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Unfall Mit Schlecht Parkendem Auto


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Hallo,

 

ich habe auf einem öffentlichen Uni-Parklplatz ein Auto leicht gestriffen, welches nicht korrekt in seinen Parkmarkierungen stand.

 

Auf dem Foto im Anhang sieht man genau wie er steht, der Schaden befindet sich vor dem hinteren Rad. (etwas schlecht erkennbar / kommt noch ein 2. Foto)

Gibt Leute die parken an der Uni weitaus schlimmer und ich bin schon oft in engere Lücken gekommen (Plätze sind eben oft Mangelware), nur dieses mal hab ich leider etwas gepennt...

 

Normal klare Sache: ich bin 100% Schuld, wenn er mir jetzt aber mit einer hohen Rechnung ankommt, ist es überhaupt legitim damit zu argumentieren, dass er inkorrekt Stand? Hat wer rechtliches Fachwissen? Wäre er nur ein paar cm besser in seiner Parkbucht, wäre der Schaden nicht enstanden, aber natürlich gilt das auch für mich, wäre ich nicht so unfähig, wäre der Schaden nicht entstanden...

 

Hab natürlich Zettel mit Namen und Nummer dagelassen, gibt auch genug Leute die einfach abhauen...

 

Hat wer Erfahrung damit?

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Danke!!!

Die Regel ist sehr einfach: Warten bis der Geschädigte kommt; Polizei sofort aufsuchen ist nur 2. Wahl. Alles andere ist "Fahrerflucht".

Was ist da nicht zu verstehen? Warten ist immer richtig, wenn man das nicht will / kann Polizei benachrichtigen, wie auch immer. Aber sofort, nicht später, morgen oder wann du "lust und laune" hast.

Posted Images

Hier das 2. Bild.

Sind wie gesagt paar wenige cm um die ich mich verschätzt habe. Die fläche sind ca 2-3 Streichholzkästen (deswegen sieht man den schaden auf dem 1. Bild kaum, weil es recht klein ist).

Wie teuer könnte das werden?

Auto ist ein 5er bmw combi. Unter 500€ kann ichs eh vergessen, glaub ich aber sollte nicht mehr als 1000€ werden oder?

post-37926-0-79877900-1386867406_thumb.jpg

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Auch ein nicht ganz korrekt abgestelltes FZ darf man nicht verbeulen: Sichtfahrgebot.

 

Hinzu kommt noch die Unfallflucht.

 

Zettel ans Auto hängen reicht nicht.

 

Zu hoffen ist jetzt, daß der andere dich nicht anzeigt.

 

Kotflügel und Türe ausbeulen, spachteln, grundieren und lackieren, da werden 500 € nicht ausreichen.

 

Hast du deine Versicherung schon verständigt?

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Hallo

 

und herzlich Willkommen hier im Forum. Ich vermute mal das du mit deiner Schätzung zum Schaden ganz richtig liegst. Hätte auch mal auf diese Preisspanne getippt. Aber das du nur einen Zettel mit deinen Daten am Fahrzeug des Geschädigten hinterlassen hast, könnte dir erhebliche Probleme bereiten. Wenn es ganz dumm läuft, wird dir dies im ungünstigsten Fall als Fahrerflucht ausgelegt. Eigentlich hättest du den Vorfall nach einer "angemessenen Wartezeit" der Polizei melden müssen. Was ist, wenn deine Notiz nicht mehr am Fahrzeug klebt, wenn der Besitzer zurückkommt? Evtl. ist es auch schon dunkel und er übersieht den Zettel, der dann wärend der Fahrt wegfliegt. Der Schaden wird dann vielleicht erst Tage später entdeckt und der Besitzer bleibt auf den Kosten sitzen.

Ich hoffe der Besitzer findet deine Notiz und ihr werdet euch schnell einig. Wäre schön wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst.

 

Es grüßt der Gnumpf

 

Oh, da war der janr schneller. :-)

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Betroffene hat sich bereits gemeldet.

Hatte auch einen Zeugen/Bekannten hinzugerufen, der bezeugen konnte, dass ich meine Daten hinterlassen habe. Hatte zusätzlich aber auch sein Nummernschild aufgeschrieben und wäre innerhalb von 24h selber tätig geworden, falls kein Anruf gekommen wäre.

 

Konnte aber nicht zu lange am Fahrzeug bleiben weil ich Termine hatte :-/

Versicherung ist noch nicht informiert, habe ja eine Woche Zeit soweit ich weiß.

 

Danke schonmal für die bisherigen Antworten!

 

 

Habe noch weitere Fragen, falls ihr mir helfen könnt:

 

1. Dass der Unfallgegner schlecht stand tut also überhaupt nichts zur Sache, macht also keinen Sinn das zu erwähnen oder damit zu argumentieren, falls irgendwelche unrealistischen kosten auf mich zu kommen, oder?

Will nicht asozial rüberkommen, erst auto anfahren und dann sagen "warst selbst schuld", will aber auch nicht, übers Ohr gehauen werden bzw falls ich Rechte habe, diese auch wahrnehmen.

 

2. kann man kleine Unfälle bis zu einer gewissen Summe ohne Versicherung regeln, oder MUSS diese immer eingeschaltet werden? Bin da total unerfahren.

Hab gehört, die wird ansonsten auf dauer teurer als ein kleiner Schaden.

 

3. Unfallgegner will in der Werkstatt Kostenvoranschlag machen, meint hat aber im Moment nicht so viel Zeit. Ich würde jetzt einfach abwarten was da raus kommt und dann entscheiden ob ich es selbst bezahle oder über Versicherung laufen lasse, oder ist an dieser Vorgehensweise irgendwas nicht korrekt bzw könnte schlecht sein?

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Die Markierungen auf einem Parkplatz sind nur Wunschgedanke des Parkplatzbesitzers.

 

So gibt es zu aller meist auch keine Fahrbahnen usw ...

 

Wer ein anderes FZ, welches auch noch steht und sich nicht gerade eben aus dem Spiegeluniversum dort hin materialisierte , touchiert ist nun mal Schuld.

 

Deine Versicherung wird, wenn der Unfallgegner vollkommen überzogene Reparaturkosten erstattet haben will, reagieren.

 

Diese fungiert dann wie eine art Rechstschutzversicherung.

 

Sie will ja so wenig wie möglich zahlen, von daher würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen.

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Dass der Unfallgegner schlecht stand tut also überhaupt nichts zur Sache, macht also keinen Sinn das zu erwähnen oder damit zu argumentieren, falls irgendwelche unrealistischen kosten auf mich zu kommen
So ist es.

 

kann man kleine Unfälle bis zu einer gewissen Summe ohne Versicherung regeln, oder MUSS diese immer eingeschaltet werden? Bin da total unerfahren.
Du kannst jeden Schaden selber regulieren, wenn Du magst und Geld genug hast. Der andere Unfallbeteilgte muß sich aber nicht mit Dir auseinandersetzen, sondern kann und darf sich direkt an die Versicherung wenden. Die wird sich dann bei Dir melden und ggf. auch zahlen (ob Du willst oder nicht), Du kannst dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (ich meine, es sind sechs Monate nach Regulierung) diese Kosten an die Versicherung überweisen und so Deinen Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Ob sich das lohnt, rechnet Dir Deine Versicherng aus, evtl. steht es auch in Deiner Police.

 

Unfallgegner will in der Werkstatt Kostenvoranschlag machen, meint hat aber im Moment nicht so viel Zeit. Ich würde jetzt einfach abwarten was da raus kommt und dann entscheiden ob ich es selbst bezahle oder über Versicherung laufen lasse, oder ist an dieser Vorgehensweise irgendwas nicht korrekt bzw könnte schlecht sein?
Ich empfehle dringend, die Versicherung über den Schaden zu informieren. Je später das geschieht, umso unwirscher könnte man dort reagieren. Du verlierst dadurch auch nichts (siehe oben).

 

Und zu den Kosten: ich glaube nicht, daß das für unter 1.000 € repariert wird. Das ist ein Versicherungsschaden, es gibt für die Werkstatt also keinen Grund, günstig zu arbeiten.

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Guest Kleiner Schelm

Auto ist ein 5er bmw combi. Unter 500€ kann ichs eh vergessen, glaub ich aber sollte nicht mehr als 1000€ werden oder?

 

Ohne den Wagen oder Detailfotos gesehen zu haben, wage ich dennoch zu behaupten, dass sich die Kosten > € 1.000,00 darstellen könnten, denn im ungünstigsten Fall ist eine "schöne" Lackierarbeit fällig, da der Geschädigte Anspruch darauf hat.

 

Ich drücke dir mal die Daumen, dass sich alles kostenseitig zum Guten wendet.

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Ich tippe auf einiges über 1000 Euro, wenn das kein extrem altes Fahrzeug mit (sichtbaren) Vorschäden ist.

Der Geschädigte kann diesen Schaden professionell in einer BMW-Vertragswerkstatt reparieren lassen, es handelt sich um Tür plus Kotflügel, mit spachteln und lackieren...

 

Wenn ich mir vorstelle, dass wir vor kurzem bei BMW für eine Inspektion eines Möppis inkl. drei neuer Bremsscheiben (die wohlgemerkt ersten (!) Klötze waren noch einwandfrei, soviel zur Qualität) knapp 2.000 Euro latzen durften... :angry2:

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Guest Kleiner Schelm

Ich habe eben durch Zufall ein altes Gutachten in einem vergleichbaren Fall (Mercedes E-Klasse statt 5er BMW) gefunden. Die veranschlagte Summe belief sich im Jahr 2010 auf € 1.758,00 zzgl. Märchensteuer.

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Zettel ran und weg kann teuer werden (Straftat Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Auch wenn man keine Zeit hat, ist das die denkbar schlechteste Lösung. Besser ist es sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden- endweder direkt über Telefon, oder Zettel ran und sofort zur Polizei fahren.

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Guest Kleiner Schelm

@Klaus

 

außerdem haben die wenigsten Bürger die Telefonnummer der nächsten erreichbaren Dienststelle parat

 

Das ist im Zeitalter von Smartphone und Google doch kein echtes Problem mehr?

 

Es soll in der Tat - so berichten zumindest urbane Legenden - auch heute noch Menschen geben, die ihr Smartphone nicht 24x7 im direkten Zugriff haben :abwarten:

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Guest Kleiner Schelm

Ich meine ernsthaft, dass ich dir ohne die entsprechenden Hilfsmittel (Smartphone, etc.) nicht sagen könnte, wo sich z.B. die von meiner Firma aus nähstgelegene Polizeidienststelle befindet.

 

Kannst du mir verraten, was das mit stänkern zu tun haben soll? Muss ich die Adressen sämtlicher Polizeidienststellen Deutschlands permanent ausgedruckt bei mir führen, um im Falle des Falles gerüstet zu sein? :notworthy:

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Guest Kleiner Schelm

Du willst mir jetzt also ernsthaft erklären, dass du nicht in der Lage bist, wenn du einen Parkrempler machst und der Fahrer des anderen PKW nicht vor Ort ist umgehend / direkt die Polizei zu verständigen?

 

Ich geb's auf, Blaulicht. Scheinbar kannst oder willst du nicht verstehen, was dir nicht ins Konzept passt.

 

Zum letzten Mal zum Mitschreiben:

 

Wie findet jemand, der in dem Moment, wo es darauf ankommt, nicht auf die Dienste eines Smartphones zurückgreifen kann, die nächste Polizeidienststelle? Er müsste - sofern jemand in der Nähe ist - nachfragen und hoffen, dass ihm der Befragte weiterhelfen kann. Doch was, wenn niemand zugegen ist?

 

Hast du das gar nicht mal so abwegige Szenario jetzt verstehen können?

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Wie findet jemand, der in dem Moment, wo es darauf ankommt, nicht auf die Dienste eines Smartphones zurückgreifen kann, die nächste Polizeidienststelle?

 

Die Regel ist sehr einfach: Warten bis der Geschädigte kommt; Polizei sofort aufsuchen ist nur 2. Wahl. Alles andere ist "Fahrerflucht".

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Guest Kleiner Schelm

Ich zitiere mal den Polzeiallrounder aus unserer Mitte:

 

Zettel ran und weg kann teuer werden (Straftat Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Auch wenn man keine Zeit hat, ist das die denkbar schlechteste Lösung. Besser ist es sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden- endweder direkt über Telefon, oder Zettel ran und sofort zur Polizei fahren.

 

Ja was stimmt denn nun? :abwarten:

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Ich zitiere mal den Polzeiallrounder aus unserer Mitte:

 

Zettel ran und weg kann teuer werden (Straftat Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Auch wenn man keine Zeit hat, ist das die denkbar schlechteste Lösung. Besser ist es sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden- endweder direkt über Telefon, oder Zettel ran und sofort zur Polizei fahren.

 

Ja was stimmt denn nun? :abwarten:

Was ist da nicht zu verstehen?

Warten ist immer richtig, wenn man das nicht will / kann Polizei benachrichtigen, wie auch immer. Aber sofort, nicht später, morgen oder wann du "lust und laune" hast.

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Was ist da nicht zu verstehen?
Nicht zu verstehen ist in erster Linie, warum jemand, der sich regelmäßig mit seinen angeblichen juristischen Kenntnissen dicke tut und berufsbedingt zumindest so einfache Sachverhalte unfallfrei darstellen können sollte, hier halbgaren Mist schreibt und damit Verkehrsteilnehmer der Gefahr eines Verfahrens nach § 142 StGB aussetzt.

 

Warten ist immer richtig, wenn man das nicht will
interessiert das den Gesetzgeber nicht im geringsten.

 

Eine recht gute Zusammenfassung der Rechtslage gibt es hier.

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... Zum letzten Mal zum Mitschreiben:

 

Wie findet jemand, der in dem Moment, wo es darauf ankommt, nicht auf die Dienste eines Smartphones zurückgreifen kann, die nächste Polizeidienststelle? ...

Wie man das früher auch gemacht hat ;)
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Rth hat es gezeigt: mein Beitrag ist deutlich zu verstehen.

 

Kleiner Schelm scheint nicht in der Lage zu sein zu denken und dann die passende Lösung zu finden.

Biber meldet sich nur zum stänkern.

 

 

Also oben stand doch, dass Zettel ran die denkbar schlechteste Lösung. Weil man auf den Geschädigten warten muss. Ich gebe zu, dass dieser Halbgar nicht ausgeschrieben war. Sich aber aus dem Gespräch ergibt. Jedoch wollen einige einfach nicht lesen, was offensichtlich ist. (Biber, du nervst dumm rum!). Dann stand da, wenn warten nicht geht - denn darum ging es ja - ist der Zettel die denkbar schlechteste Lösung. Also mal ehrlich - merkt ihr eigentlich noch was??

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Ich habe mal die Markierung anders gesetzt. Dann stimmt das besser.

 

Ich zitiere mal den Polzeiallrounder aus unserer Mitte:

 

Zettel ran und weg kann teuer werden (Straftat Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Auch wenn man keine Zeit hat, ist das die denkbar schlechteste Lösung. Besser ist es sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden- endweder direkt über Telefon, oder Zettel ran und sofort zur Polizei fahren.

 

Ja was stimmt denn nun?

 

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Rth hat es gezeigt: mein Beitrag ist deutlich zu verstehen.
Was Deinen Beitrag weder besser noch richtiger macht.

 

Kleiner Schelm scheint nicht in der Lage zu sein zu denken und dann die passende Lösung zu finden.
Naj, wenn Du das sagst, muß es wohl so sein.

 

Biber meldet sich nur zum stänkern.
Die Korrektur des von Dir verzapften gefährlichen Unsinns ist nicht stänkern, sondern notwendig.

 

Also oben stand
leider viel Unsinn, die einem Unfallverursacher richtig Probleme bereiten kann.

 

Dann stand da, wenn warten nicht geht (...) ist der Zettel die denkbar schlechteste Lösung.
Zum einen ist das - ich bin versucht zu sagen natürlich - falsch. Zum anderen ist warten geht nicht grundsätzlich nur in den im Link geschilderten Fällen eine straffreie Option.

 

Also mal ehrlich - merkt ihr eigentlich noch was??
Ja klar. Z.B., wie ahnungslos Du bist.

 

Biber, du nervst dumm rum
Das magst Du so sehen, selbst Du genießt ja Meinungsfreiheit. Wenn Du allerdings in der Lage wärst, einen derartigen einfachen Sachverhalt wie den hier diskutierten richtig zu erklären, müßte ich mich gar nicht äußern.

 

Dann stimmt das besser.
Nö. Das ist wie mit schwanger, da gibt es auch nur ja oder nein.

 

Die Tipps von deinem Link finde ich äußerst 'gefährlich'.
Wenn man Deine immer wieder gern bewiesene juristische Unkenntnis berücksichtigt, ist das ein Kompliment für den Text.

 

Eine Zeitspanne als Meßgrösse ist sehr ungünstig und birgt die Gefahr, dass man etwas falsch macht. Besser sind Empfehlungen, die keine Zeitvorgaben beinhalten
Genau. Sowas zum Beispiel:
wenn man keine Zeit hat, (...) Zettel ran und sofort zur Polizei fahren.
Mit ein wenig Glück kann man sich dann ganz ohne Zeitvorgabe mit einer Anzeige wegen 'Unfallflucht' beschäftigen.
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Ich meine ernsthaft, dass ich dir ohne die entsprechenden Hilfsmittel (Smartphone, etc.) nicht sagen könnte, wo sich z.B. die von meiner Firma aus nähstgelegene Polizeidienststelle befindet.

 

Nun, so du nicht stumm bist, koenntest du auch fragen, einen Passanten, in einem Laden, evtl. den vorbei spazierenden Polbeamten, etc. pp.

 

Kannst du mir verraten, was das mit stänkern zu tun haben soll? Muss ich die Adressen sämtlicher Polizeidienststellen Deutschlands permanent ausgedruckt bei mir führen, um im Falle des Falles gerüstet zu sein? :notworthy:

 

Nun wenn nicht staenkern, dann kleingeistig? :unsure::wacko: Oder schiesst du erst einmal alle Fragen, die dir in den Kopf kommen - seien sie auch noch so unsinnig - heraus, bevor du dir ueberlegst, dass man sie eigentlich auch selbst beantworten koennte?

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Wie findet jemand, der in dem Moment, wo es darauf ankommt, nicht auf die Dienste eines Smartphones zurückgreifen kann, die nächste Polizeidienststelle? Er müsste - sofern jemand in der Nähe ist - nachfragen und hoffen, dass ihm der Befragte weiterhelfen kann. Doch was, wenn niemand zugegen ist?

 

Hast du das gar nicht mal so abwegige Szenario jetzt verstehen können?

 

Nicht so abwegig waere dieses, dein nachtraeglich gebasteltes Szenario, wenn der Parkrempler in der Kalahari passiert waere (nur muss man sich dann fragen, wie hoch ueberhaupt die Wahrscheinlichkeit eines Parkremplers dann waere), in Mitteleuropa - und insbesondere in D'land - jedoch ist das ziemlich abwegig........

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Guest Kleiner Schelm

Nicht so abwegig waere dieses, dein nachtraeglich gebasteltes Szenario, wenn der Parkrempler in der Kalahari passiert waere (nur muss man sich dann fragen, wie hoch ueberhaupt die Wahrscheinlichkeit eines Parkremplers dann waere), in Mitteleuropa - und insbesondere in D'land - jedoch ist das ziemlich abwegig........

 

Wir müssen gar nicht bis in die Kalahari reisen, lieber HarryB. Das Industriegebiet, in dem unsere Büros ansässig sind, liegt in einer Stadt mitten im Ruhrgebiet, und dennoch auch gleichzeitig dort, wo sich Fuchs und Hase eine gute Nacht wünschen. Abgestellte (geparkte) Fahrzeuge sind dort praktisch 24x7 anzutreffen, doch solltest du nach z.B. 19 Uhr in der Woche nach einem Lebewesen Ausschau halten, könnte das eine ziemlich interessante Erfahrung werden und dein Warte-/Durchhaltevermögen auf eine ziemliche Geduldprobe stellen.

 

Bevor du also Abwegigkeit unterstellst, solltest du dir ein Bild von der Situation vor Ort gemacht haben.

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Und nun?

Nun meinst du, dass du keine Chance hättest einen Parkrempler vernünftig - und wie vom Gesetz gefordert - abzuwickeln?

 

 

Ist doch ganz einfach

- Warten bis der Geschädigte kommt

Ist das nicht möglich

- Polizei anrufen

Ist das nicht möglich

- Zur Polizei hinfahren

 

Wenn möglich sollte man bevor man wegfährt

- Einen Zettel (witterungsgeschützt) anbringen

- Fotos machen

- Alle erforderlichen Dinge notieren

 

 

Wo lieber Kleiner Schelm ist nun dein Problem? Ein Widerspruch zu meiner ersten Aussage liegt nicht vor.

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Guest Kleiner Schelm

@Blaulicht:

 

Bei all dem geistigen Dünnpfiff, den du in den letzten Wochen und Monaten zu diversen Themen abgelassen hast (Anm.: Du wirst dich sicherlich erinnern können (aber vielleicht nicht erinnern wollen), dass deine Genialität jedoch in den allermeisten Fällen von deinen Kollegen schlichtweg als unzutreffend bzw. falsch entlarvt worden ist), wirst du mir hoffentlich nachsehen, dass ich deinen Expertisen äusserst kritisch gegenüberstehe.

 

Es mag zutreffen, dass dein Masterplan in der anfänglich beschriebenen Situation funktionieren könnte, jedoch besteht das Leben nunmal aus tagtäglichen diversen Unvorhersehbarkeiten, für deren Berücksichtigung es nunmal keine Vorschriftensammlung gibt.

 

Du willst wissen, wo mein Problem ist?

 

Mein Problem sind selbstgekrönte Experten, die - obwohl ihnen ihre fachlich und erfahrungstechnisch weitaus überlegenen Kollegen immer und immer und immer wieder die Grenzen des eigenen Universums aufzeigen - für den Ottonormalbürger gefährlich Schwachsinn absondern und billigend in Kauf nehmen, dass eben jenem Ottonormalbürger diese "Weisheiten" im RL um die Ohren fliegen können, während sich der selbstgekrönze Experte in all seiner Selbstherrlichkeit zurücklehnt, mit den Schulter zuckt und ausser einem "Komisch" nicht weiteres vorbringen kann.

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Ist doch ganz einfach

- Warten bis der Geschädigte kommt

Ist das nicht möglich

Ich bin mir inzwischen sicher, Du bist schlicht nicht in der Lage, die eindeutigen Aussagen des Gesetzestextes in Verbindung mit Kommentaren und Urteilen zu verstehen. Anders ist es jedenfalls nach meinem Dafürhalten nicht zu erklären, daß Du immer wieder den gleichen Schwachsinn absonderst.

 

Aber damit nicht irgendjemand zufällig hier auftaucht und meint, er könne Dich ernstnehmen: nicht möglich ist keine Begründung und zieht u.U. gern eine Strafanzeige nach § 142 StGB nach sich.

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... Es mag zutreffen, dass dein Masterplan in der anfänglich beschriebenen Situation funktionieren könnte, jedoch besteht das Leben nunmal aus tagtäglichen diversen Unvorhersehbarkeiten, für deren Berücksichtigung es nunmal keine Vorschriftensammlung gibt. ...
Dieser Masterplan wird regelmäßig von Gerichten als richtig angesehen.

 

Nur vor Gericht kann man allerdings über alle Unvorhersehbarkeiten richten.

 

Hier kann man nur anhand von Beispielen Gedankenspiele und Szenarien entwerfen.

 

Fakt bleibt, daß man nicht wegfahren darf und nur einen Zettel anbringen darf, ohne zur Polizei zu fahren - und zwar auf dem direktesten Weg.

 

Wer kein Smartphone hat und sich nicht vorstellen kann, wie man so etwas vor der Ära-Mobiltelefon gelöst hat, hat auch eine Strafe verdient.

 

Ein weiterer Fakt ist nämlich, daß die Menschen sich früher auch ohne Smartphone richtig verhalten konnten ;)

 

Da gibt es so viele Möglichkeiten wie es Unvorhergesehene Situationen gibt.

 

Einzig bleibt 1. eine angemessene Zeit zu warten, 2. selbst tätig werden um den Geschädigten zu erreichen und wenn das nicht fruchtet 3. direkt zur Polizei zu fahren und wo so eine Polizeistation ist, wissen in aller Regel die Anwohner die es ja immer irgendwo gibt, denn wenn da ein Auto parkt, ist auch jemand in der nähe.

 

Welche Zeitspanne angemessen ist, kommt auf den Ort an, und einen Info-Zettel zu hinterlassen: "Bin auf dem Weg zur Polizei" ist eine nette Geste.

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@Kleiner Schelm

 

'Was ich oben schrieb stimmt.

 

'Was in anderen Fällen zu unterschiedlichen Ansichten führt, muss nicht heißen, dass einer der Beteiligten falsch liegt. Eher sind andere Ansichten oft geprägt durch andere Erfahrungen, andere Aufgaben, andere Verantwortungen.

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Ist doch ganz einfach

- Warten bis der Geschädigte kommt

Ist das nicht möglich

Ich bin mir inzwischen sicher, Du bist schlicht nicht in der Lage, die eindeutigen Aussagen des Gesetzestextes in Verbindung mit Kommentaren und Urteilen zu verstehen. Anders ist es jedenfalls nach meinem Dafürhalten nicht zu erklären, daß Du immer wieder den gleichen Schwachsinn absonderst.

 

Aber damit nicht irgendjemand zufällig hier auftaucht und meint, er könne Dich ernstnehmen: nicht möglich ist keine Begründung und zieht u.U. gern eine Strafanzeige nach § 142 StGB nach sich.

 

 

 

@Biber,

 

was ist den falsch?

 

Dort steht, warten,

 

 

Einzig bleibt 1. eine angemessene Zeit zu warten, 2. selbst tätig werden um den Geschädigten zu erreichen und wenn das nicht fruchtet 3. direkt zur Polizei zu fahren und wo so eine Polizeistation ist, wissen in aller Regel die Anwohner die es ja immer irgendwo gibt, denn wenn da ein Auto parkt, ist auch jemand in der nähe.

 

Am besten zwischen dem Punkt warten und selber zur Polizei fahren die Polizei anrufen.

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yo hey, wollte keinen Streit losbrechen, bin aber trotzdem dankbar für die infos und einschätzungen. Kontakt mit dem Unfallgegner ist auf jeden Fall hergestellt, bleibt nur noch abzuwarten, was die Werkstatt sagt. Denke auch, dass sie bei Versicherungsschäden schön was draufschlagen bzw "teuerer rechnen", unglücklich ist halt, dass die Tür ganz leicht miterwischt wurde :-/

Hatte bei der geringen tiefe und geringen Fläche allerdings doch die hoffnung, dass es sich im rahmen von 500-1000 beläuft, aber bin da auch nicht illusorisch dass es durchaus mehr werden könnte.

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@TE

 

Es kann vorkommen, dass die Versicherungen dein Verhalten noch beanzeigen.

Wenn du Glück hast, dann begleichen die Versicherungen / begleicht die Versicherung den Schaden und alles ist gut.

 

Deine Unterstellung, das Werkstätten betrügen finde ich nicht gut.

Natürlich ist eine Originalreperatur teurer, als im Zubehör. So ist das eben. Jedoch heißt das nicht, das Werkstätten betrügen, nur weil sie mit einer Versicherung abbrechnen.

 

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Hallo, KlausK,

 

Anrufen ist in vielen Bundesländern sinnlos, da kleinere Unfälle nicht mehr (vor Ort) aufgenommen werden, außerdem haben die wenigsten Bürger die Telefonnummer der nächsten (erreichbaren Dienststelle parat.

es reicht schon aus, wenn man eine einzige Telefonnummer der Polizei kennt: 110

 

Über diese kann man den Unfall melden und wird dann ggf. mit dem zuständigen Polizeirevier verbunden.

 

Ob die Streife nun zum Unfallort kommt und dort den Unfall aufnimmt, ob man gebeten wird, zur nächsten Polizeidienststelle zu fahren oder ob das Ganze nur per Telefon geregelt wird, ist zweitrangig, denn für den Unfallverursacher ist zunächst einmal maßgebend, dass er den Unfall der Polizei gemeldet und dabei seine Personalien mitgeteilt hat.

 

Ab diesem Zeitpunkt kann man ihm keinen Vorwurf mehr machen, wenn er sich nach diesem Gespräch mit Zustimmung der Polizei vom Unfallort entfernt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

Und wenn das Handy leer ist? Oder gar kein Empfang.

 

 

Sry,

Konnte nicht widerstehen.

Natürlich hast du Recht.

 

Dieser Punkt (Anrufen) wurde ja auch oben schon mehrmals gesagt.

 

Warten

Anrufen

 

Erst dann (wenn es not tut)

Fotos machen, Zettel ran und direkt zur Polizei fahren

 

 

Du hast aber Recht, dass du den Schwerpunkt nach dem Warten noch mal auf den Anruf lenkst, denn dieser zweit wichtigste Schritt wäre fast, wegen dem Punkt wie lange man nun warten muss und ob man dan fahren dürfte, untergegangen.

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Was ich oben schrieb stimmt.
Nö.

 

was ist den falsch?
Welchen Teil meiner entsprechenden Beiträge hast Du denn trotz Wiederholung nicht verstanden?

 

Denke auch, dass sie bei Versicherungsschäden schön was draufschlagen bzw "teuerer rechnen"
Du denkst falsch. Eine Werkstatt bzw. in Deinem Fall wahrscheinlich ein Sachverständiger schlägt nix drauf oder rechnet teurer. Ist auch gar nicht nötig, weil die Werkstatt mit den 'ganz normalen' Preisen durchaus zurecht kommt. Sie wird allerdings auch nicht versuchen, irgendwas günstiger zu machen als es der Sachverständige vorgerechnet hat, zumindest dann nicht, wenn sie mit der Versicherung abrechnet.

 

Und lass Dich bitte von diesem Dummfug

Es kann vorkommen, dass die Versicherungen dein Verhalten noch beanzeigen.
nicht beeindrucken. Wie Du ja inzwischen feststellen konntest, ist der Verfasser nicht mal in der Lage, einfache Dinge aus seinem (angeblich direkten) Tätigkeitsbereich rechtlich sauber zu erklären. Du mußt Dir also wirklich keine Gedanken machen, wenn ausgerechnet er irgendwas zum Vorgehen von Versicherungen vorhersagen will.
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