Michigan 0 Posted December 18, 2013 Report Share Posted December 18, 2013 Hallo, ich habe mal eine Frage zur genauen Bedeutung des Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigenHöchstgeschwindigkeit". Die Frage ist, ob das Schild nur die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt die auf dem Schild angegeben ist, oder allgemein alle Geschwindigkeitsbeschränkungen.Also beispielsweise man hat auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf X km/h. Anschließend kommt eine Aufhebung mit Y km/h. Ist dann auch die X km/h Begrenzung aufgehoben und es gilt wieder die Richtgeschwindigkeit? Oder hat dann die Aufhebung keinerlei Bedeutung und es gilt weiter X km/h? Aus der Verwaltungsvorschrift zu dem Schild würde ich es so verstehen: 5 V. Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z. B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen. GrußMichigan PS: Die Frage ist rein aus Interesse und hat nichts mit einer Geschwindigkeitsübertretung zu tun. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 18, 2013 Report Share Posted December 18, 2013 Geschwindigkeitsbegrenzungen können nicht geschachtelt werden. Jede Begrenzung hebt die vorherige auf. Folglich gilt nach dem Schild die ortsübliche Geschwindigkeit. Innerorts also 50km/h Landstraße 100km/h und Autobahn . 5 V. Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z. B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.Der Passus fehlt imho in der aktuellen Verwaltungsvorschrift. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Michigan 0 Posted December 18, 2013 Author Report Share Posted December 18, 2013 Hallo Hartmut, danke für die Antwort. Es ging mir nicht um eine Schachtelung.Also wenn 80 dann 60 ist und 60 aufgehoben wird ist mit schon klar, dass dann die übliche Geschwindigkeit gilt und nicht die 80.Aber was, wenn z.B. 80 gilt und dann ein 60 aufgehoben Schild kommt, ohne dass für einen vorher 60 gegolten haben? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 18, 2013 Report Share Posted December 18, 2013 Vom Prinzip her wäre das eine ungültige Beschilderung. Ist aber nicht zufällig eine Baustellenbeschilderung? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Michigan 0 Posted December 18, 2013 Author Report Share Posted December 18, 2013 Nein, keine Baustelle. Also konkret geht es mir um eine Stelle an der 120 km/h gilt. Anschließend gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit dem Zusatz nur für LKW (und glaube Bus & PKW + Anhänger). Anschließend gibt es nur ein Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigenHöchstgeschwindigkeit" mit der Zahl 60 ohne einen Zusatz.Gewollt ist hier sicher, dass nur die 60 für LKW usw. aufgehoben wird. Allerdings frage ich mich, ob es tatsächlich so ist. Müsste dann nicht richtigerweise ein Aufhebenschild und ein neues 120km/h-Schild kommen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 18, 2013 Report Share Posted December 18, 2013 In dem Fall wäre es für mich richtig beschildert, denn die Begrenzung auf 120km/h wurde ja nicht durch die 60km/h aufgehoben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 18, 2013 Report Share Posted December 18, 2013 Ich bin der Meinung das die 120 durch die 60 mit ZZ Lkw aufgehoben werden. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 21, 2013 Report Share Posted December 21, 2013 Die geschilderte Situation stellt sich mir so dar, dass das Limit nur fuer LKW und evtl. Bus und PKW mit Anhaenger gilt, insofern ist die Aufhebung nur fuer dieses Limit gueltig und betrifft kein anderes Limit, z.B. die 120 fuer PKW/Motorrad. Eines Zusatzzeichens bedarf es nicht, weil die 60 explizit in der Aufhebung genannt ist........ Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted December 21, 2013 Report Share Posted December 21, 2013 Moin Moin Das 120er Schild kann ja nur für Fahrzeuge Gültigkeit haben, die schneller fahren dürften.Dies trifft aber für die auf dem ZZ genannten nicht zu. Diese Fahrzeuge sind ja per se limitiert (Lkw und Pkw/Anhänger auf 80, Busse ggf. 100)Mit dem 60er+ZZ werden also auch nur die genannten Fahrzeugarten weiter limitiert. Wenn nun Pkw/Kräder von den 60 nicht betroffen sind, gilt die Aufhebung für die zuvor per ZZ genannten Fahrzeuge. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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