Cengiz 0 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 Hallo. Ich hab zeit 2 Jahre fahr Verbot in DE. Wegen btm. Ich besitze noch meine führerschein. Ich wollte mal fragen. Wenn ich meine führerschein hier abgebe bzw. umtausche, kriegen die Schweizer Behörde mit, das ich fahr Verbot in DE habe?? Wenn ja was passierten ? Muss ich hier abgeben oder darf ich behalten den Schweizer führerschein?? Ich brauche dringend Hilfe. Grüsse. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 Ein bißchen mehr zur Historie musst du schon schreiben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 2 Jahre Fahrverbot gibt es nicht, daher schließe ich mich @Gast225 an, schreib mal etwas mehr sonst kann man nicht helfen. Quote Link to post Share on other sites
Chris835 6 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 Du meinst wohl eher eine Sperre die vor Gericht verhängt wurde oder? Eine MPU gibt es in der Schweiz nicht und deine Strafe scheinst du ja schon in DE bekommen zu haben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 Bei fahren unter BTM gibt es meistens aber einen (dauerhaften) Entzug, keine Sperrfrist. Trotzdem schreibt er, dass er noch seinen Führerschein hat, nicht aber ob er noch eine Fahrerlaubnis besitzt.Von daher sollte er wirklich mal schreiben was Sache ist bzw. war. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 9, 2013 Report Share Posted December 9, 2013 Die Deutschen können keinen schweizer Führerschein, bzw, Fahrerlaubnis entziehen. Der hätte normal innerhalb 6 Monate in eine EU-Fahrerlaubnis umgeschrieben werden müssen wenn er in Deutschland wohnt.Es kann aber die Nutzung der schweizer Fahrerlaubnis untersagt werden. Will er jetzt in Deutschland fahren, müsste er die Fahrerlaubnis nach der Sperrzeit umschreiben lassen. Was natürlich bei BTM wahrscheinlich mit einer MPU verbunden ist. Und jetzt eben die Frage, bekommen dann die Schweizer mit das er mit BTM erwischt wurde. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Cengiz 0 Posted December 10, 2013 Author Report Share Posted December 10, 2013 Danke erste mal. Bei mir war die Fall das die bei mir im Auto ca 2gr Cannabis gefunden haben. Beim uhrin und Blut Probe war alles sauber. Die haben meine führerschein Weg genommen wegen Besitz drogen. Ich muss die mpu in Deutschland machen. Was kann ich machen?? Ich besitze noch meine Alte Schein von 2002. kann ich einfach umtauschen das die Schweizer gar nicht mit kriegen oder Kriegen die mit!! Wenn ja was kann passieren..?? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 10, 2013 Report Share Posted December 10, 2013 Ist Dein Wohnsitz jetzt dauerhaft in der Schweiz?Hast Du in Deutschland schon mal (D)eine Fahrerlaubnis neu beantragt? Wenn Du damals beim fahren "sauber" warst, es sich wirklich "nur" um Cannabis handelte und Du keine belastenden Aussagen (hinsichtlich harter Drogen oder regelmäßigem Konsum von Cannabis) in der Akte stehen hast, wäre die Anordnung einer MPU in D nicht rechtmäßig. Dann solltest jetzt mal einen Termin bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde in D abmachen und dort Deine Akte einsehen. Ggf. kannst Du Deine FE "so" neu beantragen ohne dass es eine MPU-Anordnung gibt. Das gilt aber nur, wenn Dein Wohnsitz nicht in der Schweiz ist.Das geht leider aus Deinen bruchstückhaften Aussagen nicht hervor. Wenn Du mit Deinem alten Führerschein hier in D fahren würdest, würdest Du eine Straftat begehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG). Dein alter Führerschein ist nur noch ein wertloses Stück Papier, da Deine Fahrerlaubnis in D erloschen ist. So einfach umtauschen werden die Schweizer den alten Führerschein nicht, da sie sich hier in D erkundigen ob Du eine Fahrerlaubnis besitzt (was Du nicht mehr tust). Inwieweit Du in der Schweiz eine neue Fahrerlaubnis legal erwerben kannst weiß ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
PCUS 0 Posted December 13, 2013 Report Share Posted December 13, 2013 Ein Ersatzführerschein für spezielle Fälle Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted December 13, 2013 Report Share Posted December 13, 2013 Tja, der Fehler an diesen ungültigen Führerscheinen ist das man ganz schnell ein paar Monate Knast auf Bewährung plus fetter Geldstrafe kassieren kann wenn genügend Fahrten nachgewiesen werden können und eine legale Fahrerlaubnis rückt wieder in weite Ferne. Davon mal abgesehen das die grenznahen Schweizer Polizisten mit recht großer Sicherheit über einen kurzen Dienstweg auch deutsche Fahrer überprüfen lassen können.Nur weil Sie keinen Zugriff auf deutsche Daten haben bedeutet Das ja nicht das Sie Mittel und Wege kennen diesen Nachteil zu umgehen. insbesonders seit Mobiltelefone kein Luxus mehr sind. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.