Jump to content

Fahrverbot Und Geldstrafe Umgehen?


Recommended Posts

Hi Leute,

 

Ich habe hier vor ein paar Wochen schon mal das Thema geöffnet wo es um ein Blitzerfoto ging (1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 160€).

Ich habe zurückgeschrieben dass ich den Fahrer nicht erkennen kann, weil mein Gesicht sowohl durch Scheibenwischer, als auch durch den Scheibenwischerschatten ziemlich verdeckt war und wissen woltle ob sie mir noch ein anderes Foto zuschicken könnten um den Fahrer zu identifizieren.

Heute habe ich wieder Post bekommen.

Es ist kein weiteres Bild oder sonstiges, mir stach sofort der dreiste Überweisungsschein ins Auge, ich wurde angeblich als Führer des KFZ anhand eines Lichtbildes identifiziert.

Demzufolge wird mir ja nicht einmal die Möglichkeit gegeben dass ich mich zu der Sache äußern könnte wenn ich denn der Fahrer wäre was ich ziemlich merkwürdig finde, denn soweit ich weiß habe ich doch das Recht mich zu der Sache zu äußern wenn ich Schuld habe oder nicht?

Jetzt bin ich jedenfalls dank Verfahrenskosten schon bei fast 190€ angelangt.
Jedenfalls hatte ich noch die Idee falls ich nicht drum rumkomme das ganze nochmal versuchen mit einem Augenblickversagen oder so abzuwinken.

Schließlich war es Mitte Dezember morgens um 7 und noch stockdunkel auf der Straße und zur Not hätte man ja hinzufügen können dass das Schild durch einen LKW versperrt war den ich gerade überholt hatte.

Was sagt ihr dazu, gibts noch irgendwelche Möglichkeiten sich da rauszukommen?

 

mfg

Link to post
Share on other sites

 

Hi Leute,

 

Ich habe hier vor ein paar Wochen schon mal das Thema geöffnet..........

 

Und warum machst du dann dort ---> dort nicht weiter? :doofwinkt:

 

 

Weil mir hier im Forum nur noch zwei Seiten angezeigt werden und ich sonst nicht wüsste wie ich an den alten Thread komme.

Dachte alles was älter ist wird gelöscht.

Link to post
Share on other sites

............Jedenfalls hatte ich noch die Idee falls ich nicht drum rumkomme das ganze nochmal versuchen mit einem Augenblickversagen oder so abzuwinken.

Schließlich war es Mitte Dezember morgens um 7 und noch stockdunkel auf der Straße..........

 

Aha, Augenblickversagen bei 100 km/h aufm Tacho igO............ :schreck:

 

 

Du kannst froh sein, dass man dir nicht Vorsatz vorwirft und das Bußgeld "angemessen" erhöht hat :abwarten:

Link to post
Share on other sites

Aha, Augenblickversagen bei 100 km/h aufm Tacho igO............ :schreck:

 

 

Du kannst froh sein, dass man dir nicht Vorsatz vorwirft und das Bußgeld "angemessen" erhöht hat :abwarten:

 

 

 

Macht das einen Unterschied ob man ein Verkehrsschild bei 30 km/h ode rbei 300km/h übersieht aus dem selben Grund?!

 

Du hattest doch die Chance dich zu äussern. Du hast geschrieben, du erkennst keinen auf dem Bild, die Behörde meint aber dich erkannt zu haben.

 

Da du ja weisst, dass du selbst gefahren bist, musst du nun in den sauren Apfel beissen....

Damit ist meine Frage nicht beantwortet sondern nur nochmal wiederholt.

Da ich jetzt weiß dass ich es war müsste ich jetzt nicht nochmal die Gelegenheit kriegen mich zu DER SACHE an sich nochmal zu äußern?

Das war die Frage

Weil wie schon gesagt hätte ja sein können dass ich das Ortseingangsschild, was echt ungünstig in einer Kurve steht, wegen dem LKW übersehen hab.

Link to post
Share on other sites

Du redest Dich um "Kopf und Kragen". mit Deiner Argumentation wird man dir noch "Vorsatz" unterstellen, und das heisst das Bussgeld wird verdoppelt.

 

Du kannst den Bussgeldbescheid annehmen und zahlen, oder Widerspruch einlegen, dann gehts vor Gericht.

 

Du hast die Wahl. Vor Gericht kannst Du Dich zur Sache äussern. Mit obigen Argumenten wirst Du allerdings mehr zahlen als jetzt auf der Rechnung steht.

Link to post
Share on other sites

Du redest Dich um "Kopf und Kragen". mit Deiner Argumentation wird man dir noch "Vorsatz" unterstellen, und das heisst das Bussgeld wird verdoppelt.

 

Du kannst den Bussgeldbescheid annehmen und zahlen, oder Widerspruch einlegen, dann gehts vor Gericht.

 

Du hast die Wahl. Vor Gericht kannst Du Dich zur Sache äussern. Mit obigen Argumenten wirst Du allerdings mehr zahlen als jetzt auf der Rechnung steht.

 

Hmm.

Soweit wie ich das im Internet gelesen habe kann halt vom Fahrverbot abgesehen werden wenn man das Schild aus welchen Gründen auch immer übersehen hat, von Vorsatz hab ich da nirgendwo was gelesen bis hier.

Wie läuft das mit dem "Vorsatz", wieso sollten die mir das aufbrummen bzw. wofpr genau bekommt man das?

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Ich habe zurückgeschrieben dass ich den Fahrer nicht erkennen kann, weil mein Gesicht sowohl durch Scheibenwischer, als auch durch den Scheibenwischerschatten ziemlich verdeckt war und wissen woltle ob sie mir noch ein anderes Foto zuschicken könnten um den Fahrer zu identifizieren.

Wenn du das tatsächlich genauso geschrieben hast, hättest du auch schreiben können "Ich bin gefahren".

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Ich habe zurückgeschrieben dass ich den Fahrer nicht erkennen kann, weil mein Gesicht sowohl durch Scheibenwischer, als auch durch den Scheibenwischerschatten ziemlich verdeckt war und wissen woltle ob sie mir noch ein anderes Foto zuschicken könnten um den Fahrer zu identifizieren.

Wenn du das tatsächlich genauso geschrieben hast, hättest du auch schreiben können "Ich bin gefahren".

 

Gruß

 

Natürlich habe ich das nicht so geschrieben, trotzdem danke für die Hilfe.

Link to post
Share on other sites

Nimm es wie ein Mann, Du hast verloren.

Alles was Du jetzt noch versuchst verteuert die Sache nur.

 

Das ist wohl leichter gesagt als getan, da ich auf Arbeit auf einen Führerschein angewiesen bin und als Lehrling, wie man sich vorstellen kann, nicht gerade viel Geld habe zumal mein Auto genau jetzt für 1300€ in der Werkstatt steht.

Aber da wird mir wohl nichts übrig bleiben falls hier keiner meint es gäbe eine Möglichkeit drum herumzukommen.

Link to post
Share on other sites

 

Ich fasse zusammen: Innerorts 88 km/h, geblitzt, Anhörung bekommen, ausweichend geantwortet, identifiziert, Bussgeldbescheid erhalten.

Du hast verloren!

Du kannst Widerspruch einlegen, der Richter wird dir kostenpflichtig sagen, ob das Foto genügt um dich zu identifizieren.

Und der Hinweis auf Dunkelheit, Regen, Lkw ist schädlich, - für dich!

Link to post
Share on other sites

Hmm.

Soweit wie ich das im Internet gelesen habe kann halt vom Fahrverbot abgesehen werden wenn man das Schild aus welchen Gründen auch immer übersehen hat,

Welches Schild willst Du denn innerorts übersehen haben? Wird heute in der Fahrschule nicht mehr gelehrt, dass innerorts immer 50 km/h vorgeschrieben ist?

Link to post
Share on other sites
Guest Kleiner Schelm

@rexiz:

 

Das Kind ist in dem Moment in den Brunnen gefallen, als du aktiv geworden bist, ohne dich (vermutlich) im Vorfeld intensiv genug mit der Thematik zu befassen. Natürlich könntest du auch jetzt noch den Versuch starten, vor Gericht eine Ersatzfahrernummer durchziehen zu wollen. Womöglich klappt das sogar, nur beurteile ich die Chance ähnlich wie rth: Game over.

Link to post
Share on other sites

Widerspruch einlegen,

D.h. Einspruch (Pfennigfuchsmodus aus).

@rexiz: du kannst jetzt nur noch Einspruch einlegen und darlegen, warum man in deinem besonderen Fall auf das FV verzichten soll

Wenn die Behörde oder das Gericht dem folgt, musst du aber damit rechnen, dass die Geldbuße angemessen angehoben wird.

 

Dass du auf dein Auto angewiesen bist, solltest du eigentlich schon wissen, wenn du fährst und nicht erst, wenn man dich erwischt hat.

Eine Geldbuße kann man auch in Raten zahlen.

Link to post
Share on other sites

Aus Wiki:

 

Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten höchst konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Bei Augenblicksversagen ist eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.

 

Da greift mE nur agO, also wenn man zB ein Schild :80: übersieht. Wenn man aber igO erwischt wird, ist ja kein Schild :50: notwendig, also kann man auch nicht mit Augenblicksversagen argumentieren.

Link to post
Share on other sites

 

Hmm.

Soweit wie ich das im Internet gelesen habe kann halt vom Fahrverbot abgesehen werden wenn man das Schild aus welchen Gründen auch immer übersehen hat,

Welches Schild willst Du denn innerorts übersehen haben? Wird heute in der Fahrschule nicht mehr gelehrt, dass innerorts immer 50 km/h vorgeschrieben ist?

 

WIe wäre es mit Ortseingangsschild?!

Link to post
Share on other sites

Macht das einen Unterschied ob man ein Verkehrsschild bei 30 km/h ode rbei 300km/h übersieht aus dem selben Grund?!

 

Ja. Frage mal deinen Physiklehrer - Stichwort Kinetische Energie.

 

Weil wie schon gesagt hätte ja sein können dass ich das Ortseingangsschild, was echt ungünstig in einer Kurve steht, wegen dem LKW übersehen hab.

Gute Begründung. Dann warst du ja ohne Chance diese Situation angemessen zu behandeln. Hast du das Kennzeichen des LKW notiert?

Link to post
Share on other sites

Hallo rexiz,

du willst also dem Richter erzählen, du hast wegen eines Lkw, den du bei Dunkelheit und Regen in einer Kurve überholt hast, das Ortseingangsschild nicht gesehen bzw. nicht sehen können.

Du bist fremd in der Gegend, das Schild stand willkürlich da, keine Bebauung sichtbar.

 

Ich wünsche dir viel Erfolg. Bitte Berichte das Ergebnis.

Link to post
Share on other sites

Hallo rexiz,

du willst also dem Richter erzählen, du hast wegen eines Lkw, den du bei Dunkelheit und Regen in einer Kurve überholt hast, das Ortseingangsschild nicht gesehen bzw. nicht sehen können.

Du bist fremd in der Gegend, das Schild stand willkürlich da, keine Bebauung sichtbar.

 

Ich wünsche dir viel Erfolg. Bitte Berichte das Ergebnis.

Richtig, ist bis auf den LKW alles dingfest.

Link to post
Share on other sites

 

Hallo rexiz,

du willst also dem Richter erzählen, du hast wegen eines Lkw, den du bei Dunkelheit und Regen in einer Kurve überholt hast, das Ortseingangsschild nicht gesehen bzw. nicht sehen können.

Du bist fremd in der Gegend, das Schild stand willkürlich da, keine Bebauung sichtbar.

 

Ich wünsche dir viel Erfolg. Bitte Berichte das Ergebnis.

Richtig, ist bis auf den LKW alles dingfest.

 

Wenn du Pech hast wird wegen des Überholen des Lkw "Vorsatz" angenommen. Ich wäre - sehr - zurückhaltend. Wenn du das so durchziehen willst frage auf jeden Fall vorher einen RA. Ich bleibe bei meiner Meinung: Du schadest dir.

Link to post
Share on other sites

Hi Leute,

 

Ich habe hier vor ein paar Wochen schon mal das Thema geöffnet wo es um ein Blitzerfoto ging (1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 160€).

Ich habe zurückgeschrieben dass ich den Fahrer nicht erkennen kann, weil mein Gesicht sowohl durch Scheibenwischer, als auch durch den Scheibenwischerschatten ziemlich verdeckt war und wissen woltle ob sie mir noch ein anderes Foto zuschicken könnten um den Fahrer zu identifizieren.

Heute habe ich wieder Post bekommen.

Es ist kein weiteres Bild oder sonstiges, mir stach sofort der dreiste Überweisungsschein ins Auge, ich wurde angeblich als Führer des KFZ anhand eines Lichtbildes identifiziert.

Demzufolge wird mir ja nicht einmal die Möglichkeit gegeben dass ich mich zu der Sache äußern könnte wenn ich denn der Fahrer wäre was ich ziemlich merkwürdig finde, denn soweit ich weiß habe ich doch das Recht mich zu der Sache zu äußern wenn ich Schuld habe oder nicht?

Jetzt bin ich jedenfalls dank Verfahrenskosten schon bei fast 190€ angelangt.

Jedenfalls hatte ich noch die Idee falls ich nicht drum rumkomme das ganze nochmal versuchen mit einem Augenblickversagen oder so abzuwinken.

Schließlich war es Mitte Dezember morgens um 7 und noch stockdunkel auf der Straße und zur Not hätte man ja hinzufügen können dass das Schild durch einen LKW versperrt war den ich gerade überholt hatte.

Was sagt ihr dazu, gibts noch irgendwelche Möglichkeiten sich da rauszukommen?

 

mfg

 

 

 

Ich nehme an, du fährst die Strecke regelmässig weil in dem Fall würde ich mir das mal ganz schnell aus dem Kopf schlagen.

Wenn Du die Strecke regelmässig fährst, dann kann man wohl davon ausgehen das du über die Beschränkungen entsprechend Bescheid weisst.

Wenn du jetzt schon bei 190 Euro angelangt bist, dann würde ich versuchen mal Akteneinsicht zu kriegen. Immerhin sind die Konsequenzen recht gravierend falls du der Schuld überführt wirst.

Es gibt da eine Reihe von recht klaren Anforderungen an Blitzerfotos, auf Feststellungen von im Regelfall wenig kompetenten Sachbearbeitern, die eine vermeintliche Ähnlichkeit mit dem Fahrzeughalter standartmässig sehen kann du ohnehin nichts geben. Für die bist du nämlich sowieso der Schuldige, weil die Haltereigenschaft und das Fahrzeug denen als Schuldbeweis reicht.

 

Vielleicht ist ja zu dem Zeitpunkt auch jemand anderes aus der Familie gefahren der Dir zum verwechseln ähnlich ist. Es ist ja nichts unnormales, wenn in einer Familie ein Auto durch verschiedene Personen genutzt wird. Logischerweise gibt es da auch kein Fahrtenbuch. Muss es ja auch nicht, es ist schliesslich eine Familie........

 

PS: Äussern solltest Du dich grundsätzlich gegenüber der Polizei und Behörden wenig bis garnicht.

 

Gruss,

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

Wenn du jetzt schon bei 190 Euro angelangt bist, dann würde ich versuchen mal Akteneinsicht zu kriegen. Immerhin sind die Konsequenzen recht gravierend falls du der Schuld überführt wirst.

Es gibt da eine Reihe von recht klaren Anforderungen an Blitzerfotos, auf Feststellungen von im Regelfall wenig kompetenten Sachbearbeitern, die eine vermeintliche Ähnlichkeit mit dem Fahrzeughalter standartmässig sehen kann du ohnehin nichts geben. Für die bist du nämlich sowieso der Schuldige, weil die Haltereigenschaft und das Fahrzeug denen als Schuldbeweis reicht.

[mod]

Ich moechte dich jetzt hiermit ultimativ (!) auffordern, die Verbreitung solchen Unfugs hier im Forum zu unterlassen oder ggf. relevante Nachweise ueber die Richtigkeit der Behauptungen zu erbringen. Anderenfalls muss ich dich hier als Stoerer einstufen und dementsprechend verfahren!

[/mod]

 

PS: Äussern solltest Du dich grundsätzlich gegenüber der Polizei und Behörden wenig bis garnicht.

Dem kann man - bedingt - zustimmen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...