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Hallo zusammen,

leider bin ich innerhalb eines Jahres 2 mal durch eine feststehende Radarstelle gefahren. Das erste mal ausserhalb geschlossener Ortschaft bei 70km/h mit 41 km/h zu schnell. Strafe 3 Punkte, einige Euros und 1 Monat Fahrverbot :blush: . Jetzt das 2te mal nach Abzug aller Tolleranzen 27km/h innerorts zu schnell würde aber eigentlich kein Fahrverbot nach sich ziehen. Ich habe gelesen das wenn innerhalb eines Jahres man zweimal mehr als 26km/h zu schnell unterwegs war würde automatisch beim 2te mal ein Fahrverbot erteilt. Gilt dies auch wenn schon beim erstenmal ein Fahrverbot erteilt wurde oder nur dann, wenn ich beim ertsenmal unter der 41km/h Grenze (ausserhalb geschlossener Ortschaft) und kein Fahrverbot von 1 Monat erhalten hätte?

 

Vielen Dank für die Info´s und eine Radarfreie Zeit.

 

Gruß aus Aachen

 

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Moin Moin

 

 

Ich habe gelesen das wenn innerhalb eines Jahres man zweimal mehr als 26km/h zu schnell unterwegs war würde automatisch beim 2te mal ein Fahrverbot erteilt.

 

Du hast richtig gelesen.

Wobei das Jahr ab der Rechtskraft des ersten Bescheides anläuft.

Ob du dir schon beim Erstenmal ein FV erfahren hast ist dabei unerheblich.

Nachzulesen im § 4 Abs. 2 BKatV

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

erstmal vielen Dank für die Information. Die Rechtskraft ist beim erstenmal so Mitte Mai 2013 in Kraft getreten. Ist es möglich die Rechtskraft für dieses neue Verfahren bis Ende Mai 2014 heraus zu ziehen. Ich bin am Donerstag 06.03.2014 geblitzt worden und habe noch keine konkrete Angaben wie schnell ich wirlich war. Meine Einschätzung Blick auf Tacho mit 83km/h jedoch mit GPS gemessen sind es tatsächlich 80km/h. Toleranz der Messeinheit wenn ich richtig informiert bin - 3km/h ist gleich 77km/h also 27 zuviel.. Eventuell habe ich noch ein paar km gut weil ich gerade beschleunigte und bei einer durchschnittlichen Reaktionszeit von 0,3 sek sind das dann auch ca 3-4 km/h weniger. Naja man kann es sich auch schön reden :farewell: . Aber trotzdem die Frage mit der Verzögerungstaktik bis Ende Mai.

 

Gruß

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Moin Moin

 

Dem von QTreiberin gesagten ist nichts hinzuzufügen.

 

Wenn du mal in meinen Link geguckt hättest, müßte dir aufgefallen sein, daß dort von der Rechtskraft der Vortat die Rede ist aber von Begehung der Folgetat.

Der Gesetzgeber möchte halt solche "Zeitschindertaktiken" wie du sie im Kopf hast einen Riegel vor schieben.

Jeder soll in den Genuß des einen Jahres kommen.

 

 

Gruß

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