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Rotlichtverstoß, Polizei Als Zeuge


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Abend..

Ein Bekannter von mir war vor kurzem außerorts mit seinem Motorrad unterwegs.

Unmittelbar vor einer Autobahnauffahrt mit Ampelanlage bemerkte er ca 150-200m vor der Ampel einen Polizeiwagen,der rechts neben der von ihn befahrenen Straße in einer Bußhaltestelle stand. Geschwindigkeit war dort 70 km/h. Nachdem mein Bekannter an diesem vorbei war, ist der Polizeibeamte losgefahren und hinter dem Bekannten her. Die Ampel schaltete auf Gelb, weshalb mein Bekannter diese noch überquerte und im Blickwinkel merkte das diese bei durchfahren der Ampel auf rot sprang. Ein Rotlichtverstoß liegt hier vor, das zweifelt mein Bekannter auch nicht an. Er wurde kurz darauf von dem hinter ihm fahrenden Beamten angehalten, welcher ihm dann auch vorwarf das die Ampel bereits länger als 1 sek rot war. Nach längerem hin und her hat mein Bekannter den länger als eine Sekunde langen Rotlichtverstoß dann zugegeben.

Im Nun vorliegenden Bußgeldbescheid steht: Missachtung des Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sek. Die Rotlichtphase dauerte bereits 4 sek lang an.

Somit gibts zusätzlich 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Wir waren heut mal dort und ham uns die Sichtweise des Beamten angeschaut.

Die Strecke dort ist leicht ansteigend und kurz hinter der Bushaltestelle ganz leichte Rechtskurve und Strecke wieder gerade. Wenn der Beamte (im Corsa) losgefahren ist, nachdem mein Bekannter mit 70 an ihm vorbei ist, kann er unmöglich aus der Sichtweite gesehen haben, das die Ampel bereits längercals 1 sekunde bei überqueren der Haltelinie gedauert hat. Vom losfahren aus der Haltestelle dauert es bei einer Wegstrecke von ca 150-200m bis zur Ampel etwa 12-13 sek.

Es war ein einzelner Beamter. Dieser kann doch auf Grund dessen, das er hinter her fuhr unmöglich gleichzeitig den Motorradfahrer, die Ampel und die Haltelinie gesehen haben, zumal dies wegen der dortigen Streckenführung gar nicht möglich ist.

Kann man hier trotz bereits gestandenen Verstoßes des Rotlichts Widerspruch einlegen bzw ist dies lohnenswert?

 

Mfg

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Klar kann man Widerspruch einlegen. Ich vermute aber nicht, dass es sich lohnt.

Mit RS, Fachanwalt könnte, möglicher weise, eventuell vielleicht etwas zu machen sein, ohne keine Chance.

Das der :cop01: zufällig dort stand halte ich für unwahrscheinlich....

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Nach längerem hin und her hat mein Bekannter den länger als eine Sekunde langen Rotlichtverstoß dann zugegeben.
Selbst schuld. Gerade in solchen Fällen redet man nicht mit dem Herrn. Gar nicht, auch nicht informell. Und wenn man schon meint, ein Gespräch führen zu müssen, dann gibt man nichts zu. Gar nichts, und schon gar keine Rotlichtfahrt mit irgendwelchen Zeitangaben.

 

Kann man hier trotz bereits gestandenen Verstoßes des Rotlichts Widerspruch einlegen bzw ist dies lohnenswert?
Klar kann man (und man kann auch bestreiten, jemals irgendwas von einer Sekunde oder so zugegeben zu haben). Ist halt eine Kosten-Nutzen-Frage. Mit Deckungszusage einer Verkehrsrechtsschutz sollte man es auf jeden Fall tun, ohne solche muß man sich überlegen, was günstiger ist: zahlen und laufen oder Anwalt einschalten und nicht zahlen und laufen - oder möglicherweise trotzdem. M.E. sollte ein guter Verkehrsrechtler die Sekunde zumindest dann wegbekommen können, wenn der Polizist nicht explizit für die Rotlichtüberwachung unterwegs war.

 

Man kann es auch ohne Anwalt versuchen, allerdings ist da die Erfolgschance relativ gering. Und nicht vergessen: innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist Einspruch einlegen! Das kann auch erstmal ohne Begründung rein fristwahrend geschehen.

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Wird denn der Widerspruch gleich ans Gericht weiter geleitet? Oder bearbeitet das die Bußgeldstelle nochmal und schickt gegebenfals neu neuen Bescheid raus?
Die Bußgeldstelle bearbeitet den Einspruch schon, er wird also gelesen und die darin enthaltenen Angaben werden soweit wie möglich (und sinnvoll) überprüft. In einem Fall wie diesem ist die Sachlage aus Sicht der Behörde allerdings klar: Polizist schrieb Anzeige, Fahrer hat Verstoß lt. Anzeige zugegeben, Thema durch. Alles, was Du in Deinem ersten Beitrag geschrieben hast, würde zwar auch gelesen, aber wohl nicht überprüft. Damit kann / wird / muß sich im Zweifel das Gericht beschäftigen. Das heißt: die Behörde liest, schüttelt Kopf, teilt das so mit und als nächstes gibt es dann Post vom Gericht.
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Hallo, Matze78,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Die Ampel schaltete auf Gelb, weshalb mein Bekannter diese noch überquerte und im Blickwinkel merkte das diese bei durchfahren der Ampel auf rot sprang.

Erstens heißt Gelb nicht, dass man einfach weiter fahren sollte und zweitens ist so etwas äußerst dumm, wenn man direkt vorher eine Polizeistreife passiert hat.

 

Vom losfahren aus der Haltestelle dauert es bei einer Wegstrecke von ca 150-200m bis zur Ampel etwa 12-13 sek.

Mit dem Auto?

 

Hallo, rth,

 

Klar kann man Widerspruch einlegen. Ich vermute aber nicht, dass es sich lohnt.

Mit RS, Fachanwalt könnte, möglicher weise, eventuell vielleicht etwas zu machen sein, ohne keine Chance.

Das der :cop01: zufällig dort stand halte ich für unwahrscheinlich....

ganz so pessimistisch sehe ich es nicht.

 

Die Rotlichtfahrt an sich wird sich wohl tatsächlich kaum wegdiskutieren lassen, die qualifizierte Rotlichfahrt (über 1 Sekunde) könnte da schon ganz anders aussehen.

 

Ohne geeichte Stoppuhr oder einen anderen plausiblen Nachweis ist die Toleranz (einen festen Wert für diese Toleranz gibt es m. W. nicht) so hoch zu setzen, dass man jeden Zweifel ausräumen kann.

 

Angenommen, der Polizeibeamte hätte hinter einem bereits von Weitem deutlich an der roten Ampel stehenden Fahrzeug angehalten und erst, nachdem er stand, hätte ihn der Kradfahrer überholt und danach die Ampel passiert, wäre die qualifizierte Rotlichtfahrt zu begründen, aber kaum, wenn man angibt, dass man vom Krad überholt wurde, sich hinter dieses gesetzt hat und kurz danach fuhr er bei Rot über die Ampel.

 

Hier dürften ein paar geschickt gestellte Fragen die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten recht schnell untergraben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wie ich schon sagte, wir sind heute mal die strecke mehrmals abgefahren, haben das selbe nochmals aus Sicht des Beamten nachgestellt. Also abfahren ab der Haltestelle, wenn ein Fahrzeug bereits mit 70 am stehenden Kfz an der Haltestelle vorbei fährt. Es funktioniert nicht, der Beamte kann aus der Sicht- und Handelsweise niemals zweifelsfrei festgestellt haben, das hier ein qual.Rotlichtverstoß vorliegt. Nicht wenn ein einzellner Beamter mehrere Dinge (welche ich schon nannte) mit einmal beachten soll.

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Hallom Matze,

 

hatte vor Jahren (um 2000) das selbe Problem. Rotlichtverstoß mit dem Moped beim Rechtsabbiegen mit Schritttempo bei Dunkelheit.

Zwei Polizeibeamte standen auf der anderen Seite der Kreuzung.

Es gab drei Gerichtsverhandlungen über knapp zwei Jahre verteilt.

Bereits in der zweiten Gerichtsverhandlung konnte sich der Beamte an nichts mehr erinnern und reiste dafür extra von Fulda nach Offenbach zur Gerichtsverhandlung.

In der dritten Verhandlung war die andere Polizeibeamtin krank und kein Zeuge mehr anwesend. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

Anwaltskosten betrugen ca. 1600 DM die der Richter mir aufgebrummt hat mit dem Argument; zahlt doch eh der ADAC Rechtsschutz.

Klagen vor Gericht kann sich also lohnen. Nur wer wagt gewinnt ist ein altes Sprichwort.

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Nachteule hat es eigentlich so dargestellt, wie es wohl ist / kommen wird.

 

Die Rotlichtfahrt hat tatsächlich stattgefunden.

Das ganze wird bezahlt werden müssen und gut ist.

Aus der Fahrt und ohne Anhaltspunkte wird es tatsächlich nicht möglich sein, eine verwertbare Zeitangabe darzustellen. Es gibt Konstellationen, wo man deutlich sagen kann, dass das mehr als eine Sekunde war. Hier sehe ich ehrlich keinen Anhalt für einen Beweis, dass das über einer Sekunde lag.

 

 

Anders als Biber das darstellt kann es tatsächlich oft sehr sinnvoll sein, sich bei der Polizei zu äußern; auch wenn das Recht zu Schweigen besteht. Und wenn es wirklich besser ist nix zu sagen, dann sagt der Polizist das, neben der allgemeinen Belehrung, auch noch mal extra, mehrfach und nimmt keine Aussage auf - das gilt aber nicht für ne kleine Rotlichtfahrt.

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Anders als Biber das darstellt kann es tatsächlich oft sehr sinnvoll sein, sich bei der Polizei zu äußern (...) Und wenn es wirklich besser ist nix zu sagen, dann sagt der Polizist das, neben der allgemeinen Belehrung, auch noch mal extra, mehrfach und nimmt keine Aussage auf
Der TE (und nicht nur er) kann aus eigener Kenntnis beurteilen, was von diesen Behauptungen zu halten ist.
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