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Genaue Bedeutung Von Verkehrszeichen 278


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Hallo,

 

ich habe mal eine Frage zur genauen Bedeutung des Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigen

Höchstgeschwindigkeit".

 

Die Frage ist, ob das Schild nur die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt die auf dem Schild angegeben ist, oder allgemein alle Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Also beispielsweise man hat auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf X km/h. Anschließend kommt eine Aufhebung mit Y km/h. Ist dann auch die X km/h Begrenzung aufgehoben und es gilt wieder die Richtgeschwindigkeit? Oder hat dann die Aufhebung keinerlei Bedeutung und es gilt weiter X km/h?

 

Aus der Verwaltungsvorschrift zu dem Schild würde ich es so verstehen:

 

5 V. Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z. B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.

 

Gruß

Michigan

 

PS: Die Frage ist rein aus Interesse und hat nichts mit einer Geschwindigkeitsübertretung zu tun.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen können nicht geschachtelt werden. Jede Begrenzung hebt die vorherige auf. Folglich gilt nach dem Schild die ortsübliche Geschwindigkeit. Innerorts also 50km/h Landstraße 100km/h und Autobahn :nolimit: .

 

5 V. Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z. B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.

Der Passus fehlt imho in der aktuellen Verwaltungsvorschrift.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo Hartmut,

 

danke für die Antwort. Es ging mir nicht um eine Schachtelung.

Also wenn 80 dann 60 ist und 60 aufgehoben wird ist mit schon klar, dass dann die übliche Geschwindigkeit gilt und nicht die 80.

Aber was, wenn z.B. 80 gilt und dann ein 60 aufgehoben Schild kommt, ohne dass für einen vorher 60 gegolten haben?

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Nein, keine Baustelle. Also konkret geht es mir um eine Stelle an der 120 km/h gilt. Anschließend gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit dem Zusatz nur für LKW (und glaube Bus & PKW + Anhänger). Anschließend gibt es nur ein Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigen

Höchstgeschwindigkeit" mit der Zahl 60 ohne einen Zusatz.

Gewollt ist hier sicher, dass nur die 60 für LKW usw. aufgehoben wird. Allerdings frage ich mich, ob es tatsächlich so ist. Müsste dann nicht richtigerweise ein Aufhebenschild und ein neues 120km/h-Schild kommen?

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Die geschilderte Situation stellt sich mir so dar, dass das Limit nur fuer LKW und evtl. Bus und PKW mit Anhaenger gilt, insofern ist die Aufhebung nur fuer dieses Limit gueltig und betrifft kein anderes Limit, z.B. die 120 fuer PKW/Motorrad. Eines Zusatzzeichens bedarf es nicht, weil die 60 explizit in der Aufhebung genannt ist........

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Moin Moin

 

Das 120er Schild kann ja nur für Fahrzeuge Gültigkeit haben, die schneller fahren dürften.

Dies trifft aber für die auf dem ZZ genannten nicht zu. Diese Fahrzeuge sind ja per se limitiert (Lkw und Pkw/Anhänger auf 80, Busse ggf. 100)

Mit dem 60er+ZZ werden also auch nur die genannten Fahrzeugarten weiter limitiert.

 

Wenn nun Pkw/Kräder von den 60 nicht betroffen sind, gilt die Aufhebung für die zuvor per ZZ genannten Fahrzeuge.

 

Gruß

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