen werden soll. Überwachung geht nicht.

 

In meinem Auto habe ich eine Kamera.

Genutzt wird sie, wenn ich bestimmte Verkehrssituationen mir nochmal genau anschauen will. Weiterhin um Strecken zu dokumentieren wenn es Änderungen gibt, der Verkehrsfluss allgemein.

 

Die Qualität der Aufnahmen ist nicht gerade berauschend. Kennzeichen aus einiger Entfernung nicht zu erkennen, ebenso Personen. Von daher habe ich auch keine Probleme das da Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Tonaufnahmen werden keine gemacht, ebenso keine Aufnahmen des Innenraumes.

 

MfG.

 

hartmut

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Somit ist es also nicht problemlos!

Auch das habe ich nicht behauptet. Du solltest eben doch nochmal lesen, aber etwas genauer. Ich schrieb: "Abgesehen davon wäre es beim Provida eh kein Problem,....". Theoretisch ist es kein Problem, praktisch aber eben doch, allerdings auch nicht immer. Denn es kommt recht häufig vor, daß die Anlage läuft, weil man jemanden im Visier hat, plötzlich aber ein anderer daherkommt und sich förmlich aufdrängt. Die Anlage läuft da wie gesagt schon länger, stellt aber in diesen Fällen kein Problem dar.

 

Die geltende Rechtslage betraf seinerzeit auch weniger Providamessungen, wie Dir sicherlich bekannt sein dürfte. Man hat es nur einfach mal verallgemeinert und auch auf Provida-Messungen übertagen, obwohl man wie gesagt entgegen der besagten stationären Abstands-/Geschwindigkeitsmessungen mit nachträglicher Auswertung beim Provida keine nachträgliche Auswertung hinsichtlich des Fahrzeugführers vornehmen kann, folglich auch nicht jeder quasi unter Generalverdacht gestellt wird.

 

Ich habe mehrere Verfahren erlebt, wo ich die Anlage aufgrund eines anderen VT laufen ließ, jedoch eben wie oben beschrieben einen ganz anderen letztlich angehalten habe. Der Anwalt hat in die Richtung argumentiert, ich hätte die Anlage da nicht laufen lassen dürfen. In all diesen Verfahren wurde das vom Gericht als das abgetan, was es letztlich ist: Unsinn.

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Die Qualität der Aufnahmen ist nicht gerade berauschend. Kennzeichen aus einiger Entfernung nicht zu erkennen, ebenso Personen.

Genau darum fuhr mein Verfolger auch immer so dicht auf, selbst bei den 2 Überholten, stiess der denen mal kurz auf als würde er sie rammen wollen...

Danke für Deine Bestätigung^^

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Hallo, Eribaer,

 

eine Dashcam ist m. E. eine sinnvolle Sache, wenn sie immer nur in einer Zeitschleife von z. B. 6 - 10 Minuten aufzeichnet, damit man einen gewissen Schutz bei einem Unfall hat.

 

Ich habe schon einige Unfälle aufgenommen, in denen für den Geschädigten die Beweislage gegenüber der gegnerischen Versicherung wesentlich einfacher war.

 

Es mag sicher auch mal schöne Urlaubsfahrten geben, die man aufnehmen und sich später anschauen möchte, und dagegen ist ebenfalls nichts zu sagen.

 

Problematisch ist deshalb nicht die Kamera an sich, sondern derjenige, der die Filme veröffentlicht, ohne vorschriftsmäßige Anonymisierung und derjenige, der die Kamera permanent mitlaufen lässt, um möglichst jeden Verstoß anderer VT zur Anzeige zu bringen oder sich öffentlich darüber zu mokieren.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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