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Fahren Üben Ohne Führerschein


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Können kann man das sicher - dürfen ist eine andere Baustelle. Wenn die normalen Zugänge / Zufahrten dicht sind und das Gelände nur über einen Acker zugänglich ist, dürfte es sich kaum noch um öffentlichen Verkehrsraum handeln. Aber ohne genaueres Wissen um die Umstände mag ich mich nicht festlegen.

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Meine Frage: kann man ohne Führerschein auf einem Flugplatz Motorradfahren üben, wenn er nicht voll abgesperrt ist, trotzdem ein Privatgelände ist.

 

Ja. Ein Flugplatz ist im allgemeinen kein öffentlicher Verkehrsraum. Vorher den Betreiber fragen und ggf. beachten dass Wege außen herum evt. öffentlicher Verkehrsraum sein könnten.

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Wenn er denn auch komplett abgesperrt und nicht frei zugänglich ist.

Das ist falsch. Es kommt nicht darauf an, ob die Fläche abgesperrt ist sondern ob sie tatsächlich öffentlich genutzt wird. Ein Flugplatz ist im allgemeinen NIE öffentlich, das wäre ja auch gefährlich, wenn da jeder über die Landebahn laufen oder fahren könnte wie er will. Dennoch haben sehr viele Flugplätze Zufahrtswege, die theoretisch ohne Probleme befahren werden könnten, die fehlende Absperrung macht aber noch keinen öffentlichen Verkehrsraum... Nicht umsonst dürfen da 14 jährige Flugschüler mit den Autos durch die Gegend fahren.

Gibt einige einschlägige Urteile, z.B.

 

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300)

Hier haben wir weder "geduldet" noch "Zustimmung".

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Es kommt nicht darauf an, ob die Fläche abgesperrt ist sondern ob sie tatsächlich öffentlich genutzt wird.

Genutzt werden kann. Wenn also jedermann ohne weiteres dieses Gelände befahren kann und auch nicht ersichtlich ist, daß dieses ausdrücklich nicht gewünscht ist, ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.

 

Ein Flugplatz ist im allgemeinen NIE öffentlich

Korrekt. Ein (noch in Betrieb befindlicher) Flugplatz ist aber im Allgemeinen auch NIE öffentlich zugänglich, sondern entsprechend abgesperrt und idR auch überwacht.

 

Dennoch haben sehr viele Flugplätze Zufahrtswege, die theoretisch ohne Probleme befahren werden könnten, die fehlende Absperrung macht aber noch keinen öffentlichen Verkehrsraum... Nicht umsonst dürfen da 14 jährige Flugschüler mit den Autos durch die Gegend fahren.

Gibt einige einschlägige Urteile, z.B.

 

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300)

 

Damit widersprichst Du Dir doch selbst. Solange der Flugplatzbetreiber nicht entsprechende Vorkehrungen trifft, z.B.

a) durch Absperrungen

b) deutliche Beschilderungen etc.,

und das Gelände wie gesagt öffentlich frei zugänglich und damit durch jedermann zu befahren ist, würde ich keinem 14jährigen raten, dort erste Fahrversuche durchzuführen.

 

Fährt bspw. jemand auf einem Parkplatz herum (ohne einen Führerschein zu besitzen)herum, auch wenn der Betreiber es ausdrücklich duldet oder seine Zustimmung dafür erteilt hat, handelt es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Er muß Vorkehrungen dafür treffen, daß eben nicht jeder den Parkplatz befahren kann.

 

Hier haben wir weder "geduldet" noch "Zustimmung".

Auslegungssache, würde ich sagen. Praktisch, nicht nur theoretisch, würde ich in einem solchen Fall erstmal eine Anzeige vorlegen und weitere Fahrversuche untersagen, es sei denn, der Betreiber hat seinen Willen (Duldung / Zustimmung) entsprechend deutlich gemacht.
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Korrekt. Ein (noch in Betrieb befindlicher) Flugplatz ist aber im Allgemeinen auch NIE öffentlich zugänglich, sondern entsprechend abgesperrt und idR auch überwacht.

Wie wäre es mit dem?

https://maps.google.de/maps?q=Neuhausen+ob+Eck&hl=de&ie=UTF8&ll=47.977182,8.90502&spn=0.010917,0.027874&sll=47.667237,9.055481&sspn=1.405738,3.56781&oq=+neuhausen&hnear=Neuhausen+ob+Eck,+Freiburg,+Baden-W%C3%BCrttemberg&t=h&z=16

IgO ohne Absperrung, und wer falsch abbiegt spielt Geisterfahrer auf der Startbahn.

 

MfG.

 

hartmut

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Dort sind nirgendwo Schilder aufgestellt, die das Betreten/Befahren untersagen? Ist bzw. wird er überwacht?

 

Ich kenne solche kleinen Flugplätze. Haben wir im hiesigen Bereich auch. Nur kann man die m.W. nicht mal eben so befahren bzw. würde sehr zeitnah zurückgepfiffen, sollte man es denn tatsächlich versuchen. Und beschildert sind die auch.

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Ich würde sagen, das ist ein typischer kleiner Flugplatz für Segelflieger und Sportflugzeuge. Hatte ich bei meinem obigen Posting nicht auf dem Schirm. Aber immerhin: eine Ampel ist mehr als gar nichts.

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Also

 

 

Zulassung als Sonderlandeplatz für selbststartende Flugzeuge bis 5.700 kg, Ausnahmegehmigung bis 20 to sind möglich, Hubschrauber unbegrenzt
Start- und Landebahn:
Asphalt:1.248 m / 30 m

Mit 5.700 kg ist es kein Sportflugzeug mehr. Da war auch mal eine Firma die Flugzeuge gewartet hat, weiß nicht ob es die noch gibt.

 

Der Flugbetrieb ist dort so gut wie nicht vorhanden. Im Grunde genommen ist es ein Multifunktionsplatz. Vom Testgelände für Autos,bis Fahrsicherheitstraining findet da alles statt.

 

MfG.

 

hartmut

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Wohl wissend, daß ich diesen Flugplatz nicht kenne, gehe ich dennoch davon aus, daß entsprechende Veranstaltungen (Fahrsicherheitstrainings etc.) mit Zustimmung des Betreibers UND vor allem auch mit der notwendigen Absicherung erfolgen. Und damit hätten wir IMO wieder einen abgesperrten Bereich. Letztlich wäre das im Falle des Falles vor Ort zu klären.

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Als Flieger kenne ich viele Plätze. Die meisten kleineren besitzen tatsächlich keine physische Absperrung, die ein Befahren verhindert. Das ist auch aus einem Grund nicht nötig: Das sind Grasplätze und die meisten Menschen haben eine gewisse scheu, einfach mal so eine Wiese zu befahren, es würde natürlich auch nicht geduldet werden! Auf diesen Plätzen fahren Flugplatzfahrzeuge ohne Zulassung und Versicherung, Menschen ohne Fahrerlaubnis etc. Ganz typisch nicht öffentlich und gängige Praxis, sonst wäre das auch vermutlich in den letzten 60 Jahren auf den hunderten Plätzen in Deutschland mal irgendeinem aufgefallen...

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Der von Kolbenfeder scheinbar auch. Jedenfalls hat er im anderen Thread geschrieben, dass der V70 keine Zulassung hat bzw. braucht.

 

Wenn ich zu meinen Eltern radele nehme ich immer eine Abkürzung über eine Galopprennbahn (bzw den Teil davon der für das Training genutzt wird), die zwar laut Beschilderung Privatgrund ist aber zu bestimmten Zeiten begangen werden darf. Ein entsprechendes Schild an den Schranken warnt vor den Pferden und weist auf Lebensgefahr hin. Da fahren auf jeden Fall auch Autos und Trekker ohne Kennzeichen rum - was dafür sprechen würde, dass das irgendwie kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Ich kann mir vorstellen, dass das bei Flugplätzen ähnlich ist.

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Dann müsste es außerhalb der freigegebenen Zeiten kein öffentlicher Verkehrsraum sein.

Nur dass sich zwischendurch ja nichts an der Örtlichkeit an sich bzw. der Zugangsbschränkung ändert. Man kann da jederzeit einfach so auf das Gelände - man darf es möglicherweise nicht, wenn man den Schildern Beachtung schenkt. Wie genau da die Regelungen sind weiß ich auch nicht.

Das sollte ja auch nur als Beispiel dienen, dass nicht nur hinter meterhohen Stacheldrahtzäunen anscheinend legal nichtzugelassene Autos fahren. Und damit sollte man da auch ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen.

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