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Tatbestand 103618 "sie Fuhren Bei Schlechten Sicht- Oder Wetterver


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Hallo allerseits!

 

bin mal Neugierig wie es um folgenden Sachverhalt steht:

 

Auf eine nasse (in beide Richtungen zweispurige und auf :100: begrenzte) Bundesstrasse bin ich extra etwas langsamer mit ca. 70km/h aufgefahren (normalerweise fahre ich dort so etwa die erlaubten 100) und habe erschreckender Weise trotzdem gleich nach der Auffahrt den Rechtsdrall genutzt um einen Abflug ins Grüne zu machen :(. Karre ziemlich kaputt (auch dank der "hochwertigen" Chinareifen die sich der Vorbesitzter noch geleistet hatte), ein Photo der Ruhelage einzustellen erscheint mir Momentan noch etwas unrühmlich. Der Freund und Helfer beschliesst mir daraufhin noch als Zugabe einen 103618 "Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit" 100€ 3Punkte zu verpassen. Soweit so schlecht aber nun ja ok.

 

Was micht wurmt und worüber ich gerne rechtlich versiert diskutieren würde ist nun folgendes:

Erhöht wurden die 100€ um 50€ wegen einer Voreintragung. Recherchieren ergab dass es sich dabei um einen :30: er Blitz Anfang des Jahres handeln muss, welcher bei 53km/h ausgelöst hatte.

Ist eine Erhöhung in diesem Fall vom Gesetzgeber geplant gewesen? Es handelt sich ja nicht um einen zweiten Verstoß der ebenfalls wie der erste das Überschreiten der max zulässigen Geschwindigkeit tadelt.

 

Gruß, euer Punktesammler (mit nun 1+3) der gerne 50€ sparen würde

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Natürlich vom Gesetzgeber gedeckt, ist doch einfach verdientes Geld (man muß nicht mal einen Blitzer aufbauen). Außerdem wäre ohne die Strafe zu erwarten, daß der TE immer wieder sein Auto in den Graben wirft, weil er Spaß daran hat und ansonsten nicht weiß, wohin mit der Kohle...

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Natürlich vom Gesetzgeber gedeckt, ist doch einfach verdientes Geld (man muß nicht mal einen Blitzer aufbauen).

 

Ein schwaches, weil abgedroschenes Argument.....

 

Außerdem wäre ohne die Strafe zu erwarten, daß der TE immer wieder sein Auto in den Graben wirft, weil er Spaß daran hat und ansonsten nicht weiß, wohin mit der Kohle...

 

Ja und, soll das 'ne Begruendung fuer eine straffreie Behandlung sein? Immerhin ist er ja abgeflogen - und die gegebene Begruendung fuer die Strafe ist ja nun auch nicht so weit her geholt, oder? :unsure:

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Guest Kleiner Schelm

Ich kenne nicht alle Details, aber hat der TE der Polizei gegenüber Angaben zur Geschwindigkeit gemacht, oder wurde diese durch das geschulte Beamtenauge aufgrund der vor Ort anzutreffenden Szene geschätzt?

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Natürlich vom Gesetzgeber gedeckt, ist doch einfach verdientes Geld (man muß nicht mal einen Blitzer aufbauen).

 

Ein schwaches, weil abgedroschenes Argument.....

 

Nö, garkein Argument, nur eine Begründung...

 

Außerdem wäre ohne die Strafe zu erwarten, daß der TE immer wieder sein Auto in den Graben wirft, weil er Spaß daran hat und ansonsten nicht weiß, wohin mit der Kohle...

 

Ja und, soll das 'ne Begruendung fuer eine straffreie Behandlung sein? Immerhin ist er ja abgeflogen - und die gegebene Begruendung fuer die Strafe ist ja nun auch nicht so weit her geholt, oder? :unsure:

Nicht angepaßte Geschwindigkeit, ja genau *gähn*. Ich bin auch mal "abgeflogen", beim Abbiegen mit 30km/h. Sonst bin ich da immer mit 60 ums Eck, damals war ich langsamer, weil ich Gegenverkehr durchlassen mußte. Wahrscheinlich hätte die Polizei da auch nichts besseres zu tun gehabt als ein Knöllchen wegen "nicht angepaßter Geschwindigkeit". Ursache für den Abflug war zwar ein Nagel im Hinterreifen (Reifen war halb platt), wie ich dann festgestellt habe, aber gepaßt hätte die Begründung trotzdem. Wäre die Geschwindigkeit (dem platten reifen) angepaßt gewesen, hätte es ja keinen Unfall gegeben.

 

Und ja, das soll eine Begründung für eine straffreie Behandlung sein. In so einem Fall hat nämlich der Verunfallte schon seine Strafe weg. Sowas nennt man auch Fingespitzengefühl. Natürlich läßt sich sowas nicht auf alle Fälle anwenden, aber in so einem Fall, sicher schon.

 

Ich kenne nicht alle Details, aber hat der TE der Polizei gegenüber Angaben zur Geschwindigkeit gemacht, oder wurde diese durch das geschulte Beamtenauge aufgrund der vor Ort anzutreffenden Szene geschätzt?

 

Brauch man alles nicht. Wäre die Geschwindigkeit angepaßt gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, so einfach ist das...

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Nicht angepaßte Geschwindigkeit, ja genau *gähn*. Ich bin auch mal "abgeflogen", beim Abbiegen mit 30km/h. Sonst bin ich da immer mit 60 ums Eck, damals war ich langsamer, weil ich Gegenverkehr durchlassen mußte. Wahrscheinlich hätte die Polizei da auch nichts besseres zu tun gehabt als ein Knöllchen wegen "nicht angepaßter Geschwindigkeit". Ursache für den Abflug war zwar ein Nagel im Hinterreifen (Reifen war halb platt), wie ich dann festgestellt habe, aber gepaßt hätte die Begründung trotzdem.

 

Tja, waere es zu einem derartigen Vorwurf gekommen, waere es dir doch ein leichtes gewesen, den Beweis zu fuehren, dass nicht die unangepasste Geschwindigkeit, sonder der Nagel im Reifen Schuld am Abflug war, somit waere der Vorwurf fallen gelassen worden.

 

Und ja, das soll eine Begründung für eine straffreie Behandlung sein. In so einem Fall hat nämlich der Verunfallte schon seine Strafe weg. Sowas nennt man auch Fingespitzengefühl. Natürlich läßt sich sowas nicht auf alle Fälle anwenden, aber in so einem Fall, sicher schon.

 

Jetzt musst du halt nur noch plausibel erklaeren koennen, woran du erkennst, dass man in diesem Falle sicher schon das Fingerspitzengefuehl nutzen sollte und in anderen nicht.......

 

Brauch man alles nicht. Wäre die Geschwindigkeit angepaßt gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, so einfach ist das...

 

Das hast du doch schon mal gut erkannt, in den meisten Faellen ist es naemlich wohl tatsaechlich so....... :whistling:

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Den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit bestreitet der TE doch gar nicht und auch nicht dass er ein Bußgeld dafür erhält. Seine Frage geht in Richtung der Erhöhung des Bußgeldes wegen der Voreintragung...

Gruß, euer Punktesammler (mit nun 1+3) der gerne 50€ sparen würde
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Und ja, das soll eine Begründung für eine straffreie Behandlung sein. In so einem Fall hat nämlich der Verunfallte schon seine Strafe weg. Sowas nennt man auch Fingespitzengefühl. Natürlich läßt sich sowas nicht auf alle Fälle anwenden, aber in so einem Fall, sicher schon.

 

Jetzt musst du halt nur noch plausibel erklaeren koennen, woran du erkennst, dass man in diesem Falle sicher schon das Fingerspitzengefuehl nutzen sollte und in anderen nicht.......

 

 

Wurden andere Personen verletzt bzw. andere Fahrzeuge beschädigt und so Personen direkt gefährdet, dann z.B. nicht ;)

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Ich kenne nicht alle Details, aber hat der TE der Polizei gegenüber Angaben zur Geschwindigkeit gemacht, oder wurde diese durch das geschulte Beamtenauge aufgrund der vor Ort anzutreffenden Szene geschätzt?

Das Fahrzeug des TE liegt im Graben. Andere Fahrzeuge nicht. Welche Ursache ist anzunehmen?
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Guest Kleiner Schelm

Ich kenne nicht alle Details, aber hat der TE der Polizei gegenüber Angaben zur Geschwindigkeit gemacht, oder wurde diese durch das geschulte Beamtenauge aufgrund der vor Ort anzutreffenden Szene geschätzt?

Das Fahrzeug des TE liegt im Graben. Andere Fahrzeuge nicht. Welche Ursache ist anzunehmen?

 

Zwischen einer Annahme und einem tatsächlichen Sachverhalt können Welten liegen.

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Das Fahrzeug des TE liegt im Graben. Andere Fahrzeuge nicht. Welche Ursache ist anzunehmen?

 

Zwischen einer Annahme und einem tatsächlichen Sachverhalt können Welten liegen.

 

Wohl war, aber es geht um eine Owi, welches der wirkliche Grund war, wird nicht mehr ermittelt, da keine fremde Person verletzt wurde.

 

Wäre ein Tatbestand wie: "Sie begingen aus unbekannten Grund einen Fahrfehler und kamen von der Strasse ab" zutreffender?

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Die Polizei scheint, wenn ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, immer zuerst von überhöhte Geschwindigkeit auszugehen.

Das kostet ca. 100 EUR und zusätzlich 3 Punkte.

Sollte der Unfall nur durch Unachtsamkeit ausgelöst worden sein, kostet dies nur 35 EUR.

Beide Tatbestände laufen praktisch ineinander. Man kann so oder so argumentieren.

Fatzo war mit Sicherheit nur unaufmerksam und hat in einer Wasserpfütze das Steuer verrissen! :drive:

 

Als ich mit meinem Moped im Stand umgefallen bin, und dabei im Straßengraben gelandet bin, sollte auch überhöhte Geschwindigkeit die Ursache sein.

Dagegen habe ich sofort mit Erfolg Widerspruch eingelegt. Vermutlich haben die Polizisten nur versucht ihre Knöllchenquote zu erfüllen.

Da habe ich aber nicht mitgespielt.

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Na aber was haben wir hier? Einen Fahrfehler? TE ist dort extra "etwas langsamer als 100" aufgefahren wo 100 erlaubt sind. Er ist extra "etwas langsamer als 100" gefahren weil es geregnet hat. War aber offenbar nicht langsam genug (= zu schnell? ;) ). Jetzt schiebt er es auf die Chinareifen die sein Vorgänger draufgemacht hat. Wo bitte ist der Fahrfehler? Er ist extra "etwas langsamer als 100" gefahren... Aber die 100 sind eben nicht die Grundlage für das Bußgeld. Sondern die nicht angepasste Geschwindigkeit. An Fahrzeug, Strecke, Zustand, Wetter - und von mir aus Reifen. Vielleicht wären 50 angemessen"er" gewesen in seiner Situation.

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Wenn ein Autofahrer von der Fahrbahn abkommt, dann kann man immer von überhöhter Geschwindigkeit sprechen.

Ein stehendes Fahrzeug kann nicht von der Fahrbahn abkommen. :blush:

Wenn ich mal mit einem Fahrzeug im Straßengraben lande, dann werde ich gegenüber der Polizei niemals über die gefahrene Geschwindigkeit reden.

Es gibt bessere Ausreden, die zudem kein Bußgeldbescheid nach sich ziehen.

Wildwechsel ist eine wohl öfters verwendete Ausrede, die man nur schwer wiederlegen kann.

Man wollte eine plötzlich auftauchenden Wildsau (im Stadtgebiet war es ein Hund) ausweichen und ist deshalb im Straßengraben gelandet.

Leider blieb die Wildsau unverletzt, da kein Kontakt mit dem Fahrzeug stadtfand und hat Unfallflucht begangen. :lol2:

Vermutlich sind so viele angebliche "Wildunfälle" zu erklären. Nicht umsonst verlangt die Kaskoversicherung bei der Regulierung von Wildunfällen eindeutige Spuren am Fahrzeug. Ohne Spuren kann ja jeder einen Wildunfall behaupten und vortäuschen.

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Nicht umsonst verlangt die Kaskoversicherung bei der Regulierung von Wildunfällen eindeutige Spuren am Fahrzeug.
Verlangen kann sie viel (das hat sie mit Polizisten gemein, aber das nur am Rande). Regulieren muß sie regelmäßig auch ohne solche Spuren.
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Regulieren muß sie regelmäßig auch ohne solche Spuren.

Naja, nicht umsonst gibt es eine Wildunfallmeldung. Und ohne eine solche wird es für den Versicherten schon etwas schwierig, Geld von seiner Versicherung zu erhalten. Vor allem dann, wenn einem den (angeblichen) Unfall (ohne Wildspuren) aufnehmenden Beamten auffallen sollte, daß A nicht zu B paßt, der (angebliche) Wildunfall also getürkt zu sein scheint. Bei Kontakt mit Wild sind im Regelfall Spuren zu finden. Und dann ist es völlig unproblematisch, den Unfall regulieren zu lassen. Ohne solche Spuren ist - zumind. dann und wann und bei der ein oder anderen Versicherung - Ärger vorprogrammiert.

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Jap. Aber oftmals ist ja doch noch mehr kaputt als nur das Glas. Und nimmt man die Vollkasko in Anspruch, wird man auch hochgestuft. Viele aber haben gar keine Vollkasko, bleiben daher u.U. auf ihrem Schaden oder einen Teil sitzen.

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TE kann ja gern auf einen "Fahrfehler" gehen. Hab ich kein Problem damit. Ändert aber nichts daran, daß es hier wohl keiner war sondern der Vorwurf stimmt. Ein "aber ich bin doch extra nur 70 gefahren" ist nicht viel besser "aber ich bin gar nicht schneller als erlaubt gefahren". Etwas besser schon, immerhin ist klar man darf auch langsamer als erlaubt... aber der Vorwurf stimmt - es wäre eben noch weniger angebracht gewesen bei Zustand des Fahrzeugs und der Fahrbahn und des Wetters.

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Hallo, Andreas7z,

 

Du machst den gleichen Fehler, wie so viele andere: Du setzt die "nicht angepasste Geschwindigkeit" mit einer überhöhten Geschwindigkeit gleich, und das ist nun mal falsch.

 

Wenn Du eine Auffahrt auf die Bundestraße oder die Autobahn bei trockenem Wetter problemlos mit 100 km/h befahren kannst, bei Regen aber schon mit 60 km/h den Abflug machst, bist Du nicht mit einer überhöhten Geschwindigkeit gefahren, sondern Du hast die Geschwindigkeit nicht so angepasst, dass Du das Fahrzeug bei den herrschenden Witterungs - und Straßenverhältnissen nicht unter Kontrolle hattest.

 

D. h.: Machst Du bei Regen und nasser Fahrbahn bei 60 km/h den Abflug, kann es weit teurer kommen als wenn Du auf trockener Fahrbahn bei z. B. 120 km/h von der Fahrbahn fliegst, denn dann fehlt die Qualifizierung (Witterungsverhältnisse).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteuele,

 

Wenn jemand bei Nässe von der Fahrbahn abkommt und im Straßengraben steht, dann ist zu 95% nicht angepasste überhöhte Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen die Unfallursache. Der Betroffene ist durch den Schaden am Auto schon genug bestraft worden und möchte natürlich einen Bußgeld mit Punkten in Flensburg vermeiden.

 

Dazu muss man eine gute Ausrede erfinden.

Die Wildsau auf der Fahrbahn als Ursache ist eine Möglichkeit.

Ein Reifen mit Luftverlust ist auch möglich.

Für diesen Fall habe ich einen 12 Volt Kompressor dabei. Damit kann ich noch im Straßengraben den angeblich platten Reifen aufpumpen. :lol2:

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Naja, nicht umsonst gibt es eine Wildunfallmeldung. Und ohne eine solche wird es für den Versicherten schon etwas schwierig, Geld von seiner Versicherung zu erhalten.
Ja. Ich hatte als bekannt vorausgesetzt, daß eine Versicherung nicht auf einfachen Zuruf zahlt.

 

Ohne solche Spuren ist - zumind. dann und wann und bei der ein oder anderen Versicherung - Ärger vorprogrammiert.

Ja. Ärger vorprogrammiert bedeutet aber nicht zwangsläufig keine Regulierung.

 

Regulieren tut sie, im Rahmen der Vollkasko oder nur den Glasschaden.
Nö. Wenn der Unfall als Wildunfall reguliert wird, zahlt die Teilkasko, und zwar komplett.
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Beides ist rechtlich nicht zu beanstanden. Vielleicht etwas "hart" die Erhöhung bei nur einem vorherigen Verstoß, aber vom Gesetzgeber trotz allem gedeckt.

@qtreiberin: Aber moralisch ist es alles zu beanstanden. Der seriöse Cop verpasst einem Abflieger ohne Fremdschaden keine Flenspunkte, sondern nur ein Knöllchen. Zweitens haben Bußgeldstellen über den Lauf der Jahre eine lukrative Schattenwirtschaft mit "Vorsatz" und "Voreintragung" entwickelt.

 

@fatzo: Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall. Mein RA hatte sich mit den Cops in Verbindung gesetzt und es kam dann nur ein Knöllchen.

:nolimit:

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Guest Kleiner Schelm

Interessant in dem Zusammenhang ist die nicht selten seitens der Versicherungen verschwiegene - besser gesagt: in den AGBs versteckte - Tatsache, dass der geneigte VT einem Tier erst dann ausweichen darf, wenn dieses eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Ist das Tier - nachweislich - zu klein und der VT erkundet im Rahmen seines Ausweichmanövers die Botanik, bleibt er mit hoher Wahrscheinlichkeit auf seinem Schaden sitzen.

 

Also am besten immer erst die exakte Größe des Hindernisses ermitteln, bevor irgendwelche fahrtechnischen Maßnahmen eingeleitet werden :abwarten:

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Hi

ob die Erhöhung i.O. ist, ist von der Verfahrensweise der Behörde abhängig (Ermessen).

Allerdings wäre hier das ermessen anders ausgeübt worden: Wenn kein Fremdschaden entstanden ist, werden/wurden solche Fälle hier nach § 47 I OWiGeingestellt, da der Halter durch den hohen Eigenschaden schon genug bestraft ist und es keines weiteren Denkzettels mehr bedarf.

Allerhöchstens wäre die Geldbuße unter die Eintragungsgrenze gesenkt worden.

Der Einspruch ist also durchaus nicht schlecht - vielleicht denkt das Gericht genau so.

 

Gruß

haWeThie

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Also am besten immer erst die exakte Größe des Hindernisses ermitteln, bevor irgendwelche fahrtechnischen Maßnahmen eingeleitet werden :abwarten:

das sollte einem schon der Lebenserhaltungstrieb sagen und nicht die AGB irgendeiner Versicherung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Hallo, Kleiner Schelm,

 

Also am besten immer erst die exakte Größe des Hindernisses ermitteln, bevor irgendwelche fahrtechnischen Maßnahmen eingeleitet werden :abwarten:

das sollte einem schon der Lebenserhaltungstrieb sagen und nicht die AGB irgendeiner Versicherung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Wenn urplötzlich ein Hindernis vor dem Fahrzeug erscheint, wird der geneigte VT i.d.R. rein reflexartig bzw. instinktiv agieren und versuchen, eine Kollision zu vermeiden (auch das gehört zum Selbsterhaltungstrieb). Ob es sich bei dem Hindernis um einen ausgewachsenen Elch oder eine Katze handelt, ist dabei erst einmal zweitrangig, denn im ersten Moment wird die Gefahr also solche (= das Hindernis) wahrgenommen und nicht etwa das, woraus sie resultiert (= z.B. ein Tier).

 

Diese Art von Verhalten ist in meinen Augen nicht "schlecht", denn statt eines Hundes, einer Katze, eine Wildschweins oder eines Elchs könnte es tatsächlich mal ein Keinkind sein, dass urplötzlich auf die Strasse läuft. Selbst mit angepasster Geschwindigkeit und permanenter Bremsbereitschaft würden in diesem Fall die meisten von uns im Falle des Falles wahrscheinlich ein Ausweichmanöver einleiten, oder?

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Diese Art von Verhalten ist in meinen Augen nicht "schlecht", denn statt eines Hundes, einer Katze, eine Wildschweins oder eines Elchs könnte es tatsächlich mal ein Keinkind sein, dass urplötzlich auf die Strasse läuft. Selbst mit angepasster Geschwindigkeit und permanenter Bremsbereitschaft würden in diesem Fall die meisten von uns im Falle des Falles wahrscheinlich ein Ausweichmanöver einleiten, oder?
Du hast prinzipiell völlig recht. Allerdings tauchen auf deutschen (Land-)straßen zu den Zeiten, auf denen dort irgendwelches Wild unterwegs ist, eher selten Kleinkinder auf, schon gar nicht im Rudel. Deshalb ist es in solchen Fällen grundsätzlich besser, draufzuhalten, als in die Botanik auszuweichen. Aus unmittelbarer eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die Folgen regelmäßig geringer sind, als wenn man ausweicht und in einem Graben landet oder einen Baum trifft.

 

Bei Elchen ist das etwas anders. Ich habe vor Jahren mal den Bericht eines Erlkönigjägers gelesen, der für seine Aktivitäten u.a. in Finnland einen ehemaligen Rallyefahrer beschäftigte. Der Typ 'flog' über nicht einsehbare Kuppen grundsätzlich quer zur Fahrtrichtung - falls dahinter ein Elchbulle gestanden hätte, sei der Abflug ins Gelände immer noch besser als unter dem Viech durchzufahren und Verdeck und Köpfe zu verlieren.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

es ist natürlich moralisch nicht falsch, einem Tier auszuweichen, selbst, wenn es klein ist und auch, wenn die Wahrscheinlichkeit, nachts ein Kleinkind zu überfahren, einigermaßen gering ist, könnte es sich bei dem plötzlich auftauchenden Hindernis um eine liegende Person handeln, die dann auch nicht so wahnsinnig groß wirkt.

 

Deshalb ist es verständlich, dass man reflexartig ausweicht, aber für das eigene Leben und die Gesundheit sowie für die der Mitfahrer kann dieses Verhalten äußerst fatal enden.

 

Man kann sich diesen Ausweichreflex zum Großteil abtrainieren, indem man sich solche Situationen immer wieder vor Augen führt und sich überlegt, wie man es besser machen kann, und indem man natürlich versucht, so konzentriert wie möglich zu fahren und sich nicht dauernd ablenken lässt (Handy, Radio, intensive Unterhaltung usw.).

 

Um nur mal ein Beispiel für diesen Ausweichreflex zu bringen, den man sich abgewöhnen sollte:

 

Es kommt immer wieder vor, dass auf der Autobahn ein Fahrzeuglenker urplötzlich ausschert, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

 

Wenn der links hinter dem Ausscherenden fahrende Fahrzeuglenker nun seinerseits unkontrolliert nach links ausweicht, kann es sein, dass er entweder einen anderen, noch weiter links fahrenden Fahrer, abdrängt oder dass er, wenn er schon auf dem linken Fahrstreifen ist, in den Grünbereich kommt und im besten Fall die Leitplanke rasiert.

 

Leider lenken viele, denen so etwas passiert, dann gleich wieder nach rechts und bedenken dabei nicht, dass sie in dem oft weichen Erdreich eingesackt sind und nun die linke Kante der Fahrbahn wie ein hoher Bordstein wirkt, den man nun zwischen den Rädern hat,

 

Zieht man nun abrupt wieder nach rechts, kommt man nicht selten ins Schleudern oder man überschlägt sich sogar und wird, dann, wenn es ganz schlimm läuft, vom nächsten Sattelzug überrollt.

 

Trainiert man sich diesen Ausweichreflex abund konzentriert man sich darauf, voll abzubremsen und auf der Spur zu bleiben, hat man eine große Chance, den Aufprall unversehrt oder leicht verletzt zu überstehen.

 

Dies gilt selbst für den Beifahrer, der ja auf dem sogenannten "Todessitz" hockt.

 

Je geringer dabei vor dem Abbremsen die Geschwindigkeitsdifferenz ist, umso mehr Überlebenschancen hat man natürlich (wieder ein Grund, die Richtgeschwindigkeit oder die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten :abwarten: ).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Du hast prinzipiell völlig recht. Allerdings tauchen auf deutschen (Land-)straßen zu den Zeiten, auf denen dort irgendwelches Wild unterwegs ist, eher selten Kleinkinder auf, schon gar nicht im Rudel.

 

Vermutlich.

 

Allerdings gilt das beschriebene Szenario auch für igO, oder?

 

Man kann sich diesen Ausweichreflex zum Großteil abtrainieren, indem man sich solche Situationen immer wieder vor Augen führt und sich überlegt, wie man es besser machen kann, und indem man natürlich versucht, so konzentriert wie möglich zu fahren und sich nicht dauernd ablenken lässt (Handy, Radio, intensive Unterhaltung usw.).

 

Und wenn dann doch einmal der Fall - der hoffentlich bei niemandem von uns jemals eintreten möge!!! - es sich doch um ein Kind auf der Straße handelt, sorgt mein abtrainierter Ausweichreflex für was?

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

in dem Fall sorgt er dafür, dass Du mitsamt Deinen Mitfahrern überlebst.

 

Wenn wir schon das DEFA - Kind nehmen:

 

Was ist gewonnen, wenn Du dem Kind ausweichst, Dich mit Deinem Auto und mit den mitfahrenden Insassen um den nächsten Baum wickelst und der nachfolgende Fahrer achtet nur auf Dich und Deinen Unfall und überfährt dann das Kind?

 

 

Null und gar nichts.

 

Dieses "was wäre, wenn" erinnert mich sehr an die Diskussionen mit Gurtmuffeln, die anführen, dass sie von einem Bekannten gehört haben, der jemanden kennt, der einen Verwandten hat, dessen Nachbar mitbekommen hat, dass ein Fahrer einen Unfall nur deshalb überlebt hat, weil er nicht angegurtet war.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Was ist gewonnen, wenn Du dem Kind ausweichst, Dich mit Deinem Auto und mit den mitfahrenden Insassen um den nächsten Baum wickelst und der nachfolgende Fahrer achtet nur auf Dich und Deinen Unfall und überfährt dann das Kind?

 

Dann war ich es zumindest nicht, der das Kind überfahren hat. Vielleicht nur ein schwacher Trost, aber immerhin.

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  • 2 months later...

Ich hatte ja Einspruch eingelegt mit der Begründung dass sich geschilderte Tatfolgen aus einer durch Unaufmerksamkeit verursachten hektischen Lenkbewegung ergaben.

 

Gestern kam der Bescheid vom Amtsgericht dass das Verfahren gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt wurde !

 

Amüsant finde ich an der Geschichte dass die "Gier" der Bußgeldstelle mir die 50€ extra draufzuschlagen nun dazu geführt hat dass ich gar nichts gezahlt habe. Den regulären Bescheid hätte ich sehr wahrscheinlich einfach gezahlt.

Auch die Polizei war gewissermassen zu "gierig" und hat mir dass mit dem teuren Vorwurf sehr leicht gemacht mich gegen ihn zu wehren.

Es gibt günstigere Unfall-Verursacht-Verstöße gegen die ein Einspruch womöglich nicht so einfach möglich gewesen währe.

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Hallo, Fatzo,

 

dem Polizeibeamten kann man keinen Vorwurf machen.

 

So, wie Du es im Eingangsbeitrag geschildert hast, lagen eindeutige Anzeichen für eine Qualifizierung der nicht angepassten Geschwindigkeit vor.

 

Du hättest es selber in der Hand gehabt, vor Ort Angaben zur Sache zu machen und dadurch zu versuchen, den Beamten dazu zu bringen, nur den Verwarnungstatbestand zu nehmen.

 

Nichtsdestotrotz sei es Dir gegönnt, dass Du zumindest durch Deinen Einspruch Erfolg hattest.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

@Nachteule:

 

Kannst du aufgrund deiner Erfahrungen bestätigen oder widerlegen, dass in Fällen wie diesem (vor-)schnell die vermeintliche Ursache anhand nicht weiter verfolgter Indizien diagnostiziert wird? Versteh die Frage bitte nicht als Vorwurf oder Unterstellung, aber ich ertappe mich selbst im Beruf nicht selten dabei, dass ich davon abzusehen versuche, jeden Fall individuell zu betrachten, obwohl das eigentlich unabdingbar ist.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

mein persönlicher Eindruck: Es wird viel zu oft der qualifizierte Tatbestand bei der nicht angepassten Geschwindigkeit genommen und wenn jemand einen gut formulierten Einspruch einlegt, sind die Chancen, dass das Verfahren in eine Verwarnung "umgewandelt" wird, recht gut.

 

Das Problem dabei ist, dass so mancher Kollege sich entweder keine großen Gedanken darüber macht, welche Voraussetzungen hier tatsächlich vorliegen müssen oder dass sie sich gegen Kollegen oder Vorgesetzte, die "es ja immer schon so gemacht haben", nicht durchsetzen können oder wollen.

 

Bekommt man beigebracht, dass man bei Regen, Schnee, Glatteis usw. immer den qualifizierten Tatbestand zu nehmen hat, ist es schwer, diese festgefahrene Praxis wieder abzulegen, vor Allem, wenn niemand gegensteuert.

 

Persönlich kann ich sagen: Sollte einer meiner Familienangehörigen oder ich selber bei einem Unfall mit so einem Vorwurf konfrontiert werden, würde ich immer dagegen angehen, es sei denn, die Sachlage wäre so eindeutig, dass ein Einspruch sich nur nachteilig auswirken könnte (z. B. 170 km/h bei dichtem Nebel und Unfall).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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.... eingestellt wurde !

@fatzo: :) .

 

....die "Gier" der Bußgeldstelle mir die 50€ extra draufzuschlagen nun dazu geführt hat dass ich gar nichts gezahlt habe. Den regulären Bescheid hätte ich sehr wahrscheinlich einfach gezahlt.

 

@fatzo: Gier frisst halt Hirn.

:nolimit:

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