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Bußgeldbescheid Ohne Anhörung Verjährt Oder Unterbrochen?


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Ich habe heute einen Bußgeldbescheid für einen Verstoß vom 16.08.13 bekommen, ohne dass ich zuvor angehört worden bin.

Den Anhörungsbogen hat zuvor mein Vater bekommen, der den gleichen Namen trägt wie ich. Unterbricht dieser AB die Verjährung? Der AB wurde der Ordungsbehörde erst am 07.11.13 zugestellt, in dem nur die Angaben zur Person meines Vaters gemacht wurden.

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Wenn der BGB auf Deinen Namen ausgestellt ist, ist davon auszugehen, dass auch eine Anhörung gegen Dich angeordnet wurde. Hierzu ist es aber nicht zwingend vorgeschrieben, dass dieser Dich erreichen muss. Genaueres ergibt ggf. eine Akteneinsicht.

 

Vom 7.11. an war genügend Zeit Dich per EMA-Abgleich zu ermitteln und Deine Anhörung anzuordnen.

 

Ich würde dem Rat von @rth folgen und erstmal mit obiger Begründung Einspruch einlegen, dafür hast Du 14 Tage Zeit. Dann wird die Behörde Dir mitteilen wann Deine Anhörung angeordnet wurde.

 

mein Vater (...) der den gleichen Namen trägt wie ich
Auch den gleichen Vornamen?
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