wayko 70 Posted January 31, 2014 Report Share Posted January 31, 2014 Mal eine theoretische Frage: in den Papieren habe ich eine Anhängelast gebremst 1500kg, ungebremst 750kg bzw. 1500kg bis 30km/h. Was ist denn nun, wenn an meinem gebremsten Anhänger mit 1500kg Gewicht plötzlich die Bremse ausfällt? Dürfte ich dann mit 30km/h legal weiterfahren? Oder sagt die Rennleitung, die Bremse ist defekt, der Anhänger darf deswegen nicht mehr bewegt werden (obwohl ansonsten die Rahmenbedingungen passen)? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 31, 2014 Report Share Posted January 31, 2014 Hallo, Wayko, wenn an einem Fahrzeug eine funktionsfähige Bremse vorgeschrieben ist, muss dies immer funktionsfähig sein, egal, wie schnell oder langsam Du fährst. Es kann allenfalls sein, dass Du zusammen mit der Polizei als Sicherungsfahrzeug nach hinten mit langsamer Geschwindigkeit bis zur nächsten Werkstatt fahren darfst, wenn Dir unterwegs plötzlich die Bremse ausfällt und es nicht anders möglich ist, das Gespann von der Straße zu bekommen. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted February 3, 2014 Author Report Share Posted February 3, 2014 Hallo Nachteule, ok, danke, dann war meine Vermutung richtig, daß der Anhänger nicht einfach als "ungebremst" betrachtet wird. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted February 3, 2014 Report Share Posted February 3, 2014 Die rechtliche Seite wurde ja hinreichend erläutert.Nun die praktische: Auflaufbremsen funktionieren idR ohnehin mehr schlecht als recht (Schrotttechnik aus dem vorletzten Jahrtausend!), der Defekt fällt im Normalbetrieb bei einigermaßen schwerem Zugfahrzeug vermutlich noch nicht mal auf. Bei Fahrten mit Gefälle oder auf rutschiger Fahrbahn sieht das ggf. schon anders aus.Wenn mich das betreffen würde, würde ich den Hänger entladen, ne schwere Karre vorne hinhängen und auf dem direkten Weg nach Hause oder in die Werkstatt. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted February 4, 2014 Author Report Share Posted February 4, 2014 Logisch würde ich das genau so machen. Zumal ich ja vorher legal 1500kg ungebremst eingetragen hatte, und nur ein TÜVler das mal unbemerkt geändert hat (Einschränkung auf 30 km/h). Gut, 1500kg ungebremst brauche ich nicht wirklich, daher paßt das schon. Mich in diesem Fall tatsächlich nur die rechtliche Seite interessiert, wie ein gebremster Anhänger mit defekten Bremsen gewertet wird. Quote Link to post Share on other sites
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