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Warndreieck Nicht Gezeigt-Mitteilung An Fsst. ? Abendteuerlicher Vorga


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Ich denke, da gibt es hüben wie drüben, den einen oder anderen, guck einfach mal in den Spiegel.     Ich, zum Beispiel         Hier liegt das Problem.   Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir hier im

Hallo, Biber,   sorry, wenn ich mich in eure Diskussion einklinke, vor Allem, weil diese mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das hier kann ich einfach nicht mehr hören.   Du setzt hier "die Juden" m

Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.

Derlei sprachliche Preziosen sind klasse. Ihr schikaniert also manchmal "sogar legal"? Respekt!

 

Hier moechte ich einsprechen! Wenn der PolBeamte einen bestimmten Verdacht hat und seine diesbezuegliche Frage mit einer offensichtlichen Luege beantwortet wird, dann wird sein Verdacht erhaertet - und damit legitimiert sich eine genauere Kontrolle.

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Bezeichnend, dass er nicht merkt, dass er mit Sprüchen wie oben, gesellschaftliche Ängste schürt, a la "wenn die wollen können die ja doch alles mit uns machen". Oder ist das am Ende sogar gewollt?

 

Ich wuerde meinen, das beruht auf eine erhebliche Selbstueberschaetzung des Betroffenen. Wie sagte mein Prof in Arbeitssicherheit schon anno dunnemals: Es gibt Menschen, die haben fuer einen Pfennig Macht, sie ueben jedoch Macht fuer eine Mark aus.

Mich deucht, mit 'Blaulicht' haben wir ein solches Exemplar in potenzierter Form.........

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Die Waldfomel immernoch nicht begriffen?

 

Du solltest derartige Unverschaemtheiten hier unterlassen, hast DU das immer noch nicht begriffen?

 

Die Waldformel beinhaltet nicht, dass ich auch dann noch freundlich bin, wenn ein Berg an unverschämtem Verhalten mir entgegen gebracht wurden.

 

So, wie du dich hier gibst, steht zu befuerchten, dass du jede Verweigerung einer Antwort, jedes Verhalten, das nicht dem folgt, was du forderst, als unverschaemtes Verhalten bezeichnest. Damit disqualifizierst du dich selbst fuer die Taetigkeit, die du ausuebst!

 

D.h.wenn ich sage, dass ich ein freundlicher Mensch bin, dann stimmt das. Auch dann, wenn ich Biber eins auf die Nase hauen würde.

 

Und auch diese selten daemliche Bemerkung haettest du dir getrost verkneifen koennen, es sei denn, du moechtest tatsaechlich beweisen, was fuer ein jaemmerliches Figuerchen du bist.......

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Wenn man sich betrachtet, von wem in Israel Anschläge begangen werden, so kann man wohl kaum davon ausgehen, daß von einem alten Ehepaar eine solche Gefahr ausgehen wird.

 

Das ist - aus sicherheitstechnischer Sicht - eine sehr gewagte Annahme. Als verantwortlicher wuerde ich dieses Risiko lieber nicht eingehen wollen......

 

Kontrolliert werden deren Sachen eh beim Check In. Warum also müssen die Israelis die Koffer anschließend nochmal und völlig auseinandernehmen?!

 

Ich bin dreimal in Israel gewesen. Abgesehen davon, dass die Fluege der El Al immer von einem extern gelegenem Gate abgingen, habe ich nie groessere Kontrollmassnahmen erfahren duerfen, das ging immer ganz normal ab. Eingehende Kontrollen des Gepaecks allerdings betrachte ich auch als normal, insbesondere bei El Al Fliegern. Eingehende Befragungen, was man denn genau in Israel getan haette - wie vorher geschildert, durch zei Beamte nacheinander - verbunden mit eingehender Gepaeckkontrolle, fanden immer erst bei der Ausreise aus Israel statt.

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Es kommt auch auf die Kontrolle an. Will dir der Providabeamte ein Video zeigen und die redest nicht, guckst nicht, machst auf stur, kann es sein, dass die Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle unvorteilhaft (für dich) reagiert.

 

Das ist doch nun mal wieder absoluter Unsinn der Marke 'Blaulicht'........

 

Ist es die Kontrolle nach dem Weinfest, kann es länger dauern. Schließlich möchte ich ja nun herausfinden ob du trunken bist.

 

Das dauert wie lange?

 

Vermutlich willst du auch nicht pusten? Nicht reden, nicht pusten und das auf der Ausfallstraße vom Weinfest, kann dich zumindest mal Zeit kosten.

 

Wir halten fest: Der Angesprochen zeigt keinerlei Hinweise auf Trunkenheit, keine Fahne, kein trueber Blick, rein gar nichts. Er verweigert halt bloss die Kommunikation mit dir - was ich, angesichts deiner hier getaetigen Aeusserungen durchaus nachvollziehen kann - und nun? Wie begruendest du die Aufforderung zum 'Pusten'?

 

Was eigentlich, wenn der Bürger wieder mal mit Fragen oder Gesprächen 'nervt' und der Polizist redet nicht mit dem Bürger? Muss er ja auch nicht.

 

Das kann durchaus vorkommen und muss vom Buerger genauso akzeptiert werden, wie vom PolBeamten, dem der Buerger nicht antworten moechte. Der Unterschied ist der, dass du als Polizeibeamter, der du leider (!) bist, meinst, noch irgendwelche "Macht" ausueben zu koennen, um den Buerger zum Sprechen zu bringen, der Buerger wuerde wohl kaum auf solche verquere Idee kommen.

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@MrMiijagi

Dann schau doch mal in das Polizeigesetz unter dem Aspekt Datennutzung. Dort müsste auch stehen wann Daten an nicht öffentliche Stellen weiter gegeben werden dürfen.

Hab nachgesehen. § 29 "Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs" des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes scheint einschlägig zu sein.

 

Eine Ermächtigungsgrundlage habe ich dort allerdings nicht gefunden. Die Polizei scheint also illegal zu handeln.

 

 

Die Polizei kann von sich aus personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit dies..

(..)

2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl (..)

 

erforderlich ist.

 

oder:

 

 

Die Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit die oder der Auskunftsbegehrende

 

1. ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt,

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Uebrigens, wuerde mich ein Polizist fragen, ob ich Drogen konsumiert habe, wuerde ich ihm empfehlen, einen Blick auf mein Geburtsdatum zu werfen und ihm erklaeren: "Das laesst nur zwei Schluesse zu: Entweder ist die Zeit des Drogenkonsums schon mindestens zwei Jahrzehnte vorueber, oder sie hat nie begonnen." Wie waere deine Reaktion hier?

 

Sympathiepunkt.

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@HarryB

 

Weißt du was du gerade machst?

 

Du setzt dich - als freundlichen unschuldigen Autofahrer - auf einmal an den Platz des Fahrers, der vorher anders aufgetreten war, einen anderen Kontrollgrund hat.

du willst, dass ich meine alte Antwort wiederhole - die jetzt nicht passt - um mir meine Unzulänglichkeit zu zeigen. Oder ich antworte, wie es in dieser Situation angemessen wäre und du wirst diese Antwort auf die Ausgangssituation (andere Situation) legen.

 

Da mach ich nicht mit und beantworte deine Fragen nicht

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In beiden Beispielen haben die Polizisten nicht falsch gehandelt.

 

Dem kann ich voll und ganz zustimmen, denn ihrer Handlung lag eine (scheinbar) berechtigte Grundlage zugrunde (Alk-verdacht / Grund fuer die Meldeauflage), die hier erfolgreich angefochten wurden. Wir diskutieren aber, wenn ich nicht irre, um den Sachverhalt der Antwortverweigerung auf - aus Buerger's Sicht - ungerechtfertigte Neugier.

 

Ferner sagtest du weiter oben: Wenn ich etwas finden will, dann finde ich es. Wie ist das zu verstehen, insebsondere wenn, wie von anderen Usern aufgefuehrt, eigentlich nichts zu finden sein sollte?

 

Edit: Dieser Beitrag wurde aus einem anderen Thread mit herueber kopiert, weil sich alles nach dem 1. Satz auf diesen Thread bezieht.

Edited by HarryB
Edit eingebracht
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@HarryB

 

Weißt du was du gerade machst?

 

Weisst du es?

 

Du setzt dich - als freundlichen unschuldigen Autofahrer - auf einmal an den Platz des Fahrers, der vorher anders aufgetreten war, einen anderen Kontrollgrund hat.

 

Nein, du weisst es offensichtlich nicht..... Das ist nur deine urpersoenliche Auffassung, die durch nichts begruendet ist. Du hast die Frage nach dem Woher und Wohin versucht zu begruenden, es wurde dir von mehreren Seiten gesagt, dass dich das - im Rahmen einer ganz normalen Verkehrskontrolle - nichts angeht und daher auch nicht beantwortet wird. Dauraufhin erdachtest du dir irgendwelche Grundlagen, dass diese Fragen gestattet seien (was gar nicht bestritten wird, fragen darf ein jeder!) und - so kommt es in deinen Beitraegen zumindest herueber - der Buerger sie auch gefaelligst zu beantworten habe. Damit liegst du schief - und zwar ganz gewaltig.

 

Mit ein wenig Einsichtigkeit deinerseits waere diese Diskussion schon lange beendet - allein du bist ganz offensichtlich nicht in der Lage dazu. Das ist - da bin ich mir ziemlich sicher - darin begruendet, dass du davon aus gehst, immer Recht zu haben. Dieses spiegelt sich auch in vielen deiner Beitraege wider, ab und an erdreistest du dich gar, dieses explizit zu erwaehnen.......

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. Wir diskutieren aber, wenn ich nicht irre, um den Sachverhalt der Antwortverweigerung auf - aus Buerger's Sicht - ungerechtfertigte Neugier

Du vermischt zwei Dinge, bzw.unterstellst ungerechtfertigte Neugierde. Trenne doch in

a) ungerechtfertigte Neugierde

b) Fragen mit einem Hintergrund im Rahmen des Aufgabenbezugs

 

Trennt man das so, dann ergeben sich tatsächlich zwei Unterschiedliche Situationen - auch wenn in beiden die Antwort verweigert würde.

 

Verweigern kann man die Antwort

1) höfflich

2) unhöflich

 

Auch hierdurch ergeben sich unterschiedliche Situationen.

 

Was hier (im Forum) jetzt passiert

- Ich redete von Konstellation b2

- Du antwortest und fragst im Rahmen der Konstellation a1

- Kolbenfeder b1

 

Wie soll man so mit einander reden; vor allem wenn dann noch Wortklauberei und Goldwaage von einigen anderen Usern ausgepackt werden und noch ganz andere Situationen / Sachverhalte hinzu gedichtet werden?

 

 

Fragen kann der Polizist

x) höflich

y) unhöflich

 

 

Womit die Konstellationsmöglichkeiten noch weiter gehen

- ich rede von b2x

 

Ferner sagtest du weiter oben: Wenn ich etwas finden will, dann finde ich es. Wie ist das zu verstehen, insebsondere wenn, wie von anderen Usern aufgefuehrt, eigentlich nichts zu finden sein sollte?

Auch hier kommt es darauf an. Wer und warum wird angehalten und schließlich: Warum will ich etwas finden?

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Guest Kleiner Schelm

Halten wir einmal fest:

 

1) Im Rahmen einer Kontrolle darf der Beamte Fragen stellen.

 

2) Der Befragte muss lediglich Fragen zur Person beantworten. Alle anderen Fragen darf er - ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - unbeantwortet lassen.

 

3) Konsequenzen zu 2) drohen nur dann, wenn ein gewisser Herr Blaulicht die Kontrolle durchführt. Für diese Konsequenten gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage, so dass hier reine Willkür zu unterstellen wäre.

 

Habe ich irgendwas vergessen?

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Du vermischt zwei Dinge, bzw.unterstellst ungerechtfertigte Neugierde. Trenne doch in

a) ungerechtfertigte Neugierde

b) Fragen mit einem Hintergrund im Rahmen des Aufgabenbezugs

 

Wir halten fest: a) und b) beduerfen keiner Antwort.

 

Trennt man das so, dann ergeben sich tatsächlich zwei Unterschiedliche Situationen - auch wenn in beiden die Antwort verweigert würde.

 

Nett aufgeschluesselt, sogar nachvollziehbar. Wo Anerkennung geboten ist, sollte sie auch gewaehrt werden!

 

Nur - und das ist offensichtlich das Problem - irrst du in deinen Schlussfolgerungen:

 

- Du antwortest und fragst im Rahmen der Konstellation a1

 

Das ist ganz offensichtlich falsch, wie sich schon durch meine obige Antwort ergibt: Es gibt auf a) und b) nur eine Antwort: Naemlich keine. Warum der PolBeamte fragt, ist schlicht irrelevant! Allerdings liegst du wenigstens mit der 1 richtig. Selbst wenn ich dem PolBeamten sage, dass ihn das nichts angehe, dann ist das hoeflich. Du nimmst offensichtlich Unhoeflichkeit aufgrund der verwehrten Antwort an.......

 

- ich rede von b2x

 

Ich gehe unbedingt davon aus, dass es sich so verhaelt, anderenfalls ich keine Veranlassung, hoeflich zu sein, sehe.

 

Auch hier kommt es darauf an. Wer und warum wird angehalten und schließlich: Warum will ich etwas finden?

 

Wenn ich nicht irre, hast du diese Aeusserung genau im Rahmen dieser Diskussion - Erinnerung: Es geht um die Frage nach dem Wohin und Woher! - eingebracht. Meine Frage ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder? Gut ich erklaere noch einmal: Du fragst nach b2x, ich verhalte mich nach a1; liegt darin ein Grund fuer dich, "etwas finden zu wollen", und wenn ja, wie unter der eingebrachten Konstellation, dass eigentlich alles i. O. ist?

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Guest Kleiner Schelm

@Blaulicht:

 

Kann es sein, dass du noch immer das Reichspolizeihandbuch benutzt? :schreck:

 

Dein Kollege Bluey hat in einem anderen Thread sehr schön und nachvollziehbar erläutert, wieso deine Behauptungen gänzlich falsch sind, da der Ottonormalbürger im Rahmen einer Kontrolle lediglich Angaben zur Person machen muss, ohne dass ihm das Nichtbeantworten weiterer Fragen zum Nachteil gereichen darf; wobei bei Zeitgenossen wie dir, die sogenannten Waldormel-Anwender, vermutlich mit rechtlich nicht nachvollziehbaren und vermutlich auch nicht einwandfreien (Gegen-)Maßnahmen zu rechnen ist.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass du in deiner Gottähnlichkeit im Rahmen einer Kontrolle bei jedem Bürger, dessen Frisur, Kleidung oder Schweigen dir nicht in den Kram passt, etwas konstruieren finden kannst, was die Dauer der Kontrollmaßnahme unnötig verlängert, nur müsstest du dir in diesem Fall wohl den Vorwurf gefallen lassen, dass du nicht geeignet bist, deinen Beruf im Rahmen der dir übertragenen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten auszuüben.

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Guest Kleiner Schelm
im Rahmen einer ganz normalen Verkehrskontrolle

 

Ah - Sachverhaltsquetsche - Ich redete doch die ganze Zeit vom Weinfest in der Stadt. Also nicht mehr ganz normale Verkehrskontrolle.

 

Sehr schön konstruiert.

 

Und wenn du gleich auf der Straße wieder dein Unwesen treibst, begründest du deine Maßnahmen mit der Trauerfeier für Nelson Mandela? :schreck:

 

Begreif es doch endlich: Ausser Angaben zur Person besteht für den Bürger keine Kommunikationspflicht.

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Ah - Sachverhaltsquetsche - Ich redete doch die ganze Zeit vom Weinfest in der Stadt. Also nicht mehr ganz normale Verkehrskontrolle.

 

OK, das begruendet evtl. die Frage nach dem Woher, keinesfalls aber die nach dem Wohin. Des weiteren muessen beide Fragen nicht beantwortet werden, deshalb meine Frage: Wuerde dich die - hoefliche - Zurueckweisung dieser Frage veranlassen, mich weiterer Massnahmen zu unterziehen, auch wenn keine Anhaltspunkte vorliegen? Weiterhin: Wuerdest du "etwas finden wollen"?

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Ah - Sachverhaltsquetsche - Ich redete doch die ganze Zeit vom Weinfest in der Stadt. Also nicht mehr ganz normale Verkehrskontrolle.

 

OK, das begruendet evtl. die Frage nach dem Woher, keinesfalls aber die nach dem Wohin. Des weiteren muessen beide Fragen nicht beantwortet werden, deshalb meine Frage: Wuerde dich die - hoefliche - Zurueckweisung dieser Frage veranlassen, mich weiterer Massnahmen zu unterziehen, auch wenn keine Anhaltspunkte vorliegen? Weiterhin: Wuerdest du "etwas finden wollen"?

 

Also - eigentlich frage ich nicht nach dem Wohin - das Woher könnte hier aber durchaus relavant sein - schließlich will ich wissen

 

- kommst der Fahrer vom Weinfest

- wirkt er trunken

 

 

Aber mal so in den Raum:

"Guten Tag. Polizeikontrolle. Wo kommen Sie her, wo soll es weiter hingehen?"

Zack - kann das Thema durch sein und der Fahrer hört die Worte:"Schöne Weiterfahrt"

Es kann aber auch so weiter gehen:

"Dann hätte ich gerne mal ihren Führerschein und Fahrzeugschein"

"Ich frage bezüglich des Weihnfest in der Stadt. Haben Sie Alkohol getrunken?"

 

 

Darum kann die Frage: Wo kommste her, wo gehste hin. Schon ein netter Einstieg in die Kontrolle sein.

 

Es geht auch anders:

"Polizei. Die Hände bleiben am Steuer so dass ich sie sehen kann"

"Schalten sie jetzt die Innenbeleuchtung ein"

"Bewegen Sie sich langsam - ich will die Hände sehen"

 

Aber nicht jede Verkehrskontrolle muss angenehm sein. Es kommt immer auf die Situation an. Und in einigen Situationen ist die Frage, wo es herkommt und hingehen mag angebracht. Manchmal auch nur als Eisbrecher. Es gibt nämlich auch Menschen, denen ist unwohl, wenn die Polizei sie anhält. Und die fühlen sich erheblich angenehmer, wenn man ganz locker redet.

 

 

Weiterhin: Wuerdest du "etwas finden wollen"?

Bei einigen Menschen ja. Bei anderen fängt man nicht mit dem Suchen an.

 

 

 

@HarryB

wenn du mir höflich erklärst, dass du mir nicht sagen willst wo du herkommst (z.b. weil du im Bordell, bei deiner Gelibeten oder beim Ballett warst) könnte eine Folgefrage sein, ob du beim Weinfest warst. Warts du das nicht, teilst mir das mit, sind alle Sätze klar und deutlich, keine roten Augen, keine Fahne in der Luft kann es sein dass du weiterfährts. Sagst du, dass du auch die Frage nicht beantworten willst, so könnte ich Richtung Trunkenheit bei dir genauer gucken wollen.

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Liebes Blaulicht,

 

Es geht auch anders:

"Polizei. Die Hände bleiben am Steuer so dass ich sie sehen kann"

"Schalten sie jetzt die Innenbeleuchtung ein"

"Bewegen Sie sich langsam - ich will die Hände sehen"

wäre mir bei einem Zusammentreffen mit Dir die eindeutig angenehmere Variante. Dann ist nämlich von Anfang an klar, dass Du außer meinen Personalien, den Fahrzeugpapieren, Verbandkasten und Warndreieck gar nichts von mir zu sehen oder hören bekommst.

 

Liebe Grüße und ab auf die Ignore-Liste!

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Guest Kleiner Schelm
Weiterhin: Wuerdest du "etwas finden wollen"?

Bei einigen Menschen ja. Bei anderen fängt man nicht mit dem Suchen an.

 

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

 

Schon einmal gehört? Und auch verstanden?

 

Ich finde es sehr befremdlich, dass ein Staatsdiener öffentlich bekundet, dass er das Grundgesetz seiner Kleingeistigkeit unterordnet.

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Darum kann die Frage: Wo kommste her, wo gehste hin. Schon ein netter Einstieg in die Kontrolle sein.

 

Den netten Einstieg stelle ich mir z.B. so vor:

"Guten Tag, wir fuehren hier eine allgemeine Verkehrskontrolle durch."

 

Dann kann die Frage: "Ich frage bezüglich des Weihnfest in der Stadt. Haben Sie Alkohol getrunken?" durchaus erfolgen und wird, weil sie berechtigt ist, auch beantwortet. That's ist, alles weiter obliegt dem PolBeamten......

@HarryB

wenn du mir höflich erklärst, dass du mir nicht sagen willst wo du herkommst (z.b. weil du im Bordell, bei deiner Gelibeten oder beim Ballett warst)....

 

Ich sehe keinerlei Veranlassung, zu erklaeren, warum ich diese Fragen nicht beantworte. Ich tue dies mit dem Hinweis, dass das den PolBeamten nichts angeht - fertisch.

 

.....könnte eine Folgefrage sein, ob du beim Weinfest warst.

 

Siehe oben.

 

Es geht auch anders:

"Polizei. Die Hände bleiben am Steuer so dass ich sie sehen kann"

"Schalten sie jetzt die Innenbeleuchtung ein"

"Bewegen Sie sich langsam - ich will die Hände sehen"

 

Dann haetten wir ganz sicher (!) 'ne Menge Spass, du wuerdest am Ende am Rad drehen.........

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Ja, alle Menschen sind gleich.

Heißt das, dass wir alle Erste Klasse fliegen, dass jeder ins P1 kommt, dass der VIP Eingang für alle offen ist, dass ich ab sofort Hartz4 beziehe, heißt das, dass jeder Mensch gleich tief kontrolliert werden soll, wenn eine Verkehrskontrolle ist, dass jeder einen Platzverweis erhält und nicht nur der Störenfried?

 

 

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Guest Kleiner Schelm

Ja, alle Menschen sind gleich.

Heißt das, dass wir alle Erste Klasse fliegen, dass jeder ins P1 kommt, dass der VIP Eingang für alle offen ist, dass ich ab sofort Hartz4 beziehe, heißt das, dass jeder Mensch gleich tief kontrolliert werden soll, wenn eine Verkehrskontrolle ist, dass jeder einen Platzverweis erhält und nicht nur der Störenfried?

 

Gleichheit ist ein grundlegendes Merkmal der Gerechtigkeit. Sie ist in Deutschland und vielen anderen Staaten ein verfassungsmäßiges Recht. Wesentlich Gleiches ist gleich und wesentlich Ungleiches ist ungleich zu behandeln.

 

Nur weil sich - um bei deinem Beispiel zu bleiben - der Türsteher des P1 auf sein Hausrecht beruft, sollte das keine Rechtfertigung dafür sein, dass du im Rahmen einer Kontrolle eine Mehrklassengesellschaft etablieren möchtest, weil dir die Nase des Bürgers A gefällt, die Frisur des Bürgers B jedoch nicht.

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weil dir die Nase des Bürgers A gefällt, die Frisur des Bürgers B jedoch nicht.

 

Das interpretierst du aber in meine Aussage hinein, um deinen Vorwurf zu bekräftigen, dass ich unrechtmäßig handel und gegen Verfassungsgrundrechte verstoße.

 

Ich handel aber, so wie von dir untertsellt, nicht.

Auch dann nicht, wenn die Kontrolle intensiver ist als eine andere.

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Guest Kleiner Schelm
weil dir die Nase des Bürgers A gefällt, die Frisur des Bürgers B jedoch nicht.

 

Das interpretierst du aber in meine Aussage hinein, um deinen Vorwurf zu bekräftigen, dass ich unrechtmäßig handel und gegen Verfassungsgrundrechte verstoße.

 

Ich handel aber, so wie von dir untertsellt, nicht.

Auch dann nicht, wenn die Kontrolle intensiver ist als eine andere.

 

Wie vertragen sich diese Aussagen mit den von dir getätigten, dass du "dein Klientel" auf den ersten Blick erkennst und entsprechend "behandelst"?

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@MrMiijagi

Dann schau doch mal in das Polizeigesetz unter dem Aspekt Datennutzung. Dort müsste auch stehen wann Daten an nicht öffentliche Stellen weiter gegeben werden dürfen.

Hab nachgesehen. § 29 "Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs" des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes scheint einschlägig zu sein.

 

Eine Ermächtigungsgrundlage habe ich dort allerdings nicht gefunden. Die Polizei scheint also illegal zu handeln.

 

 

Die Polizei kann von sich aus personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit dies..

(..)

2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl (..)

 

erforderlich ist.

Da durch die Weitergabe der Daten kein "erheblicher Nachteil" für das Gemeinwohl abgewendet werden kann gibt es keinen Grund für die Weitergabe. Sie ist also illegal.

 

Selbst wenn man, meiner Meinung nach fälschlicherweise, annimmt, dass durch ein Stadionverbot erhebliche Nachteile für das Gemeinwohl abgewehrt werden können, so doch zumindest sicher nicht besser als man das z.B. durch polizeiliche Meldeauflagen erreichen kann. Zudem man ja auch nicht sicher wissen kann, ob der Club ein Stadionverbot verhängen wird (siehe die "Soll"-Vorschrift in den Richtlinien).

Der Unterschied ist halt, dass Meldeauflagen einfacher gerichtlich überprüft werden können...

 

Die Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit die oder der Auskunftsbegehrende

 

1. ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt,

Ein Club der nicht weiß wer an einem Vorfall am Flughafen beteiligt war kann ja gar keinen Antrag stellen die personenbezogenen Daten von XY übermittelt zu bekommen. Zudem wird in verschiedenen Artikel und auch in Pressemitteilung der Polizei nie erwähnt, dass die Herausgabe der Daten auf Antrag geschehe, dort ist immer von einem selbsttätigen Vorgehen der Polizei die Rede.

 

Zudem frage ich dich was denn das rechtliche Interesse an der Kenntnis der Daten sein soll. Glaube nicht, dass "den wollen wir dann nicht mehr im Stadion haben" als rechtliches Interesse dienen kann.

Wäre das so, könnte ich mir z.B. als Ladenbesitzer die persönlichen Daten aller festgenommen Ladendiebsverdächtigen im Umkreis von der Polizei kommen lassen.

Oder als Festveranstalter die Daten von allen die schonmal im Umfeld eines Festes festgenommen wurden.

Das ist wohl kaum möglich.

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weil dir die Nase des Bürgers A gefällt, die Frisur des Bürgers B jedoch nicht.

 

Das interpretierst du aber in meine Aussage hinein, um deinen Vorwurf zu bekräftigen, dass ich unrechtmäßig handel und gegen Verfassungsgrundrechte verstoße.

 

Ich handel aber, so wie von dir untertsellt, nicht.

Auch dann nicht, wenn die Kontrolle intensiver ist als eine andere.

 

Wie vertragen sich diese Aussagen mit den von dir getätigten, dass du "dein Klientel" auf den ersten Blick erkennst und entsprechend "behandelst"?

 

Verhält sich gut.

Alles grün.

Und auch zu diesem Klientel, welches ich erkenne, bin ich freundlich.

 

Und jeder bekommt seine Behandlung die 'er wünscht'. Bestimmtes Klientel wünscht eine bestimmte Behandlung. Bitte. Dann soll es die geben. (Waldformel)

 

Und was wäre ich für ein Schutzmann, wenn ich mein Klientel nicht erkennen würde?

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...

 

Ich persönlich finde es richtig, dass Gewalttäter nicht mehr ins Stadion kommen. Irgendwann muss der kleine Schelm doch mal Recht bekommen und es muss ordentlichen Fußball geben ohne dass eine Überaufgebot an Polizei im Dienst sein muss. Schließlich gibt es einen großen Teil friedlicher Fußballfans.

 

Damit Fussball eine friedliche Veranstaltung wird müssen die Gewalttäter ausgeschlossen werden.

 

Da müssen aber Polizei, DFB, Stadionbetreiber, Vereine und Fans zusammenarbeiten.

 

Es passiert sogar, dass wenn die Polizei Störenfriede festnimmt, keine Verbrüderung der Fans stattfindet, sondern dass die Fansprecher sagen, wir sollen den behalten. Das sind gute Fans. Die sich mittlerweile zu einem friedlichen Fussballfan entwickelt haben (meistens zumindest). Da haben die Fans ihren Block aufgeräumt.

 

Nebenbei muss der Stadionbetreiber bestimmte Leute nicht hereinlassen.

 

Und parallel dazu muss die Polizei einige Personen mit Meldeauflagen bestücken.

 

 

 

 

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Bestimmtes Klientel wünscht eine bestimmte Behandlung.

 

Was soll das konkret bedeuten?

 

Wenn du losläufst und böse Dinge über Polizisten ausrufst, dann wünscht du doch Polizisten kennenzulernen, du möchtest deinen Ausweis vorzeigen und du möchtest etwas Geld bezahlen. Diesem Wunsch komme ich nach.

 

 

Über welches Klientel möchtest du denn wissen, welche Behandlung gewünscht ist?

 

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Guest Kleiner Schelm

Wenn du losläufst und böse Dinge über Polizisten ausrufst, dann wünscht du doch Polizisten kennenzulernen, du möchtest deinen Ausweis vorzeigen und du möchtest etwas Geld bezahlen. Diesem Wunsch komme ich nach.

 

Woher willst du wissen, dass ich das möchte? Setzt du das in der typischen "Blaulicht-Logik" als gegeben voraus?

 

Über welches Klientel möchtest du denn wissen, welche Behandlung gewünscht ist?

 

Über "dein" Klientel.

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1.

Wenn du unschöne Dinge rufst, dann weiß ich was du möchtest ;)

 

 

2.

Mein Klientel ist vielfältig. Möchtest du etwas über Holligans, Trunkenbolde, Schläger, Geschäftsreisende, alte Omas, verlorene Kinder, Punker, Politiker, Autonome, etc erfahren?

 

Ich denke mal, wenn du ein bißchen nachdenkst, dann wirst du von alleine draufkommen, welches Klientel welche Behandlung wünscht.

 

Wie gesagt, ich erkenne meine Kundschaft. Und wie ebenfalls gesagt, bin ich freundlich. Und wie ebenfalls gesagt beachte ich die Waldformel. Und wie ebenfalls gesagt, wer etwas bestimmtes wünscht, der bekommt es.

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Guest Kleiner Schelm

Wie gesagt, ich erkenne meine Kundschaft. Und wie ebenfalls gesagt, bin ich freundlich. Und wie ebenfalls gesagt beachte ich die Waldformel. Und wie ebenfalls gesagt, wer etwas bestimmtes wünscht, der bekommt es.

 

Nur weil du etwas immer und immer wiederholst, wird es dadurch nicht richtig oder wahr.

 

Mein Klientel ist vielfältig. Möchtest du etwas über Holligans, Trunkenbolde, Schläger, Geschäftsreisende, alte Omas, verlorene Kinder, Punker, Politiker, Autonome, etc erfahren?

 

Sehr gerne. Vor allem würde mich brennend interessieren, wie sich die "Holligans" in deine Aufzählung verirrt hast. Bist du auch für Fauna-Vertreter zuständig?

 

Spass beiseite.

 

Wie unterscheidet sich denn ein angetrunkener und enthemmter Geschäftsreisender mit latent-gewaltätigen Neigungen von einem Hooligan, der Streit sucht?

 

Ich denke mal, wenn du ein bißchen nachdenkst, dann wirst du von alleine draufkommen, welches Klientel welche Behandlung wünscht.

 

Ich denke und denke - und komme einfach nicht auf des Pudels Kern. Kannst du mir helfen?

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Ich denke und denke - und komme einfach nicht auf des Pudels Kern. Kannst du mir helfen?

 

Du wirst keine vernünftige Antwort bekommen. Des Pudels Kern offenbart sich in Äußerungen wie diesen:

 

Wenn du losläufst und böse Dinge über Polizisten ausrufst, dann wünscht du doch Polizisten kennenzulernen, du möchtest deinen Ausweis vorzeigen und du möchtest etwas Geld bezahlen.

 

Da möchte IMO jemand, dessen Geltungssucht an seinen Möglichkeiten scheitert, eben dieses kompensieren und spielt dann auf seinem Bahnhof den Großen. Mehr steckt nicht dahinter.

 

Gruß, Pedro.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Könnte womöglich daran liegen, dass Fratzenbuch & Co. eine reine Privatangelegenheit sind und der Freund und Helfer diese Art von Fragen überhaupt nicht zu stellen hat :nixda:

wir leben in einem freien Land und somit darf der Polizeibeamte Dich jederzeit fragen, woher du kommst und wohin Du willst, genauso, wie Dir Dein Nachbar, Dein Bäcker oder auch Deine Frau diese Fragen stellen dürfen.

 

Da wir, wie gesagt, in einem freien Land leben, hast Du allerdings die Möglichkeit, Dir auszusuchen, ob und wem Du diese Fragen beantwortest (na ja, ob Du bei Deiner Frau eine Entscheidungsmöglichkeit hast, wage ich dann doch nicht zu beurteilen :abwarten: ).

 

Im Allgemeinen (Erfahrungswert) kann man allerdings sagen, dass die allermeisten, denen man freundlich die Frage nach dem Woher und Wohin stellt, diese gerne beantworten und dass sich daraus nicht selten ein netter kleiner Plausch ergibt, während der Kollege schon mal die Papiere überprüft.

 

Hallo, Kasperle,

 

Und wenn ich will, dann finde ich was!
Was willst Du bei mir finden?

Was also willst Du mir anhängen?

sollte Dein Führerscheinbild nicht mehr aktuell und somit nicht eindeutig zu erkennen sein, dass Du tatsächlich die auf dem FS abgebildete Person bist, und solltest Du dann keinen Ausweis dabei haben, durch den man sowohl Deine Identität abgleichen und eindeutig feststellen kann, dass Du der Fahrerlaubnisinhaber bist, kann Dir die Weiterfahrt untersagt werden. :abwarten::sneaky:

 

Ne, jetzt mal im Ernst:

 

Wenn ein Polizeibeamter bei einem unwilligen Verkehrsteilnehmer zu solchen Mitteln greifen muss, um sein Ego zu befriedigen, ist es traurig.

 

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

 

Hallo, MrMijagi,

 

Erstaunt mich irgendwie dass man weniger Probleme damit hat angelogen zu werden, als wenn das Gegenüber ehrlich sagt: "Ich will nicht mit Ihnen reden".

in vielen Lügen stecken versteckte Wahrheiten; es kommt nur darauf an, diese zu erkennen und zu finden.

 

Seit wann ist denn eine Parkbucht nachts an der B11 oder der Autobahnrastplatz an der A8 ein nichtöffentlicher Ort?

 

Und ich glaube aufzunehmen was im Inneren meines Autos gesagt wird bin ich, wie erwähnt nach Information der Gesprächsteilnehmer, befugt.

Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes hat wenig mit der Örtlichkeit zu tun.

 

Wenn wir beide uns auf dem Vorplatz zum Kölner Dom unterhalten, sind wir zwar an einem öffentlichen Ort, aber unsere Unterhaltung ist trotz Allem nichtöffentlich, solange wir nicht alle möglichen Umstehenden einladen, uns zuzuhören.

 

D. h.: Weder Du noch ich noch jemand, der in unserer Nähe steht, hat das Recht, ohne Genehmigung des anderen das aufzunehmen, was wir miteinander besprechen.

 

Dies gilt, wie die Rechtsprechung in mehreren Fällen eindeutig geklärt hat, auch für eine Verkehrskontrolle, in der ich mich als Polizeibeamter mit Dir unterhalte oder in der ich eine Anzeige gegen Dich bzw. eine Anzeige von Dir gegen einen Dritten aufnehme.

 

Dabei ist es egal, ob Du im Auto sitzt und ich von Außen mit Dir rede oder ob wir gemeinsam in Deinem Fahrzeug, im Streifenfahrzeug oder sogar bei Dir zu Hause sitzen.

 

Wenn Du Dein Gegenüber darauf hinweist, dass Du das Gespräch aufnimmst und dieser hat nichts dagegen, ist es in Ordnung, ist er nicht damit einverstanden, darfst Du das Gespräch nicht aufzeichnen.

 

Du hast natürlich das Recht, in gewissen Punkten zu schweigen, wenn der Polizeibeamte nicht mit einer Aufnahme des Gesprächs einverstanden ist, aber manche Fragen wirst Du trotzdem beantworten müssen (§ 111 Owig).

 

Das Problem mit diesen Aufnahmen ist nicht, dass man als Polizeibeamter etwas zu verbergen hat, wenn man seine Arbeit ordnungsgemäß macht oder dass man befürchtet, dass einem durch diese Aufnahme später rechtliche Probleme entstehen könnten, sondern schlicht und ergreifend, dass so mancher mit Video - oder Audioaufnahmen Schindluder betreibt.

 

Wie würde es Dir gefallen, wenn jemand ein Gespräch oder ein Telefonat mit Dir aufzeichnet, ohne Deine Genehmigung, und dieses dann in verfälschter Form veröffentlicht, so dass ein ganz anderer Eindruck entsteht?

 

Sicher wäre es Dir nicht recht und wir als Polizeibeamte wissen nun mal auch nicht, was mit solchen Aufnahmen passiert.

 

Könnte man sich 100 % sicher sein, dass sie lediglich als Beweismittel für einen möglichen Einspruch z. B, in einem Bußgeld - oder Strafverfahren dienen und nicht im Geringsten verändert werden, dürfte es für die meisten Beamten kein Problem sein, aber diese Sicherheit hat man eben nicht.

 

Umgekehrt wäre es Dir vermutlich auch nicht recht, wenn Polizeibeamte jedes Gespräch mit Dir von Anfang bis zum Ende aufzeichnen, um es dann ggf. (unverändert) gegen Dich zu verwenden, oder?

 

Zum Thema, dass der Polizeibeamte ja einen Kollegen dabei hat:

 

Bei vielen Verkehrskontrollen ist der Fahrer nicht allein im Fahrzeug.

 

Ist es Dir schon mal passiert, dass ein Polizeibeamter Deine Mitfahrer zur Seite geschickt oder ihnen anderweitig untersagt hat, bei der Kontrolle anwesend zu sein und dem Gespräch als Zeuge zu lauschen?

 

So etwas passiert allenfalls, wenn man mit der kontrollierten Person etwas bespricht, was Dritte ohne dessen Zustimmung nicht hören sollen.

 

Hallo, PedroK,

 

Ich stelle eine Frage und meine zu merken, daß ich belogen wurde. Der "Nachteil", der dem Betroffenen daraus - sogar legal - erwachsen kann oder wird ist, daß sich die Kontrolle verlängern, intensivieren kann.

 

Derlei sprachliche Preziosen sind klasse. Ihr schikaniert also manchmal "sogar legal"? Respekt!

wenn die Kontrolle sich nur deshalb verlängert, um den VT für seine offensichtliche Lüge zu bestrafen, wäre es unberechtigte Schikane.

 

Klingeln bei dem Beamten aufgrund der Lüge allerdings die Alarmglocken und er überprüft alles etwas genauer, um festzustellen, ob er nur "aus Jux" belogen wird oder ob der VT tatsächlich irgendeine rechtswidrige Handlung verbergen will, ist er sogar verpflichtet, dem nachzugehen.

 

Hallo, HarryB,

 

Uebrigens, wuerde mich ein Polizist fragen, ob ich Drogen konsumiert habe, wuerde ich ihm empfehlen, einen Blick auf mein Geburtsdatum zu werfen und ihm erklaeren: "Das laesst nur zwei Schluesse zu: Entweder ist die Zeit des Drogenkonsums schon mindestens zwei Jahrzehnte vorueber, oder sie hat nie begonnen." Wie waere deine Reaktion hier?

meine Reaktion wäre ein Hinweis darauf, dass es auch Altkiffer gibt und man nichts ausschließen kann.

 

Die Wahrscheinlichkeit, so jemanden zu erwischen, ist allerdings recht gering.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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... wenn die Kontrolle sich nur deshalb verlängert, um den VT für seine offensichtliche Lüge zu bestrafen, wäre es unberechtigte Schikane.

 

Hi Nachteule,

 

ich fand lediglich das "sogar" so interessant ;)

 

@Kleiner Schelm: Wie man liest: Keinerlei sinnvolle Antwort :nunja:.

 

Gruß, Pedro.

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Guest Kleiner Schelm

@Nachteule:

 

Dem, was du geschrieben hast, gibt es nichts hinzuzufügen. Im Gegensatz zu deinem Kollegen hast du ja auch geschrieben, dass der Beamte zwar alles fragen darf, aber ausser zu den reinen Personaldaten keine weiteren Angaben erwarten darf, es sei denn, der Bürger lässt sich aus freien Stücken auf ein Gespräch ein.

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Im Allgemeinen (Erfahrungswert) kann man allerdings sagen, dass die allermeisten, denen man freundlich die Frage nach dem Woher und Wohin stellt, diese gerne beantworten und dass sich daraus nicht selten ein netter kleiner Plausch ergibt, während der Kollege schon mal die Papiere überprüft.
Naja, die Kollgen, die mich nachts um halb eins auf der BAB bei Mannheim angehalten haben, haben sich nach meiner Frage "Haben Sie mich angehalten, weil ich zu genau :120: gefahren bin?" nicht zu einem netten kleinen Plausch hinreißen lassen. Aber auch egal.

 

name='nachteule' timestamp='1386683099' post='830283']Hallo, Kasperle,[/b]
Und wenn ich will, dann finde ich was!
Was willst Du bei mir finden?

Was also willst Du mir anhängen?

sollte Dein Führerscheinbild nicht mehr aktuell und somit nicht eindeutig zu erkennen sein, dass Du tatsächlich die auf dem FS abgebildete Person bist, und solltest Du dann keinen Ausweis dabei haben, durch den man sowohl Deine Identität abgleichen und eindeutig feststellen kann, dass Du der Fahrerlaubnisinhaber bist, kann Dir die Weiterfahrt untersagt werden. :abwarten::sneaky:

Deswegen habe ich immer beides bei mir. Das Foto in dem grauen Lappen ist wirklich nicht mehr besonders aktuell, [ironic]aber mir immerhin noch ähnlich[/ironic].
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wie z.B. im Fall der fotografierenden Jugendlichen

Das Problem bei vielem, was man hier oder sonstwo zu lesen bekommt ist, daß es nicht immer den Tatsachen entspricht oder eben nur die halbe Wahrheit ist. So weiß ich bspw. in dem obigen Fall etwas mehr, weil ich mit Kollegen sprechen konnte, die mittelbar dabei waren. Da es sich aber um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich auch hier ganz sicher nichts erzählen.

 

Würdest Du das bitte noch Deinem Kollegen Blaulicht mitteilen, incl. Quellen, Belege etc. pp.? Danke.

Würdest Du das bitte mir überlassen? Danke.

 

Übrigens: wann machst Du Dein Angebot bzgl. Deiner Signatur wahr?

Vielleicht, wenn ich mal Lust habe, mich zu Dir in den Sandkasten zu gesellen.

 

Über Kontrollen bei der Einreise in ein anderes Land, hier konkret Israel, kann man sich selbstverständlich aufregen und beklagen. Zum einen kann man sowas aber vor Reiseantritt wissen und - viel wichtiger - man kann sie vermeiden. Zum anderen kann man sich auch ein wenig mit der Geschichte des Landes und den immer noch existierenden und regelmäßig erneuerten Drohungen gegen dieses Land beschäftigen und erkennen, warum man dort so penibel ist.

Man kann vieles. Man kann - wenn man will - auch erkennen, daß dieses Land nicht ganz unschuldigt daran ist, wenn es immer wieder Menschen gibt, die es auf die ein oder andere Art bekämpfen wollen.

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Guest Kleiner Schelm

Man kann vieles. Man kann - wenn man will - auch erkennen, daß dieses Land nicht ganz unschuldigt daran ist, wenn es immer wieder Menschen gibt, die es auf die ein oder andere Art bekämpfen wollen.

 

Eine politisch sicherlich nicht korrekte Aussage (immerhin müssen wir uns als Deutsche doch auch noch in einer Million Jahre für all das entschuldigen und rechtfertigen, was weder direkt noch indirekt von uns bzw. den dann lebenden Deutschen zu verantworten ist), doch ich stimme dir zu 100 Prozent zu!

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Hör auf zu plärren.

Nette Worte. Werde ich mir bei nächster Gelegenheit mal ausleihen, wenn Du mal wieder am Plärren bist.

 

Wenn ich israelischer Sicherheitsfuzzi wäre, würde ich deutschen Sicherheitsbehörden, die locker 10 Jahre brauchen, um so eine Bande wie den NSU zu identifizieren und innerhalb derer Cops arbeiten, die offen zugeben, Glatzen irgendwie sympathischer als Linke zu finden, weil die besser riechen, genau gar nicht trauen.

Da die Israelis mehr als genug Sch....e am Hacken haben, sich einen Dreck um Rechte anderer kümmern, mal eben Leute im Ausland abgreifen, um sie auf schleierhaften Wegen - gegen deren Willen - nach Israel zu verfrachten und dort einem nicht weniger dubiosen "Rechtsverfahren" auszuliefern, traue ich diesen Menschen nicht weiter als ich sie werfen kann. Ich würde mir wünschen, daß deutsche Politiker endlich mal den Mut aufbrächten, sich offen und deutlich gegen die rechtswidrigen Machenschaften dieses Landes zu positionieren. Wenn die so ein dermaßen hohes Sicherheitsbedürfnis haben, sollen sie die Kontrollen doch vor der eigenen Haustür durchführen. Aber bitte schön nicht hier. Und gäbe es da nicht den großen Bruder in Übersee, hätte man diesem kleinen frechen Land sicherlich schon seine Grenzen aufgezeigt. Aber solange es ihn noch gibt, dürfen und werden sich diese Herrschaften weiterhin aufführen wie die Axt im Walde.

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Guest Kleiner Schelm

Da die Israelis mehr als genug Sch....e am Hacken haben, sich einen Dreck um Rechte anderer kümmern, mal eben Leute im Ausland abgreifen, um sie auf schleierhaften Wegen - gegen deren Willen - nach Israel zu verfrachten und dort einem nicht weniger dubiosen "Rechtsverfahren" auszuliefern, traue ich diesen Menschen nicht weiter als ich sie werfen kann.

 

Ersetze doch mal aus Spaß an der Freude "Israel" durch "USA" :abwarten:

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Es kommt auch auf die Kontrolle an. Will dir der Providabeamte ein Video zeigen und die redest nicht, guckst nicht, machst auf stur, kann es sein, dass die Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle unvorteilhaft (für dich) reagiert.

Sorry, aber das glaube ich nicht. Ich wüßte auch nicht warum. Denn weder muß er es sich anschauen, noch muß er mit dem Providabeamten reden. Daraus wird ihm IMO keine Bußgeldstelle in D einen Nachteil drehen (können).

 

Ist es die Kontrolle nach dem Weinfest, kann es länger dauern. Schließlich möchte ich ja nun herausfinden ob du trunken bist. Vermutlich willst du auch nicht pusten? Nicht reden, nicht pusten und das auf der Ausfallstraße vom Weinfest, kann dich zumindest mal Zeit kosten.

Daß die Kontrolle u.U. länger dauern kann, damit muß er rechnen, damit muß er leben. Alles andere ist sein gutes Recht.

 

Und anderen kostet es die Verkehrssicherheit, weil ich durch deinen Kasperkram den trunkenen Autofahrer nicht stoppen kann.

Ähm.... verstehe ich nicht. Inwiefern würde es anderen die Verkehrssicherheit kosten? Wieso kannst Du im Falle einer Weigerungshaltung einen trunkenen Autofahrer nicht stoppen? Versteh ich nicht.

 

Es kann auch sein, dass dieses Verhalten in mir einen polizeilichen Verdacht aufkommen lässt. Ich also nicht nur die Papiere genau studiere sondern auch das Fahrzeug und natürlich die Insassen (zumindest dann, wenn der Verdacht zu den enstprechenden Rechtsgrundlagen für weitere Kontrollen führt)

Auch damit muß der Verweigerer rechnen. Steht aber nicht zur Debatte.

 

Es kann auch bares Geld kosten. So manch freundlicher Mensch kommt bei 'Kleinigkeiten' auch mit einem guten Rat und einer mündlichen Ermahnung davon. Dein Schweigen kann dazuführen, dass eine mündliche Verwarnung unangezeigt ist (geht ja nicht! Mündliche Verwarnung und Reden gehört ja zusammen) so dass es ein Ticket gibt.

Nunja, theoretisch kann oder könnte ich ihn trotzdem wegen irgendwas mündlich verwarnen. Oder aber: ich erwähne das Irgendwas erst gar nicht, weil es nicht der Rede wert ist. Wenn, dann sollte man zumindest aufpassen, sich nicht lächerlich zu machen.

 

Es kann also sehr wohl ein Nachteil sein, wenn man nicht mit dem Polizisten bei der Kontrolle redet. Muss aber nicht.

Jap. In diesem Fall aber für den Betroffenen ein sicherlich zu verschmerzender Nachteil.

 

Muss er ja auch nicht.

Manchmal ist es auch angesagt und besser, wenn man es nicht macht.

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Nette Worte. Werde ich mir bei nächster Gelegenheit mal ausleihen [...]

 

Kein Ding. Aber Vorsicht: Ich nehme Zinsen.

 

Da die Israelis mehr als genug Sch....e am Hacken haben, sich einen Dreck um Rechte anderer kümmern, mal eben Leute im Ausland abgreifen, um sie auf schleierhaften Wegen - gegen deren Willen - nach Israel zu verfrachten und dort einem nicht weniger dubiosen "Rechtsverfahren" auszuliefern, traue ich diesen Menschen nicht weiter als ich sie werfen kann. Ich würde mir wünschen, daß deutsche Politiker endlich mal den Mut aufbrächten, sich offen und deutlich gegen die rechtswidrigen Machenschaften dieses Landes zu positionieren. Wenn die so ein dermaßen hohes Sicherheitsbedürfnis haben, sollen sie die Kontrollen doch vor der eigenen Haustür durchführen. Aber bitte schön nicht hier. Und gäbe es da nicht den großen Bruder in Übersee, hätte man diesem kleinen frechen Land sicherlich schon seine Grenzen aufgezeigt. Aber solange es ihn noch gibt, dürfen und werden sich diese Herrschaften weiterhin aufführen wie die Axt im Walde.

 

Weiter so, Bluey, lass' es raus.

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