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Reifen Zerstochen, Tür Zerkratzt - Was Tun?


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Hallo,

habe in München in einer Seitenstraße mit zwei Reifen auf dem Gehsteig geparkt. Eine Woche später wollte ich mit meinem Auto einkaufen fahren und habe festgestellt, dass ich einen Strafzettel, zwei total zerkratze Türen und einen zerstochenen Reifen hatte. Strafzettel ok, habe ich anscheinend verdient. Aber Reifen und Tür? Was kann man dagegen machen? Der Kerl vom ADAC meinte neuen Reifen kaufen und ruhe lassen, weil dabei eh nichts rauskommt - also bei einer Anzeige.

Wie seht ihr das?

 

VG

 

Janaina

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Hallo,

habe in München in einer Seitenstraße mit zwei Reifen auf dem Gehsteig geparkt. Eine Woche später wollte ich mit meinem Auto einkaufen fahren und habe festgestellt, dass ich einen Strafzettel, zwei total zerkratze Türen und einen zerstochenen Reifen hatte. Strafzettel ok, habe ich anscheinend verdient. Aber Reifen und Tür? Was kann man dagegen machen? Der Kerl vom ADAC meinte neuen Reifen kaufen und ruhe lassen, weil dabei eh nichts rauskommt - also bei einer Anzeige.

Wie seht ihr das?

 

VG

 

Janaina

 

Anzeige erstatten, Vollkasko informieren, Werkstatt aufsuchen.

Keine VK -> ärgern!

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Aber das ist doch Sachbeschädigung. Hab ich da anders keine Chance? habe nämlich nur Teilkasko...

TK zahlt nach meiner Kenntnis, kann mich aber irren, nur bei Diebstah, Glasbruchl. Sinnlose Zerstörung (Vandalismus) glaube ich nicht, da hilft nur VK.

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Aber das ist doch Sachbeschädigung. Hab ich da anders keine Chance? habe nämlich nur Teilkasko...
Keine Chance, ist mir (mit dem zerkratzen) schon dreimal passiert.

 

Einfach ordentlich fluchen, dem Täter nen Tripper sonstwo wünschen und dann mit dem Schaden leben oder (auf eigene Kosten) reparieren.

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Dafür haben wir doch die Polizei das sie den Täter dingfest macht.

Täter :elch: fassen, Täter den Schaden bezahlen lassen. :smack:

 

Es gibt "Zeitgenossen", die reden aus Prinzip nicht mit :cop01: , selbst wenn sie etwas beobachtet haben...

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1.

Anzeige.

2.

Neue Reifen kaufen und Lackierung machen lassen.

3.

Strafzettel zahlen

 

4.Zukünftig IMMER korrekt parken, IMMER!

 

Zerkratzen und Reifenstechen ist eine verfolgungsbedürftige und schadensersatzpflichtige Straftat, aber mit Falschparkern denen das zustösst habe ich kein Mitleid!

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Hallo,

warum die Unterstellung Psychopharmarka zu benötigen?

 

1. Der Hinweis zukünftig immer korrekt zu parken verringert deutlich das Risiko solche Beschädigungen

dem Fahrzeug zugefügt zu bekommen.

 

2. Der Hinweis der Straf- und Verfolgungsbedürftigkeit solcher Taten ist auch im Rahmend er Gesetzesordnung.

 

3. Die Meinungsäusserung derartige Opfer nicht zu beauern ist auch legal und legitim.

 

4. Logishce schlüssige Arguemnte sidn nicht Zeichen von Psychomedikamentenbedarf.

 

Jemanden der Unbequemes aussagt in die Psychoecke zu stellen, das eher ethisch bedenklich.

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Jemanden der Unbequemes aussagt in die Psychoecke zu stellen, das eher ethisch bedenklich.

 

Ja, absolut.

 

Bevor ich es vergesse: morgen sinkt die Tagestemparatur in Deiner Region von aktuell 23°C auf ca. 11°C. Bitte denke daher morgen daran, Deine grausliche blaugraue Strickjacke anzuziehen. Und zum Friseur soltst Du auch mal wieder gehen, in Deinem Nacken stehen die Haare auf, das schaut gar nicht gut aus.

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@Kolbenfeder: Was rechtfertigt es denn jemanden meine Tür zu zerkratzen und meinen Reifen zu zerstechen? Weil ich mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig stehe? Wenn ich dafür nen Strafzettel kriege ok! Den hab ich mir verdient. Aber wenn du sagst das du hast kein Mitleid mit denen dann unterstützt du also diese Selbstjustiz von den Verbrechern??

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mir wurde auch mal in einem Dorf das Auto zerkratzt, und siehe da, es war falsch geparkt ich habe Fussgänger behindert., also entspricht das der Kolbenfeder'schen Logik:

 

Ich meine, Richtiges Parken schützt vor Zerkratzen, nein sagen wir so, mindert das Risiko das Auto zerkratzt zu bekommen.

 

Aber Kolbenfeder jetzt in die Psychoecke abzuschieben, halte ich auch für falsch. Er denkt häufig kreuz und quer, aber genau solche Leute braucht das Land, will es nicht im grauen Einerlei

dahinvegitieren, mit dem Argument, das war alles schon immer so, das bleibt auch so.

 

Wenn der olle Daimler nicht vor 150? Jahren an seinen Motoren rumgebastelt hätte, würden wir hier nicht diskutieren, und den hat man damals auch als Spinner bezeichnet...

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Wen hat es denn wirklich interessiert, dass das Auto beschädigt wurde?

 

Ich muss KF da im Grunde zustimmen. Das Auto der TE ist mir total egal und ich werde hier bestimmt kein Mitleid vorheucheln.

Warum kamen eigentlich keine Beileidsbekundigungen von unseren Hobbypsychologen?

Ein kurzes "tut mir leid für dich " hätte ihr bestimmt weiter geholfen, oder eine kleine Geldspende, weil ihr so doll Mitleid mit ihr habt.

 

PS. Lou Reed ist tot, das Auto der TE ist mir egal ..

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@Kolbenfeder: Was rechtfertigt es denn jemanden meine Tür zu zerkratzen und meinen Reifen zu zerstechen? Weil ich mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig stehe? Wenn ich dafür nen Strafzettel kriege ok! Den hab ich mir verdient. Aber wenn du sagst das du hast kein Mitleid mit denen dann unterstützt du also diese Selbstjustiz von den Verbrechern??

 

 

Wer lesen kann ist echt im Vorteil!

 

Oder anders, was ist an meinem folgenden Satz Rechtfertigung?

 

Zerkratzen und Reifenstechen ist eine verfolgungsbedürftige und schadensersatzpflichtige Straftat, aber mit Falschparkern denen das zustösst habe ich kein Mitleid!

 

Im übrigen, als Tatortzeuge würde ich gegen beide aussagen, sowohl gegen die Kratzertypen auch gegen den Falschparker!

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Zerkratzen und Reifenstechen ist eine verfolgungsbedürftige und schadensersatzpflichtige Straftat, aber mit Falschparkern denen das zustösst habe ich kein Mitleid!

Das ist zumindest Verständnis für einen Straftäter.

 

Darf ich jetzt auch kreativ abgestellte Räder beschädigen? Oder Radfahrer umschupsen die auf dem Gehweg radeln? Du weißt ja, unberechtigt Räder auf dem Gehweg, darf nicht sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Falsch Parken auf der einen Seite. Logisch, ist falsch. Mag egoistisch sein. Kann Menschen behindern. Etc.

 

Aber was für Vollhonks sind denn das, die nun meinen das Fz beschädigen zu dürfen? Die sind tausendmal schlimmer als die Honks, die Radwege, Fußgängerwege, Rettungswege, Einfahrten zu parken.

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Das ist zumindest Verständnis für einen Straftäter.

 

Genau das sehe ich nicht so.

Dumm gelaufen für TE und QTreiberin, aber kann mir und einem meiner Lebensabschnittsfortbewegungsmittel gerade in diesem Moment auch passieren, ohne dass ich es mitbekomme.

Es gibt solche Penner und Verständnis habe ich da bestimmt nicht für, nur weil mich der oder die TE nicht interessiert. Ein verkratztes und plattes Auto in mehreren hundert km Entfernung weckt in mir auch noch kein Mitleid.

 

Die durch den heutigen Sturm Getöteten tun mir schon leid und die Angehörigen ebenfalls.

Auch wenn es jetzt für Einige ganz schlimm wird, Blaulicht hat recht.

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Falsch Parken auf der einen Seite. Logisch, ist falsch. Mag egoistisch sein. Kann Menschen behindern. Etc.

Aber was für Vollhonks sind denn das, die nun meinen das Fz beschädigen zu dürfen? Die sind tausendmal schlimmer als die Honks, die Radwege, Fußgängerwege, Rettungswege, Einfahrten zu parken.

 

 

Wer schreibt dann daß die das düften?

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Hallo,

staatsphilosphishc, rechts-logisch betrachtet. Solche Vorfälle kratzen am staatleichen Gewaltmonopol auch verursacht dadurch daß Recht nicht konsequent durchgesetzt wird. Besonders die deutliche Tendenz in der frage Verhältnissmäßigkeit zu gunsten der Falschparker.

 

Konkret wenn Städte und auch Anwohner sich genötigt fühlen wegen "hohen Parkdruck" bei Veranstaltungen teure Absperrmaßnahmen auch dort anzubringen wo nach Rechtslage Parken sowieso nicht erlaubt wäre.

 

Kirchweih, Messe, Jahrmarkt, Schützenfest usw. mit zugeparkten Staraßen trotz Halteverbot, zugestllte private Garagenzugäng usw. ich plädiere NICHT absperren sondern sofortiges abschleppen zulassen mit HALTERHAFTUNG, Rausgabe nur mit sofortiger Rechnungsbegleichung! Ebenso auf Geh- und Radwegen, jedes Falschparken sollte sofort auch mit Abschleppen beantwortet werden dürfen.

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Ok vielleicht nochmal etwas zu der Situation:

Es war keine Einbahnstraße, aber wenn ich mich nicht mit zwei Reifen auf den Gehsteig gestellt hätte, dann hätte kein Auto mehr durchgepasst.

UND in dieser Straße ist nirgendwo ein Halte oder Parkverbot. Auf keiner Seite.

 

Ändert das was an der Situation? Bitte aus objektiver Sicht :blush:

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Hallo,

Ist keine Antwort auf meine einfache Fraage.

 

 

staatsphilosphishc, rechts-logisch betrachtet. Solche Vorfälle kratzen am staatleichen Gewaltmonopol auch verursacht dadurch daß Recht nicht konsequent durchgesetzt wird. Besonders die deutliche Tendenz in der frage Verhältnissmäßigkeit zu gunsten der Falschparker.

Da kratzt eher das solche Beschilderungen schnöden wirtschaftliche Interessen der Stadt dienen, um z.B. städtische Parkhäuser auszulasten.

 

 

Konkret wenn Städte und auch Anwohner sich genötigt fühlen wegen "hohen Parkdruck" bei Veranstaltungen teure Absperrmaßnahmen auch dort anzubringen wo nach Rechtslage Parken sowieso nicht erlaubt wäre.

Warum veranstaltet dann die Stadt solche Veranstaltungen, wenn sie doch um die Problematik weiß?

 

Kirchweih, Messe, Jahrmarkt, Schützenfest usw. mit zugeparkten Staraßen trotz Halteverbot, zugestllte private Garagenzugäng usw. ich plädiere NICHT absperren sondern sofortiges abschleppen zulassen mit HALTERHAFTUNG, Rausgabe nur mit sofortiger Rechnungsbegleichung! Ebenso auf Geh- und Radwegen, jedes Falschparken sollte sofort auch mit Abschleppen beantwortet werden dürfen.

Da plädiere ich eher das die Stadt hin steht und sagt, wir können in unserer Stadt keine Veranstaltungen mehr machen. Mal sehen was dann die Bürger meinen.

 

Aktuell hatte vor paar Tagen bei uns eine Theatervorstellung regen Zulauf von auswärts. Es wurde sogar noch eine Zusatztribüne aufgebaut das möglichst viele Theaterkarten verkauft werden konnten. Parkhaus voll, und im weiten Umkreis keine Parkplätze mehr frei. Da haben auch einige zwangsweise kreativ geparkt. Sollen die Falschparker dafür büßen das die Stadt den Hals nicht voll bekommen kann? Es können eben nicht mehr Karten verkauft werden, als die Infrastruktur Parkmöglichkeiten bietet. Und dort wollten die noch Halteverbote aufstellen, damit Geld in die Parkhauskasse fließt. Haben die Anwohner dort gerade noch verhindert.

 

Also, wer bricht das Recht, die Stadt oder die Falschparker, die so parken das sie niemanden behindern?

 

MfG.

 

hartmut

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UND in dieser Straße ist nirgendwo ein Halte oder Parkverbot. Auf keiner Seite.

 

Ändert das was an der Situation? Bitte aus objektiver Sicht :blush:

Gucken wir mal in die StVO... Du hast am rechten Fahrbahnrand (also Straße) zu parken, außer es ist was anderes per Schild vorgeschrieben (kurz und einfach gesagt).

Bleibt dann zu wenig Platz (Restfahrbahnbreite 3.05 m) gilt per Gesetz das/ein Halteverbot auf der Straße, auf dem Gehweg sowieso (Ausnahme, wie genannt per Schild möglich).

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Ändert das was an der Situation? Bitte aus objektiver Sicht :blush:

 

Leider nicht. Es gibt halt Menschen, die sich so verhalten (und solche, die das gutheißen). Bleibt nur der "Tripper-Tipp" von QTreiberin und die Hoffnung, dass er wirkt ;).

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Ach Eribär, was juckt es die deutsche Eiche, wenn ein österreichischer Hund dran pisst....

 

Ja, das ist eine wundervolle Metapher! Dabei bewundere ich Dich nicht nur ad personam, sondern auch die Deiner Aussage zugrunde liegende intellektuelle Leistung.

 

Du bist wunderbar und herrlich und überhaupt, mein allerliebster Streber!

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Du hast am rechten Fahrbahnrand (also Straße) zu parken, außer es ist was anderes per Schild vorgeschrieben (kurz und einfach gesagt).

Bleibt dann zu wenig Platz (Restfahrbahnbreite 3.05 m) gilt per Gesetz das/ein Halteverbot auf der Straße, auf dem Gehweg sowieso

In vielen Straßen ist es üblich, daß man mit zwei Rädern auf dem Gehsteig parkt, auch ohne daß dies durch Schilder vorgeschrieben ist. Wenn die Straße schmal und der Gehsteig breit ist stört das auch nur einige Ordnungsfanatiker.

Auch schon mal gesehen: Alle Autos parken auf der einen Straßenseite, mit zwei Rädern auf dem Gehsteig. Nur einer steht auf der anderen, für ihn rechten Seite, schön platzraubend mit allen vier Rädern auf der Fahrbahn. Was das wohl für einer gewesen sein mag? :huh:

@Janaina: Jetzt weißt Du wenigstens, in was für eine Gegend Du in dieser Straße geraten bist. Hoffentlich bist Du dort nicht zugezogen.

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Naja gut. Janina hat falsch geparkt. Auch wenn zig andere keine Ahnung vom richtigen Parken haben oder unsere Verkehrsordnung überarbeitungsdürftig ist, gibt das jedoch keinem Honk irgendein Recht das Auto zu beschädigen. Die Behinderung wird dadurch nicht verringert. Strafen ist keine Bürgeraufgabe und erst Recht wird nicht in einer solchen Form gestraft. Und für solche Honks darf man kein Verständins haben. Kommt nun noch der Dritte dazu, der falsch handelt. Nämlich der X, der den Honk beim beschädigen erwischt, und ihm eine Tracht prügel gibt, so bleibt der Beschädiger von allen dreien, der den ich am wenigsten leiden kann.

 

Janina hat nur falsch geparkt.

Die die mit Absicht so blöde parken und nicht so einsichtig sind wie Janina haben jedoch auch eine solche Beschädigung nicht verdient.

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Also, wer bricht das Recht, die Stadt oder die Falschparker, die so parken das sie niemanden behindern?

MfG. hartmut

 

Hallo,

1. Widerspruch, dort wo niemand behindert wird und nichts beschädigt wird gibt es auch es keine Parkverbote!

2. Konzert, Theater, weiter laufen, früher hinfahren für weiteren Fußweg, ggf. Fahrrad, Bus, Fahrgemeinschaft usw. Mit dem Kauf einer Veranstaltungskarte wird nicht die STVO für die betreffende Person aufgehoben!

3. Manche Städte lernen inzwischen und organiseren bei großveranstaltungen wie Herbsfest mit Risenrad und Bierzelt Festbuslinien.

4. Geade bei solchen Ereignissen sind auch viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs ( großes Opernhaus weniger, aber dort auch nicht Zusatztribünen ) , die Breite der Rad- und Gehwege wird dann auch gebraucht!

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1. Widerspruch, dort wo niemand behindert wird und nichts beschädigt wird gibt es auch es keine Parkverbote!

Unsinn. Da kenne ich viele Plätze wo problemlos geparkt werden kann, ohne jemanden zu behindern, und es besteht Parkverbot. Und wenn die Begründung ist, parkende Autos stören das Stadtbild.

 

2. Konzert, Theater, weiter laufen, früher hinfahren für weiteren Fußweg, ggf. Fahrrad, Bus, Fahrgemeinschaft usw. Mit dem Kauf einer Veranstaltungskarte wird nicht die STVO für die betreffende Person aufgehoben!

Unsinn. Weniger Karten verkaufen, und nicht noch extra Tribünen aufbauen. Wenn eine halbe Stunde vor Beginn das Parkhaus voll ist, und schon alle anderen Parkplätze belegt sind. Kann nicht in noch weiterem Umkreis ein Parkplatz gesucht werden. So eine Theaterkarte kostet rund 40€

 

3. Manche Städte lernen inzwischen und organiseren bei großveranstaltungen wie Herbsfest mit Risenrad und Bierzelt Festbuslinien.

Unser Städtle auch, und gleichzeitig stellt sie mobile Parkverbote auf, so das wieder keine Parkplätze vorhanden sind um in den Bus umzusteigen.

 

4. Geade bei solchen Ereignissen sind auch viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs ( großes Opernhaus weniger, aber dort auch nicht Zusatztribünen ) , die Breite der Rad- und Gehwege wird dann auch gebraucht!

Radfahrer haben auf dem Gehweg nichts verloren, nur traut sich da keiner das denen auch mal zu sagen und abzukassieren. Und ins Theater kommt kaum ein Radler. Fußgänger gibt es da auch nur die vom oder zum Auto laufen.

 

Und was ist mit meiner Frage?

 

MfG.

 

hartmut

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Kommt nun noch der Dritte dazu, der falsch handelt. Nämlich der X, der den Honk beim beschädigen erwischt, und ihm eine Tracht prügel gibt, so bleibt der Beschädiger von allen dreien, der den ich am wenigsten leiden kann.

 

Womit wir mal wieder bei den kruden Gewaltfantasien des PVB(?) Blalicht wären.

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Als man mein Auto dreimal zerkratzt hat, habe ich regelgerecht gestanden...
Das tut mir dann leid für Dich. Aber die Situation kenne ich auch: Ordnungsgemäß auf einem Parkplatz geparkt, hat mir jemand - wahrscheinlich mit einem Bus - wunderbar die Stoßstange eingequetscht und Fahrerflucht begangen. Wie ich schrieb: Ordnungsgemäß Parken verringert die Wahrscheinlichkeit nur und ist kein Garant für unbeschädigtes Auto nachher.
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