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Warndreieck Nicht Gezeigt-Mitteilung An Fsst. ? Abendteuerlicher Vorga


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Ich stelle eine Frage und meine zu merken, daß ich belogen wurde. Der "Nachteil", der dem Betroffenen daraus - sogar legal - erwachsen kann oder wird ist, daß sich die Kontrolle verlängern, intensivieren kann.

 

Derlei sprachliche Preziosen sind klasse. Ihr schikaniert also manchmal "sogar legal"? Respekt!

 

Gruß, Pedro.

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Ich denke, da gibt es hüben wie drüben, den einen oder anderen, guck einfach mal in den Spiegel.     Ich, zum Beispiel         Hier liegt das Problem.   Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir hier im

Hallo, Biber,   sorry, wenn ich mich in eure Diskussion einklinke, vor Allem, weil diese mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das hier kann ich einfach nicht mehr hören.   Du setzt hier "die Juden" m

Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.

Und wenn ich will, dann finde ich was!
Was willst Du bei mir finden?
  • nüchtern
  • ausgeschlafen
  • angeschnallt
  • Handy in der Jackentasche, Bluetooth-Freisprecheinrichtung aktiviert
  • Radio dezent leise
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere dabei
  • Fahrzeug in serienmäßigem Zustand
  • (Winter-)Reifen mit mehr als ausreichend Profil
  • Verbandkasten und Warndreieck griffbereit im Kofferraum
  • Warnwesten ebenfalls an Bord
  • Beleuchtung funktioniert rundherum und ist serienmäßig
  • An alle Vorschriften bezüglich zHg, Blinken etc habe ich mich gehalten
  • Ich rede freundlich mit Dir

Was also willst Du mir anhängen?

Deine Aufzählung müsste, um in Blaulichts Schema zu bleiben sinnvoller weise lauten:

- Ich sage, dass ich nicht mit Dir reden möchte.

 

Was Blaulicht dir dann anhängen wollen würde muss er dir allerdings selbst sagen.

 

Bezeichnend, dass er nicht merkt, dass er mit Sprüchen wie oben, gesellschaftliche Ängste schürt, a la "wenn die wollen können die ja doch alles mit uns machen". Oder ist das am Ende sogar gewollt?

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Sicher. Aber da dies eine doch recht krasse Form der Kontrolle ist, müßte hier IMO keine Gleichbehandlung stattfinden. Komisch, daß Du hierbei kein Problem mit dem "Generalverdacht" hast, unter den man ja offenkundig seitens der Israelis stellt wird.

 

Darüber müsstest Du eigentlich bei jeder Kontrolle maulen (Flughafen, Supermarkt-Kasse etc.). Ich habe gerade erst vor einigen Tagen geschrieben, dass ich Verkehrskontrollen, Lebensmittelkontrollen etc. für sinnvoll halte.

 

Wir sprechen hier von einem kleinen, dafür aber militärisch bis an die Zähne bewaffnetes und im Umgang mit anderen Menschen/Nationen nicht gerade zimperliches Land [...]

 

Wenn Dir danach ist, darüber zu diskutieren, bin ich gern bereit. Gehört aber wohl nicht in diesen Thread. Mich interessiert auch immer noch, warum Du so oft in Israel warst.

 

Denen schauen wir nicht in die Unterhosen.

 

Goose berichtete IMO mal darüber.

 

Daß sie nicht in jedem Fall blöd sind/sein müssen, habe ich erläutert.

 

Ach, komm. Sie sind einfach albern.

 

Gruß, Pedro.

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Das steht wo?
Das muß nirgends stehen. Selbstverständlichkeiten müssen nicht unbedingt in Gesetzestexte verpackt werden.

 

Quellen, Belege, Beweise!
Gute Idee. Mach mal. Wo also steht, daß der Fahfer bei einer Verkehrskontrolle mit dem Polzisten reden muß? Und wo steht das
Es ist allgemein annerkannt, dass diese Normen auch auf Fragen analog anwendbar sind, wenn diese Fragen auf dem Polizeirecht fußen.
und dann noch das
Ansonsten steht kein Schweigerecht zu.

 

deine Frage wonach diese Fragen gestellt werden dürfen habe ich gerade beantwortet: Polizeirecht. Ich werde dir aber nicht 16 Länderpolizeigesetze raussuchen.
Brauchst Du nicht. Nenn mir den passenden Paragraphen aus dem Polizeirecht Deines Bundeslandes. Also den, nach dem Du arbeitest.

 

Doch!
Es geht den Polizisten einen Scheißdreck an, woher ich komme und wohin ich will.
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Schweigen darf der Bürger nur wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde (52,55 StPO analog). Ansonsten steht kein Schweigerecht zu.

Um die Normen des Strafprozessrechts anwenden zu können musst du aber doch den Bürger über seine Rechte belehrt haben, oder etwa nicht?

Davon dass dies deinen Maßnahmen vorausgeht war bisher keine Rede...

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Guest Kleiner Schelm
Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe, nur welche Strafe sollte mir denn konkret drohen, wenn ich aufgrund meines Unwissens der Meinung bin, dass ich sehr wohl der Beschuldigte bei dem Frage-und-Antwort-Spiel des Beamten bin?

Du würdest darüber hinreichend aufgeklärt werden.

 

Ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch:

 

Der Beamte stellt mir eine Frage, und ich gehe - irrigerweise - davon aus, dass ich zum Beschuldigten geworden bin, weshalb ich jede Antwort/Aussage verweigere. Würde mir der Beamte jetzt sagen, dass ich ihm antworten/mit ihm reden müsste, weil ich eben kein Beschuldigter bin? Wenn ich nämlich kein Beschuldigter wäre, wieso will er dann überhaupt mit mir reden?

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Guest Kleiner Schelm

Warum er mit dir reden will wurde hier schon gesagt.

 

Da ihr aber von Kuchenbacken auf Arschbacken kommt, gehen bei zig Themen die Sachaussagen verloren.

 

Könntest du dich mal zurückhalten, wenn sich Erwachsene unterhalten? Ja? Vielen Dank.

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Erklär' mal. Wo ist das Problem, dass da mit JEDEM so verfahren wird?

Ich habe es bspw. erlebt/gesehen, daß da selbst die Koffer von - ich möchte wirklich mal behaupten - total normalen und harmlosen alten Leuten auseinander genommen wurden. Zudem dieser Fragenkatalog, wo man hin will, ob man schonmal da war, warum man da hin will, was man da machen will etcpp.. Ich halte das für weit überzogen.

Es kam ja auch schon vor, dass die Polizei harmlosen 14-Jährige Mädchen in die Unterwäsche geguckt hat um Bengalos zu finden.

In der Bewertung, dass wohl beides überzogen ist gehen wir durchaus konform. Unsere Beispiele unterscheiden sich dennoch stark. Bei meinem wird das Vorgehen von deutschen Polizisten (ich meine auch von dir in einem früheren Thread) verteidigt, während bei deinem die Gefährdung nach objektiven Gesichtspunkten wesentlich größer ist. Die Anzahl von Anschlägen in Israel ist nunmal leider Legion.

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Ich habe letztens eine Doku über Israel gesehen. Wenn schon selbst dort lebende Israelis sagen, daß man in mancherlei Hinsicht schon eher von einem totalitären Staat denn von einer Demokratie sprechen kann, hat das schon Art.

Findet man in Deutschland auch. Hat das auch "Art"? Oder nicht, weil es nicht in die eigene Weltanschauung passt?

Ist halt doch alles subjektiv...

 

Wir sprechen hier von einem kleinen, dafür aber militärisch bis an die Zähne bewaffnetes und im Umgang mit anderen Menschen/Nationen nicht gerade zimperliches Land, welches "sein" Land auf merkwürdige Weise erhalten hat und mit Nichtjuden alles andere als demokratisch rechtsstaatlich umzugehen pflegt, wenn man sich die Siedlungspolitik und das militante Verhalten der Siedler betrachtet. Komisch, daß so ziemlich alles, was die Israelis machen, kritiklos für gut befunden wird.

Wird es, gaube ich, schon eine Weile nicht mehr. Oder zumindest nicht mehr so extrem. Ist aber halt schwierig, siehe den Umgang mit Augstein Junior letztes Jahr nach seiner Kritik an Israel.

Dass das Verständnis für das dortige Vorgehen aber tendenziell größer ist als anderswo hat sicher viel Schichten. Geschichtliche und eben die Bedrohungssituation in den letzten Jahren.

 

Das ist ein Missverständnis. Ich meinte die Durchsuchung von Fans beim Betreten eines Stadions.

Denen schauen wir nicht in die Unterhosen. Die werden vom Sicherheitsdienst kontrolliert. Leider wohl nicht so, wie es sein sollte oder müßte, um das Abfeuern von Begalos und Feuerwerkskörpern zu verhindern.

Das haben, z.B. in Freiburg, Saarbrücken oder München auch schon Poliziten getan. Mit ohne Erfolg übrigens. Was auch zeigt, dass diese Maßnahme total sinnlos ist.

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Ich persönlich finde, dass das ein nicht passender Eingriff ist, wenn jeder Einreisende quasi 'nackig' gemacht wird.

Ich finde auch, dass die USA falsch handeln, in dem sie jeden Einreisenden fotografieren.

 

Da schlägt die Waage zu sehr zur Sicherheit aus und das auf dem Rücken der Freiheit.

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Und dass du und die Blaulichter dieser Welt ein ordenliches Problem mit der Antwort "Dazu möchte ich keine Aussage machen" haben habt ihr hier ja eindrucksvoll bekundet.

Das ist Unsinn. Ich erlebe es bei meinen täglichen Kontrollen sehr oft, daß die Leute Fragen nicht beantworten wollen. Macht nichts. Ich sage Ihnen sogar noch, daß das ihr gutes Recht sei. Und anschließend wünsche ich Ihnen einen guten Tag. Überhaupt kein Problem.

Schön, dann passt ja alles. Dank dir für die Klarstellung.

 

Aber wie passt das denn mit Blaulichts Einlassung, dass der Kontrollierte gar kein Schweigerecht hat?

Mhm...

Gut, dass es hier immer noch Polizisten gibt, die wissen wovon sie reden!

 

Erstaunt mich irgendwie dass man weniger Probleme damit hat angelogen zu werden, als wenn das Gegenüber ehrlich sagt: "Ich will nicht mit Ihnen reden".

Das muß Dich nicht erstaunen, denn man hat weder mit dem einen noch mit dem anderen ein Problem. Du redest hier nur eins herbei, wo keins ist.

Sorry, hatte dich da falsch verstanden.

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Aber du weißt doch sicher, wen man darüber informieren darf, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat, oder?

Ich denke nicht, daß hier wem mitgeteilt wurde, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sondern die Tatsache, daß jemand an einer Schlägerei etc. beteiligt war.

Und diese polizeiliche Erkenntnis darf man einfach an Unbeteiligte weitergeben?

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

 

 

Soweit mir bekannt bedarf es für ein Stadionverbot keiner vorherigen rechtskräftigen Verurteilung.

Das ist, leider, richtig. Aber eben ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren:

 

"Ein [...] Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren,"

Siehe: http://www.dfb.de/up...d_Juli_2012.pdf

 

Von daher führt dein Gedanke oben nicht zu einer Lösung der Frage.

 

Daher nochmal:

Wen darf die Polizei darüber informieren, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat? Und auf welcher Rechtsgrundlage?

 

Hilfsweise, falls das einen Unterschied ausmachen sollte:

Darf die Polizei einer Firma (KGaA, GmbH, ...) oder eingetragenen Verein mitteilen, dass XY an einer Schlägerei am Flughafen beteiligt war und diesen Dritten dann die persönlichen Daten (Geburtsdatum, Adresse) dessen mitteilen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

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Derlei sprachliche Preziosen sind klasse. Ihr schikaniert also manchmal "sogar legal"? Respekt!

Als Schikane würde ich es betrachten, geschähe es, weil mir die Nase des anderen nicht gefällt. Eine Lüge ist etwas anderes und hat mit der Person als solche nichts zu tun. Ich würde auch gleich handeln, wenn mich eine sehr hübsche Blondine belügen würde.

 

"wenn die wollen können die ja doch alles mit uns machen"

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, weil falsch. Deine Polemik macht es da auch nicht besser.

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Flughafen, Supermarkt-Kasse

1. normale Kontrollen wie bspw. hier in D halte ich für absolut sinnvoll und notwendig.

2. ich hatte noch nie eine Kontrolle an der Supermarktkasse. Die sind auch gar nicht berechtigt mich zu kontrollieren. Wenn Du die Sensoren meinst: das halte ich für recht harmlos und mit den Kontrollen der Israelis in keinster Weise vergleichbar.

 

Mich interessiert auch immer noch, warum Du so oft in Israel warst.

War ich nicht. Ich war aber lange genug am Flughafen im Objektschutz und insbes. dann eingesetzt, wenn die ELAL gelandet war.

 

Goose berichtete IMO mal darüber.

Wüßte ich jetzt nicht zu bestätigen.

 

Ach, komm. Sie sind einfach albern.

Im Rahmen der von mir beschriebenen Kontrollen ganz sicher nicht.

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@PedroK

 

Die Waldfomel immernoch nicht begriffen?

Die Waldformel beinhaltet nicht, dass ich auch dann noch freundlich bin, wenn ein Berg an unverschämtem Verhalten mir entgegen gebracht wurden.

 

D.h.wenn ich sage, dass ich ein freundlicher Mensch bin, dann stimmt das. Auch dann, wenn ich Biber eins auf die Nase hauen würde.

 

 

 

@MrMiijagi

Dann schau doch mal in das Polizeigesetz unter dem Aspekt Datennutzung. Dort müsste auch stehen wann Daten an nicht öffentliche Stellen weiter gegeben werden dürfen.

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Ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch:

 

Der Beamte stellt mir eine Frage, und ich gehe - irrigerweise - davon aus, dass ich zum Beschuldigten geworden bin, weshalb ich jede Antwort/Aussage verweigere. Würde mir der Beamte jetzt sagen, dass ich ihm antworten/mit ihm reden müsste, weil ich eben kein Beschuldigter bin? Wenn ich nämlich kein Beschuldigter wäre, wieso will er dann überhaupt mit mir reden?

1. warum solltest Du davon ausgehen, Beschuldigter zu sein? Müßte Dir dafür nicht zunächst der Vorwurf einer Straftat gemacht werden?

2. wenn Dir ein solcher Vorwurf gemacht wird, erfolgt umgehend eine entsprechende Belehrung. Ab dem Zeitpunkt bist Du Beschuldigter mit allen Rechten, also insbes. dem Recht zu schweigen. Das wird Dir wie gesagt auch deutlich gemacht.

3. warum er mit Dir reden möchte? Nun, da gibt es viele Gründe. Und sei es einfach nur um nett zu reden, um die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer zu gestalten.

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2. ich hatte noch nie eine Kontrolle an der Supermarktkasse.

 

Die Kasse/Kassiererin an sich stellt eine Art Generalverdacht dar ;).

 

War ich nicht. Ich war aber lange genug am Flughafen im Objektschutz und insbes. dann eingesetzt, wenn die ELAL gelandet war.

 

Ok, verstanden.

 

Wüßte ich jetzt nicht zu bestätigen.

 

Ich suche mal.

 

Gruß, Pedro.

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Es kam ja auch schon vor, dass die Polizei harmlosen 14-Jährige Mädchen in die Unterwäsche geguckt hat um Bengalos zu finden.

Mir ist so ein Fall noch nicht zu Ohren gekommen. Und wenn, dann geschieht das ausschließlich durch weibliche Beamte/Kräfte.

 

Bei meinem wird das Vorgehen von deutschen Polizisten (ich meine auch von dir in einem früheren Thread) verteidigt, während bei deinem die Gefährdung nach objektiven Gesichtspunkten wesentlich größer ist. Die Anzahl von Anschlägen in Israel ist nunmal leider Legion.

Wenn man sich betrachtet, von wem in Israel Anschläge begangen werden, so kann man wohl kaum davon ausgehen, daß von einem alten Ehepaar eine solche Gefahr ausgehen wird. Kontrolliert werden deren Sachen eh beim Check In. Warum also müssen die Israelis die Koffer anschließend nochmal und völlig auseinandernehmen?!

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Die Waldfomel immernoch nicht begriffen?

 

Deine schon. Die funktioniert aber nicht.

 

... wenn ein Berg an unverschämtem Verhalten mir entgegen gebracht wurden.

 

Schon mal darüber nachgedacht, warum Dir - trotz Uniform - kein Respekt entgegengebracht wird?

 

Auch dann, wenn ich Biber eins auf die Nase hauen würde.

 

Keine Chance, Kleiner.

 

Warum also müssen die Israelis die Koffer anschließend nochmal und völlig auseinandernehmen?!

 

Weil sie den heldenhaften deutschen Sicherheitsbehörden nicht trauen?

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Findet man in Deutschland auch. Hat das auch "Art"? Oder nicht, weil es nicht in die eigene Weltanschauung passt?

Ist halt doch alles subjektiv...

Es wurde aber - nicht nur seitens der Interviewten - anhand konkreter Beispiele deutlich gemacht. Oder findest Du es richtig, daß das Militär in Israel die Presse zensiert? Pressefreiheit wie hier gibt es dort offensichtlich nicht.

 

Wird es, gaube ich, schon eine Weile nicht mehr. Oder zumindest nicht mehr so extrem.

Da habe ich kürzlich aber erst wieder etwas anderes gelesen.

 

Ist aber halt schwierig, siehe den Umgang mit Augstein Junior letztes Jahr nach seiner Kritik an Israel.

Ja. Kritik an Israel scheint verpönt zu sein. Wer sich dennoch erdreistet, wird in die rechte Ecke gestellt und/oder als Antisemit gebrandmarkt.

 

Dass das Verständnis für das dortige Vorgehen aber tendenziell größer ist als anderswo hat sicher viel Schichten. Geschichtliche und eben die Bedrohungssituation in den letzten Jahren.

Mein Verständnis dafür hält sich arg in Grenzen.

 

Das haben, z.B. in Freiburg, Saarbrücken oder München auch schon Poliziten getan. Mit ohne Erfolg übrigens. Was auch zeigt, dass diese Maßnahme total sinnlos ist.

Was

1. bedeutet, daß - entgegen Deiner Aussage - eben nicht sogar in die Unterhosen geschaut wird

2. zeigt, daß normalerweise viel intensiver kontrolliert und nachgeschaut werden müßte.

Wollte man entsprechend kontrollieren, würden sehr viele Fans erst nach dem Spiel das Stadion betreten. So sind es mehr oberflächliche Kontrollen oder Stichproben. Aber IMO immer noch besser als gar keine Kontrollen. Möchte nicht wissen, was dann so alles mit ins Stadion geschleppt würde.

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Aber wie passt das denn mit Blaulichts Einlassung, dass der Kontrollierte gar kein Schweigerecht hat?

Der Kontrollierte muß Angaben zu seiner Person machen. Mehr grundsätzlich nicht.

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Und diese polizeiliche Erkenntnis darf man einfach an Unbeteiligte weitergeben?

Ich sehe den Verein nicht als Unbeteiligten.

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Wie gesagt: nicht mein Bereich. Ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten.

 

 

"Ein [...] Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren,"

"Soll" heißt kann, nicht muß. Das ist ein Unterschied. Und ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist eben auch nur ein Ermittlungsverfahren. Es kann mit einer Verurteilung oder Einstellung desselben abgeschlossen werden. Ist aber offensichtlich für die Verhängung eines Stadionverbotes unerheblich.

 

Wen darf die Polizei darüber informieren, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat? Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Dazu würde ich einfach mal bei einem PP anrufen, die, da es dort einen Fußballverein, der in der Bundesliga spielt, gibt, regelmäßig damit zu tun haben.

 

Darf die Polizei einer Firma (KGaA, GmbH, ...) oder eingetragenen Verein mitteilen, dass XY an einer Schlägerei am Flughafen beteiligt war und diesen Dritten dann die persönlichen Daten (Geburtsdatum, Adresse) dessen mitteilen?

Ich denke nicht.

 

Mich begeisterte "sogar legal".

Sollte nur der Klarstellung dienen.

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Guest Kleiner Schelm
Ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch:

 

Der Beamte stellt mir eine Frage, und ich gehe - irrigerweise - davon aus, dass ich zum Beschuldigten geworden bin, weshalb ich jede Antwort/Aussage verweigere. Würde mir der Beamte jetzt sagen, dass ich ihm antworten/mit ihm reden müsste, weil ich eben kein Beschuldigter bin? Wenn ich nämlich kein Beschuldigter wäre, wieso will er dann überhaupt mit mir reden?

1. warum solltest Du davon ausgehen, Beschuldigter zu sein? Müßte Dir dafür nicht zunächst der Vorwurf einer Straftat gemacht werden?

2. wenn Dir ein solcher Vorwurf gemacht wird, erfolgt umgehend eine entsprechende Belehrung. Ab dem Zeitpunkt bist Du Beschuldigter mit allen Rechten, also insbes. dem Recht zu schweigen. Das wird Dir wie gesagt auch deutlich gemacht.

3. warum er mit Dir reden möchte? Nun, da gibt es viele Gründe. Und sei es einfach nur um nett zu reden, um die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer zu gestalten.

 

Danke für den Input.

 

Eine letzte (Verständnis-)Frage noch: Bin ich bei Punkt 3 verpflichtet, mit dem Beamten zu reden? Also selbst dann, wenn er nur die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer gestalten will? Kann mir dies zum Nachteil gereichen?

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Die Kasse/Kassiererin an sich stellt eine Art Generalverdacht dar ;).

Nee, sorry, aber das halte ich für arg weit hergeholt.

 

Weil sie den heldenhaften deutschen Sicherheitsbehörden nicht trauen?

Dann könnten sie sich ja bspw. daneben stellen und die weniger heldenhaften deutschen Sicherheitskontrollen beäugen. Und wenn sie etwas verdächtiges sähen, könnten sie genauer hinschauen.

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Eine letzte (Verständnis-)Frage noch: Bin ich bei Punkt 3 verpflichtet, mit dem Beamten zu reden? Also selbst dann, wenn er nur die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer gestalten will? Kann mir dies zum Nachteil gereichen?

Nein, bist Du nicht. Und es wird Dir IMO idR auch nicht zum Nachteil gereichen. Man muß nicht reden wenn man nicht will. Ich erlebe häufiger Leute, die kurz angebunden sind oder auch gar nichts sagen. Das macht mir nichts aus. Aber sie sind dabei trotzdem nicht irgendwie unhöflich. Sie reden einfach nur nicht.

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Nee, sorry, aber das halte ich für arg weit hergeholt.

 

Kontrollen beruhen nun mal auf einer Art Generalverdacht.

 

Dann könnten sie sich ja bspw. daneben stellen und die weniger heldenhaften deutschen Sicherheitskontrollen beäugen. Und wenn sie etwas verdächtiges sähen, könnten sie genauer hinschauen.

 

Nö, die machen das wohl lieber noch mal richtig. Kann man ihnen IMO nicht verdenken.

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Nö, die machen das wohl lieber noch mal richtig. Kann man ihnen IMO nicht verdenken.

Jau. Und demnächst irgendwann bringen sie noch eigens von den Amis importierte Nacktscanner mit, um auch noch den allerletzten Rest zu kontrollieren. Und unser Ländle schaut dabei blöd zu, Weil etwas dagegen zu sagen schickt sich - hier - ja nicht.

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Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, weil falsch.
Sicher war es überspitzt formuliert, aber grundsätzlich: Nö, leider nicht, wenn man hier gelesenes glauben darf. Dein Kollege B. hat genau das verkündet bzw. angedroht, Deine Kollegen machen es (wie z.B. im Fall der fotografierenden Jugendlichen oder prügelnder, nicht identifizierbaren Cops), in Beiträgen diverser Polizisten hier klingt genau das immer wieder durch, manchmal etwas bemäntelt mit dem Hinweis, man könne sich ja hinterher beschweren.

 

Man muß nicht reden wenn man nicht will.
Würdest Du das bitte noch Deinem Kollegen Blaulicht mitteilen, incl. Quellen, Belege etc. pp.? Danke.

 

Übrigens: wann machst Du Dein Angebot bzgl. Deiner Signatur wahr?

 

 

Über Kontrollen bei der Einreise in ein anderes Land, hier konkret Israel, kann man sich selbstverständlich aufregen und beklagen. Zum einen kann man sowas aber vor Reiseantritt wissen und - viel wichtiger - man kann sie vermeiden. Zum anderen kann man sich auch ein wenig mit der Geschichte des Landes und den immer noch existierenden und regelmäßig erneuerten Drohungen gegen dieses Land beschäftigen und erkennen, warum man dort so penibel ist.

 

 

wenn ich sage, dass ich ein freundlicher Mensch bin, dann stimmt das.
Wenn wir Dir alle zustimmen, beantwortest Du dann die Fragen von oben?

 

wenn ich Biber eins auf die Nase hauen würde.
In Deinem Alter noch feuchte Träume? Lässt tief blicken...
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Jau. Und demnächst irgendwann bringen sie noch eigens von den Amis importierte Nacktscanner mit, um auch noch den allerletzten Rest zu kontrollieren. Und unser Ländle schaut dabei blöd zu, Weil etwas dagegen zu sagen schickt sich - hier - ja nicht.

 

Hör auf zu plärren.

 

Wenn ich israelischer Sicherheitsfuzzi wäre, würde ich deutschen Sicherheitsbehörden, die locker 10 Jahre brauchen, um so eine Bande wie den NSU zu identifizieren und innerhalb derer Cops arbeiten, die offen zugeben, Glatzen irgendwie sympathischer als Linke zu finden, weil die besser riechen, genau gar nicht trauen.

 

Gruß, Pedro.

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Ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch:

 

Der Beamte stellt mir eine Frage, und ich gehe - irrigerweise - davon aus, dass ich zum Beschuldigten geworden bin, weshalb ich jede Antwort/Aussage verweigere. Würde mir der Beamte jetzt sagen, dass ich ihm antworten/mit ihm reden müsste, weil ich eben kein Beschuldigter bin? Wenn ich nämlich kein Beschuldigter wäre, wieso will er dann überhaupt mit mir reden?

1. warum solltest Du davon ausgehen, Beschuldigter zu sein? Müßte Dir dafür nicht zunächst der Vorwurf einer Straftat gemacht werden?

2. wenn Dir ein solcher Vorwurf gemacht wird, erfolgt umgehend eine entsprechende Belehrung. Ab dem Zeitpunkt bist Du Beschuldigter mit allen Rechten, also insbes. dem Recht zu schweigen. Das wird Dir wie gesagt auch deutlich gemacht.

3. warum er mit Dir reden möchte? Nun, da gibt es viele Gründe. Und sei es einfach nur um nett zu reden, um die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer zu gestalten.

 

Danke für den Input.

 

Eine letzte (Verständnis-)Frage noch: Bin ich bei Punkt 3 verpflichtet, mit dem Beamten zu reden? Also selbst dann, wenn er nur die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer gestalten will? Kann mir dies zum Nachteil gereichen?

 

Kann.

Es kommt auch auf die Kontrolle an. Will dir der Providabeamte ein Video zeigen und die redest nicht, guckst nicht, machst auf stur, kann es sein, dass die Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle unvorteilhaft (für dich) reagiert.

Ist es die Kontrolle nach dem Weinfest, kann es länger dauern. Schließlich möchte ich ja nun herausfinden ob du trunken bist. Vermutlich willst du auch nicht pusten? Nicht reden, nicht pusten und das auf der Ausfallstraße vom Weinfest, kann dich zumindest mal Zeit kosten. Und anderen kostet es die Verkehrssicherheit, weil ich durch deinen Kasperkram den trunkenen Autofahrer nicht stoppen kann.

 

Es kann auch sein, dass dieses Verhalten in mir einen polizeilichen Verdacht aufkommen lässt. Ich also nicht nur die Papiere genau studiere sondern auch das Fahrzeug und natürlich die Insassen (zumindest dann, wenn der Verdacht zu den enstprechenden Rechtsgrundlagen für weitere Kontrollen führt)

 

 

Es kann auch bares Geld kosten. So manch freundlicher Mensch kommt bei 'Kleinigkeiten' auch mit einem guten Rat und einer mündlichen Ermahnung davon. Dein Schweigen kann dazuführen, dass eine mündliche Verwarnung unangezeigt ist (geht ja nicht! Mündliche Verwarnung und Reden gehört ja zusammen) so dass es ein Ticket gibt.

 

 

Es kann also sehr wohl ein Nachteil sein, wenn man nicht mit dem Polizisten bei der Kontrolle redet. Muss aber nicht.

 

 

Was eigentlich, wenn der Bürger wieder mal mit Fragen oder Gesprächen 'nervt' und der Polizist redet nicht mit dem Bürger? Muss er ja auch nicht.

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Will dir der Providabeamte ein Video zeigen und die redest nicht, guckst nicht, machst auf stur, kann es sein, dass die Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle unvorteilhaft (für dich) reagiert.
Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.
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@MrMiijagi

Dann schau doch mal in das Polizeigesetz unter dem Aspekt Datennutzung. Dort müsste auch stehen wann Daten an nicht öffentliche Stellen weiter gegeben werden dürfen.

Hab nachgesehen. § 29 "Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs" des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes scheint einschlägig zu sein.

 

Eine Ermächtigungsgrundlage habe ich dort allerdings nicht gefunden. Die Polizei scheint also illegal zu handeln.

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Das haben, z.B. in Freiburg, Saarbrücken oder München auch schon Poliziten getan. Mit ohne Erfolg übrigens. Was auch zeigt, dass diese Maßnahme total sinnlos ist.

Was

1. bedeutet, daß - entgegen Deiner Aussage - eben nicht sogar in die Unterhosen geschaut wird

Weil man nichts gefunden hat heißt das, das überhaupt nicht nachgeschaut wurde?!?

Was ist das denn für eine verquere Logik?

 

Tipp: Vielleicht hat man auch am falschen Ort nachgeschaut.

 

Damit du es mir glaubst:

Der Fall aus Saarbrücken:

http://www.lawblog.d...r-rechtswidrig/

http://www.juraforum...tswidrig-210018

Ein weiterer Fall, aus Stuttgart:

http://www.deutschla...ticle_id=234066

 

Also deine pauschale Feststellung, dass "ihr" das nicht macht ist definitiv falsch. Dass - eben sogar in die Unterhose geschaut wurde - war ja Gegenstand der Gerichtsverhandlung.

 

2. zeigt, daß normalerweise viel intensiver kontrolliert und nachgeschaut werden müßte.

Ohje, die typische rechte "Win-Win-Situation". Wenn man was findet ist alles gut und die Kontrollen waren berechtigt. Findet man nichts war natürlich nicht irgendwas an den Kontrollen falsch, sondern man hat einfach nicht genug kontrolliert.

 

Läuft bei der Nachbetrachtung der Polizeieinsätze ja genauso. Passiert nichts - weil wir mit massiven Kräften vor Ort waren. Passiert was - weil wir mit so massiven Kräften vor Ort waren, konnte das schlimmste abgewendet werden. Dann kommt meist noch der Ober-Depp daher und blöckt sein "die Polizei muss dringend besser ausgestattet werden, damit beim nächsten Mal noch mehr Beamte eingesetzt werden können!" Dass "ihr" den immer wieder wählt dieses Riesen-######, ihn widerspruchslos für euch sprechen lasst, auch mit den absurdesten Forderungen und Parolen und scheinbar so gar nicht merkt, dass der auf eurem Rücken Politik macht. Wäre sicher die ein oder andere Überstunde weniger zu leisten ohne solche Brandstifter. Und dann nennt sich das, dem Wortsinne nach selbstverständlich falsch, auch noch Gewerkschafter...

 

Wollte man entsprechend kontrollieren, würden sehr viele Fans erst nach dem Spiel das Stadion betreten. So sind es mehr oberflächliche Kontrollen oder Stichproben. Aber IMO immer noch besser als gar keine Kontrollen. Möchte nicht wissen, was dann so alles mit ins Stadion geschleppt würde.

Macht doch mal. Würde mich interessieren welche Ausrede ihr danach noch findet, warum es in den Stadien immer noch leuchtet. Auf die tausend anderen Möglichkeiten außer "Pyro im Arsch", was euch irgendwelche Crash-Kiddies mal erzählt haben, die es noch gibt um das Zeug ins Stadion zu bringen kommt ihr wirklich nicht?!?

 

Lieber allen in die Unterhose gucken? Wirklich?!?

 

Die Pyrosache ist einfach eine Stellvertreter-Diskussion, Mittel zum Zweck halt. Und die Polizei ist bzw. war dumm genug sich da voll reinzuhauen...

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Aber wie passt das denn mit Blaulichts Einlassung, dass der Kontrollierte gar kein Schweigerecht hat?

Der Kontrollierte muß Angaben zu seiner Person machen. Mehr grundsätzlich nicht.

Danke für die Klarstellung.

 

Wie schon geschrieben: Mal an die Leuchte weitergeben!

 

Eine letzte (Verständnis-)Frage noch: Bin ich bei Punkt 3 verpflichtet, mit dem Beamten zu reden? Also selbst dann, wenn er nur die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer gestalten will? Kann mir dies zum Nachteil gereichen?

Nein, bist Du nicht. Und es wird Dir IMO idR auch nicht zum Nachteil gereichen. Man muß nicht reden wenn man nicht will. Ich erlebe häufiger Leute, die kurz angebunden sind oder auch gar nichts sagen. Das macht mir nichts aus. Aber sie sind dabei trotzdem nicht irgendwie unhöflich. Sie reden einfach nur nicht.

So halte ich es in der Regel, zumindest bis zum Abschluss der Kontrolle, auch.

 

Und da gibt es auch überhaupt nichts affiges dran.

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Flughafen, Supermarkt-Kasse

1. normale Kontrollen wie bspw. hier in D halte ich für absolut sinnvoll und notwendig.

Leider halt auch häufig, wie tragische Fälle oder auch immer mal wieder Tests durch Journalisten zeigen recht nutzlos.

 

Allgemein habe ich ja das Gefühl, dass sowohl von offiziellen Stellen als auch privaten Veranstaltern den Reisenden oder Besuchern einfach ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt werden soll und wahrscheinlich Haftungsrisiken beschränkt werden sollen. Um wirklich sinnvoll zu kontrollieren müsste man anders vorgehen (nicht nur Stichproben, mehr Zeit in Anspruch nehmen, ...). Das wissen eben auch die israelischen Behörden und tun das darum selbst.

 

Und, um die diesen Punkt vielleicht abzuschließen:

Ich habe mit dem Vorgehen Israels auch teilweise arge Probleme, allerdings eher damit wie sie mit Minderheiten in ihrem Staat und ihren Nachbarn umgehen. Die Behandlung der Touristen halte ich da nur für ein recht untergeordnetes Thema, den dem kann man sich ja recht leicht entziehen: Einfach nicht hinfahren.

 

2. ich hatte noch nie eine Kontrolle an der Supermarktkasse. Die sind auch gar nicht berechtigt mich zu kontrollieren.

Dass die Kassierin in deine Einkaufstasche gucken will oder der Ladendetektiv bittet mal den Inhalt der Jackentaschen zu zeigen kommt aber durchaus vor. Musst du natürlich nicht machen. Man ist dann aber halt berechtigt dich z.B. festzuhalten, wenn man den Verdacht hat, dass du geklaut hast.

Dann werden halt die Kollegen gerufen. Ist dann wie bei eurer Verkehrskontrolle: Dauert halt etwas länger...

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"wenn die wollen können die ja doch alles mit uns machen"

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, weil falsch. Deine Polemik macht es da auch nicht besser.

Dass der Satz sachlich falsch ist, ist mir klar. Allerdings kannst du auch nicht bestreiten, dass es diese Meinung durchaus in Teilen der Bevölkerung gibt. Dass diese Meinung sich verstärkt ist widerum mein subjektives Empfinden. Aber lies doch mal Kommentare z.B. zu diesem Gustl-Mollath-Fall, was da so gedacht und geschrieben wird. Äußerungen wie die von Blaulicht tun dann ihr übriges dazu...

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Und diese polizeiliche Erkenntnis darf man einfach an Unbeteiligte weitergeben?

Ich sehe den Verein nicht als Unbeteiligten.

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Wie gesagt: nicht mein Bereich. Ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten.

Nunja, den Verein oder die Lizenzfirma da irgendwie als Beteiligten in dem Verfahren zu sehen halte ich für ziemlich gewagt. Für die Datenweitergabe spielt das aber glaube ich auch keine große Rolle.

 

Ansonsten danke für die Offenheit - man muss ja auch nicht alles wissen.

 

"Ein [...] Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren,"

"Soll" heißt kann, nicht muß. Das ist ein Unterschied. Und ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist eben auch nur ein Ermittlungsverfahren. Es kann mit einer Verurteilung oder Einstellung desselben abgeschlossen werden. Ist aber offensichtlich für die Verhängung eines Stadionverbotes unerheblich.

Ohne Verfahren kein (überörtliches) Stadionverbot, da sind die Regelarien eindeutig. Ja, wie das Verfahren endet ist dann (erst einmal) unerheblich. Schrecklicherweise. Man kann also z.B. trotz erwiesener Unschuld weiter Stadionverbot haben. Bei einer Einstellung des Verfahrens ist das regelmäßig so. Und gegen die Einstellung gibt es ja bekanntermaßen kein Rechtsmittel.

 

Man stelle sich mal vor, dass wäre z.B. bei euren beamtenrechtlichen Sanktionen auch so. Suspendierung und nach Verfahrenseinstellung bleibt man suspendiert. Und hat kein Rechtsmittel dagegen...

 

Wen darf die Polizei darüber informieren, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat? Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Dazu würde ich einfach mal bei einem PP anrufen, die, da es dort einen Fußballverein, der in der Bundesliga spielt, gibt, regelmäßig damit zu tun haben.

Habe wohl sowieso gemnächst die Möglichkeit einen szenekundigen Beamten zu sprechen.

 

Aber du bist doch auch öfter beim Fußball eingesetzt, oder?

Dachte über die rechtlichen Hintergründe würde da vielleicht auch geschult. Ist ja z.B. auch eine Frage mit welchem Recht z.B. dann die Borussia Dortmund KGaA den anderen Clubs, der DFL und dem DFB mitteilt dass XY bei ihnen Hausverbot hat und am Ende hier auch noch persönliche Daten übermittelt werden.

 

Darf die Polizei einer Firma (KGaA, GmbH, ...) oder eingetragenen Verein mitteilen, dass XY an einer Schlägerei am Flughafen beteiligt war und diesen Dritten dann die persönlichen Daten (Geburtsdatum, Adresse) dessen mitteilen?

Ich denke nicht.

Tja, wenn sogar du vermutest, dass die Polizei in diesen Fällen illegal vorgeht, was soll ich dann noch sagen?

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Es kann auch bares Geld kosten. So manch freundlicher Mensch kommt bei 'Kleinigkeiten' auch mit einem guten Rat und einer mündlichen Ermahnung davon. Dein Schweigen kann dazuführen, dass eine mündliche Verwarnung unangezeigt ist (geht ja nicht! Mündliche Verwarnung und Reden gehört ja zusammen) so dass es ein Ticket gibt.

Erstens ist das Quatsch, bei einer mündlichen Verwarnung redet wohl nur einer. Kann mich auch nicht dran erinnern, dass jemals ein Polizist besonders an einer Erwiderung meinerseits auf eine Ermehnung interessiert gewesen wäre.

 

Zweitens, Straffreiheit gegen Wohlverhalten, ist das nicht Ermessensfehlgebrauch?

Halte das Ansinnen eines Polizisten sich quasi als Dompteur aufzuschwingen und Zuckerl nach Wohlgefallen zu verteilen für absolut verfehllt.

 

Es kann also sehr wohl ein Nachteil sein, wenn man nicht mit dem Polizisten bei der Kontrolle redet. Muss aber nicht.

Wie man merkt gibt es durchaus Blaulichter die versuchen einem einen Nachteil zukommen zu lassen. Es kann natürlich sehr wohl sein, dass sie damit ihre Kompetenz überschreiten. Muss aber nicht... ;)

 

Was eigentlich, wenn der Bürger wieder mal mit Fragen oder Gesprächen 'nervt' und der Polizist redet nicht mit dem Bürger? Muss er ja auch nicht.

Erstens: Kommt jedes Wochenende tausendfach vor. Ob aus Unwissenheit, Feigheit zuzugeben, dass man auf eine Frage keine Antwort hat, oder aus anderen Gründen.

Zweitens: Je nach Einsatz des Beamten muss er eben mit den Bürgern sprechen. Was du ja auch weißt, aber passte halt gerade nicht so ins Bild, hm?

Dass einige Polizisten aber alles andere als "Freunde und Helfer" sein wollen und "muss ich nicht" eine gern gebrauchte Vokabel ist brauchst du mir nun wirklich nicht erzählen. Die Frage ist lediglich wem das dann was bringt...

 

Eine letzte (Verständnis-)Frage noch: Bin ich bei Punkt 3 verpflichtet, mit dem Beamten zu reden? Also selbst dann, wenn er nur die Kontrolle ein wenig lockerer und angenehmer gestalten will? Kann mir dies zum Nachteil gereichen?

 

Kann.

Es kommt auch auf die Kontrolle an. Will dir der Providabeamte ein Video zeigen und die redest nicht, guckst nicht, machst auf stur, kann es sein, dass die Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle unvorteilhaft (für dich) reagiert.

Quatsch. Dafür gibt es keinerlei Belege oder Beispiele.

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Ich bin hier noch eine Antwort schuldig geblieben, bitte entschuldige liebe Nachteule:

 

Tipp: Am Anfang der Kontrolle den Beamten darauf hinweisen, dass du das Gespräch mit dem Handy aufnehmen wirst, könnte dazu führen dass der Beamte etwas vorsichtiger in seinen Aussagen wird...

und was machst Du, wenn Dir der Beamte untersagt, dieses Gespräch aufzuzeichnen und Dich dann, wenn Du es trotzdem machst, zur Anzeige bringt?

 

http://www.gesetze-i...stgb/__201.html

Seit wann ist denn eine Parkbucht nachts an der B11 oder der Autobahnrastplatz an der A8 ein nichtöffentlicher Ort?

 

Und ich glaube aufzunehmen was im Inneren meines Autos gesagt wird bin ich, wie erwähnt nach Information der Gesprächsteilnehmer, befugt.

 

Wenn der Beamte mir das untersagt nerve ich ihn mit dem altbekannten "wer nichts zu verbergen hat"-Spruch, mit dem von unseren "Sicherheitsorganen" sonst immer alles uns jedes gerechtfertigt wird, weise ihn darauf hin, dass sie ja auch zu zweit sind, da ist es doch nur fair und billig und würde auch anbieten, falls die weitere Begegnung zur beiderseitigen Zufriedenheit verläuft die Aufnahme nach Beendigung der Maßnahme vor seinen Augen zu löschen. Damit sollte sich doch leben lassen, oder?

 

Sollte man da keine Einigung erzielen bleibt das Aufnahmegerät halt aus, dann ist aber auch das Gespräch von meiner Seite beendet.

 

Was ist, wenn er dann noch als Beweis - und/oder Tatmittel Dein Handy beschlagnahmt (natürlich nach richterlicher Anordnung)?

Dann würde ich der Beschlagnahme widersprechen und es schleunigst zurückfordern.

 

Ich bin auch schonmal von einem Stadionsicherheitsdienst zur Polizei gebracht worden, weil ich von den Gewalttätern unter ihnen Bild-Aufnahmen gemacht hatte und mich weigerte diese zu löschen. Auf der Wache dauerte es dann nur recht kurz und ich konnte wieder gehen, inkl. der Aufnahmen...

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Neben der Sachaussage ergeben sich auch andere Hinweise, die - bleiben wir bei dem Weinfest - dann Grundlage sein können, dass der Fahrer weiterfahren sollte / darf und die Polizei den nächsten kontrollieren kann oder dass in die Kontrolle stärker eingestiegen werden muss.

 

Mag ja sein, dass Du so denkst, jedoch verpflichtet das den Gefragten keinesfalls zur Antwort. Also schmink dir diese Fragen doch besser gleich ab.

 

Zu Punkt 2

Ich bin immer freundlich. Jedoch reagiere ich auch auf das wie mir gegenüber getreten wird (Waldformel).

 

Nun mal Butter bei die Fische und nicht immer solches Geschwafel: Wenn ich auf deine Frage nach Woher und Wohin freundlich, aber bestimmt antworte, dass dich das nichts angeht, wirst du dann alle moeglichen - und vielleicht auch unmoeglichen - Register der Kontrolle ziehen und mich laenger als notwendig aufhalten?

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Stimmt. Aber dennoch darf es der Polizeibeamte fragen. Das geschieht zudem idR auch höflich. Nur die Antworten sind bisweilen sehr patzig. Wenn die darauf folgende Reaktion entsprechend ausfällt, sollte man sich nicht wundern.

 

Natuerlich darf der PolBeamte fragen - nur muss der VT nicht antworten. Und ob eine Verweigerung der Antwort auf diese Frage nun patzig ist, moechte ich nicht entscheiden wollen, hier kommt es wohl auf die Formulierung an. Wenn ich nun mit der Gegenfrage antworte: Warum moechten Sie das wissen? - was dann? Und mal ehrlich, 'Bluey', wenn ein PolBeamter meint, diese Gegenfrage, oder die Antwort: "Sorry, aber das geht Sie m.E. nichts an", sei patzig und er daraufhin mit 'verschaerften' Massnahmen reagiert, dann hat er IMO ein persoenliches Problem, das Hilfe eines Psychologen beduerfte. Es ist naemlich nicht so, dass der PolBeamte Ober und der VT Unter ist, schon gar nicht in einer stinknormalen Verkehrskontrolle.

 

Aber ich bin mir sicher, du fragst ihn auch in dieser Form: "Haben wir etwas getrunken?"

So wohl eher nicht, dafür aber: "Haben sie Alkohol getrunken oder ähnliche berauschende Mittel zu sich genommen?" Diese Frage ist legitiim und normal. Wer meint, darauf blöd antworten zu müssen, wird ggf. entsprechend behandelt.

 

Richtig, die Frage ist voellig legitim und normal, und wenn sie so gestellt wird, wie von dir formuliert, ist auch nichts dagegen anzuwenden. Ich bin jedoch des oefteren so gefragt worden, wie von mir formuliert. Und da stellen sich bei mir ganz automatisch die Nackenhaare hoch, denn es zeigt schon, dass der PolBeamte meint, hier den Oberlehrer heraus kehren zu muessen. Dementsprechend faellt die Antwort aus: "Ich weiss nicht, was Sie getrunken haben, ich habe .... getrunken." Und genau dann konnte ich oefter erleben, wie im PolBeamten der 'Blaulicht' hervor kam.........

Die Kroenung war die Frage an der Grenze Holland/Deutschland: "Fuehren wir Drogen mit uns?" Meine Antwort: "Brauchen wir denn diese?" Diese Antwort hat mich mehrere Stunden gekostet, eingehende Untersuchung des Koerpers und des Fahrzeuges, eine Aussage, die der Beamte zweimal tippen musste, weil ich die erste Version nicht akzeptierte. Der Beamte wurde immer saurer, es entfuhr ihm ein: "Ich kann auch anders, HarryB", woraufhin ich ihm seelenruhig antwortete: "Nur zu, ich habe Urlaub". Waehrenddessen fuhren so grob geschaetzt mindestens 5 Dealer unkontrolliert ueber die Grenze, man war ja mit mir beschaeftigt.......

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Nö.

Ist sinnvoll.

 

Aus deiner Sicht eventuell, aus der Sicht des Befragten nicht.

 

Und wenn du jetzt kommst, dass der Bürger seine Informationen für sich behalten kann; dann meinst du das Grundrecht Informationelle Selbstbestimmung. Und richtig. Da hat der Staat sich nicht einzumischen. Es sei denn er hat eine Ermächtigung in das Grundrecht einzugreifen. Und hier hat die Polizei eine Rechtsgrundlage / ein Gesetz, dass diese Fragen erlauben!

 

Nochmals, damit auch du das endlich begreifst: Niemand sagt hier, dass es verboten sei, Fragen zu stellen. Du darfst gerne fragen, was du moechtest, musst dich aber auch damit abfinden, keine Antwort, oder eben den Hinweis, dass dich das nichts angeht, zu erhalten. Und nun erklaere der Gemeinde doch bitte, was du tust, um doch eine Antwort zu erhalten.

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Dann versuche doch mal bspw. nach Israel einzureisen. Da werden Dir nicht nur sehr viele sehr persönliche Fragen gestellt, nein, Dein komplettes Gepäck wird auf einem der vielen Tische in einer Großen Halle vor der Abfertigung ausgepackt und durchwühlt.

 

Und das sogar mehrfach (bei der Ausreise)! Mehr noch, dir werden die Fragen von zwei Leuten kurz nacheinander gestellt und faellt eine Antwort anders aus als beim ersten Mal, dann hast du schon ein Problem. Und weisst du was? Ich persoenlich empfinde dies Befragungen als laestig, aber dennoch habe ich, angesichts der Situation des Staates Israel, vollstes Verstaendnis dafuer.

 

Stimmt. Dagegen sagt auch niemand etwas. Aber der Ton macht die Musik. Da diese Fragen idR höflich gestellt werden, darf man ja wohl auch mit einer - egal wie gearteten - höflichen Antwort rechnen.

 

Durchaus richtig, und die Fragen werden auch freundlich - aber bestimmt! - abgewiesen.

 

Wenn jemand z.B. zu einem Festival unterwegs ist, auf dem bekanntermaßen Drogen konsumiert werden, so ist diese Frage sehr wohl wichtig und interessant.

 

Nur ein Teil der Frage waere eventuell wichtig und relevant: Wollen Sie auf das Festival? Das woher ist z.B. voellig irrelevant. Auch die Frage nach dem Ziel eruebrigt sich meiner Meinung nach, denn die Kontrollen finden ja wohl dann direkt auf den Anfahrstswegen zum Festival statt.......

Meine Antwort waere z.B.: "Nein, ich moechte zum Oktoberfest". Wie waere deine Reaktion?

 

Uebrigens, wuerde mich ein Polizist fragen, ob ich Drogen konsumiert habe, wuerde ich ihm empfehlen, einen Blick auf mein Geburtsdatum zu werfen und ihm erklaeren: "Das laesst nur zwei Schluesse zu: Entweder ist die Zeit des Drogenkonsums schon mindestens zwei Jahrzehnte vorueber, oder sie hat nie begonnen." Wie waere deine Reaktion hier?

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Wo ich Recht habe, habe ich Recht. Ist mir auch egal. Wenn der Mensch meint den 'Dicken machen' zu müssen, dann tut es mir herzlich wenig weh ihm ein Ticket mit zu geben.

 

- WALDFORMEL -

 

Oh, wie ich solche Menschen hasse! Dein immer wiederholter Fehler ist der, dass du davon ausgehst, immer Recht zu haben - dem ist aber keinesfalls so. Deine Antwort ueberzeugt mich voellig davon, dass du einer der miesen Polizisten bist, die aufgrund ihrer Uniform meinen, unbegrenzte Macht zu haben. Die Waldformel, die du immer wieder hervor hebst, beinhaltet auch das Gehabe, nicht nur die Form der Kommunikation.

Ich bin der Meinung, wenn der Uniformierte meint, den Dicken machen zu muessen, dann lasse ich ihn auflaufen - und zwar kraeftig.

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Schweigen darf der Bürger nur wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde (52,55 StPO analog). Ansonsten steht kein Schweigerecht zu.

 

Sorry, aber hier manifestierst du deine Ueberheblichkeit, die man schon mit einfaeltiger Dummheit bezeichnen koennte, erheblich! Wenn du mich waehrend der Verkehrskontrolle etwas fragst, dann habe ich also auf jeden Fall zu antworten? Was, wenn ich das nicht mache? Du solltest hier endlich mal erklaeren, was dann folgt. Ach ja, ich vergass, du hast das ja schon beantwortet: Du suchst dann etwas und findest dann auch einen Grund, ein Ticket auszustellen. Da muss ich 'Biber' mal voll und ganz zustimmen: Du bist ein armseliges Wuerstchen Menschlein!

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Ich habe es bspw. erlebt/gesehen, daß da selbst die Koffer von - ich möchte wirklich mal behaupten - total normalen und harmlosen alten Leuten auseinander genommen wurden. Zudem dieser Fragenkatalog, wo man hin will, ob man schonmal da war, warum man da hin will, was man da machen will etcpp.. Ich halte das für weit überzogen.

 

Das sehe ich voellig anders. In euinem Land, in dem man immer damit rechnen muss, dass waehrend des Kaffeetrinkens eine Rakete auf der Terrasse einschlaegt, in Zeiten, in denen Menschen aus anderen - nichtislamischen - Laendern sich dem "Dschihad" anschliessen, ist das Sicherheitsbeduerfnis extrem gross und muss dementsprechend sicher gestellt sein.

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