Klaus299 0 Posted December 6, 2013 Report Share Posted December 6, 2013 Ich habe heute einen Bußgeldbescheid für einen Verstoß vom 16.08.13 bekommen, ohne dass ich zuvor angehört worden bin.Den Anhörungsbogen hat zuvor mein Vater bekommen, der den gleichen Namen trägt wie ich. Unterbricht dieser AB die Verjährung? Der AB wurde der Ordungsbehörde erst am 07.11.13 zugestellt, in dem nur die Angaben zur Person meines Vaters gemacht wurden. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 6, 2013 Report Share Posted December 6, 2013 Der AB kann auf dem Postweg verloren gegangen sein. Wenn du nicht zahlen willst musst du fristgerecht Widerspruch einlegen. Gegründung: Verjährt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2013 Report Share Posted December 6, 2013 Wenn der BGB auf Deinen Namen ausgestellt ist, ist davon auszugehen, dass auch eine Anhörung gegen Dich angeordnet wurde. Hierzu ist es aber nicht zwingend vorgeschrieben, dass dieser Dich erreichen muss. Genaueres ergibt ggf. eine Akteneinsicht. Vom 7.11. an war genügend Zeit Dich per EMA-Abgleich zu ermitteln und Deine Anhörung anzuordnen. Ich würde dem Rat von @rth folgen und erstmal mit obiger Begründung Einspruch einlegen, dafür hast Du 14 Tage Zeit. Dann wird die Behörde Dir mitteilen wann Deine Anhörung angeordnet wurde. mein Vater (...) der den gleichen Namen trägt wie ichAuch den gleichen Vornamen? Quote Link to post Share on other sites
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