Stahlsturm 5 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Ich kenne das übliche Vorgehen für Österreich, aber muß ich mir die Arbeit überhaupt noch machen ? Der geforderte Betrag wäre auch unter der 70 EUR Grenze aber es wurde als Einschreiben mit Rückschein zugestellt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Nach deutschem Recht eindeutig verjaehrt, wuerde ich sagen...... Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Nach deutschem Recht eindeutig verjaehrt, wuerde ich sagen...... Und nach österreichischem Recht Verjährungsfrist 1 Jahr. Aus einem anderen Trött --->http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48479-verjaehrung-verkehrsdelikt-in-at-vstg-21/ Ja, das ist wirklich so, dass in AT eine Verjährung erst nach 12 Monaten eintritt. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 @Stahlsturm: Du könntest, nachdem Dein Fahrzeug mehreren Personen zur Benutzung zur Verfügung steht, um ein Foto bitten, damit der arge Raser (geht es überhaupt um einen Geschwindigkeitsverstoß?) von Dir identifiziert und der Behörde (um welche BH handelt es sich?) namhaft gemacht werden kann. Damit bist Du aus der österr. Sonderregelung der Halterhaftung (die zwar gegen §6 des MRG verstößt, das geht der österr. Legislative und Exekutive am verlängerten Rücken vorbei) noch nicht heraus, die Behörde muss jedoch nochmals tätig werden. Möglicherweise verzichtet die BH auf eine weitere Verfolgung, da ein Bagatelldelikt mit einem ausländ. KFZ vorlegt. Wenn dem nicht so sein sollte (wird von den einzelnen BHs unterschiedlich gehandhabt), dann benennst Du einen außereuropäischen Fahrer, für den jedoch keine (Besuchs-)Visumspflicht in AT besteht. Südafrika wäre so ein Land, nur so als Beispiel. Hat bei mir in der Zeit, als ich noch ungeschützten Verkehr hatte und Zusatzmautgebühren hätte bezahlen müssen, trotz AT-Kennzeichen viermal prima funktioniert . Beim fünften Mal drohte eine Fahrtenbuchauflage, soweit bist du ja noch lange nicht.... P.S.: BH steht für Bezirkshauptmannschaft (und nicht für ein Kleidungsstück, nur so nebenbei bemerkt) Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Ist doch verjährt (> 12 Monate). Oder hatte ich ein Bier zuviel? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Ist doch verjährt (> 12 Monate). Oder hatte ich ein Bier zuviel?Auch wenn ersteres durchaus richtig erscheint, muß zweiteres deshalb nicht unbedingt verneint werden. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Ist doch verjährt (> 12 Monate). Oder hatte ich ein Bier zuviel? Ja, wenn es Juni 2012 war, ist es wohl verjährt. Nein, Du hattest wohl kein Bier zuviel, oder doch? Nach wieviel Bieren ist bei Dir ein Bier zuviel? Ich frage deshalb, weil dieses eine und einzige schweizer Bier, das ich gerade hatte, eines zuviel war, geschmacklich betrachtet..... Dafür mundet der kalifornische Rote, den ich mitgeschmugelt habe, umso besser. Zum Wohl! Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Uuuuuups, 20.6.2012 Hab ich wohl als "2013" gelesen, wie schnell doch die Zeit rennt Könnten da "verjährungsunterbrechende Maßnahemen" erfolgt sein? Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Uuuuuups, 20.6.2012 Hab ich wohl als "2013" gelesen, wie schnell doch die Zeit rennt Könnten da "verjährungsunterbrechende Maßnahemen" erfolgt sein? An welche denkst Du dabei? Ich frage deshalb, weil mir (im Moment) keine einfallen. Wobei, wenn es ein sog. Vormerkdelikt wäre, dann würde es erst nach fünf Jahren im Sündenregister gelöscht werden. In diesem Fall wäre die Strafe jedoch (deutlich) höher, wie ich aus eigener (schmerzlicher) Erfahrung weiß.... Vielleicht kann @Stahlsturm (weshalb habe ich bei diesem Nickname / Begriff immer wieder so eigenartige Assoziationen?) etwas Licht in das Dunkel des Vorgangs bringen. Kannst und möchtest Du, @Stahlsturm? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted March 26, 2014 Report Share Posted March 26, 2014 Uuuuuups, 20.6.2012 Hab ich wohl als "2013" gelesen, wie schnell doch die Zeit rennt Könnten da "verjährungsunterbrechende Maßnahemen" erfolgt sein? An welche denkst Du dabei? Keine ahnung, ich kenne das österreichische Recht nicht Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 27, 2014 Report Share Posted March 27, 2014 Uuuuuups, 20.6.2012 Hab ich wohl als "2013" gelesen, wie schnell doch die Zeit rennt Könnten da "verjährungsunterbrechende Maßnahemen" erfolgt sein? Macht nix, wenigstens weiss ich jetzt, aufgrund deines Hinweises, dass die Verjaehrungsfrist in Oesterreich 1 Jahr betraegt (ich hatte naemlich das 2012 auch nicht so richtig auf dem Radar). Dabei hatte doch erst kuerzlich hier im Forum ein in Oesterreich residierender Schwabe von langsamen Schweizern gesprochen........ Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted March 29, 2014 Author Report Share Posted March 29, 2014 Uuuuuups, 20.6.2012 Hab ich wohl als "2013" gelesen, wie schnell doch die Zeit rennt Könnten da "verjährungsunterbrechende Maßnahemen" erfolgt sein? An welche denkst Du dabei? Ich frage deshalb, weil mir (im Moment) keine einfallen. Wobei, wenn es ein sog. Vormerkdelikt wäre, dann würde es erst nach fünf Jahren im Sündenregister gelöscht werden. In diesem Fall wäre die Strafe jedoch (deutlich) höher, wie ich aus eigener (schmerzlicher) Erfahrung weiß.... Vielleicht kann @Stahlsturm (weshalb habe ich bei diesem Nickname / Begriff immer wieder so eigenartige Assoziationen?) etwas Licht in das Dunkel des Vorgangs bringen. Kannst und möchtest Du, @Stahlsturm? Ja, klar möchte ich Erstmal, der Nick bezieht sich auf meine seit 35 Jahren andauermde Obsession mit Heavy Metal und ist absolut unpolitisch zu verstehen. Was den Vorfall angeht, es kam irgendwann mal ein Brief an meine alte Adresse (Meine Frau und ich haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft und sind in einen anderen Landkreis gezogen) der als "Adressat war nicht zu ermitteln" ohne mein Zutun zurückgeschickt wurde. Das war im Herbst 2012 soweit ich mich noch erinnern kann. Seitden war Stille.Jetzt haben sie wohl im Zuge des Frühjahrsputzes alte, noch offene Vorgänge nochmal aufgekocht. Ich kenne selbstverständlich das Prozedere mit Frontfoto etc aber die BH Judenburg (Jetzt politisch korreckt in BH Murtal umbenannt...) um die's hier geht hat schon öfter den Kürzeren gegen mich gezogen (immer mit besagtem Prozedere) so daß jetzt offensichtlich der Jagdtrieb erwacht ist. Das Witzige an der Sache ist, daß das Fahrzeug um daß es hier geht zwar auch mich gemeldet ist, aber (fast) ausschließlich von meiner Frau benutzt wird und zum fraglichen Zeitpunkt von meinen Schwiegereltern (ansäßig in den USA) benutzt wurde. Aber ich mag meinen Schwiegervater da nicht mit reinziehen, der zahlt das am Ende auch noch. Quote Link to post Share on other sites
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