MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Ein Freund hat mir letzte Woche von einer ziemlich bizarren Begegnung auf der Autobahn erzählt. Plötzlich war im zähen Verkehr bei ca. 120 km/h ein normales Fahrzeug mit einer Person hinter ihm, das sehr dicht auffuhr und wie verrückt die Lichthupe betätigte. Darüber hinaus filmte der Fahrer mit einer Handykamera meinen Freund von hinten und wollte darauf wohl auch mit dem dichten Auffahren und der Lichthupe aufmerksam machen. Mein Freund fuhr normal weiter, aber unheimlich war ihm diese Situation schon, zumal der andere auch direkt von der rechten Seite aus der mittleren Spur ins Fahrzeug filmte. Zu keiner Zeit wollte der andere vorbeifahren und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin. Irgendwann fuhr der Verfolger dann mal auf eine Ausfahrt ab. Was hatte das zu bedeuten? Muss man bei Lichthupe von hinten aus einem zivilen Behördenfahrzeug gar anhalten? Mich hat diese Geschichte etwas beschäftigt: kann das überhaupt die Polizei in Zivil gewesen sein und wie verhält man sich in solchen Situationen? Mein Freund spekuliert , dass es sich um ein ziviles Behördenfahrzeug handelte und der Zivilpolizist wohl evtl. Verstöße aufnehmen wollte. Nun die Frage: darf ein Zivilpolizist mit einem normalen Handy während der Fahrt filmen und kann dieses Material für eine Anklage verwendet werden? Mit dem dichten Auffahren und der andauernden Lichthupe wurde ja gerade ein mögliches Fehlverhalten provoziert und das Benutzen eines Handys am Steuer ist strikt verboten. Gilt das denn nicht auch für Zivilpolizisten? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Das war keine Zivilpolizei, die hätten euch nämlich angehalten. Das war ein Wichtigtuer. Vergiss es einfach. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Natürlich kann das ein Polizist gewesen sein, allerdings ist das bei dem geschilderten Verhalten eigentlich dermaßen theoretisch, daß man die Möglichkeit vernachlässigen kann. Edit: der Rächer war schneller. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Das war nichts. Man hätte ihn angehalten. Derjenige wollte sicher nur Zivilpolizei spielen... Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Das war keine Zivilpolizei, die hätten euch nämlich angehalten. Das war ein Wichtigtuer. Vergiss es einfach.Denke ich auch, aber es könnte doch sein, dass es ein Polizist in einem Dienstfahrzeug war, das ohne Kamera und Stop-Kelle ausgerüstet war. Muss man dann etwa bei Lichthupe anhalten bzw. wie dürfte ein Zivilpolizist ohne Stop-Kelle einen überhaupt anhalten? Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Natürlich kann das ein Polizist gewesen sein, allerdings ist das bei dem geschilderten Verhalten eigentlich dermaßen theoretisch, daß man die Möglichkeit vernachlässigen kann. Edit: der Rächer war schneller.Eben, vor allem, weil er ja selbst viel zu dicht aufgefahren ist, um gut hineinfilmen zu können. Aber rein hypothetisch: darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Solches Verhalten ist mit Sicherheit nicht von einer Zivilstreife der Polizei. Ich wünsche dem Wichtigtuer, falls er einen Verstoß dokumentiert haben will, dass ihm seine Ordnungswidrigkeiten ggfls sogar Straftat um die Ohren fliegt. Ich kann solche möchte-gern-Sheriff nicht leiden. darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen? Ja. Quote Link to post Share on other sites
random 14 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 §35 StVO, abgesehen davon war das wie schon erwähnt wohl kaum ein Polizist. 1 Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Solches Verhalten ist mit Sicherheit nicht von einer Zivilstreife der Polizei. Ich wünsche dem Wichtigtuer, falls er einen Verstoß dokumentiert haben will, dass ihm seine Ordnungswidrigkeiten ggfls sogar Straftat um die Ohren fliegt. Ich kann solche möchte-gern-Sheriff nicht leiden.darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen?Ja.Das ist ja ein Teilaspekt: warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt? Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Ich habe meinen Freund auch nach einem Motiv für den Verfolger gefragt. Er kann es nicht mehr mit Sicherheit sagen, aber es könnte sein, dass er den Fahrer ein paar Kilometer vorher mit einer Lichthupe von weitem vorgeschlagen hatte, doch die freie Mittel- oder Rechtsspur zu benutzen. Und so wäre ja möglich, dass der Überholte sich geärgert hat und als er meinen Freund dann nach einer Weile eingeholt hatte, noch den Videobeweis des Fahrers für eine Drängelanzeige wollte. Allerdings war er allein im Auto und wird dann wohl den ersten Überholvorgang nicht mit Video beweisen können und es stünde Aussage gegen Aussage. Und da er Polizist ohne Stopkelle ist, könnte er das sich anzeigen wollen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt? >das stellt keine Verkehrsgefährdung dar. Es ist nur verboten. >für Polizisten ist das über Sonderrechte aus 35 StVO erlaubt. Als hoheitliches Handeln. Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt?>das stellt keine Verkehrsgefährdung dar. Es ist nur verboten. >für Polizisten ist das über Sonderrechte aus 35 StVO erlaubt. Als hoheitliches Handeln. Das würde dann für einen Polizisten sprechen, der mangels Stop-Kelle im Auto die Lichthupe einsetze. Muss man denn da stoppen? Und muss der Polizist einen möglichen Verstoß auf Video beweisen können? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Ich persönlich würde aber nicht auf eine Lichthupe reagieren und stoppen. Da müsste man ja des öfteren anhalten. Wenn Anhaltung, dann mittels Leuchtschrift aus dem Fahrzeug (bzw. Blaulicht) oder Kelle. Nichts anderes. Aber nochmal: Es war sicher kein Polizist oder ähnliches. Denn niemand hat die Personalien des Fahrzeugführers. Und ein Foto vom Fahrer gibts ja auch nicht, wie ich das hier so lese... Also, Dein Kumpel kann sich jetzt genüsslich ein Bier aufmachen und auf den Möchtegern-Zivilbeamten trinken. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Hallo, MariaBitterlich, herzlich willkommen im Radarforum.Das ist ja ein Teilaspekt: warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt? Ein Polizeibeamter darf während der Fahrt sein Handy benutzen, wenn es erforderlich sein sollte. Ob er es denn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn das Telefonieren oder Filmen mit dem Handy notwendig ist, um z. B. die Polizei wegen einer Gefahrenstelle oder einem Unfall zu informieren bzw. um eine strafbare Handlung während der Fahrt zu dokumentieren und wenn dies anders nicht möglich ist, wird so etwas in aller Regel auch bei einem zivilen Fahrzeuglenker nicht sanktioniert. Im vorliegenden Fall kannst Du jedoch davon ausgehen, dass es wohl kaum ein Polizeibeamter gewesen ist, der Deinen Bekannten verfolgt hat. Hätte es sich um einen Polizeibeamten gehandelt, hätte er das Handy benutzt, um seine Kollegen anzurufen und immer den jeweiligen Standort durchzugeben, damit man das Fahrzeug umgehend anhalten kann. Vielleicht erfährt Dein Bekannter ja in der nächsten Zeit, mit wem er es zu tun hatte, wenn dieser eine Anzeige erstatten sollte. Je nach Sachlage und je nachdem, was Dein Bekannter dann zu Protokoll gibt und je nachdem, was auf dem Video zu sehen ist, könnte sich das Ganze dann als Bumerang für den anderen Fahrer herausstellen. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand eine Anzeige erstattet und dabei umfangreiches Beweismaterial gegen sich selber vorbringt. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Aber nochmal: Es war sicher kein Polizist oder ähnliches. Denn niemand hat die Personalien des Fahrzeugführers. Und ein Foto vom Fahrer gibts ja auch nicht, wie ich das hier so lese... Also, Dein Kumpel kann sich jetzt genüsslich ein Bier aufmachen und auf den Möchtegern-Zivilbeamten trinken.Naja, über das Nummernschild kann man ja den Halter ermitteln und der Verfolger ist ja extra von der rechten Seite eng an das Fahrzeug meines Freundes rangefahren, um von der Seite reinfilmen zu können. Das könnte dann wie beim Blitzerfoto als Identifikation dienen. Einzig und allein das andauernde Lichtgehupe macht keinen Sinn. Im Falle eines Polizisten könnte es bedeuten, dass er irgendein Verhalten, das er dann filmen kann, provozieren wollte. Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 Hallo, MariaBitterlich, herzlich willkommen im Radarforum.Das ist ja ein Teilaspekt: warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt? Ein Polizeibeamter darf während der Fahrt sein Handy benutzen, wenn es erforderlich sein sollte. Ob er es denn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn das Telefonieren oder Filmen mit dem Handy notwendig ist, um z. B. die Polizei wegen einer Gefahrenstelle oder einem Unfall zu informieren bzw. um eine strafbare Handlung während der Fahrt zu dokumentieren und wenn dies anders nicht möglich ist, wird so etwas in aller Regel auch bei einem zivilen Fahrzeuglenker nicht sanktioniert. Im vorliegenden Fall kannst Du jedoch davon ausgehen, dass es wohl kaum ein Polizeibeamter gewesen ist, der Deinen Bekannten verfolgt hat. Hätte es sich um einen Polizeibeamten gehandelt, hätte er das Handy benutzt, um seine Kollegen anzurufen und immer den jeweiligen Standort durchzugeben, damit man das Fahrzeug umgehend anhalten kann. Vielleicht erfährt Dein Bekannter ja in der nächsten Zeit, mit wem er es zu tun hatte, wenn dieser eine Anzeige erstatten sollte. Je nach Sachlage und je nachdem, was Dein Bekannter dann zu Protokoll gibt und je nachdem, was auf dem Video zu sehen ist, könnte sich das Ganze dann als Bumerang für den anderen Fahrer herausstellen. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand eine Anzeige erstattet und dabei umfangreiches Beweismaterial gegen sich selber vorbringt. Viele Grüße, Nachteule Ja, wenn da eine Anzeige kommt, dann hilft eh nur RA und erst einmal keine Aussage machen. Ich bin ja selbst oft schnell unterwegs und im Falle einer leeren Autobahn und wenn ich weit vor mir einen notorischen Linksfahrer trotz freier Rechtsspur, dann gebe ich schon mal Lichtzeichen. Allerdings keine "Aus dem Weg, jetzt komme ich"-Lichthupe eines Rasers, sondern die "Wahrscheinlich hast Du nur noch nicht gesehen, dass ich mit 250 km/h schnell näherkomme und es wäre super, wenn Du kurz auf die freie Spur rechts neben Dir fahren könntest"-Lichthupe. Ich kenne das von meiner Mutter, die oft einfach vergisst, dass sie ohne Grund und viel zu langsam links fährt und dann etwas schuldbewusst aber eigentlich dankbar für den Hinweis des schnellen Wagen ist. Wenn in so einem Wagen vor mir aber mal nicht meine Mutter sondern ein angefressener Zivilpolizist ohne Stop-Kelle und Videoanlage sitzen würde, der dann völlig angepisst hinter mir herfährt und per Lichthupe versucht mich auszutricksen und das ganze filmt, was ist denn in diesem Falle der maximal mögliche Schaden? Reicht da die Aussage des Polizisten ob einen nichtgefilmten Drängelns? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 @MariaHakt es einfach ab. Das war kein Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 25, 2014 Author Report Share Posted January 25, 2014 @MariaHakt es einfach ab. Das war kein Ja, das wäre dann die Dem-jage-ich-jetzt-mal-einen-gehörigen-Schrecken-ein-Theorie, aber das wäre ziemlich neu. Normalerweise beschweren sich Gedrängelte per Lichthupe oder boykottieren das Überholmanöver durch konstantes Linksfahren oder gar Bremsen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Hallo, MariaBitterlich, herzlich willkommen im Radarforum.Das ist ja ein Teilaspekt: warum darf ein Zivilpolizist am Steuer mit einem normalen Handy filmen, wo das doch für normale Menschen eine Verkehrsgefährdung darstellt? Ein Polizeibeamter darf während der Fahrt sein Handy benutzen, wenn es erforderlich sein sollte. Ist dem wirklich so? Ich meine, er hat doch die Moeglichkeit, den Verkehrssuender aus dem Verkehr zu ziehen, ggf. kann er ueber Funk die Kollegen zur Unterstuetzung herbei rufen. 'Blaulicht' argumentiert mit dem Paragraphen 35 StVO, Sonderrechte. Ich denke, das wird hier zu grosszuegig ausgelegt. Oft beobachtet man z.B., dass ein Polizeifahrzeug den Blinker nicht nutzt, obwohl es vorgeschrieben ist. Darf sich der Fahrer auf denselben Paragraphen berufen, wenn er daraufhin angesprochen wird? Quote Link to post Share on other sites
random 14 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Wenn er gerade den pösen HarryB verfolgt und der Polizist genau weiß, dass HarryB bei Verfolgern die den Blinker benutzen misstrauisch wird weil er das mit einem Aufkleber auf seinem Fahrzeugheck kundtut, ja. Letztendlich ist es alles eine Verhältniss und Ermessenssache. Die Frage ist auch, wo sind eventuelle andere Streifen und sind sie ggf. gebunden. Eine kurze Fotoaufnahme zur Fahreridentifikation wäre somit denkbar, alternativ müsste er evtl. rote Ampeln überfahren oä. um am Fahrzeug dranzubleiben. Der ganze andere Spaß der hier mit Lichthupe etc. passiert ist, kommt wohl nicht in Frage. "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" ist halt hier der springende Punkt und das ist wie so oft, Argumentations- und Auslegungssache. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Ein Polizeibeamter darf während der Fahrt sein Handy benutzen, wenn es erforderlich sein sollte. Ist dem wirklich so? Ich meine, er hat doch die Moeglichkeit, den Verkehrssuender aus dem Verkehr zu ziehen, ggf. kann er ueber Funk die Kollegen zur Unterstuetzung herbei rufen. 'Blaulicht' argumentiert mit dem Paragraphen 35 StVO, Sonderrechte. Ich denke, das wird hier zu grosszuegig ausgelegt. Ja so ist es. Nein, dass ist nicht zu großzügig ausgelegt - der 35 StVO ist so großzügig. Oft beobachtet man z.B., dass ein Polizeifahrzeug den Blinker nicht nutzt, obwohl es vorgeschrieben ist. Darf sich der Fahrer auf denselben Paragraphen berufen, wenn er daraufhin angesprochen wird?Nein. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Ist dem wirklich so? Ich meine, er hat doch die Moeglichkeit, den Verkehrssuender aus dem Verkehr zu ziehen, ggf. kann er ueber Funk die Kollegen zur Unterstuetzung herbei rufen. 'Blaulicht' argumentiert mit dem Paragraphen 35 StVO, Sonderrechte. Ich denke, das wird hier zu grosszuegig ausgelegt.Du hast grundsätzlich völlig recht, aber es gilt halt nach wie vor: wo kein Kläger, da kein Richter. Und in Fällen wie diesen gilt die Weiterung: wo ein Kläger, da noch lange kein Verfahren. Schon gar keins mit dem 'passenden' Richter.Völlig absurd wird es, wenn der Fahrer mit dem Handy telefoniert, während der Beifahrer bei geschlossenen Augen intensiv nachdenkt oder einen Döner isst oder was-auch-immer. Oft beobachtet man z.B., dass ein Polizeifahrzeug den Blinker nicht nutzt, obwohl es vorgeschrieben ist. Darf sich der Fahrer auf denselben Paragraphen berufen, wenn er daraufhin angesprochen wird?Naja, es wäre schon ein wenig sehr seltsam, wenn er sich tatsächlich auf § 35 StVO beriefe, auszuschließen wäre das aber nicht. Ich frage mich nur, wie Du darauf kommst, daß er sich überhaupt auf irgendwas berufen würde (soll heißen: mit Dir darüber reden würde), wenn er auf eine derartige OWI angesprochen würde. Meine Erfahrung: Polizisten verhalten sich im Straßenverkehr nicht wesentlich besser als der durchschnittliche 'zivile' Autofahrer. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Meine Erfahrung: Polizisten verhalten sich im Straßenverkehr nicht wesentlich besser als der durchschnittliche 'zivile' Autofahrer. Meine Erfahrungen sind da anders. Sogar darüber hinaus verhält der zivile Polizist als ziviler Autofahrer sich vorbildlicher als manch "normaler Autofahrer"; speziell was Abstände, freilassen von Kreuzungen und Querstraßen, Freihalten von Feuerwehrzufahrten, bilden von Rettungsgasen betrifft. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 @BlaulichtAlso hier spenden die immer mal wieder einige € an die Stadtkasse, weil sie etwas zu zügig (ohne SoSi) am kommunalen Blitzer vorbeifuhren Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Hallo, HarryB,Ist dem wirklich so? Ich meine, er hat doch die Moeglichkeit, den Verkehrssuender aus dem Verkehr zu ziehen, ggf. kann er ueber Funk die Kollegen zur Unterstuetzung herbei rufen. 'Blaulicht' argumentiert mit dem Paragraphen 35 StVO, Sonderrechte. Ich denke, das wird hier zu grosszuegig ausgelegt. wenn der Beamte ein Funkgerät im Fahrzeug hat und wenn er sich nicht im Funkloch befindet, wird er vermutlich eher den Funk als sein Handy benutzen, denn dann kann er gleichzeitig mehrere Streifenfahrzeuge informieren, sollte es sich um eine Verfolgungsfahrt oder ähnliches handeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich der Beamte in seiner Freizeit in seinem privaten Fahrzeug in den Dienst versetzt und sich gezwungen sieht, das Handy während der Fahrt zu nutzen. Hier hätte er dann die Möglichkeit, den § 35 StVO, aber auch § 16 Owig für sich in Anspruch nehmen, um sein Handeln zu begründen. Einen Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Privatfahrzeug anhalten ist nicht unbedingt empfehlenswert, denn wie will man diesem beim Anhalten begreiflich machen, dass man Polizeibeamter ist und berechtigt ist, jemanden anzuhalten und zu kontrollieren? Es wird wohl kaum ein Polizeibeamter eine dienstliche Kelle in seinem Privatwagen mit sich führen, von einem Blaulicht ganz zu schweigen. Zum Blinken: Wenn ein Polizeibeamter bei einer Einsatzfahrt nicht immer blinkt, sollte man dieses nicht zu eng sehen und manchmal kann es hier sogar taktische Gründe haben. Im Rahmen einer ganz normalen Streifenfahrt ist ein Polizeibeamter dagegen genauso an die StVO gebunden, wie jeder andere auch und das heißt, dass er genauso zu blinken hat, wie andere auch. Leider gibt es immer wieder Kollegen, die genauso Blinkmuffel sind, wie andere VT, und sollte ein Fahrzeuglenker beobachten, dass ein Polizeibeamter laufend vergisst, zu blinken, kann er ruhig mal bei dessen Dienststelle anrufen und dieses monieren. Es ist doch ein Widerspruch in sich, dass man als Polizeibeamter andere für Fehler sanktioniert, die man selber laufend begeht. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 26, 2014 Author Report Share Posted January 26, 2014 ...wenn der Beamte ein Funkgerät im Fahrzeug hat und wenn er sich nicht im Funkloch befindet, wird er vermutlich eher den Funk als sein Handy benutzen, denn dann kann er gleichzeitig mehrere Streifenfahrzeuge informieren, sollte es sich um eine Verfolgungsfahrt oder ähnliches handeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich der Beamte in seiner Freizeit in seinem privaten Fahrzeug in den Dienst versetzt und sich gezwungen sieht, das Handy während der Fahrt zu nutzen. Hier hätte er dann die Möglichkeit, den § 35 StVO, aber auch § 16 Owig für sich in Anspruch nehmen, um sein Handeln zu begründen. Einen Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Privatfahrzeug anhalten ist nicht unbedingt empfehlenswert, denn wie will man diesem beim Anhalten begreiflich machen, dass man Polizeibeamter ist und berechtigt ist, jemanden anzuhalten und zu kontrollieren? Es wird wohl kaum ein Polizeibeamter eine dienstliche Kelle in seinem Privatwagen mit sich führen, von einem Blaulicht ganz zu schweigen. Ganz genau das könnte die Situation gewesen sein, der sich nicht im Dienst befindlich Beamte ärgert sich über das vorangegangene Drängeln so sehr, dass er es nicht als OWI sondern als Straftat interpretiert und die Verfolgung des Täters aufnimmt. Das würde zumindest das Filmen mit dem eigenen Handy erklären und ggfs. hatte er ja schon zuvor die Kollegen informiert. So weit so gut bzw. schlecht, aber warum dann aggressives Auffahren und Lichtgehupe seinerseits? Könnte man entweder mit versuchter Provokation weiterer OWIs, die er dann filmen kann, oder mit Schadenfreude/Rache erklären. Allerdings muss dem Filmer ja klar sein, dass sein eigenes Drängeln (Lichthupe und Abstand) ja auch auf dem Video zu sehen sein werden. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Einen Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Privatfahrzeug anhalten ist nicht unbedingt empfehlenswert, denn wie will man diesem beim Anhalten begreiflich machen, dass man Polizeibeamter ist und berechtigt ist, jemanden anzuhalten und zu kontrollieren?Stimmt. Aber versuchen kann man es ja mal. Ich erinnere mich an eine Überführungsfahrt mit einem etwas größeren Fahrzeug, auf der ein PKW-Fahrer nach gewissen Differenzen in der Beurteilung der jeweils anderen Fahrweise meinte, mich mit einem hingehaltenen was-auch-immer-Ausweis beeindrucken zu können - auf der Autobahn, wohlgemerkt. Leider ist es dabei geblieben, da er kurz danach die Abfahrt genommen hat. Es wird wohl kaum ein Polizeibeamter eine dienstliche Kelle in seinem Privatwagen mit sich führen, von einem Blaulicht ganz zu schweigen.Das mit der Kelle würde ich nach entsprechenden Erlebnissen bei der BW nicht ausschließen wollen, das mit dem Blaulicht - ja, klingt unbedingt nachvollziehbar. Es ist doch ein Widerspruch in sich, dass man als Polizeibeamter andere für Fehler sanktioniert, die man selber laufend begeht.Völlig richtig. Heißt aber nicht zwingend, daß sich aus diesem Widerspruch irgendwelche Konsequenzen ergeben. MariaBitterlich: Wie wäre es denn, wenn Du einfach mal davon ausgingest, daß es sich bei dem Fahrer nicht um einen Polizisten handelte? Das dürfte mit 99,999 %-iger Sicherheit der Fall sein, damit würden sich sämtliche Fragen zu einem möglicherweise rechtswidrigen Verhalten eines Beamten zumindest in diesem Fall erledigen. Wenn der Depp, der Deinen Freund gefilmt hat, tatsächlich Anzeige erstattet, wird Dein Freund es erfahren. Inwieweit dann das Video verwertbar ist und / oder möglicherweise gegen ihn verwandt wird, bliebe dann abzuwarten. Wenn man allerdings mitbekommt, wie oft solche Filmaktionen stattfinden und wie oft dann wohl tatsächlich Anzeige erstattet wird, muß sich Dien Freund eher keine Gednaken machen. 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Hallo, MariaBitterlich,Ganz genau das könnte die Situation gewesen sein, der sich nicht im Dienst befindlich Beamte ärgert sich über das vorangegangene Drängeln so sehr, dass er es nicht als OWI sondern als Straftat interpretiert und die Verfolgung des Täters aufnimmt. wäre es tatsächlich ein Polizeibeamter gewesen, wäre schon längst eine Streife bei Deinem Freund gewesen. Des Weiteren würde ein Polizeibeamter ganz sicher nicht, während er den anderen Fahrer und dessen Fahrweise filmt, drängeln oder andere Verstöße begehen, denn er wüsste besser als jeder andere, dass er sich damit selber belastet und dass er sein eigenes Beweismittel gegen den anderen Fahrer mit dieser Fahrweise aushebelt. Akzeptiere einfach mal, dass Dein Freund es mit irgendeinem Wichtigtuer, aber ganz sicher nicht mit einem Polizeibeamten, weder privat noch im Dienst, zu tun hatte. Hallo, Biber, Du darfst Bundeswehrsoldaten und erst recht keine Wehrpflichtigen mit Polizeibeamten vergleichen (wobei: ein oder zwei Fälle hat es tatsächlich schon gegeben, in denen Polizeibeamte in der Ausbildung privat widerrechtlich kontrolliert haben oder ähnlichen Dummfug, aber diese wurden sehr schnell aus dem Polizeidienst entfernt). Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Naja, über das Nummernschild kann man ja den Halter ermitteln und der Verfolger ist ja extra von der rechten Seite eng an das Fahrzeug meines Freundes rangefahren, um von der Seite reinfilmen zu können. Das könnte dann wie beim Blitzerfoto als Identifikation dienen. Einzig und allein das andauernde Lichtgehupe macht keinen Sinn. Im Falle eines Polizisten könnte es bedeuten, dass er irgendein Verhalten, das er dann filmen kann, provozieren wollte. Ja, den Halter. Aber wer war der Fahrer? Versuch mal bei 100 km/h schräg in ein Fahrzeug hinein zu filmen. Ich verspreche Dir, Du wirst kein Video bekommen, wo Du genau erkennen kann, wer drin sitzt. Wie schon gesagt wurde, hak es ab, das war NICHTS! Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Ein Freund hat mir letzte Woche von einer ziemlich bizarren Begegnung auf der Autobahn erzählt. Plötzlich war im zähen Verkehr bei ca. 120 km/h ein normales Fahrzeug mit einer Person hinter ihm, das sehr dicht auffuhr und wie verrückt die Lichthupe betätigte............ ............................Zu keiner Zeit wollte der andere vorbeifahren und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin................... Irgendwie fehlt mir für solche Aktionen das Verständnis. Könnte man vielleicht auch sagen "Zu keiner Zeit KONNTE der andere vorbeifahren, da mein Freund nicht einsah, mal kurz die Spur zu wechseln um den vorbei zu lassen."? Und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin............ Prima, da hat dein Freund alles richtig gemacht. Immer schön links bleiben, komme da was wolle 20 Minuten bei 120 km/h sind 40 KM! Und das ohne Möglichkeit, mal kurz auf die rechte Spur zu wechseln? Wen wundert es dann, wen dem Hinterherfahrenden irgendwann der Kragen zu eng wird? Egal wie dein Freund "zähen Verkehr" interpretiert, vielleicht sollte er sich vielleicht mal mit den Thema "notorische Linksspurblockier" auseinandersetzen. Vielleicht hilft ihm das "Muffesausen" nach dieser Aktion in Zukunftl Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 27, 2014 Author Report Share Posted January 27, 2014 Ein Freund hat mir letzte Woche von einer ziemlich bizarren Begegnung auf der Autobahn erzählt. Plötzlich war im zähen Verkehr bei ca. 120 km/h ein normales Fahrzeug mit einer Person hinter ihm, das sehr dicht auffuhr und wie verrückt die Lichthupe betätigte............ ............................Zu keiner Zeit wollte der andere vorbeifahren und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin................... Irgendwie fehlt mir für solche Aktionen das Verständnis. Könnte man vielleicht auch sagen "Zu keiner Zeit KONNTE der andere vorbeifahren, da mein Freund nicht einsah, mal kurz die Spur zu wechseln um den vorbei zu lassen."? Und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin............ Prima, da hat dein Freund alles richtig gemacht. Immer schön links bleiben, komme da was wolle 20 Minuten bei 120 km/h sind 40 KM! Und das ohne Möglichkeit, mal kurz auf die rechte Spur zu wechseln? Wen wundert es dann, wen dem Hinterherfahrenden irgendwann der Kragen zu eng wird? Egal wie dein Freund "zähen Verkehr" interpretiert, vielleicht sollte er sich vielleicht mal mit den Thema "notorische Linksspurblockier" auseinandersetzen. Vielleicht hilft ihm das "Muffesausen" nach dieser Aktion in Zukunftl Also Du musst schon richtig lesen, zäher Verkehr meint natürlich, dass rechts von meinem Freund alle beiden Spuren dicht waren. Der wollte nicht vorbei. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Ein Freund hat mir letzte Woche von einer ziemlich bizarren Begegnung auf der Autobahn erzählt. Plötzlich war im zähen Verkehr bei ca. 120 km/h ein normales Fahrzeug mit einer Person hinter ihm, das sehr dicht auffuhr und wie verrückt die Lichthupe betätigte............ ............................Zu keiner Zeit wollte der andere vorbeifahren und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin................... Irgendwie fehlt mir für solche Aktionen das Verständnis. Könnte man vielleicht auch sagen "Zu keiner Zeit KONNTE der andere vorbeifahren, da mein Freund nicht einsah, mal kurz die Spur zu wechseln um den vorbei zu lassen."? Und der Vorgang zog sich über ca. 20 min. hin............ Prima, da hat dein Freund alles richtig gemacht. Immer schön links bleiben, komme da was wolle 20 Minuten bei 120 km/h sind 40 KM! Und das ohne Möglichkeit, mal kurz auf die rechte Spur zu wechseln? Wen wundert es dann, wen dem Hinterherfahrenden irgendwann der Kragen zu eng wird? Egal wie dein Freund "zähen Verkehr" interpretiert, vielleicht sollte er sich vielleicht mal mit den Thema "notorische Linksspurblockier" auseinandersetzen. Vielleicht hilft ihm das "Muffesausen" nach dieser Aktion in Zukunftl Also Du musst schon richtig lesen, zäher Verkehr meint natürlich, dass rechts von meinem Freund alle beiden Spuren dicht waren. Der wollte nicht vorbei. Ich habe richtig gelesen Es kann mir niemand erzählen, dass auf 40 KM keine einzige Möglichkeit bestand, mal kurz in eine Lücke auf die rechte Spur auszuweichen. Zumal es jetzt sogar eine dreispurige Autobahn war. Erstrecht nicht, wenn es sogar der Hinterherfahrende geschafft hat, in einer Lücke rechts neben deinen Freund zu fahren und ihn dabei sogar noch seelenruhig von da aus zu filmen. Ich bleibe dabei: Selbst wenn "zäher Verkehr" ist, bleibt man nicht stur über 40 KM auf der linken Spur, wenn von hinten einer permanent drängelt und mit der Lichthupe ein Dauerfeuer veranstaltet. Da gebietet eigentlich die Vernunft sich anders zu verhalten, anstatt stur links zu bleiben. Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Hallo porscheturbo,ich habe auch eine Menge gegen LSB, aber wenn mich einer nötigt, dicht auffährt, Lichthupe dauerfeuer, usw. werde ich zum Oberlehrer. Kurzer "Blitzer", links blinken, ich möchte etwas schneller fahren, erzeugt bei mir einen "Rechtsdrall". Auch auf der BAB gilt die "Waldformel". Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Dichter Verkehr, dann sind meist alle Spuren voll. und was nutzt es, wenn einer der selber gerne schneller vorwärtskommen will, aber vor ihm auch alles dicht ist, wenn der einem Drängler Platz macht. Der Drängler hängt dann genauso wieder hinter einen anderen. Und der wo Platz gemacht hat, verhungert auf der rechten Spur weil andere ihn nicht mehr raus lassen. Wenn vor einem alles frei ist, kein Problem schnell rechts rüber und gleich wieder raus. Aber nicht wenn links so voll ist wie rechts. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Aber nicht wenn links so voll ist wie rechts. Meistens ist es doch Links voller. Da wird sich auf 40 km doch eine Gelegenheit finden, rechts zu überholen, oder? Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Rechts überholen nutzt auch nichts, dann hängt der immer noch in der Kolonne fest. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Ich meinte den "Bedrängten". Der wäre u.U. den Onkel mit der Lichthupe los . Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 Hallo porscheturbo,ich habe auch eine Menge gegen LSB, aber wenn mich einer nötigt, dicht auffährt, Lichthupe dauerfeuer, usw. werde ich zum Oberlehrer. Kurzer "Blitzer", links blinken, ich möchte etwas schneller fahren, erzeugt bei mir einen "Rechtsdrall". Auch auf der BAB gilt die "Waldformel". Auch das kann ich (bedingt) nachvollziehen. Aber bevor ich zum Oberlehrer würde, würde ich denken "L mich" und meine Nerven schonen. Wir wissen auch nicht genau, wie lange der Drängler vielleicht schon geduldig hinter dem LSB war, bevor er seine Überholabsicht verschärft angezeigt hat. Auch die Aussage: ....................Plötzlich war im zähen Verkehr bei ca. 120 km/h ein normales Fahrzeug mit einer Person hinter ihm................................. kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Wo kam der so plötzlich her bei "zähem Verkehr"?? War der (vermeintliche) LSB vielleicht der Letzte im "zähen Verkehr" und der Drägler kam mit hoher Geschwindigkeit von hinten? Ich bleibe dabei: Wenn der Drängler eine Lücke findet um rechts daneben zu fahren und dabei noch zu filmen, hätte der Linksfahrer auch eine Lücke gefunden, um mal kurz nach rechts zu wechseln. Da wir aber alle nicht dabei waren, ist alles Spekulation. Quote Link to post Share on other sites
MariaBitterlich 0 Posted January 27, 2014 Author Report Share Posted January 27, 2014 Da wir aber alle nicht dabei waren, ist alles Spekulation. Korrekt, doch so wie ich das letzte Woche verstanden hatte, ist mein Freund an das Ende einer langen zähfließenden Kette aufgefahren - vor ihm Bumper to Bumper kilometerlang eine Schlange. Und dann kam der Filmer von hinten, den mein Freund wahrscheinlich vor ein paar Kilometern selbst überholt hatte. Insofern die These, dass der nicht vorbei wollte, sondern sich über das letzte Überholmanöver geärgert hatte. Aber Zustimmung, das permanentes Linksfahren ziemlich unsozial ist. Ich persönlich fahre oft sehr schnell und dadurch bin ich meist diejenige mit dem Überholwunsch. Aber wenn ich bei vorgeschriebenen 120 links mit 140 unterwegs bin und mich jemand mit 160 überholen will, dann mach ich selbstverständlich Platz. Man weiß nie, warum es jemand eilig hat und warum er deutlich mehr als 20 drüber fahren will. Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted January 27, 2014 Report Share Posted January 27, 2014 @ porscheturbo: Du hast recht, wir waren nicht dabei, mein Schreiben ist "allgemein" gedacht. Mir ist auch bewusst, dass die Haltung. "Ach l. mich" die nervenschonender und letztendlich klügere Haltung ist. Aber wie heißt es auch: Der Klügere gibt solange nach bis er der Dumme ist. Quote Link to post Share on other sites
Tigermutti 0 Posted April 21 Report Share Posted April 21 [mod] Email-Adresse gelöscht…[/mod] Quote Link to post Share on other sites
Tigermutti 0 Posted April 21 Report Share Posted April 21 Mir ist heute was ganz ähnliches passiert. Im Stadtverkehr fuhr ein Fahrzeug an mir vorbei ,welches ich später wieder überholte im fließendem Verkehr. Später ausserhalb der Stadt auf einer 2 spurigen Bundesstraße wollte ich ein Fahrzeug überholen und bin mit blinken auf die linke Spur gewechselt von hinten kam besagtes Fahrzeug mit Lichthupe. Ich bin nach dem Überholen auf die rechte Spur gewechselt. Das Fahrzeug blieb neben mir und der Fahrer hielt eine Mappe oder Ordner hoch auf dem Polizei stand. Kurz darauf überholte ich den Wagen wieder und der Fahrer hielt wieder diese Mappe hoch. Ich habe mich wieder rechts eingeordnet. Ich bin dem normal fliessendem Verkehr gefolgt und habe den Wagen nicht bedrängt oder bin zu schnell gewesen. Der Fahrer ist dann wieder an mir vorbeigezogen und hat mich gefilmt und fotografiert. Dann ist er wieder rechts rüber und ist langsam vor mir her gefahren . Darauf bin ich wieder an ihm vorbei in vorgeschriebener Geschwindigkeit und er filmte mich und damit auch meine Mitfahrer wieder. Eine ziemlich seltsame Situation . Mein Mitfahrer hinten hat ebefalls ein Video gemacht in dem der Fahrer zusehen ist ,wie er filmt. Das Fahrzeug kam aus dem Kreis Waldeck ,Hessen und das ganze ereignete sich in Hannover Niedersachsen. Womit muss ich jetzt rechnen ? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 694 Posted April 21 Report Share Posted April 21 vor 1 Stunde schrieb Tigermutti: Das Fahrzeug blieb neben mir und der Fahrer hielt eine Mappe oder Ordner hoch auf dem Polizei stand. Der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt. Jeder darf sich so eine Mappe machen. Sollte dort Polizei drin gewesen sein, wäre diese Mappe allerdings kein Anhaltemittel. Dein Nichtreagieren wird also keine Folgen haben. vor 1 Stunde schrieb Tigermutti: Später ausserhalb der Stadt auf einer 2 spurigen Bundesstraße wollte ich ein Fahrzeug überholen und bin mit blinken auf die linke Spur gewechselt von hinten kam besagtes Fahrzeug mit Lichthupe. Hast du den denn beim Ausscheren evtl. übersehen und der fühlte sich behindert/gefährdet? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.