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Geblitz In Der Schweiz. Wie? Was? Wann?


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jr28Geschrieben Gestern, 12:21

Und Du vergisst, dass der Durchschnitts-Ami nicht fahren kann. Ich war lange genug im Raum Kaiserslautern unterwegs, um immer wieder feststellen zu können, das die Amis keinerlei umsicht haben. Da wird einfach mal rausgezogen, ohne Blinker, ohne Sichtkontrolle.

 

Ist Dir " jr28" schon mal aufgefallen dass der Durchschnitts Deutsche nicht vorausschauend fahren kann, wenn er nicht erkennt dass der" Ami" eben einen Fahrbahnwechsel einleitet ohne den 200meter hinter ihm fahrenden Deutschen sein heilges Vorfahrtsrecht zu beachtet?

,Auch wenn der" Ami" keinen blinker setzt, sollte man als der Welt bestens ausgebildeter Autofahrer im Stadtverkehr {Kaiserslautern} bei 50km/h genuegend smarts haben um ein auscherendes Fahrzeug zu erkennen,und nebenbei bemerkt gibt es auch unter den Deutschen Fahrern Blinkmuffels welche nicht wissen zu welcher function das kleine hebelchen an der linken seite der Lenkseule faehig ist und wesshalb es dort angebracht wurde

Sind halt immer die anderen, niemals der Schreiber, den der ist perfekt und macht keine fehler!

 

Wenn ich nicht vorrausschauend fahren würde, dann hätte ich schon so manchen mit 200+ weggeschoben statt in die Bremse zu steigen und für meinen "schlafenden" Vordermann der gerade ohne etwas zu beachten herausgezogen ist mal wieder jede Menge Energie zu vernichten.

Im Übrigen achte ich auf der BAB schon lange nicht mehr auf Blinker. Das "zucken" der Vorderräder der Schnarchnasen verrät mir viel besser, dass der Ignorant rausziehen will.

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jr28 Geschrieben Heute, 09:28

Im Übrigen achte ich auf der BAB schon lange nicht mehr auf Blinker. Das "zucken" der Vorderräder der Schnarchnasen verrät mir viel besser, dass der Ignorant rausziehen will.

Und wesshalb regst Du dich ueber die Blinkmuffel auf wenn Du bei 200 km/h das zucken der Vorderraeder erkennst? Haette ich nur Dein koennen beim Autofahren ,wuerde ich mich sofort bei einem F-1 Team melden den diese benoetigen spezialisten wie Dich.

 

@HarryB

Auf die Schnelle finde ich Montana, die von 1995 - 1999 kein Limit auf den Highways hatten. Allerdings meine ich, dass sich das, was ich berichtet habe, erst vor kuerzerer Zeit abgespielt hat, da wurde das Limit fuer die Nacht ausgesetzt. Weiss leider nicht mehr, welcher Bundessstaat das war, wir hatten das hier im Forum, aber schon mal als Thema in irgendeinem Thread. Vielleicht kann 'Billy Joe' da helfen?

 

"Sorry" damit kann ich leider nicht helfen ,aber Montana fuehrte die limits in 95-99 wieder ein da es zu keiner ausnuetzung der offenen Speedlimits gekommen ist,{sehr wenige VT waren an dem Versuch intresiert!

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Moin Moin

 

 

 

Eine Klagemöglichkeit gibt es mangels Verfassungsgericht nicht.

Wer wacht dann über die Verhältnismäßigkeit oder andere verdächtige Sachverhalte?

Anders gefragt, was nutzt eine Verfassung, wenn kein Gericht da ist, das mögliche Verstöße prüft?

Noch anders gefragt, wie rechtsstaatlich ist es, wenn staatliche Entscheidungen nicht durch ein Gericht auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden können?

Ich frage das nur weil du die Rechtsstaatlichkeit angesprochen hast und ich völlig ahnungslos vom Schweizer Rechtssystem bin.

 

Gruß

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Im Bundesstaat Montana herrschte von 1995 bis Juni 1999 tagsüber "reasonable and prudent" bzw. kein Tempolimit auf Autobahnen. In dieser Zeit sanken die Unfallzahlen bis auf ein neuzeitliches Rekordtief. Nach der Einführung eines allgemeinen Tempolimits - aus ideologischen Gründen - im Juni 1999 stieg die Zahl der tödlichen Unfälle um 111% an (Quellen #1, #2).

Zum einen ist überhaupt nicht klar, woher die Zahlen kommen bzw. wie sie zustande kommen, mögliche von der Geschwindigkeit unabhänige Einflüße werden nicht einmal in Erwägung gezogen. Zum anderen sind die Vergleichszeiträume völlig willkürlich gewählt. Eine kurzfristige Betrachtung wie in den beiden Artikeln (denen ganz offensichtlich das selbe Zahlenmaterial zugrunde liegt, so daß wir also eigentlich nur von einer Quelle reden können) und ohne Betrachtung der Zahlen vor der Freigabe ist willkürlich und damit aus statistischer Sicht unsauber.

 

Und weil es sich gerade anbietet:

aus ideologischen Gründen

Ich zitiere der Einfachheit halber:

Quelle für diese Behauptung?

 

Ich frage das nur weil du die Rechtsstaatlichkeit angesprochen hast und ich völlig ahnungslos vom Schweizer Rechtssystem bin.

Danke, Sobbel - ich wüßte das auch gern.

 

 

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NetGhostGeschrieben Heute, 15:36

Billy Joe, on 03 Apr 2014 - 09:02, said:

Montana fuehrte die limits wieder ein da es zu keiner ausnuetzung der offenen Speedlimits gekommen ist

 

Quelle für diese Behauptung?

 

Die USA Presse!

,sollte diese Antwort nicht genuegen,kannst Du ja in Montana das DOT anrufen

 

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@NetGhost

This begs the question, do people change the way they drive when there is no speed limit? The evidence suggests the answer is yes. The measured vehicle speeds only changed a few miles per hour as predicted – comparable to data collected from other western states. What changed? The two most obvious changes were improved lane courtesy and increased seat belt use. Did other driving habits and patterns change as well?

 

Die gefahrenen Geschwindigkeiten hatten sich nur unmerklich erhoeht niemand fuhr 200-250km/h desshalb hatten sie das Limit wieder eingefuehrt und damit must Du eben leben auch wenn es nicht nach euerem Geschmack ist!

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"Sorry" damit kann ich leider nicht helfen ,aber Montana fuehrte die limits in 95-99 wieder ein da es zu keiner ausnuetzung der offenen Speedlimits gekommen ist,{sehr wenige VT waren an dem Versuch intresiert!

Tja, da habe ich mich wohl verrannt mit meiner Behauptung, dass es da einen Staat in den USA gaebe, der die Tempolimits erst ab- und dann wieder angeschafft hat. Ich war echt der Meinung, dass das erst kuerzlich - so im Rahmen von 5 - 8 Jahren - passiert sei und ich war auch der festen Ueberzeugung, diese Limits wurden wegen gestiegener Unfallzahlen wieder eingefuehrt. Asche auf mein Haupt! :blush:

 

Die offizielle Wiedereinfuehrungsbegruendung fuer Montana war uebrigens, so las ich es irgendwo im Inet, die schwache Formulierung der Anforderungen fuer dieses No-Limit......

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@Biber & Sobbel

Bitte lest Euch zunächst hier ein. Anschliessend können wir das Thema gern diskutieren.

 

@Billy Joe

 

Du betreibst schon wieder cherry picking. Wahllos aus der Quelle einen Satz seinem Kontext zu entnehmen, liefert nicht die gewünschte Quelle für die Wiedereinführung des Tempolimits. Die Begründung findet sich an anderer Stelle:

 

 

 

To their chagrin, during this last 5 months of no law whatsoever Montana reported its modern low in fatal accidents. Did the Governor Racicot's representatives et al tell the legislature about the lower numbers or trends of fewer fatal accidents when they testified there was a safety crisis and need for speed limits, of course not. But they did tell the Legislature that if they didn‘t pass a speed limit law they would lose Federal Highway funding, whereas the only federal funding they were in fact losing were enforcement grants, highway funding was never at risk.

 

Dass die Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt nicht schneller fahren, als zuvor, ist normal und deckt sich mit den Beobachtungen in Dänemark, Österreich und Deutschland. Darauf kommt es auch nicht an. Wichtig sind der harmonischere Verkehrsfluss und die deutlich niedrigeren Unfallzahlen.

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NetGhost Geschrieben Heute, 10:11

@Billy Joe


Du betreibst schon wieder cherry picking. Wahllos aus der Quelle einen Satz seinem Kontext zu entnehmen, liefert nicht die gewünschte Quelle für die Wiedereinführung des Tempolimits. Die Begründung findet sich an anderer Stelle:

Quote
To their chagrin, during this last 5 months of no law whatsoever Montana reported its modern low in fatal accidents. Did the Governor Racicot's representatives et al tell the legislature about the lower numbers or trends of fewer fatal accidents when they testified there was a safety crisis and need for speed limits, of course not. But they did tell the Legislature that if they didn‘t pass a speed limit law they would lose Federal Highway funding, whereas the only federal funding they were in fact losing were enforcement grants, highway funding was never at risk.

 

 

Dass die Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt nicht schneller fahren, als zuvor, ist normal und deckt sich mit den Beobachtungen in Dänemark, Österreich und Deutschland. Darauf kommt es auch nicht an. Wichtig sind der harmonischere Verkehrsfluss und die deutlich niedrigeren Unfallzahlen.

 


Du beschuldigst mich dess cherry picking,und was machst Du? Um zu verstehen wie das in Montana leuft muss man auch andere Facten in betracht ziehen,und eine davon ist eben dass die masse der Autofahrer nicht an hohen Geschwindigkeiten intresiert sind,und was den von dir hervorgehobenen harmonischen Verkehrsfluss betrifft, trift fuer Montana nicht zu da eben die bevoelkerungs dichte nicht dem Deutschen/Europaeischen verhaeltnissen entspricht

Montana hat eine Population von 1.005.141 Einwohnern und diese leben auf eine gesamtflaeche von 381.154 Quadrat K/M was einer Density von 2.65 einwohner pro Quadrat K/M entspricht, dann hast Du 2 East -West Interstates I-90 und I-94 und I- 15 North-South, so versuche mir nicht zu erklaeren dass auf diesen Interstates noetig ist einen harmonischen Verkehrsfluss wie im dicht besiedeltem Europa zu haben, den diese 1005141 tausend einwohner sind nie alle zu selben zeit auf den Interstates anzutreffen wobei 1/3 von denen keinen Fuhrerschein besitzen den Kinder sind auch in der Bevoelkerungsdichte eingeschlossen,so die Verkehrsdichte ist entschieden duenner,und deinen harmonischen Verkehrsfluss kannst Du total vergessen

Man sollte die Amerikanischen Verhaeltniss nicht mit Europa vergleichen den diese sind eben total anders ebenso die einstellung der Autofahrer ueber No-Limits auf den Interstates,und was die anzahl der Verkehrs toten angeht,solange in Europa/Deutschland die zaehlung der getoeteten VT nicht so gezaehlt wird wie in den USA kann man keine vergleiche ziehen.

 

Erstmal sind die Wetterverhaeltnisse nicht mit dem Mitteleuropaeischen zu vergleichen auch laufen bei euch keine Rinder auf free range noch laufen Elche, Buffalos oder sonstiges Wild ueber euere Autobahnen,und wenn Du schon mal in Montana oder quer durch Amerika gefahren bist wirst Du auch erkennen wesshalb es eben in USA und auch Canada total anders ist als im Mittel Europaeischen Laendern.

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Bitte lest Euch zunächst hier ein. Anschliessend können wir das Thema gern diskutieren.

Du hast da - zumindest für meinen Teil - etwas gründlich missverstanden. Ich will das Thema nicht diskutieren und ich will auch nicht in irgendwelchen verlinkten Seiten nach irgendwas suchen - ich möchte eine Antwort von Dir.

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Moin Moin

 

 

@Biber & Sobbel

Bitte lest Euch zunächst hier ein. Anschliessend können wir das Thema gern diskutieren.

 

Hab mich etwas eingelesen und nicht nur in deinem Link. Darüber zu diskutieren tut auch für mich nicht not.

Möglicherweise stießen da recht unterschiedliche Demokratieverständnisse aufeinander.

Aber danke für dein Angebot.

 

Gruß

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  • 4 months later...

 

Wenn du auf die Sache mit dem Zinsaufschlag optierst, dann solltest Du einkalkulieren dass Du die nächsten 5 Jahre nicht über die Autobahnen in die Schweiz einreist, da dich der dort obligatorische Nummernschildscanner definitiv rauszieht.

Besser ist dann die Einreise über kleine Grenzübergänge oder der Wechsel des Fahrzeugkennzeichens (Ist in D billiger, ca. 40 EUR als die zu erwartende Strafe in CH)

Bitte in diesem Kontext nicht vergessen, dass auch in der Schweiz der verantwortliche Fahrer ermittelt werden muss. Bis das rechtskräftig geschehen ist, wird niemand, der mit dem Tatfahrzeug in die Schweiz einreist, in irgendeiner Form behelligt.

 

das verstehe ich nicht ganz NetGhost!

 

Ist denn nicht mit via secura im OBG (Art. 6) die Halterhaftung im Bereich der Ordnungsbussen eingeführt worden? Bis 300 CHF muss doch der Halter zahlen, sofern er den Fahrer nicht benennt, dieser nicht mit verhältnismässigem Aufwand ermittelt werden kann und der Halter nicht glaubhaft macht, das verbotene Eigenmacht oder Diebstahl am KFZ vorgelegen hat?!

 

Was ich mich in diesem Zusammenhang weiter frage ist, wie diese Regelung umgesetzt wird bspw. bei dt. Beteiligung.

 

Also Mama Müller hat einen recht renitenten Sohnemann, der immer wieder zu schnell unterwegs ist in der Schweiz; beide sind im Übrigen wohnhaft in D.

Sie ist Halterin und er ist der Fahrer. Nun wurde mit dem Auto der Mutter, durch den Sohn bereits 3 Mal einen Owi begangen. Mal nur ein wenig zu schnell, mal bei Rot gefahren usw.; kurzum immer nur im Bereich Busse unter 300 CHF.

 

Nun fährt die Mama mal wieder selbst (und allein) nach ZH und ihr Kennzeichen gerät an der Grenze ins Visier. Oder besser noch sie wird routinemässig in ZH angehalten und dabei wird festgestellt, dass mit dem KFZ mehrfach im Ordnungsbussenbereich delinquiert wurde.

 

Was kann Mama passieren? Die Polizei will natürlich an das Geld. Wenn Mama nun aber sagt, sie würde nicht zahlen, was dann? Einen Vollstreckung gegen Mama seitens CH in D wäre ja mangels entsprechendem Abkommen nicht sowieso mgl. Und selbst wenn es das gäbe, dann stünde Halterhaftung CH gegen Schuldprinzip in D. Das Bundesamt für Justiz würde nicht vollstrecken gegen den Halter, sofern dieser bereits im Erkenntnisverfahren in CH geltend gemacht hat, dass er es nicht war.

 

Was aber wenn Mama nun genau das der Polizei sagt? Sie will nicht mit an den Geldutomaten, weil Sie sich keiner Schuld bewusst ist. Darf man sie - wenn ja wie ? - dazu zwingen. Angenommen sie hat nicht mal Bargeld dabei, keine Karte, keinen wertvollen schmuck, nichts; darf die Polizei das Auto beschlagnahmen?

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Was aber wenn Mama nun genau das der Polizei sagt? Sie will nicht mit an den Geldutomaten, weil Sie sich keiner Schuld bewusst ist. Darf man sie - wenn ja wie ? - dazu zwingen. Angenommen sie hat nicht mal Bargeld dabei, keine Karte, keinen wertvollen schmuck, nichts; darf die Polizei das Auto beschlagnahmen?

 

 

Wer nicht zahlen kann kommt in Haft. Jetzt kann man sich selber überlegen, ob man lieber zum Geldautomat oder ins Gefängnis will.

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@Cobra11

 

Die Halterhaftung greift aber nur im Ordnungsbussenverfahren (und selbst dort wird sich noch die Frage der Verfassungskonformität stellen, das Schuldprinzip gilt auch in der Schweiz). Der Fall des TE, mit netto +29 km/h ausserorts, ist aber im ordentlichen Verfahren angesiedelt. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, so kann auch der Halter nicht belangt werden. Wer als Halter von einem Bussgeld aus Art. 6 OBG betroffen ist und nicht zahlen will, der muss halt die Vollstreckungsverjährung abwarten (3 Jahre ab Rechtskraft). Mir sind einige Fälle bekannt, wo das erfolgreich durchgezogen wurde, obwohl die Betroffenen regelmässig in die Schweiz gereist sind. Es wird also nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Und die Standorte der Nummernschildscanner sind bekannt.

 

Wer nicht zahlen kann kommt in Haft. Jetzt kann man sich selber überlegen, ob man lieber zum Geldautomat oder ins Gefängnis will.

In der Realität ist das aber (wie immer) anders, als in deinen feuchten Träumen. Die Umwandlung einer Busse in Ersatzhaft muss zunächst mal verfügt und diese Verfügung dem Betroffenen auch ordnungsgemäss eröffnet werden. Zudem kann man die Ersatzhaft jederzeit (auch während der Haft) durch Zahlung abwenden.

  • Like 1
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Wer nicht zahlen kann kommt in Haft. Jetzt kann man sich selber überlegen, ob man lieber zum Geldautomat oder ins Gefängnis will.

In der Realität ist das aber (wie immer) anders, als in deinen feuchten Träumen. Die Umwandlung einer Busse in Ersatzhaft muss zunächst mal verfügt und diese Verfügung dem Betroffenen auch ordnungsgemäss eröffnet werden. Zudem kann man die Ersatzhaft jederzeit (auch während der Haft) durch Zahlung abwenden.

 

Du willst mir was von der Realität erzählen? Wach du zuerst einmal auf!

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@Cobra11

 

Die Halterhaftung greift aber nur im Ordnungsbussenverfahren (und selbst dort wird sich noch die Frage der Verfassungskonformität stellen, das Schuldprinzip gilt auch in der Schweiz). Der Fall des TE, mit netto +29 km/h ausserorts, ist aber im ordentlichen Verfahren angesiedelt. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, so kann auch der Halter nicht belangt werden. Wer als Halter von einem Bussgeld aus Art. 6 OBG betroffen ist und nicht zahlen will, der muss halt die Vollstreckungsverjährung abwarten (3 Jahre ab Rechtskraft). Mir sind einige Fälle bekannt, wo das erfolgreich durchgezogen wurde, obwohl die Betroffenen regelmässig in die Schweiz gereist sind. Es wird also nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Und die Standorte der Nummernschildscanner sind bekannt.

 

Wer nicht zahlen kann kommt in Haft. Jetzt kann man sich selber überlegen, ob man lieber zum Geldautomat oder ins Gefängnis will.

In der Realität ist das aber (wie immer) anders, als in deinen feuchten Träumen. Die Umwandlung einer Busse in Ersatzhaft muss zunächst mal verfügt und diese Verfügung dem Betroffenen auch ordnungsgemäss eröffnet werden. Zudem kann man die Ersatzhaft jederzeit (auch während der Haft) durch Zahlung abwenden.

 

@ NetGhost

 

Art. 6 OBG hab ich gelesen. An dessen Verfassungskonformität - in Ansehung des Schuldprinzips - kann man Zweifel haben. Aber was soll passieren (Art. 190 BV)? das Bundesgericht kann im konkreten Fall das BundesG auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen und ggf. Einen Verstoss feststellen; muss das Gesetz aber doch gleichwohl anwenden? Oder bin ich da falsch informiert? Oder führte der EMRK-Beitritt und die damit einhergehende Mglk. BundesGEntscheide vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen (der könnte die Schweiz ja rügen bei verfassungswidrigen Gesetzen, die EMRK o. die Protokolle verletzen) und ggf. eine Revidierung des schweizerischen Urteils zu erreichen dazu, dass das BG bestimmte BundesG eben doch nicht anwendet? Und wie vertrüge sich das mit der Bundesverfassung?

 

Was mich interessiert hat sind genau die Fälle, die im Ordnungsbussenbereich spielen. Das der "Raser" in persona sanktioniert werden muss ist eh klar. Aber bei Art. 6 OBG ist das ja gerade nicht der Fall!

Was macht man aber nun mit dem Halter, mit dessen Auto mehrfach Übertretungen in diesem Bereich begangen wurden; nur eben durch halterfremde Personen. Rein praktisch hat er erst nach 3 Jahren nichts mehr zu befürchten (auf CH-Gebiet; in D ja eh nichts).

Aber wie ist der vollstreckungsrechtliche Kanon in diesem Fall?

 

Verfügung des Erzwingungshaft geht ja u.U. recht schnell; ein Telefonat mit der zuständigen StA; ein Fax an den Beamten und fertig.

Stellt sich dann natürlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit.

Ev. Auto beschlagnahmen? ist wohl ein milderes Mittel. Aber verhältnismässig im engeren Sinne? Bei 300 CHF Busse?

 

Der Gedanke mag theoretischer Natur sein aber er drängt sich meines Erachtens mit Neufassung von 6 OBG eben doch auch auf.

Frage mich ernsthaft, was passieren würde. Die Beamten, denen ein solcher Halter ins Netz geht, wollen doch nicht doof in die Röhre gucken:

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Du willst mir was von der Realität erzählen? Wach du zuerst einmal auf!

Es steht dir jederzeit frei, auf Sachebene und mit Quellenangaben aufzuzeigen, wo ich falsch liegen soll.

 

Du widerlegst die Praxis in deine feuchten theoretischen Überlegungen! Dabei solltest du die Praxis in die Theorie umsetzen.

Alles andere ist schlichtweg einfach idiotisch. Ahnungsloser als du kann man einfach nicht sein.

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Aber wie ist der vollstreckungsrechtliche Kanon in diesem Fall?

 

Verfügung des Erzwingungshaft geht ja u.U. recht schnell; ein Telefonat mit der zuständigen StA; ein Fax an den Beamten und fertig.

Stellt sich dann natürlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit.

Ev. Auto beschlagnahmen? ist wohl ein milderes Mittel. Aber verhältnismässig im engeren Sinne? Bei 300 CHF Busse?

 

Der Gedanke mag theoretischer Natur sein aber er drängt sich meines Erachtens mit Neufassung von 6 OBG eben doch auch auf.

Frage mich ernsthaft, was passieren würde. Die Beamten, denen ein solcher Halter ins Netz geht, wollen doch nicht doof in die Röhre gucken:

 

Es gilt die territoriale Integrität. Ob ein Verfahren hängig ist oder rechtskräftig macht keinen Unterschied.

Die Sicherung des Vollzugs hat oberste Priorität. in diesem Fall kommt die Sicherungshaft zur Anwendung.

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung_kapo/medienmitteilungen_kapo/medienmitteilungen_kapo_details_36749.jsp

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  • 4 weeks later...

Hallo zusammen,

 

schade, dass dieser Thread in eine Diskussion abgedriftet ist, die mit dem ursprünglichen Thema nichts mehr zu tun hat. Auch hätte mich noch eine Rückmeldung von Artur interessiert, was in seinem Fall rausgekommen ist.

 

Mir ist es nämlich ganz ähnlich gegangen: Rückfahrt vom Lago Maggiore, die ganze Strecke Tempomat und Strich Tempolimit gefahren. Bei der Zufahrt zum San Bernardino hatte ich dann in einer 80er Zone kurz beschleunigt, um ein Wohnmobil und einen Wohnwagen zu überholen, denen ich schon seit einer halben Stunde hintergefahren bin. Tja, und genau da hat's geblitzt. Ich bin weder zuvor, noch danach zu schnell gefahren, aber das ist halt Murphy's Law ...

 

Gestern habe ich nun ein Schreiben der Kantonspolizei Graubünden erhalten. Nach Abzug der Gerätetoleranz werden mir 26 km/h Tempoüberschreitung vorgeworfen. Meine Fragen an Euch:

- Im Schreiben heißt es A13, Autostrasse richtungsgetrennt. Gilt hier nun der Bussgeldkatalog für die Autobahn (A13), oder außerorts (Autostrasse)?

- Mit welcher Geldbusse (incl. Bearbeitungsgebühr, etc.) muss ich rechnen?

 

Ich wurde als Fahrzeughalter angeschrieben und soll nun Angaben zum Fahrzeuglenker machen. Sowohl meine Rechtsschutzversicherung, als auch die Polizei an meinem Heimatort haben mir bestätigt, dass die Deutsche Polizei den Schweizern Amtshilfe leistet und den Lenker ermittlet. Soweit so schlecht. Mir konnte aber keiner beantworten, ob ein danach ergangener Bußgeldbescheid aus der Schweiz auch tatsächlich in Deutschland vollstreckt werden kann. In diversen Foren habe ich da die unterschiedlichsten Informationen gelesen. In einer ausführlichen Mail des ADAC heißt es, dass die Bescheide in Deutschland nicht vollstreckt werden können und dass man sich die nächsten Jahre halt von der Schweiz fernhalten muss.

 

- Soll ich auf dem Schreiben Angaben zum Lenker machen, oder nicht (Schuldeingeständnis)? Macht es Sinn, zu begründen, warum man eben an dieser Stelle zu schnell war, bzw. das Vergehen zuzgeben und um eine "milde Strafe" zu bitten?

 

Generell akzeptiere ich natürlich eine Geldbuße, weil ich mir bewusst bin, dass ich zu schnell war. Ich bin aber nicht bereit, jeden Betrag in beliebiger Höhe zu bezahlen und hätte auch kein Problem mich in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in der Schweiz blicken zu lassen. Für mich ist eine Strafe in Richtung von 1000€ einfach unverhältnismäßig, wenn ich auf einer Strecke von 300km gerade mal auf 500 Metern zu schnell war.

 

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Uli

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Also laut der Bußgeldtabelle die ich gefunden habe so um die 400 SFR + Verwarnung, oder?

 

Obwohl ich mittlerweile definitiv weiß, dass Schweizer Bußgeldbescheide in Deutschland nicht vollstreckt werden können, werde ich die Strafe akzeptieren, denn Dummheit gehört bestraft. Ärgere mich immer noch tierisch über mich selber ...

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  • 2 weeks later...

Servus,

 

bin erstaunt das mein Thema noch so präsent bei euch ist.

 

Zu mir: die polizei war bei mir daheim, wollten den Fahrer identifizieren haben sie aber nicht geschafft. Keine Ahnung was sie der Schweiz mitgeteilt haben bezüglich Fahrer. Das war im Mai. Sobald ich was neues weiß werde ich mich hier melden.

 

Übrigens hab ich den Beamten auch gesagt das sie sich keine große Mühe machen sollen wegen dem Fahrer, ich werde sowieso nicht bezaheln. Haben die nicht so toll gefunden :D

 

Danke

 

++++ CU74 ich glaub uns hat der gleiche blitzer erwischt

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  • 3 weeks later...

Habe grade ein nettes Einschreiben vom Kanton Graubünden bekommen:

- Busse: 400 CHF

- Barauslagen: 80 CHF

- Gebühren: 250 CHF

Gesamt alo 730 CHF, was etwa 605€ bedeutet. Sind also genau die 400 CHF, die ich in der Bußgeldtabelle gefunden habe. Dachte nur nicht, dass die noch so hohe Gebühren drauf schlagen (und was zum Teufel sind Barauslagen? Waren die noch einen Trinken in der Bar?).

Ich werde es wohl oder übel akzeptieren ... :blush:

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Obwohl ich mittlerweile definitiv weiß, dass Schweizer Bußgeldbescheide in Deutschland nicht vollstreckt werden können

Das stimmt so nicht ganz, rechtskräftige Bussgelder können vollstreckt werden. Aber das jeweilige Land

welches zur Vollstreckung beauftragt wird, darf das Bussgeld für sich behalten. Von daher wird das kaum

angewendet und wahrscheinlich nur bei sehr schlimmen Vergehen lohnenswert, bei der die Strafe für

den Täter im Vordgergrund steht.

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