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Offener Brief Der Wachpolizei Hessen


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Den hier?     MOD Räusper /MOD

Hallo, Blaulicht, mal abgesehen davon, dass es im Bereich der LKW - Kontrollen nur äußerst selten bei einer reinen Verwarnung bleibt (lassen wir Gurtverstöße außen vor) und dass es keine Verwarnung in

Humor moechte ich dir schon mal von vornherein absprechen, ich habe jedenfalls noch in keinem deiner tausenden Beitraege solchen erkennen koennen, nicht mal ansatzweise und auch nicht annaehernd.....

Moin Moin

 

 

 

Mir ist im Übrigen unklar, wie Du ... aus meinem Beitrag bzgl. dem fiktiven Polizeibeamten etwas über meine eigene Arbeitsweise herauslesen willst.

 

 

 

Hier sehe ich persönlich mehr Erfolgsaussichten durch belehrende Gespräche, durch Zeigen, wie man es besser machen kann und durch geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Handbücher der IHK zur Ladungssicherung.

 

Das ist übrigens eine Äußerung von dir, die du gemacht hast, nachdem ich bereits auf das fehlerhafte Ermessen aufmerksam gemacht habe.

Hier wäre es, falls rechtliche Unsicherheiten bestehen, richtiger gewesen, sich zu informieren und dann zurückzurudern oder zu schweigen.

So eine Äußerung dennoch von sich zu geben und etwas später auch noch zu fragen gegen welche Rechtsgrundlagen verstoßen wird, zeigt Unwissen - ebenso wie das Beispiel von dem fiktiven Kollegen (auch wenn es etwas anderes zeigen sollte).

 

 

 

Im Strafrecht haben wir die Strafvereitelung im Amt als möglichen Tatvorwurf, wenn ein Polizeibeamter nicht einschreitet bzw. keine Anzeige schreibt.

 

Wo siehst Du einen ähnlichen Tatvorwurf im Ordnunsgwidrigkeitenbereich?

 

Mag sein, dass es Erbsenzählerei ist, aber eine Strafbarkeit des fiktiven Polizeibeamten wirst Du mit Deinen o. g. Gesetzen wohl kaum begründen können, allenfalls eine Dienstpflichtverletzung.

 

Oh Gott.

Muß man dir wirklich erklären was rechtswidrig bedeutet?

Soll ich aus deinen Zeilen den Umkehrschluß lesen, was nicht geahndet wird ist rechtmäßig?

 

Im Übrigen begeht dieser fiktive Kollege nicht eine Dienstpflichtverletzung, er begeht sie gleich reihenweise.

Aber bitte, wenn das in deinem Bundesland allenfalls ein Kavaliersdelikt ist ...

 

 

Gruß

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Hallo, Sobbel,

 

 

Hier sehe ich persönlich mehr Erfolgsaussichten durch belehrende Gespräche, durch Zeigen, wie man es besser machen kann und durch geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Handbücher der IHK zur Ladungssicherung.

 

Das ist übrigens eine Äußerung von dir, die du gemacht hast, nachdem ich bereits auf das fehlerhafte Ermessen aufmerksam gemacht habe.

ich glaube nicht, dass ich jemals behauptet habe, dass es richtig ist, nur belehrende Gespräche zu führen oder dass ich es so halte.

 

Richtig ist, dass ich gesagt habe

Hallo, Blaulicht,

 

Der Polizeibeamte X kontrolliert tagtäglich etliche LKW und spezialisiert sich hier insbesondere auf die Ladungssicherung und zusätzlich im Winter auf die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Schwerlastfahrzeugen..

 

Er setzt dabei allerdings nicht auf Strafen, sondern Einsicht bei den Fahrern durch belehrende und lehrreiche Gespräche, durch praktische Anleitungen usw. und kassiert nur, wenn jemand uneinsichtig bzw. unbelehrbar ist, weil er schon mehrfach von ihm kontrolliert wurde und trotzdem weiter gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung verstößt.

 

Wie ich schon geschrieben hatte: Dies war ein fiktiver Beamter, um auf Blaulichts Kommentare einen passenden gegenkommentar zu setzen und so etwas dürfte in dem Maße wohl kaum vorkommen.

 

Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Situationen, in denen ein belehrendes Gespräch wesentlich mehr Sinn macht, als eine Anzeige oder eine Verwarnung.

 

Wenn Du der Meinung bist, das pflichtgemäßes Ermessen bedeutet, alles und jeden anzuzeigen, kannst Du es gerne so handhaben.

 

Du wirst allerdings wohl kaum bußgeld - und dienstrechtlich belegen können, dass es falsch ist, je nach Sachlage anstelle einer Anzeige ein belehrendes Gespräch zu führen.

 

Hallo, Blaulicht,

 

nenne doch mal ein paar dieser vielen Pflichtverstöße, die zu einem Dienstvergehen (und zu welchem) führen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Blaulicht,

 

steht dort irgendwo, dass man tatsächlich alles anzuzeigen hat und ist dort eindeutig und auf jeden Einzelfall bezogen aufgelistet, wann und wie man das pflichtgemäße Ermessen auszulegen hat?

 

Ist es unrechtmäßig, wenn ein Polizeibeamter es bei einer mündlichen Verwarnung oder einem klärenden Gespräch belässt?

 

Wenn ja, müsste ich gleich hergehen und fast alle Kollegen unserer Schwerlastkontrollgruppen melden, ebenso die Vorgesetzten, die so ein verwerfliches Handeln wohlwollend akzeptieren und nicht einschreiten. :abwarten:

 

Ist es in Deinen Augen rechtmäßiges Handeln, bei in Deutschland lebenden Fahrern rigoros durchzugreifen und diese durchgehend zu sanktionieren, während ihre osteuropäischen Kollegen nicht selten ohne monetäre Sanktionierung davon kommen, weil bei denen kein Geld zu holen ist?

 

Wie viele dieser Kontrollen hast Du überhaupt schon mitgemacht, um das beurteilen zu können?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

Du wirst allerdings wohl kaum bußgeld - und dienstrechtlich belegen können, dass es falsch ist, je nach Sachlage anstelle einer Anzeige ein belehrendes Gespräch zu führen.

 

Das es falsch und unrechtmäßig ist, habe ich bereits belegt.

Nur weil etwas weder strafbar oder bußgeldbewehrt ist, heißt das nicht, das es rechtmäßig oder richtig ist.

Ich kann dir jedoch dienstrechtlich belegen, daß jeder Beamte für sein rechtmäßiges Handeln verantwortlich ist.

Wer das nicht macht, begeht ein Dienstvergehen

Führ dir mal den Par. 36 Abs. 1 und 47 BeamtStG zu Gemüte.

Auf Art. 20 GG und die Disziplinargesetze muß ich, hoffe ich, nicht hinweisen.

 

 

 

Ich bin zwar nicht der Angesprochene, möchte aber trotzdem dazu was sagen. Zumal inzwischen reichlich Zeit verstrichen ist.

 

 

wann und wie man das pflichtgemäße Ermessen auszulegen hat?

Da würde ich mit einer Gegenfrage antworten:

Ist irgendwo geregelt, daß ein Polizeibeamter zu bestimmten Zeiten oder Anlässen vom pflichtgemässem Ermessen abweichen darf? (abgesehen vom Legalitätsprinzip)

 

 

Ist es unrechtmäßig, wenn ein Polizeibeamter es bei einer mündlichen Verwarnung oder einem klärenden Gespräch belässt?

Wenn per Gesetz eine andere Rechtsfolge vorgeschrieben ist - Ja natürlich.

Man bewegt sich im Bereich der "gebundenen Entscheidung".

Die Rechtsfolgen stehen nunmal im Bußgeldkatalog.

 

 

Wenn ja, müsste ich gleich hergehen und fast alle Kollegen unserer Schwerlastkontrollgruppen melden, ebenso die Vorgesetzten, die so ein verwerfliches Handeln wohlwollend akzeptieren und nicht einschreiten

Ob man verpflichtet ist, Kollegen zu melden weiß ich nicht.

Das "fast" läßt darauf schliessen, das es wenigstens einige Kollegen bei euch gibt, die das pflichtgemäße Ermessen verstanden haben.

Unrechtmäßiges Handeln ist immer verwerflich und sollte mit "wohlwollender Akzeptanz" nicht verniedlicht werden.

Bist du sicher, daß eure Vorgesetzten von den gehäuften nicht ermessensfehlerfreien Verwaltungsakten weiß?

 

 

 

 

ist es in Deinen Augen rechtmäßiges Handeln, bei in Deutschland lebenden Fahrern rigoros durchzugreifen und diese durchgehend zu sanktionieren, während ihre osteuropäischen Kollegen nicht selten ohne monetäre Sanktionierung davon kommen, weil bei denen kein Geld zu holen ist?

Ist natürlich nicht rechtmäßig, da das Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt wird.

Hier werden Osteuropäer und andere gebietsfremde Fahrer genauso zur Kasse gebeten wie der Deutsche. Geht mit Sicherheitsleistung problemlos.

Das von dir angesprochene ist allerdings beim Fahrpersonalrecht und den entsprechenden EG VO möglich und rechtens.

 

Dem Bürger ist es natürlich lieber, wenn z.b. beim Gurtverstoß nur eine (unrechtmäßige) mdl. Verwarnung ausgesprochen wird, anstatt ein VG zu nehmen.

 

 

Wenn du möchtest, könnte ich eine Geschichte aus meinem Privatleben erzählen, die die Sicht auf mdl. Verwarnungen und/oder belehrende Gespräche in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Da geht's um einen Unfall, zwei unfähige Kollegen einer anderen Behörde, zwei mdl. Verwarnungen, einem sturen rechtsunsicheren Behördenleiter, viel Geld, eine blöde Kfz Versicherung, fehlerhaftes Ermessen, und irgendwann um ein für mich gutes weil richtiges Urteil und wieder um diesen Behördenleiter.

 

Gruß

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Also @nachteule schreibt von anstatt Anzeige zu schreiben eine mündliche Verwarnung zu erlassen. Hier ist schon unrechtmäßiges Handeln belegt. Eine Anzeige schreibt man im OWI Bereich dann, wenn man zur Ahndung nicht mehr befugt ist. Also regelmäßig wenn der Verwanrgeldbereich verlassen wurde. Eine mündliche Verwarnung ist jedoch nur in den Fällen zuläßig, die im Verwarngeldbereich sanktioniert sind. Ein Verstoß der Bußgeld berwährt ist darf der Polizist also nicht verwarnen.

 

Darüber hinaus ergeben sich, wie Sobbel darstellte, auch diverse Verpflichtungen im Verwarngeldbereich. @Nachteule, erst räumtes du ein rechtswidrig zu fesseln, jetzt folgt eine erheblich Unsicherheit im Verwarngeldverfahren / Bußgeldverfahren. Vielleicht solltest du doch mal das eine oder andere hier annehmen. Wobei deine Texte mit Sicherheit besser formuliert sind als meine, zeigst du deutliches Unwissen.

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Hallo, Sobbel,

 

die von Dir genannten §§ sind mir durchaus bekannt, haben mit dem Thema aber recht wenig zu tun und können ganz sicher nicht als Begründung herhalten, einen Polizeibeamten zu maßregeln, der einen Verkehrsteilnehmer, der eine Owi begangen hat, nicht sanktioniert, sondern mündlich verwarnt oder diesen durch ein belehrendes Gespräch auf den Missstand hinweist und dafür sorgt, dass dieser VT in Zukunft den gleichen Fehler nicht mehr begeht.

 

Zu den osteuropäischen VT: Wie sanktionierst Du z. B. einen russischen LKW - Fahrer, der seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat und der kein Bargeld und nur Kreditkarten (zum Tanken) seines Arbeitgebers dabei hat und somit seine Sicherheitsleistung nicht zahlen kann? :think:

 

Zu den Kollegen der Schwerlastkontrollgruppen:

 

Das "fast" bezieht sich einfach darauf, dass ich nicht die Arbeitsweise aller dieser Kollegen kenne und somit nicht beurteilen kann, wie diese Kollegen, mit denen ich noch nicht zusammen gearbeitet habe, es bei den Kontrollen halten.

 

Letztendlich ist es mir auch wurscht, wie Du Deine Arbeit machst und mir ist es genauso wurscht, ob Du meine Arbeitsweise und die meiner Kollegen billigst, solange ich selber gut damit klar komme und solange mir keiner meiner Kollegen und Vorgesetzten vorwirft, unangemessen zu arbeiten.

 

Blaulicht,

 

zu Deiner Anspielung auf das angeblich rechtswidrige Fesseln:

 

Dieses Thema habe ich sowohl mit Streifenkollegen, wie auch mit unseren Einsatztrainern und mit ein paar Staatsanwälten besprochen und nicht einer war dabei, der eine Rechtswidrigkeit darin gesehen hat, einen unter Drogen oder Alkohol stehenden Beschuldigten zur Eigensicherung auf der Fahrt zur Blutentnahme zu schließen.

 

Ich bin gerne bereit, gute Ratschläge anzunehmen, um Fehler meinerseits für die Zukunft zu vermeiden.

 

Das Problem ist, dass viele Deiner Kommentare eben nicht dazu führen, Fehler zu vermeiden, sondern schlicht und ergreifend falsch oder übertrieben sind.

 

Von Dir habe ich bislang also nichts lernen können.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

die von Dir genannten §§ sind mir durchaus bekannt, haben mit dem Thema aber recht wenig zu tun und können ganz sicher nicht als Begründung herhalten, einen Polizeibeamten zu maßregeln, der einen Verkehrsteilnehmer, der eine Owi begangen hat, nicht sanktioniert, sondern mündlich verwarnt oder diesen durch ein belehrendes Gespräch auf den Missstand hinweist und dafür sorgt, dass dieser VT in Zukunft den gleichen Fehler nicht mehr begeht.

:wand:

 

 

 

Zu den osteuropäischen VT: Wie sanktionierst Du z. B. einen russischen LKW - Fahrer, der seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat und der kein Bargeld und nur Kreditkarten (zum Tanken) seines Arbeitgebers dabei hat und somit seine Sicherheitsleistung nicht zahlen kann?

 

Du hast nicht oft mit SL und den dahintersteckenden Folgen zu tun oder?

Bei den allermeisten Tankkartenunternehmen (DKV, UTA und wie sie alle heißen) ist es möglich, nach einem Anruf, eine Kostenübernahmeerklärung per Fax zu bekommen. Das läuft auf dem SL Formular unter Bürgschaft und dauert oft deutlich unter einer Stunde.

Man darf auch ein Pfand nehmen, das hat allerdings unsere Sachbearbeitung nicht so gerne.

Und wenn gar nichts geht, also überhaupt nichts, wird das auf dem SL Formular eingetragen. Das wird hier nämlich auch ausgefüllt, wenn eine SL vor Ort nicht zu erbringen ist. Das gilt dann als Anhörung im Owi Verfahren.

Da läuft dann ganz normal ein Bußgeldverfahren ab, incl. Zustellung über den Zustellungsbevollmächtigten nach Russland.

Ich bin mir grad nicht sicher, aber ich glaube so ein Verfahren wird von den Bußgeldstellen an die StA übergeben.

Wird der rechtskräftige Bußgeldbescheid nicht bezahlt, wird dieser säumige Mensch in eine Datei eingetragen, auf die der Zoll Zugriff hat.

Der Zoll ist Vollstreckungsbehörde quasi Gerichtsvollzieher für öffentlich rechtliche Geldforderungen.

Bei Wiedereinreise und Überprüfung wird der Zoll dann eintreiben.

 

Was hinterläßt du denn für eine Botschaft bei diesem russischen Fahrer wenn du nichts machst?

Genau.

"Ich kann in Deutschland machen was ich will"

Das wird kein LaSi Bewußtsein hervorrufen und über unsere Straßen rollen weiterhin diese Zeitbombem.

 

 

Gruß

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Sobbel hat das System verstanden. Nachteule (wohl) nicht. Dazu kommt, dass es gar keine Zuständigkeit für die mündluiche Verwarnung gibt. Die Polizei ist nicht Verwaktungsbehörde, sie ist lediglich ermächtig im Verwarnverfahren Verwarngeld zu erheben bzw mdl zu verwarnen (das es dort auch deutliche Verpflichtungen gibt und kein freies Ermessen hat Sobbel ja nun mehrmals sehr deutlich dargelegt). Bei schwerwiegenden Verstößen hat[/] die Polizei den Vorgang der zuständigen Verwaltungsbehörde zu übergeben. D.h.in den Fällen, wo eine Anzeige geschrieben werden müsste gibt es die Option mdl Verwarnung gar nicht. Genauso wie es die nicht bei einer Straftat gibt. Weiterhin weiß ich nicht was Nachteule mit seinen Kollegen, Einsatztrainern etc besprochen hat. Hier im Forum hat er gesagt, dass er pauschal alle die er transportiert fesselt. Das ist ganz klar rechtswidrig. Fesseln ist Zwang. Dazu muss die besondere Verhältnismäßigkeit gegeben sein und Tatsachen müssen eine Angriffs- oder Fluchtgefahr begründen. Betrunken sein bedeutet keine Angriffsgefahr. Erst Recht wenn man bedenkt, dass Nachteules Revier die Autobahn ist - er transportiert also betrunkene Autofahrer zur Blutprobe. Da gibt es normalerweise keinen Grund zu fesseln. Erst Recht nicht pauschal. (ich weiß aber, dass solche Meinungen früher mal herrschte. Mittlerweile hat die Polizei sich geändert)

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Sobbel hat das System verstanden. Nachteule (wohl) nicht.

Als wenn ausgerechnet Du das beurteilen könntest.

 

Dazu kommt, dass es gar keine Zuständigkeit für die mündluiche Verwarnung gibt.

Natürlich gibt es Zuständigkeiten für mündliche Verwarnungen. Aber woher solltest Du das wissen, der Du nicht mal erklären kannst, was Du damit genau meinst.

 

Hier im Forum hat er gesagt, dass er pauschal alle die er transportiert fesselt.

Wo hat er das gesagt?

 

Da gibt es normalerweise keinen Grund zu fesseln.

Auf welchen praktischen Erfahrungen (beachte: praktisch bedeutet nicht Vorschriften lesen, Zeitschriften angucken und Tatort sehen) basiert Dein Urteil?

 

Mittlerweile hat die Polizei sich geändert

Wann wirst Du endlich begreifen, daß es die Polizei nicht gibt?

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Als wenn ausgerechnet Du das beurteilen könntest.

Um es mal mit Hartmuts Worten kurz und prägnant zu beschreiben: Biber, Du hast keine Ahnung. (denn DU kannst es ganz sicher nicht beurteilen. Schon mal gar nicht, WER es beurteilen kann).

 

Natürlich gibt es Zuständigkeiten für mündliche Verwarnungen. Aber woher solltest Du das wissen, der Du nicht mal erklären kannst, was Du damit genau meinst.

Erklär doch mal (interesshalber).

 

Auf welchen praktischen Erfahrungen (beachte: praktisch bedeutet nicht Vorschriften lesen, Zeitschriften angucken und Tatort sehen) basiert Dein Urteil?

Da Du - wie üblich - mal wieder total in Deinem diskussionsschädlichen Fragemodus bist: wie wär's - da Du ja offenkundig anderer Meinung bist -, wenn Du mal Deine praktischen Erfahrungen darlegst und erklärst, warum man in diesen Fällen fesseln dürfte. Auf eine fundierte Antwort bin ich sehr gespannt.

 

Wann wirst Du endlich begreifen, daß es die Polizei nicht gibt?

Doch, allgemein und gewisse Standards betreffend gibt es sehr wohl die Polizei. Denn sehr viele Dinge betreffen jeden Polizisten, jeder hat sie zu befolgen.

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Blaulicht,

 

Du dürftest wohl kaum Ahnung haben, wie es mit Sicherheitsleistungen in der Praxis aussieht, oder?

 

Zum Fesseln: Wo habe ich geschrieben, dass ich pauschal jeden fessele, den ich transportiere?

 

Zu Deiner Aussage, dass es bei einem betrunkenen VT keinen Grund gibt, diesen zu fesseln: Spätestens, wenn Du während der Fahrt ganz plötzlich von einem zuvor friedlichen Betrunkenen angegriffen wirst, wirst Du anders denken, wenn Du es dann überhaupt noch kannst.

 

Hallo, Sobbel,

Du hast nicht oft mit SL und den dahintersteckenden Folgen zu tun oder?

 

doch, sogar recht häufig.

 

Keine Ahnung, wie es bei euch abläuft, aber bei uns übernehmen die von Dir genannten Kartenunternehmen keine Kostenübernahme für Sicherheitsleistungen, die den Fahrer betreffen, wenn sie auf den Halter, bzw. eine Firma ausgestellt sind..

 

Fährt der LKW - Fahrer zu schnell oder hat er einen anderen Verstoß begangen, der nur ihm und nicht dem Halter anzulasten ist, sind diese Unternehmen allenfalls dann bereit, die Kosten vorzusterecken, wenn sie vom Halter vorher berechtigt worden sind.

 

Dies ist jedoch nur sehr selten der Fall, denn die Halter wissen genau, dass ihrem Fahrer im Grunde genommen bei einer Verkehrsowi nichts passiert.

 

Ein Festhalten, bis die Sicherheitsleistung hinterlegt ist, ist meistens kaum zu rechtfertigen und das Fahrzeug, das in aller Regel nicht dem Fahrer gehört, darf man erst recht nicht festhalten.

 

Somit bleibt, den Betrag auf dem SL - Formular zu notieren und zu vermerken, dass dieser nicht einbehalten werden konnte (ich kann mich nicht entsinnen, etwas gegenteiliges geschrieben zu haben).

 

Dieser Eintrag ist allerdings in den meisten Fällen ein zahnloser Tiger, denn die Gefahr, dass der Fahrer irgendwann mal festgehalten wird, weil er seine Verwarnung oder das Bußgeld noch nicht gezahlt hat, ist äußerst gering.

 

Was sollen denn die Polizei oder der Zoll unternehmen, wenn er z. B. im nächsten Jahr bei einer Kontrolle auffällt, wenn dabei festgestellt wird, dass er noch ein paar hundert Euro zu zahlen hat und wenn er dann wieder keinen Cent in der Tasche hat und bei ihm auch nichts zu finden ist?

 

Wird er dann festgenommen und erst wieder frei gelassen, wenn er gezahlt hat?

 

Es ist sicher unbefriedigend, wenn es so abläuft, aber ganz sicher nicht meine Schuld und ich werde das System sicher nicht ändern können.

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Erstens woher willst du wissen wovon ich Ahnung habe, zweitens könnte ich mit Sicherheit Dinge aufzählen von denen du mit Sicherheit nicht die geringste Ahnung hast - was jedoch würde das bringen? Und willst du jetzt sagen, dass nur weil ein friedlicher betrunkener Mensch plötzlich angreifen könnte sind Tatsachen begründet, die eine konkrete Zwangsmaßnahme gegen eine Person erlauben? und weil es mit nicht in der EU wohnenden Menschen komplizierter ist eine Sicherheitsleistung zu nehmen würdest ein Gespräch vorziehen? Versteht er das Gespräch überhaupt? Neben der rechtswidrigen und pflichtswidrigen Handlung (und Fesselung im anderen Beispiel) ist das auch noch vom Selbstverständnis für den Beruf komplett daneben. Was soll man von solchen Cops halten?

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Blaulicht,

 

Du hast mal wieder nicht das Geringste verstanden.

 

Es gibt haufenweise Dinge, von denen ich keine Ahnung habe, allerdings mische ich mich dann nach Möglichkeit nicht in Gespräche ein und tue so, als würde ich Ahnung haben und wenn ich mich doch einmische, mache ich von vornherein klar, dass dies geschieht, damit ich dazu lerne.

 

Du hast in der Vergangenheit gezeigt, dass Du von Verkehrskontrollen recht wenig Ahnung hast und auch, wenn mal über Sicherheitsleistungen geschrieben wurde, hast Du nichts dazu beitragen können.

 

Es gibt viele Kollegen, die beruflich nichts mit SL zu tun haben und niemand wertet deshalb ihr Fachwissen ab, ebenso wenig, wenn sie von Unfallaufnahme usw. keine Ahnung haben, denn dafür haben sie andere Spezialgebiete, mit denen wir vom Streifendienst allenfalls mal am Rande in Berührung kommen.

 

Peinlich wird es nur dann, wenn einer dieser Kollegen versucht, anderen ihr Fachgebiet zu erklären, genauso, wie es peinlich würde, wenn ich z. B. einem Kollegen, der es mit der Internetkriminalität zu tun hat, vormachen würde, ich hätte mehr Ahnung davon als er.

 

Zum aktuellen Thema:

 

Von der russischen Sprache und auch von etlichen anderen kenne ich so einige Fachausdrücke, die ich in meinem Beruf brauche, aber ein belehrendes Gespräch mit einem Russen, Polen, Türken usw. kann ich ganz sicher nicht führen, wenn er nicht englisch oder deutsch mit mir spricht.

 

Der gerade diskutierte Bereich mit den Sicherheitsleistungen hat nichts mit dem Thema "belehrendes Gespräch versus Sanktionierung" zu tun.

 

Dieses Thema kam lediglich auf, weil ich es ungerecht finde, dass Fahrzeuglenker aus Deutschland oder aus der EU, oder jemand, der eine eigene Kreditkarte oder Bargeld dabei hat, grundsätzlich sanktioniert werden soll, während andere, die sich nicht verständlich machen können und die kein Geld beibringen können, in sehr vielen Fällen ungeschoren davon kommen.

 

Es ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, dass dem so ist, sondern ist schlicht und ergreifend unserer Gesetzgebung geschuldet.

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Sagen wir mal so, ich weiß sehr genau über rechtmäßiges Einschreiten bescheid, kenne Pflichten und weiß über den Unterschied von freiem Ermessen und pflichtgemäßem Ermessen, ich weiß auch um weitere Aspekte und Verpflichtungen die bei der Arbeit entstehen. Um es mal deutlich zu sagen, wenn ein Bußgeldtatbestand erfüllt ist und die verwarnst und erklärst dann noch dass SL bei Russen ohne Geld eh keinen Erfolg bringen dann hast du eine Föhn Frisur und trägst deinen Kopf unterm Arm und du hast mich bevor du fesselst jedesmal anzurufen. Ich hoffe jedoch, dass wir nur aneinder vorbei geredet haben - deine neuerliche Begründung macht mir Angst, dass das nicht so ist. Bezüglich SL hat Sobbel alles sehr gut erklärt (so dürfte das für alle 16 Länder sogar anwendbar sein). Bezüglich dass du diese Entscheidung nicht treffen darfst, dass du keine "Anzeige" schreibst sondern mündlich verwarnen willst haben Sobbel und ich mehr als deutlich erklärt, dass du diese Option gar nicht hast. Und nun lenk nicht ab in dem du mir mangelnde Kenne und mangelnde Erfahrung unterstellst.

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Blaulicht,

Um es mal deutlich zu sagen, wenn ein Bußgeldtatbestand erfüllt ist und die verwarnst und erklärst dann noch dass SL bei Russen ohne Geld eh keinen Erfolg bringen dann hast du eine Föhn Frisur und trägst deinen Kopf unterm Arm und du hast mich bevor du fesselst jedesmal anzurufen.

wirst Du jetzt beleidigend, weil Du keine sachlichen Argumente bringen kannst?

 

Abgesehen davon: Warum sollte ich Dich anrufen müssen, um irgend eine Entscheidung zu treffen?

 

Glaubst Du, dass Du mir in irgendeiner Form weisungsbefugt wärst?

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Um es mal deutlich zu sagen, wenn ein Bußgeldtatbestand erfüllt ist und die verwarnst und erklärst dann noch dass SL bei Russen ohne Geld eh keinen Erfolg bringen dann hast du eine Föhn Frisur und trägst deinen Kopf unterm Arm und du hast mich bevor du fesselst jedesmal anzurufen.

Gute Güte, he went bananas again.

 

@nachteule: Da Blaulicht nicht antwortet: Was genau ist eigentlich eine mündliche Verwarnung?

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

 

 

Keine Ahnung, wie es bei euch abläuft,

Darum hab ich ja auch geschrieben wie das bei uns abläuft.

 

 

... sind diese Unternehmen allenfalls dann bereit, die Kosten vorzusterecken, wenn sie vom Halter vorher berechtigt worden sind.

Da wird nichts vorgestreckt. Das ist eine Bürgschaft und die ist wie Geld.

 

 

 

Dies ist jedoch nur sehr selten der Fall, denn die Halter wissen genau, dass ihrem Fahrer im Grunde genommen bei einer Verkehrsowi nichts passiert.

Das ist den fiktiven Kollegen zu verdanken, die nichts tun, außer reden.

Aber tatsächlich passiert ja was.

 

 

Ein Festhalten, bis die Sicherheitsleistung hinterlegt ist, ist meistens kaum zu rechtfertigen und das Fahrzeug, das in aller Regel nicht dem Fahrer gehört, darf man erst recht nicht festhalten.

Natürlich kann man ein paar Stunden rechtfertigen. Es ist egal, ob das Fahrzeug dem Fahrer gehört. Es wird nicht weiterfahren und das darf ein Polizist. Da gibt es entsprechende Befugnisse weißt du (Par. 13 GüKG, Par. 7 FPersG). Ich spreche hier auch nicht von tagelangem Stillstand.

 

 

 

Dieser Eintrag ist allerdings in den meisten Fällen ein zahnloser Tiger, denn die Gefahr, dass der Fahrer irgendwann mal festgehalten wird, weil er seine Verwarnung oder das Bußgeld noch nicht gezahlt hat, ist äußerst gering.

 

Was sollen denn die Polizei oder der Zoll unternehmen, wenn er z. B. im nächsten Jahr bei einer Kontrolle auffällt, wenn dabei festgestellt wird, dass er noch ein paar hundert Euro zu zahlen hat und wenn er dann wieder keinen Cent in der Tasche hat und bei ihm auch nichts zu finden ist?

Mit dem zahnlosen Tiger gebe ich dir recht, aber auch seine Krallen können weh tun.

Ich benutz aber doch lieber diesen zahnlosen Tiger als den Lkw Fahrer einfach so weiterfahren zu lassen.

Es ist nur der Zoll, die Polizei ist nicht Vollstreckungsbehörde bei öffentlich rechtlichen Forderungen.

Wie der Zoll dann diese Bußgeldforderung vollstreckt weiß ich nicht.

Es liegt ja auch an der Kontrolldichte vom Zoll, ob dieser Tiger zahnlos ist.

 

 

ich werde das System sicher nicht ändern können.

Das ist auch nicht unbedingt erforderlich. Aber man sollte dieses System kennen, es ist nämlich durchaus nicht unbefriedigend.

 

 

Sollte sich nicht doch noch etwas wesentliches ergeben, bin ich auch raus aus dem Thema.

Meine Meinung mit reichlich Rechtsgrundlagen hab ich kundgetan.

Bei uns werden jede Menge Weiterbildungsveranstaltungen geboten. Sind ganz hilfreich.

 

 

Gruß

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Hallo, Sobbel,

 

falls Du doch noch mitliest:

Da wird nichts vorgestreckt. Das ist eine Bürgschaft und die ist wie Geld.

 

Wird diese "Bürgschaft auch übernommen, wenn der LKW - Fahrer zu schnell gefahren ist oder wenn er seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat?

 

Zu den von Dir genannten §§: Es gibt nicht nur Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz, wenn es sich um LKW - Kontrollen handelt.

 

Ebenso wenig gibt es nur ausländische LKW - , sondern auch PKW - Lenker, die Verstöße begehen und bei denen man die gleichen Probleme mit der Sicherheitsleistung haben kann.

 

Auch, wenn man bei gewissen Verstößen die Möglichkeit hat, ein paar weiterführende Maßnahmen zu treffen, kann man nicht pauschal behaupten, dass es immer und überall möglich ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Auch, wenn man bei gewissen Verstößen die Möglichkeit hat, ein paar weiterführende Maßnahmen zu treffen, kann man nicht pauschal behaupten, dass es immer und überall möglich ist.

Das meine ich auch. Aber gerade deshalb sollte man es in jedem Fall versuchen. Und meiner Erfahrung nach haben die allermeisten Geld dabei, oftmals sogar sehr viel, auch wenn sie erstmal behaupten, total blank zu sein.
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Hallo, Bluey,

 

das Problem ist, dass man dieses Geld mittlerweile nicht mehr so einfach findet, wie noch vor ein paar Jahren, denn die Reisenden sind lernfähig.

 

Irgendwann stößt man allein schon zeitlich an seine Grenzen, denn bei einer chronischen Unterbesetzung ist es gar nicht möglich, jedesmal jedes Fahrzeug komplett zu durchsuchen, bis man das Geld endlich gefunden hat, und das wissen unsere "Kunden" ganz genau.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule.

 

Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten. Zwar führe ich keine Kontrollen auf den BABen durch, dafür aber umso mehr und regelmäßig auf den Bundes- und Landstraßen. Dabei finden sich auch sehr viele Fahrer aus Polen, den ehem. Sowjet-Republiken, Rußland, dem Balkan und nicht zuletzt auch Holland ein. In den allermeisten Fällen bekommen wir Geld. Ich habe es auch schon erlebt, daß jemand extra aus Holland angereist kam, um jemandem Geld zu bringen (auch für eine Owi! Und es waren gut 1.000 Euro).

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Hallo, PerdoK,

[...]

Hi Nachteule,

 

vielen Dank. Was mir trotzdem noch nicht ganz klar ist: Ist eine mündliche Verwarnung eine Verwarnung "ohne Kohle" oder spielt es in Bezug auf das Verwarngeld keine Rolle, ob die Verwarnung mündlich oder schriftlich erteilt wurde?

 

Gruß, Pedro.

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Hallo, Bluey,

 

so etwas kommt logischerweise auch vor, genauso, wie wir es schon des Öfteren hatten, dass über irgendwelche Kanäle und Western Union ein Taxifahrer bei uns eingetrudelt ist, der dem Betroffenen das Geld überbracht hat.

 

Es kommt hier natürlich auch auf die Beträge an.

 

Bei einem Gurtverstoß oder z. B. einem Bußgeld wegen Überholen im Überholverstoß wird sicher nicht der gleiche (zeitliche) Aufwand betrieben wie z. B. bei einem Bußgeld im vierstelligen Bereich.

 

Die Kollegen und auch die Verkehrsteilnehmer würden es einem sicher danken :abwarten: , wenn man ewig bei einer kleinen Bußgeldsache herum macht, während in der Zwischenzeit schon wieder ein paar Unfälle passiert sind, Gegenstände auf der Fahrbahn liegen usw.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PedroK.,

 

bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeld ist das Verfahren abgeschlossen.

 

D. h., dass man später wegen der gleichen Sache nicht noch härter bestraft werden kann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Sanktionierung zu gering ausgefallen ist.

 

Um nur ein Beispiel zu nennen:

 

Wenn jemand wegen einer Trunkenheitsfahrt im Owi - bereich zur Anzeige gebracht werden soll und er hat in Tateinheit mit dieser Trunkenheitsfahrt einen Verwarnungverstoß begangen, der vom Beamten vor Ort gebührenpflichtig verwarnt und vom Betroffenen bezahlt wurde, hat sich die Anzeige zumindest bußgeldrechtlich erledigt (Strafklageverbrauch).

 

Das ist bei der mündlichen Verwarnung nicht der Fall, denn hier kann trotzdem im Nachhinein kostenpflichtig sanktioniert werden.

 

Gerade für Probezeitler kann es sich deshalb rechnen, wenn sie wegen einer Verkehrsowi oder einem Unfall gebührenpflichtig verwarnt werden sollen, diese ohne weitere Diskussionen anzunehmen, vor Allem, wenn es Hinweise gibt, dass man sich eigentlich schon im Bußgeldbereich bewegen könnte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PedroK.

Hi Nachteule,

 

es tut mir leid, dass ich so blöd frage. Ich drücke mich wahrscheinlich falsch aus: Wenn ein Polizist jemanden mündlich verwarnt, nimmt er ihm dann Geld ab, oder ist das ein "Dudu" und gut ist?

 

Gruß, Pedro.

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Mdl. Verwarnung ist kostenlos. Verwarnung mit Verwarngeld liegt zwischen 5 und 35 Euro. Mehr als 35 Euro ist ein Bußgeld. Ein Bußgeldverstoß kann aber nicht mld verwarnt werden. Nachteule schrieb jedoch, dass er ganau das tue und das ist rechtswidrig. Im Verwarnbereich kann der Schutzmann auch nicht ganz so frei wählen - erst Recht nicht wenn es einen Tatbestands- / Bußgeldkatalog gibt, das hat Sobbel hier dargestellt.

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Blaulicht,

Nachteule schrieb jedoch, dass er ganau das tue und das ist rechtswidrig.

wo und wann habe ich geschrieben, dass ich jemanden mündlich verwarne, anstatt eine Anzeige zu schreiben?

 

Ich habe lediglich folgendes gefragt:

 

 

Ist es unrechtmäßig, wenn ein Polizeibeamter es bei einer mündlichen Verwarnung oder einem klärenden Gespräch belässt?

 

Selbst, wenn ich so etwas täte: Bislang konnte mir noch niemand von euch eine konkrete Rechtsgrundlage nennen, wonach dieses rechtswidrig ist.

 

Da Du ja angeblich den Hut auf hast: Nenne doch bitte mal die Rechtsgrundlagen, nach denen ich mich strafbar machen würde.

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Die Rechtswidrigkeit ergibt sich aus dem OWiG iVM dem BKatV. Mdl. Verwarnung kommt nur bei geringfügigen Vergehen (Verwarngeldbereich) in Betracht. Bei Bußgeldern ist das nicht mehr möglich. Begreifst du das wirklich nicht? Im Bereich der Verwarnungen bist du durch den BKatV gebunden. Da du aber über SL schreibst reden wir von Bußgeldern. Du bist nicht Verwaltungsbehörde und kannst nicht einfach ein Bußgeldbestand ignorieren und mündlich verwarnen. Meine Fresse nochmal

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Blaulicht,

 

Du bist derjenige, der hier einiges nicht begriffen hat.

 

Wie schon gesagt, ist das Thema Sicherheitsleistungen eine ganz andere Baustelle.

 

Vielleicht muss man ja multitaskingfähig sein, um das zu verstehen.

 

Damit Du es auch verstehst, erkläre ich es gerne noch einmal:

 

Die SL habe ich hier aufgebracht, um anhand eines Beispiels zu erklären, dass es eine gewisse Ungerechtigkeit zwischen Fahrzeuglenkern gibt, die im deutschen oder im EU - Gebiet leben und bei denen Verwarnungen oder Bußgelder kassiert oder ggf. sogar eingetrieben werden, während andere ganz offiziell auf ihrer SL die "0" beim einzutragenden Betrag stehen haben.

 

Bevor Rückfragen kommen: Eine SL wird jedem erteilt, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat und im Bußgeldverfahren anhängig ist.

 

Übrigens: Eine Sicherheitsleistung kann auch im Rahmen einer Verwarnung ausgestellt werden (aber das wusstest Du ja schon, oder? :abwarten: ).

 

Die mündliche Verwarnung oder das belehrende Gespräch im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist dagegen ein ganz eigenständiges Thema.

 

Du führst jetzt wieder das Owig ein in Verbindung mit der BKatV.

 

Hast Du da einen Paragrafen, aus dem konkret hervorgeht, dass es rechtswidrig ist, jemanden mündlich oder auch gebührenpflichtig zu verwarnen, wenn laut BKatV bzw. nach dem TB-Katalog ein Bußgeldtatbestand passend wäre?

 

Um es Dir mal etwas deutlicher zu erklären, um was es mir hier geht:

 

Wenn etwas rechtswidrig ist, kann derjenige, der dagegen verstößt, von einer Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Ist dies bei dem vorliegenden Sachverhalt möglich?

 

Wenn ja: Wo kann man dies nachlesen?

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Erstens begründet man Eingriffe. Zweitens sind Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit zwei unterschiedliche Dinge. Die Frage ist, wenn x eine Verkehrsowi begeht welche Folgen greifen. Da bleibt Verwarnung oder Bußgeld. Eine Verwarnung im Bußgeld bereich ist rechtswidrig. Punkt. Eine andere Frage wäre nun, ob sich der Polizist bei der rechtswidrigen Handlung strafbar gemacht hat und ob ein Dienstvergehen vorliegt.

Drittens. Besuch mal eine Fortbildung. Du hast erhbliche Rechtslücken.

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Blaulicht,

Eine andere Frage wäre nun, ob sich der Polizist bei der rechtswidrigen Handlung strafbar gemacht hat und ob ein Dienstvergehen vorliegt.

genau diese Fragen möchte ich ja von Dir beantwortet sehen, da Du ja so beharrlich darauf herum reitest.

 

Ob ich die Antwort schon kenne, ist ein ganz anderes Thema.

 

Du stellst einfach nur Behauptungen auf, ohne jeglichen Beleg und unterstellst mir Dinge, die nicht stimmen, nur, weil ich Dich frage, ob Du selber rechtskundig genug bist, Deine Aussagen zu belegen.

 

Wenn ich Dich jetzt fragen würde, ob Du beweisen kannst, dass die Erde rund ist, weil Du diese Behauptung in die Welt gesetzt hast, heißt das noch lange nicht, dass ich selber die Antwort nicht kenne und dass ich abstreite, dass die Erde rund ist.

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