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Welche Versicherung Wird Zahlen ?


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Hallo, ich bin zum 1. Mal hier und habe eine Frage bezüglich eines Missgeschick, welches ich verursacht habe :-/

Ich habe gestern einem parkendem Auto den seitenspiegel abgefahren, nicht komplett, das spiegelglas ist noch intakt, es ist "nur" die Verkleidung abgegangen und hing quasi noch an der Vorrichtung nach unten und baumelte dort vor sich hin.

Ich habe daraufhin angehalten, den Fahrer in angrenzenden Läden gesucht und schlussendlich gefunden. Dieser ging zu seinem Auto und sagte "ja, dass hat sich wohl mit dem Spiegel erledigt" und riss die Verkleidung vom spiegel komplett ab.

Ob er das tun sollte oder nicht, bleibt wahrscheinlich im rein menschlichem ermessen, oder? Ich persönlich hätte jedoch versucht es erst einmal wieder fest zu klicken, aber nun gut...

Nun zu meiner Frage, welche Versicherung springt in diesem Fall ein?

privat-Haftpflichtversicherung ist ja nicht der Fall, da ich mit dem Auto unterwegs war, richtig?

Wie läuft das mit der hochstufung, wenn ich es über vollkasko abwickeln lasse usw., kennt sich da jemand mit aus oder hatte das Problem auch schon mal? :-/ Er sagte nämlich daraufhin, daas sich das ja kaum lohnen würde, er hätte dies vor 7 wochen schon einmal gehabt und es waren 310 , da lohnt es sich ja nicht, dafür hochgestuft zu werden! Ist das korrekt?

Danke schon mal

Grüße Kristina

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Du solltest den Schaden sofort deiner KFZ-Versicherung melden und denen deine Fragen stellen.

 

Wir kennen ja deinen Versicherungsvertrag nicht.

 

 

PS.: Wenn deine Versicherung den gegnerischen Schaden reguliert,

dann geschieht das über die KFZ-Haftpflicht, nicht über die Vollkasko.

Über die Vollkasko kann man sich nur einen eigenen Schaden ersetzen lassen.

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Bezahlt wird der Schaden von deiner KFZ-Haftpflichtversicherung. Wenn du denen spaeter den Betrag zurueck erstattest, dann vermeidest du die Hochstufung. Du hast, wenn ich nicht irre, ein Jahr Zeit, den Betrag zurueck zu erstatten.....

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Bezahlt wird der Schaden von deiner KFZ-Haftpflichtversicherung. Wenn du denen spaeter den Betrag zurueck erstattest, dann vermeidest du die Hochstufung. Du hast, wenn ich nicht irre, ein Jahr Zeit, den Betrag zurueck zu erstatten.....

 

Sie muss nicht unbedingt hochgestuft werden, vielleicht hat sie ja einen "Rabattschutz" in ihrem Vertrag vereinbart.

 

Deshalb schrieb ich auch, dass sie diese Fragen ihrer Versicherung stellen soll,

da wir ja ihren Vertrag nicht kennen.

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Danke für die schnellen Antworten :-)

Ich werde gleich die Versicherung kontaktieren.

Wie man sieht habe ich keine Ahnung davon "vollkasko usw." ;-)

Wenn ich tatsächlich 1 jahr Zeit habe und somit einer Erhöhung meines Satzes entgegen wirken kann, wäre das natürlich mehr als super.

Ich danke euch für die Aufklärung :-)

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Frage aber sicherheitshalber noch bei der Versicherung nach, bis wann du den Betrag rueckerstatten kannst, um nicht hoch gestuft zu werden......

 

Kasko ist fuer Eigenschaeden zustaendig, z.B. bei Aufbruch oder Diebstahl, Vollkasko zahlt auch Eigenschaeden bei selbstverursachten Unfaellen.....

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Sie muss nicht unbedingt hochgestuft werden, vielleicht hat sie ja einen "Rabattschutz" in ihrem Vertrag vereinbart.

OK, dieser Schutz war und ist mir nicht bekannt, duerfte eigentlich recht teuer sein, oder?

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Sie muss nicht unbedingt hochgestuft werden, vielleicht hat sie ja einen "Rabattschutz" in ihrem Vertrag vereinbart.

OK, dieser Schutz war und ist mir nicht bekannt, duerfte eigentlich recht teuer sein, oder?

 

 

Kommt auf die Versicherung, den Schadenfreiheitsrabatt, das Fahrzeug und was der Rabattschutz beinhaltet, an.

 

Bei mir enthält der Rabattschutz 2 Haftpflichtschäden und einen VK-Schaden.

Dafür zahle ich ca. 100,- / Jahr und das ist es mir wert.

 

Selbst eine Hochstufung wegen nur einem einzigen Haftpflichtschaden würde mich ein mehrfaches kosten,

da sie sich über Jahre zieht, bis man den ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt wieder erreicht hat.

 

Und über einen VK-Schaden braucht man da garnicht erst nachzudenken.

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Die Versicherung sollte dem Versicherungsnehmer die Selbstzahlung eigentlich anbieten und ihm auch vorrechnen, ob sich dies für den VN lohnt.

 

Bedenke aber zu den 310,00 Euro können noch Zusatzkosten dazukommen.

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