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Fahrt Zum Tüv Ohne Gültige Hu


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Hallo,

 

trotz googlen habe ich noch keine Antwort auf meine Frage gefunden:

Darf ich mit einem Fahrzeug, bei dem die HU abgelaufen ist ( 8 Monate :whistling: ) direkt zum TÜV fahren? ... aeh ... also straffrei ;)

 

Grüße, Mathias

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Moin Moin

 

Zeit genug war aber schon um (deutlich) früher zum TÜV zu fahren.

Warum also solltest du jetzt -mit 8 Monaten- Überziehung straffrei zum TÜV fahren dürfen, wo doch schon das Stehen zu Sanktionen führen kann?

Die infrage kommenden TBNR dürften 329119 oder 329610 sein - 25 bzw. 40 Euro.

 

Dumm ist jetzt, daß du über den Farbwechsel der Plakette dahin willst. So eine abgelaufene Farbe brüllt förmlich "Halt mich an".

Beim TÜV wird wohl auch eine erhöhte Gebühr fällig, weil dein Auto intensiver geprüft werden muß (so hab ichs gehört).

 

 

Gruß

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Dank euch allen :)

 

Zeit genug war aber schon um (deutlich) früher zum TÜV zu fahren.

Ging nicht mit defektem Getriebe u. Vorderachsantrieb.

Bei zGG > 3,5t würde mich die Aktion dann - wenn ich erwischt werde - 80€ und 2 Flens kosten ..... ich werde jetzt einfach rote Nummern montieren und damit zum Tüv gurken.

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ich werde jetzt einfach rote Nummern montieren und damit zum Tüv gurken.

 

Das würde ich bleiben lassen, ist bei zugelassenen Fahrzeugen nicht erlaubt.

 

 

 

 

Ich wuerde vorschlagen, das Fahrzeug abzumelden und mit einer temporaeren Zulassung (rote Nummer) zum TUeV zu fahren.......

 

Die überzogene HU bemerkt aber die Zulassungsstelle und leitet das ggf. an das Ordnungsamt (meist im selben Haus) weiter.

Ich würde unauffällig zur nächsten Prüfstelle fahren und hoffen auf den paar Kilometern nicht erwischt zu werden...das fahren kostet wie gesagt nichts extra und ist auch nicht ordnungswidrig.

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Ich würde unauffällig zur nächsten Prüfstelle fahren und hoffen auf den paar Kilometern nicht erwischt zu werden...das fahren kostet wie gesagt nichts extra und ist auch nicht ordnungswidrig.

 

 

Genau so, denn das spielt keine Rolle. Vorher einen festen Termin mit dem TÜV ausmachen, dann sieht es auch nicht so aus, als würdest Du nur "einfach so" herumfahren. Ich würde zwar nicht davon ausgehen, daß das eine mögliche Strafe verringert, aber "Wunder" geschehen ja immer wieder mal. ;)

 

Beim TÜV selbst wird Dir dann nichts mehr passieren. Der kassiert nur etwas mehr, macht aber ansonsten diesselbe Arbeit, und das war es dann.

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Moin Moin

 

 

Vorher einen festen Termin mit dem TÜV ausmachen, dann sieht es auch nicht so aus, als würdest Du nur "einfach so" herumfahren. Ich würde zwar nicht davon ausgehen, daß das eine mögliche Strafe verringert...

Klasse Idee.

 

"Herr Wachtmeister, ich bin grad auf dem Weg zum TÜV und hab mir auch extra den Termin geholt. So können Sie mir schön den Vorsatz vorhalten und nachweisen. Ich bin halt spendabel und bezahl auch gern das Sahnehäubchen."

 

Soviel zum Thema "Fahren kostet nicht extra".

 

 

Gruß

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...

"Herr Wachtmeister, ich bin grad auf dem Weg zum TÜV und hab mir auch extra den Termin geholt. So können Sie mir schön den Vorsatz vorhalten und nachweisen.

...

 

Aber Herr Wachtmeister ich kann doch nix dafür, die haben so eine lange Warteliste, dass ich erst heute nach 8 Monaten Wartezeit einen Termin gekriegt hab. :wacko::(

 

 

Aber jetzt mal ernst, ein Termin kann doch kein Grund für irgendwelche Vorsatzgespinnste sein. Das Fahrzeug stand 8 Monate lang (fahrlässig) vergessen in irgendeiner Ecke rum und jetzt als ich das Mißgeschick mit der überzogenen HU entdeckt hab hab ich mir halt einen Termin geben lassen um auch wirklich sicher zu gehen, dass die HU zügig und ohne Wartezeit durchgeführt werden kann.

Ich sehe nicht, wo da der Vorsatz sein soll...

 

 

Mein Tipp für den TE, so machen wir das mit unseren Anhängern, wenn se mal drüber sind. Letztes Jahr hab ich zwei Bootstrailer vorgeführt, da ging es um 2-3 Jahre. Mach eine vernünftige Routenplanung und such Dir einen 2. Mann mit einem Auto, der hinterherfährt und so das Fahrzeug abschirmt... so ist zumindest sichergestellt, dass sich die Cops nicht direkt hinten dran hängen. Meist tauchen die nämlich immer dann auf, wenn man se am wenigsten brauchen kann und wenn Du se erstmal hinten dran sind habe se die Plakette direkt vor der Nase...

 

 

Und von wegen auführlicher Prüfung... das ist ne Abzocke hoch 3... ich hab bei den Trailern auch Aufpreis bezahlt. Aber dafür waren die Prüfungen noch kürzer als sonst -sozusagen ein Expresszuschlag-, den gebremsten Tandem mit 2,2 to. zul.ges. Gewicht haben se nicht einmal auf einen Bremsenprüfstand gestellt. Einmal die Lichter durch -die funktionieren bei mir generell, ich bin ja nich so doof und fahr mit ner defekten Lichtanlage zur HU-, dann hat der noch geguckt, ob die Auflaufbremse durchschlägt und das wars... Prüfdauer keine 2 Minuten - ohne festgestellte Mängel. ;)

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Moin Moin

 

 

Vorher einen festen Termin mit dem TÜV ausmachen, dann sieht es auch nicht so aus, als würdest Du nur "einfach so" herumfahren. Ich würde zwar nicht davon ausgehen, daß das eine mögliche Strafe verringert...

Klasse Idee.

 

"Herr Wachtmeister, ich bin grad auf dem Weg zum TÜV und hab mir auch extra den Termin geholt. So können Sie mir schön den Vorsatz vorhalten und nachweisen. Ich bin halt spendabel und bezahl auch gern das Sahnehäubchen."

 

Soviel zum Thema "Fahren kostet nicht extra".

 

 

Gruß

 

Ja, das ist schon eine ganz eigene Logik:

 

- Fahrt zum TÜV mit abgelaufener HU ist ganz böse

- Fahrt zum TÜV mit abgemedetem Fahrzeug und "rotem Kennzeichen" ist gut

- Fahrt zum TÜV mit abgemedetem Fahrzeug, zugeteiltem Kennzeichen, eVB (etc.) ist auch gut.

 

Bei allen 3 Fahrten ist der technische Zustand des Fahrzeuges gleich.

 

Einen Vorsatz kann ich nicht erkennen (außer dem Vorsatz, die HU zu machen). Im Bußgeldkatalog steht nur eine Strafe für die abgelaufene HU, ob das Fahrzeug bewegt wird oder nicht wird da nicht unterschieden. Oder gibt es einen § dazu, den ich nicht kenne? Man kann ja nicht alles wissen (erst gestern habe ich gelernt, daß Ladung bis zu 3m überstehen darf, wenn die Fahrstrecke unter 100km liegt. Ich kannte nur die 1,5m)...

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Hallo,

 

ich werde jetzt einfach rote Nummern montieren und damit zum Tüv gurken.

 

Das würde ich bleiben lassen, ist bei zugelassenen Fahrzeugen nicht erlaubt.

.... oh, wieder etwas gelernt.

Mein Tipp für den TE, so machen wir das mit unseren Anhängern, wenn se mal drüber sind. Letztes Jahr hab ich zwei Bootstrailer vorgeführt, da ging es um 2-3 Jahre. Mach eine vernünftige Routenplanung und such Dir einen 2. Mann mit einem Auto, der hinterherfährt und so das Fahrzeug abschirmt... so ist zumindest sichergestellt, dass sich die Cops nicht direkt hinten dran hängen. Meist tauchen die nämlich immer dann auf, wenn man se am wenigsten brauchen kann und wenn Du se erstmal hinten dran sind habe se die Plakette direkt vor der Nase...

 

 

Und von wegen auführlicher Prüfung... das ist ne Abzocke hoch 3... ich hab bei den Trailern auch Aufpreis bezahlt. Aber dafür waren die Prüfungen noch kürzer als sonst -sozusagen ein Expresszuschlag-, den gebremsten Tandem mit 2,2 to. zul.ges. Gewicht haben se nicht einmal auf einen Bremsenprüfstand gestellt. Einmal die Lichter durch -die funktionieren bei mir generell, ich bin ja nich so doof und fahr mit ner defekten Lichtanlage zur HU-, dann hat der noch geguckt, ob die Auflaufbremse durchschlägt und das wars... Prüfdauer keine 2 Minuten - ohne festgestellte Mängel. ;)

 

@Abschirmen: Klingt nach einem Plan :ninja:
@Ausführliche Prüfung: Ist in der Tat nur eine Geldmacherei. Würde ja im Umkehrschluß bedeuten, daß sie ansonsten nicht genau hinschauen.

 

Ja, das ist schon eine ganz eigene Logik:

 

- Fahrt zum TÜV mit abgelaufener HU ist ganz böse

- Fahrt zum TÜV mit abgemeldetem Fahrzeug und "rotem Kennzeichen" ist gut

- Fahrt zum TÜV mit abgemeldetem Fahrzeug, zugeteiltem Kennzeichen, eVB (etc.) ist auch gut.

Bei allen 3 Fahrten ist der technische Zustand des Fahrzeuges gleich.

 

Dazu könnte man jetzt noch schreiben:
- Fahrt zum TÜV mit angemeldetem Fahrzeug und "rotem Kennzeichen" ist böse
- Fahrt ohne TÜV und mit 07er Oldtimerkennzeichen ist gut

Das ist halt echt mal wieder logisch :-(

Dein 3. Punkt ("Fahrt zum TÜV mit abgemeldetem Fahrzeug, zugeteiltem Kennzeichen, eVB (etc.) ist auch gut.") ließ mich eigentlich hoffen, das es für meinen Fall auch irgend eine legale Möglichkeit gibt....

Ich werde am Fr jetzt Aka's Idee umsetzen ...

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Es gibt eine gute Ausrede wenn der HU-Termin überzogen ist und man jetzt mit Voranmeldung direkt unterwegs zum TÜV ist:

 

Das Kraftfahrzeug war längere Zeit im Ausland und wird jetzt bei Wiedereinreise unverzüglich mit beweisbarer Voranmeldung mit Terminvergabe beim TÜV vorgeführt.

 

In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge können im Ausland problemlos auch sehr lange den fälligen HU-Termin überziehen.

Man kann ja nicht verlangen von z. B. Spanien aus nach Deutschland zu fahren nur um den HU-Prüftermin nachzukommen.

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Auch einen Unimog könnte man im Ausland reparieren. In CZ soll sowas viel billiger als in D sein.

Die Verwandschaft in der Oberpfalz läss seine Autos alle in CZ reparieren.

Da kann man viel Geld sparen. :closedeyes:

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So .... Fahrt zum TÜV war erfolgreich und folgenlos. Durchgeführt nach Aka's Methode - Fahren und hinten sich abschirmen. Plakette erteilt!

Danke euch allen .... das nächste mal kann ich hoffentlich wieder pünktlich hinfahren.

Ansonsten hab ich zufällig entedckt, daß der Tüv Hessen Nummernschilder herstellt & per Post verschickt. Kosten: 5,95 pro Schild zzgl. 5.90 Versand. Macht in der Summe ~ 17€ im Gegensatz zu den 30€ der Schildermafia bei uns!

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Moin Moin

 

 

Nicht schlecht, nur die Fahrtkosten für den zweiten Besuch bei der Zulassung sollte man bedenken.

Die Kennzeichen kann man doch heutzutage schon online aussuchen und für die Anmeldung reservieren.

Da dürfte eine zweite Fahrt nicht erforderlich sein.

 

 

Gruß

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...und vor den Zeiten der Online-Reservierung haben wir das hier bei uns per Telephon erledigt. Das ging immer ratzfatz, auch mit Sonderwünschen und damit erforderlicher Sucherei warste da immer nach ein paar Minuten fachmännischer Beratung mit der gewünschten Zeichen-Kombination versorgt.

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@Ichtyos: Danke für den Link!
Werde ich das nächste Mal berücksichtigen und meinen Bekannten weitergeben. Lieber die Lebenshilfe als sonstige kommerzielle Einrichtungen unterstützen :-)

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Auf der alten grünen Abmeldebescheinigung stand sogar drauf das man mit dem passendem abgemeldeten Nummernschild und Doppelkarte zum § fahren darf.

 

Gerade bei dem guten alten Unimog, könnte man ja von einer Weltreise zurückgekommen sein.

Aber nun ist ja das Pickerl wieder dran.

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