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In Der Schweiz Unter Btm Einfluss Gefahren


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Hallo

 

im Mai 2013 wurde mir der FS in der Schweiz wegen fahren unter BTM einfluss auf unbestimmte Zeit entzogen. Ich hatte damals einen schweizer FS da ich 2 Jahre dort gelebt hatte, der Wohnsitz war aber wieder in D.

 

Dieser schweizer FS wurde mir aber kurz vor dem Entzug gestohlen. Mit der Meldung über den gestohlenen FS bin ich zum hiesigen Strassenverkehrsamt und habe meinen deutschen FS bekommen. DH die deutschen wissen von dem Delikt bisher nichts.

 

Nun habe ich eine Zahlungsaufforderung aus der Schweiz bekommen rund 4000€.

Die Rechtsberaterin vom ADAC meint ich soll die Busse zahlen, sonst könnte die schweizer Behörde die Sache nach D melden und dann drohe mir eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Polizist der mich in der SChweiz erwischt hatte, sagte damals dass Geschwindigkeitsübertretung zwar nicht gemeldet wird, fahren unter Alkohol oder Drogen doch. Nun ist ja von deutscher Seite bislang nichts gekommen. Ich bin sehr verunsichert ob die Rechtsberaterin nun Recht hat, oder der Polizist. Eigentlich hätten die Schweizer das ja längst melden müssen, wenn das so wäre. Ist ja fast ein Jahr her. Soweit ich weiss sind schweizer Bussen in D nicht vollstreckbar. Ich habe auch nicht vor dorthin zurück zu gehen.

 

Ich weiss nicht was ich jetzt tun soll, zumal das fahren unter BTM Einfluss ein Ausnahmefall war, ich konsumiere überhaupt keine Drogen mehr und bitte euch mich auch nicht zu verurteilen und mir sachlich eure Meinung zu schildern.

Vielen Dank

 

 

 

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Ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet und antworte nur aus dem Bauch heraus, wuerde hier aber doch zu extremer Vorsicht raten. Es handelt sich nicht um eine Ordungswidrigkeit, die die Schweizer tatsaechlich nicht melden wuerden, wohl aber um eine Straftat. Die Euro 4,000.00 sind meines Erachtens auch keine Geldbusse, sondern eine Geldstrafe. Wenn dir in der Schweiz - oder anderswo - der FS wegen einer Geschwindigkeitsuebertretung entzogen wird, dann interessiert das in D'land niemanden, denn das Fahrverbot gilt nur in dem Land, in dem die OWI begangen wurde. Bei einer Straftat im Zusammenhang mit dem FS - insbesondere bei Fahren unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol - duerfte das aber schon ganz anders aussehen.

Es koennte gar sein, dass man schon die Tatsache, dass du dir in D'land wieder einen FS abgelangt hast, als Straftat anzusehen ist, denn zu diesem Zeitpunkt hattest du ja, rechtlich korrekt gesehen, keinen Schweizer FS mehr.....

 

Ich rate mal zum Besuch bei einem versierten (!) Rechtsanwalt und vorlaeufig zu extremen Vorsicht bei Nutzung des deutschen FS........

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Danke fürs Antworten Harry. Nun ja wie soll ich den FS vorsichtig benutzen? Und bleibt immer noch die frage warum bis jetzt nichts kam von deutscher Seite zumal die Sache fast 1 Jahr her ist?! Hätte ja eigentlich nur Sinn gemacht wenn sies sofort gemeldet hätten. Ich habe nun ein schreiben an die Schweizer aufgesetzt da ich so oder so zahlungsunfähig bin.

Und praktisch hatte ich auch keinen schweizer FS da dieser ja geklaut wurde.

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Hallo

....Die Rechtsberaterin vom ADAC meint ich soll die Busse zahlen, sonst könnte die schweizer Behörde die Sache nach D melden und dann drohe mir eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Polizist der mich in der SChweiz erwischt hatte, sagte damals dass Geschwindigkeitsübertretung zwar nicht gemeldet wird, fahren unter Alkohol oder Drogen doch. Nun ist ja von deutscher Seite bislang nichts gekommen. ...

 

Internationale Rechtsersuchen dauern ihre Zeit.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, fähst du jetzt mit einem deutschen Führerschei, den du erhalten hast weil du eine Bestätigung über einen Diebstahl vorlegen konntest.

Es ist bei mir schon Jahre her, als mir mal mein Führrschein gestohlen wurde musste ich an Eides statt versichern, dass er nicht behördlich einbehalten wurde (oder so ähnlich).

Ist das heute nicht mehr so?

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Nein musste nichts versichern, weil ich die Diebstahlsanzeige hab. Hat mich auch niemand gefragt ob da was war. Wäre doch unlogisch wenn das solang dauert mit dem melden?! Und in Deutschland wäre das Strafmass für fahren unter btm immer noch viel geringer als in Der Schweiz.

Dass die mich dort zur Fahndung ausschreiben ist klar, hab eh nicht mehr vor dorthinzugehen.

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Wenn ich das recht sehe, fährst du in D. ohne gültigen Führerschein. Dein deutscher FS ist unrechtmäßig erworben und daher von anfang an ungültig.

Warum? Die deutsche FE ist auch nach Umzug in die Schweiz nicht erloschen. Und wenn für den Rücktausch statt des schweizer FS die Diebstahlanzeige vorgelegt wird, passt es doch. Oder wo siehst Du das Problem?

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Die Fahrerlaubnis in Deutschland ist mit der schweizer Fahrerlaubnis erloschen. Die hätte wieder umgeschrieben werden müssen von der Schweiz nach Deutschland.

Im Prinzip gibt es keine Fahrerlaubnis mehr.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Fahrerlaubnis in Deutschland ist mit der schweizer Fahrerlaubnis erloschen. Die hätte wieder umgeschrieben werden müssen von der Schweiz nach Deutschland.

Im Prinzip gibt es keine Fahrerlaubnis mehr.

 

MfG.

 

hartmut

Sag ich doch.

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Die Fahrerlaubnis in Deutschland ist mit der schweizer Fahrerlaubnis erloschen. Die hätte wieder umgeschrieben werden müssen von der Schweiz nach Deutschland.

Da bin ich mir aber nicht sicher. Ich habe z.B. einen HK-FS und eben auch noch meinen D'land-FS. Insofern braeuchte ich nichts zurueck umschreiben zu lassen, wenn ich denn nach D'land zurueck kehren wuerde.

 

Im Prinzip gibt es keine Fahrerlaubnis mehr.

Ich vermute (!!!) die TE hat den FS in der Schweiz erstmalig erworben und dann, nachdem sie nach D'land umgezogen ist, den deutschen beantragt mit dem Hinweis, dass der Schweizer gestohlen wurde. Im Rahmen der Anerkennung des Schweizer FS wurde ihr sodann der deutsche ausgestellt. Da dieser aber offiziell entzogen wurde - unabhaenig, davon dass er kurz zuvor geklaut wurde - existiert tatsaechlich keine Fahrerlaubnis mehr.....

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OK, dann ist das also nach dem Stand der Aussagen da drueben so, dass die deutsche Fahrerlaubnis noch gilt. Ob dem wirklich so ist, wenn die Schweizer Behoerden die deutschen Behoerden vom Entzug der FE wegen Verstosses gegen BTM informieren, bleibt abzuwarten. Zumindest waere zu vermuten, dass daraufhin die deutschen Behoerden dann auch den Entzug der deutschen FE anstreben, allerdings duerfte das Fahren in D'land bis dahin nicht illegal sein.

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Soweit ich weiss sind schweizer Bussen in D nicht vollstreckbar. Ich habe auch nicht vor dorthin zurück zu gehen.

 

So ein Quatsch. Da die Tat sicher rechtskräftig ist, kann die Summe auch in D eingetrieben werden. Bei der Summe

und bei dem Vergehen geh ich mal von weiteren Konsequenzen aus. Falls nicht bezahlt wird, kann die Schweiz ein

Rechtshilfersuchen stellen und die Deutschen dürfen die Summe aber selber behalten. Was für weitere Verfahren

das in Deutschland mit sich zieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei Nichtbezahlen, riskiert man ein Rechtshilfeersuchen

oder zur Fahndung (wobei dies das kleinere Übel ist) ausgeschrieben zu werden, bei Bezahlung besteht die Hoffnung das keine weiteren Schritte über die Grenze unternommen werden. Aber eine Garantie gibts nicht.

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Wenn der deutsche FS mehr als 4 Jahre in Flensburg liegt, wird dieser vernichtet! Dh ich hätte so oder so einen neuen beantragen müssen.

Habe ich was verpasst oder erwähnst Du gerade zum ersten Mal, daß Dein FS Dir vor mehr als vier Jahren entzogen wurde? Und zu Deiner Diebstahlsanzeige: die ist natürlich nur ein Beleg dafür, daß Du den Diebstahl Deines FS gemeldet hast. Auf die Frage, ob sie Dir den FS in CH entzogen haben, wird damit überhaupt nicht eingegangen.

 

Klar dürfte doch eins sein: wenn Du in D mit der Diebstahlsanzeige aufgelaufen wärest und erwähnt hättest, daß der Dieb es Dir erspart, Deinen FS in der CH auf unbestimmte Zeit abzugeben, hättest Du mit ziemlicher Sicherheit nicht so ganz ohne weiteres einen deutschen FS bekommen. Es sei denn, der Sachbearbeiter hätte den komischen Geruch nicht wahrgenommen, den die Geschichte hat...

 

So ein Quatsch. Da die Tat sicher rechtskräftig ist, kann die Summe auch in D eingetrieben werden.

Ich kenn mich da nicht aus - also: sagt welches Gesetz?

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Moin Moin

 

 

 

... Falls nicht bezahlt wird, kann die Schweiz ein

Rechtshilfersuchen stellen und die Deutschen dürfen die Summe aber selber behalten. Was für weitere Verfahren

das in Deutschland mit sich zieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei Nichtbezahlen, riskiert man ein Rechtshilfeersuchen

oder zur Fahndung (wobei dies das kleinere Übel ist) ausgeschrieben zu werden, bei Bezahlung besteht die Hoffnung das keine weiteren Schritte über die Grenze unternommen werden. Aber eine Garantie gibts nicht.

 

Es geht der TE nicht um eine evtl. Eintreibung der Geldstrafe aus der SChweiz, sondern um ihre Fahrerlaubnis.

 

Desweiteren beschreibst du das Verfahren gem. dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

Dort ist im 9. Teil ab § 86 der Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der EU geregelt.

Denk nach - wer ist alles Mitgliedstaat der EU?

Wenn du alle richtig aufgezählt hast, dürfte dir auffallen, daß die Schweiz nicht dazugehört.

 

Und jetzt sag mir, wer Quatsch geschrieben hat?

 

 

Das Fahrerlaubnisproblem wird im § 31 FeV geregelt, da die Schweiz nicht mal Mitglied im EWR ist und somit ein Anlage 11 Staat ist.

Im Absatz 3 heißt es:

"Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen."

 

Die deutsche Behörde hätte aufgrund der Diebstahlsanzeige keine deutsche FE ausstellen dürfen.

Außerdem dürfte eine falsche Gültigkeitserklärung abgegeben worden sein. Diese Erklärung war ganz sicher irgendwo auf dem Antragsformular.

Die deutsche FE dürfte ungültig sein.

 

Gruß

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Durch Vergleich hier und drueben wird die Geschichte nur noch verworrener. Drueben sagt sie, dass sie einen deutschen FS hatte und den gegen einen Schweizer FS eintauscht haette, hier spricht sie davon, dass der deutsche FS mehr als 4 Jahre in Flensburg herum lag....

 

Ich schiebe es mal auf die Drogen.

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Soweit ich weiss sind schweizer Bussen in D nicht vollstreckbar. Ich habe auch nicht vor dorthin zurück zu gehen.

 

So ein Quatsch. Da die Tat sicher rechtskräftig ist, kann die Summe auch in D eingetrieben werden. Bei der Summe

und bei dem Vergehen geh ich mal von weiteren Konsequenzen aus. Falls nicht bezahlt wird, kann die Schweiz ein

Rechtshilfersuchen stellen und die Deutschen dürfen die Summe aber selber behalten. Was für weitere Verfahren

das in Deutschland mit sich zieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei Nichtbezahlen, riskiert man ein Rechtshilfeersuchen

oder zur Fahndung (wobei dies das kleinere Übel ist) ausgeschrieben zu werden, bei Bezahlung besteht die Hoffnung das keine weiteren Schritte über die Grenze unternommen werden. Aber eine Garantie gibts nicht.

 

 

In der Praxis wird nicht einmal versucht, den Betrag in Deutschland einzutreiben. Vielmehr wird die Busse nach der x-ten Mahnung in Ersatzhaft umgewandelt. Da Deutschland seine Staatsbürger nicht ausliefert, beschränkt sich die Möglichkeit der Festnahme auf das Gebiet der Schweiz. Die Ersatzfreiheitsstrafe verjährt nach 3 Jahren und kann dann nicht mehr vollstreckt werden.

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Durch Vergleich hier und drueben wird die Geschichte nur noch verworrener. Drueben sagt sie, dass sie einen deutschen FS hatte und den gegen einen Schweizer FS eintauscht haette, hier spricht sie davon, dass der deutsche FS mehr als 4 Jahre in Flensburg herum lag....

 

Ich schiebe es mal auf die Drogen.

Soweit mir bekannt ist, wird bei einem Umtausch wie hier der deutsche FS nach Flensburg geschickt und von dort aus an die zuständige FEB. Der letzte Schritt war der TEin vermutlich nicht bekannt. Ich sehe momentan das als eine plausible und nicht seltene Vorgehensweise. Ob es wirklich so war, kann ich natürlich nur vermuten.

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