JanKR 0 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 Hallo zusammen, am 18.12.2013 bin ich in Berlin (tatsächlich) aus Versehen über eine rote Ampel gefahren (weniger als 1 Sekunde rot) und bin (von dem mir bekannten) Rotlichtblitzer (2x geblitzt) fotographiert worden. Ich bin immer vorsichtig gefahren (an jedem Stoppschild angehalten, usw). Und dann RL-Verstoß aus Versehen - ärgerlich.Das Fahrzeug läuft auf meine Schwester. Anhand des Kennzeichens bin ich aber leicht erkennbar (Initialien, Anfängerfehler).Am 17.12.2013 kam der Anhörungsbogen - das Bild ist leider gut geworden. Aus beruflichen Gründen dürfen keine Punkte in Flensburg landen - es ist wichtig. Ich schildere euch meinen Plan, und ihr sagt mir, was ihr davon haltet: Ein Bekannter, der mir bis auf die Haarfarbe ähnlich sieht und vom Alter passt, meldet sich bei der Behörde und sagt, er war's. Nachdem der ErSaFa den Anhörungsbogen bekommen hat, legt er kurz vor Rechtskraft Widerspruch ein. Inhalt des Widerspruchs ist nicht, dass er es nicht war, sondern sowas wie die Gelbphase war zu kurz. Habt ihr das Vorschläge, was Inhalt sein kann? Nachdem der Widerspruch abgelehnt wird fällt dem ErSaFa auf, dass er es doch nicht war und entschuldigt sich bei der Behörde. Dann beginnt die Behörde zu ermitteln und die 3 Monate sind hoffentlich rum.... Ist das gut so? Sollte der ErSaFa vielleicht erstmal anrufen à la "Ich war's, aber ich kann keine Punkte bekommen, wegen XY". Können wir das Bußgeld erhöhen?" um noch einen Diskussionsschritt einzubauen? Oder sollte das alles schriftlich erfolgen. Oder nach Ablehnung der telefonischen Anfrage nochmal einen Brief mit der Bitte um Bußgelderhöhunhg schreiben? Um das ganze noch etwas zu verzögern? Vielen Dank und viele dankbare Grüße Jan! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 .. am 18.12.2013 bin ich .. und Am 17.12.2013 kam der Anhörungsbogen hast du ne Zeitmaschine? was ist nun richtig? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 .... und wenn wir schon bei "richtig" sind: war es wirklich ein Anhörungsbogen und an wen ist er gerichtet? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 Der Wagen läuft auf Deine Schwester, aber Du hast bereits einen Anhörungsbogen erhalten? Dann wurden die 3 Monate bereits unterbrochen, weil sie Dich ja ermittelt haben. Damit laufen 3 Monate von vorn. Du kannst versuchen mit Deinem Plan durchzukommen, die Chancen stehen aber eher schlecht. Quote Link to post Share on other sites
JanKR 0 Posted January 17, 2014 Author Report Share Posted January 17, 2014 Entschuldigt, da habe ich mich blöd ausgedrückt: Ich bin am 18.12.13 geblitzt worden. Am 17.01.2014 bekam meine Schwester ein Schreiben à la "Ihr Auto ist geblitzt worden. Bitte teilen Sie mit, wer auf dem Foto ist.". So ists richtig! Tschuldigung! Quote Link to post Share on other sites
JanKR 0 Posted January 19, 2014 Author Report Share Posted January 19, 2014 Was haltet ihr vom geplanten Vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted January 19, 2014 Report Share Posted January 19, 2014 Kann funktionieren, muss aber natürlich nicht. Wobei ich das Kasperletheater mit dem Anruf nicht machen würde, sondern einfach nur den Bogen zurücksenden. Wichtig ist, dass dein Bekannter seine Personalien selbst in dem Bogen einträgt. Er darf sich belasten, wenn du oder deine Schwester das machen, ist es eine Straftat! Wenn die Sache klappt und dein Bekannter den Bußgeldbescheid akzeptiert, ist die Sache gegessen. Er hat natürlich dann die Punkte auf dem Konto. Solltet ihr versuchen, ohne Punkte aus der Sache rauszukommen, indem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird, sollte man der Ordnung halber erwähnen, dass eine Fahrtenbuchauflage möglich (und m.W. in Berlin auch sehr wahrscheinlich) ist. 1 Quote Link to post Share on other sites
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