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Polizeigewalt (?) Beim Fußballspiel


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Die gleichen Zweifel könnte man bei Polizeiberichten auch haben.

Da es grundsätzlich keine 100%ig objektiven Darstellungen gibt müssen wir uns mit dem begnügen, was wir wissen bzw. gewusst bekommen. Das ist die Basis der Debatte und solange man das nicht ausser Acht lässt ist da auch nichts schlimmes dran. Dann gibt es eben auch kein 100%ig objektives Debattenende. So what?

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Ist das so? Oder sind die Gewalttäter, die in die Oper gehen nur einfach artig weil sie in der Oper sind? Man schaue sich nur an, wie gestelzt sich Normalbürger benehmen wenn sie in vermeintlich feine

Gentlemen, ich bitte, das nicht als Anmaßung meinerseits aufzufassen, aber wollen Sie nicht vielleicht einen eigenen "Du bist doof - nee Du bist doof"-Thread aufmachen?   Gruß, Pedro.

Es gbt von diesen Veranstaltungen einfach deutlich weniger. Zum Vergleich: Nur allein die ersten drei Ligen veranstalten jedes Wochenende 38 Spiele. Da sind mal eben 1mio Menschen deswegen in und um S

Guest Kleiner Schelm

Ja, er war dabei. Aber ist er unbefangen? Gern würde ich in so einem Fall, nämlich wenn ein Betroffener etwas - aus seiner Sicht - erzählt, auch die Gegenseite hören. Alles andere wäre doch recht einseitig. Und ob nicht das ein oder andere (durch die "Stille Post") verändert oder ergänzt (von mir aus auch unbewußt) wurde, würde ich nicht unbedingt komplett ausschließen wollen.

 

Da Ibrahim in diesem Fall Betroffener gewesen ist, stimme ich Bluey dahingehend zu, dass bei ihm eine 100%ige Unbefangenheit vermutlich nicht gegeben gewesen sein dürfte, was jedoch letztendlich der Situation als solcher geschuldet ist.

 

Zum Thema "Stille Post":

 

Ich bin nicht Augen- oder Ohrenzeuge gewesen, als

 

- der Ball den Streifenwagen getroffen hat,

- der Erstkontakt zwischen Ibrahim und der Streifenwagenbesatzung stattgefunden hat und

- die Beamten die ersten Maßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt haben.

 

Das, was sich in diesem Zeitraum ereignet hat, habe ich von Ibrahim im Nachfang erfahren. Wenn man möchte, kann dies durchaus als "Hörensagen" bewertet werden.

 

Ich bin Augen- und Ohrenzeugen gewesen, als

 

- Ibrahim mit den Händen am Wagendach von einem der Beamten in Schach gehalten wurde,

- einer der Beamten die Worte "Zurückbleiben, oder hier wird es unangenehm!" gegenüber den übrigen Anwesenden, die keinerlei Anstalten zu einer "Gefangenenbefreiung" - oder was sonst auch immer gerne (fehl-)interpretiert wird - machten, äusserte und

- sich die Beamten nach Aufklärung durch die Zentrale(?) ohne ein Wort der Entschuldigung oder sonst eines Wortes der Erklärung in ihren Streifenwagen setzten und ihre Streife fortsetzten.

 

Die (Be-)Wertung der Situation muss jeder für sich selbst vornehmen, nur wenn in Polizeiberichten und den Medien von aggressiven Fans, Demonstranten u.ä. die Rede ist, so haben in der beschriebenen Situation zwei nicht minder aggressive Polizeibeamten agiert.

 

Selbst wenn das Verhalten der Beamten aus Sicht der Gesetze und Vorschriften nicht zu beanstanden sein sollte, so haben sie in meinen Augen und nach meinem Dafürhalten aus menschlicher Sicht schlicht und ergreifend versagt, denn darf nicht mit "dem" Bürger umgesprungen werden.

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Selbst wenn das Verhalten der Beamten aus Sicht der Gesetze und Vorschriften nicht zu beanstanden sein sollte, so haben sie in meinen Augen und nach meinem Dafürhalten aus menschlicher Sicht schlicht und ergreifend versagt, denn darf nicht mit "dem" Bürger umgesprungen werden.

 

Damit hast du durchaus Recht und auch den einzigen Punkt, ueber den man sich aufregen koennte, abgehandelt.

 

Jetzt werden auch noch die Schiedsrichter gewalttaetig...... :schreck:

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Guest Kleiner Schelm

Damit hast du durchaus Recht und auch den einzigen Punkt, ueber den man sich aufregen koennte, abgehandelt.

 

Der einzige Punkt?

 

Sorry, HarryB, aber ich kann dein Weltbild nicht ganz nachvollziehen.

 

Ein Bürger wird öffentlich wie ein Schwerverbrecher zur Schau gestellt, wobei sich im Nachhinein glücklicherweise herausstellt, dass es sich wohl um eine Verwechslung handelt. Unbeteiligte - nicht nur Erwachsene, sondern auch heranwachsende Jugendliche(!!) - werden eingeschüchtert ("Zurückbleiben, oder hier wird es unangenehm!"). Gerade Jugendliche sind sehr leicht durch äussere Einflüsse zu beeinflussen.

 

Da wohl jede Beschwerde im Sande verlaufen dürfte - oder um es einmal sinngemäß mit den Worten des Users Blaulicht zu sagen: "So what? Die Beamten haben nichts falsch gemacht!" -, bleibt dem gemeinen Bürger nur die Erfahrung, die Staatsgewalt in Aktion erlebt zu haben.

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Guest Kleiner Schelm

Ach Gott, die armen Jugendlichen tragen bestimmt schwere Traumata davon.

 

Ach Gott, die armen Jugendlichen tragen bestimmt schwere Traumata davon.

 

Scheinbar sprichst du aus Erfahrung. Was ist denn deine traurige Geschichte?

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Hallo, Wayko,

 

Mal ne blöde Frage: wie stelle ich per Funk eine Identität fest?

das ist manchmal gar nicht so schwer.

 

Im vorliegenden Fall mit dem Fußballspieler würde es schon ausreichen, wenn man über Funk nachfragt, ob der Gesuchte bestimmte körperliche Merkmale hat, z. B. ein Tattoo.

 

Trifft dieses zu und hatte der Fußballspieler keins, wäre schon mal klar, dass er nicht der Gesuchte ist und somit wäre der Fall schon erledigt gewesen.

 

Dass er während dieser Abfrage in der Sicherungsstellung bleiben musste, ist nicht zu bemängeln, das Duzen und die beschriebene Kommunikation dagegen schon.

 

Dieses dauernde Duzen durch Polizeibeamte ist eine Unhöflichkeit und führt mit dazu, dass die Polizei bei so Manchem nicht besonders gut angesehen ist.

 

Es gibt sicher Situationen, in denen gegen das Du nichts zu sagen ist, aber dann in beiderseitigem Einvernehmen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dieses dauernde Duzen durch Polizeibeamte ist eine Unhöflichkeit und führt mit dazu, dass die Polizei bei so Manchem nicht besonders gut angesehen ist.

Lange ist es her - in der Oberstufe im Gymnasium war Ansprechen mit "Sie" und "Vorname" angesagt - das fand ich als Schüler reichlich überflüssig. Nichtsdestoweniger sehe ich es als richtig an, wenn eine Person so so grob ab 15 Jahren (das war die Altersklasse) nicht mehr pauschal mit "Du" angeredet wird.

 

Es gibt sicher Situationen, in denen gegen das Du nichts zu sagen ist, aber dann in beiderseitigem Einvernehmen.
Full Ack - das Einvernehmen herzustellen stelle ich mir aber nicht so ganz einfach vor. Bei Fremdsprachlern geht das schon mal - aber sonst? Ich hätte ja noch den Aufkleber eines Nachbarforums im Angebot. :rtfm:
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Guest Kleiner Schelm

Dass er während dieser Abfrage in der Sicherungsstellung bleiben musste, ist nicht zu bemängeln, das Duzen und die beschriebene Kommunikation dagegen schon.

 

Ist es wirklich unumgänglich, dass eine unbewaffnete Person, die weder ein sichtbares Aggressionspotenzial noch irgendwelche Fluchtabsichten signalisiert, sich mit den Händen auf dem Wagendach wie ein Schwerverbrecher vorführen lassen muss? Hätten die Beamten die Abfrage nicht durchführen können, während die Person auf der Rückbank im Wagen oder ganz normal auf dem Gehweg gewartet hätte?

 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

 

Wie sagte mein Deutschlehrer stets mahnend: "Deutsch ist eine würde-lose Sprache. Es heisst nicht, 'Ich würde gehen', sondern 'Ich ginge'." Nicht nur die Sprache, nein, auch das zur Schau gestellte Verhalten mancher Vertreter der Staatsgewalt ist würdelos.

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Ist es wirklich unumgänglich, dass eine unbewaffnete Person, die weder ein sichtbares Aggressionspotenzial noch irgendwelche Fluchtabsichten signalisiert, sich mit den Händen auf dem Wagendach wie ein Schwerverbrecher vorführen lassen muss?

 

Was heisst hier Schwerverbrecher? Das ist pure Eigensicherung, denn wer kann schon in den Kopf des Gegenueber hinein schauen? Seine Wuerde wurde dadurch auch nicht angetastet, ich meine, hier schaut man ein wenig zu kleinlich und vor allem einseitig.......

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Das "Du" wird sehr häufig bei Ausländern oder Menschen mit Migrationshintergrund genutzt. Nicht, weil es Menschen 2. Klasse wären, sondern weil diese Leute selbst idR nur das "Du" nutzen und mit dem "Sie" gar nicht umzugehen wissen. Ich erlebe es häufig, daß die in den ersten Minuten, wo man sie siezt, irgendwie konsterniert wirken. Ab dem Moment, wo man sie duzt, scheint es so, als verstünden sie einen wesentlich besser, als fühlten sie sich angesprochen.

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Guest Kleiner Schelm
Ist es wirklich unumgänglich, dass eine unbewaffnete Person, die weder ein sichtbares Aggressionspotenzial noch irgendwelche Fluchtabsichten signalisiert, sich mit den Händen auf dem Wagendach wie ein Schwerverbrecher vorführen lassen muss?

 

Was heisst hier Schwerverbrecher? Das ist pure Eigensicherung, denn wer kann schon in den Kopf des Gegenueber hinein schauen? Seine Wuerde wurde dadurch auch nicht angetastet, ich meine, hier schaut man ein wenig zu kleinlich und vor allem einseitig.......

 

Wäre die Sichtweise auch dann noch kleinlich, wenn beispielsweise dir etwas in der Art geschehen würde - und deine Nachbarn, Kollgegen oder wer auch sonst würden Zeugen der Szene?

 

Das "Du" wird sehr häufig bei Ausländern oder Menschen mit Migrationshintergrund genutzt. Nicht, weil es Menschen 2. Klasse wären, sondern weil diese Leute selbst idR nur das "Du" nutzen und mit dem "Sie" gar nicht umzugehen wissen. Ich erlebe es häufig, daß die in den ersten Minuten, wo man sie siezt, irgendwie konsterniert wirken. Ab dem Moment, wo man sie duzt, scheint es so, als verstünden sie einen wesentlich besser, als fühlten sie sich angesprochen.

 

Es gibt sicherlich solche und solche. Allerdings unterstelle ich einem Dr. med., dass er mit einem "Sie" umzugehen weiß. Oder erweckt bereits seine Herkunft zwangsläufig den Eindruck, dass dem nicht so sein könnte?

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Es gibt sicherlich solche und solche. Allerdings unterstelle ich einem Dr. med., dass er mit einem "Sie" umzugehen weiß. Oder erweckt bereits seine Herkunft zwangsläufig den Eindruck, dass dem nicht so sein könnte?

Auch einem Dr. med. steht es nicht vor der Stirn geschrieben, daß er ein Dr. med. ist. Davon abgesehen solltest Du mal öfters in ein Krankenhaus gehen, wo oftmals der ein oder andere Dr. med. ausländischer Herkunft beschäftigt ist, aber nur spärlich Deutsch sprechen kann.

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Es gibt sicherlich solche und solche. Allerdings unterstelle ich einem Dr. med., dass er mit einem "Sie" umzugehen weiß. Oder erweckt bereits seine Herkunft zwangsläufig den Eindruck, dass dem nicht so sein könnte?

 

Das erinnert mich an den (Uralt-)Joke:

 

Hält ein deutscher Proll im "uzuzuz"-Golf/Polo/Corsa neben einem "Migranten" und fragt: "Ey, wo geht's denn hier nach Aldi?" "Zu Aldi.", verbessert ihn der Migrant. Der Proll: "Schxxxx, jetzt schon geschlossen?"

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Das "Du" wird sehr häufig bei Ausländern oder Menschen mit Migrationshintergrund genutzt. Nicht, weil es Menschen 2. Klasse wären, sondern weil diese Leute selbst idR nur das "Du" nutzen und mit dem "Sie" gar nicht umzugehen wissen. Ich erlebe es häufig, daß die in den ersten Minuten, wo man sie siezt, irgendwie konsterniert wirken. Ab dem Moment, wo man sie duzt, scheint es so, als verstünden sie einen wesentlich besser, als fühlten sie sich angesprochen.

 

Heißt das im Umkehrschluß, ausländisch aussehende Polizisten kann ich auch erstmal duzen? ;)

 

Übrigens, meine Frau (vollkommen "deutsch" aussehend) wurde mit 20 auch von der Polizei wie folgt bei einer Verkehrskontrolle begrüßt: "Na, darfst Du denn überhaupt schon Auto fahren?" Ich selbst habe es auch schon gehört, wie offensichtlich deutsche Erwachsene geduzt wurden. Das Problem mit der Duzerei scheint sich also nicht nur auf sprachlich "beschränkte" Migranten zu beziehen...

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Ist es wirklich unumgänglich, dass eine unbewaffnete Person, die weder ein sichtbares Aggressionspotenzial noch irgendwelche Fluchtabsichten signalisiert, sich mit den Händen auf dem Wagendach wie ein Schwerverbrecher vorführen lassen muss? Hätten die Beamten die Abfrage nicht durchführen können, während die Person auf der Rückbank im Wagen oder ganz normal auf dem Gehweg gewartet hätte?

besteht der Verdacht, dass die Person gesucht wird oder steht dies sogar fest, kommt er nur mit hinter dem Rücken geschlossenen Händen in den Streifenwagen.

 

Das wäre Deinem Bekannten vermutlich noch weniger angenehm gewesen, oder?

 

Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle und Abfrage der Person steht diese in aller Regel nicht mit den Händen an den Streifenwagen gelehnt, aber wenn, wie im vorliegenden Fall, der Verdacht besteht, dass es sich um eine gesuchte Person handelt, gebietet es allein schon die Eigensicherung, aber auch die Verhinderung einer schnellen Flucht, dass man gewisse Vorsichtsmaßnahmen trifft.

 

Hallo, Bluey,

 

wenn man, wie schon geschrieben, im Gespräch mit dem Gegenüber merkt, dass man hier mit dem "Du" besser klar kommt und wenn dieser das Du akzeptiert, ist es ja in Ordnung.

 

Es kann aber nicht sein, dass man pauschal Menschen duzt, weil sie ausländische Wurzeln haben, weil sie noch unter 30 sind usw.

 

Deine Erfahrungen kann ich übrigens nicht teilen, im Gegenteil.

 

Bei uns wird grundsätzlich erst einmal jeder gesiezt und so mancher VT hat mir schon gesagt, dass er allein schon deshalb keinen Stress bei der Kontrolle gemacht hat, weil er mit dem "Sie" angesprochen wurde, was er so gar nicht gewohnt war und deshalb erst einmal abgewartet hat, was noch kommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

zum Thema Duzen / Siezen kann ich sagen kann, dass es drauf ankommt. Es gibt Menschen, Regionen, Mundarten da gehört das Du zum normalen Umgangston. Is so. Und da wäre ein Sie unangebracht. Es gibt Situationen, wo ein Du sehr sehr deeskalierend ist und Ruhe reinbringt - von Mensch zu Mensch, als klare Ansage; ohne Papierkram.

Und es gibt unhöfliche / respektlose Menschen.

 

Besorgniserregend finde ich jedoch, dass du pauschal zu fesseln scheinst. Diese Handlung gab es früher mal. Mitlerweile sollte es überall Usus sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dabei kann es sehr wohl vorkommen, dass der Verhaftet ungefesselt im Streifenwagen sitzt. Wenn du dich oben 'ungünstig' ausgedrückt hast dann ist es ok - ansonsten überdenke dein Handeln!

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Heißt das im Umkehrschluß, ausländisch aussehende Polizisten kann ich auch erstmal duzen? ;)

Ich hab nicht gesagt, daß das von der Optik abhängig gemacht wird. Sehr viele Ausländer/Migranten sprechen aber nunmal auch nur sehr schlecht unsere Sprache. Mit dem Verstehen ist es nicht besser. Wenn man sich mit ihnen unterhält - bzw. es versucht zu tun -, stellt man sehr schnell fest, ob sie unserer Sprache mächtig sind oder nicht. Und erst dann paßt man sich deren "Sprache" an und nutzt ggf. auch das "Du".

 

Übrigens, meine Frau (vollkommen "deutsch" aussehend) wurde mit 20 auch von der Polizei wie folgt bei einer Verkehrskontrolle begrüßt: "Na, darfst Du denn überhaupt schon Auto fahren?" Ich selbst habe es auch schon gehört, wie offensichtlich deutsche Erwachsene geduzt wurden. Das Problem mit der Duzerei scheint sich also nicht nur auf sprachlich "beschränkte" Migranten zu beziehen...

Wenn sie mit 20 noch aussah wie eine 10jährige, wundert mich das nicht. ;)

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Hallo, Bluey,

wenn man, wie schon geschrieben, im Gespräch mit dem Gegenüber merkt, dass man hier mit dem "Du" besser klar kommt und wenn dieser das Du akzeptiert, ist es ja in Ordnung.

Es kann aber nicht sein, dass man pauschal Menschen duzt, weil sie ausländische Wurzeln haben, weil sie noch unter 30 sind usw.

Hab ich irgendwo was von "pauschal duzen" geschrieben? Ich denke nicht. Ich bspw. siezen jeden Erwachsenen und verlege mich nur ganz selten aufs Du.

 

Deine Erfahrungen kann ich übrigens nicht teilen, im Gegenteil.

Ich kann diese "Erfahrungen" von Dir auch nicht teilen:

 

besteht der Verdacht, dass die Person gesucht wird oder steht dies sogar fest, kommt er nur mit hinter dem Rücken geschlossenen Händen in den Streifenwagen.

 

Bei uns wird grundsätzlich erst einmal jeder gesiezt

Das ist bei uns nicht anders.

 

Besorgniserregend finde ich jedoch, dass du pauschal zu fesseln scheinst. Diese Handlung gab es früher mal. Mitlerweile sollte es überall Usus sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dabei kann es sehr wohl vorkommen, dass der Verhaftet ungefesselt im Streifenwagen sitzt.

Genauso ist es.

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Mitlerweile sollte es überall Usus sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dabei kann es sehr wohl vorkommen, dass der Verhaftet ungefesselt im Streifenwagen sitzt.

 

Echt verhaftet? Und dann wird der Hafbefehl nach rechtlichen Voraussetzungen überprüft? Donnerwetter!

 

dete

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@Dete

 

Was möchtest du nun wieder?

Weißt du nicht, wann und wie die Polizei Menschen auf der Straße verhaftet?? Weißt du nicht, nach welcher Rechtsgrundlagen das geschieht? Und weißt du nicht, wer da was wie prüft?? Schon zu lange her, dass du richtiges Recht in Fortbildungen hattest?

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Hallo, Bluey,

 

Hab ich irgendwo was von "pauschal duzen" geschrieben?

nö. Deshalb habe ich ja auch extra "man" geschrieben und nicht "Du".

 

Es gibt nun mal Kollegen, die grundsätzlich jeden aus den oben beschriebenen Gruppen duzen, und das halte ich für falsch.

 

Hallo, Blaulicht,

 

Besorgniserregend finde ich jedoch, dass du pauschal zu fesseln scheinst. Diese Handlung gab es früher mal. Mitlerweile sollte es überall Usus sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dabei kann es sehr wohl vorkommen, dass der Verhaftet ungefesselt im Streifenwagen sitzt. Wenn du dich oben 'ungünstig' ausgedrückt hast dann ist es ok - ansonsten überdenke dein Handeln!

und schon wieder: Nicht nur lesen, sondern nachdenken und verstehen.

 

Wo habe ich geschrieben, dass ich Personen, die ich mit dem Streifenwagen transportiere, pauschal fessle?

 

Einen gesuchten Straftäter werde ich allerdings nicht ohne Handschellen transportieren, denn wir haben keine Streifenwagen, in denen zwischen Rücksitz und Vordersitz ein Gitter oder eine andere Abtrennung angebracht ist.

 

Wenn Du das Risiko eingehen willst, dass dieser Straftäter plötzlich nach vorne greift und dem Fahrer an die Gurgel geht, ist das Dein Problem und das Deines Kollegen, aber bei uns geht kaum einer so ein Risiko ein.

 

Zu den rechtlichen Voraussetzungen:

 

Was gibt es da noch vor Ort zu prüfen, wenn die Mitteilung kommt, dass für den Straftäter XY ein Haftbefehl vorliegt?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und es gibt unhöfliche / respektlose Menschen.
Da hast Du ausnahmsweise mal absolut Recht. Polizisten, die andere Menschen ohne deren Einwilligung duzen, gehören dazu.

 

Was möchtest du nun wieder?
Man darf wohl davon ausgehen, daß er Dir auf doch noch recht höfliche Art und Weise nahebringen möchte, was für einen Mist Du mal wieder verzapft hast.

 

Weißt du nicht, wann und wie die Polizei Menschen auf der Straße verhaftet?? Weißt du nicht, nach welcher Rechtsgrundlagen das geschieht? Und weißt du nicht, wer da was wie prüft??
Ich weiß es nicht. Wenn Du es weißt: erklär' es uns.

 

Schon zu lange her, dass du richtiges Recht in Fortbildungen hattest?
Jemand mit Deinen nachgewiesenen Rechtsunkenntnissen sollte einem erfahrenen Ex-Kollegen so eine Frage besser nicht stellen.
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@Nachteule

 

Du handelst rechtlich falsch! Also rechtswidrig.

 

Straftäter im Streifenwagen transportieren ist einTeil der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen. Wenn da nicht mehr kommt, dann verbietet sich das Fesseln. Früher wurde so oft begründet. Mittlwerweile sollte so nicht mehr gehandelt werden. Sei dir sicher, dass du bei mir ein Vieraugengespräch mit deutlichen Worten hättest.

 

Und genau das was ich oben soagte, dass du pauschal

fesseln würdest, tust du. Pauschal nur weil ein HB vorliegt. Wie gesagt. Festnahmen, Haftbefehle, Gewahrsamnahmen fahren auch ohne Schließe, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das kommt oft vor.

 

Die Frage, was es zu prüfen gäbe, galt Dete?

Dete hat meinen Beitrag, auf den er sich bezog, wohl nicht begriffen.

Ich sprach vom Fesseln und prüfen ob die Voraussetzungen zum Fesseln vorliegen.

Dete wollte wohl nur stänkern - hat aber nicht ordentlich gelesen und eigentlich nur Unsinn geschrieben.

Ich selber weißt was Verhaftung, Festnahme und Gewahrsam ist und kenne die jeweiligen Rechtsgrundlagen.

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Dete wollte wohl nur stänkern - hat aber nicht ordentlich gelesen und eigentlich nur Unsinn geschrieben.

 

Ich meine, du solltest dich mit solchen Vorwuerfen sehr zurueck halten!

 

Ich selber weißt was Verhaftung, Festnahme und Gewahrsam ist und kenne die jeweiligen Rechtsgrundlagen.

 

Mag ja sein, aber versuche doch bitte nicht, dich hier als Alleinwissender dar zu stellen! Gerade bei altgedienten PolBeamten - auch wenn sie bereits im wohlverdienten Ruhestand sind - solltest du etwas mehr Zurueckhaltung ueben. Anderenfalls musst du dich nicht wundern - oder gar echauffieren - wenn dir hier der Wind heftig entgegen kommt!

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Moin Moin

 

Ich bin nicht Augen- oder Ohrenzeuge gewesen...

[/Quote]

In deiner Geschichte hieß es aber doch "Live und in Farbe erlebt".

Mal drüber nachgedacht, vorher zu überlegen was du schreibst, anstatt nachher zurückrudern zu müssen?

 

Ein Bürger wird öffentlich wie ein Schwerverbrecher zur Schau gestellt

[/Quote]

Du hast völlig recht. Was hab ich nur in all meinen Dienstjahren für Mist gebaut.

Ich werd Schwerverbrecher im öffentlichen Antreffungsfall künftig erst in eine dunkle, nicht öffentliche Ecke bitten - ich schwör.

 

Im vorliegenden Fall mit dem Fußballspieler würde es schon ausreichen, wenn man über Funk nachfragt, ob der Gesuchte bestimmte körperliche Merkmale hat, z. B. ein Tattoo.

[/Quote]

Wär das für dich tatsächlich eine ID-Feststellung?

Oder eher ein "Täterausschließungsgrund", der eine ID-Feststellung unnötig macht?

 

Heißt das im Umkehrschluß, ausländisch aussehende Polizisten kann ich auch erstmal duzen?

[/Quote]

Du ziehst einen falschen Umkehrschluß. Das kommt von nicht oder zuwenig nachdenken.

Schonmal einen ausländisch aussehenden Polizisten erlebt, der nur das "Du" benutzt, mit dem "Sie" nichts anzufangen weiß und konsterniert wirkt, wenn er "gesiezt" wird?

So einen Kollegen wirst du aber nicht antreffen.

 

 

Einen gesuchten Straftäter werde ich allerdings nicht ohne Handschellen transportieren...

[/Quote]

Ich weiß nicht in welchem Bundesland du Dienst machst. Dem PolG NW jedenfalls reicht das nicht.

Selbst wenn dieser (auch per HB gesuchte) Straftäter einen entsprechenden PHW hätte, wäre das für diesen konkreten Transport unzureichend.

Insofern muß man Blaulicht zustimmen.

 

 

Wenn Du das Risiko eingehen willst, dass dieser Straftäter plötzlich nach vorne greift und dem Fahrer an die Gurgel geht, ist das Dein Problem und das Deines Kollegen, aber bei uns geht kaum einer so ein Risiko ein.

[/Quote]

Um so etwas zu verhindern, sitzt bei uns der Kollege mit hinten. Immer.

Kommt irgendeine Attacke, wird gefesselt.

 

Zu den rechtlichen Voraussetzungen:

 

Was gibt es da noch vor Ort zu prüfen, wenn die Mitteilung kommt, dass für den Straftäter XY ein Haftbefehl vorliegt?

[/Quote]

Neben der Identität bei uns auch der Par. 62 PolG NW.

 

Zu dem ach so frevelhaften "Du" mal ne Rückfrage.

Ist es denn gänzlich ausgeschlossen, daß Ibrahim die Beamten z.B. mit "werf mal den Ball rüber..." oder so ähnlich ansprach?

Er kam ja grad vom Fußballplatz und da ist das Duzen ja üblich. Vielleicht ist ihm im Eifer des Gefechts sowas rausgerutscht?

Ich will damit nicht provozieren, sondern lediglich auch diese Möglichkeit einbeziehen.

 

 

Gruß

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Übrigens, meine Frau (vollkommen "deutsch" aussehend) wurde mit 20 auch von der Polizei wie folgt bei einer Verkehrskontrolle begrüßt: "Na, darfst Du denn überhaupt schon Auto fahren?" Ich selbst habe es auch schon gehört, wie offensichtlich deutsche Erwachsene geduzt wurden. Das Problem mit der Duzerei scheint sich also nicht nur auf sprachlich "beschränkte" Migranten zu beziehen...

Wenn sie mit 20 noch aussah wie eine 10jährige, wundert mich das nicht. ;)

 

Ok, wenn es also doch nach dem Aussehen geht, darf ich einen Polizisten auch als Deppen bezeichnen, wenn er wirklich wie ein Depp aussieht? Oder sollte nicht doch besser die "Unschuldsvermutung" gelten, bis die Fakten (20 oder 10 Jahre bzw. "normal" oder "Depp") überprüft sind? ;)

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Ich benutze ja nur sehr selten Smileys, aber für den Satz

Sei dir sicher, dass du bei mir ein Vieraugengespräch mit deutlichen Worten hättest.
dann doch:http://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/lol2.gifhttp://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/lol2.gifhttp://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/lol2.gif

 

Ich selber weißt was Verhaftung, Festnahme und Gewahrsam ist und kenne die jeweiligen Rechtsgrundlagen.

Erklär sie. Gern auch mit dem Nachweis, daß das Vorgehen von nachteule rechtswidrig wäre. Tust Du das nicht, bleibt nur ein Schluß: Du hast keine Ahnung.

 

Deine Umkehrschlüsse sind manchmal schon haarsträubend.
Kann man so sehen. Wenn man allerdings berücksichtigt, mit welcher Arroganz hier das unhöfliche und respektlose Vorgehen irgendwelcher Polizisten verteidigt wird, ist seine Frage völlig berechtigt.
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Erklär sie. Gern auch mit dem Nachweis, daß das Vorgehen von nachteule rechtswidrig wäre. Tust Du das nicht, bleibt nur ein Schluß: Du hast keine Ahnung.

 

Ich meine, Blaulicht habe diesbezüglich Recht.

 

Mal wieder die Rodorfs zum PolG NRW (in BW mag das anders aussehen):

Werden Personen in Gewahrsam genommen, dürfen sie selbstverständlich nicht allein deshalb gefesselt werden, weil sie zum Polizeigewahrsam transportiert werden. Wenn sie jedoch Polizeibeamte oder Dritte angreifen, sind zur Verhinderung weiterer Angriffe gemäß § 62 PolG NRW die Voraussetzungen für eine Fesselung gegeben.
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PedroK hat es erkannt.

 

Warten wir's mal ab. Bisher ist das schlicht eine Meinung.

 

Ich vermute, wenn du mal normal fragen würdest, würdest du eine Antwort erhalten.

 

Von Dir? Im Sinne von "Beantworten"? Wohl kaum.

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Hallo, PedroK,

 

Gewahrsam ist etwas anderes als die Festnahme eines gesuchten Straftäters und den Transport desselben zur Haftanstalt.

 

Jemand, der z. B. nur zur Identitätsfeststellung mitgenommen wird, wird nicht zwangsläufig geschlossen.

 

Hallo, Sobbel,

 

Im vorliegenden Fall mit dem Fußballspieler würde es schon ausreichen, wenn man über Funk nachfragt, ob der Gesuchte bestimmte körperliche Merkmale hat, z. B. ein Tattoo.

[/Quote]

Wär das für dich tatsächlich eine ID-Feststellung?

Oder eher ein "Täterausschließungsgrund", der eine ID-Feststellung unnötig macht?

Letzteres.

 

Wenn über Funk mitgeteilt wird, dass der Gesuchte z. B. am rechten Arm von oben bis unten tätowiert ist, während dies bei der Person, die vor mir steht, nicht der Fall ist, weiß ich logischerweise immer noch nicht, mit wem ich es tatsächlich zu tun habe.

 

Sicher weiß ich dann allerdings, dass diese Person nicht die ist, für die ich sie gehalten habe.

 

Wenn ansonsten nichts gegen diese Person, den Fußballspieler, vorliegt, gibt es m. E. keine Rechtsgrundlage, weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung durchzuführen.

 

Einen gesuchten Straftäter werde ich allerdings nicht ohne Handschellen transportieren...

[/Quote]

Ich weiß nicht in welchem Bundesland du Dienst machst. Dem PolG NW jedenfalls reicht das nicht.

Selbst wenn dieser (auch per HB gesuchte) Straftäter einen entsprechenden PHW hätte, wäre das für diesen konkreten Transport unzureichend.

Insofern muß man Blaulicht zustimmen.

Da Du offensichtlich aus NRW kommst:

 

16 Fluchtgefahr / Befreiung

TOP

Eine rechtmäßig festgehaltene Person darf gemäß § 62 Ziff. 2 PolG NRW gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  • fliehen wird oder
  • befreit werden soll.

§ 62 PolG NRW

Aufgrund dieser Alternative ist eine Fesselung auch zulässig, wenn die festgehaltene Person keinen Widerstand leistet oder jemanden anzugreifen droht. Die Fesselung kommt sowohl bei Freiheitsentziehungen zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr in Betracht.

http://www.rodorf.de/01_polg/25.htm (sorry, aber die Schriftgröße im Zitat lässt sich nicht ändern).

 

Wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich bei der Person, die vor mir steht, um den XY handelt und wenn ein Haftbefehl vorliegt, dürfte auch der § 62 PolG NRW dem Schließen zum Transport zum Richter bzw. in die nächste JVA nicht entgegen stehen.

 

Wenn Du das Risiko eingehen willst, dass dieser Straftäter plötzlich nach vorne greift und dem Fahrer an die Gurgel geht, ist das Dein Problem und das Deines Kollegen, aber bei uns geht kaum einer so ein Risiko ein.

[/Quote]

Um so etwas zu verhindern, sitzt bei uns der Kollege mit hinten. Immer.

Kommt irgendeine Attacke, wird gefesselt.

Kommt die Attacke, kann es sein, dass Du nicht mehr in der Lage bist, die Person zu fesseln.

 

Zu den rechtlichen Voraussetzungen:

 

Was gibt es da noch vor Ort zu prüfen, wenn die Mitteilung kommt, dass für den Straftäter XY ein Haftbefehl vorliegt?

[/Quote]

Neben der Identität bei uns auch der Par. 62 PolG NW.

Die Identität muss feststehen, da stimme ich Dir zu.

 

Hallo, Blaulicht,

 

Du handelst rechtlich falsch! Also rechtswidrig.

 

Straftäter im Streifenwagen transportieren ist einTeil der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen. Wenn da nicht mehr kommt, dann verbietet sich das Fesseln.

Du wirst mir dann auch sicher sagen können, warum das Schließen rechtswidrig ist, oder etwa nicht?

 

Sei dir sicher, dass du bei mir ein Vieraugengespräch mit deutlichen Worten hättest.

Ich bezweifle stark, dass Du in einer Position bist, in der Du mit mir so ein deutliches Vieraugengespräch führen könntest.

 

Wie gesagt. Festnahmen, Haftbefehle, Gewahrsamnahmen fahren auch ohne Schließe, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das kommt oft vor.

Richtig: Es kommt oft vor, viel zu oft.

 

Es kommt solange vor, bis wieder mal ein Kollege schwer oder tödlich verletzt wird, weil man trotz vermeintlich gründlicher Durchsuchung eine mitgeführte Waffe übersehen hat oder was auch immer.

 

Hast Du schon mal während der Fahrt versucht, Dich auf dem Rücksitz gegen einen körperlich überlegenen Angreifer zu wehren oder gegen jemanden, der im Kampfsport besser ausgebildet ist als Du?

 

Bis der Fahrer eine Möglichkeit gefunden hat, anzuhalten, ohne gleich einen Unfall zu verursachen, kann es für beide Beamten schon zu spät sein.

 

Dies erst recht, wenn hinten nur eine zierliche Kollegin oder ein schmächtiger Kollege neben einem 2 - Meter - Mann sitzt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Edited by Bluey
Schriftgröße im Zitat angepaßt
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Hi Nachteule,

 

wir zitieren aus der selben Quelle. Ich weiß um den Unterschied, den Du ansprichst, bin aber der Ansicht, dass Du Dich hiermit ...

besteht der Verdacht, dass die Person gesucht wird oder steht dies sogar fest, kommt er nur mit hinter dem Rücken geschlossenen Händen in den Streifenwagen.

... auf sehr dünnem Eis bewegst.

 

Gruß, Pedro.

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Ich meine, Blaulicht habe diesbezüglich Recht.
Ich würde nie bezweifeln wollen, daß auch blinde Hühner mal ein Korn finden. Ich traue allerdings ganz grundsätzlich eher einem Vogel, der auch nachts von oben den Überblick hat als einem Geflügel, das den Großteil seines Lebens am Boden scharrend verbringt.

 

Ich vermute, wenn du mal normal fragen würdest, würdest du eine Antwort erhalten.
Nach 5.117 Beiträgen von Dir bin ich sicher: wenn Du Fachwissen hättest, würdest Du die ungefähr 5.117 an Dich gerichteten Fragen beantworten.
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Ich würde nie bezweifeln wollen, daß auch blinde Hühner mal ein Korn finden. Ich traue allerdings ganz grundsätzlich eher einem Vogel, der auch nachts von oben den Überblick hat als einem Geflügel, das den Großteil seines Lebens am Boden scharrend verbringt.

 

Geht mir genauso. Ein Schluck Plankton im Maul macht noch keinen Wal (um die Metapher mal zu variieren).

 

Herzliche Grüße (und sorry für die Zustimmung :D) , Pedro.

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Geht mir genauso. (...)
Du solltest solche Äußerungen unterlassen, da Du sonst evtl. von einem interessierten Moderator als Schleimer gerügt werden könntest. http://1.1.1.4/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/tongue.png
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Nachteule:

Wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich bei der Person, die vor mir steht, um den XY handelt und wenn ein Haftbefehl vorliegt, dürfte auch der § 62 PolG NRW dem Schließen zum Transport zum Richter bzw. in die nächste JVA nicht entgegen stehen.

 

Rechtswidrig.

Alleine der Haftbefehl begründet keinen Fluchtverdacht.

 

Sag ich doch: du handelst rechtswidrig, wenn du so pauschal fesselst.

 

 

Tatsächlich benötigst du eine Person im amtlichen Gewahrsam (weiter Begriff) und muss im Einzelfall Angriffs-, Suizid- oder Fluchtgefahr begründen. Die Begründung muss auf Tatsachen gestützt sein.

Ein offener Haftbefehl ist keine Tatsache, dass die Person flüchten wird.

 

Tatsächlich fahren regelmäßig viele Menschen mit Haftbefehl in vielen Polizeiwagen ungefesselt mit. Nämlich immer dann, wenn keine Angriffs- oder Fluchtgefahr begründet werden kann.

 

 

(Soll ich mal so machen wie andere?

Hast du denn auf dem Revier Autobahn mit Festnahmen überhaupt zu tun? Weißt du denn wovon wir sprechen

Ich hab das extra klein geschrieben, weil ich eigentlich nicht so ein Ar***lochverhalten mag)

 

 

Du selber hast es ja sogar zitiert:

 

wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  • fliehen wird oder
  • befreit werden soll.

 

Ich ergänze mal:

Aufgrund dieser Alternative ist eine Fesselung auch zulässig, wenn die festgehaltene Person keinen Widerstand leistet oder jemanden anzugreifen droht. Aber Tatsachen einen Fluchtverdacht begründen

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Moin Moin

 

Gewahrsam ist etwas anderes als die Festnahme eines gesuchten Straftäters und den Transport desselben zur Haftanstalt.[/Quote]

Das ist grundsätzlich richtig.

Die Ermächtigung zur Fesselung macht da aber keinen Unterschied.

 

 

Da Du offensichtlich aus NRW kommst[/Quote]

Ja. Aus der Ruhrpott - Niederrhein Schiene.

Das PolG aus deinem Bundesland wird sich doch wohl von unserem nicht wesentlich unterscheiden?

 

16 Fluchtgefahr / Befreiung

TOP

Eine rechtmäßig festgehaltene Person darf gemäß § 62 Ziff. 2 PolG NRW gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  • fliehen wird oder
  • befreit werden soll.

§ 62 PolG NRW

Aufgrund dieser Alternative ist eine Fesselung auch zulässig, wenn die festgehaltene Person keinen Widerstand leistet oder jemanden anzugreifen droht. Die Fesselung kommt sowohl bei Freiheitsentziehungen zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr in Betracht.

[/Quote]

Woher aus der Geschichte von Kleiner Schelm nimmst du denn die Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, daß Ibrahim fliehen wird oder befreit werden soll, wenn er der gesuchte wäre?

Du zitierst so schön den Rodorf, ohne ihn zu verstehen.

 

Wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich bei der Person, die vor mir steht, um den XY handelt und wenn ein Haftbefehl vorliegt, dürfte auch der § 62 PolG NRW dem Schließen zum Transport zum Richter bzw. in die nächste JVA nicht entgegen stehen.[/Quote]

Und wie der Par. 62 PolG NW entgegensteht.

Du hast doch erst eine von mehreren Bedingungen erfüllt. Nämlich das rechtmäßige Festhalten.

Zusätzlich muß eine Tatsache die die Annahme rechtfertigt hinzukommen und als dritte Bedingung mindestens eine der genannten Alternativen:

Angriff, Widerstand, Beschädigung - Flucht, Befreiung - Suizid, Verletzung

 

Und so schreibt das auch der Rodorf. Denn mit "aufgrund dieser Alternative" ist doch eine der Punktaufzählungen gemeint.

Natürlich darf ich fesseln, wenn der strietzen geht . Und zwar auch dann, wenn kein Widerstand vorliegt. Aber eins von beiden muß zusätzlich zu den übrigen Bedingungen vorliegen.

 

Kommt die Attacke, kann es sein, dass Du nicht mehr in der Lage bist, die Person zu fesseln.[/Quote]

Und eine andere Option als unrechtmäßig zu fesseln hast du nicht?

Wenn bei uns nur die Vermutung oder Befrürchtung vorliegt, so daß eine Fesselung noch nicht gerechtfertigt ist, holen wir einen zweiten Wagen (Bully) hinzu. Da sitzt der dann mit zwei oder drei Kollegen drin.

 

Es kommt solange vor, bis wieder mal ein Kollege schwer oder tödlich verletzt wird, weil man trotz vermeintlich gründlicher Durchsuchung eine mitgeführte Waffe übersehen hat oder was auch immer.[/Quote]

Blödheit, Schusseligkeit oder Unvermögen sind keine rechtlichen Voraussetzungen zum Fesseln oder hebeln diese aus.

 

Hast Du schon mal während der Fahrt versucht, Dich auf dem Rücksitz gegen einen körperlich überlegenen Angreifer zu wehren oder gegen jemanden, der im Kampfsport besser ausgebildet ist als Du?

 

Bis der Fahrer eine Möglichkeit gefunden hat, anzuhalten, ohne gleich einen Unfall zu verursachen, kann es für beide Beamten schon zu spät sein.

 

Dies erst recht, wenn hinten nur eine zierliche Kollegin oder ein schmächtiger Kollege neben einem 2 - Meter - Mann sitzt.[/Quote]

Wenn gar nichts anderes geht, guckt der zur Eigensicherung permanent in die Öffnung vom Pfefferspray als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.

 

 

Ich kritisiere Kollegen nur ungern, schließlich muß jeder Kollege selber wissen was er macht und verantworten kann, um innerhalb der Rechtmäßigkeit zu handeln.

 

 

 

Gruß

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Um Sobbels richtigen Beitrag noch mal zu ergänzen:

 

 

 

Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Ermächtigungsgrundlage / Tatbesandsmerkmale des Gesetzestextes) muss die Maßnahme obendrauf noch verhältnismäßig sein. Von einer solchen Prüfung habe ich in Nachteules Handlung ebenfalls nichts gelesen.

 

Verhältnismäßigkeit heißt, dass selbst wenn die Voraussetzungen zur Fesselung aus dem Gesetzestext vorliegen, dass das Fesseln das mildestes geeignete Mittel sein muss und Zweck und Mittel im Verhältnis stehen müssen. Möglicherweise gibt es ein milderes geeignetes Mittel als das Fesseln. Dann ist dieses zu verwenden und die Fesselung nicht zulässig.

 

 

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Wenn gar nichts anderes geht, guckt der zur Eigensicherung permanent in die Öffnung vom Pfefferspray als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.

[/Quote]Pfefferspray im Auto einsetzen?

 

Is nicht schön. Geht aber.

Was gar nicht gehen würde, wäre der Einsatz von CN / CS.

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Moin Moin

 

Pfefferspray im Auto einsetzen?

Ja, geht. Hab ich bisher einmal machen müssen.

Da hatten wir kein zweites Auto was uns hätte unterstützen können.

Und irgendwie mußte der Kerl zur Wache. Der hatte 4 Kg Mari von Holland eingeführt.

Der war auch erst lieb und fing dann auf der Fahrt im Auto an zu randalieren. Und nach dem Pfeffer war er auch wieder lieb, bekam dann aber die 8.

 

Gruß

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Guest Kleiner Schelm

Mal drüber nachgedacht, vorher zu überlegen was du schreibst, anstatt nachher zurückrudern zu müssen?

 

Mal darüber nachgedacht, alles zu lesen, anstatt dir eine vermeintliche Rosine rauszupicken?

 

Das Zur-Schau-stellen eines Unschuldigen musste ich (leider) live und in Farbe miterleben, ebenso die Ausführungen eines rhetorisch exzellent geschulten Beamten.

 

Vielleicht solltest du dir ein Boot zulegen?

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Das Zur-Schau-stellen eines Unschuldigen musste ich (leider) live und in Farbe miterleben, ebenso die Ausführungen eines rhetorisch exzellent geschulten Beamten.

Ohne das Erlebte gutheißen oder rechtfertigen zu wollen:

 

- ob er unschuldig war, konnten die Kollegen zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen.

- man kann auch nicht in jeder Disziplin hervorragend geschult sein. Was sollen wir denn noch können? Neben Rechtskenntnissen, die bestenfalls denen von Anwälten und Richtern in nichts nachstehen sollen, sollen wir jetzt auch noch bravoröse Rhetoriker sein? Was wird als nächstes gewünscht?

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..und wenn man rhetorisch, rechtlich, taktisch, allgemein wissend eigentlich recht gut dasteht, dann schreibt man in einem Forum und wird von einem Nörgeler und seinen Lemmingen jeden zweiten Beitrag dumm von der Seite vollgequatscht...

 

 

 

(vermutlich weil dort - wir wissen, dass es Biber ist - im echten Leben mehr Schein als Sein herrscht)

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