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Geblitz In Der Schweiz. Wie? Was? Wann?


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Hallo zusammen, ich hab da eine Frage und hoffe das ich hier im Forum richtig bin.

 

Ich wurde heute in der Schweiz auf dem Heimweg von Mailand nach Deutschland geblitzt. Tempolimit 80 und ich bin mit dem tempomat 120 in den Blitzer reingefahren. (Ich weis geht eigentlich gar nicht ist aber passiert)

 

Was erwartet mich für eine Strafe? Wann kommt die und muss ich die bezahlen?

 

Ich hab gehört das man die einfach nicht bezahlen soll und sich innerhalb einer bestimmten zeit nicht in der Schweiz blicken lassen soll. Stimmt das?

 

Kann man das evtl. Irgendwie hin drehen das die mich nicht als Fahrer identifizieren? Ich bin mit meinem Vater seinem Auto gefahren er war im Wagen und mein Zwillingsbruder (man kann uns so gut wie nicht unterscheiden)

 

 

MfG

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Ich hab gehört das man die einfach nicht bezahlen soll und sich innerhalb einer bestimmten zeit nicht in der Schweiz blicken lassen soll. Stimmt das?

Auf jeden Fall nicht mit dem gleichen Autokennzeichen und für mehr Jahre, als das Auto hält.

Forderungen gehen erst mal an den Halter des Autos, wenn die Schweizer dessen Adresse herausbekommen.

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Adresse bekommen sie auf jeden Fall raus... hmm 120Km/H Abzug 6 Toleranz (Autobahn?) dann Abzug Tacho (Meiner geht 11 vor) = 400-800 CHF Busse + Spruch Schreib und Zustellebühr.... inkls. ein Fahrverbot in der Schweiz für Min. 3 Monate rechne mit 4... (Was dir abe sonstwo vorbeigeht? nehme ich an)

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Okay danke.

 

War auf der Autobahn "San bernidino" glaub ich. Denk mal werden ca 30 km/h vorgeworfen.

 

Was ist wenn die Polizei bei meinem Vater vorbei kommt und fragt wer es war? Einfach die Schuld auf mich und meinem Zwillingsbruder schieben und dann sollen die es feststellen oder lieber lassen? Den wenn man nicht feststellen kann wer es war wird es "fallen gelassen" oder auf den Halter geschoben?

 

Soll man irgendwas auf das bald kommende schreiben aus der Schweiz antworten oder nimmt das alles so seinem Lauf?

 

Hab eigentlich vor es wenn möglich nicht zu bezahlen den "unnötige Kosten". Hab zwar das Geld aber naja.

 

MfG

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Wenn bei einem Verkehrsdelikt der Täter nicht ermittelt werden kann, haftet ab Jahreswechsel der Halter des Fahrzeugs. Nicht mehr möglich ist damit, dass Halter sich innerhalb ihrer Familien auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und das Bussgeld somit von niemandem bezahlt werden muss. (comparis.ch)

 

Ob ein Verfahren in Deutschland eingeleitet wird, hängt davon ab von welcher Polizei (Kanton) man geblitzt wurde.

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Einspruch!

Es betrifft Ordnungsbussen

Halterhaftung bei Ordnungsbussen
Wenn bei einem Verkehrsdelikt der Täter nicht ermittelt werden kann, haftet ab Jahreswechsel der Halter des Fahrzeugs. Nicht mehr möglich ist damit, dass Halter sich innerhalb ihrer Familien auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und das Bussgeld somit von niemandem bezahlt werden muss.

Dies gilt bis 25km/h+ (+6km/h Toleranz)

 

Danach ist es eine Übertretung je nach Geschwindigkeit auch ein Vergehen oder ein Verbrechen ( 200 bei 120km/h nach Abzug). Hier gibt es die Halterhaftung nicht....

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Es betrifft Ordnungsbussen

 

Es geht nur um die administrative Entlastung. Die Verfolgung ausländischer Verkehrsteilnehmer ist zum Teil teuerer als die Bussen. Bei

einem Nullsummenspiel kann man zufrieden sein. Durch die neue Regelung sollte dies besser werden. Bei Vergehen die nicht mit einer Ordnungsbusse

belegt werden können, wurde schon immer ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Falls es administrativ immer noch zu aufwendig wird, so kann

man immer noch nachbessern, in dem man eine Obergrenze für die Halterhaftung festlegt, z.B. CHF 2000.- . Aber erst muss man Erfahrung sammeln. Die Halterhaftung wurde nicht extra wegen den Schweizern eingeführt.

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Hallo Arturv50

 

Du bekommst irgendswann ein Schreiben mit einer Übertretungsanzeige, (Verjährungsfrist 3 Jahre!!)
Hier steht drin was vorgeworfen wird.

Beim Einzahlungsschein wenn es ein Betrag drin hat zahlen und gut ist.. Wenn es jedoch Sternchen sind dann nochmals melden und dann werden dir unsere

Helfer @Qtreiberin etc helfen dan raus zu kommen (Sofern möglich)

Grüessli us dr Schwiz

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Danke. Werde dann mal auf das schreiben warten und mich dann nochmal hier melden.

 

Aber was heißt das? Wird wiimöhlich doch ein Verfahren in Deutschland eingeleitet von der deutschen Behörde?

 

Wenn ja dann muss ich wohl das bezahlen.???

 

 

Danke

 

Nein, es wird nur wie auch gegenüber deutschen Bußgeldstellen versucht den Fahrer zu ermitteln (Befragung Nachbarn etc.). Eine Zahlung im ordentlichen Verfahren lohnt sich definitiv nie, da nach einem eventuellen Anhalten auch nur der gleiche Betrag zzgl. Zinsen kassiert wird.

 

Frage an CHler: Im ÜA Bereich gibt es dann gar kein ordentliches Verfahren mehr? Dann würde der Preis ja ebenfalls gleich bleiben und auch diese Zahlungen machen für Ausländer keinen Sinn mehr.

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Hallo zusammen, ich hab da eine Frage und hoffe das ich hier im Forum richtig bin.

 

Ich wurde heute in der Schweiz auf dem Heimweg von Mailand nach Deutschland geblitzt. Tempolimit 80 und ich bin mit dem tempomat 120 in den Blitzer reingefahren. (Ich weis geht eigentlich gar nicht ist aber passiert)

 

Was erwartet mich für eine Strafe? Wann kommt die und muss ich die bezahlen?

 

Ich hab gehört das man die einfach nicht bezahlen soll und sich innerhalb einer bestimmten zeit nicht in der Schweiz blicken lassen soll. Stimmt das?

 

Kann man das evtl. Irgendwie hin drehen das die mich nicht als Fahrer identifizieren? Ich bin mit meinem Vater seinem Auto gefahren er war im Wagen und mein Zwillingsbruder (man kann uns so gut wie nicht unterscheiden)

 

 

MfG

 

Servus,

 

ich gehe von der Formulierung - heute - aus , das der Lenker des Fahrzeugs selber gemerkt hat das da ein Foto gemacht wurde.

Ich würde an Deiner Stelle jetzt erstmal garnichts machen,- ausser dem Fahrzeughalter mitzuteilen das u.U. Post aus der Schweiz kommen wird.

Je nach Kanton kommt ein schreiben zuerst von der Polizei zu Euch das mit dem Fahrzeug xxx eine Widerhandlung begangen wurde. Auf der Rückseite des Papiers kann man dann Angaben zum Lenker machen.

Vielleicht kommt auch garnichts. Spätestens dann, wenn das Papier da ist solltest Du Dich hier wieder melden. Und das bitte sehr zeitnah, weil du lediglich 10 Tage Zeit hast um zu reagieren. Dann schauen wir weiter, was wir dem Gegner servieren werden. Idealerweise einen Knochen der gross genug ist und noch genug Fleisch zum müheseligen Abnagen hat.

:abwarten:

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Ich kann deine Folgerung nicht deuten.
Auch im Ordnungsbussenverfahren kann man sich verzeigen lassen aber es wäre sehr dumm. Denn dann kommt am beispiel einer 40.- CHF Ordnungsbusse noch 100 CHF Spruch Schreib und Zustellgebühr hinzu. Geht übrigens soweit auch eine Kopie ans Strassenverkehrsamt (Bei Schweizerwohnsitz).

 

Aber da wir ja kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland habe (erst ab diesem Jahr, irgendswann mitte Jahr) kann es auch nicht vollstreckt werden.
Sollte die Busse allerdings nicht bezahlt werden wird die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandlet die er dann auch anzutretten hat und er wird zur Verhaftung ausgeschrieben im Ripol! Falls sich dass nun jemand überlegen sollte soll auch klar sein mit der Haftstraffe alleine ist die Busse nicht bezahlt, sie wird immer noch eingefordert.

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Moin Moin

 

 

mit der Haftstraffe alleine ist die Busse nicht bezahlt, sie wird immer noch eingefordert.

Erklär doch mal was du unter Ersatzfreiheitsstrafe verstehst und warum du diesen Begriff benutzt hast?

Wofür soll denn dann diese Freiheitsstrafe ein Ersatz sein wenn die Geldbuße immer noch gezahlt werden muß?

So wie du das beschreibst, wird ja nicht "umgewandelt" sondern es kommt die Freiheitsstrafe hinzu

 

In Deutschland gibt es als Werkzeug die "Erzwingungshaft"

 

 

 

Gruß

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Servus,

 

bei einem Verstoss der nach Beschreibung des Starters im Bereich von 30-40 kmh liegt können wir das Ordnungsbussenverfahren einfach grad mal abhaken. Es liegt eine massive Widerhandlung gegen das SVG vor. Reagiert der Starter nicht, geht alles seinen Gang und es kommt zu einer Verurteilung des Halters mit entsprechender Kostenfolge. Zudem wird auch zu einem späterem Zeitpunkt ein Fahrverbot in der Schweiz verhängt, zusätzlich kommt mindestens nochmal dieselbe Kostenhöhe dazu.

Verzichtet der Starter darauf, seinen rechtlichen Spielraum zu nutzen wird er in jedem Fall verdonnert. Die Behörden können zudem zahlreiche sehr unpraktische Massnahmen wählen, wenn es bei einer erneuten Einreise zu einer Kontrolle kommt.

Wie gesagt, ich empfehle dringend den rechtlichen Spielraum zu nutzen - der ausser Aufwand - erstmal nichts kostet.

Auch bei Schweizer Behörden sitzen nur Menschen die eben auch Verfahrensfehler machen, das resultiert dann z.B. in diesem Urteil....

http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2009/Entscheide_6B_2009/6B.680__2009.html

 

:nixda:

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Ich kann deine Folgerung nicht deuten.

Auch im Ordnungsbussenverfahren kann man sich verzeigen lassen aber es wäre sehr dumm. Denn dann kommt am beispiel einer 40.- CHF Ordnungsbusse noch 100 CHF Spruch Schreib und Zustellgebühr hinzu. Geht übrigens soweit auch eine Kopie ans Strassenverkehrsamt (Bei Schweizerwohnsitz).

 

Aber da wir ja kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland habe (erst ab diesem Jahr, irgendswann mitte Jahr) kann es auch nicht vollstreckt werden.

Sollte die Busse allerdings nicht bezahlt werden wird die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandlet die er dann auch anzutretten hat und er wird zur Verhaftung ausgeschrieben im Ripol! Falls sich dass nun jemand überlegen sollte soll auch klar sein mit der Haftstraffe alleine ist die Busse nicht bezahlt, sie wird immer noch eingefordert.

 

Was für eine Rolle soll denn die Haftstrafe spielen? Wird jemand angehalten, wird er das Bußgeld sowieso vollständig bezahlen und zwar in etwa gleicher höhe wie sie schon gerichtlich festgelegt worden war. Dumm gelaufen weil mit kleinem Risikoaufschlag wäre es höchstens wenn jemand seine Übertretungsanzeige in D nicht bezahlt und nach seinem Verfahren in CH rausgezogen wird.

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Servus,

 

bei einem Verstoss der nach Beschreibung des Starters im Bereich von 30-40 kmh liegt können wir das Ordnungsbussenverfahren einfach grad mal abhaken. Es liegt eine massive Widerhandlung gegen das SVG vor. Reagiert der Starter nicht, geht alles seinen Gang und es kommt zu einer Verurteilung des Halters mit entsprechender Kostenfolge. Zudem wird auch zu einem späterem Zeitpunkt ein Fahrverbot in der Schweiz verhängt, zusätzlich kommt mindestens nochmal dieselbe Kostenhöhe dazu.

Verzichtet der Starter darauf, seinen rechtlichen Spielraum zu nutzen wird er in jedem Fall verdonnert. Die Behörden können zudem zahlreiche sehr unpraktische Massnahmen wählen, wenn es bei einer erneuten Einreise zu einer Kontrolle kommt.

Wie gesagt, ich empfehle dringend den rechtlichen Spielraum zu nutzen - der ausser Aufwand - erstmal nichts kostet.

Auch bei Schweizer Behörden sitzen nur Menschen die eben auch Verfahrensfehler machen, das resultiert dann z.B. in diesem Urteil....

http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2009/Entscheide_6B_2009/6B.680__2009.html

 

:nixda:

 

Naja, über ein Jahr Verfahren und 3000 sFr Auslagen (ob die Gesamtkosten damit überhaupt gedeckt werden?).

Manche ziehen sich auch länger als die Verjährung.

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Zunächst gilt das Motto: Keine Panik! Es hat keinen Sinn, über die Konsequenzen zu spekulieren, wenn der konkrete Vorwurf nicht bekannt ist.

 

Ferner ist die Tachoabweichung zu berücksichtigen. Bei modernen Fahrzeugen beträgt sie 2-5 km/h. Bei älteren Fahrzeugen kann sie grösser sein (bei 11 km/h Abweichung ist allerdings ein Werkstattbesuch fällig). Auf Autobahnen ist von einem Messgerät mit 6 km/h Toleranzabzug auszugehen. Mit etwas Glück kommt arturv50 als in den Bereich von <30 km/h Überschreitung. Damit wäre schon mal der Führerausweisentzug vom Tisch.

 

Schliesslich kann es auch sein, dass das Messgerät eine niedrigere Geschwindigkeit gemessen hat, als tatsächlich gefahren wurde. So wurde ich schon mal geblitzt mit Tempomat 100 (GPS = 97), gemessen wurden 92 km/h, was abzüglich Toleranz von 6 km/h eine Überschreitung von 6 km/h ergab (60.-).

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Es geht nur um die administrative Entlastung. Die Verfolgung ausländischer Verkehrsteilnehmer ist zum Teil teuerer als die Bussen. Bei

einem Nullsummenspiel kann man zufrieden sein.

Oh je, mir kommen gleich die Tränen... :heul:

Wenn die Administration mit der Verfolgung ausländischer Verkehrsteilnehmer so sehr überlastet ist, dann könnte der Bund mit 160 km/h auf Autobahnen und 100 km/h Ausserorts nicht nur eine Entlastung, sondern auch gleich eine Reduktion der Unfallzahlen bewirken. Aber das ist nicht gewollt, denn es geht nicht um administrative Entlastung.

 

Durch die neue Regelung sollte dies besser werden. Bei Vergehen die nicht mit einer Ordnungsbusse

belegt werden können, wurde schon immer ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Falls es administrativ immer noch zu aufwendig wird, so kann

man immer noch nachbessern, in dem man eine Obergrenze für die Halterhaftung festlegt, z.B. CHF 2000.- . Aber erst muss man Erfahrung sammeln. Die Halterhaftung wurde nicht extra wegen den Schweizern eingeführt.

Die neue Regelung wird zunächst einige juristische Hürden nehmen müssen. Durch sie lassen sich nämlich nun Ordnungsbussen auf den Autovermieter umlegen. Das werden die sich kaum gefallen lassen.

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Auch bei Schweizer Behörden sitzen nur Menschen die eben auch Verfahrensfehler machen, das resultiert dann z.B. in diesem Urteil....

http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2009/Entscheide_6B_2009/6B.680__2009.html

 

:nixda:

 

Die meisten Kantone stützen diese gängige Praxis. Wie auch in diesem Urteil zu lesen ist. Daran hat sich bis heute

nicht viel geändert.

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Auch bei Schweizer Behörden sitzen nur Menschen die eben auch Verfahrensfehler machen, das resultiert dann z.B. in diesem Urteil....

http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2009/Entscheide_6B_2009/6B.680__2009.html

 

:nixda:

 

Die meisten Kantone stützen diese gängige Praxis. Wie auch in diesem Urteil zu lesen ist. Daran hat sich bis heute

nicht viel geändert.

 

 

Bin ich mir nicht so sicher. Wenn das Radarfoto grottenschlecht ist müsste der Logik folgend nämlich das gesamte Verfahren eingestellt werden.

Das kommt nach meiner Erfahrung nicht allzu selten vor, wahrscheinlich auch deswegen weil die entsprechenden Spielräume durch die Beschuldigten nicht genutzt werden und viel zu spät reagiert wird.

Die Behörden stützen sich ansonsten auf das Auto und das Kontrollschild. Teilweise wird auch beim erstmaligen Termin der Akteneinsicht da mit lustigen Spielchen aus der Psychokiste gearbeitet, weswegen ich eigentlich nur noch zu zweit zu solchen Terminen gehe. Leider gibt es immer noch zu viele Leute die nur noch reagieren und am besten den Verstoss sofort zugeben damit die Behörden wenig Arbeit haben.

:popcorn:

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Leider gibt es immer noch zu viele Leute die nur noch reagieren und am besten den Verstoss sofort zugeben damit die Behörden wenig Arbeit haben.

Bist du Deutscher?!?

 

Schon der Gedanke, dass die Staatsangehörigkeit bei einer persönlichen Einschätzung eine Rolle spielen könnte, ist äusserst befremdlich.

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Laut dem Empfehlungskatalog für Gerichte wären das etwa 500-600 CHF ohne Fahrverbot. Zwischen zahlen oder nicht liegt nur der Zinsaufschlag der erhoben wird wenn man innerhalb der nächsten 5 Jahre in CH rausgezogen und die Daten genau abgeglichen werden, alternative dann ist auch noch etwa 1 Woche Ersatzhaft.

 

Den Bogen "retournieren" kann man, ansonsten werden eben die deutschen :cop01: so etwas ähnliches ausfüllen, nachdem sie sich bei dir irgendwie gemeldet haben.

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Wenn du auf die Sache mit dem Zinsaufschlag optierst, dann solltest Du einkalkulieren dass Du die nächsten 5 Jahre nicht über die Autobahnen in die Schweiz einreist, da dich der dort obligatorische Nummernschildscanner definitiv rauszieht.

Besser ist dann die Einreise über kleine Grenzübergänge oder der Wechsel des Fahrzeugkennzeichens (Ist in D billiger, ca. 40 EUR als die zu erwartende Strafe in CH)

 

Gruß

jr

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Danke für eure Antworten.

Bei der Sache bin ich gerade dabei sie zu klären.

Hab schon ein Bild in mäßiger Qualität bekommen.

 

Werde auch hier berichten was ich für eine Strafe bekommen werde, es eingestellt wird oder wie ich weiter verfahren werde. Aber bis dahin wird der Beitrag erstmal ruhen.

 

 

MfG

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Wenn du auf die Sache mit dem Zinsaufschlag optierst, dann solltest Du einkalkulieren dass Du die nächsten 5 Jahre nicht über die Autobahnen in die Schweiz einreist, da dich der dort obligatorische Nummernschildscanner definitiv rauszieht.

Besser ist dann die Einreise über kleine Grenzübergänge oder der Wechsel des Fahrzeugkennzeichens (Ist in D billiger, ca. 40 EUR als die zu erwartende Strafe in CH)

Bitte in diesem Kontext nicht vergessen, dass auch in der Schweiz der verantwortliche Fahrer ermittelt werden muss. Bis das rechtskräftig geschehen ist, wird niemand, der mit dem Tatfahrzeug in die Schweiz einreist, in irgendeiner Form behelligt.

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  • 4 weeks later...

 

 

Leider gibt es immer noch zu viele Leute die nur noch reagieren und am besten den Verstoss sofort zugeben damit die Behörden wenig Arbeit haben.

Bist du Deutscher?!?

 

Schon der Gedanke, dass die Staatsangehörigkeit bei einer persönlichen Einschätzung eine Rolle spielen könnte, ist äusserst befremdlich.

 

Befremdlich ist die Respektlosgkeit und die Intoleranz.

 

Ich habe lange in Russland gelebt – wie die Schweiz ein Land voller Regeln. Aber in Russland hält sich niemand daran, weil die Vorschriften von oben kommen. Wenn ich als Russe gegen die Regeln verstosse, zwinkern mir meine Mitmenschen zu und sagen: Haben wir es denen da oben wieder gezeigt. In der Schweiz ist das anders: Die Gesellschaft hat sich die Regeln selber auferlegt – sie weiss, dass das Zusammenleben so besser funktioniert

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Da ist der Autor aber ziemlich schief gewickelt. Auch die russische Verfassung wurde durch eine Volksabstimmung angenommen. Die Regeln kommen dort genauso vom Volk, wie in der Schweiz, auch wenn das Demokratieniveau natürlich ein anderes ist.

 

Doch auch in der Schweiz sind viele Regeln nicht «selber auferlegt». Insbesondere in puncto Tempolimits wurde die Schweizer Bevölkerung getäuscht. Tempo 80 ausserorts und 120 auf Autobahnen wurden ausdrücklich als - temporäre - Massnahmen gegen das «Waldsterben» eingeführt und bestehen bis heute fort (obwohl es ein Waldsterben nie gab und diese Massnahmen es auch nicht hätten beeinflussen können). Das gute grüne Gewissen wird mit zahlreichen Verkehrstoten bezahlt, die bei höheren Tempolimits vermieden werden würden (vgl. Dänemark, Österreich et al.).

 

Selbst bei den Volksabstimmungen geht es nicht mit rechten Dingen zu, denn unlautere Werbung (für oder gegen die Initiative(n)) ist erlaubt und wird regelmässig praktiziert. So ist zum Beispiel fraglich, ob die Pauschalbesteuerung abgeschafft oder die Zweitwohnungs- und oder die Masseneinwanderungsinitiativen angenommen worden wären, wenn die Bevölkerung objektiv informiert worden wäre.

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obwohl es ein Waldsterben nie gab

Stimmt. Mir hat auch noch keiner einen ganzen gestorbenen Wald zeigen können.

 

Das gute grüne Gewissen wird mit zahlreichen Verkehrstoten bezahlt, die bei höheren Tempolimits vermieden werden würden

Stimmt auch. Wenn die Unfallverursacher schneller unterwegs gewesen wären, wäre es niemal zu dem Unfall gekommen, weil sie wären ja dann schon gar nicht mehr an dem jetzigen Unfallort gewesen.

 

wenn die Bevölkerung objektiv informiert worden wäre.

Stimmt erst recht. Aber weil genau das nicht passiert, hat Die Partei bei der letzten Bundestagswahl nicht die absolute Mehrheit bekommen.

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Das gute grüne Gewissen wird mit zahlreichen Verkehrstoten bezahlt, die bei höheren Tempolimits vermieden werden würden (vgl. Dänemark, Österreich et al.).

Diese Aussage sollte man sich eigentlich einrahmen und als Unsinn des Jahrhunderts an irgendeine Klowand heften.......

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Jedes staatliche Handeln muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen. Das bedeutet insbesondere, dass die Massnahme einerseits notwendig und andererseits geeignet ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Das Tempolimit von 120 km/h auf schweizer Autobahnen wurde 1985 eingeführt, mit dem Zweck das Waldsterben zu bekämpfen. Ob es ein Waldsterben gibt oder gab, sei an dieser Stelle offen gelassen. Die Massnahme ist offensichtlich nicht geeignet, die Ursachen des «Waldsterbens» zu beeinflussen. Sie ist daher nicht geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen. Mithin ist sie auch nicht notwendig. Die Einführung des Tempolimits von 120 km/h auf schweizer Autobahnen verletzt daher den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

 

Mittlerweile ist aus den Erfahrungswerten zahlreicher Staaten bekannt, dass die Anhebung von Tempolimits auf Bundesstrassen und Autobahnen die Unfallzahlen deutlich reduziert. So sanken in Dänemark bei der Anhebung von 110 km/h auf 130 km/h die Unfallzahlen um 25 %. Beim Tempo-160-Test in Österreich gab es auf der Teststrecke sogar keine Unfälle mehr. Dieses Potenzial ist auch in der Schweiz vorhanden, wird aber mit dem Verweis auf «ökologische Gründe» nicht genutzt. Im Umkehrschluss werden aus «ökologischen Gründen» unnötig viele Unfallopfer in Kauf genommen.

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Moin Moin

 

 

... ansonsten werden eben die deutschen :cop01: so etwas ähnliches ausfüllen, nachdem sie sich bei dir irgendwie gemeldet haben.

Die deutschen :cop01: würden in diesem Fall nicht mal den kleinen Finger rühren.

 

 

 

Jedes staatliche Handeln muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen.

Und das ist in der Schweiz auch so?

 

 

Gruß

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Jedes staatliche Handeln muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen. (...) Mithin ist sie auch nicht notwendig. Die Einführung des Tempolimits von 120 km/h auf schweizer Autobahnen verletzt daher den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Wann wirst du Klage einreichen?
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Mittlerweile ist aus den Erfahrungswerten zahlreicher Staaten bekannt, dass die Anhebung von Tempolimits auf Bundesstrassen und Autobahnen die Unfallzahlen deutlich reduziert. So sanken in Dänemark bei der Anhebung von 110 km/h auf 130 km/h die Unfallzahlen um 25 %. Beim Tempo-160-Test in Österreich gab es auf der Teststrecke sogar keine Unfälle mehr. Dieses Potenzial ist auch in der Schweiz vorhanden, wird aber mit dem Verweis auf «ökologische Gründe» nicht genutzt. Im Umkehrschluss werden aus «ökologischen Gründen» unnötig viele Unfallopfer in Kauf genommen.

Du vergisst voellig, die USA zu erwaehnen. Die haben - zumindest in einem Bundesstaat - das Tempolimit des naechtens voellig aufgehoben und schon sprang die Zahl der Unfaelle, Verletzten und Toten drastisch in die Hoehe, sodass diese Aufhebung ziemlich flott wieder rueckgaengig gemacht wurde.......

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HarryB schrieb:

Du vergisst voellig, die USA zu erwaehnen. Die haben - zumindest in einem Bundesstaat - das Tempolimit des naechtens voellig aufgehoben und schon sprang die Zahl der Unfaelle, Verletzten und Toten drastisch in die Hoehe, sodass diese Aufhebung ziemlich flott wieder rueckgaengig gemacht wurde.......

 

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Und Du vergisst, dass der Durchschnitts-Ami nicht fahren kann. Ich war lange genug im Raum Kaiserslautern unterwegs, um immer wieder feststellen zu können, das die Amis keinerlei umsicht haben. Da wird einfach mal rausgezogen, ohne Blinker, ohne Sichtkontrolle.

Die Jungs sind seit mehr als 30 Jahren nur 88km/h gewohnt. Bei diesem Tempo ist og. alles nicht so schlimm.

Und jetzt erwartest Du, dass die Unfallzahlen sich nicht erhöhen, wenn 200+ gefahren wird?

 

Das ist nicht vergleichbar mit einem Sprung von 130 auf 160.

 

Gruß

jr

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Und Du vergisst, dass der Durchschnitts-Ami nicht fahren kann.

Ooops....

 

Ich war lange genug im Raum Kaiserslautern unterwegs, um immer wieder feststellen zu können, das die Amis keinerlei umsicht haben.

Und du meinst, das sei nun repraesentativ, um die Fahrkuenste des "Durchschnittsamis" bewerten zu koennen? Lass' dir sagen, ich habe 33 Jahre in Berlin (West) gelebt, da sind mir die Amis nicht besonders durch negative Fahrkuenste aufgefallen......

 

Und jetzt erwartest Du, dass die Unfallzahlen sich nicht erhöhen, wenn 200+ gefahren wird?

Wer sagt, dass ich das erwartet habe?

 

Das ist nicht vergleichbar mit einem Sprung von 130 auf 160.

Ach watt?! Bist du jetzt der Meinung (ich frage sicherheitshalber), dass durch einen Sprung von 130 auf 160 generell die Unfallzahlen sinken wuerden, nur weil das in Oesterreich (da wurde uebrigens, so weit ich richtig informiert bin, von 120 auf 160 gesprungen) mal auf einem relativ kurzen Streckenabschnitt so war? Ich wuerde dieses nicht unbedingt fuer repraesentativ halten, ausserdem waere es wahrscheinlich sehr interessant, zu erkunden, wie die Auswirkungen langfristig sind. Hat sich der gemeine Oesterreicher naemlich erst einmal an dieses exorbitant hohe Tempo gewoehnt, so schleicht sich alsbald auch Routinme ein, was fuer gewoehnlich mit einer geringeren Aufmerksamkeit einher geht.

 

Generell bleibt fest zu stellen, dass die Behauptung, Unfallzahlen wuerden durch hoehere Tempolimits verringert, eine absolut unsinnige ist, die durch nichts bewiesen ist. Also: Einrahmen und an der Klowand aufhaengen, direkt neben dem Spruch: Der Fuehrer war ein armes Schwein, er hatte keinen Fuehrerschein.

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Generell bleibt fest zu stellen, dass die Behauptung, Unfallzahlen wuerden durch hoehere Tempolimits verringert, eine absolut unsinnige ist, die durch nichts bewiesen ist. Also: Einrahmen und an der Klowand aufhaengen, direkt neben dem Spruch: Der Fuehrer war ein armes Schwein, er hatte keinen Fuehrerschein.

Sagt wer, und gibt es Belege für diese Behauptung?

 

MfG.

 

hartmut

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Generell bleibt fest zu stellen, dass die Behauptung, Unfallzahlen wuerden durch hoehere Tempolimits verringert, eine absolut unsinnige ist, die durch nichts bewiesen ist. Also: Einrahmen und an der Klowand aufhaengen, direkt neben dem Spruch: Der Fuehrer war ein armes Schwein, er hatte keinen Fuehrerschein.

 

@harryb: Wer ist "generell"? Du? Deine Feststellungen sind für die Klospülung.

:nolimit::

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Mittlerweile ist aus den Erfahrungswerten zahlreicher Staaten bekannt, dass die Anhebung von Tempolimits auf Bundesstrassen und Autobahnen die Unfallzahlen deutlich reduziert. So sanken in Dänemark bei der Anhebung von 110 km/h auf 130 km/h die Unfallzahlen um 25 %. Beim Tempo-160-Test in Österreich gab es auf der Teststrecke sogar keine Unfälle mehr. Dieses Potenzial ist auch in der Schweiz vorhanden, wird aber mit dem Verweis auf «ökologische Gründe» nicht genutzt. Im Umkehrschluss werden aus «ökologischen Gründen» unnötig viele Unfallopfer in Kauf genommen.

Du vergisst voellig, die USA zu erwaehnen. Die haben - zumindest in einem Bundesstaat - das Tempolimit des naechtens voellig aufgehoben und schon sprang die Zahl der Unfaelle, Verletzten und Toten drastisch in die Hoehe, sodass diese Aufhebung ziemlich flott wieder rueckgaengig gemacht wurde.......

 

Kannst Du jenen Bundesstaat mal benennen? Tante Kugel ist meine Freundin - solange ich konkrete Fragen stelle.

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jr28Geschrieben Gestern, 12:21

Und Du vergisst, dass der Durchschnitts-Ami nicht fahren kann. Ich war lange genug im Raum Kaiserslautern unterwegs, um immer wieder feststellen zu können, das die Amis keinerlei umsicht haben. Da wird einfach mal rausgezogen, ohne Blinker, ohne Sichtkontrolle.

 

Ist Dir " jr28" schon mal aufgefallen dass der Durchschnitts Deutsche nicht vorausschauend fahren kann, wenn er nicht erkennt dass der" Ami" eben einen Fahrbahnwechsel einleitet ohne den 200meter hinter ihm fahrenden Deutschen sein heilges Vorfahrtsrecht zu beachtet?

,Auch wenn der" Ami" keinen blinker setzt, sollte man als der Welt bestens ausgebildeter Autofahrer im Stadtverkehr {Kaiserslautern} bei 50km/h genuegend smarts haben um ein auscherendes Fahrzeug zu erkennen,und nebenbei bemerkt gibt es auch unter den Deutschen Fahrern Blinkmuffels welche nicht wissen zu welcher function das kleine hebelchen an der linken seite der Lenkseule faehig ist und wesshalb es dort angebracht wurde

Sind halt immer die anderen, niemals der Schreiber, den der ist perfekt und macht keine fehler!

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Kannst Du jenen Bundesstaat mal benennen? Tante Kugel ist meine Freundin - solange ich konkrete Fragen stelle.

Auf die Schnelle finde ich Montana, die von 1995 - 1999 kein Limit auf den Highways hatten. Allerdings meine ich, dass sich das, was ich berichtet habe, erst vor kuerzerer Zeit abgespielt hat, da wurde das Limit fuer die Nacht ausgesetzt. Weiss leider nicht mehr, welcher Bundessstaat das war, wir hatten das hier im Forum, aber schon mal als Thema in irgendeinem Thread. Vielleicht kann 'Billy Joe' da helfen?

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Jedes staatliche Handeln muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen. (...) Mithin ist sie auch nicht notwendig. Die Einführung des Tempolimits von 120 km/h auf schweizer Autobahnen verletzt daher den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Wann wirst du Klage einreichen?

 

 

Eine Klagemöglichkeit gibt es mangels Verfassungsgericht nicht. Möglich ist einerseits die unselbstständige subsidiäre Verfassungsbeschwerde und andererseits die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Beide setzen aber die Betroffenheit des Beschwerdeführers voraus. Damit ich diesen Weg beschreiten kann, muss ich im Bereich des allgemeinen Tempolimits von 120 km/h mit einer Überschreitung erwischt werden. Das habe ich nicht vor.

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Mittlerweile ist aus den Erfahrungswerten zahlreicher Staaten bekannt, dass die Anhebung von Tempolimits auf Bundesstrassen und Autobahnen die Unfallzahlen deutlich reduziert. So sanken in Dänemark bei der Anhebung von 110 km/h auf 130 km/h die Unfallzahlen um 25 %. Beim Tempo-160-Test in Österreich gab es auf der Teststrecke sogar keine Unfälle mehr. Dieses Potenzial ist auch in der Schweiz vorhanden, wird aber mit dem Verweis auf «ökologische Gründe» nicht genutzt. Im Umkehrschluss werden aus «ökologischen Gründen» unnötig viele Unfallopfer in Kauf genommen.

Du vergisst voellig, die USA zu erwaehnen. Die haben - zumindest in einem Bundesstaat - das Tempolimit des naechtens voellig aufgehoben und schon sprang die Zahl der Unfaelle, Verletzten und Toten drastisch in die Hoehe, sodass diese Aufhebung ziemlich flott wieder rueckgaengig gemacht wurde.......

 

Ich erwähnte Montana bewusst nicht, um mich nicht des Vorwurfs auszusetzen, dass die Verhältnisse in den USA (Fahrausbildung, technische Sicherheit, Geographie, Verkehrsdichte) zu sehr von denen in Europa abweichen würden.

 

Über die Situation in Montana bist du offensichtlich völlig falsch informiert. Im Bundesstaat Montana herrschte von 1995 bis Juni 1999 tagsüber "reasonable and prudent" bzw. kein Tempolimit auf Autobahnen. In dieser Zeit sanken die Unfallzahlen bis auf ein neuzeitliches Rekordtief. Nach der Einführung eines allgemeinen Tempolimits - aus ideologischen Gründen - im Juni 1999 stieg die Zahl der tödlichen Unfälle um 111% an (Quellen #1, #2).

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