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Videowagen Hat Mich Gemessen...1 Monat Laufen...aber Wann?


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Bin heute von einem Videowagen rausgewunken worden....

 

Es war dumm gelaufen, die sind ja schon ein bischen gemein finde ich.... :blush:

 

Die beiden wirklich sehr netten Polizisten meinten, es wäre am Autobahnende 80, und ich sei mit ca. 160 da "reingefahren", und ich komme um ein Fahrverbot nicht drum rum. Akzeptiere ich ja alles, war dumm von mir (der quasi NIE zu schnell fährt und auch null Punkte hat) fahre die Strecke täglich, null Verkehr, bin halt bei (keine Ahnung, ungefähr) 160 vom Gas und reingefahren, hab dann abgebremst...

 

Meine Frage: Die Polizisten meinten, ich kann es mir aussuchen, wann ich den Führerschein abgebe...innerhalb von 4 Monaten. Die Polizisten waren ja wirklich nett, sie meinten ich solle den Verstoß nicht zzugeben bzw. nichts sagen, dann könnte ein Anwalt das ganze noch irgendwie rausschieben...und ich könnte es in den Sommerferien machen!

 

Wie soll das laufen?

 

Danke,

 

Armin

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Du wartest jetzt ab. Dann bekommst du Post von der Bußgeldstelle. Vermutlich zuerst eine Anhörung. Dann machst du nichts (wenn deine Daten / Name / Adresse richtig sind). Dann bekommst du Post mit der Strafe. Da steht drinne wieviel und wann und wohin überweisen musst und da steht auch bis wann du deinen Führerschein abgeben musst. Passt der Zeitraum (noch) nicht, kannst du zum Anwalt gehen und versuchen mit seiner Hilfe den Termin durch Verfahrensabläufe nach hinten zu legen.

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Die genannte Anhörung dürfte schon vor Ort gewesen sein, außer Du hast dort die Aussage explizit verweigert.

Die Frist für den Antritt des Fahrverbotes beginnt spätestens 4 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die zwei Wochen nach Zustellung eintritt.

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Durch einen Anwalt kann man dann ja die Rechtskraft und damit den Fristbeginn "verschieben". Jedoch entstehen dabei Kosten. Muss man für sich selber ausrechnen.

 

 

@Q-treiberin

Di meintest die vier Monate Frist beginnt mit Rechtskraft und dann muss bis zum Ablauf von vier Monaten das Fahrverbot angtreten sein?

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Guest Kleiner Schelm

Passt der Zeitraum (noch) nicht, kannst du zum Anwalt gehen und versuchen mit seiner Hilfe den Termin durch Verfahrensabläufe nach hinten zu legen.

 

Dafür benötigt der TE i.d.R. keinen Anwalt.

 

Im Forum ist in diversen Threads sehr schön beschrieben, wie sich die Rechtskraft eines BG ohne viel Aufwand verzögern lässt.

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nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die [ohne sonstige Aktivitäten] zwei Wochen nach Zustellung eintritt.
Einfügung durch mich. Durch Einspruch/Widerspruch (ich will mir nicht merken, was der korrekte Begriff ist) kannst Du den Eintritt der Rechtskraft noch verzögern. Das meinten die Polizisten wahrscheinlich. 8 statt 4 Monate sollten zu schaffen sein.

Such Dir also einen Monat aus, der Dir für das Fahrverbot angenehm ist, stelle fest, wieviel Monate Du überbrücken musst und richte danach Deine Strategie aus.

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Passt der Zeitraum (noch) nicht, kannst du zum Anwalt gehen und versuchen mit seiner Hilfe den Termin durch Verfahrensabläufe nach hinten zu legen.

 

Dafür benötigt der TE i.d.R. keinen Anwalt.

 

Im Forum ist in diversen Threads sehr schön beschrieben, wie sich die Rechtskraft eines BG ohne viel Aufwand verzögern lässt.

 

Auch eine Option.

 

Wenn du Zeit hast und dem TE langes suchen ersparen willst, dann verlinke doch die 'richtigen Methoden'. Ersatzfahrer sollte vermutlich hier nicht die richtige Wahl sein.

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@TE

 

Wichtig ist nur, dass wenn du das Verfahren ziehen möchtest, dass du sehr schnell nach Eintreffen des Bußgeldbescheides handeln musst.

Ob mit oder ohne Anwalt, die Zeit drängt. Ist der Beischeid nämlich rechtskräftig läuft die Frist.

 

Falls du vorher noch eine Anhörung bekommst: beider Anhörung musst du nichts weiter machen. Dort passiert nichts, es laufen keine Fristen. Und ob du das Verfahren durch Äußerungen verlängerst steht in den Sternen. Ich denke mal, wenn dann nicht entscheidend.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn du Zeit hast und dem TE langes suchen ersparen willst, dann verlinke doch die 'richtigen Methoden'. Ersatzfahrer sollte vermutlich hier nicht die richtige Wahl sein.

 

Wie kommst du jetzt auf den Ersatzfahrer, wenn es um die Verzögerung der Rechtskraft des BG geht? :rtfm:

 

Folgendes Schreiben (Einschreiben) sollte ausreichen:

 

 

An die zuständige Behörde

 

Betreff: Bußgeldbescheid (Vorgangsnummer)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung desBußgeldbescheides, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Begründung reiche ich nach.

 

Ich bitte um gleichlautende schriftliche Bestätigung.

 

MfG

TE

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Und was schreibe ich dann als " Begründung"? Ich lege ja dann Einspruch ein.....

 

Du musst deinen Einspruch nicht begründen. Schreib einfach: "Die Begründung reiche ich nach."

 

Für den Anfang, mit dem Ziel zu verzögern hast du Recht. Es muss dann aber irgendwann der 'zweite Schritt' folgen. Weil sonst könnte die Verzögerung nicht ausreichen.

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Nun ist es ja bei mir so, dass ich wirklich gar kein Raser bin, wie wäre folgender Versuch:

 

Einspruch mit der Bitte um Prüfung, ob das Fahrverbot nicht in eine Geldbuße umgewandelt werden kann! Begründung: Ich habe keinen Lerneffekt durch 4 Wochen laufen, da ich nur durch eine einmalige Unachtsamkeit mit derart überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Strafe muss natürlich sein, daher zahle ich Bußgeld, welches mir mit Sicherheit auch sehr weh tut (und ich ja wie gesagt durch die 4 Wochen Laufen meinen grundsätzlichen Fahrstil nicht ändere, der ja "gut" ist).

 

Meinung hierzu? Oder hat man mit sowas NULL Chance?

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Nun ist es ja bei mir so, dass ich wirklich gar kein Raser bin, wie wäre folgender Versuch:

Einspruch mit der Bitte um Prüfung, ob das Fahrverbot nicht in eine Geldbuße umgewandelt werden kann!

 

Wenn du ansonsten eine blütenweise Weste hast kannst du Erfolg haben. Bussgeld wird dann verdoppelt. Ist eine "Kann" Entscheidung, ist auch von der Höhe der vorgeworfenen Überschreitung anhängig. Warte erst mal ab was dir genau vorgeworfen wird.

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Moin Moin

 

Ich habe keinen Lerneffekt durch 4 Wochen laufen, da ich nur durch eine einmalige Unachtsamkeit mit derart überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Strafe muss natürlich sein, daher zahle ich Bußgeld, welches mir mit Sicherheit auch sehr weh tut (und ich ja wie gesagt durch die 4 Wochen Laufen meinen grundsätzlichen Fahrstil nicht ändere, der ja "gut" ist).

 

Wäre ich der Sachbearbeiter, würde ungefähr so meine Antwort lauten:

 

Auch der Gesetzgeber sieht bei einer derartig hohen Überschreitung, daß bei nur vier Wochen Fahrverbot ein Lerneffekt nicht eintreten kann.

Um einen effektiven Lerneffekt zu erzielen, sind für derartige Verstöße auch 3 Monate Fahrverbot zu dem Bußgeld vorgesehen.

 

 

Gruß

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Die genannte Anhörung dürfte schon vor Ort gewesen sein, außer Du hast dort die Aussage explizit verweigert.

Wieso sollte bei einer Weigerung keine Anhörung erfolgt sein.

 

Nur weil man schweigt wird man doch dennoch angehört.

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Die Frist für den Antritt des Fahrverbotes beginnt spätestens 4 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die zwei Wochen nach Zustellung eintritt.
Durch einen Anwalt kann man dann ja die Rechtskraft und damit den Fristbeginn "verschieben". Jedoch entstehen dabei Kosten. Muss man für sich selber ausrechnen.

@Q-treiberin

Di meintest die vier Monate Frist beginnt mit Rechtskraft und dann muss bis zum Ablauf von vier Monaten das Fahrverbot angtreten sein?

Zu 1) Dumm tüch, für einen taktischen Einspruch benötigt man keinen Anwalt, somit entstehen (bis auf die Briefmarke) auch keine Kosten.

Zu 2) Schön dass Du was zum schreiben gefunden hast, aber wo unterscheidet sich Deine Antwort von meiner? Oder hast Du meine nicht verstanden? War sie zu einfach formuliert?

 

Wenn du Zeit hast und dem TE langes suchen ersparen willst, dann verlinke doch die 'richtigen Methoden'. Ersatzfahrer sollte vermutlich hier nicht die richtige Wahl sein.
Schön dass Du was zum schreiben gefunden hast, aber die Personalien stehen in Stein gemeißelt fest, da der TE vor Ort angehalten wurde.

 

Für den Anfang, mit dem Ziel zu verzögern hast du Recht. Es muss dann aber irgendwann der 'zweite Schritt' folgen. Weil sonst könnte die Verzögerung nicht ausreichen.
Echt?

Wie sehr kann eine Anwalt denn die Abgabe ans Gericht verzögern?

 

Meinung hierzu? Oder hat man mit sowas NULL Chance?
Bei der Höhe der Überschreitung sehe ich tatsächlich null Chance.

Evtl. (dafür brauchst Du dann aber einen guten Anwalt) Verringerung um einen Monat.

 

Wenn du ansonsten eine blütenweise Weste hast kannst du Erfolg haben. Bussgeld wird dann verdoppelt. Ist eine "Kann" Entscheidung, ist auch von der Höhe der vorgeworfenen Überschreitung anhängig. Warte erst mal ab was dir genau vorgeworfen wird.
Siehe oben.
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Hi

wo liegt eigentlich das Problem?

Viele Bußgeldstellen sind da sehr kulant, wenn man Einspruch einlegt mit dem einzigen Zweck, die Rechtskraft etwas herauszuschieben.

Ich würde nach dem BG sofort (!!) bei der BG-Stelle anrufen und meinen Wunsch, das FV noch etwas zu verschieben, äußern.

Dazu Einspruch einlegen und mitteilen, bis wann ich ihn wieder zurückziehe.

Dazu braucht es üblicherweise keine wie auch immer geartete Tricks (Begründung reiche ich nach, etc) oder einen Anwalt, das kann man alles durch einen Anruf oder einen persönlichen Besuch bei der BG-Stelle klären.

"Zu meiner BG-Stellen Zeit" haben wird das problemlos gemacht (MW auch heute noch) und nach vier Monaten, falls der Einspruch noch nicht zurückgezogen war, einmal erinnert.

Erst dann folgte die Abgabe an die StA, falls der Betroffene nicht reagiert hatte.

 

Gruß

haWeThie

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Zu 1) Dumm tüch, für einen taktischen Einspruch benötigt man keinen Anwalt, somit entstehen (bis auf die Briefmarke) auch keine Kosten.

zuzüglich Papier, Tinte/Toner/Kulitinte und Spucke oder Wasser für den Briefumschlag zum zukleben

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Guest Kleiner Schelm

Zu 1) Dumm tüch, für einen taktischen Einspruch benötigt man keinen Anwalt, somit entstehen (bis auf die Briefmarke) auch keine Kosten.

zuzüglich Papier, Tinte/Toner/Kulitinte und Spucke oder Wasser für den Briefumschlag zum zukleben

 

Und das Benzin, um die 50 Meter zum nächsten Briefkasten (ohne Einschreiben) oder die 500 Meter zur nächsten Postfiliale zu fahren :dribble:

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Und das Benzin, um die 50 Meter zum nächsten Briefkasten (ohne Einschreiben) oder die 500 Meter zur nächsten Postfiliale zu fahren :dribble:

Ganz so dumm gedacht ist dies nicht. Ich musste mich auch schon einmal mit abgenutzten Schuhsohlen im Zusammenhang mit einer Klage beschäftigen die uns in Rechnung gestellt werden sollten.

 

Das Gericht war dann auf unserer Seite.

 

Auch die Sache mit dem Sprit ist nicht unbekannt. Leider habe ich ihm dann mittels Inet nachgewiesen wo der nächstgelegene Briefkasten sich befand und schon gab es kein Spritgeld mehr für die gewonnene Klage.

Wie schon oft gesagt. Es gibt nichts, was es nicht gibt.

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Die genannte Anhörung dürfte schon vor Ort gewesen sein, außer Du hast dort die Aussage explizit verweigert.

Selbst für diesen Fall wäre die Anhörung erfolgt bzw. dem Betroffenen wäre die Gelegenheit gegeben worden, sich zur Sache zu äußern. Er muß dies ja nicht tun. Wenn er es verweigert, ok. Sein gutes Recht. Aber bei uns bekäme er in diesem Fall keinen AB mehr zugeschickt.

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  • 1 month later...

Soooo...... 6 Wochen sind vergangen, gestern kam der Bogen, gleich an mich adressiert, hatte ja auch zugegeben dass ich gefahren bin bzw. zu schnell gefahren bin.

 

Und was stand darin? 134 kmh statt der erlaubten 100, das macht 148,50 Euro Gesamtkosten und 3 Punkte....und ganz ehrlich: Das habe ich NUR den zwei (wie schon geschrieben) sehr netten Polizisten zu verdanken, an dieser Stelle ein echtes DANKESCHÖN....sie haben mit Augenmaß gemessen, ich bin kein Raser, habe ja (bisher) auch noch nie Punkte gehabt.... Ich bin 160 gefahren.....und es war dann auch schon 80, nicht mehr "nur" hundert....selbst mit VIEL Abzug kommt man nicht auf 34 KmH drüber! Sie sagten mir ja auch nach dem Anhalten: Das ist auf jeden Fall ein Fahrverbot, viiieeelleiiicht könne man es auf 1 Monat drücken...

 

Danke an die beiden Herren, vielleicht lesen sie ja hier mit :notworthy:

  • Like 1
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Ich denke, die Kollegen haben nicht sooo scharf ausgewertet bzw. eine Sequenz genommen, wo eben etwas weniger drüber übrig blieb. Wäre jedenfalls eine Möglichkeit.

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Guest Kleiner Schelm

Ich denke, die Kollegen haben nicht sooo scharf ausgewertet bzw. eine Sequenz genommen, wo eben etwas weniger drüber übrig blieb. Wäre jedenfalls eine Möglichkeit.

 

Ihr :cop01: habt da Spielraum?

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Ich denke, die Kollegen haben nicht sooo scharf ausgewertet bzw. eine Sequenz genommen, wo eben etwas weniger drüber übrig blieb. Wäre jedenfalls eine Möglichkeit.

 

Ihr :cop01: habt da Spielraum?

 

In AT ja, absolut. Wird auch gerne, bei entsprechendem (freundlichen und einsichtigen) Auftreten des Sünders zugunsten des pösen Rasers in Anspruch genommen.

Als ich vor einigen Jahren eine Zivilstreife (die einen anderen (un)kultivierten Schnellfahrer verfolgten, was ich jedoch nicht ahnte) auf der Bahn mit 180 km/h rechts überholte, wurde ich (und nicht der andere pöse Raser) zum Gespräch auf dem nächsten Parkplatz eingeladen.

 

Ergebnis: drei Tickets im Gesamtwert von EUR 95,00, die ich an Ort und Stelle freudig bezahlt habe.

 

Und das Hatzerl mit dem (überambitionierten) Fahrer eines X5, auch auf der Bahn, wurde mit EUR 70,00 geahndet, wiewohl sich die Geschichte im Fahrverbotsbereich (ab 180Km/h in AT) abspielte.

 

Ja, es gibt einen Ermessensspielraum der :cop01: , und das ist auch gut so.

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Die beiden Polizisten haben mir gesagt, dass ich GANZ SICHER mit einem Fahrverbot zu rechnen habe....und dass sie schauen, ob es VIELLEICHT nur 1 Monat wird....und ich bin ja auch wirklich laut Tacho 160 gefahren, ich habs ja gesehen und dann lam das :80: Schild und ich hatte noch ca. 150 drauf.....DANN habe ich scharf gebremst, weil ich realisiert habe dass es ja hier Einspurig wird.....

 

Ich WEISS, dass ich es den Polizisten zu verdanken habe.....und ich bin eben sehr dankbar....!

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Passiert. Ich hab mal einem Bürger gesagt, dass er für seine Owi eine Rechnung bekommt und dass das wohl bei 15Euro liegt. Ich denke, dass der nicht so begeistert war als da über 200 Euro ankamen. Passiert eben. Hier ist es doch gut für dich ausgegangen. Vermutlich ist der Verstoß, der mit Fahrverbot belegt ist, nicht nachweisbar gewesen.

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Passiert. Ich hab mal einem Bürger gesagt, dass er für seine Owi eine Rechnung bekommt und dass das wohl bei 15Euro liegt. Ich denke, dass der nicht so begeistert war als da über 200 Euro ankamen...........

 

Wie geht das denn?

 

Da hast du doch wohl dem "Bürger" konkret eine bestimmte OWI zum Vorwurf gemacht und geahndet.

 

Man möge mich korrigieren, aber ist nicht für jede OWI der "Tarif" festgelegt?

 

Hast du dich da verschätzt oder geirrt?

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Konkreter Vorwurf (über die Tat) plus Hinweis dass er Post bekommt und dann eine "Rechnung" kommt. Auf Nachfrage wie teuer das wird einen Spezialtatbestand Ubersehen und somit gesagt, dass würde 15 Euro kosten. Später dann festgestellt, dass dort kein Verwarngeld mehr erfolgt sondern ein anständiger Bußgeldbescheid. Kann passieren. Hier ist es doch auch passiert nur ist es hier glücklicher ausgegangen.

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